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ThemaJährlicher Streckendurchgang ausreichend?24 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 339925
Datum22.05.2006 11:1514911 x gelesen
Hallo!



Innerhalb eines Jahres können sich starke Veränderungen bei der Atemschuztztauglichkeit ergeben. Ich stelle mir daher schon seit einigen Jahren immer wieder die Frage, ob es wirklich ausreichend ist Atemschutzgeräteträger nur einmal im Jahr einer Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke absolvieren zu lassen.



Wie seht ihr die Lage?

Was würdet ihr von einer Erhöhung der Anzahl halten?

wird es irgendwo schon anders gehandhabt?



MkG

Marc


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / 339928
Datum22.05.2006 11:2513314 x gelesen
Hallo!



Bei uns wird angestrebt, dass jeder AGT zwei Streckendurchgänge absolviert. Und für die große Mehrzahl der AGT wird dies auch erreicht. Allerdings ist dies bei uns auch relativ einfach, da wir die Übungsstrecke im Haus haben und so auch spontan AGTs den Streckendurchgang ermöglichen zu können.



Wobei es für die Belastungsübung nicht zwangsläufig eine richtige Übungsstrecke sein muss. Eine reproduzierbare Belastung kann auch mit geeigneten Sportgeräten (FAhrrad, Stepper, Endlosband, Kraftgeräte ähnlich Schlagwerk) erfolgen. Ggf. sind solche Geräte auch in den städtischen Sporteinrichtungen vorhanden oder können beschafft werden, wenn am Jahresende noch Haushaltsmittel frei sind.



Gruß Stephan

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AutorGreg8or 8G., Mannheim / 339929
Datum22.05.2006 11:3213270 x gelesen
Hi,

du hast natürlich Recht, dass schon am Tag nach dem Durchgang die Kondition absacken kann.

Ich denke allerdings, dass zum Einen der absolute Großteil der Wehren schon genug rumorganisieren muss, alle AGT-Träger einmal im Jahr durchzuschleusen.

Zum Anderen setze ich da auf die Eigenverantwortung der Kameraden.

Wer bei Übungen und auch im normalen Leben merkt, dass er/sie Probleme hat/bekommt, sollte sich eben selbst beim zuständigen Kameraden melden und das (gerne auch unter 4 Augen) bekannt machen.

Wer allerdings mehrmals duch den Käfig kann - aber immer doch!



Gregor

---

Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf

Gregor Gehrke

FF Mannheim, Abt. Feudenheim

http://www.ff-feudenheim.de

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339930
Datum22.05.2006 11:3413407 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Marc DickeyInnerhalb eines Jahres können sich starke Veränderungen bei der Atemschuztztauglichkeit ergeben.



Die können sich auch binnen zweier Tage ergeben.



Geschrieben von Marc DickeyIch stelle mir daher schon seit einigen Jahren immer wieder die Frage, ob es wirklich ausreichend ist Atemschutzgeräteträger nur einmal im Jahr einer Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke absolvieren zu lassen.



Um den allgemeinen Fitnesszustand einigermaßen erfassen zu können, dürfte die ausreichen. Erkrankungen usw. können durch jedes erdenkliche Raster fallen.

Wie man im Parallelthread lesen kann, scheint es ja vielerorts schon Probleme zu geben, einen Durchgang logistisch auf die Reihe zu bekommen... von einem zweiten noch gar nicht zu sprechen. Sicherlich wäre es vielleicht sinnvoll. Aber 2 Übungen/Jahr sind eh schon vorgeschrieben und die praktische Übung sollte tunlichst auch nicht gerade aus "Stricken für Anfänger" unter PA bestehen. Insofern mag die Erhöhung der Wiederholungsübungen in einer Belastungsstrecke vielleicht sinnvoll erscheinen.. sinnvoll umsetzbar ist die derzeit aber nur selten. Mal ganz davon abgesehen, dass es mir lieber wäre, verschärft drauf zu achten, dass die derzeit gültigen Vorschriften eingehalten werden, statt noch mehr zu schaffen...



MfG



Ingo



MFG



Ingo

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"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich."[Alexander Ristic]




Juli 2007 - Eckhaubertreffen


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AutorHeik8o S8., Gefrees - Streitau / 339931
Datum22.05.2006 11:3813238 x gelesen
Hallo,



wir versuchen seit 2-3 Jahren jeden AGT mindestens 2 mal jährlich in die Strecke zu bekommen, mit laufend steigendem Erfolg. Zusätzlich versuchen wir jeden AGT mindestens 3-4 im Jahr innerhalb der eigenen Ausbildung unter Atemschutz zu bekommen, die Einsätze werden nicht mit gezählt.



Die Mindestforderung nach FWDV 7 sind m.E. deutlich zu gering - gerade für kleinere Wehren!



Gruß Heiko

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AutorMart8in 8S., Hennef / 339934
Datum22.05.2006 12:0013249 x gelesen
Geschrieben von Gregor GehrkeIch denke allerdings, dass zum Einen der absolute Großteil der Wehren schon genug rumorganisieren muss, alle AGT-Träger einmal im Jahr durchzuschleusen.



Sorry, aber ich verstehe absolut nicht wo da das Problem einiger Leute ist. Klar kann ich nicht für jede Wehr 10 Termine oder ähnliches ansetzen, aber da muss man sich einfach mal mit den Nachbarwehren austauschen, dann hängt man bei sich ans schwarze Brett eine Liste mit allen Terminen und bei wem es wieder mal Zeit wird, der ist dann eben am nächsten Termin an der Strecke, egal ob mit der eigenen Wehr oder mit wem auch immer. Ich hab das mal für mich fürs letzte Jahr im Kalender nachgeprüft, ich hätte 4 Möglichkeiten gehabt auf die Strecke zu kommen. Ohne die Termine, an denen ich keine Zeit hatte.



Natürlich muss da jeder seine Termine im Blick haben, aber man wird sich wohl grad noch aufschreiben / merken können, wann der letzte Streckendurchgang / die letzte Untersuchung war. Ich habs auch schon oft genug erlebt dass die Strecke für zwei Stunden zur Verfügung stand, und nach einer Stunde warn schon alle durch. Da hätten noch locker mehrere Trupps der Nachbarwehr mit durchgepasst...

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AutorThom8as 8W., Norden / 339939
Datum22.05.2006 12:2613336 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornWie man im Parallelthread lesen kann, scheint es ja vielerorts schon Probleme zu geben, einen Durchgang logistisch auf die Reihe zu bekommen... von einem zweiten noch gar nicht zu sprechen.



Von diesen Problemen hab ich in den letzten Wochen aus anderen Landkreisen ebenfalls gehört.



Vielleicht wäre es sinnvoll eine weitere Belastungsübung am Standort auszuarbeiten. Somit könnte das Terminchaos für die Übungsstrecken vermieden werden.



Einige Inseln bei uns haben soweit ich weiß eine Sondergenehmigung für ihren Leistungsnachweiß. Die machen den dann z.B. am Leuchtturm oder in den Dünen. Hintergrund ist das die Insel dann keine AGT griffbereit hätte wenn die Jungs auf´m Festland ihren Leistungsnachweiß machen. Nur beim AGT-Lehrgang müssen die teilnehmer in die Anlage der FTZ.



Aber sowas in dieser Richtung wäre sinnvoll. Wassertürme, Leuchttürme, Kirchtürme, Trimm-Dich-Pfade usw. würden sich da doch anbieten. Das einfache durch die Anlage kriechen ist eh nicht der Brüller.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339941
Datum22.05.2006 12:3013339 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Thomas WeegeDas einfache durch die Anlage kriechen ist eh nicht der Brüller



2 verschiedene Arbeitsgeräte mit repdouzierbaren Belastungswerten, sowie eine Strecke, die mind teils kriechend, teils gehend zurückgelegt wird und man wird der DV7 gerecht. Liest zumindest meinereiner daraus. Die Atemschutzstrecke ist natürlich die belastbarste Variante, aber in Ausnahmefällen gibts sicherlich auch brauchbare Alternativen ;).



Geschrieben von Thomas WeegeEinige Inseln bei uns haben soweit ich weiß eine Sondergenehmigung für ihren Leistungsnachweiß.

Von wem muss man sich denn sowas genehmigen lassen?



MfG



Ingo

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / 339942
Datum22.05.2006 12:3113249 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWie seht ihr die Lage?





Ich würde eher einen anderen Ansatz wählen, so ich denn die Möglichkeit dazu hätte ;-):

Die G 26.3 durch eine sportmedizinische Leistungsdiagnostik ersetzen bzw. darum ergänzen. Denn so bekomme ich ein Überblick, ob der AGT nicht nur rein anatomisch dazu in der Lage ist, Atemschutz zu tragen, sondern auch ob sein kardiovaskuläres und pulmonales System dazu in der Lage sind. Natürlich kann auch hier wieder das Argument "zu großer zeitlicher Abstand" vorgebracht werden. Doch wenn schon nur alle 3 Jahre, dann wenigstens richtig.



Effektiver als Streckendurchgänge würde ich auch ein sportliches Trainigsangebot betrachten. Denn von vielen AGT bekomme ich zu hören, dass sie "gelangweilt" sind, immer nur durch die blöde Strecke zu kriechen u.ä.m.

Daher wäre es m.E. nachhaltiger, z.B. wöchentlich einen Lauftreff o.ä. anzubieten bzw. Eigeninitiative zu fördern, durch freien Eintritt ins Schwimmbad, Kooperation mit Fitnessstudios und Sportvereinen etc. (könnte nicht z.B. die Gemeinde den Mitgliedsbeitrag zumindest z.T. für AGT zahlen?).

mkG

Adrian Ridder



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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / 339944
Datum22.05.2006 12:3913326 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornVon wem muss man sich denn sowas genehmigen lassen?



Man könnte z.B. versuchen, sich von einem Arbeitsmediziner bestätigten zu lassen, dass die örtliche "Belastungsübung" den Anforderungen der FwDV gerecht wird; in der FwDV steht ja auch unter



Geschrieben von ---FwDV 7--- 2.1.2.2 Belastungsübung

Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage

oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen.





Problematisch unter Umständen könnte nur sein, dass ein Arbeitsmediziner u.U. die Anwesenheit eines Arztes vorschreibt, was dann als Auflage nicht ganz so leicht zu erfüllen ist...

mkG

Adrian Ridder



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AutorStef8an 8B., Aachen/Alpen / 339945
Datum22.05.2006 12:4613296 x gelesen
Geschrieben von Martin SchulzeSorry, aber ich verstehe absolut nicht wo da das Problem einiger Leute ist.



Nein? Zum Beispiel mit der Tatsache, dass es nur begrenzt dafür zulässige Strecken gibt, diese Wehren teilweise richtig viel Geld dafür verlangen und Termine entsprechend rar sind.



Sicherlich ist das machbar, aber so einfach nunmal auch nicht. Das hängt nämlich entscheidend mit der Flexibilität der Strecken-Wehr zusammen.




Mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan



Feuerwehr Alpen



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AutorThom8as 8W., Norden / 339952
Datum22.05.2006 13:4713196 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornVon wem muss man sich denn sowas genehmigen lassen?





Gute Frage! Ich weiß es nur von den Ausbilderkollegen aus unserem Kreis. Ich kann aber gerne mal nachfragen. Irgendjemand muß es ja Absegnen,entweder die FUK oder der KBM.



Geschrieben von Ingo Horn2 verschiedene Arbeitsgeräte mit repdouzierbaren Belastungswerten, sowie eine Strecke, die mind teils kriechend, teils gehend zurückgelegt wird und man wird der DV7 gerecht. Liest zumindest meinereiner daraus. Die Atemschutzstrecke ist natürlich die belastbarste Variante, aber in Ausnahmefällen gibts sicherlich auch brauchbare Alternativen ;).



Die Vergangenheit zeigt aber das die Übungstrecke für diejenigen die schon 10 mal durch die selbe Anlage durchgegangen sind, sich nicht mehr so anstrengen müssen da sie wissen was sie als nächstes erwartet und wissen wie sie da am kräfteschonensten durchkommen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 339953
Datum22.05.2006 13:5713379 x gelesen
Nein? Zum Beispiel mit der Tatsache, dass es nur begrenzt dafür zulässige Strecken gibt, diese Wehren teilweise richtig viel Geld dafür verlangen und Termine entsprechend rar sind.



Strecken dürfte es Bundesweit mehr als genug geben. Jedoch sind diese in den allermeisten Fällen alles andere als ausgelastet. Unter anderem dürfte auch die Auslegung auf eine geringe Auslastung zum Teil in den Preis mit einfließen. Bei einer entsprechenden Auslastung dürfte da eine gewisse Preissenkung drin sein.



Bei gestiegenen Vorgaben bezüglich der Anzahl der Streckendurchgänge ist zudem nicht auszuschließen, daß einige Gemeinden ihre "make or buy"-Entscheidung bezüglich der Atemschutzstrecke nochmals überdenken.



Das hängt nämlich entscheidend mit der Flexibilität der Strecken-Wehr zusammen.



Zumeist scheitert es eher an der Flexibilität der nutzenden Wehren. Wieso muß so etwas in aller Regel als "Betriebsausflug laufen" bei dem man gleichzeitig alle AGT einer Wehr (oder sogar einer Gemeinde!) zu der nächstgelegenen Strecke kaart? Davon abgesehen, daß ich mich manchmal frage, wer in der Zeit den Brandschutz vor Ort übernimmt, macht es das ganze Prozedere recht unflexibel.



MkG

Marc


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AutorMart8in 8S., Hennef / 339964
Datum22.05.2006 15:3413177 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningNein? Zum Beispiel mit der Tatsache, dass es nur begrenzt dafür zulässige Strecken gibt, diese Wehren teilweise richtig viel Geld dafür verlangen und Termine entsprechend rar sind.



Natürlich gibt es nicht an jeder Ecke Strecken, aber frag dich mal ehrlich wie oft es vorkommt, dass eine Wehr einen Termin hat und es wären noch Plätze frei, weil nicht entsprechend viele eigene Leute mitfahren. Aber anstatt mal von vornherein diesen Termin in der Umgebung bekanntzugeben mit dem Angebot 'wenn ihr noch 2,3 Leute habt die da können ruft kurz an und schickt sie mit' wird halt alleine gefahren und von den 2 oder 3 Stunden die die Strecke dann zur Verfügung steht wird nur die Hälfte genutzt.



Geschrieben von Stefan BrüningSicherlich ist das machbar, aber so einfach nunmal auch nicht. Das hängt nämlich entscheidend mit der Flexibilität der Strecken-Wehr zusammen.



Genauso mit den Leuten die feststellen dass sie an dem Termin (ja, mag sein dass es im Jahr nur einen gibt - für diese Wehr...) nicht können: anstatt sich frühzeitig mal bei den Nachbarwehren zu erkundigen ob die nicht vielleicht in derselben zeit hinfahren und noch einen mitnehmen können, geht halt das Geheule los von wegen 'böse dv7 und jetzt kann ich mir mein A vom Helm kratzen'. Und das hat nunmal absolut null mit den Leuten zu tun bei denen die Strecke im Haus ist, sondern mit den Leuten die da hinfahren. So von wegen 'Mein Feuer' - Mentalität und so.

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / 339971
Datum22.05.2006 16:4513278 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWieso muß so etwas in aller Regel als "Betriebsausflug laufen" bei dem man gleichzeitig alle AGT einer Wehr (oder sogar einer Gemeinde!) zu der nächstgelegenen Strecke kaart?



Ich weiß ja nicht was du so für FFs kennst, die so was machen...

Du kannst versichert sein, dass wir keinen Betriebsausflug machen, und dass bei uns sogar der Brandschutz und die THL auch dann gesichert ist, wenn wir unsere Belastungsübung machen. Nur gibt es auch noch andere Probleme: Z.B. ist ein Gutteil unserer AGT Schichtarbeiter, d.h., ich muss schon mal per se viele Termine anbieten. Dann fahren welche in den Urlaub, ein anderer baut grade ein Haus und ist deshalb unabkömlich und so weiter und so fort (diejenigen unter uns, die so was schon öfter organisiert haben, wissen wohl, was ich meine). Also alles ganz menschliche Probleme, die es auch bei der FF gibt (oh wunder!).

Mag sein, dass sich das durch ein besseres Zeitmanagement der AGT beheben lassen würde. Bis sich diese Einsicht aber auch bei den letzten durchgesetzt hat, müssen wir uns den AGT wenigstens zum Teil anpassen, um ihnen zu ermöglichen, ihre Belastungsübung zu machen.

Ich würde sagen, an der STreckenproblematik haben sowohl die Nutzer-Wehren als auch die Strecken-Wehren "Schuld". Z.B. kann man bei unserer STrecke erste rein, wenn man 8 AGT auf einmal bringen kann, was z.B. die Sitation o.g. Schichtler auch nicht verbessert...

Natürlich kann man sich mit anderen Wehren absprechen. Aber gerade erst wieder letzte Woche erlebt: Wir haben von 4 nicht sehr kleinen Wehren und dem THW-OV keine 8 Mann für einen bestimmten Termin zusammenbekommen (egal aus welchen Gründen auch immer). Das ist einfach Fakt, insofern stehe ich eine 2.Belastungsübung sehr kritisch gegenüber...

mkG

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AutorTimo8 K.8, Salem / 340002
Datum23.05.2006 10:0013422 x gelesen
Hallo,



schon allein die Wörter Belastungsübung und Atemschutzstrecke passen nicht in einen Satz rein. Nachdem die Durchgangsform verändert wurde, ist dies nun zu einer standartisierten und legalisierten Lachnummer geworden. Die größte Belastung dürfte bei der Freundin Zuhause sein, weil der Geliebte schon wieder zur Feuerwehr muß.



Der AGT an sich könnte in Zukunft behaupten, dass er in seiner langen Karriere als Brandbekämpfer nach der Ausbildung keinerlei Rauch mehr gesehen hat - von den Reisigfeuern in Obstplantagen mal abgesehen. Es soll ja noch glückliche Siedlungen geben die vom roten Hahn über Jahre hinaus verschont geblieben sind.



Doch es folgt auch gleich der zweite Streich ... gemeint die dokumentierte Einsatzübung aus der FwDV 7 unter 6:



>>eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz Übungsanlage und eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang

unter Atemschutz im Einsatz waren. ...
<<



Was ja auch heißen könnte:



Ich fahre mit einem Löschzug raus, schicke einen AGT unter PA in das 3.OG zur angenommenen Brandbekämpfung. Wegen angenommener starker Rauchentwicklung muß der Maschinist ebenfalls AT tragen und benutzen (ja ich weiß das Fahrzeug steht falsch) und der Mensch im Korb mit seinem Wenderohr auch. Der Sicherheitstrupp versteht sich ja von selber (tragen, nicht benutzen).



Somit haben schonmal min. 4 FM eine dokumentierte AT-Übung hinter sich gebracht. Prima! So mach ich das nun bis alle meine 80 AGT durch sind und bin froh und DV konform. Und um das geht es ja - nicht um die gute Ausbildung sondern um den Freizeitverschleiss zu minimieren und die Ausbildungskosten niedrig zu halten. Oder nicht?



Zu deiner Frage nochmal:



gleiche Quelle gleiche Nummer:



>>Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden. Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz Übungsanlage und eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang

unter Atemschutz im Einsatz waren.
<<



Die Unterweisung kann auch bei einer Tasse Tee erfolgen und das und bedeutet dass es dann schon zwei Übungen wären - zumindest für diejenigen die keinen Atemschutzeinsatz geleistet haben.



Vorsicht: Ev. steckt etwas Zynik in den Zeilen. Eine Ansteckung mittels Aerosolen ist jedoch nicht nach nachweisbar erbracht worden.



Gruß vom See,



Timo

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AutorThom8as 8R., Hannover / 340003
Datum23.05.2006 11:0713246 x gelesen
Somit haben schonmal min. 4 FM eine dokumentierte AT-Übung hinter sich gebracht. Prima! So mach ich das nun bis alle meine 80 AGT durch sind und bin froh und DV konform. Und um das geht es ja - nicht um die gute Ausbildung sondern um den Freizeitverschleiss zu minimieren und die Ausbildungskosten niedrig zu halten. Oder nicht?



Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber in Hannover muss man mindestens 30min mit Atemschutz im Einsatz gewesen sein (angeschlossen+gearbeitet), damit die Einsatzübung sich erübrigt.

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AutorTimo8 K.8, Salem / 340004
Datum23.05.2006 11:3513118 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Thomas RyanIch weiß nicht wie das bei euch ist, aber in Hannover muss man mindestens 30min mit Atemschutz im Einsatz gewesen sein (angeschlossen+gearbeitet), damit die Einsatzübung sich erübrigt.



Das könnte hausgemacht sein aber IMHO nirgends so für alle vorgeschrieben.



Definiere "gearbeitet" und wie wird dies überwacht dass es auch Arbeit war. Der Maschinist am Pumpenbedienstand arbeitet (nicht), der Angriffstrupp beim blöden halten eines Strahlrohres aber sehr wohl (nicht)?

Gruß vom See,



Timo

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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / 340020
Datum23.05.2006 12:4513289 x gelesen
Tach,



Geschrieben von Thomas RyanIch weiß nicht wie das bei euch ist, aber in Hannover muss man mindestens 30min mit Atemschutz im Einsatz gewesen sein (angeschlossen+gearbeitet), damit die Einsatzübung sich erübrigt.



Von der Idee her nicht schlecht aber:

Angenommen Lage Zimmerbrand im 2. OG, Treppenhaus verraucht mit Menschenrettung und anschließender Brandbekämpfung



oder



Ausgehnter Zimmerbrand, hohe Belastung durch Temperatur und Nullsicht.



In beiden Fällen kann es dazu kommen das man nach 20-25 min. das Gerät leer hat.

Würde bei eurer Regelung durchfallen als Einsatzübung, ist allerdings beides eine richtige Atemschutzbelastung.



Daher denke ich das sowas etwas anderes formuliert werden sollte wie mit der Regelung "Einsatz > 30 Minuten.



Gruß

Christian

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... meine Meinung...



Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.

(Deutsches Sprichwort)



TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen342843
Datum11.06.2006 17:4313277 x gelesen
Geschrieben von Thomas WeegeEinige Inseln bei uns haben soweit ich weiß eine Sondergenehmigung für ihren Leistungsnachweiß. Die machen den dann z.B. am Leuchtturm oder in den Dünen. Hintergrund ist das die Insel dann keine AGT griffbereit hätte wenn die Jungs auf´m Festland ihren Leistungsnachweiß machen.

Welche Inseln sollen das sein? Also Unsere kann es nicht sein. Wir besuchen jährlich an 2 Terminen die Atemschutzstrecke. Das heißt also auch das die häfte der AGT Träger verfügbar bleibt. Das es eine Sondergenehmigung gibt ist mir neu. Klar sind die Inseln immer im Nachteil, aber wir machen das beste draus. Außerdem könnte man sich ja auch AGTler vom Festland ausleihen die dann einen schönen Tag auf der Insel verbringen könnten.

Mit freundlchen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog

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AutorJan 8B., Dittweiler / Rheinland-Pfalz342848
Datum11.06.2006 18:4213260 x gelesen
Hallo,

aus Deinem Vorschlag ergeben sich mehrere Probleme, von denen allerdings schon manche angesprochen wurden. Ich möchte Sie nochmal zusammenfassen:
1. Es ist in der heutigen Zeit schwierig die Leute zu immer mehr Terminen "zu zwingen",
d.h. durch Schichtarbeit, Wochenendarbeit, aber auch Weiterbildungen, Hausbau,
usw. sind die Leute zeitlich manchmal nicht mehr in der Lage zusätzlich zu ihren
regulären Übungen noch mehrmals auf eine Atemschutzstrecke zu fahren.
2. Noch vor der Novellierung der FwDV7 konnte man, wenn man Glück hatte, alle paar
Jahre auf eine Strecke. Oft hatten die AGT nur eine Übung im Jahr. Mittlerweile sind
es schon mindestens 2, wobei eine davon exakt dokumentiert werden sollte. Das ist
schon ein gewisser Fortschritt. Durch Einsätze und weitere Übungen kommen die
meisten AGT auch auf mehr Übungen unter Atemschutz. (Ist natürlich nicht überall
so)
3. Ein ganz gewichtiger Faktor sind die Kosten. Für unsere Verbandsgemeinde kostet
ein Durchlauf bei der nächsten BF pro AGT 10-12 Euro. Zuätzlich kommen dann noch
die Kosten für die Gerätewarte und evtl. Reparaturen, Verschleiß, Reinigung,
Befüllung,....
Zusätzlich kommen noch die Kosten für die Anfahrt von 40 km pro Weg mit 1-2 Fw-
Fahrzeugen.
Das ergibt in der Summe mindestens Kosten von 20-25 Euro pro AGT pro Jahr nur für
die Belastungübung. Natürlich geht es hier um die Sicherheit der Einsatzkräfte, aber
die Gemeinden können es sich wegen der akuten Finanznot einfach nicht öfter
leisten. Wir sind noch eine relativ kleine Verbandsgemeinde mit etwa 80 AGT.
4. "Unsere" BF wird durch ständige Termine durch umliegenden Landkreise recht stark
belastet. Irgendwann sind bei denen auch Grenzen gesetzt. Unsere
Verbandsgemeinde alleine hat schon etwa 9-10 Termine pro Jahr. In der ganzen
Region sind aber dutzende von Verbandsgemeinden, die irgendwie üben müssen.

Das ist es mal fürs Erste was mir dazu einfällt.

Bitte versteh mich nicht falsch. Ich finde die Idee zwar nicht schlecht, aber wegen den o.g. gründen nicht durchführbar für ALLE AGT.

Gruß Jan Becker

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen342849
Datum11.06.2006 18:5713233 x gelesen
Geschrieben von Tobias CulemannWelche Inseln sollen das sein?

Also Norderney und Baltrum auf jeden Fall, bei Juist bin ich mir nicht 100% sicher.

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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen342860
Datum11.06.2006 20:2513230 x gelesen
Aha Baltrum könnte ich ja dann noch verstehen, aber Norderney? Die Stadtfeuerwehr hat doch viel mehr Mitglieder als wir und die bekommen es noch nicht mal auf die Reihe in die Strecke zu gehen... ?! Naja wenn das so ist, ist es nun mal so. Ich halte es für besser eine Belastungsübung in einer Anerkannten Strecke durchzuführen. Schließlich wird der Vorgang von erfahrenden Ausbildern durchgeführt und vor allen auf der Insel wo man auf sich allein gestellt ist, ist die Strecke eine gute Übung.

Mit freundlchen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen342864
Datum11.06.2006 20:5013200 x gelesen
Geschrieben von Tobias Culemann Aha Baltrum könnte ich ja dann noch verstehen, aber Norderney? Die Stadtfeuerwehr hat doch viel mehr Mitglieder als wir und die bekommen es noch nicht mal auf die Reihe in die Strecke zu gehen... ?!

Ob ich nun einen Schlauchturm oder einen Leuchtturm hochlaufe ist ja wohl nun völlig egal.

Es gibt sicherlich Möglichkeiten einen Hindernissparcours in einer Halle aufzubauen oder so, das ist sicherlich genauso fordernd und fördernd.

Geschrieben von Tobias CulemannSchließlich wird der Vorgang von erfahrenden Ausbildern durchgeführt und vor allen auf der Insel wo man auf sich allein gestellt ist, ist die Strecke eine gute Übung.

Die AGT-Ausbilder des Landkreises fahren auf die Insel und nehmen die Übung ab.

Der Logistische Aufwand ist so deutlich geringer als die AGTs mit Sack und Pack zur Strecke zur fahren.

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