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ThemaJuristische Def. Einzelfall ?5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW352455
Datum30.07.2006 14:146217 x gelesen
Hi,

ich suche eine juristische Definition zu dem Begriff "Einzelfall"! Gibt es so etwas?

Folgendes habe ich gefunden:

Geschrieben von WikipediaEinzelfall
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Einzelfall wird ein konkretes Vorkommnis, in der Regel von Verantwortlichen, bewertet, wenn dieses Vorkommnis besser nicht vorgekommen wäre und die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorkommnis wieder auftritt, nach Ansicht des Bewertenden vernachlässigbar gering sei.

Das Wort Einzelfall soll darauf hindeuten, dass das Vorkommnis einzigartig sei. Damit ist auch Verantwortung für dieses Vorkommnis ebenso abzulehnen (»Wer hätte denn dies wissen können?« oder »Jeder macht mal Fehler.«) wie Gegenmaßnahmen für zukünftige solche Vorkommnisse (»Das wird nicht wieder passieren.«)

Verwendung

Die Bezeichnung Einzelfall wird insbesondere dann gerne aufgeführt, wenn der Nachweis, dass etwas Unzulässiges passiert sei, schwierig zu führen ist. In solchen Fällen ist es möglich und die Regel, dass gleichartige unzulässige Vorkommnisse tatsächlich mit genügender Regelmäßigkeit und Wahrscheinlichkeit stattfinden, indes der Nachweis dafür bisher nur für wenige Fälle erbracht werden konnte.


Ist das verwendungsfähig und ähnlich/deckungsgleich mit einer evt. vorhandenen juristischen Definition?


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW352459
Datum30.07.2006 14:544179 x gelesen
Ruf´ mal ganz laut Katja, vielleicht hört sich Dich bis Köln, die kann Dir sicherlich ganz genau weiterhelfen! ;-)


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW352460
Datum30.07.2006 14:584138 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas DovernRuf´ mal ganz laut Katja, vielleicht hört sich Dich bis Köln, die kann Dir sicherlich ganz genau weiterhelfen! ;-)

Dafür steht das "Juristisch" im Thema. Ich denke, daran können Katja und Sven nicht vorbei ;-).


Gruß,
Christian Rieke

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW352687
Datum31.07.2006 19:084076 x gelesen
Hallo Christian,

für eine Definition wäre mal wichtig, zu wissen in welchem Zusammenhang Du nach dem Stichwort "Einzelfall" suchst. Die Definition eines Begriffes, kann doch sehr unterschiedlich sein, selbst innerhalb ein und desselben Gesetzes, so z.B. der Gewaltbegriff oder die "rechtswidrig" im Strafrecht.
Ich tippe mal Du meinst den Einzelfall nach UVV?

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW352736
Datum31.07.2006 23:134117 x gelesen
Hi Sven,

Geschrieben von Sven TönnemannDie Definition eines Begriffes, kann doch sehr unterschiedlich sein, selbst innerhalb ein und desselben Gesetzes, so z.B. der Gewaltbegriff oder die "rechtswidrig" im Strafrecht.

Eijeijei :-(.

Geschrieben von Sven TönnemannIch tippe mal Du meinst den Einzelfall nach UVV?

Rrrichtig!


Gruß,
Christian Rieke

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