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ThemaUnfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus23 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorSven8 K.8, Hamburg / 339510
Datum18.05.2006 10:316536 x gelesen
Moinsen!



Mal wieder Futter für die Arbeitsgruppe.



Gruß Sven







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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339511
Datum18.05.2006 10:375712 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Sven KoopmannMal wieder Futter für die Arbeitsgruppe.



Wenn man bedenkt, dass gleich der erste Satz falsch ist... Unfall bauen sollte man aber tunlichst trotzdem nicht. Hoffe, dem jungen Mann und seiner Unfallgegnerin geht es wieder besser. Die Befreiung von der StVO befreit nicht vom Einschalten des Gehirns...



MfG



Ingo

--



"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich."[Alexander Ristic]




Juli 2007 - Eckhaubertreffen


-

Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 339512
Datum18.05.2006 10:395643 x gelesen
Mal wieder Futter für die Arbeitsgruppe.



...und für mich mal wieder was zum Kopfschütteln.



Wäre es ein Artikel eines Journalisten, so wäre er ja ganz gut - als PM einer kommunalen Einrichtung ist sowas dummerweise total daneben...





MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / 339517
Datum18.05.2006 11:555669 x gelesen
Tja, da kann ich dir nur zustimmen, aber leider liest man solche Berichte immer wieder... Auch hier würde ein kurzer Gedanke Wunder bewirken!



Gruß

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AutorSven8 K.8, Hamburg / 339519
Datum18.05.2006 11:585722 x gelesen
Moin, moin!



Geschrieben von Ingo HornWenn man bedenkt, dass gleich der erste Satz falsch ist...



Ok, aus rechtlicher Sicht ist er sicherlich nicht haltbar.

Bei realistischer Betrachtung muss man sich aber leider eingestehen, dass die allermeisten Feuerwehrleute nicht in der Lage sind zwischen "Wegerechten" und Sonderrechten, ihren Voraussetzungen und ihren Grenzen zu unterscheiden.



Keep it safe and simple: Auf dem Weg zum Gerätehaus ist die StVO einzuhalten und fertig ist die Kiste.



Beste Grüße Sven







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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339523
Datum18.05.2006 12:285680 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Sven KoopmannKeep it safe and simple: Auf dem Weg zum Gerätehaus ist die StVO einzuhalten und fertig ist die Kiste.



Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mich als FüKr hinstelle und den Leuten etwas erzähle, das die mir innerhalb von Minuten in der Luft zerreissen?

Es kann gut sein, dass man sowas mittels Dienstanweisung regeln kann, aber die Behauptung im Artikel ist nunmal falsch und trägt nicht gerade zur Glaubwürdigkeit der, evt. durchaus berechtigten, mahnenden Worte bei.



MFG



Ingo

--



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AutorSven8 K.8, Hamburg / 339525
Datum18.05.2006 12:405676 x gelesen
Moin, moin!



Geschrieben von Ingo HornEs kann gut sein, dass man sowas mittels Dienstanweisung regeln kann



Ja und nein. Natürlich kann man eine Dienstanweisung erlassen, die besagt, dass man die StVO zu befolgen hat.

Dies setzt mangels Gesetztgebungskompetenz allerdings nicht die StVO außer Kraft und der Feuerwehrmann darf natürlich unter den Voraussetzungen des § 35 weiterhin Sonderrechte in Anspruch nehmen. Allerdings könnte es in diesem Fall zu disziplinarischen Maßnahmen kommen, da er gegen eine Dienstanweisung verstoßen hat.



Geschrieben von Ingo HornDu glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mich als FüKr hinstelle und den Leuten etwas erzähle, das die mir innerhalb von Minuten in der Luft zerreissen?



Mag sein, dass dies auf die Mitglieder deiner Wehr zutrifft. Meine Erfahrungen zeigen, dass selbst Kreisausbilder nicht in der Lage sind dieses Thema richtig zu vermitteln. Und so kommt es eben zu den wildesten Gerüchten und Behauptungen in diesem Themengebiet.



Beste Grüße Sven







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AutorChri8sti8an 8P., Iserlohn / 339569
Datum18.05.2006 14:365580 x gelesen
Wo wir gerade schon mal bei Thema sind.

In einer Nachbarstadt von mir ist einer nach der Alarmierung zum Gerätehaus gefahren und ist erst mal schön in das schon ausgerückte LF reingekracht ;-) . Man muss eben immer schön aufpassen



so short

Don´t breath under water

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / 339572
Datum18.05.2006 14:405581 x gelesen
Geschrieben von Christian PeulerIn einer Nachbarstadt von mir ist einer nach der Alarmierung zum Gerätehaus gefahren und ist erst mal schön in das schon ausgerückte LF reingekracht ;-) .



Falls Du die westliche Nachbarstadt meinst: Er ist in die Drehleiter eingeschlagen, nicht ins LF.

Gruß



A.



Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.



INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / 339591
Datum18.05.2006 16:335639 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamFalls Du die westliche Nachbarstadt meinst: Er ist in die Drehleiter eingeschlagen, nicht ins LF.



Gabs vor ca. 12 Jahren auch in Kärnten. Dort kam der FA im PKW ums leben. m.W nach war das in St. Urban am Urbansee in Kärnten.

Ist wohl auch in das LF gekracht,das hinter der Kuppe einen Trecker überholte.

Fahrer m.W ohne Führerschein........traurig traurig.



Meine pers. Meinung

Dirk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 339602
Datum18.05.2006 17:505631 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo Horn

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mich als FüKr hinstelle und den Leuten etwas erzähle, das die mir innerhalb von Minuten in der Luft zerreissen?

Eine für mich etwas befremdliche Ansicht.



Dann kann man ja auch lehren: Der Einbruch in eine Bank (und sonstiges) bleibt straffrei, wenn man sich dabei und danach nicht erwischen lässt?



Wie soll man dem "Blaulichtwahnis" (die ja auch dises Jahr schon das eine oder andere Opfer gefunden haben) mehr Berherrschung beibringen, wenn schon bei der Anfahrt Ausnahmezustand herrschen kann?



Wenn ein FA in Uniform in die Rabatten kotzt, geht hier ein Aufschrei des Unverständnisses wegen Rufschädigung durch die Reihen (obwohl, was ist passiert?).

Was glaubt ihr, wird die Frau in Zukunft für eine Meinung von der FF haben, da sie sicher weiß um was es bei dem Horror ging?

Ich habe auch den Aufschrei der Kritik an dem Verhalten des FA (außer gute Besserung, ja das soll er ja auch, aber in allen Belangen) hier außer Einzelnen nicht gespürt.



Also wird alles gut, oder es bleibt wie es ist, weil wir sind wichtig(er).

mkg hwk

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339607
Datum18.05.2006 18:005648 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Hanswerner KöglerDer Einbruch in eine Bank (und sonstiges) bleibt straffrei, wenn man sich dabei und danach nicht erwischen lässt?





Der Einbruch in eine Bank ist auch verboten... Der Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Falle eines Einsatzes nach den mir bekannten Auslegungen nicht.



Geschrieben von Hanswerner KöglerWas glaubt ihr, wird die Frau in Zukunft für eine Meinung von der FF haben, da sie sicher weiß um was es bei dem Horror ging?

Ich habe auch den Aufschrei der Kritik an dem Verhalten des FA (außer gute Besserung, ja das soll er ja auch, aber in allen Belangen) hier außer Einzelnen nicht gespürt.




Ich schrieb "Vom Einschalten des Gehirns wird man nicht befreit" (zumindest so ähnlich) und stehe auch dazu.

Es ist nunmal rechtlich nicht oder nur unter Zweifeln haltbar, dass ich mich hinstelle und sage "Nach StVO habt ihr keine Sonderrechte". Da kommt der erstbeste, der sich in irgendwelchen Foren rumtreibt und haut mir die Aussage um die Ohren. Ich leite Unfallberichte, wie den aktuellen, in der Regel in meiner Wehr weiter, oder hänge sie im Mannschaftsraum auf. Ich stelle mich auch hin und sage "Nach STVO dürft ihr, aber alles im entsprechenden Rahmen" und wer sich verkehrsgefährdend verhält und ich das mitbekomme, bekommt auch eins auf den Deckel. Wo genau hast Du ein Problem mit meinem Verhalten und meinen Aussagen? Ich heiße verkehrsgefährdendes Verhalten im Einsatzfall mitnichten gut. Sollte das in meinem Beitrag so rausgekommen sein, war das wohl unglücklich ausgedrückt. Ich halte aber auch nichts davon, falsche Aussagen zu verbreiten. Glaubwürdiger wird man dadurch nicht.



MFG



Ingo

--



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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 339608
Datum18.05.2006 18:085562 x gelesen
Hallo;

Geschrieben von Ingo Horn

Ich schrieb "Vom Einschalten des Gehirns wird man nicht befreit" (zumindest so ähnlich) und stehe auch dazu.

Es ist nunmal rechtlich nicht oder nur unter Zweifeln haltbar, dass ich mich hinstelle und sage "Nach StVO habt ihr keine Sonderrechte". Da kommt der erstbeste, der sich in irgendwelchen Foren rumtreibt und haut mir die Aussage um die Ohren. Ich leite Unfallberichte, wie den aktuellen, in der Regel in meiner Wehr weiter, oder hänge sie im Mannschaftsraum auf. Ich stelle mich auch hin und sage "Nach STVO dürft ihr, aber alles im entsprechenden Rahmen" und wer sich verkehrsgefährdend verhält und ich das mitbekomme, bekommt auch eins auf den Deckel. Wo genau hast Du ein Problem mit meinem Verhalten und meinen Aussagen? Ich heiße verkehrsgefährdendes Verhalten im Einsatzfall mitnichten gut. Sollte das in meinem Beitrag so rausgekommen sein, war das wohl unglücklich ausgedrückt. Ich halte aber auch nichts davon, falsche Aussagen zu verbreiten. Glaubwürdiger wird man dadurch nicht.


Na das klingt doch schon besser ;-) und das mit dem "Gehirn einschalten" habe ich auch nicht überlesen, deshalb: "Einzelnen" ...



Trotzdem hab ich den Eindruck, das mit solchen Ereignissen recht locker umgegangen wird, während bei fehlenden Überhosen schnell gedroht wird, das "A" abzukratzen.

Nun tu ich Zyniker einfach mal die "Überhosen-" gegen die "Verkehrsopfer" (nur durch Feuerwehrs natürlich) aufwiegen ??? wo gabs mehr abzukratzen...

mkg hwk

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AutorJoch8en 8S., Kerzenheim / 339624
Datum18.05.2006 21:265565 x gelesen
zu erst sollte der jenige der das geschrieben hat sich mal die StVo gut durchlesen bevor jemand die behauptiung macht man hätte sich wie andere Verkehrsteilmehmer zu verhalten ( §35 Stvo)

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AutorPete8r K8., Eimeldingen / 339627
Datum18.05.2006 21:365591 x gelesen
Hallo,





Geschrieben von Jochen Schachzu erst sollte der jenige der das geschrieben hat sich mal die StVo gut durchlesen bevor jemand die behauptiung macht man hätte sich wie andere Verkehrsteilmehmer zu verhalten ( §35 Stvo)



Nicht falsch verstehen, aber deine Beiträge sind schwer verständlich.



Auch wenn es nur ein Inet-Forum ist so darf doch Groß/Kleinschreibung, Punkte, Kommas sowie weiteres Gedöns der deutschen Rechtschreibung Verwendung finden.



Kleiner Tipp, Beiträge schreiben und durchlesen, das schadet nicht und kostet auch nicht viel Zeit.





Gruß aus dem Badischen



Peter





...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorJoch8en 8S., Kerzenheim / 339629
Datum18.05.2006 21:405573 x gelesen
Danke für Den Tipp, sorry



Mfg. jochen

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AutorPete8r K8., Eimeldingen / 339630
Datum18.05.2006 21:445596 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Jochen SchachDanke für Den Tipp, sorry



Schon o.k. Du brauchst dich deswegen nicht zu entschuldigen.



Aber lesbare Beiträge sind nun mal das A und O in der Forumssuppe ;-)





Gruß aus dem Badischen



Peter

...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339661
Datum19.05.2006 09:235680 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Hanswerner KöglerTrotzdem hab ich den Eindruck, das mit solchen Ereignissen recht locker umgegangen wird, während bei fehlenden Überhosen schnell gedroht wird, das "A" abzukratzen.



Ich tu mir immer schwer, anhand eines Zeitungsberichtes, in dem von "offenbar überhöhte Geschwindigkeit" (soll heißen, zum Zeitpunkt des Artikels wusste man das noch nicht genau) laut aufzuschreien. Die Geschichte mit den Überhosen liegt da insofern anders, als dass da von Führungsebene eben mit der Gesundheit der Kameraden gespielt wird.

Es ist völlig unzweifelhaft, dass die Anfahrt zum Gerätehaus (und zum Einsatz) einen Haufen Risiken birgt. Für die ist aber in erster Linie auch mal jeder selbst verantwortlich. Es steht Dir aber frei www.anfahrtunfaelle.de zu eröffnen ;)



MfG



Ingo

--



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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 339662
Datum19.05.2006 09:265530 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Ingo Horn



Es steht Dir aber frei www.anfahrtunfaelle.de zu eröffnen ;)



Spass beiseite; wäre jedenfalls eine interessante Thematik/Problematik solche Fälle zu sammeln und auszuwerten.



MkG



Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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AutorThom8as 8K., Grünsfeld / 339666
Datum19.05.2006 09:585540 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Bernhard Deimannwäre jedenfalls eine interessante Thematik/Problematik solche Fälle zu sammeln und auszuwerten



ist ja die Arbeitsgruppe dran. Nur mit dem Auswerten ist das so eine Sache, da über viele Unfälle der Nebel des Schweigens gehüllt wird. :-(



MfG

Thomas

Meine persönliche PRIVATE Meinung...

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339667
Datum19.05.2006 10:005714 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Thomas Kellerist ja die Arbeitsgruppe dran. Nur mit dem Auswerten ist das so eine Sache, da über viele Unfälle der Nebel des Schweigens gehüllt wird. :-(



Nuja... irgendeinem dahergelaufenen würd ich auch nicht alle Infos nennen. Wenn sich so eine Sammelstelle erstmal etabliert hat und als seriös und vergleichsweise neutral herausgestellt hat, bekommt man idR auch Antworten. Nicht immer, aber oft.



MFG



Ingo

--



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AutorThom8as 8K., Grünsfeld / 339669
Datum19.05.2006 10:045631 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Ingo HornWenn sich so eine Sammelstelle erstmal etabliert hat



Also doch eine eigene Seite........ www.anfahrtunfaelle.de !?!

Aber das lässt sich ja anders besprechen.....



MfG

Thomas



Geschrieben von Ingo Hornbekommt man idR auch Antworten. Nicht immer, aber oft



Ja, das stimmt. Einige Stellen behandeln allg. Unfälle sehr offensiv, damit auch andere Leute etwas daraus lernen können.

Meine persönliche PRIVATE Meinung...

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Autor ., Bad Friedrichshall / Baden-Württemberg342772
Datum10.06.2006 21:275568 x gelesen
Hallo zusammen,

Das Thema Sonderrechte hat sich mittlerweile zu einem beliebten und heiß diskutierten Thema sowohl hier als auch in zahlreichen anderen Foren entwickelt.

Aus diesem Grund habe ich mich nach zahlreichen Überlegungen und längeren Gesprächen mit anderen Leuten zu etwas entschlossen,das entweder seinen Zweck erfüllt oder zum absoluten Flop wird.

Ich haber die Seite www.anfahrtunfaelle.de eröffnet,welche teilweise schon erreichbar ist.

Ich möchte Euch bitten,einfach mal auf dieser Seite vorbeizuschauen und mir eure Meinung zu meinen bisherigen "Ausführungen" mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß

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