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Thema | Feuerwehren in Kleinstkommunen | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 354857 | |||
Datum | 12.08.2006 19:24 | 6756 x gelesen | |||
Hallo Forum, beim Surfen im Internet stelle ich immer wieder fest, daß es trotz aller Gemeinde- gebietsreformen in Deutschland noch eine Vielzahl von winzigen Gemeinden mit tlw. erheblich weniger als 100 Einwohner gibt. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, wie solche Zwerggemeinden (ich nenn hier mal Wiedenborstel mit 6 Einwohnern, Süderhöft oder Gröde) ihrer Pflichtaufgabe Feuerwehr nachkommen. Kann mir hier jemand sagen, wie das in diesen Gebietskörperschaften gehandhabt wird? Evtl durch Zweckverbände? Wie wird das in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen geregelt? Danke schonmal für eure Infos. Gruß Bernd | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 354860 | |||
Datum | 12.08.2006 19:35 | 5261 x gelesen | |||
Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, wie solche Zwerggemeinden (...) ihrer Pflichtaufgabe Feuerwehr nachkommen. Die Frage habe ich mir auch schon mal gestellt. Dürfte nicht selten darauf hinauslaufen eine TSF/TSA in die Landschaft zu stellen, eine paar Leutchens entsprechend auszurüsten und minimal auszubilden und zu hoffen, daß die Nachbargemeinde im Falle eines Brandes schnell da ist. Evtl durch Zweckverbände? Ist eine Sinnvolle Idee, diese wäre aber auch für größere Gemeinden überlegenswert. Wie wird das in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen geregelt? Mal ist die Gemeinde gezwungen eine eigene Wehr aufzustellen, mal reicht die sicherstellung des Brandschutzes. In einigen BL in denen Klein- und Kleinsgemeinden verbreitet sind haben sich diese aufgrund anderer Rechtsgrundlagen zu Ämtern bzw. Verbandsgemeinden zusammengeschlossen und führen einige Kommunalaufgaben auf dieser Ebene durch. MkG Marc Wichtig ist das Gerät für den Einsatz. Noch wichtiger ist die Hand, die das Gerät bedient. Doch am wichtigsten ist der Geist, der diese Hand führt. Ladislaus Widder, Ehrenpräsident des österreichischen Feuerwehrverbandes | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 354869 | |||
Datum | 12.08.2006 19:53 | 5247 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd SchallerEvtl durch Zweckverbände? In Niedersachsen stellt die Samtgemeinde d.h. eine Zusammenfassung von mehreren Gemeinden die Feuerwehr. Die Samtgemeinden haben i.d.R. nicht weniger als 7.000 Einwohner. Die Mindestausstattung einer Samtgemeinde (unter 15.000 EW) sind 2x LF10/6 + 2x TLF16/24 (wobei Normfahrzeuge nicht gefordert werden). Eine Hilfsfrist ist nicht gefordert. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 355189 | |||
Datum | 14.08.2006 10:00 | 5193 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde In Niedersachsen stellt die Samtgemeinde d.h. eine Zusammenfassung von mehreren Gemeinden die Feuerwehr. Die Samtgemeinden haben i.d.R. nicht weniger als 7.000 Einwohner. Bevor ich mich hier jetzt in ellenlange Ausführungen über das nds. Kommunalrecht ergehe, guckst Dir die NGO (Nds. Gemeindeordnung) an, da gibt's Infos, was es neben den Samtgemeinden noch alles gibt (Gemeinden (mit Stadtrecht Städte) bestehend aus mehreren Ortschaften/Ortsteilen, selbständige Gemeinden (Städte), große selbständige Städte, kreisfreie Städte ...). Geschrieben von Ingo zum Felde Die Mindestausstattung einer Samtgemeinde (unter 15.000 EW) sind 2x LF10/6 + 2x TLF16/24 (wobei Normfahrzeuge nicht gefordert werden). Eine Hilfsfrist ist nicht gefordert. Das wäre mir nun ganz neu ;-))) Hier hilft ein Blick in die Mindeststärkeverordnung. Dass eine Gemeinde/Samtgemeinde mindestens zwei OrtsF als Stützpunkt ausrüsten muss, ist richtig, aber sieh Dir mal genau an, was da für Fahrzeuge beschrieben werden, insbesondere die Beschreibung des TLF mit Truppbesatzung und mindestens 1.600 L Wasser ist ganz putzig (gab es mal als TW und wird in dieser VO (von 2005!!!) immer noch beschrieben, obwohl es das weder genormt noch als TW noch gibt) ..... MkG, Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 355207 | |||
Datum | 14.08.2006 12:23 | 5328 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Bernd Schaller: Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, wie solche Zwerggemeinden (ich nenn hier mal Wiedenborstel mit 6 Einwohnern, Süderhöft oder Gröde) ihrer Pflichtaufgabe Feuerwehr nachkommen. Na, da hast Du Dir aber auch lustige Beispiele rausgesucht ;-). Kann mir hier jemand sagen, wie das in diesen Gebietskörperschaften gehandhabt wird? Wiedenborstel - laut Wikipedia mit sogar nur 5 Einwohnern die kleinste "Gemeinde" Deutschlands (sehr ulkig: "Die Gemeinde hat eine Gemeindeversammlung, anstelle einer Gemeindevertretung, dieser gehören alle Einwohner der Gemeinde an." - was auch sonst...) - gehört zum Amt Kellinghusen Land (18 "Gemeinden", 9.012 Einwohner) und Süderhöft zum Amt Treene (14 "Gemeinden", 12.254 Einwohner). Gröde ist eine Hallig und nimmt insofern eine Sonderstellung ein (hier wird niemand auf Nachbarschaftshilfe bauen...; es gibt bei aktuell 14 Einwohnern eine Grundschule!), gehört aber trotzdem zum Amt Pellworm, das allerdings mit 4 "Gemeinden" und 1.382 Einwohnern auch nicht grade groß ist. Bei der Suche hab ich bei Wikipedia übrigens noch die mit 313 Einwohnern (und weniger Fläche als die Hallig Gröde!) kleinste Stadt Deutschlands Arnis gefunden, die allerdings wiederum jedoch dem Amt Kappeln (4 "Gemeinden", 1.931 Einwohner) angehört. Der Begriff "Gemeinde" bedeutet also nicht automatisch "selbständig", sondern ist von der jeweiligen Landesgesetzgebung abhängig. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 355214 | |||
Datum | 14.08.2006 13:16 | 5231 x gelesen | |||
´Hallo Daniel, da hast du wohl recht :-) Bei Arnis kann ich dir aber versichern, daß es dort eine FF gibt. War vor seeeeeeeehr langer Zeit mal ein Bericht in der BamS drüber. Andere (Bundes-)länder, andere Sitten ;-) Grüßle Bernd | |||||
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Autor | Corb8in 8K., Sievershagen / Mecklenburg Vorpommern | 356964 | |||
Datum | 22.08.2006 19:48 | 5187 x gelesen | |||
Hallo Bernd, fls ich deine Fragen richtig verstanden habe, geht es um die zusamenlegung einer Feuerwehr in einer Gemeinde ( Ob Groß oder klein). Laut §2 des Brandschutzgesetzes hat eine Gemeinde die Aufgaben: 1. Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr 2. Stellung von Räumen und Plätzen für Gerätschaften 3. Ausbildung und Unterkunft bereitstellen 4. Gewährleistung der Alarmierung der Feuerwehr 5. Sicherstellung von Löschwasserversorgung uvm. Also fals die Gemeinden die nur so klein sind ist jeder Bewohner dieser Gemeinde in einer Feuerwehr. Es wird sicher kein Problem sein ein TSA in einen Raum, der für jeden zugängig ist, zu stellen. Nur das die Gemeinde mit 5 Personen nicht wirklich eine Gruppe bzw. eine Staffel zusammenstellen kann. Es kann auch vorkommen, dass die Gemeinde zusammen mit einer anderen eine Feuerwehr bildet. Geschrieben von Bernd Schaller Evtl durch Zweckverbände? Die Zweckverbände haben in sofern etwas mit der Wasserversorgung zu tun dass von ihnen immer das notwendige Wasser kommen muss und , dass sie diese Wasserentnahmestellen, wie Unterflurhydrant, Oberflurhydranten, Flüsse, Seen ..., stetig warten. | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / | 356972 | |||
Datum | 22.08.2006 20:26 | 5150 x gelesen | |||
Moin, es gibt m.W. noch ne kleinere Stadt : Beilstein an der Mosel mit 183 Einwohnern: http://liveserver2.ionas.de/rpn/vg_cochem_land/startframeset/index.html Die haben sogar ne Feuerwehr: http://www.ffw-beilstein.de/ Daniel Ich kam, sah und ging wieder... | |||||
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