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ThemaMüssen Betriebe Brandschutzpläne erstellen?4 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg353911
Datum08.08.2006 01:137761 x gelesen
Hey @ll!

Ich wollt mal fragen ob Betriebe verpflichtet sind, Brandschutzpläne zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen und diese der örtlichen Feuerwehr zu kommen zu lassen. Oder ist das eine rein freiwillige Maßnahme, ich mein klar, es dient dem Schutz des Betriebes, aber kann mir denken das viele das Geld lieber sparen...
Vielen Dank im vor raus!

MkG

Kevin Schubert


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern353920
Datum08.08.2006 08:486329 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Kevin SchubertBrandschutzpläne

Sorry, da kannst Du vielleicht nichts dafür, dass Du (hoffentlich aus Unwissenheit) den Begriff verwendet hast, aber wenn ich diesen Begriff lese, da dreht sich mir der Magen rum.
Der Begriff "Brandschutzplan" ist wieder mal eine Eigencreation eines verschwörerischen, nicht minder einflussreichen Vereins.
(Ich vergleich ihn auch gern mit der Rechtskräftig-Aussagefähigkeit des Hooserer- oder Taubengoogerersverein)
Dieser Verein erstellt manchmal durchaus sehr gute Grundlagen, z.B. für die Erstellung anlagentechnischen Brandschutzes (hinkt vielleicht mal bissl der Technik hinterher), in diesem Fall "Brandschutzpläne" wars IMHO aber ein Griff tief in die Schüssel.
Dieses dubiose Mischmasch "Brandschutzpläne", erstellt auf Grundlage einer Richtlinie dieses Vereins, ist eine bunte Zusammenwürfelung der Inhalte eines Feuerwehrplanes auf Grundlage der DIN 14095 und der Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844 Teil 3. Zusätzlich soll/kann/darf noch alles eingetragen werden, da wo man denkt, es könnte brandschutztechnisch relevant sein (Schnellangriffs-Sonnencreme, Mineralwasser gegen Kehlenbrand, Abseiler-Ecken, ...).

Somit:
Richtig, das Geld für "Brandschutzpläne" sollte man sich durchaus sparen, und in zwei sinnvolle Dinge, Feuerwehrplan und ggf. Flucht- und Rettungsplan, investieren.
Dafür gibts für die Erstellung und auch für die Erfordernis entsprechende Grundlagen.

Die Grundlage für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen findest Du, neben diversen Sonderbauvorschriften, in der Arbeitsstättenverordnung, §4, Abs. 4 ArbStättV. Demnach hat der Arbeitgeber
Geschrieben von §4, Abs. 4 ArbStättV einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.
Etwas schwammig, gell? Was heißt: "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern"? Wer entscheidet das? Im Prinzip der Arbeitgeber, der dann ja auch "verantwortlich" ist. Ggf. kann er sich bei der jeweils für den Arbeitsschutz zuständigen behörde Rat holen. Ich gehe ma davon aus, dass diese für eine Arbeitsstätte wie eine übersichtliche 100 m²-Werkstatt mit allseitigen Türen und Toren nicht unbedingt einen Flucht- und Rettungsplan fordert.
Müssen dann aber bei größeren Betrieben hunderte Pläne an allen Ecken und Enden aushängen? Reicht da nicht einer, im Pausenraum ausgelegt, an dem jeder täglich einmal vorbeikommt?
Und - ÜBT denn jemand nach den Plänen? Dafür sind sie auch gemacht. Im Ernstfall schaut da wohl keiner mehr drauf.
Die Flucht- und Rettungspläne der Betriebe sind nur für die Beschäftigten gedacht, also Leute, von denen ich eine gewisse Ortskundigkeit erwarte.
Übrigens, was interessieren den geneigten Beschäftigten Hydrantenstandorte, Feuerwehrzugänge, ...? Der will wenn dann raus aus der Bude, wenns brennt. Maximal Selbsthilfeeinrichtungen sind wichtig! Aber aus der trockenen Steigleitung bekommt er für den Selbsthilfeeinsatz ohne Wasserversorgung, Löschfahrzeug, ... auch nix raus.

Nun zum Feuerwehrplan. Der ist für gewisse Betriebe gefordert. Grundlage sind z.B. Störfallverordnung, aber auch die Industriebaurichtlinie, die eigentlich in allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt ist. Dort steht
Geschrieben von Abschnitt 5.12.5 IndBauRL
Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle sind für Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 2.000 m²
Feuerwehrpläne anzufertigen und fortzuschreiben. Diese Pläne sind der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

Die Grundlage für den Feuerwehrplan ist die DIN 14095. Das ist der Plan, mit dem die Feuerwehr ihren Einsatz vorbereiten und erleichtern kann.
Ganz ehrlich, da interessiert der ganze andere Schmarrn, der im "Brandschutzplan" reingepfriemelt ist, einen feuchten ...! Was gehts mich als Feuerwehr an, wo der Erste-Hilfe-Kasten ist? Oder die Feuerlöscherstandorte? Durch viele viele bunte Eintragungen wird der Plan mehr als unübersichtlich und unleserlich.

Guter Tipp: Schau mal in das jeweilige Brandschutzkonzept/den Brandschutznachweis, da stehts auch meistens oft drin, ob das eine oder andere (oder beides) zu erstellen ist.

Also, liebe "Brandschutzplanerfinder", warum das Rad neu erfinden und genau das Gegenteil erreichen? Verwirrung statt Erleichterung? Noch eine Grundlage zu bereits bewährten Grundlagen? Und alles mit der Drohung "Wenn Du keinen "Gschmarri-Brandschutzplan" nach UNSEREN Richtlinien erstellst, dann bist Du zur ewigen Armut verdammt! Ich hatte letzthin mal mit einem dieser Vereins-Fritzen zu tun, der konnte mir auch nicht erklären, warum zu den beiden anderen Plänen sein Eigengewächs unbedingt notwendig wäre. (Ob der die anderen überhaupt kannte?)
Naja, diese Schreibtischtäter sollten mal bissl raus an die frische Luft, das bläst die Hirnwindungen frei und schult den Blick für die Realität.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
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AutorJan 8B., Dittweiler / Rheinland-Pfalz353932
Datum08.08.2006 11:405842 x gelesen
Also ich glaube du hast auch einen Begriff verwechselt.
Flucht- und Rettungs-Pläne sind keine "Evakuierungspläne" nach denen geübt wird, sondern Grafiken des Gebäudes mit den Fluchtwegen, Sammelplätzen, Löscheinrichtungen, usw.. Diese sollen an den üblichen Zugängen zum Gebäude aufgehängt sein (Personaleingänge, Haupteingang,...). Wir haben in unserer Firma zusätzlich auf jedem Stockwerk und in jedem Brandabschnitt welche aufgehängt.
Die muss eine Firma auf jeden Fall vorweisen, nach den von Dir genannten Bedingungen.
Was es noch gibt sind die Brandschutzordnungen A, B und C.
Brandschutzordnung A gilt für alle Personen, die sich in der Firma aufhalten, ob Angestellte oder Besucher. Brandschutzordnung B trifft man seltener an, sie gilt nur für Personen, die sich regelmäßig und für längere Zeit in der Firma aufhalten. Diese habe ich für unsere Firma erstellt. Brandsch.ordnung C gilt nur für Personen, die mit dem abwehrenden Brandschutz betraut sind (Selbsthilfekräfte, Brandschutzbeauftragte, betriebliche Fauerwehrleute).
Feuerwehrpläne werden seltener gefordert (leider). Für bestehende Firmen werden sie nachträglich selten erstellt, ausser es gibt Nutzungsänderungen oder Erweiterungen. Sie können auch von der Versicherung evtl. auch nachträglich gefordert werden. Diese Pläne werden dann auch der Feuerwehr übergeben. Sie ersetzen aber noch keinen Alarm- und Einsatzplan, sondern können in diesen integriert werden.

Ich hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.

Gruß Jan Becker


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern353951
Datum08.08.2006 13:565736 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jan BeckerAlso ich glaube du hast auch einen Begriff verwechselt.
So, welchen denn? Oder haben da die Knechte des Grauens vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die nämlich die Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung ? ArbStättV)
erlassen die Wechsstaben verbuchselt?
Denn diejenigen schreiben nämlich darselbst:
Geschrieben von §4, Abs. 4 ArbStättV § 4
Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
... dummdummdidei ...
(4) ... Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.

OK, gut gut, es gibt ja auch Evakuierungspläne. (Auf welcher Grundlage bitte? Auch Google hilft da nicht wirklich weiter! )

Geschrieben von Jan BeckerFlucht- und Rettungs-Pläne ... sollen an den üblichen Zugängen zum Gebäude aufgehängt sein Sagt wer?
Geschrieben von Jan BeckerWir haben in unserer Firma zusätzlich auf jedem Stockwerk und in jedem Brandabschnitt welche aufgehängt.
Ja, schön, und auch schön bezahlt ;-) Und jetzt erzähl mir noch, dass ihr diese jeden Tag aufmerksam studiert. Sonst Habt ihr doch Unmengen Geld zum Fenster rausgeworfen! Außer Du arbeitest bei einem großen, immer kleiner werdenden Automobilhersteller, die so kurze Arbeitszeiten haben, dass sie ihre Leute jedes mal neu anlernen müssen ;-)) Dann macht so eine Planflut auch Sinn.

Geschrieben von Jan BeckerWas es noch gibt sind die Brandschutzordnungen A, B und C.
In der Tat. Hat im entfernten Sinn auch was mit Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen zu tun.

Geschrieben von Jan BeckerFeuerwehrpläne werden seltener gefordert (leider). Für bestehende Firmen werden sie nachträglich selten erstellt, ausser es gibt Nutzungsänderungen oder Erweiterungen.
Ja, dann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. drohendem Weltuntergang) gemäß (landesbezogen) Art. 60, Abs.3 BayBO.
Oder aber siehe auch:
Geschrieben von meinereinerSchau mal in das jeweilige Brandschutzkonzept/den Brandschutznachweis, da stehts auch meistens oft drin, ob das eine oder andere (oder beides) zu erstellen ist. Da schreib ichs sonst auch des öfteren rein ;-)
Und, ganz ehrlich, im glückseeligen VVB-Land Bayern haben uns unsere Landesväter auch damit (mit der VVB) ein schnuckeliges Werkzeug an die Hand gegeben, Feuerwehrpläne nachträglich zu fordern.

Geschrieben von Jan BeckerSie können auch von der Versicherung evtl. auch nachträglich gefordert werden.
Bloß net, dann wären es ja wieder Brandschutzpläne!!

Geschrieben von Jan BeckerDiese Pläne werden dann auch der Feuerwehr übergeben. Sie ersetzen aber noch keinen Alarm- und Einsatzplan, sondern können in diesen integriert werden.
Feuerwehrplan - Flucht- und Rettungsplan - Einsatzplan - Alarmplan:
noch a Plan ;-)

Geschrieben von Jan BeckerIch hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.

Hm, netter Versuch ;-)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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