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Thema | Jährliche Belastungsprüfung - Interpretation der FwDV 7 | 12 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 339909 | |||
Datum | 22.05.2006 08:43 | 9160 x gelesen | |||
Folgende Situation: Ein Kamerad schafft auf der Übungsstrecke nicht die geforderten Werte, sein letzter (erfolgreicher) war im September letzten Jahres. Es ist zu erwarten, dass die Wiederholung erfolgreich sein wird. Wiederholungstermin ist allerdings erst Ende September diesen Jahres möglich, da die Strecke ziemlich ausgelastet ist. FwDV 7:Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / | 339913 | |||
Datum | 22.05.2006 10:08 | 7459 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Einsatzmäßig aD, da er ja zurzeit aktuell und nachweislich ein konditionelles/gesundheitliches Problem hat. Also muss er seine Fitness erstmal wiederherstellen. Bei Übungen am Standort würde ich Ihn weiterüben lassen, aber keinen Einsatz. Die Belastungsübung soll eine Mindestbelastungsfähigkeit nachweisen und wenn die nicht gegeben ist, kann ich Ihn unmöglich im Einsatz einsetzen. Gruß, | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / | 339915 | |||
Datum | 22.05.2006 10:18 | 7420 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Letzteres, da er bei der aktuelleren Überprüfung seiner Leistungsfähigkeit die geforderten Werte nicht erbracht hat und ich nicht weiß, ob der Tag der Belastungsübung ein "schlechter" war oder ein generelles Problem besteht. Weiterhin würde ich ihm nahelegen, etwas für seine Fitneß zu tun. MkG Sascha | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / | 339921 | |||
Datum | 22.05.2006 10:46 | 7823 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppPreisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Gegenfrage: Gibt es zu diesem z.T. umstrittenen Punkt der FwDV 7 eine offizielle Auslegung des Landes RLP? Für Bayern z.B. gibt es sowas; ob man von den evtl. eingeräumten Freiräumen Gebrauch macht, kann man dann immer noch entscheiden, evtl. hilft eine derartige Interpretation aber auch bei deiner Entscheidung... mkG | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / | 339922 | |||
Datum | 22.05.2006 10:51 | 7500 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Sebastian Kruppe--- Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Dies ist keine Preisfrage sondern gesunder Menschenverstand. Ich hoffe ihr führt alle Einsätze, Übungen etc. für den Atemschutz in einem Atemschutzpass o.ä. auf. Hier ist festgehalten, dass der Kamerad die Übung nach FwDV 7 nicht bestanden hat. Passiert jetzt ein Unfall im Einsatzgeschehen bzw. Übung, was sagt der Staatsanwalt bei Durchsicht der Unterlagen? Die letzte (leider nicht bestandene) Übung zählt. Hiernach erfüllt der Kamerad nicht die Voraussetzungen. Bis zur erfolgreichen Abnahme der Belastungsübung, sollte er seinen Gesundheitszustand verbessern. Gruß Peter P.S. Wir haben dieses Jahr schon genung verletzte und getötete Feuerwehrler gehabt. | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / | 339923 | |||
Datum | 22.05.2006 10:54 | 7814 x gelesen | |||
Anbei ein Schreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz. Da es den Stand von 2002 aufgreift, weiß ich nicht, ob es so noch Bestand hat. Es ist jedenfalls noch auf der Website des LFV abgebildet: Hinweise zur Umsetzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" Nachfolgend ein Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Sehr geehrte Damen und Herren, seit Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz" (FwDV 7) in der aktuellen Fassung (Stand: 2002) mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 5. November 2002, Az.: 30 113-1DV/351, wurden wiederholt Probleme bezüglich deren Umsetzung an mich herangetragen. Im Sinne einer landeseinheitlichen Anwendung der FwDV 7 gebe ich Ihnen hiermit - in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Feuerwehr und nach Erörterung mit den Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteuren - folgende Hinweise zur Umsetzung einzelner Vorgaben der FwDV 7: Aus- und Fortbildung Innerhalb von 12 Monaten sind jeweils einmal eine Belastungsübung zum Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit, eine Einsatzübung, sofern der Atemschutzgeräteträger (AGT) keinen Einsatz unter Pressluftatmer erbracht hat, und eine Unterweisung durchzuführen. Befreiungen durch das Ministerium des Innern und für Sport sind nicht möglich, da es sich um Arbeitsschutzrecht und das autonome Recht der Unfallversicherer handelt. Die Forderung "innerhalb von 12 Monaten" ersetzt die missverständliche Formulierung "im Kalenderjahr" und soll verhindern, dass Zeitabstände von maximal 23 Monaten zwischen den Belastungs- und Einsatzübungen auftreten. Gegen Toleranzen von bis zu zwei Monaten werden im Einzelfall keine Bedenken erhoben. Die Unterweisungen können mit den Belastungs- oder Einsatzübungen kombiniert werden, um den organisatorischen Aufwand und die zeitliche Belastung der überwiegend ehrenamtlichen AGT möglichst gering zu halten. Bei den Belastungsübungen auf Atemschutzübungsanlagen sind zwei Fälle zu unterscheiden. Die Ausbildung muss zwingend auf einer Atemschutzübungsanlage nach DIN 14093-1 : 2002-07 erfolgen. Bei der Fortbildung können für die Durchführung der Belastungsübungen Atemschutzübungsanlagen nach DIN 14093-1 : 2002-07 oder andere geeignete, gleichwertige Anlagen genutzt werden. Die geforderten ergonomischen Belastungen einer Gesamtarbeit von 80 kJ (ab dem 50. Lebensjahr 60 kJ) mit 1600 Liter Atemluftvorrat sind zu erbringen (Anlage 4 zur FwDV 7, Ziffer 2.1.2.2). Die Nutzung von Fitness-Centern oder Sporthallen (Aufbau von Kriechstrecken mit Sportgeräten) oder die Anschaffung geeigneter Geräte (z.B. Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer) und deren Aufbau im Feuerwehrhaus ist möglich, wenn mit ihnen reproduzierbare Werte erbracht werden können. Die Sicherheit der geeigneten, gleichwertigen Anlage muss dabei gewährleistet sein. Allgemeine Einsatzgrundsätze Die vor dem Einsatz erforderliche Einsatzkurzprüfung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Herstellers (Produkthaftung) und kann daher in der FwDV 7 nicht näher festgelegt werden. Handsprechfunkgeräte Nach dem Unfall in Köln 1996 wurden im Untersuchungsbericht Forderungen nach Verbesserung der Sicherheit erhoben. Dazu zählt auch die Ausstattung der Trupps mit Handsprechfunkgeräten (vgl. FwDV 7, Nr. 7.2). Von dieser Forderung kann deshalb nicht abgewichen werden. Mit der Formulierung "muss grundsätzlich" besteht bereits ein Ermessenspielraum, z.B. für Brandbekämpfung im Außenangriff oder Fahrzeugbrände. Engpässe bei der Ausstattung mit Handsprechfunkgeräten können überbrückt werden, indem z.B. gleichzeitig mehrere Feuerwehreinheiten im Additionsprinzip alarmiert werden, deren Fahrzeuge in der Regel mit zwei Handsprechfunkgeräten ausgestattet sind. Als weitere Alternative ist je Verbandsgemeinde die Vorhaltung einer Reserve von vier Handsprechfunkgeräten möglich, über die der Wehrleiter verfügt bzw. die auf dem ELW 1 oder einem Großfahrzeug (z.B. TLF 16/25, LF 16/12) mitgeführt wird. Diese Verfahrensweisen werden in der Praxis bereits von Feuerwehren angewendet. Der mögliche Verzicht auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten gemäß Ziffer 7.2 steht nicht im Widerspruch zu Ziffer 7.4. Da in bestimmten Situationen auf die Atemschutzüberwachung verzichtet werden kann (z.B. bei Einsätzen im Freien), werden hjer keine Handsprechfunkgeräte benötigt. Sicherheitstrupp Aufgrund gebäudespezifischer Besonderheiten (z.B. Stahlbetonbau) passiert es häufig, dass die Funkverbindung abreißt. Die Forderung nach sofortigem Einsatz eines weiteren Sicherheitstrupps ist nicht in jedem Fall realisierbar. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen eine Verbindung auf andere Weise möglich ist. Da es sich hier um eine grundsätzliche sicherheitstechnische Festlegung handelt, hat der Ausschuss Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) die Projektgruppe "FwDV 7" gebeten, diesen Punkt noch einmal zu prüfen. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Instandhaltung der Atemschutzgeräte Die Hinweise auf die Instandhaltung beziehen sich ausschließlich auf die Gebrauchsanleitungen der Hersteller (nicht auf die vfdb-Richtlinie 0804). Nach den PSA-RichtIinien ist es Angelegenheit des Herstellers, die Handhabung und die Instandsetzung seiner persönlichen Schutzausrüstung (PSA) festzulegen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Hans-Peter Plattner Meine private Meinung - ist doch klar! | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / | 339924 | |||
Datum | 22.05.2006 10:56 | 7550 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Folgende Situation: Ein Kamerad schafft auf der Übungsstrecke nicht die geforderten Werte, sein letzter (erfolgreicher) war im September letzten Jahres. Es ist zu erwarten, dass die Wiederholung erfolgreich sein wird Verstehe ich jetzt vom Grundprinzip her nicht. Wieso ist zu erwarten, dass er den Streckendurchgang beim nächsten Mal schafft? Geschrieben von Sebastian Krupp Preisfrage: Würdet ihr den Kamerad im Übungs- und Einsatzgeschehen unter PA arbeiten lassen da letzte erfolgreiche Belastungsübung weniger als 12 Monate her ist, oder wäre er erstmal bis zum erfolgreichen Duchgang aD? Vom Papier her, wäre es sicherlich möglich, ihn weiterarbeiten zu lassen, aber die sichere Seite im Falle eines Falles ist das sicherlich nicht. Wieso ist eine Wiederholungsübung nicht drin? Eine Wehr im Landkreis wird doch sicherlich mal nen Termin freihaben, wo der gute Mann mit kann, oder? Ist sicherlich keine einfache Geschichte. Auf der einen Seite ist sicherlich nicht sonderlich motivierend, wegen einem schlechten Tag (ich gehe mal davon aus, dass Dein erster Satz so gemeint war) als untauglich eingestuft zu werden, auf der anderen Seite geht es hier um die persönliche Sicherheit des AGT. MFG Ingo -- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 339926 | |||
Datum | 22.05.2006 11:17 | 7559 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo Hornwegen einem schlechten Tag (ich gehe mal davon aus, dass Dein erster Satz so gemeint war) als untauglich eingestuft zu werdenSo war er gemeint. Geschrieben von Ingo Horn Eine Wehr im Landkreis wird doch sicherlich mal nen Termin freihabenGibt nur eine Strecke hier im Kreis, die von allen Wehren (auch aus Nachbarkreisen) genutzt wird. Daher ist eine langfristige Planung notwendig, ein "Dazwischenschieben" bei Ausfall eines Kameraden verursacht immensen Organisationsaufwand. Geschrieben von Ingo Horn Vom Papier her, wäre es sicherlich möglich, ihn weiterarbeiten zu lassenWenn du mit "Papier" die FwDV 7 meinst, und die entsprechende Stelle so interpretierst, dass ein Weiterarbeiten des Kameraden als AGT (sofern er sich fit fühlt) möglich ist, ist das die Antwort die ich gesucht hab. Weitere Frage: Die DV spricht von "mindestens 2 verschiedenen Arbeitsmessgeräten". Bei unser Strecke war es bisher immer so, dass die Endlosleiter vorgeschrieben wurde, als zweites konnte man zwischen Laufband und Hammer wählen. Müsste man nicht eigentlich den AGT die Wahl zwischen den 3 Geräten ermöglichen, so dass man z.B. die Leiter weglässt und mit Laufband und Hammer arbeitet? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / | 339932 | |||
Datum | 22.05.2006 11:45 | 7468 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn du mit "Papier" die FwDV 7 meinst, und die entsprechende Stelle so interpretierst, dass ein Weiterarbeiten des Kameraden als AGT (sofern er sich fit fühlt) möglich ist, ist das die Antwort die ich gesucht hab. Meine Interpretation hat nach dem Satz aber nicht aufgehört.... MfG -- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / | 339938 | |||
Datum | 22.05.2006 12:19 | 7435 x gelesen | |||
Richtig, aber die rein "dienstvorschriftsmäßige" Interpretation der Sachlage schon. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / | 339940 | |||
Datum | 22.05.2006 12:27 | 7441 x gelesen | |||
Hallo ! Kurz u. knapp, es gibt in RLP keine Regelung, die diesen Fall regelt. Wer die Belastungsübung aus welchem Grund auch immer nicht besteht, ist bis zur Wiederholung Atemschutzuntauglich zu schreiben, d.h. das "A" auf dem Helm kommt ab. Erfahrungsgemäß hat die nichtbestandene Belastungsübung entweder etwas mit Krankheiten zu tun (Erkältung, Fieber, usw) oder aber, wie schon in den eigenen Reihen beobachtet, durch evtl. Genuss von Rauschmitteln abends vorher. Es kann aber auch eine unvorhergesehene schwerere Krankheit aufgetreten sein, welcher Verantwortlicher will dann eine weitere Atemschutztauglichkeit verantworten ? Gruß, Olli | |||||
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Autor | Timo8 K.8, Salem / | 339999 | |||
Datum | 23.05.2006 08:38 | 7388 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp FwDV 7:Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von 12 Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen. Öhm - und in einer Übung nimmt er nicht die Funktion eines AGT wahr sondern den des Libero`s? Gruß vom See, | |||||
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