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ThemaEinsatzbericht auf Homepage16 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü345638
Datum28.06.2006 05:574762 x gelesen
Moin zusammen,

bin mir zwar nicht sicher ob ich die richtige Rubrik habe, da ich das auch unter Öffentlichkeitsarbeit und Feuerwehr + Internet eintragen kann. Also bitte nicht gleich in der Luft zereisen wenns nicht in der richtigen Rubrik steht.

Nun zu meiner Frage.

Wenn ein Einsatz war und man vor hat diesen natürlich auch auf der Homepage einzustellen. Kann der Geschädigte (eine Firma) einer FW verbieten dies zu tun?

Was sagt die Rechtssprechung dazu?

Natürlich dürfen in dem Bericht keine Mutmaßungen enthalten sein. Das setzt ich einfach mal vorraus.

Würde mich gern wissen.

Hoffe dazu gibts was.

Grüßle und Danke
PS: Wer rechtSchreiBFehleR FIndEt dArf diese beHaLten!


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AutorChri8sti8an 8B., Hamm / NRW345639
Datum28.06.2006 06:164199 x gelesen
Hallo,

so lange du dich an die Fakten hälst und wie du schon selbst gesagt hast keine aus der Luft Mutmaßungen anstellst, geht das in Ordnung. Gegen eine vernüftige Berichterstattung kann keiner was sagen. Mit gemachten Bildern ist das etwas anderes, da glaube ich muß man sich in einigen Fälllen eine Genehmigung des Geschädigten einholen.

Mfg

Christian


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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü345640
Datum28.06.2006 06:224151 x gelesen
Ne also wenn dann arbeite ich nur mit Fakten.
Den Namen kann man ja auch weglassen.

Zwangsweise weiß eh jeder in nem Dorf wer gemeint ist aber um eben den Frieden zu wahren.

Will das nicht mir aller Gewalt machen. Aber so ein kleiner Bericht wäre schon schön..


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AutorChri8sti8an 8B., Hamm / NRW345641
Datum28.06.2006 06:254159 x gelesen
Wenn ihr den Geschädikten kennt, fragt ihn doch einfach ob er was dagegen hat. Sagt ihm es wäre für die Chronik der Feuerwehr. Zeigt ihm den Bericht und wenn er es absegnet ist doch alles in Ordnung.

Mfg

Christian


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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü345642
Datum28.06.2006 06:304188 x gelesen
Na die Firma kennen wir. Aber er meinte wohl heute morgen nach dem Einsatz Ausdrücklich das er keinen Bericht im Internet sehen will.

Mein Problem an der Sache ist einfach nur wenn zb. die Presse einen Bericht schreibt kann er doch auch nichts machen oder ist das falsch?


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AutorChri8sti8an 8B., Hamm / NRW345643
Datum28.06.2006 06:444194 x gelesen
Wenn in der regionalen Presse ein Bericht steht benutzt du den Pressebericht mit Quellenangabe dann bist du auf der sicheren Seite. Vielleicht hat er seine Meinung in ein paar Tagen geändert wenn er etwas zur Ruhe gekommen ist.

Gruß

Christian


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW345644
Datum28.06.2006 07:004227 x gelesen
Moin!

Nun ja, wo soll der Pressebericht denn herkommen? Eine Pressemitteilung kann er wohl kaum verhindern, denn einen solchen Auskunftsanspruch hat die Presse nunmal. Wenn diese Pressemitteilung der Einfachheit halber im Internet auftaucht, um alle Pressevertreter gleichzeitig zu informieren wird er da auch nichts gegen machen können.

Stellt sich nur die Frage, ob der Einsatz von solch öffentlichem Interesse ist, dass es einer Pressemitteilung bedarf. Hat es z.B. ein Feuer gegeben kein Problem, ist der Chef auf einer Toilette eingeklemmt gewesen, würde ich davon absehen. Nach ähnlichen Gesichtspunkten kann man dann auch den Umfang der Mtteilung gestalten: Am .. um.. hatten die Feuerwehr einen Einsatz in der xy Straße. Dort brannte ein Schreibtisch, niemand wurde verletzt und es waren 3 Fahrzeuge und 18 FA im Einsatz. Einsatzende um ... Uhr. Auf ein Foto würde ich dann bei ausdrückllichem Wunsch des Geschädigten verzichten, da dass nicht mehr im Auskunftsanspruch der Presse enthalten ist.

Gruß
Sven


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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü345645
Datum28.06.2006 07:124160 x gelesen
Naja Einsatz war in der Größenordnung:
8 Fahrzeuge FW mit 35 FA
2 Pol. 4 Mann
2 FZ Örtliches DRK 4 Mann
1 RTW 2 Mann
1 BetriebsFW 1 Fahrzeug 3 Mann.

Einsatz war von 1.30 Uhr bis ca. 4.10Uhr.

Also dich denk das die Öffentlichkeit wissen will was da war, da dies Nachts eingentlich fast jeder mitkriegt. (kommt auf den Maschinist an [aber anderes Thema :-)])


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AutorRalf8 S.8, Leverkusen / NRW345646
Datum28.06.2006 07:304166 x gelesen
Hallöle,

Du schreibst:
Geschrieben von Armin Besendörfer, Bischweier Na die Firma kennen wir. Aber er meinte wohl heute morgen nach dem Einsatz Ausdrücklich das er keinen Bericht im Internet sehen will.

Nun stehts im Forum ohne Namen zu nennen und erreicht mehr Leute als auf Eurer Seite..:-)

Ich würde dem Rat einiger Kollegen folgen und bis auf das Erscheinen eines Artikels warten. Den könnt Ihr dann ohne Probs zitieren. Anders ist das mit Einsatzfotos, die Ihr geschossen habt und bei denen die Firma namentlich (Firmenlogo etc.) eindeutig zu identifizieren ist. Hier könnte es aber Schwierigkeiten geben. Ist rechtliche Auslegungssache und hängt sehr von der Art der Bilder ab.

Kollegialer Gruß
Ralf


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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü345650
Datum28.06.2006 08:094136 x gelesen
Es war ja kein Bericht. :-) Es war eine Frage wegen rechtlichen. Weil ich mir eben schlecht vorstellen kann, das einer das verbieten kann. Da eben die Presse ja auch schreibt.


Denke wir werden es so machen. Zeitungsbericht abtippen und quelle drunter. Bilder lassen wir halt draußen. Kann ich persönlich gut mit leben.


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AutorStef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern345652
Datum28.06.2006 08:434134 x gelesen
Wir haben einen guten Draht zur Lokalen Presse.

Diese erlaube uns Links auf die Zeitungsberichte (Zeitungsserver) einzurichten.
Dies erspart uns ungemein viel Serverplatz da wir keine Bilder einstellen müssen.
Auserdem sind die gezeigten Texte und Bilder sowiso schon in der Zeitung erschienen.

Sollten wir mit dem Zeitungsartikel nicht konform gehen wird er einfach nicht verlinkt.


Meine Meinung und meine Schreibfehler!! ;-))
Die Hompage der Wehr http://www.feuerwehr-treuchtlingen.de/

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AutorThom8as 8H., Ulm / Baden-Württemberg345657
Datum28.06.2006 09:284181 x gelesen
Hallo Armin,

vorab ein paar "Basics":
Die Presseinformation ist die Konsequenz aus dem Auskunftsanspruch den "die Presse" gegen Behörden und ähnliche öffentliche Einrichtungen hat (vgl. Landespressegesetze).
Wenn eine Presseinformation ins Internet gestellt wird und damit gleich allgemein zugänglich ist, ist das im Regelfall unbedenklich, nichts anderes, als wenn die Zeitung xy diese Pressemitteilung 1:1 ins Blatt nimmt. Machen auch viele Behörden so.
Aber nie vergessen, wenn Ihr das auf einer "offiziellen" Feuerwehr-Homepage bzw. im Namen der Feuerwehr tut: Die Feuerwehr ist eine rechtlich unselbständige Unterorganisation der politischen Gemeinde/Stadt.
(Presse-)Auskunftspflichtiger und -berechtigter ist einzig und allein der Bürgermeister! Im Rahmen seiner Befugnisse kann er das delegieren, z.B. an eine Pressestelle oder Dienststellenleiter/Fw-Kdt.
Und dieser Verantwortliche sollte jede Information, die offiziell ist, also auch eine Meldung auf einer Homepage, vorher freigeben. Ansonsten trifft den nicht autorisierten Veröffentlicher (z.B. einen eifrigen Webmaster) die volle Keule privat. Und wenn´s "blos" 400 Euro Rechtsanwaltsgebühren für eine Unterlassungserklärung sind...

Was Ihr tun wollt, ist Selbstdarstellung (im positivsten Sinn!) als Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation.
Sehr wichtig!
Den brennenden Schreibtisch als Folge eines vergessenen Adventsgesteckes mit Kerzen solltet Ihr da auch erwähnen, zusammen mit entsprechenden vorbeugenden Maßnahmen "Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen..."
[Ironiemodus an]
Obwohl sich das natürlich negativ auf die Einsatzhäufigkeit und damit auf die Ersatzbeschaffung des TLF 16 auswirkt.
[Ironiemodus aus]

Aber:
Jede Rechtspersönlichkeit (Menschen, Firmen) hat Persönlichkeitsrechte.
Niemand darf blosgestellt werden, egal wie blöd er ist.
"Frau Meiers Schreibtisch in der Firma Müller brannte ab, weil sie den Adventskranz auf Mahnungen der Brauerei abstellte und das warme Streichholz daneben vergaß" ist nicht!
Die Persönlichkeitsrechte gehen so weit, dass durch die Texte auch nicht die Indentifikation möglich wird.
"Die fette Grobe aus der Metzgerei" darf man in einem kleinen Ort mit nur einer Metzgerei nicht schreiben, während das in Hamburg problemlos geht. Und wenn es in einer Elektrostraße nur einen Elektriker gibt, darf man auch nicht über den Kurzen des Elektrikers in der Elektrostraße schreiben.

"Die Feuerwehr Bischweier wurde in der Nacht zu Mittwoch gegen ein Uhr zu einem Mülltonnenbrand in einer Firma gerufen. Beim Eintreffen der Feuerwehr acht Minuten nach der Alarmierung brannte bereits ein Teil der danebenstehenden Fabrikhalle. Die 35 Leuerwehrleute des Löschzuges konnten nach einer Stunde den Brand löschen, für weitere Nachlöscharbeiten blieben sie bis 4.30 Uhr vor Ort. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ermittlungen zur Brandursache und Höhe des Sachschadens führt die Kriminalpolizei."
Die Leistung der Feuerwehr ist dargestellt und keiner kann herausbekommen, welche Firma es war.

Nebenbei noch kurz zu Fotos:
Firmengelände = Privatgrund = Hausrecht des Besitzers.
Ich war auch schon auf den "schönsten" Brandeinsätzen mitten in einem Werksgelände.
Aber Fotos davon darf ich nicht veröffentlichen.
Tut weh, ist aber so.
Einfach auch mal umgekehrt denken: Ich würde es auch nicht mögen, wenn ein Foto von meinem chaotischen Schreibtisch irgendwo im Internet zu sehen ist.

Weitere Fragen nicht juristischer Natur?
Gerne, auch pm

Gruß aus dem 19,3° warmen Ulm
Thomas


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz345768
Datum28.06.2006 16:554124 x gelesen
Hallo,

den offiziellen Pressebericht deiner Feuerwehr /Gemeinde (also der Bürgermeister oder eben Zuständiger) ist auch für dich die einzige Informationsquelle der du dich bedienen solltest.

Wenn du darüber hinaus noch weitere, besonders feuerwehrspezifische, Angaben machen willst, spreche das mit der zuständigen Pressestelle der Feuerwehr ab.

In manchen Orten läuft es auch einfacher. Da schreibt der Webmaster gleich einen Pressebericht und dieser wird dann von der WL oder BGM freigegeben.

Ergänzend zu den anderen Antworten bzgl. Bilder: Nicht nur auf Privatgelände musst du vorsichtig sein, auch wenn du einzlne Personen fotografierst können diese Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Also hier vorher immer das Einverständnis einholen.

Viele Grüße
Christian


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AutorThom8as 8H., Ulm / Baden-Württemberg345771
Datum28.06.2006 17:004156 x gelesen
Volle Zustimmung!

Geschrieben von Christian DüsingErgänzend zu den anderen Antworten bzgl. Bilder: Nicht nur auf Privatgelände musst du vorsichtig sein, auch wenn du einzlne Personen fotografierst können diese Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Also hier vorher immer das Einverständnis einholen.

Vollkommen richtig, sollte aber auch nur eine kurze Bemerkung zum aktuten Fall sein und nicht das Thema "Recht am eigenen Bild" erschöpfend abarbeiten.

Eine Homepage-FAQ auf www.feuerwehr.de wäre vielleicht gar nicht schlecht, denn viele FW(SB) betreiben eherenamtlich mehr oder weniger offizielle Homepages und sollten sich nicht durch "gut gemeint" und Unwissenheit in einem unübersichtlichen Themenkomplex Schwierigkeiten bekommen.

Gruss
Thomas


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorJuli8an 8H., Holzgerlingen / Baden-Württemberg345778
Datum28.06.2006 17:184142 x gelesen
Hallo Armin,

Geschrieben von ---Armin Besendörfer--- Wenn ein Einsatz war und man vor hat diesen natürlich auch auf der Homepage einzustellen. Kann der Geschädigte (eine Firma) einer FW verbieten dies zu tun?

Grundsätzlich? Nein!
Jetzt kommt aber das große ABER

1. Fotos von nichtöffentlichem Grund sind GRUNDSÄTZLICH nur mit Zustimmung zu Veröffentlichen.
2. Firmengeheimnisse: Schwieriges Thema: Grundsätzlich nur sehr grob berichten: "Es hat gebrannt, für die Mitarbeiter/Bevölkerung bestand keine Gefahr. Die Feuerwehr hatte das Feuer schnell unter Kontrolle".
NICHT aber: "Der neuentwickelte Motor ist beim Testbetrieb abgeraucht.."

3. Die Feuerwehr hat eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse. D.h. die Medienvertreten müssen alle an gleiche Fakten kommen, müssen aber, wie ihr auf eurer Internetseite auch die Rechte der Firma/Privatperson achten: Also persönliches geht nicht an die presse, auch wenn sie da bohren, und mit Auskunftspflicht "drohen". Dies sollte über einen vorher zu bestimmenden Vertreter der Stadt sein. Oftmals Kommandant, oder manchmal Pressesprecher der Stadt.

Wir halten das auf unserer Homepage so, dass wir nur Straßennamen veröffentlichen und der Firmenname auch nicht genannt wird. Namen bzw. Aufnahmen von Personen kommen nicht ins Internet.

Zu dem Einsatz, den du geschildert hast: ier handelt es sich schon um einen, der ein gewisses öffentliches Interesse beinhaltet. Somit ist ein Bericht auf jedenfall gerechtfertigt.
Ausserdem sollte man von vorneherein Handeln: Die Pressevertreter müssen sich auf das verlassen, was ihnen zugetragen wird: Deshalb: selbst Informationen vergeben! Nicht warten, bis große Fehler in der Zeitung stehen!
Ausserdem sollte man den Besitzer darauf aufmerksam machen, dass man gewisse Pflichten hat, dass man ihn zwar versteht und dass man alles Persönliche rauslassen wird, aber trotzdem gerne einen kurzen Bericht, der die Arbeit der Feuerwehr beschreibt veröffentlichen möchte.

Hoffe, dass man's lesen kann, bin noch n bissel durch'n Wind.

Gruß Julian

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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü345963
Datum29.06.2006 11:334142 x gelesen
also bei uns ist das ein wenig einfacher.

Ich bin in aller Regel am Funk oder im ELW(Nachbarwehr) am Funk bei uns.
Ich bin auch der Webmaster unserer Seite.

Also schreibe ich alles selber nach bestem wissen und gewissen.

Für mich versteht sich von selbst das man auf gewissen Dinge achtet.

Also in Einsatzberichten werden keine Namen angegeben, das wollte ich auch nicht. Und könnt ich persönlich nicht vertreten.

Genaue Adressen werde ich in Berichten auch nicht bringen. Da das egal ist. Ob das jetzt Nummer 5 oder 10 ist.

Das Problem ist immer es gibt solche kleine Organisationen, die mit gewissen Dingen ein Problem haben. Ich vermute das hier das Problem liegt. Da Sie Angst haben das ihnen das nachher mal irgendwie ausgelegt wird. (grob erklärt ich weiß)

Ich habe kein Problem damit gewisse dinge nicht zu bringen. Kann ich wie schon erwähnt, So alg. dinge.

Bei xy hats gebrannt. Die FW war mit x und y Mann vor Ort. und hat so und so lange gedauert.
Man sollte die Berichte so schreiben das wenn man ihn als betroffenen ließt nicht vom Stuhl fällt. Also über fackten Berichten. Da spielen Namen keine Rolle und auch keine Adressen. Einfach das persönliche eben weglassen.

Grüßle


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