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ThemaPrüfung tragbarer Leitern4 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAndr8eas8 B.8, Langenselbold / 338566
Datum10.05.2006 07:324689 x gelesen
Morgen zusammen,



hab da ma e Problem (wie die Hesse saache würde! :) )



Folgender Fall:



Bei uns auf der Arbeit ist ein Gerüst aufgebaut worden. Zum aufstieg auf selbiges ist eine Leiter an dem Gerüst angebracht und beides mechanisch miteinander fest verbunden. Diese Leiter jedoch ist in einem misserabelem Zustand. In ihrer Länge ist sie in einem 1a geraden Zustand, jedoch sind die Sprossen dermaßen verbogen, ich würde eine solche Leiter ausmustern bzw. deren Gebruach untersagen. Habe mir mal die GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte in der Feuerwehr) durchgelsen. Da werden ja die Prüfungen unserer Leitern drin beschrieben. Jedoch finde ich darin keine Aussage über die Beschaffenheit der Sprossen. Hat da jemand einen hilfreichen Link oder etwas, was er mir mal schicken kann (irgendwas mit offiziellem Ursprung)?



Gruß

Andreas

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 338571
Datum10.05.2006 10:283599 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Andreas BrossmannHat da jemand einen hilfreichen Link oder etwas, was er mir mal schicken kann (irgendwas mit offiziellem Ursprung)?



BGV D 36, § 6.

MkG,

Christi@n



-------------------------------------------------

Fumus ignem



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AutorAndr8é P8., Bad Bodenteich / 338585
Datum10.05.2006 11:283596 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Andreas BrossmannJedoch finde ich darin keine Aussage über die Beschaffenheit der Sprossen. Hat da jemand einen hilfreichen Link oder etwas, was er mir mal schicken kann (irgendwas mit offiziellem Ursprung



hier noch der Inhalt aus der BGV D 36



§ 6 Stufen und Sprossen



(1) Stufen und Sprossen müssen zuverlässig und dauerhaft mit den Wangen oder Holmen verbunden sein.



(2) Stufen oder Sprossen müssen gleiche Abstände voneinander haben. Dies gilt auch für zusammengesetzte Leitern.



(3) Stufen und Sprossen müssen trittsicher sein.





Weiteres vielleicht auch unter Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) 607, 651, 673, darin u.a.:



Bei der regelmäßigen Leiterprüfung ist insbesondere zu achten auf:



Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Leiterbauteilen,



fehlende Bauteile,



ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (Gelenke).



Gruß

André

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AutorKai 8G., Obermoschel / 338613
Datum10.05.2006 13:473630 x gelesen
Deine Beschreibung läßt eher auf Leitern außerhalb der Feuerwehr hin deuten, daher denke ich, daß Dir die Vorschrift der Berufsgenossenschaft " Tragbare Leitern und Tritte" weiterhelfen sollte GUV 6.4. oder die jeweilige DIN

für bestimmte Leitern( diese habe ich jetzt nicht aufgeführt, da viele schon unter DIN - EN erneuert sind und ich hier keine Quelle hab.)

Hoffe es hilft.

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