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Thema | Lage des Verteilers | 6 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 343862 | |||
Datum | 19.06.2006 18:58 | 5545 x gelesen | |||
Hallo, wer hat eine gute Aussage zur Ausbildung, zwecks sauberer Trennung der grundsätzlichen Verteilerlagepunkte a) Verteiler 5m vor Eingang b) Verteiler Grenze Trümmerschatten Wie sieht es beim Einfamilienhaus (0 - 1 1/2 OG) aus ? Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Barby/Leinfelden-Echterdingen / Sachsen-Anhalt/BW | 343876 | |||
Datum | 19.06.2006 20:00 | 4657 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven NiclasHallo, Die FwDV trifft eine klare Aussage: Die Lage des Verteilers bestimmt der Gruppenführer in seinem Befehl! Je nach Lage kann dies variieren. Wenn es sich um einen Zimmerbrand z. B. in einem soliden Mehrfamilenhaus handelt, bei dem weder mit dem Einsturz von Wänden noch von Teilwänder o. ä. gerrechnet werden muss (im Konkreten muss das natürlich die Lageerkundung ergeben), dann kann man durchaus den "Standardbefehl": "Fünf Meter vor dem Hauseingang" geben. "Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater) | |||||
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Autor | Benj8ami8n K8., Wuppertal / NRW | 343890 | |||
Datum | 19.06.2006 20:57 | 4686 x gelesen | |||
Hi Sven Geschrieben von Sven Niclas b) Verteiler Grenze Trümmerschatten Naja, jedenfalls steht es so im Feuerwehr Grundlehrgang von Schott/Ritter auf den Seiten 437 und 438, mit Abbildung. Vor dem Eindringen in die Brand- oder Schadensstelle alles notwendige Gerät aufzubauen ( Verteiler so aufstellen, dass er von umstürzenden Giebelwänden nicht verschüttet wird. Dazu ist dann dort noch eine Grafik abgebildet, die ich dir bei Bedarf einscannen könnte. Dabei wird allerdings am Verteiler außerhalb des Trümmerschattens verdeutlicht, dass er sich nicht im Gefahrenbereich befinden soll, was ja so grundsätzlich nicht richtig ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Ben www.wuppertalmodifikation.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 343899 | |||
Datum | 19.06.2006 21:45 | 4682 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Benjamin Kreiskott Dabei wird allerdings am Verteiler außerhalb des Trümmerschattens verdeutlicht, dass er sich nicht im Gefahrenbereich befinden soll, was ja so grundsätzlich nicht richtig ist. Der Entwurf zur FWDV 1 "Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" hat im Gegensatz zur jetzigen FWDV 1/1 in der Rubrik "Verteiler" den Satz: "Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereich liegen." gestrichen. Es heißt nur noch dass der Verteiler an der befohlenen Stelle abgesetzt wird. Sollte die FwDV 1 so eingeführt werden, entfällt im Zusammenhang mit dem Einsatz minderjähriger FW-Angehöriger, die gern auf die "Verteilergefahrenbereichsbegrenzungstheorie" verweisen, ein weiteres in einer FwDV festgelegtes Pro-Argument und sie können sich nur noch auf die allgemeine "Gefahrenbereichsdefinition" in der FwDV 100 stützen . MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Benj8ami8n K8., Wuppertal / NRW | 343906 | |||
Datum | 19.06.2006 22:03 | 4668 x gelesen | |||
"Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereich liegen." gestrichen. Ist m.E. ein Schritt in die richtige Richtung, der hoffentlich zu der ein oder anderen Diskussion weniger beiträgt. Sollte die FwDV 1 so eingeführt werden, entfällt im Zusammenhang mit dem Einsatz minderjähriger FW-Angehöriger, die gern auf die "Verteilergefahrenbereichsbegrenzungstheorie" verweisen, ein weiteres in einer FwDV festgelegtes Pro-Argument und sie können sich nur noch auf die allgemeine "Gefahrenbereichsdefinition" in der FwDV 100 stützen . Nur was würde das dann für die Praxis bedeuten? Und was wäre, wenn sich die Verfechter nicht mehr auf die DV 100 stützen könnten? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeweiligen Wehren ( sind ja nicht gerade wenige in der BRD ) ihre "Kids" dann zu Hause lassen. Und erkläre mal einem "Durchschnittsteenager, dass er nicht mehr raus darf, weil sich dies und das in der DV 1 geändert hat :-) Mit kameradschaftlichem Gruß Ben www.wuppertalmodifikation.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 343918 | |||
Datum | 19.06.2006 22:47 | 4613 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Benjamin Kreiskott Nur was würde das dann für die Praxis bedeuten? Dieser Passus im Entwurf fiel mir nur so beim Lesen als "Nebenbefund" auf, dass sich jetzt diese Problematik nicht ändert ist mir klar. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeweiligen Wehren ( sind ja nicht gerade wenige in der BRD ) ihre "Kids" dann zu Hause lassen. Dass JF-Angehörige mit zum Einsatz gehen -und in BaWü sind alle FW-Angehörige unter 18 Jahre JF-Angehörige- ist in unseren Breiten eigendlich wenig verbreitet, dafür sorgen schon unserer Feuerwehrgesetz, Verwaltungsvorschriften und eindeutige Stellungsnahmen des IM und der LFS. Und erkläre mal einem "Durchschnittsteenager, dass er nicht mehr raus darf, weil sich dies und das in der DV 1 geändert hat :-) Gut, wenn er´s vorher nicht durfte ist es für ihn ja nichts Neues ;-))) MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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