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ThemaEinsatzkurzprüfung2 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorSven8 R.8, Brakel / NRW354068
Datum09.08.2006 08:314289 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAus meiner Einsatzpraxis heraus kann ich das auch nur wärmsten empfehlen! Wir habe da schon so Einiges erlebt!!!

z.B. was?


Schleichende Plattfüsse z.B also Flaschendruck einer 300bar Flasche dann bei 240 bar weil das Ventil defekt war. Abblasende Lungenautomaten mit hängenden Membranen.
Nicht schliessende Überdruck LA. Undichte PA durch Dreck auf dem Hochdruckdichtring, das Gerät war beim Verlasten i.O eine Woche später bei ner Übung bestand es die Kurzprüfung nicht mehr. und generell weis ich denn ob der jenige der als letzter die Flasche eingebaut hat seine kurzprüfung richtig gemacht hat? (Gut die PA gehen bei uns durch die AtemschutzWE aber auch die Jungs bestehen auf der Kurzprüfung zur eigenen Absicherung Wegen s.o.)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW354062
Datum09.08.2006 00:416624 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Alexander Blasczyk---

Aua! Die FwDV 7 (2002) weist in 4. (Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung) eindeutig dem jeweiligen AGT die Verantwortung für die "Einsatzkurzprüfung" seines Pressluftatmers zu!


welcher Umfang ist denn da für welche Geräte vorgeschrieben?

Aus meiner Einsatzpraxis heraus kann ich das auch nur wärmsten empfehlen! Wir habe da schon so Einiges erlebt!!!

z.B. was?

Gruß,
Henning


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