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ThemaTauglichkeitsuntersuchung RD10 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorBast8i D8., Remseck am Neckar / Baden Württemberg354491
Datum10.08.2006 21:008012 x gelesen
Hallo vielleicht kann mir jemand Helfen.

bei den rettungsdienstschulen wird in den Aufnahme anforderungen geschrieben das man eine Untersuchung machen muss wegen Tuglichkeit usw.

kann mir jemand sagen woraus diese besteht??


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen354497
Datum10.08.2006 21:245914 x gelesen
Geschrieben von Basti Bastikann mir jemand sagen woraus diese besteht??

In der Regel aus einem Vordruck, wo dein Hausarzt einen Stempel und eine Unterschrift draufsetzt und das Kreuz an der richtigen Stelle macht.

Weiter könnte evtl. noch die Untersuchung nach dem Grundsatz 42 (G42) sein. Dort wird nach ansteckenden Krankheiten (=> speziell Hepatitis, HIV) gesucht. Die ist aber nicht vorraussetzung für die Bescheinigung, nach der Du gefragt hast.

Ersteres ist also nix besonderes und kann von jedem Allgemeinmediziner gemacht werden.

HTH



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorBast8i D8., Remseck am Neckar / Baden Württemberg354527
Datum10.08.2006 23:045845 x gelesen
Ja so einen Zettel habe ich von der RD-Schule bekommen. Ich dachte das wäre jetzteine Spezielle untersuchung.

Danke für die Antwort


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen354528
Datum10.08.2006 23:085814 x gelesen
Geschrieben von Basti BastiJa so einen Zettel habe ich von der RD-Schule bekommen. Ich dachte das wäre jetzteine Spezielle untersuchung.

Nee, das ist erstmal IMHO recht witzlos. Sollte eigentlich eine Formsache sein. Erst wenn Du einen potentiellen Arbeitgeber hast, dann wird der dich zum Arbeits-/Betriebsmediziner schicken. DANN wirds "speziell".

Dito, wenn Du den Führerschein Kl. C machen willst.

HTH



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorBast8i D8., Remseck am Neckar / Baden Württemberg354675
Datum11.08.2006 17:045741 x gelesen
Brauch ich ja nicht hab ja den Führerschein BCE da ich ja bei der Feuerwehr arbeite


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AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW354676
Datum11.08.2006 17:085719 x gelesen
das reicht nicht ganz, Du wirst aufjedenfall von einem Arzt untersucht wobei auf gewisse Dinge geachtet werden wie Wirbelsäule etc.

Gruß


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen354678
Datum11.08.2006 17:255722 x gelesen
Geschrieben von Basti BastiBrauch ich ja nicht hab ja den Führerschein BCE da ich ja bei der Feuerwehr arbeite


Die Untersuchung ist dafür aber nicht ausreichend.

btw: Ich hatte dich doch darum gebeten, deinen richtigen Namen in den Steckbrief einzutragen....


Viele Grüße,
Stefan Brüning
Team feuerwehr.de

feuerwehr.de - Man liest sich!

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AutorBast8i D8., Remseck am Neckar / Baden Württemberg354899
Datum12.08.2006 21:315655 x gelesen
wir haben auch über was anderes gesprochen über den Führerschein und das man da auch ne untersuchung braucht, Aber da ich alle Führerscheinklassen besitze ausser D werde ich diese untersuchung nicht benötigen


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AutorBast8i D8., Remseck am Neckar / Baden Württemberg354900
Datum12.08.2006 21:335847 x gelesen
Hi Gustav aber da steht ja untersuchung nach RettAssG und in dem gesetzt steht nix von untersuchung drin


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen354959
Datum13.08.2006 10:525770 x gelesen
§ 2

(1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller

1. a) an dem Lehrgang nach § 4 oder an dem Ergänzungslehrgang nach § 8 Abs. 3 teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden hat sowie

b) die praktische Tätigkeit nach § 7 erfolgreich abgeleistet hat,

2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt und nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist.




Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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