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ThemaÖlschäden12 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorKlau8s H8., Münkeboe / Niedersachsen344967
Datum24.06.2006 17:0012518 x gelesen
Habe gehört das, dass normale Ölbindemittel zur Aufnahme von Öl auf Strassen nicht mehr ausreicht. Kann mir jemand da was genaues sagen (Schreiben)
Wer kann mir Adressen senden oder links von Firmen wo man Gerätschaften für die Ölbekämpfung zu Land und zu Wasser findet. (Hochdruckstrassenreiniger, Wasserspinne)


Die ist meine eigene Meinung und Vertritt nucht die Allgemeinheit

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen344969
Datum24.06.2006 17:0910955 x gelesen
Ja also:

Ölbindemittel für den Einsatz auf der Straße muß mit "R" gekennzeichnet sein - siehe www.ltws.de - Liste der geprüften Ölbinder

Dort auch ein Merkblatt MB zur Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen...

Seit über 20 Jahren gelten schon Erlasse des BMI und BMU.

Bericht im Brandschutz dazu.

Inhalt ist eigentlich immer, daß Beseitigung nur mit Ölbindemittel oder Liegenalssen nicht zulässig sind. Es muß immer auch für eine Beseitigung der Rutschgefahr gesorgt werden. Das geht nur mit Waschen oder speziellen Maschinen...

gern auch was per mail.


Grüße LP


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen344970
Datum24.06.2006 17:1210538 x gelesen
LTWS ...über das Logo zum BMU klicken- sind jetzt dort angesiedelt...


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AutorKlau8s H8., Münkeboe / Niedersachsen344971
Datum24.06.2006 17:1410605 x gelesen
Das Problem darin ist das wenn man das Ölbindemittel abpfegt das, dass Öl nicht komplett von der Straßs entfernt ist und nach kurzer Zeit sich wieder ein rutschieger Film bildet. So ich das jetzt verstanden habe heißt es das wir eigendlich nach einem Einsatz (nach ca. 6std. Wieder ran müssen) da es die Gesetzteslage so vorschreibt.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen344972
Datum24.06.2006 17:2110729 x gelesen
...oder gleich richtig entfernen = abwaschen. Das Aufnehmen der waschemulsion wird unterschiedlich bewertet.
Alternativ: Dienstleister mit einer Maschine zertifiziert nach LTWS beauftragen.

Allerdings ist die Feuerwehr nur für die akute Eindämmung (Ausbreitung) der Umweltgefahr wirklich zuständig. Die Rutschgefahr sei dem Baulastträger gegönnt, der sich um weitere und sachlich richtige Beseitigung der Rutschgefahr kümmern soll.

Gruß LP


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AutorKlau8s H8., Münkeboe / Niedersachsen344973
Datum24.06.2006 17:2310668 x gelesen
Sorry kann zu dem Thema nichts finden. Kannst du mir den genauen link senden oder schreiben?


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen344974
Datum24.06.2006 17:4210674 x gelesen
http://www.umweltbundesamt.de/anlagen/ltws-veroffentlichungen.html

ich finde das Merkblatt da gerade auch nicht , kommt per mail.

Gruß LP


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AutorPete8r S8., Aholming / BY344977
Datum24.06.2006 18:1910522 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottAllerdings ist die Feuerwehr nur für die akute Eindämmung (Ausbreitung) der Umweltgefahr wirklich zuständig.


...und der Gefährdung des Verkehrs.

Ansonsten aber vollkommen richtig. Wir streuen ab, kehren auf, stellen Warnschilder auf und fordern den zuständigen Bauhof für eine fachgerechte Beseitigung an. Ob die dann kommen oder nicht (meistens nicht) ist mir dann völig egal, weil es mich nichts mehr angeht. Wer dann trotz Warnschilder meint, er müsse noch mit 120 reinrauschen, ist selbst schuld.

Sollen wir uns wirklich diesen Schuh auch noch anziehen? Ich denke nicht. Überlassen wir die fachgerechte Beseitigung denen, die dafür zuständig sind. Wir haben unsere Pflicht getan, wenn die akute Gefährdung beseitigt ist und so soll es auch bleiben.

Gruß
Peter


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg345009
Datum24.06.2006 23:3010871 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Lüder Pott

Alternativ: Dienstleister mit einer Maschine zertifiziert nach LTWS beauftragen.


Allein hier in unserer Gegend bieten mehrere Fachfirmen (z.B. diese) hierzu ihre Dienste an. Diese Firmen garantieren in ihren Geschäftbedingungen die fach-, sach- und vorschiftsgemäße Beseitigung der Ölspuren, was man von vielen Feuerwehren nicht behaupten kann. Und warum soll eine FF viele personelle und materielle Energie in das Wegkehren von Verunreinigungen stecken ?

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorKlau8s H8., Münkeboe / Niedersachsen345249
Datum26.06.2006 10:2510772 x gelesen
So sehe ich das auch. Aber wie bei euch sieht es bei uns auch aus. Mit der Änderung das die Fachfirmen bei uns für alle Landes- und Bundesstraßen den Auftrag haben und wir den rest. Das heißt wenn auf den Landes- und Bundesstraßen was passiert werden wir gerufen um den schaden abzustreuen. Dann kommt die Fachfirma und macht die Endreinigung. Auf den anderen Straßen werden wir alamiert damit wir den Schaden beheben. Das wir das Gefahrgut nicht alles von der Straße bekommen ist klar. Es wird dann aber kein weiteres vorgehen einer Fachfirma beauftragt obwohl sich kurz nach dem Abpfegen ein Schmierfilm bildet.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen345271
Datum26.06.2006 12:2610570 x gelesen
Hm,

zuerst muß der Versursacher für die Reinigung sorgen. Wenn das nicht möglich ist der Baulastträger fällig. Das sind bei "den anderen Straßen" Kommune oder Kreis.
Die Feuerwehr gehört zwar zur kommune, ist aber nicht Baulastträger! Baulastträger ist das Bauamt oder das Tiefbauamt o.ä. und diese müssen reinigen (lassen).

Deshalb muß die Feuerwehr innerhalb der Kommune klar machen, daß das nicht ihre Aufgabe ist und sie das nicht fachgerecht durchführen kann (ohne besondere technische Ausstattung) - Haftungsfrage!
Die Kosten müssen vom Verursacher getragen werden, ist kein Verursacher bekannt trägt der Baulastträger die Kosten.
Für mich als Feuerwehr ist diese Kostentrennung auch sinnvoll, denn warum soll die Feuerwehr zB die Entsorgung Ölbindemittel aus ihrem Haushalt bezahlen, wenn das Bauamt dafür zuständig ist?
Wenn dem städtischen Grünamt Bäume umstürzen, zahlt die Feuerwehr ja auch nicht die Laubsammelarbeiten, die Instandsetzung von Wegen und die Wiederaufforstung.

Dasselbe gilt ja auch bei Abwesendheit des Baulastträgers und Anwesendheit der Polizei: Die Polizei sorgt für Abhilfe und die Kosten gehen an Verursacher oder Baulasträger- die Polizei zahlt das nicht aus dem Landeshaushalt!

Nur weil mann innerhalb der Kommune nicht klar denken will oder kann, muß man sich als Feuerwehr nicht irgendeinen Kram aufhalsen lassen...

Gruß LP


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen345302
Datum26.06.2006 15:1010542 x gelesen
Hallo Lüder,

Geschrieben von Lüder Potthttp://www.umweltbundesamt.de/anlagen/ltws-veroffentlichungen.html

ich finde das Merkblatt da gerade auch nicht , kommt per mail.


ich habe dieses Merkblatt trotz Ankündigung in der "Brandschutz" 2005 dort bisher nie gefunden - dafür findet sich auf der Startseite des LTwS ganz unten mittlerweile folgender Hinweis:

Beirat "Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe"


Der Beirat ?Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe ? (Beirat LTwS) wurdes Anfang der 70iger Jahre eingerichtet und hat seit 1991 das Bundesumweltministerium (BMU) auf dem Gebiet der Lagerung, des Transports und des sonstigen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen beraten. Mitglieder waren Fachleute aus Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Industrie und Handel, Anlagenbau, Wasserversorgung, technischen Überwachungsorganisationen und der Wissenschaft.

Da zunehmend Länder-Verordnungen/-Verwaltungsvorschriften sowie Technische Regeln über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Kraft getreten sind, ist seitdem die unmittelbare fachliche Beratungstätigkeit des Beirats LTwS, insbesondere zur Ausfüllung bundeseinheitlicher Regelungen zu § 19 g ff WHG, erheblich zurückgegangen. Der Beirat LTwS hat daher seine Beratungstätigkeit Ende 2005 beendet.

Die fachliche Beratung des BMU bei der Bewertung wassergefährdender Stoffe und die Erarbeitung von technischen Regeln zur Abwehr und Bekämpfung von Gewässergefahren werden weitergeführt. Der bisherige Fachausschuss des LTwS, die Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS), wird beim BMU angesiedelt.

Die Arbeiten des bisherigen LTwS-Fachausschusses ?Gerätschaften, Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen? (GMAG) werden ab 01. Januar 2006 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V (DWA) und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) weitergeführt.

Erläuterungen zur Statistik über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen übernimmt die Bundesanstalt für Materialforschung und ?prüfung (BAM) in Berlin.

Kontakt: Michael Kleiber, Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau, Germany
Tel. +49 (0) 340/2103-3019, e-mail: michael.kleiber@uba.de



Auf der Seite der DWA bin ich auch noch nicht fündig geworden, insofern war ich schon stutzig, ob das fertige Merkblatt (ein Entwurf ist über www.ltws.de ja verfügbar) überhaupt schon erschienen ist. Allerdings führt es eine Stelle (googlebar) in ihrem Literaturbestand, also sollte es so sein.

Ich hoffe, dass dieses Merkblatt, wenn es denn erhältlich sein sollte, ebenso kostenlos ist, wie das bsiher beim LTwS bei vergleichbaren Sachen der Fall war...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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