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ThemaErfahrungen mit Wohnmobilbränden - Gasflaschen8 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 345168
Datum25.06.2006 18:584336 x gelesen
Hallo,

jetzt ist ja wieder die Zeit der Wohnmobile und Campingwagen angebrochen.
Diese Gefährte haben ja so gut wie immer min. eine Propangasflasche an Bord.

Wie ist das richtige Vorgehen bei einem Fahrzeugbrand (Wohnmobil)?
Beim Eintreffen sind die Fahrzeuge meist in Vollbrand.
Sicher sollte der Eigenschutz durch Abstand und Dreckung gewahrt werden.
Wie lange muss eine Gasflasche im Feuer liegen bis eine Explosionsgefahr ausgeht?


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz345169
Datum25.06.2006 19:063868 x gelesen
Hallo Martin,
Geschrieben von Martin Münichjetzt ist ja wieder die Zeit der Wohnmobile und Campingwagen angebrochen.
Diese Gefährte haben ja so gut wie immer min. eine Propangasflasche an Bord.

Nicht nur Wohnmobile und Caravane. Schrebergarten-Häusschen sind auch wieder Ziele unseres Feindes.

Geschrieben von Martin MünichWie ist das richtige Vorgehen bei einem Fahrzeugbrand (Wohnmobil)?
Beim Eintreffen sind die Fahrzeuge meist in Vollbrand.

Da davon auszugehen ist, dass eben Gasbuddeln drin sind und der Karren eh in Vollbrand steht sollte man kein Risiko eingehen und aus sicherer Entfernung (bzw. wenn möglich aus der Deckung) löschen.

Geschrieben von Martin MünichWie lange muss eine Gasflasche im Feuer liegen bis eine Explosionsgefahr ausgeht?
Zu 99,9% schmilzt vorher die Kappe des Sicherheitsventils, sodass das Gas zwar brennend ausströmt, aber relativ kontrollierbar ist.


MfG
Daniel

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AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 345204
Datum25.06.2006 23:153881 x gelesen
Dieses Sicherheitsventil war mir bisher gar nicht bekannt.
Besitzt das jede Gasflasche? Egal ob brennbares ode rnicht brennbares Gas?

Wo sitzt das Ventil? Ist es nur eine Schmelzsicherung oder ein Überdruckventil?

D.h. wenn alles normal läuft, dürfte keine Gasflasche explodieren sondern müsste relativ ruhig abblasen?


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz345209
Datum25.06.2006 23:223912 x gelesen
Geschrieben von Martin MünichDieses Sicherheitsventil war mir bisher gar nicht bekannt.
Besitzt das jede Gasflasche?

Ist ne Schmelzsicherung, die jede Propan-/Butanflasche unterhalb des Drehventils hat.

Geschrieben von Martin MünichD.h. wenn alles normal läuft, dürfte keine Gasflasche explodieren sondern müsste relativ ruhig abblasen?
Zu 99,9% ja!


MfG
Daniel

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Autorschl8ich8tin8g r8., Kremmen / BRB346055
Datum29.06.2006 21:543853 x gelesen
he

kleine einsatz erfahrung von uns was wir gestern gemacht haben, ein fahrzeug was mit gasfährt, alter russen UAZ wird in einen auffahrunfall verwickelt, das fahrzeug fängt sofort feuer, vorallem bei den leichten baustoffen dort. Der gastank in dem Fahrzeug explodiert nach sehr kurzer zeit, zum glück war der fahrer zu dem zeitpunkt schon raus und wir noch nicht da, aber Gastank war halt vollkommen zerfezt, falls jemand davon die bilder haben nmöchte soll, kann er sich ruhig an mich wenden. Wir als feuerwehr waren jedenfalls voll überrascht soll es doch so sicher sein und waren froh das das teil schon hochgegangen war wo wir eintraffen


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW406613
Datum02.06.2007 19:023868 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerIst ne Schmelzsicherung, die jede Propan-/Butanflasche unterhalb des Drehventils hat.


Nachdem ich mal dazu gekommen bin, das bei mir noch herumfliegende Bauteil aufzuflexen:

Keine Schmelzsicherung, sondern federbelastetes Ventil mit Kunststoff-Abdeckkappe.

Bild dazu.

Falls es jemand braucht: Das Bild darf selbstverständlich zu Ausbildungszwecken uneingeschränkt genutzt werden.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz406614
Datum02.06.2007 19:083866 x gelesen
Hallo Josef,

Geschrieben von Josef MäschleNachdem ich mal dazu gekommen bin, das bei mir noch herumfliegende Bauteil aufzuflexen:
!!!! Das ist ja fast´n Jahr her. So beschäftigt!??

Geschrieben von Josef MäschleKeine Schmelzsicherung, sondern federbelastetes Ventil mit Kunststoff-Abdeckkappe.
Hab das bisher immer als irgendwie geartete Schmelzsicherung gesehen. Nun gut- wieder was dazugelernt.
Thx.


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW406624
Datum02.06.2007 19:433811 x gelesen
Geschrieben von Daniel Metzger!!!! Das ist ja fast´n Jahr her. So beschäftigt!??

Zumindest funktionstüchtiges Langzeitgedächtnis ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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