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ThemaArbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei???15 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorOliv8er 8K., Pulheim / NRW434219
Datum21.10.2007 10:208835 x gelesen
Trotz intensiver suche im "Welt weiten" konnte ich nichts über die Ausführungsbestimmung finden. Ist jemand von Euch in der Lage mir zu Helfen?

Gruß
Oliver aus Pulheim


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AutorPete8r S8., Köln / NRW432730
Datum12.10.2007 19:318837 x gelesen
Geschrieben von ---Eberhard Conrad--- ...wer allerdings diese sogenannte Opt-Out-Regelung hat, da dürfte es eigentlich keine Probleme geben, weil man da ja zugestimmt hat, mehr Stunden zu arbeiten als "erlaubt".

Ich kann Dir leider auch keinen Erlass nennen. Aber es kommt, wie von Andreas beschrieben, auf die entsprechende Form, abhängig oder selbstständig beschäftigt, an.
Hierzu gab es auch eine Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg an das IM NRW. In der Antwort, sollte auch Deiner Personalabteilung vorliegen, wurde sinngemäß folgendes dargestellt:
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt gem. EU-Richtlinie 48h und darf nicht überschritten werden. Bei vorhandener Opt-Out Regelung darf die Höchstarbeitszeit, auch mit Nebentätigkeit, die 54h nicht überschreiben.

Eine Kopie des Schreibens ist den Kommunen in NRW auf dem Dienstweg zugestellt worden. Also nachfragen oder - wo kein Kläger ist kein Richter.

Gruß
Peter


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen432728
Datum12.10.2007 19:119157 x gelesen
Nee, ich meine die aktuellen Auführungsbestimmungen des IM (RdErl) zur NtV für Beamte im feuerwehrtechnischen (Schicht)dienst.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW432726
Datum12.10.2007 19:018996 x gelesen
Hi!

Oder meint der Herr Chemiker diese Verordnung?

http://www.daav-online.de/files/NtV_NRW.doc

Gruß
Sven


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen432722
Datum12.10.2007 18:208931 x gelesen
hallo,

so aus dem kopf nicht, vielleicht hat ihn ein Mitleser vorliegen?


Gruß

A.

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AutorOliv8er 8K., Pulheim / NRW432709
Datum12.10.2007 17:308970 x gelesen
Geschrieben von ---Andreas Bräutigam, Düsseldorf---
die Lage ist etwas verworren. Es gibt für NRW einen regelnden Erlass dazu. Ganz kurz gefasst:


Könntest Du eventuell etwas darüber sagen wie dieser Erlaß heißt bzw. von wann dieser ist.
Ich würde ihn mir gerne zugemüte führen und deshalb im WWW danach suchen mit Hilfe Deiner Informationen.

Gruß
Oliver


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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW432701
Datum12.10.2007 16:438934 x gelesen
Hi !!
Nun ja, wenn ich nur eine 48h Woche haben darf und die 48h schon mit meinem Dienst gefüllt habe, dann bleibt nichts mehr übrig, wer allerdings diese sogenannte Opt-Out-Regelung hat, da dürfte es eigentlich keine Probleme geben, weil man da ja zugestimmt hat, mehr Stunden zu arbeiten als "erlaubt". Kommt auch sicherlich auf die Nebentätigkeit an.



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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen432687
Datum12.10.2007 15:578906 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamdie Lage ist etwas verworren. Es gibt für NRW einen regelnden Erlass dazu. Ganz kurz gefasst:

- Nebentätigkeiten mit geregelter (also regelmäßiger) Arbeitszeit, vor allem abhängige Beschäftigungen (Sprich: ich hab nen Hobby-Boss) sind nicht mehr zu genehmigen

- Nebentätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten (also Hobbylyriker oder selbständige oder oder oder können (!) unter Umständen noch genehmigt werden.

Die Umsetzung ist ebenfalls stark unterschiedlich zwischen "Erlass? Watt fürn Erlass?" bis "Wir genehmigen NIX mehr."


Hallo,
kann es an der Arbeitszeitverordnung liegen, die nur noch 48 Std. erlaubt?
Meine Nebentätigkeit wurde von meinem AG (öffentlicher Dienst) nur bis zur maximalen Grenzen von eben diesen 48 Wochenstunden genehmigt.
Von Mitarbeitern im Grün- und Abfallbereich weiß ich, das sie nichts machen dürfen, was die Fahr- und Lenkzeiten beeinträchtigt, denn die neue Fahrerkarte schreibt alles mit. Wenn dadurch die wöchentliche Lenkzeit schon am Mittwoch erreicht ist, wird der Kollege für den Rest der Woche in den Zwangsurlaub geschickt.

Gruß
Heinrich


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen432668
Datum12.10.2007 14:548956 x gelesen
Geschrieben von Martin HolmAlso kann man damit sagen, Nebentätigkeiten für die Feuerwehr sind tabu???? Wobei man hört ja , dass Beamte die "nebenbei" Selbständig sind , dieser Tätigkeit weiter nachgehen dürfen....

die Lage ist etwas verworren. Es gibt für NRW einen regelnden Erlass dazu. Ganz kurz gefasst:

- Nebentätigkeiten mit geregelter (also regelmäßiger) Arbeitszeit, vor allem abhängige Beschäftigungen (Sprich: ich hab nen Hobby-Boss) sind nicht mehr zu genehmigen

- Nebentätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten (also Hobbylyriker oder selbständige oder oder oder können (!) unter Umständen noch genehmigt werden.

Die Umsetzung ist ebenfalls stark unterschiedlich zwischen "Erlass? Watt fürn Erlass?" bis "Wir genehmigen NIX mehr."


Gruß

A.

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AutorMart8in 8H., Bielefeld / NRW432667
Datum12.10.2007 14:498961 x gelesen
Hehe , ja der ein oder andere ;-) Also kann man damit sagen, Nebentätigkeiten für die Feuerwehr sind tabu???? Wobei man hört ja , dass Beamte die "nebenbei" Selbständig sind , dieser Tätigkeit weiter nachgehen dürfen....


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW432665
Datum12.10.2007 14:449125 x gelesen
Ok, verstanden.
Eine Amtspflicht eines beamten ist es, die eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten und dem Dienstherren zur Verfügung zu stellen. Eine Ausgestaltung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit sind die gesetzlich geforderten Ruhezeiten.
Auf die Einhaltung hat doch vor nicht allzu langer Zeit noch der eine oder andere Beamte vor einem europäischen Gericht bestanden. *duck und renn*

Gruß
Sven


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AutorMart8in 8H., Bielefeld / NRW432663
Datum12.10.2007 14:128962 x gelesen
Ups da habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt, meinte nicht den typischen 400 ? Job , sondern Ausübung einer Nebentätigkeit oder Genehmigungsverfahren bzw. Ablehnung durch den Arbeitgeber.


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW432662
Datum12.10.2007 14:018927 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Martin HolmWie kann dieses sein, das es ja gesetzlich geregelt ist, dass jeder einen 400 ? Job nebenbei ausüben darf, solange er seine Amtlichen Pflichten nicht vernachlässigt .

Wo steht das denn?
Ich weiß nur davon, dass man einen 400 ? Job ausüben darf ohne das der AN Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen selbst zahlen muss, sondern das dieses vom AG Pauschal erfolgt.

Gruß
Sven


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen432656
Datum12.10.2007 13:358925 x gelesen
Moin,

der AN hat grundsätzlich darauf zu achten dass er seine Ruhezeiten einhält. Wenn ein Feuerwehrmann, Busfahrer, LKW-Fahrer oder sonstwas jetzt im Antrag für dne Nebenjob angibt, dass er meinetwegen 4 Stunden pro Woche immer Mittwochs und Samstags von 17:00 Uhr bis 21 Uhr in einer Videothek arbeitet wenn er keinen Dienst hat kann das evtl. schon ein problem sein, da o.g. Ruhezeiten mglw. nicht eingehalten würden, wenn er am nächsten Tag um 6:00 Uhr Dienstbeginn hat.

Wenn man nun eine etwas flexiblere Angabe in diesem Antrag macht und versichert selbst darauf zu achten dass Ruhezeiten usw. eingehalten werden kann ein mögliches Problem nur "Prinzip" seitens des AG sein. Dann hat man aber auch ggf. den schwarzen Peter wenn mal wirklich was passiert...


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de

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AutorMart8in 8H., Bielefeld / NRW432651
Datum12.10.2007 13:2510725 x gelesen
Hallo , ducrch die neue Arbeistzeitverordnung NRW ( 24h Dienst in der 48h Woche) ist mir zu Ohren gekommen das ein Feuerwehrmann keinen 400 ? Job mehr nebenbei ausüben darf. Wie kann dieses sein, das es ja gesetzlich geregelt ist, dass jeder einen 400 ? Job nebenbei ausüben darf, solange er seine Amtlichen Pflichten nicht vernachlässigt .

Hoffe auf eine spannende Diskussion...


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