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ThemaAb wann Bmdf12 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376095
Datum19.12.2006 07:256315 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd was ist jemand, der mit 22 die Laufbahnprüfung besteht, zwischen dem Ende der Probezeit und dem 27. Geburtstag?

Nach kurzem Einlesen in vergilbte Papiere weiß nun auch ich wieder, dass es umgekehrt ist (z. A. weg, "auf Probe" noch da).

Ändert aber nichts daran, dass der Zugang zum B mD (F) in den Kommunen äußerst unterschiedlich gehandhabt wird.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376094
Datum19.12.2006 07:176390 x gelesen
Geschrieben von Frank LinnarzDa der Wegfall des z. A. im mittleren Dienst max. 2 Jahre dauert, stimmt auch dieses Beispiel nicht!

Und was ist jemand, der mit 22 die Laufbahnprüfung besteht, zwischen dem Ende der Probezeit und dem 27. Geburtstag?


Gruß

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW376092
Datum19.12.2006 01:146276 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas BräutigamAndererseits müssten Kollegen, die z.B. mit 22/23 Jahren ihre Laufbahnprüfung bestehen, bis zum 30. Lebensjahr warten, da erst mit 27 das z. A. wegfallen kann.

Der Wegfall des z.A. hat nichts mit dem Lebensalter zu tun. Unter anderem bei Bestehen der Laufbahnprüfung mit Gut kann die Probezeit verkürzt werden und dauert dann nicht mal zwei Jahre. Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt unabhängig davon erst mit 27.

Drei Jahre nach Wegfall z.A. kann man am Auswahltest teilnehmen, zumindest wird es hier so gehandhabt. Im Anschluß an den BmD(F) Lehrgang absolvieren viele Kollegen sofort den B IV Auswahltest.

Das kann dazu führen, dass jemand ohne je als GF eingesetzt worden zu sein, im gD landet.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorFran8k L8., Altenahr / RLP376080
Datum18.12.2006 20:146248 x gelesen
Da der Wegfalld es z. A im mittleren Dienst max. 2 Jahre dauert, stimmt auch dieses Beispiel nicht!


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen376031
Datum18.12.2006 13:096408 x gelesen
Geschrieben von Frank LinnarzDies ist nichtoft gehörte Praxis, dies ist Realität!!!

In Bonn vielleicht, in anderen Städten ganz sicher nicht!

Auf welche der diversen "Dienstzeit"-Definitionen sich der B mD(F)-Erlass bezieht, ist schlicht und einfach unklar und wird daher auch sehr unterschiedlich ausgelegt.

Die erste Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe (kurz "Wegfall z.A.") muss nicht zwingendn gemeint sein, da der B mD (F) eben keine Voraussetzung mehr zur Beförderung ist, sondern nur noch eine allgemeine Fortbildungsmaßnahme.

Die Regelungen der LVO Feu sprechen IMO sogar eher dagegen, diese Grenze zu nehmen, da dann zwischen Teilnahme am Auswahlverfahren zum B mD (F) und dem frühestmöglichen Termin für den Aufstieg in den gD Feu (4 Jahre nach Wegfall z.A.) nur ein Jahr liegen würde.

Andererseits müssten Kollegen, die z.B. mit 22/23 Jahren ihre Laufbahnprüfung bestehen, bis zum 30. Lebensjahr warten, da erst mit 27 das z. A. wegfallen kann. Ist das sinnvoll?


Gruß

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AutorFran8k L8., Altenahr / RLP375930
Datum17.12.2006 14:006287 x gelesen
Dies ist nichtoft gehörte Praxis, dies ist Realität!!!


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen375901
Datum16.12.2006 23:086326 x gelesen
Wirklich?

In NRW beginnt die Dienstzeit mit der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis (also auch in das auf Widerruf!). Dementsprechend ist auch die oft gehörte Praxis mit den 3 Jahren nach der Laufbahnprüfung vermutlich schlichtweg FALSCH.

Quelle z. B.: http://sgv.im.nrw.de/mbl/frei/2006/Ausg3/MBL3-4.pdf, dort Nr. 1


Gruß

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AutorFran8k L8., Altenahr / RLP375883
Datum16.12.2006 18:136380 x gelesen
Dienstzeit wird im allgemeinen Beamtenrecht ab Wegfall des z. A. (Beamter zur Anstellung) gerechnet. Dies bedeutet, dass 3 Jahre danach ein BmD (F)-Lehrgang besucht werden kann.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen375882
Datum16.12.2006 18:086360 x gelesen
ja, unter Service


Gruß

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AutorSeba8sti8an 8S., dortmund / nrw375879
Datum16.12.2006 17:226307 x gelesen
Das habe ich gesucht Danke. Steht das beim IdF geschrieben?


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen375854
Datum16.12.2006 13:456506 x gelesen
3.2. Benennung
Die/der Oberstadtdirektorin/Oberstadtdirektor, Stadtdirektorin/
Stadtdirektor bzw. die Landrätin oder der Landrat benennt unmittelbar
dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Beamtinnen oder
Beamte, die nach ihren in einer mindestens dreijährigen Dienstzeit
gezeigten Leistungen und nach ihrer Befähigung für die Teilnahme an
dem Führungslehrgang geeignet sind.

siehe: http://www.idf.nrw.de/download/normen/bmdf_einferl.pdf

Die meisten Kommunen werten "Dienstzeit" ab bestandener Laufbahnprüfung.


Gruß

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AutorSeba8sti8an 8S., dortmund / nrw375851
Datum16.12.2006 13:338833 x gelesen
Hallo,

nach welcher Zeit ist es möglich, nach der Laufbahnprüfung, zum Bmdf zu gehen? Wie sieht es nach dem Beamtenrecht aus? Welche Regelungen haben die Städte? Hat es etwas mit dem Beamten auf Lebenszeit zu tun?
Danke für eure Antworten

MfG


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