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ThemaJährliche Belastungsprüfung - Interpretation der FwDV 712 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / 339909
Datum22.05.2006 08:439160 x gelesen
Folgende Situation: Ein Kamerad schafft auf der Übungsstrecke nicht die geforderten Werte, sein letzter (erfolgreicher) war im September letzten Jahres. Es ist zu erwarten, dass die Wiederholung erfolgreich sein wird. Wiederholungstermin ist allerdings erst Ende September diesen Jahres möglich, da die Strecke ziemlich ausgelastet ist.



FwDV 7:Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.



Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD?

Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / 339913
Datum22.05.2006 10:087459 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Sebastian KruppWürdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD?



Einsatzmäßig aD, da er ja zurzeit aktuell und nachweislich ein konditionelles/gesundheitliches Problem hat. Also muss er seine Fitness erstmal wiederherstellen. Bei Übungen am Standort würde ich Ihn weiterüben lassen, aber keinen Einsatz. Die Belastungsübung soll eine Mindestbelastungsfähigkeit nachweisen und wenn die nicht gegeben ist, kann ich Ihn unmöglich im Einsatz einsetzen.

Gruß,

Christian Rieke



"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."

(Albert Einstein)

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / 339915
Datum22.05.2006 10:187420 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Sebastian KruppPreisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD?

Letzteres, da er bei der aktuelleren Überprüfung seiner Leistungsfähigkeit die geforderten Werte nicht erbracht hat und ich nicht weiß, ob der Tag der Belastungsübung ein "schlechter" war oder ein generelles Problem besteht. Weiterhin würde ich ihm nahelegen, etwas für seine Fitneß zu tun.

MkG Sascha



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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / 339921
Datum22.05.2006 10:467823 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppPreisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD?



Gegenfrage: Gibt es zu diesem z.T. umstrittenen Punkt der FwDV 7 eine offizielle Auslegung des Landes RLP? Für Bayern z.B. gibt es sowas; ob man von den evtl. eingeräumten Freiräumen Gebrauch macht, kann man dann immer noch entscheiden, evtl. hilft eine derartige Interpretation aber auch bei deiner Entscheidung...

mkG

Adrian Ridder



Take Care, Be Careful, Stay Safe!



deutscher Teil von firetactics.com



atemschutzunfaelle.de

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AutorPete8r S8., Köln / 339922
Datum22.05.2006 10:517500 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von ---Sebastian Kruppe--- Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD?



Dies ist keine Preisfrage sondern gesunder Menschenverstand.



Ich hoffe ihr führt alle Einsätze, Übungen etc. für den Atemschutz in einem Atemschutzpass o.ä. auf. Hier ist festgehalten, dass der Kamerad die Übung nach FwDV 7 nicht bestanden hat.



Passiert jetzt ein Unfall im Einsatzgeschehen bzw. Übung, was sagt der Staatsanwalt bei Durchsicht der Unterlagen?

Die letzte (leider nicht bestandene) Übung zählt. Hiernach erfüllt der Kamerad nicht die Voraussetzungen. Bis zur erfolgreichen Abnahme der Belastungsübung, sollte er seinen Gesundheitszustand verbessern.



Gruß

Peter





P.S. Wir haben dieses Jahr schon genung verletzte und getötete Feuerwehrler gehabt.

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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / 339923
Datum22.05.2006 10:547814 x gelesen
Anbei ein Schreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz. Da es den Stand von 2002 aufgreift, weiß ich nicht, ob es so noch Bestand hat. Es ist jedenfalls noch auf der Website des LFV abgebildet:



Hinweise zur Umsetzung der

Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz"

Nachfolgend ein Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz:



Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" (FwDV 7) in der aktuellen Fassung (Stand: 2002) mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 5. November 2002, Az.: 30 113-1DV/351, wurden wiederholt Probleme bezüglich deren Umsetzung an mich herangetragen. Im Sinne einer landeseinheitlichen Anwendung der FwDV 7 gebe ich Ihnen hiermit - in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Feuerwehr und nach Erörterung mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren - folgende Hinweise zur Umsetzung einzelner Vorgaben der FwDV 7:



Aus- und Fortbildung



Innerhalb von 12 Monaten sind jeweils einmal



eine Belastungsübung zum Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit,

eine Einsatzübung, sofern der Atemschutzgeräteträger (AGT) keinen Einsatz unter Pressluftatmer erbracht hat, und

eine Unterweisung durchzuführen.

Befreiungen durch das Ministerium des Innern und für Sport sind nicht möglich, da es sich um Arbeitsschutzrecht und das autonome Recht der Unfallversicherer handelt. Die Forderung "innerhalb von 12 Monaten" ersetzt die missverständliche Formulierung "im Kalenderjahr" und soll verhindern, dass Zeitabstände von maximal 23 Monaten zwischen den Belastungs- und Einsatzübungen auftreten. Gegen Toleranzen von bis zu zwei Monaten werden im Einzelfall keine Bedenken erhoben. Die Unterweisungen können mit den Belastungs- oder Einsatzübungen kombiniert werden, um den organisatorischen Aufwand und die zeitliche Belastung der überwiegend ehrenamtlichen AGT möglichst gering zu halten.



Bei den Belastungsübungen auf Atemschutzübungsanlagen sind zwei Fälle zu unterscheiden. Die Ausbildung muss zwingend auf einer Atemschutzübungsanlage nach DIN 14093-1 : 2002-07 erfolgen. Bei der Fortbildung können für die Durchführung der Belastungsübungen Atemschutzübungsanlagen nach DIN 14093-1 : 2002-07 oder andere geeignete, gleichwertige Anlagen genutzt werden. Die geforderten ergonomischen Belastungen einer Gesamtarbeit von 80 kJ (ab dem 50. Lebensjahr 60 kJ) mit 1600 Liter Atemluftvorrat sind zu erbringen (Anlage 4 zur FwDV 7, Ziffer 2.1.2.2). Die Nutzung von Fitness-Centern oder Sporthallen (Aufbau von Kriechstrecken mit Sportgeräten) oder die Anschaffung geeigneter Geräte (z.B. Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer) und deren Aufbau im Feuerwehrhaus ist möglich, wenn mit ihnen reproduzierbare Werte erbracht werden können. Die Sicherheit der geeigneten, gleichwertigen Anlage muss dabei gewährleistet sein.



Allgemeine Einsatzgrundsätze



Die vor dem Einsatz erforderliche Einsatzkurzprüfung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers (Produkthaftung) und kann daher in der FwDV 7 nicht näher festgelegt werden.



Handsprechfunkgeräte



Nach dem Unfall in Köln 1996 wurden im Untersuchungsbericht Forderungen nach Verbesserung der Sicherheit erhoben. Dazu zählt auch die Ausstattung der Trupps mit Handsprechfunkgeräten (vgl. FwDV 7, Nr. 7.2). Von dieser Forderung kann deshalb nicht abgewichen werden. Mit der Formulierung "muss grundsätzlich" besteht bereits ein Ermessenspielraum, z.B. für Brandbekämpfung im Außenangriff oder Fahrzeugbrände. Engpässe bei der Ausstattung mit Handsprechfunkgeräten können überbrückt werden, indem z.B. gleichzeitig mehrere Feuerwehreinheiten im Additionsprinzip alarmiert werden, deren Fahrzeuge in der Regel mit zwei Handsprechfunkgeräten ausgestattet sind. Als weitere Alternative ist je Verbandsgemeinde die Vorhaltung einer Reserve von vier Handsprechfunkgeräten möglich, über die der Wehrleiter verfügt bzw. die auf dem



ELW 1 oder einem Großfahrzeug (z.B. TLF 16/25, LF 16/12) mitgeführt wird. Diese Verfahrensweisen werden in der Praxis bereits von Feuerwehren angewendet.



Der mögliche Verzicht auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten gemäß Ziffer 7.2 steht nicht im Widerspruch zu Ziffer 7.4. Da in bestimmten Situationen auf die Atemschutzüberwachung verzichtet werden kann (z.B. bei Einsätzen im Freien), werden hjer keine Handsprechfunkgeräte benötigt.



Sicherheitstrupp



Aufgrund gebäudespezifischer Besonderheiten (z.B. Stahlbetonbau) passiert es häufig, dass die Funkverbindung abreißt. Die Forderung nach sofortigem Einsatz eines weiteren Sicherheitstrupps ist nicht in jedem Fall realisierbar. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen eine Verbindung auf andere Weise möglich ist. Da es sich hier um eine grundsätzliche sicherheitstechnische Festlegung handelt, hat der Ausschuss Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) die Projektgruppe "FwDV 7" gebeten, diesen Punkt noch einmal zu prüfen. Das Ergebnis wird mitgeteilt.



Instandhaltung der Atemschutzgeräte



Die Hinweise auf die Instandhaltung beziehen sich ausschließlich auf die Gebrauchsanleitungen der Hersteller (nicht auf die vfdb-Richtlinie 0804). Nach den PSA-RichtIinien ist es Angelegenheit des Herstellers, die Handhabung und die Instandsetzung seiner persönlichen Schutzausrüstung (PSA) festzulegen.



Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Hans-Peter Plattner



Meine private Meinung - ist doch klar!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339924
Datum22.05.2006 10:567550 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Sebastian Krupp Folgende Situation: Ein Kamerad schafft auf der Übungsstrecke nicht die geforderten Werte, sein letzter (erfolgreicher) war im September letzten Jahres. Es ist zu erwarten, dass die Wiederholung erfolgreich sein wird



Verstehe ich jetzt vom Grundprinzip her nicht. Wieso ist zu erwarten, dass er den Streckendurchgang beim nächsten Mal schafft?



Geschrieben von Sebastian KruppPreisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD?



Vom Papier her, wäre es sicherlich möglich, ihn weiterarbeiten zu lassen, aber die sichere Seite im Falle eines Falles ist das sicherlich nicht. Wieso ist eine Wiederholungsübung nicht drin? Eine Wehr im Landkreis wird doch sicherlich mal nen Termin freihaben, wo der gute Mann mit kann, oder? Ist sicherlich keine einfache Geschichte. Auf der einen Seite ist sicherlich nicht sonderlich motivierend, wegen einem schlechten Tag (ich gehe mal davon aus, dass Dein erster Satz so gemeint war) als untauglich eingestuft zu werden, auf der anderen Seite geht es hier um die persönliche Sicherheit des AGT.



MFG



Ingo

--



"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich."[Alexander Ristic]




Juli 2007 - Eckhaubertreffen


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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / 339926
Datum22.05.2006 11:177559 x gelesen
Geschrieben von Ingo Hornwegen einem schlechten Tag (ich gehe mal davon aus, dass Dein erster Satz so gemeint war) als untauglich eingestuft zu werdenSo war er gemeint.

Geschrieben von Ingo HornEine Wehr im Landkreis wird doch sicherlich mal nen Termin freihabenGibt nur eine Strecke hier im Kreis, die von allen Wehren (auch aus Nachbarkreisen) genutzt wird. Daher ist eine langfristige Planung notwendig, ein "Dazwischenschieben" bei Ausfall eines Kameraden verursacht immensen Organisationsaufwand.



Geschrieben von Ingo HornVom Papier her, wäre es sicherlich möglich, ihn weiterarbeiten zu lassenWenn du mit "Papier" die FwDV 7 meinst, und die entsprechende Stelle so interpretierst, dass ein Weiterarbeiten des Kameraden als AGT (sofern er sich fit fühlt) möglich ist, ist das die Antwort die ich gesucht hab.





Weitere Frage: Die DV spricht von "mindestens 2 verschiedenen Arbeitsmessgeräten". Bei unser Strecke war es bisher immer so, dass die Endlosleiter vorgeschrieben wurde, als zweites konnte man zwischen Laufband und Hammer wählen. Müsste man nicht eigentlich den AGT die Wahl zwischen den 3 Geräten ermöglichen, so dass man z.B. die Leiter weglässt und mit Laufband und Hammer arbeitet?

Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339932
Datum22.05.2006 11:457468 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian KruppWenn du mit "Papier" die FwDV 7 meinst, und die entsprechende Stelle so interpretierst, dass ein Weiterarbeiten des Kameraden als AGT (sofern er sich fit fühlt) möglich ist, ist das die Antwort die ich gesucht hab.



Meine Interpretation hat nach dem Satz aber nicht aufgehört....



MfG



--



"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich."[Alexander Ristic]




Juli 2007 - Eckhaubertreffen


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / 339938
Datum22.05.2006 12:197435 x gelesen
Richtig, aber die rein "dienstvorschriftsmäßige" Interpretation der Sachlage schon.

Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / 339940
Datum22.05.2006 12:277441 x gelesen
Hallo !

Kurz u. knapp, es gibt in RLP keine Regelung, die diesen Fall regelt.

Wer die Belastungsübung aus welchem Grund auch immer nicht besteht, ist bis zur Wiederholung Atemschutzuntauglich zu schreiben, d.h. das "A" auf dem Helm kommt ab.

Erfahrungsgemäß hat die nichtbestandene Belastungsübung entweder etwas mit Krankheiten zu tun (Erkältung, Fieber, usw) oder aber, wie schon in den eigenen Reihen beobachtet, durch evtl. Genuss von Rauschmitteln abends vorher. Es kann aber auch eine unvorhergesehene schwerere Krankheit aufgetreten sein, welcher Verantwortlicher will dann eine weitere Atemschutztauglichkeit verantworten ?



Gruß,

Olli

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AutorTimo8 K.8, Salem / 339999
Datum23.05.2006 08:387388 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Sebastian KruppFwDV 7:Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.



Öhm - und in einer Übung nimmt er nicht die Funktion eines AGT wahr sondern den des Libero`s?

Gruß vom See,



Timo

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