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ThemaHupf Teil 3 Jacke14 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorFlor8ian8 S.8, Odernheim am Glan / Rheinland Pfalz346540
Datum02.07.2006 19:089113 x gelesen
Hallo,
kurze Frage wozu darf ich die Hupf Teil 3 Jacke (http://www.helpi.com/images/Feuerwehrprogramm/Bekleidung/Watex/W126953v.jpg) anzeihen?

Übungen?
TH-Einsätzen?

So viel ich weiß daf man sie doch nur nicht für den innenangriff anziehen.

Wenn es gebr wäre auch so ne Art Gesetzestexte gut.

Vielen Dank schon mal.


Mit freundlichen Grüßen
Florian Seith
__________________________________________________
--- Alles meine Meinung ---
Freiwillige Feuerwehr Odernheim am Glan
Jugendfeuerwehr Odernheim
... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern346544
Datum02.07.2006 19:187972 x gelesen
Hallo Florian,

Dein Link funktioniert nicht weil Du die Schlussklammer angehängt hast......der Link hier funktioniert hoffentlich...;-)

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorFlor8ian8 S.8, Odernheim am Glan / Rheinland Pfalz346545
Datum02.07.2006 19:207932 x gelesen
ja hatte ich auhc gemerke eben . aber es gibt ja keine änder Funktion und einen neuen Beitrag wollte ich nimmer schreiben.

Danke aber...
der link geht


Mit freundlichen Grüßen
Florian Seith
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AutorFeli8x G8., Mörsdorf / Thüringen346546
Datum02.07.2006 19:217872 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckDein Link funktioniert nicht weil Du die Schlussklammer angehängt hast......der Link hier funktioniert hoffentlich...;-)


Ist nur meine persönliche Meinung!

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AutorFeli8x G8., Mörsdorf / Thüringen346548
Datum02.07.2006 19:227855 x gelesen
Funktioniert wollte ich sagen.


-----


Ist nur meine persönliche Meinung!

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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein346550
Datum02.07.2006 19:338004 x gelesen
Hallo,

Grundlage dafür ist eigentlich eine Gefährdungsanalyse.
Aber auch die UVV Feuerwehren mit Durchführungsanweisungen sagt in §12 Abs. 2 etwas über Schutzkleidung in diesem Bereich aus. Die entsprechende spezielle Gefahr ist dort Geschrieben von UVV Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen, womit dann ja die Überjacke und Überhose gemeint ist.

Gruß
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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AutorFlor8ian8 S.8, Odernheim am Glan / Rheinland Pfalz346552
Datum02.07.2006 19:358030 x gelesen
Das ich sie im Innenangruiff nicht anziehen darf ist klat.

Mir geht es hauptsäschlich um Übungen und kleiner TH einsätze.


Mit freundlichen Grüßen
Florian Seith
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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein346555
Datum02.07.2006 19:558128 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian SeithMir geht es hauptsäschlich um Übungen und kleiner TH einsätze.

Selbst bei großen TH-Einsätzen spricht nichts dagegen.

Gruß
Henning


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www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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AutorFlor8ian8 S.8, Odernheim am Glan / Rheinland Pfalz346556
Datum02.07.2006 19:577944 x gelesen
gibt es das irgend wie schriftlich oder so???

Bin auch dermeinung das nichts gagenspricht nur andere nicht ;-)


Mit freundlichen Grüßen
Florian Seith
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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein346557
Datum02.07.2006 19:597879 x gelesen
Muss denn immer alles, was erlaubt ist, auch gleich schriftlich festgehalten werden? Mach es andersrum: Wo steht, dass man es nicht darf. Und lass Dich nicht mit "Sagt XY" abspeisen, lass Dir das antsprechende Schriftstück vorlegen. Unter Zuhilfenahme der UVV lege ich das nämlich so aus, dass das, was nicht explizit verboten bzw. geregelt ist, erlaubt ist.

Gruß
Henning


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen346559
Datum02.07.2006 20:197867 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Seithgibt es das irgend wie schriftlich oder so???

"§ 2
Grundpflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen."

Quelle: GUV-V A 1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

Wenn ich als Führungskraft einen FA inbesondere bei sommerlichen Temperaturen mit Überjacke arbeiten lasse, ohne daß "erhöhte thermische Einwirkungen" (UVV Feu) bzw. andere Gefahren, die ein Tragen der Überjacke erforderlich machen, auftreten können, setzte ich ihn einer unnötigen körperlichen Belastung aus. Dies kann eine erhöhte Gesundheitsgefahr darstellen.


MkG Sascha

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AutorRüdi8ger8 W.8, Magdeburg/Ribnitz-Damgarten / ST / MV346582
Datum02.07.2006 22:208769 x gelesen
Hallo Florian,

ein Hinweis zu der Verwendung von HuPF Teil 3 Jacken bei TH Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum:

Für die Feuerwehrüberjacke nach HuPF Teil 1 gibt es vom Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (siehe Quellen) den Hinweis, dass diese derart konzipiert, dass eine vergleichbare Warnwirkung nach DIN EN 471 (Norm für Warnwesten) erreicht wird und mit diesen somit keine Warnweste getragen werden muss. (Anziehen kannst du natürlich trotzdem eine Warnweste.)

Warnwesten für den Einsatz im Straßenverkehr müssen mindestens DIN EN 471, Klasse 2 entsprechen.

Für schwarz-blaue Feuerwehrjacken nach HuPF Teil 3 liegt solch eine Warnwestenbefreiung nicht vor, auch wenn diese nach HuPF Teil 1 bestreift sein sollten. Der Grund ist, dass der Flächenanteil der Reflexstreifen unter dem gefordertem Wert liegt und kein Prüfungsbericht eines prüfenden Forschungsinstitutes vorliegt. Über diesen Jacken muss eine Warnweste getragen werden. Eine Etwa-Wirkung kann durch die Verwendung eines orangen Kollers erreicht werden. Orange Einsatzjacken nach HuPF Teil 3 erfüllen dagegen die Anforderungen.


Weiterhin kann ich mich meinen Vorrednern anschließen: An warmen Tagen ist es nicht erforderlich und kontra-produktiv Feuerwehrangehörige durch die HuPF Teil 1 Jacke einer erhöhten körperlichen Belastung auszusetzen, wenn diese nicht im Bereich von Flammen oder Bereichen mit der Gefahr von Flammen arbeiten. Dabei ist es unerheblich ob es sich um Übungen, TH-Einsätze oder ähnliches handelt. (Um "Ärger" zu vermeiden sollte der Jackenwechsel aber mit dem Einheitsführer abgestimmt sein.)


Quellen:

SCHMALOHR, G., Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband: Feuerwehrschutzkleidung ? Warnwirkung, Informationsschreiben, München, 15.04.1997

SCHMALOHR, G., Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband: Feuerwehrschutzanzug ? Warnkleidungswirkung, Informationsschreiben, München, 16.09.1997


Beste Grüße

Rüdiger Weich

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AutorFlor8ian8 S.8, Odernheim am Glan / Rheinland Pfalz346667
Datum03.07.2006 14:177923 x gelesen
Hallo,

hitergrund ist der bei uns in der Wehr haben nicht alle eine Huuf Teil 3 Jacke. 4 oder 5 Stück. Hatten jetzt eine Übung TH VU- und ich wollte die anziehen und da haben einige gemeint wie so ich die anziehe die wäre für so was nicht zuhelassen. Es wäre nur ne Unterjacke und so. ICh habe mir die auch nur für übungen und so geholt´. bein EIns
tzen ziehe ich immer die dicke an . Ich wollte nur mal wissen ob es da was schriftlisches gibt.

Danke


Mit freundlichen Grüßen
Florian Seith
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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW346671
Datum03.07.2006 14:347876 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian SeithHatten jetzt eine Übung TH VU- und ich wollte die anziehen und da haben einige gemeint wie so ich die anziehe die wäre für so was nicht zuhelassen. Es wäre nur ne Unterjacke und so.

Dann dreh den Spieß doch einfach mal rum. Diejenigen, die die Behauptung der Unzulässigkeit aufstellen, sollen Dir die Quelle dafür nennen oder zeigen. Mal schauen, was dann noch kommt.

Desweiteren sollte eigentlich das Etikett in der Jacke schon darüber Aufschluß geben. Ne CE-Kennzeichnung ist vorhanden? Die Prüfgrundlagen (Norm oder Hupf) stehen drin?

Den Rest erläutert die HUPF Teil3 von 99:

1.2 Anwendungsbereich und Zweck
Die Feuerwehrjacke ist Teil der persönlichen Schutzausrüstung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren bei Bränden -jedoch außerhalb des Gefahrenbereiches einer Stichflammenbildung- und tech-nischen Hilfeleistungen, (§ 12 UVV Feuerwehren, GUV 7.13 - 5/89).


Zur Problematik mit den Reflexstreifen siehe das Posting von Rüdiger Weich!


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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