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ThemaLeistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang16 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorSusa8nne8 S.8, Hummetroth / Hessen351658
Datum26.07.2006 10:5612653 x gelesen
Da einige Mitglieder unserer Jugendfeuerwehr demnächst die Leistungsspange erwerben möchten, hätte ich mal eine sehr wichtige Frage. Kann man die Leistungsspange auch erwerben, wenn man bereits den Grundlehrgang hat? Diese Frage kann mir keiner aus unserer Feuerwehr benantworten und es wäre nett wenn mir wer helfen könnte, da einige meinen es gäbe eine Regelung, laut der man die Leistungsspange mit Grundlehrgang nicht erwerben kann.

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße
Susanne

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen351663
Datum26.07.2006 11:0610406 x gelesen
Hallo Susanne,

folgende Vorraussetzungen sind bei der LSP dieses Jahr zu beachten:

1. Geburtsjahrgang 1988 bis 1991 also Höchstaler 18

2. Gültiger Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr ist also auf der Rückseite die Übernahme in die Einsatzabteilung eingetragen hat sich das Thema LSP erledigt.


hier auch noch ein Link zur richtlinie inklusive Durchführungserläuterungen der DJF

DJF Richtlinie LSp

ansonsten wende dich doch mal an euren Kreisjugendwart oder die Kreisstoppuhr. Der sollte das ganze klären und beantworten können


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorSusa8nne8 S.8, Hummetroth / Hessen351666
Datum26.07.2006 11:1210239 x gelesen
Danke Torsten,

also das mit den Ausweisen wird kein Problem sein, da wir komplett neue benöitgen. Denn unser Jugendwart hat die einfach mal so alle gelocht um sie besser aufheben zu können!


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AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 351675
Datum26.07.2006 11:3610199 x gelesen
Geschrieben von Torsten Meißalso auf der Rückseite die Übernahme in die Einsatzabteilung eingetragen

Also ist zwar schon ein paar Jahre her- aber: wird auf einem JF- Ausweis die Übernahme vermerkt? Wäre mir neu.

Bin ab 16 auch "zweigleisig" gefahren und habe mit 17 (bereits TM-Lehrgang) auch die Leistungsspange absolviert.


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg351677
Datum26.07.2006 11:4210354 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Schüler Susanne

Kann man die Leistungsspange auch erwerben, wenn man bereits den Grundlehrgang hat?


Natürlich, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Jugendleistungsspange ist eine Auszeichnung für JF-Angehörige; der Grundlehrgang (jetzt TM-1 Ausbildung genant) ist ein Ausbildungsabschnitt gem. FwDV 2.
(Gut, es soll mancherorts die Meinung/Tatsache bestehen, dass die Absolvierung der Jugendleistungsspange eine TM-1 Ausbildung ersetzen kann ).

da einige meinen es gäbe eine Regelung, laut der man die Leistungsspange mit Grundlehrgang nicht erwerben kann.

Dann lass dir mal diese ominöse Regelung zeigen !

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorRemm8er 8M., Hamburg / Hamburg351713
Datum26.07.2006 15:1410519 x gelesen
Hallo Susanne,

wie hier schon soweit erklärt wurde haben die Kriterien für die Teilnahme an einer Leistungsspangenabnahme nichts mit dem Grundlehrgang zu tun. Wenn es bei euch so üblich ist dass ältere Jugendliche in eurer JF schon während ihrer JF-Zeit die Grundausbildungslehrgänge absolvieren ist das kein Thema. Entscheidend ist, wie schon erwähnt wurde, dass der Jahrgang stimmt, der Jugendliche mind. 1 Jahr in der JF ist und dass der Jugendliche lt. Mitgliedsausweis Mitglied in der Jugendfeuerwehr ist.

@Sven: Der Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweis wurde schon immer vom Leiter der Feuerwehr mit Datum und Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld bei Austritt oder Übertritt in die Einsatzabteilung entwertet. Sollte die Leistungsspange erworben worden sein dient er dann lediglich nur noch als Urkunde über den Erwerb der Leistungsspange.


...und wieder zurück zu @Susanne: Sollte dies bereits bei den alten zur besseren Ablage gelochten Ausweisen so geschehen und der Jugendliche "eigentlich" offiziell aus der Jugendfeuerwehr ausgeschieden und in die Einsatzabteilung übergetreten sein, wäre das ja schon "eigentlich" Betrug wenn in den nachträglich neu angefertigten Ausweisen dann die Übernahme nicht dokumentiert wird. Auf der anderen Seite ist das natürlich auch etwas sehr kleinlich. Der Jugendliche könnte ja theoretisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mitglied der JF sein. Soll man dann, in den Bundesländern in denen man bereits ab 16 in die Einsatzabteilung wechseln könnte, so lange warten (wo man gerade in dem Alter dann ja auch richtig heiß drauf ist den ollen Plastikhelm in die Ecke zu schmeißen und einen richtigen tragen zu dürfen : o ) nur um die Leistungsspange noch machen zu können ?!?!?!

Der Abnahmeberechtigte für die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (bin ich selbst einer von zwei in unserem kleinen Bundesland Hamburg) muss sich natürlich auf die Richtigkeit der Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweise verlassen können. Das ist ja sein einziges Dokument welches ihm an dem Tag vorgelegt wird. Ob der Jugendliche bereits in dem fortgeschrittenen (Jugendfeuerwehr-)Alter dann bereits zusätzlich in der Einsatzabteilung mitmacht interessiert eigentlich nicht die Bohne, so lange im Ausweis halt kein Über- oder Austritt dokumentiert ist.

Grüße aus Hamburg
Remmer


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AutorPete8r S8., Aholming / BY351731
Datum26.07.2006 16:5410586 x gelesen
Geschrieben von Remmer Morgenroth...und wieder zurück zu @Susanne: Sollte dies bereits bei den alten zur besseren Ablage gelochten Ausweisen so geschehen und der Jugendliche "eigentlich" offiziell aus der Jugendfeuerwehr ausgeschieden und in die Einsatzabteilung übergetreten sein, wäre das ja schon "eigentlich" Betrug wenn in den nachträglich neu angefertigten Ausweisen dann die Übernahme nicht dokumentiert wird. Auf der anderen Seite ist das natürlich auch etwas sehr kleinlich.

Ziemliches Hickhack, mit euren Ausweisen. In BY haben wir stattdessen das Dienstbuch, das jeder beim Eintritt in die Wehr (auch JF) erhält, und das ihn sein ganzes Feuewehrleben lang begleitet, auch bei einem Wechsel der Wehr. Darin wird jeder Lehrgang, egal ob in der eigenen Wehr, auf Kreisebene oder an der SFS eingetragen, auch die Jugendabzeichen (Wissenstest, Jugendflamme, Jugendleistungsabzeichen, Leistungsspange usw.)

Das Dienstbuch verbleibt bei der FW. Falls der FA zB. wegen Wegzug austritt, wird der Austritt darin vermerkt und ihm das Buch ausgehändigt. Tritt er in eine andere Wehr ein, legt er sein Dienstbuch vor und der WF hat sofort einen Überblick über den Ausbildungsstand.

Eines der wenigen guten Dinge, die unser Landesverband auf die Reihe gebracht hat.

Gruß
Peter


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AutorSusa8nne8 S.8, Hummetroth / Hessen351853
Datum27.07.2006 08:0710274 x gelesen
Also das Lochen ist nicht mit den alten Ausweisen geschehen. Durch irgendeinen geistes Blitz hat unser Jugendwart mal eben alle JF-Ausweise gelocht. Und da wir mit eineigen beim BWB schon probleme haben, brauchen wir jetzt einen komplett neuen Satz Ausweise.

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AutorRemm8er 8M., Hamburg / Hamburg351938
Datum27.07.2006 13:1510385 x gelesen
@Peter:

Was ist daran Hickhack und warum bei uns? Es gibt ein Feld in dem der Aus- oder Übertritt dokumentiert wird im Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweis (ist doch ganz einfach und kein Hickhack) und das sind Ausweise der DJF, d.h. die gleichen die ihr in Bayern auch benutzt und von Rechts wegen müsste auch bei euch der Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweis durch die Unterschrift des Leiters der Feuerwehr bei Aus- oder Übertritt entwertet werden. Dass das bundesweit aus Bequemlichkeit sehr häufig nicht gemacht wird weil der Jugendliche ja sowieso mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus der JF ausscheidet, ist ein anderes Ding, aber gemacht werden müsste es trotzdem. Beim Wettbewerb oder halt der Leistungsspangenabnahme liegt ja nunmal nur als "eigentlich" aussagekräftiges Dokument der Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr vor und kein Dienstbuch oder sonstwas. Von daher hat, völlig unabhängig was es sonst noch gibt, dieser Mitgliedsausweis auch parallel ordnungsgemäß gepflegt zu werden.

Vollkommen losgelöst von dieser Tatsache finde ich allerdings für den späteren Weg eines Feuerwehrmitgliedes euer Dienstbuch auch eine sehr gute Idee. Bei uns in Hamburg (wie vermutlich auch in anderen Großstädten in denen es eine FF und eine BF gibt) läuft das eh alles etwas anders. Die ganze Personalverwaltung wird von hauptamtlichen Kräften in der Verwaltung auch für die FF mit gemacht. D.h. für jeden FF-Angehörigen existiert eine Personalakte von der eine Ausführung der Wehrführer im Büro des Feuerwehrgerätehauses hat und eine Ausführung liegt in der Personalabteilung der Feuerwehr Hamburg. Sobald ein Mitglied einer Wehr umzieht und in eine andere Wehr wechselt, bekommt der Wehrführer der neuen FF eine Kopie der Personalakte von der Personalabteilung zugeschickt und hat damit ebenso das komplette Feuerwehrleben des neuen Kameraden auf dem Tisch vor sich liegen.

Grüße aus Hamburg
Remmer Morgenroth


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AutorPete8r S8., Aholming / BY351975
Datum27.07.2006 15:1210319 x gelesen
Geschrieben von Remmer MorgenrothWas ist daran Hickhack und warum bei uns?
Das Hickhack bezog sich mehr auf Susannes Beitrag bzgl ungültig wegen Übertrittsstempel und neuen ausstellen usw.

Geschrieben von Remmer Morgenrothdas sind Ausweise der DJF, d.h. die gleichen die ihr in Bayern auch benutzt
Eben nicht mehr. Seit wir die Dienstbücher haben, verwndet kaum noch eine FW diese Ausweise. Warum auch? Alle relevanten Daten des JF-Angehörigen werden im Dienstbuch erfasst. Warum sollten wir zweigleisig fahren?

Geschrieben von Remmer Morgenrothund von Rechts wegen müsste auch bei euch der Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweis durch die Unterschrift des Leiters der Feuerwehr bei Aus- oder Übertritt entwertet werden.
Austritt wird im Dienstbuch vermerkt und Übertritt ergibt sich automatisch mit Vollendung des 18. LJ.

Geschrieben von Remmer MorgenrothBeim Wettbewerb oder halt der Leistungsspangenabnahme liegt ja nunmal nur als "eigentlich" aussagekräftiges Dokument der Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr vor und kein Dienstbuch oder sonstwas.
Doch, bei uns eben nur noch das Dienstbuch. Mag sein, dass bei JFs, die es beim Bundeswettberwerb schaffen,die Landesebene zu verlassen, pro Forma ein DJF-Ausweis ausgestellt wird, ansonsten wird er hier kaum noch verwendet.

Geschrieben von Remmer MorgenrothVon daher hat, völlig unabhängig was es sonst noch gibt, dieser Mitgliedsausweis auch parallel ordnungsgemäß gepflegt zu werden.
S.o., wenn man ihn noch hat.

Geschrieben von Remmer MorgenrothVollkommen losgelöst von dieser Tatsache finde ich allerdings für den späteren Weg eines Feuerwehrmitgliedes euer Dienstbuch auch eine sehr gute Idee.
Warum nur für den späteren Weg. Ich finde die Lösung ideal, hier auch schon die JF-zeit zu erfassen, die gehört ja schliesslich auch zur FW-Laufbahn.

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg352057
Datum27.07.2006 19:3210314 x gelesen
Geschrieben von Remmer MorgenrothDass das bundesweit aus Bequemlichkeit sehr häufig nicht gemacht wird weil der Jugendliche ja sowieso mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus der JF ausscheidet, ist ein anderes Ding, ...

Es ist keineswegs ein Automatismus, daß man mit 18 aus der JF ausscheidet. Man kann auch länger. Die beendigung der zugehörigkeit ist ein formaler Akt der sich aus der Satzung ergibt.
Ebenso wie die Aufnahme in die Einsatzabteilung.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen352309
Datum29.07.2006 13:2910388 x gelesen
Auszug aus dem HBKG, §8 Abs 1
) Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildet werden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart) darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und die Befähigung hat.

Da steht nix von einem Austritt mit 18.
Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können


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AutorDomi8nic8 G.8, Höchst / ODW / Hessen352312
Datum29.07.2006 13:4210273 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Annette StollDa steht nix von einem Austritt mit 18.
Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können


Das wurde mir auch mal so von dem jetzigen Hess. Landesjugendfeuerwehrwart gesagt.
In dem fall ging es um einen Behinderten Jugendlichen der für den aktiven Dienst nicht tauglich war. Hier hieß es auch das wir ihn bis 27 in der JF behalten können und ihn dann in die Alters- und Ehren abteilung übergehen lassen können.

mfg
Dominic Groh


Ausschließlich meine Meinung

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352313
Datum29.07.2006 13:4610130 x gelesen
Da steht nix von einem Austritt mit 18.
Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können


Versuch es doch mal mit dem KJHG sowie den dauf basierenden Rechtsnormen.

Wobei ich immer noch der Ansicht bin, daß die durch das KJHG und deren nachfolgendem Recht gemachten Forderungen für eine JF zumeist nicht sauber umzusetzen sind und zuweile auch dem geltenden Landesgesetzen bzw. kommunalem Recht entgegenstehen.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg352351
Datum29.07.2006 18:0510238 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Annette Stoll

Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können

Wie schon erwähnt, das mit den 27 Jahren basiert auf dem KJHG. Man kann nemlich aus diversen Quellen (Landesjugendpläne, Jugendringe etc.) Gelder für die JF-Arbeit für Mitglieder bis zu diesem Alter bekommen (Und die Feuerwehren machen durchaus Gebrauch davon), wir unterscheiden hier im Kreis "Zuschussmäßig" unter JF-Angehörige bis 17 Jahre und "Junge FW-Angehörige" bis 27 Jahre. In BaWü werden Eintritts- und Austrittsalter zur JF nur durch die örtliche Feuerwehrsatzung geregelt; meist von 10 bis 17 Jahre; in unserer FF endet die Mitgliedschaft in der JF lt. unserer Satzung mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, lt. Statistik des DFV gibts z.B. in BaWü nur 92 (!) JF-Angehörige über 18 Jahre, bundesweit werden nur 791 über 18-Jährige genannt. Also sind dies bei ca. 260.000 JF-Angehörige bundesweit nur ca. 3 °/oo der gesammten JF-
Angehörigen, deshalb finde ich diese Diskussion müßig.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorRemm8er 8M., Hamburg / Hamburg352591
Datum31.07.2006 10:4410216 x gelesen
Moin,

die Diskussion ist sowieso müßig...sie geht total am ursprünglichen Thema vorbei und hat damit gar nichts mehr zu tun. Das KJHG gibt vieleicht die Möglichkeit Mitglieder bis zu einem Alter von 27 Jahren als Jugendlich zu bezeichnen und in der Jugendorganisation zu belassen. So ist es z.B. bei Gewerkschaften und Parteien (z.B. IG-Metall Jugend, Juso´s usw.), die aber, wie ich finde, nicht wirklich mit der Jugendfeuerwehr zu vergleichen sind (in die Gewerkschaft z.B. tritt man i.d.R. erst frühestens ein wenn man seine Ausbildung beginnt...da beginnt die Jugendarbeit quasi erst in dem Alter in dem sie in der Jugendfeuerwehr aufhört....) und in solchen Ausnahmefällen wie mit dem behinderten Kameraden, der aufgrund seiner Behinderung keinen aktiven Einsatzdienst leisten kann mag ja auch eine derartige Ausnahme in der Jugendfeuerwehr angebracht und wie ich finde eine echt klasse Lösung sein. Die Regel ist das aber wohl eher weniger... Ich sehe hierzu eigentlich auch keinen weiteren Diskussionsbedarf....Wie Bernahrd schon in %-Zahlen ausgedrückt hat...Es gibt kaum Jugendliche die nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Jugendfeuerwehr sind. Und welche(r) wirklich begeisterte Jugendfeuerwehrmann / Jugendfeuerwehrfrau will das auch schon....Auch diese Ausnahmen gibts natürlich hier und da immer mal wieder, aber die Anzahl ist doch eher verschwindend gering. Die meisten Kids sind doch, wie zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal geschrieben, happy wenn sie dann endlich in der Einsatzabteilung mitmachen dürfen.

MKG


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