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Thema | Pflichtthemen in der jährlichen Ausbildung | 15 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344458 | |||
Datum | 22.06.2006 09:21 | 5718 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Deubel Das heißt, dass man auf den meistens eher langweiligen UVV-Abend verzichten kann wenn man auf die Unfall-Verhütungs-relevanten Dinge im normalen Übungsdienst ausreichend hinweist? Klar. Besagter UVV-Abend ist nirgendwo gefordert und m.E. eine der denkbar schlechtesten Methoden, Unfallverhütung zu lehren. "Wenn du all deine Kameraden fürchterlich langweilen willst, mach eine theoretische UVV-Unterweisung." Wenn man hingegen bei jeder Übung des Aspekten der Unfallverhütung nur zehn Minuten schenkt, so macht man übers Jahr gesehen mehr als beim 2-Stunden-Langweilabend. Hat außerdem den Vorteil, dass man sich spezifisch auf die jeweils zutreffenden Punkte vorbereiten und im Rahmen der Übung darauf eingehen kann. Geschrieben von Jan Deubel Reicht es dann für die Dokumentationspflicht nach § 4 GUV-V A 1 (wie bisher üblich) Thema, Datum, Zeitrahmen und Teilnehmer zu notieren oder muss/kann/soll dann auch eine Bemerkung aufgenommen werden, die nachweist, dass UVV ein Thema war? Ich würde das Thema/Inhalt separat notieren, wenn es nicht aus der Übungsbeschreibung hervorgeht. Wenn meine Übung "Technische Hilfeleistung" heißt, dann würde ich irgendwo vermerken, was genau ich da eigentlich geübt haben, z.B. "Umgang mit und praktische Handhabung von Geräten zur technischen Hilfeleistung, inkl. Hinweise auf dabei mögliche Gefahren und Anweisungen zum sicheren Umgang. Motortennschleifer, hydr. Schere/Spreizer, Rettungszylinder, Säbelsäge." Fertig! MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt | 344449 | |||
Datum | 22.06.2006 08:43 | 5683 x gelesen | |||
Moin Henning, danke, das hatte ich gesucht, aber nur für MeckPom gefunden. Jan | |||||
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Autor | Jan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt | 344448 | |||
Datum | 22.06.2006 08:39 | 5668 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christi@n Pannier Wo ist das Problem? Bei uns wird eine Liste geführt, wer an welcher Übung anwesend war. So what? Das heißt, dass man auf den meistens eher langweiligen UVV-Abend verzichten kann wenn man auf die Unfall-Verhütungs-relevanten Dinge im normalen Übungsdienst ausreichend hinweist? Reicht es dann für die Dokumentationspflicht nach § 4 GUV-V A 1 (wie bisher üblich) Thema, Datum, Zeitrahmen und Teilnehmer zu notieren oder muss/kann/soll dann auch eine Bemerkung aufgenommen werden, die nachweist, dass UVV ein Thema war? Wir sind uns unbestritten einig, dass es wesentlich sinnvoller ist während der praktischen Übungen auf Arbeitssicherheit hinzuweisen als zu versuchen das alles an einem Übungsabend runter zu beten. Jan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 344414 | |||
Datum | 21.06.2006 23:31 | 5750 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Jan Deubel--- (Fast?) alle Feuerwehren und HiOrgs machen Unterweisungen in §35/38 StVO. Ich habe aber (außer für MeckPom, "Kennleuchtenerlass") keine belastbare Quelle, die dies fordert, finden können. Sven hatte gestern diese genannt (dort unter 2.5). Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 344333 | |||
Datum | 21.06.2006 18:26 | 5659 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan Deubel (Wobei ich mir das bei deinem UVV-Beispiel mit der vorgeschriebenen Dokumentation der Unterweisung dann schwierig vorstelle.) Und an dem einen Abend, an dem nur UVV dran ist? Da kannst Du niemals alle notwendigen Themen ansprechen, geschweige denn sind alle anwesend. In der Regel werden da doch Grundsätzlichkeiten und allgemeine Dinge angesprochen, die zwar ganz interessant sind, aber für die eigentlichen praktischen Tätigkeiten kaum Nährwert haben. Hingegen ist jeder mal an einem Übungsabend anwesend und bekommt so auch sicherheitsrelevante Aspekte vermittelt. Anwesenheitslisten, wie sie eigentlich üblich sind, dokumentieren dann, wer wann da war. Da sehe ich gar keine Probleme. Gruß Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344305 | |||
Datum | 21.06.2006 17:41 | 5699 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Deubel Für die praktische Umsetzung ist gibt es immer mal wieder verschiedene Möglichkeiten. Wo ist das Problem? Bei uns wird eine Liste geführt, wer an welcher Übung anwesend war. So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344303 | |||
Datum | 21.06.2006 17:41 | 5700 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Deubel folgendes habe ich bisher gefunden: Alle UVVen, ArbschG mitsamt allen Verordnungen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt | 344286 | |||
Datum | 21.06.2006 16:53 | 5769 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Peters Nimmt man die nicht besser mit in die praktische Ausbildung das ganze Jahr über? Sicherlich! Mir geht es im Augenblick mehr darum Vorschriften zu sammeln, die Ausbildungen/Unterweisungen/... vorschreiben. Für die praktische Umsetzung ist gibt es immer mal wieder verschiedene Möglichkeiten. (Wobei ich mir das bei deinem UVV-Beispiel mit der vorgeschriebenen Dokumentation der Unterweisung dann schwierig vorstelle.) Jan | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 344283 | |||
Datum | 21.06.2006 16:46 | 5744 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan Deubel welche Pflichtthemen müssen (resultierend aus welcher Vorschrift) jährlich ausgebildet werden? Nimmt man die nicht besser mit in die praktische Ausbildung das ganze Jahr über? Einmal im Jahr einen Abend hinsetzen und sich berieseln lassen, meist sind es eh die gleichen Themen, bringt IMHO fast nichts. Besser während der praktischen Dienst immer wieder auf die Gefahrenpunkte hinweisen, das sensibilisiert viel mehr und man hat einen Dienst frei, den man sinnvoller verbringen kann. Gruß Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 344281 | |||
Datum | 21.06.2006 16:42 | 5702 x gelesen | |||
Hallo, Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Jan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt | 344265 | |||
Datum | 21.06.2006 16:13 | 5790 x gelesen | |||
Hallo, folgendes habe ich bisher gefunden: UVV Feuerwehren, Unterweisung GUV-V A1, Unterweisung FwDV 7, Unterweisung, Belastungsübung, Einsatzübung, Einsatzübung CSA FwDV 8, Unterweisung, Übungstauchgänge FwDV 500, Fortbildung, Einsatzübung RettG NRW, Fortbildung Wer hat noch mehr? (Fast?) alle Feuerwehren und HiOrgs machen Unterweisungen in §35/38 StVO. Ich habe aber (außer für MeckPom, "Kennleuchtenerlass") keine belastbare Quelle, die dies fordert, finden können. Hat da jemand einen Tipp für NRW parat? Jan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 344105 | |||
Datum | 21.06.2006 10:49 | 5758 x gelesen | |||
Oops, hast recht. hier also noch mal aktuell und richtig: Geschrieben von GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" § 4 Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 344101 | |||
Datum | 21.06.2006 10:07 | 5732 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian Krupp Geschrieben von Unfallverhütungsvorschrift ?Allgemeine Vorschriften? (GUV 0.1) Gibts nicht mehr, teilweise schon vor zwei Jahren resetzt worden durch GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention". Dort so ähnlich geregelt in § 4, wichtige Änderung ist die Einführung der Dokumentationspflicht der Unterweisung. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 344093 | |||
Datum | 21.06.2006 09:18 | 5960 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan DeubelUnterweisung für Einsatzfahrer (wo ist das eigentlich vorgeschrieben?),vgl. die aktuelle Diskussion hier im Forum: Nirgendwo (leider)! Geschrieben von Jan Deubel Übungen und Unterweisung nach FwDV 7Geschrieben von FwDV 7 Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden. Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens Geschrieben von Jan Deubel UVV-UnterweisungGeschrieben von Unfallverhütungsvorschrift ?Allgemeine Vorschriften? (GUV 0.1) Auslegen von Unfallverhütungsvorschriften, Unterweisung der Versicherten Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Jan 8D., Magdeburg/Alfter / Sachsen-Anhalt | 344087 | |||
Datum | 21.06.2006 08:18 | 6759 x gelesen | |||
Moin Moin, welche Pflichtthemen müssen (resultierend aus welcher Vorschrift) jährlich ausgebildet werden? Ich meine z. B. UVV-Unterweisung, Unterweisung für Einsatzfahrer (wo ist das eigentlich vorgeschrieben?), Übungen und Unterweisung nach FwDV 7 usw. Wurde eine solche Übersicht hier vor langer Zeit nicht schon mal erarbeitet? Falls ja, vielleicht hat die noch jemand gespeichert und kann sie wieder einstellen. Vielen Dank Jan | |||||
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