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ThemaPflichtthemen in der jährlichen Ausbildung15 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344458
Datum22.06.2006 09:215718 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan DeubelDas heißt, dass man auf den meistens eher langweiligen UVV-Abend verzichten kann wenn man auf die Unfall-Verhütungs-relevanten Dinge im normalen Übungsdienst ausreichend hinweist?

Klar. Besagter UVV-Abend ist nirgendwo gefordert und m.E. eine der denkbar schlechtesten Methoden, Unfallverhütung zu lehren. "Wenn du all deine Kameraden fürchterlich langweilen willst, mach eine theoretische UVV-Unterweisung."
Wenn man hingegen bei jeder Übung des Aspekten der Unfallverhütung nur zehn Minuten schenkt, so macht man übers Jahr gesehen mehr als beim 2-Stunden-Langweilabend. Hat außerdem den Vorteil, dass man sich spezifisch auf die jeweils zutreffenden Punkte vorbereiten und im Rahmen der Übung darauf eingehen kann.

Geschrieben von Jan DeubelReicht es dann für die Dokumentationspflicht nach § 4 GUV-V A 1 (wie bisher üblich) Thema, Datum, Zeitrahmen und Teilnehmer zu notieren oder muss/kann/soll dann auch eine Bemerkung aufgenommen werden, die nachweist, dass UVV ein Thema war?

Ich würde das Thema/Inhalt separat notieren, wenn es nicht aus der Übungsbeschreibung hervorgeht. Wenn meine Übung "Technische Hilfeleistung" heißt, dann würde ich irgendwo vermerken, was genau ich da eigentlich geübt haben, z.B.
"Umgang mit und praktische Handhabung von Geräten zur technischen Hilfeleistung, inkl. Hinweise auf dabei mögliche Gefahren und Anweisungen zum sicheren Umgang. Motortennschleifer, hydr. Schere/Spreizer, Rettungszylinder, Säbelsäge." Fertig!


MkG,
Christi@n

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AutorJan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt344449
Datum22.06.2006 08:435683 x gelesen
Moin Henning,

danke, das hatte ich gesucht, aber nur für MeckPom gefunden.

Jan


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AutorJan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt344448
Datum22.06.2006 08:395668 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierWo ist das Problem? Bei uns wird eine Liste geführt, wer an welcher Übung anwesend war. So what?

Das heißt, dass man auf den meistens eher langweiligen UVV-Abend verzichten kann wenn man auf die Unfall-Verhütungs-relevanten Dinge im normalen Übungsdienst ausreichend hinweist?
Reicht es dann für die Dokumentationspflicht nach § 4 GUV-V A 1 (wie bisher üblich) Thema, Datum, Zeitrahmen und Teilnehmer zu notieren oder muss/kann/soll dann auch eine Bemerkung aufgenommen werden, die nachweist, dass UVV ein Thema war?

Wir sind uns unbestritten einig, dass es wesentlich sinnvoller ist während der praktischen Übungen auf Arbeitssicherheit hinzuweisen als zu versuchen das alles an einem Übungsabend runter zu beten.

Jan


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW344414
Datum21.06.2006 23:315750 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Jan Deubel---
(Fast?) alle Feuerwehren und HiOrgs machen Unterweisungen in §35/38 StVO. Ich habe aber (außer für MeckPom, "Kennleuchtenerlass") keine belastbare Quelle, die dies fordert, finden können.
Hat da jemand einen Tipp für NRW parat?


Sven hatte gestern diese genannt (dort unter 2.5).

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein344333
Datum21.06.2006 18:265659 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan Deubel(Wobei ich mir das bei deinem UVV-Beispiel mit der vorgeschriebenen Dokumentation der Unterweisung dann schwierig vorstelle.)


Und an dem einen Abend, an dem nur UVV dran ist? Da kannst Du niemals alle notwendigen Themen ansprechen, geschweige denn sind alle anwesend.
In der Regel werden da doch Grundsätzlichkeiten und allgemeine Dinge angesprochen, die zwar ganz interessant sind, aber für die eigentlichen praktischen Tätigkeiten kaum Nährwert haben.
Hingegen ist jeder mal an einem Übungsabend anwesend und bekommt so auch sicherheitsrelevante Aspekte vermittelt. Anwesenheitslisten, wie sie eigentlich üblich sind, dokumentieren dann, wer wann da war.
Da sehe ich gar keine Probleme.

Gruß
Henning


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344305
Datum21.06.2006 17:415699 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan DeubelFür die praktische Umsetzung ist gibt es immer mal wieder verschiedene Möglichkeiten.
(Wobei ich mir das bei deinem UVV-Beispiel mit der vorgeschriebenen Dokumentation der Unterweisung dann schwierig vorstelle.)


Wo ist das Problem? Bei uns wird eine Liste geführt, wer an welcher Übung anwesend war. So what?


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344303
Datum21.06.2006 17:415700 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan Deubelfolgendes habe ich bisher gefunden:

UVV Feuerwehren, Unterweisung
GUV-V A1, Unterweisung
FwDV 7, Unterweisung, Belastungsübung, Einsatzübung, Einsatzübung CSA
FwDV 8, Unterweisung, Übungstauchgänge
FwDV 500, Fortbildung, Einsatzübung
RettG NRW, Fortbildung

Wer hat noch mehr?


Alle UVVen, ArbschG mitsamt allen Verordnungen.


MkG,
Christi@n

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AutorJan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt344286
Datum21.06.2006 16:535769 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning PetersNimmt man die nicht besser mit in die praktische Ausbildung das ganze Jahr über?

Sicherlich!
Mir geht es im Augenblick mehr darum Vorschriften zu sammeln, die Ausbildungen/Unterweisungen/... vorschreiben.

Für die praktische Umsetzung ist gibt es immer mal wieder verschiedene Möglichkeiten.
(Wobei ich mir das bei deinem UVV-Beispiel mit der vorgeschriebenen Dokumentation der Unterweisung dann schwierig vorstelle.)

Jan


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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein344283
Datum21.06.2006 16:465744 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan Deubelwelche Pflichtthemen müssen (resultierend aus welcher Vorschrift) jährlich ausgebildet werden?

Ich meine z. B. UVV-Unterweisung


Nimmt man die nicht besser mit in die praktische Ausbildung das ganze Jahr über?
Einmal im Jahr einen Abend hinsetzen und sich berieseln lassen, meist sind es eh die gleichen Themen, bringt IMHO fast nichts.
Besser während der praktischen Dienst immer wieder auf die Gefahrenpunkte hinweisen, das sensibilisiert viel mehr und man hat einen Dienst frei, den man sinnvoller verbringen kann.

Gruß
Henning


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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein344281
Datum21.06.2006 16:425702 x gelesen
Hallo,


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AutorJan 8D., Alfter/Magdeburg / NRW/Sachsen-Anhalt344265
Datum21.06.2006 16:135790 x gelesen
Hallo,

folgendes habe ich bisher gefunden:

UVV Feuerwehren, Unterweisung
GUV-V A1, Unterweisung
FwDV 7, Unterweisung, Belastungsübung, Einsatzübung, Einsatzübung CSA
FwDV 8, Unterweisung, Übungstauchgänge
FwDV 500, Fortbildung, Einsatzübung
RettG NRW, Fortbildung

Wer hat noch mehr?

(Fast?) alle Feuerwehren und HiOrgs machen Unterweisungen in §35/38 StVO. Ich habe aber (außer für MeckPom, "Kennleuchtenerlass") keine belastbare Quelle, die dies fordert, finden können.
Hat da jemand einen Tipp für NRW parat?

Jan


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP344105
Datum21.06.2006 10:495758 x gelesen
Oops, hast recht.

hier also noch mal aktuell und richtig:

Geschrieben von GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention"§ 4
Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.



Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344101
Datum21.06.2006 10:075732 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian KruppGeschrieben von Unfallverhütungsvorschrift ?Allgemeine Vorschriften? (GUV 0.1)

Gibts nicht mehr, teilweise schon vor zwei Jahren resetzt worden durch GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention".
Dort so ähnlich geregelt in § 4, wichtige Änderung ist die Einführung der Dokumentationspflicht der Unterweisung.


MkG,
Christi@n

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP344093
Datum21.06.2006 09:185960 x gelesen
Geschrieben von Jan DeubelUnterweisung für Einsatzfahrer (wo ist das eigentlich vorgeschrieben?), vgl. die aktuelle Diskussion hier im Forum: Nirgendwo (leider)!

Geschrieben von Jan DeubelÜbungen und Unterweisung nach FwDV 7Geschrieben von FwDV 7 Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden. Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
? eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutzübungsanlage und
? eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die
Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang
unter Atemschutz im Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.


Geschrieben von Jan DeubelUVV-UnterweisungGeschrieben von Unfallverhütungsvorschrift ?Allgemeine Vorschriften? (GUV 0.1)Auslegen von Unfallverhütungsvorschriften, Unterweisung der Versicherten
§ 7

(2) Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.



Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJan 8D., Magdeburg/Alfter / Sachsen-Anhalt344087
Datum21.06.2006 08:186759 x gelesen
Moin Moin,

welche Pflichtthemen müssen (resultierend aus welcher Vorschrift) jährlich ausgebildet werden?

Ich meine z. B. UVV-Unterweisung, Unterweisung für Einsatzfahrer (wo ist das eigentlich vorgeschrieben?), Übungen und Unterweisung nach FwDV 7 usw.

Wurde eine solche Übersicht hier vor langer Zeit nicht schon mal erarbeitet? Falls ja, vielleicht hat die noch jemand gespeichert und kann sie wieder einstellen.

Vielen Dank

Jan


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 21.06.2006 08:18 Jan 7D., Magdeburg/Alfter
 21.06.2006 09:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.06.2006 10:07 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.06.2006 10:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.06.2006 16:13 Jan 7D., Alfter/Magdeburg
 21.06.2006 16:42 Henn7ing7 P.7, Nordhastedt
 21.06.2006 17:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.06.2006 23:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.06.2006 08:43 Jan 7D., Alfter/Magdeburg
 21.06.2006 16:46 Henn7ing7 P.7, Nordhastedt
 21.06.2006 16:53 Jan 7D., Alfter/Magdeburg
 21.06.2006 17:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 22.06.2006 08:39 Jan 7D., Alfter/Magdeburg
 22.06.2006 09:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.06.2006 18:26 Henn7ing7 P.7, Nordhastedt
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