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ThemaTV-Tip: Wiso am 27.08.07 Wie sind die freiwilligen Helfer abgesichert?1 Betrag
RubrikSonstiges
 
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen422975
Datum22.08.2007 23:334150 x gelesen
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WISO-Tipp: Ehrenamt
Wie sind die freiwilligen Helfer abgesichert?

Rund 6,6 Millionen Menschen leisten in Deutschland ehrenamtliche Tätigkeiten. Ob im Sportverein als Trainer oder bei der Feuerwehr, ob bei karitativen Organisationen als Helfer oder im kirchlichen Bereich als Kirchenvorstandsmitglied, Ministrant oder im Kirchenchor. Ebenso wie hauptamtlich Beschäftigte gehen sie bei ihrer Arbeit Risiken ein: Sie können sich beispielsweise verletzten oder gar einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt. Oder sie verursachen Schäden, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen.

Doch wie sieht es im Fall der Fälle mit der Absicherung aus, ist eine Person bei der Ausübung des Ehrenamtes versichert? Die freiwilligen Helfer in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sind automatisch unfallversichert. Was gibt es in anderen Tätigkeitsfeldern? Welche Personen können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) versichern? Besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder eine private Unfallversicherung durch den Verein, oder ist die Absicherung über das Bundesland geregelt? Antworten gibt der WISO-Tipp.

(von zdf.de)

Gruß
Heinrich


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