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ThemaNicht genügende PSA - Überhose!!!23 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351263
Datum24.07.2006 13:279256 x gelesen
Hallo Leute!

Habe mal folgende Aussage vom IM Bayern erhalten, ohne nen Kommentar abgeben zu wollen, vielleicht will jemand von Euch!!!!


"Sehr geehrter Herr Zeleny,

Herr .... bat mich, Ihnen auf Ihre Email vom 06.03.06 zu antworten.

Gestatten Sie mir einen Hinweis zur PSA-Richtlinie, bevor ich auf Ihre Frage
zur Überhose eingehe:

Der EuGH hat am 22.05.03 entschieden, dass nationale Anforderungen an die
persönliche Schutzausrüstung von Feuerwehren in Deutschland gegen
europäisches Recht verstoßen, nämlich die PSA-Richtlinie 89/686/EWG. Das
Ziel der PSA-Richtlinie ist es, den europäischen Binnenmarkt durch
Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten
zu verwirklichen. Die PSA-Richtlinie stellt daher Anforderungen an die
Herstellung und das Inverkehrbringen der Schutzausrüstung. Daher werden
darin natürlich Anforderungen an die Beschaffenheit von PSA gestellt. Es
wird aber nicht vorgegeben, welche Schutzkleidung die Feuerwehr zu tragen
hat.
Der von Ihnen in diesem Zusammenhang zitierte Autor hat hier das EuGH-Urteil
zumindest sehr ungenau gedeutet.

Der Schutz von Arbeitnehmern muss auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes
erfolgen. Gegebenenfalls ist hierfür auch PSA gemäß der
PSA-Benutzerverordnung auszuwählen (EWGRL 656/89). Die
PSA-Benutzerverordnung gilt gemäß §1 nicht für Not- und Rettungsdienste, die
Bundeswehr, den Zivil- und Katasptrophenschutz, die Polizei, etc und somit
auch nicht für die Feuerwehr. Für die Feuerwehr ist der Arbeitsschutz u.a.
in den UVVen geregelt. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen
Gemeindeunfallversicherungsverband kann ich Ihnen hierzu Folgendes
mitteilen:

* Nach § 12 (2) GUV-V C 53 (UVV Feuerwehren) müssen bei besonderen
Gefahren spezielle PSA vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf die Gefahr
abgestimmt sind. In der Durchführungsanweisung zu diesem
Paragraphen, die den Rechtscharakter einer allgemein anerkannten Regel der
Technik hat,
wird (allgemein) auf die Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte
thermische Einwirkung hingewiesen. Ein normativer Verweis auf die DIN EN 469
existiert in diesem Zusammenhang nicht.

* Nach § 3 GUV-V A 1 (UVV - Grundsätze der Prävention) hat der
Unternehmer für Personen die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen
unentgeltlich tätig werden Maßnahmen zu ergreifen, die einer
Gefährdungsbeurteilung gleichwertig sind. Das bedeutet, dass der
Unternehmer, d. h. die Gemeinde (vertreten durch den Bürgermeister),
durch eine Beurteilung der Gefährdungen, die sich für Feuerwehrangehörige
bei ihrer Tätigkeit ergeben, die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln
hat.
Kommt man durch die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die
Feuerwehrangehörigen, die zu einem Innenangriff eingesetzt werden, aus
einsatztaktischen Gründen den Schutz einer speziellen Überhose
benötigen, so muss entsprechend Schutzkleidung beschafft werden.
Zu berücksichtigen wären aber beispielsweise auch folgende Aspekte:
* Das Risiko einer Durchzündung ist im allgemeinen als gering
einzustufen.
* Durch entsprechende Ausbildung wird erreicht, dass
Feuerwehrdienstleistende eine derartige gefahrdrohende Situationen
frühzeitig erkennen und sich entsprechend verhalten.
* In Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen und der Häufigkeit
derartiger Einsätze ist die Gefährdung einzuschätzen. Es darf im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung der thermische Effekt, also die
Erhöhung der Körperkerntemperatur, nicht außer Acht gelassen werden.

Aus Sicht des Bayer. GUVV ist es daher nicht zwingend, eine Überhose nach
DIN EN 469 zu tragen. Es bestehen jedoch auch keine grundsätzlichen Bedenken
gegen deren Einsatz. Vor diesem Hintergrund ist auch die abschliessende
Passage im von Ihnen zitierten Artikel des LFV im "Florian kommen" zum Thema
"Überhose und Wärmefenster" zu verstehen ("Diese wesentliche Erkenntnis wird
auch vom Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband getragen"). Hierzu
füge ich ein entsprechendes Informationsschreiben des BayGUVV bei.

Letztendlich wird die Frage, ob eine Überhose im Innenagriff notwendig ist,
landesweit nicht einheitlich beantwortet. Vielmehr handelt es sich um eine
Art "Streit der Gelehrten", denn für beide Entscheidungen gibt es Argumente.
Daher halte ich den Hinweis des Bayerischen GUVV, dass beide
Entscheidungsmöglichkeiten (Überhose ja oder nein) abhängig von der
Gefährdungsbeurteilung gewählt werden können, für sehr hilfreich für den
jeweiligen Kommandanten.
Kommt der Kommandant seiner Verpflichtung gemäß § 3 GUV-V A1 nach und
erzielt im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung
unter Einbeziehung der Empfehlungen des BayGUVV das Ergebnis, dass eine
einlagige Hose für seine Einsatzzwecke ausreichend ist und dass das
einsatztaktische Vorgehen entsprechend gewählt wird, ist im Falle eines
dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein
Regressverfahren eingeleitet wird, da weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegen.
Eine pauschale Antwort ist jedoch kaum möglich, da letztendlich der konkrete
Fall geprüft werden muss.

Insbesondere zur Frage der Gefährdungsbeurteilung möchte in den Hinweis
nicht versäumen, dass diese auch durch die neue DIN EN 469 (2006)
beschrieben wird und die vfdb derzeit an einer Richtlinie arbeitet, die als
Hilfestellungen für die Feuerwehren entsprechende Einsatzszenarien
beleuchtet und beispielhafte Gefährdungsbeurteilungen anbieten wird.

Mit freundlichen Grüßen ..."


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen351265
Datum24.07.2006 13:337103 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyKommt man durch die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die
Feuerwehrangehörigen, die zu einem Innenangriff eingesetzt werden, aus
einsatztaktischen Gründen den Schutz einer speziellen Überhose
benötigen, so muss entsprechend Schutzkleidung beschafft werden.
Zu berücksichtigen wären aber beispielsweise auch folgende Aspekte:
*(1) Das Risiko einer Durchzündung ist im allgemeinen als gering
einzustufen.
*(2) Durch entsprechende Ausbildung wird erreicht, dass
Feuerwehrdienstleistende eine derartige gefahrdrohende Situationen
frühzeitig erkennen und sich entsprechend verhalten.
*(3) In Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen und der Häufigkeit
derartiger Einsätze ist die Gefährdung einzuschätzen. Es darf im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung der thermische Effekt, also die
Erhöhung der Körperkerntemperatur, nicht außer Acht gelassen werden.


Is nich wahr...

Selbt wenn (2) durchaus richtig ist, sind doch wohl (1) und (3) der Hohn in Tüten.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351268
Datum24.07.2006 13:357008 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Zeleny* Das Risiko einer Durchzündung ist im allgemeinen als gering
einzustufen.
* Durch entsprechende Ausbildung wird erreicht, dass
Feuerwehrdienstleistende eine derartige gefahrdrohende Situationen
frühzeitig erkennen und sich entsprechend verhalten.
* In Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen und der Häufigkeit
derartiger Einsätze ist die Gefährdung einzuschätzen. Es darf im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung der thermische Effekt, also die
Erhöhung der Körperkerntemperatur, nicht außer Acht gelassen werden.


Soll man da wirklich noch irgendwas kommentieren?
Auf der anderen Seite sieht man allerdings auch gerade bei der Wetterlage die Auswüchse von gut isolierender Kleidung. Wenn ich bei 35°C im Schatten FA bei TH und Waldbrandlagen in HuPF 1 und 4 ausrücken sehe, fehlt mir der Glaube daran, dass der gesunde Menschenverstand wirklich immer wirkt. Sieht wohl so aus, als müsste dauerhaft wieder eine Universalschutzkleidung her, die allen Lagen entspricht. Fragt mich aber nicht, wie die aussehen soll...

MFG

Ingo


--

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Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351270
Datum24.07.2006 13:437007 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Stefan BrüningIs nich wahr...

Jetzt siehste mal, mit was wir uns rumschlagen müssen!!
Diese Aussage, auch noch vom IM, macht natürlich alles zunichte, bei Begründungen gegenüber der Komune!


Gruß
Michael




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Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW351272
Datum24.07.2006 13:446950 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Zeleny* Das Risiko einer Durchzündung ist im allgemeinen als gering
einzustufen.


... und wird immer größer aufgrund der Bauweisen, Baumaterialien u.a.
... dazu zählt ja nicht nur die Häufigkeit (sehr einseitige Betrachtung), sondern es ist das Produkt aus Häufigkeit und Schwere der davongetragenen Verletzungen zu bewerten und dann läuft der Hase schon etwas anders.

Geschrieben von Michael Zeleny* Durch entsprechende Ausbildung wird erreicht, dass
Feuerwehrdienstleistende eine derartige gefahrdrohende Situationen
frühzeitig erkennen und sich entsprechend verhalten.


Oh ja, das ist jawohl der Hohn des Jahrhunderts.
Siehe hierzu die Dichte der entsprechenden Übungseinrichtungen (REALbefeuert) und die daraus resultieren Chancen der Teilnahme an einer solchen Ausbildung. Theoretisch kann man das nicht ausbilden.
Desweiteren ist der Satz in Bezug auf diverse Unfälle in der Vergangenheit OHNE Überkleidung bzw. Hose, also einem wunderbaren Wärmefenster, schlichtweg eine Frechheit.

Geschrieben von Michael Zeleny* In Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen und der Häufigkeit
derartiger Einsätze ist die Gefährdung einzuschätzen. Es darf im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung der thermische Effekt, also die
Erhöhung der Körperkerntemperatur, nicht außer Acht gelassen werden.


Ja, KERNtemperatur. Wo ist denn der Körperkern und wieviel Prozent zur Wärmeregulierung tragen die Beine bei? Überjacken werden doch IMHO auch in Bayern getragen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.Geschrieben von Michael ZelenyDaher halte ich den Hinweis des Bayerischen GUVV, dass beide
Entscheidungsmöglichkeiten (Überhose ja oder nein) abhängig von der
Gefährdungsbeurteilung gewählt werden können, für sehr hilfreich für den
jeweiligen Kommandanten.


Ob das hilfreich ist, sei mal dahingestellt. Denn ich möchte nicht der Kommandant sein, der auf sich auf die oben gemachten Aussagen bezieht, nach Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit von Überhosen verneint und es dann leider in seiner Wehr kracht. Was dann? Rechtlich vielleicht aus dem Schneider, aber moralisch? Entweder muss er sich vorwerfen lassen, dass die Leute nicht gut ausgebildet waren (dadurch ist es ja angeblich zu verhindern) oder er muss eingestehen, das Überhosen doch Sinn machen. Daumen hoch.

Geschrieben von Michael ZelenyInsbesondere zur Frage der Gefährdungsbeurteilung möchte in den Hinweis
nicht versäumen, dass diese auch durch die neue DIN EN 469 (2006)
beschrieben wird und die vfdb derzeit an einer Richtlinie arbeitet, die als
Hilfestellungen für die Feuerwehren entsprechende Einsatzszenarien
beleuchtet und beispielhafte Gefährdungsbeurteilungen anbieten wird.


DAS ist auch bitte nötig!


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351273
Datum24.07.2006 13:467085 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan BrüningSelbt wenn (2) durchaus richtig ist, sind doch wohl (1) und (3) der Hohn in Tüten.

Jein... Kommt auf die Lesart an ;) Ich halte 2 schonmal insofern für falsch, dass man davon ausgeht, dass ein entsprechend ausgebildeter FA nie in die Situation einer Durchzündung kommen wird. Mal ganz abgesehen, dass ich bezweifle, dass in Bayern jeder AGT entsprechend ausgebildet wird, kann man damit das Risiko minimieren, aber nicht ausschließen.
Ich hab mal irgendwann die Rechnung

Extremes Brandverhalten
+ mangelnde Ausbildung
+ falsche oder unzureichende Reaktion
+ mangelnde Schutzkleidung
---------
X verletzte FA in Deutschland (hab die Zahl grad nicht im Kopf)

auf gestellt.

Punkt 1 stimmt, wenn man keine Innenangriffe macht :-P. Punkt 3 ist relativ zu sehen. Ich sehe das größte Problem bei der Jacke, nicht bei der Hose (es sei denn, man hat eine Kombination mit kurzer Jacke und einer Hose, die weit in den Oberkörperbereich hineinragt, bzw. Overall). Die thermische Belastung ist schon irgendwo gegeben, aber sicherlich bei den entsprechenden Umgebungstemperaturen im IA (und für da ist die Überhose gedacht... nicht für den Waldbrand und nicht für den TH Einsatz) und in Relation zur Belastung durch die Jacke eher zu vernachlässigen.

Wie bei so vielem hängts aber auch bei der Schutzkleidung vom umsichtigen Gebrauch ab, ob sie schützt, oder schadet...

MfG

Ingo


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351279
Datum24.07.2006 14:056960 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn

Wie bei so vielem hängts aber auch bei der Schutzkleidung vom umsichtigen Gebrauch ab, ob sie schützt, oder schadet...

Hier ist man der Meinung, dass alle gleich auszusehen haben.
Also alle Überhosen an, egal ob du Ma, GF/ZF mit und ohne AGT-Tauglichkeit bzw. -Ausbildung usw. bist.
Über Sinn und Unsinn kann man gerne streiten.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351280
Datum24.07.2006 14:087019 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jörg AndersAlso alle Überhosen an, egal ob du Ma, GF/ZF mit und ohne AGT-Tauglichkeit bzw. -Ausbildung usw. bist.
Über Sinn und Unsinn kann man gerne streiten.


Imo ist das ein Punkt, wo es nicht viel zu streiten gibt.. Je nach Außentemperaturen schadet die Überhose und Überjacke schlicht und ergreifend...

MFG

Ingo


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen351281
Datum24.07.2006 14:096951 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornJein... Kommt auf die Lesart an ;) Ich halte 2 schonmal insofern für falsch, dass man davon ausgeht, dass ein entsprechend ausgebildeter FA nie in die Situation einer Durchzündung kommen wird.

OK. Ich hatte das "wohlwollend" ausgelegt...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351282
Datum24.07.2006 14:186975 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn

Je nach Außentemperaturen schadet die Überhose und Überjacke schlicht und ergreifend...

Wir, FF-Abtl., haben ja nur die Überjacken ... eine "leichte" Jacke passend zur "leichten" Hose gibt es nicht.
Viel wichtiger sind ja die Paradeuniform usw.

MkG
Jörg


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio351285
Datum24.07.2006 14:217046 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von irgendjemand im IM BayernDurch entsprechende Ausbildung wird erreicht, dass Feuerwehrdienstleistende eine derartige gefahrdrohende Situationen
frühzeitig erkennen und sich entsprechend verhalten.


Prima. Mit der Argumentation kann man nämlich auf jede PSA verzichten.
Ergänzen wir doch einfach den § 12 der UVV "Feuerwehren" um folgenden Absatz:
(3) Bei entsprechender Ausbildung der Feuerwehrangehörigen kann auf die Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 verzichtet werden.
Bin mal gespannt ob der BUK da mitgeht.

Geschrieben von irgendjemand im IM BayernKommt der Kommandant seiner Verpflichtung gemäß § 3 GUV-V A1 nach und erzielt im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Empfehlungen des BayGUVV das Ergebnis, dass eine einlagige Hose für seine Einsatzzwecke ausreichend ist und dass das einsatztaktische Vorgehen entsprechend gewählt wird, ist im Falle eines dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein
Regressverfahren eingeleitet wird, da weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


Wie süß. Eine "ordentlich durchgeführte Gefährdungsbeurteilung"... Wieviele freiwillige Feuerwehren in Bayern haben denn überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt (ob die jetzt ordentlich durchgeführt wurde oder nicht lassen wir mal dahingestellt)? Bitte mal kurze Meldung der mitlesenden bayerischen kameraden, was in der Gefährdungsbeurteilung eurer Feuerwehr diesbzgl. steht. Dier Antworten dürften recht knapp ausfallen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351286
Datum24.07.2006 14:276987 x gelesen
Hallo Christian!!


Erstmal danke ich Dir, daß Du das " Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von irgendjemand im IM Bayern " geschrieben hast!!! Die anderen habens so geschrieben als hätte ich die Aussage getroffen!

Ich kenn den Herrn natürlich, wollte ihn aber hier nicht nennen!


Geschrieben von Christi@n PannierWie süß. Eine "ordentlich durchgeführte Gefährdungsbeurteilung"... Wieviele freiwillige Feuerwehren in Bayern haben denn überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt (ob die jetzt ordentlich durchgeführt wurde oder nicht lassen wir mal dahingestellt)? Bitte mal kurze Meldung der mitlesenden bayerischen kameraden, was in der Gefährdungsbeurteilung eurer Feuerwehr diesbzgl. steht. Dier Antworten dürften recht knapp ausfallen.

Hab mich mal umgehört, und herausgefunden, daß viele Kommandanten davon keine Ahnung haben, auch noch nie davon gehört hatten, eine durchzuführen!
Soviel dazu!!


Gruß
Michael




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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW351287
Datum24.07.2006 14:297095 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyHabe mal folgende Aussage vom IM Bayern erhalten, ohne nen Kommentar abgeben zu wollen, vielleicht will jemand von Euch!!!!


wir haben zur Auffassung des LFV (der anscheinend zu der hier in einigen Punkten gleich ist) eine Stellungnahme abgegeben, die auch nach wie vor auf www.atemschutzunfaelle.de zu finden ist.
Ich sehe keinen Grund, deren Inhalt zu ändern!

Im Detail:

Geschrieben von Michael ZelenyLetztendlich wird die Frage, ob eine Überhose im Innenagriff notwendig ist,
landesweit nicht einheitlich beantwortet. Vielmehr handelt es sich um eine
Art "Streit der Gelehrten", denn für beide Entscheidungen gibt es Argumente.


Ich bin nicht "Gelehrt", aber ich mag keine "gebrannten Kinder"!
Ergo ist ein Wärmefenster - noch dazu an der Hose - nicht sinnvoll bzw. sogar gefährlich!


Geschrieben von Michael ZelenyKommt der Kommandant seiner Verpflichtung gemäß § 3 GUV-V A1 nach und
erzielt im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung
unter Einbeziehung der Empfehlungen des BayGUVV das Ergebnis, dass eine
einlagige Hose für seine Einsatzzwecke ausreichend ist und dass das
einsatztaktische Vorgehen entsprechend gewählt wird, ist im Falle eines
dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein
Regressverfahren eingeleitet wird, da weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegen.


Klar, wenns außen brennt, braucht man auch keine Überhosen. Für den IA führt die ordentliche Gefährdungsbeurteilung in jedem Fall zu einem anderen Ergebnis als "leichte Hosen"...


Geschrieben von Michael Zelenyist im Falle eines
dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein
Regressverfahren eingeleitet wird, da weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegen.
Eine pauschale Antwort ist jedoch kaum möglich, da letztendlich der konkrete
Fall geprüft werden muss.


Käme es bei konsequenter Gefährdungsbeurteilung trotzdem zu einem Unfall am Bein (also z.B. Außenangriff, Gasflasche platzt, fliegt durch die Gegend und landet am Bein eines "leichten-Hosen-Trägers", so wäre das m.E. in jedem Fall problemlos in der Haftungsfrage.
Wenn aber bei einem geplanten IA und den dadurch bekannten Gefahren eine schwere Verbrennung an den Beinen erfolgt, weils eine Durchzündung gibt und da jedes Wärmefenster sinnlos (vgl. Untergrombach!) bzw. zur gefährlichen Hitzeschutzlücke wird, dann seh ich das persönlich ganz anders!
ICH würde da durchaus grobe Fahrlässigkeit unterstellen, weil wir jetzt schon viele Jahre darüber diskutieren und viel genug passiert ist.


Geschrieben von Michael ZelenyInsbesondere zur Frage der Gefährdungsbeurteilung möchte in den Hinweis
nicht versäumen, dass diese auch durch die neue DIN EN 469 (2006)
beschrieben wird und die vfdb derzeit an einer Richtlinie arbeitet, die als
Hilfestellungen für die Feuerwehren entsprechende Einsatzszenarien
beleuchtet und beispielhafte Gefährdungsbeurteilungen anbieten wird.


KLar, aber da kommt doch für den IA das gleiche bei heraus....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351295
Datum24.07.2006 14:537039 x gelesen
Hallo!


Bin ja der gleichen Meinung!!!


Könntet Ihr alle Eure Meinungen auch ans IM schicken???? Am besten mit vielen Unterschriften, vielleicht läßt sich dann was bewegen!!??


Gruß
Michael




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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW351299
Datum24.07.2006 15:107006 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWieviele freiwillige Feuerwehren in Bayern haben denn überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt

Hier liegt doch schon eine Ursache für so einen Blödsinn: Wenn ich davon ausgehe, dass jede deutsche Feuerwehr, die über AGT verfügt, in die Lage kommen kann, Einsatzkräfte in den Innenangriff schicken zu müssen, sind diese Einsätze von Flensburg bis Oberammergau gleich gefährlich. Warum muss dann jede Feuerwehr eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen? Die Unterschiede können doch nur in der Quantität, nicht aber in der Qualität der Gefahren liegen. Schreiben wir dann auf den nächsten Grabstein: "Die Wahrscheinlichkeit, dass er starb, lag unter 1%. Tot ist er trotzdem. Er war eben der Einhundertste."?

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351300
Datum24.07.2006 15:137047 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael ZelenyKönntet Ihr alle Eure Meinungen auch ans IM schicken???

Scherzkeks.. mit welchem Anlass? Aufgrund einer Veröffentlichung des Herrn Zeleny im Feuerwehrforum, in der dieser einen nicht genannten Mitarbeiter des IM Bayern zitiert? Es gibt von uns eine Stellungnahme zu genau diesem Sachverhalt auf www.atemschutzunfaelle.de... diese an die zuständigen Leute im IM Bayern weiterzuleiten, steht jedem frei, der entsprechende Kontakte hat.
Eine Unterschriftenliste gabs in der Richtung für BaWü auch mal. Ist aber im Sande verlaufen, weil viele BaWüler damals Angst vor Repressalien hatten und sich deshalb nicht eingetragen haben und die Zahl der digitalen Unterschriften bei ca. 140 oder so (weitgehend aus anderen Bundesländern) stehen blieb...

MfG

Ingo


--

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW351305
Datum24.07.2006 16:056982 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyKönntet Ihr alle Eure Meinungen auch ans IM schicken?

Das werd ich sicherlich NICHT tun!

Ich schreib derartige Stellungnahmen auch NUR, weil wir im eigenen Haus dadurch sonst nur unnötige Verwirrungen (auch über Rechts- und Haftungsfragen) produzieren (deshalb kommt sowas auch in hauseigenen Mitteilungsblättern bzw. Rundschreiben und auch hier, weils viele auch von uns lesen) UND weil ich für www.atemschutzunfaelle.de bzw. aus Herausgeber entsprechender Bücher mit in einer gewissen "Info-Pflicht" stehe.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen351377
Datum25.07.2006 01:456964 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornImo ist das ein Punkt, wo es nicht viel zu streiten gibt.. Je nach Außentemperaturen schadet die Überhose und Überjacke schlicht und ergreifend... Nunjaaa. einige der Menschen, die so einen - mit Verlaub - Schwachfug anordnen, kommen selbst vielliecht nicht in die Situation, ihre eigenen Anweisungen bei 35°C im Schatten umsetzen zu müssen?

Ich warte eigentlich drauf, dass mal jemand beim sommerlichen Ölkehren in HuPF 1/4 umkippt und danach den dies anordnenden Vorgesetzten wegen Körperverletzung anzeigt...

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorPete8r S8., Aholming / BY351382
Datum25.07.2006 08:157020 x gelesen
Geschrieben von Jörg Anderseine "leichte" Jacke passend zur "leichten" Hose gibt es nicht.

Und die "ganz leichte" Jacke (nämlich keine Jacke) geht bei euch nicht?

Wir haben kein Problem z.B. eine Ölspur in T-Shirt und FW-Hose abzustreuen. Bei Bedarf noch Warnweste drüber und fertig. Ob sich nachher jemand das Maul deswegen zerreisst ist mir ziemlich egal.

Was macht ihr bei THL, wenn ihr keine leichte Jacke habt? Bei den derzeitigen Temperaturen verreckst du ja unter der Überjacke, wenn du mit Spreizer/Schere arbeiten musst. Das ist in der dünnen Jacke ja schon eine Qual.

Gruß
Peter


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg351384
Datum25.07.2006 08:317036 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmid

Und die "ganz leichte" Jacke (nämlich keine Jacke) geht bei euch nicht?

Sicherlich geht das.
Ging gestern im Übungsbetrieb ja auch.

Was macht ihr bei THL, wenn ihr keine leichte Jacke habt? Bei den derzeitigen Temperaturen verreckst du ja unter der Überjacke, wenn du mit Spreizer/Schere arbeiten musst. Das ist in der dünnen Jacke ja schon eine Qual.

Na rate mal ... ;-)
Kommt aber zum Glück nicht so oft vor ... also ich meine THL.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351396
Datum25.07.2006 09:186985 x gelesen
Guten Morgen Ingo!


Geschrieben von Ingo HornScherzkeks.. mit welchem Anlass?

Nö, weil das IM, der GUVV und der LFV die "Wärmefenstertheorie" auch öffentlich vertritt!!


Geschrieben von Ingo HornEs gibt von uns eine Stellungnahme zu genau diesem Sachverhalt auf www.atemschutzunfaelle.de... diese an die zuständigen Leute im IM Bayern weiterzuleiten,

Was als Antwort kommt, hast Du ja gelesen!!! :-(


Geschrieben von Ingo HornIst aber im Sande verlaufen, weil viele BaWüler damals Angst vor Repressalien hatten

Das ist das Problem, soviel zur Demokratie!!!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351403
Datum25.07.2006 10:007056 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael ZelenyNö, weil das IM, der GUVV und der LFV die "Wärmefenstertheorie" auch öffentlich vertritt!!


Und weiter? Ich bin Hesse. Ich arbeite in einem Team mit, das öffentlich aufklärt. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass es das IM Bayern juckt, wenn unsereiner einen Brief wegen deren Haltung zu Überhosen schickt? Da müssen die engagierten Leute aus Bayern schon selbst in die Pötte kommen.

Geschrieben von Michael ZelenyWas als Antwort kommt, hast Du ja gelesen!!! :-(

Und da soll es einen Unterschied machen, wenn ich das Schreiben selbst nochmal hin schicke? ;)

Geschrieben von Michael ZelenyDas ist das Problem, soviel zur Demokratie!!!

Dass es problematisch sein kann, sich mit oberen anzulegen, ist keine neue Erkenntnis ;). Aber entweder man will was ändern.. dann legt man sich halt mit denen an.. oder man will nicht und kuscht eben.

MFG

Ingo


--

"Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351404
Datum25.07.2006 10:046970 x gelesen
Hallo!


Deswegen geb ich nicht auf!!! ;-)

Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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