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ThemaG26 nach Augenoperation5 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen343332
Datum15.06.2006 17:396594 x gelesen
Hallo,

ich schildere mal meinen Fall und möchte Eure Meinung hören...

Atemschutzgeräteträger 36Jahre
G26-Untersuchung 8/2005 bestanden, nächster Termin 8/2008
(unter bestimmten Vorraussetzungen, muss Maskenbrille tragen)

"Kleine" Operation an den Augen im Dezember 2005 (Linsen eingesetzt)
Dadurch Sehstärke jetzt 100%, durch Attest vom Augenarzt nachgewiesen.

Im Januar an der Leistungsüberprüfung teilgenommen (ohne Maskenbrille)

Im Juni aufgefordert worden, im August eine neue G26-Untersuchung zu machen.


Meine Fragen:
Ist eine neue G26 überhaupt nötig?
Ist die alte G26 ungültig, d.h. seit Augenoperation keine Tauglichkeit???

mkg
Stefan


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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen343335
Datum15.06.2006 18:124944 x gelesen
In der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 steht alles was Du wissen musst. Schau mal auf die Anlage 2 Persönliche Anforderungen § 14.


Mit freundlchen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern343336
Datum15.06.2006 18:214900 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan HanneIst eine neue G26 überhaupt nötig?

Aus einem Info-Schreiben des Bayr. GUV:

Vorzeitige Nachuntersuchungen
? nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass
zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte;
? nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen
(z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken);


Wenn dein Kommandant (ich nehme an, er hat dich zur erneuten Untersuchung aufgefordert) unsicher ist, ob du nach deiner OP wieder voll einsatzfähig bist, kann er dich erneut zur Untersuchung schicken. Sollte nun ja eigentlich auch kein Problem sein, wenn du nun 100% Sehstärke hast, bekommst du dann eben im Idealfall "keine gesundheitlichen Bedenken" bescheinigt und gut ist.

Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass du nun ja eigentlich "gesünder" bist als vor der OP, zumindest was die Augen betrifft, weshalb Bedenken gegen die derzeitige Eignung ANSCHEINEND unnötig sind. Evtl. dem Kdt. nochmal den Hintergrund der OP erklären, vielleicht kannst du dir den Arztbesuch und die Gemeinde die Kosten dafür sparen.


Fazit: Wenn dein Vorgesetzter einen neue G 26.3 für nötig hält, ist sie das auch.

Dazu noch die Stelle aus der FwDV 7:

erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere
nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen
nicht mehr gewachsen zu sein;



Geschrieben von Stefan HanneIst die alte G26 ungültig, d.h. seit Augenoperation keine Tauglichkeit???

M.E. ist sie noch gültig, da sich dein Gesundheitszustand (nach deiner Schilderung) nicht verschlechtert hat in der Zwischenzeit. Die reine Durchführung einer OP ist kein Grund für Untauglichkeit. Wahrscheinlich will dein Vorgesetzter nur auf Nummer sicher gehen, daher die neue Untersuchung...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.de

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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen343379
Datum16.06.2006 06:294880 x gelesen
Hi,

also, ich merke schon, so sicher seid ihr Euch auch nicht ;-)

Eine Kurzanfrage bei FUK Niedersachsen ergab, dass ich eine neue
G26.3 benötige.
Leider war die Nachricht ohne Begründung und daher nicht sehr
hilfreich... :-(
Lag aber vielleicht an meiner Anfrage, ich habe nur gefragt, ob eine neue
G26 erforderlich ist. Das wurde mit ja beantwortet...

Gruß
Stefan

PS: Es ist trotzdem weiterhin nett, Eure Meinung zu hören...


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