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| Thema | G26 nach Augenoperation | 5 Beträge | |||
| Rubrik | Atemschutz | ||||
| Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 343332 | |||
| Datum | 15.06.2006 17:39 | 6594 x gelesen | |||
| Hallo, ich schildere mal meinen Fall und möchte Eure Meinung hören... Atemschutzgeräteträger 36Jahre G26-Untersuchung 8/2005 bestanden, nächster Termin 8/2008 (unter bestimmten Vorraussetzungen, muss Maskenbrille tragen) "Kleine" Operation an den Augen im Dezember 2005 (Linsen eingesetzt) Dadurch Sehstärke jetzt 100%, durch Attest vom Augenarzt nachgewiesen. Im Januar an der Leistungsüberprüfung teilgenommen (ohne Maskenbrille) Im Juni aufgefordert worden, im August eine neue G26-Untersuchung zu machen. Meine Fragen: Ist eine neue G26 überhaupt nötig? Ist die alte G26 ungültig, d.h. seit Augenoperation keine Tauglichkeit??? mkg Stefan | |||||
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| Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 343335 | |||
| Datum | 15.06.2006 18:12 | 4944 x gelesen | |||
| In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 steht alles was Du wissen musst. Schau mal auf die Anlage 2 Persönliche Anforderungen § 14. Mit freundlchen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog | |||||
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| Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern | 343336 | |||
| Datum | 15.06.2006 18:21 | 4900 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Stefan Hanne Ist eine neue G26 überhaupt nötig? Aus einem Info-Schreiben des Bayr. GUV: Vorzeitige Nachuntersuchungen Wenn dein Kommandant (ich nehme an, er hat dich zur erneuten Untersuchung aufgefordert) unsicher ist, ob du nach deiner OP wieder voll einsatzfähig bist, kann er dich erneut zur Untersuchung schicken. Sollte nun ja eigentlich auch kein Problem sein, wenn du nun 100% Sehstärke hast, bekommst du dann eben im Idealfall "keine gesundheitlichen Bedenken" bescheinigt und gut ist. Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass du nun ja eigentlich "gesünder" bist als vor der OP, zumindest was die Augen betrifft, weshalb Bedenken gegen die derzeitige Eignung ANSCHEINEND unnötig sind. Evtl. dem Kdt. nochmal den Hintergrund der OP erklären, vielleicht kannst du dir den Arztbesuch und die Gemeinde die Kosten dafür sparen. Fazit: Wenn dein Vorgesetzter einen neue G 26.3 für nötig hält, ist sie das auch. Dazu noch die Stelle aus der FwDV 7: erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Geschrieben von Stefan Hanne Ist die alte G26 ungültig, d.h. seit Augenoperation keine Tauglichkeit??? M.E. ist sie noch gültig, da sich dein Gesundheitszustand (nach deiner Schilderung) nicht verschlechtert hat in der Zwischenzeit. Die reine Durchführung einer OP ist kein Grund für Untauglichkeit. Wahrscheinlich will dein Vorgesetzter nur auf Nummer sicher gehen, daher die neue Untersuchung... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.de | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 343379 | |||
| Datum | 16.06.2006 06:29 | 4880 x gelesen | |||
| Hi, also, ich merke schon, so sicher seid ihr Euch auch nicht ;-) Eine Kurzanfrage bei FUK Niedersachsen ergab, dass ich eine neue G26.3 benötige. Leider war die Nachricht ohne Begründung und daher nicht sehr hilfreich... :-( Lag aber vielleicht an meiner Anfrage, ich habe nur gefragt, ob eine neue G26 erforderlich ist. Das wurde mit ja beantwortet... Gruß Stefan PS: Es ist trotzdem weiterhin nett, Eure Meinung zu hören... | |||||
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