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| Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beträge | |||
| Rubrik | Atemschutz | ||||
| Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 355992 | |||
| Datum | 17.08.2006 19:06 | 17490 x gelesen | |||
| Hallo! Ist es zulässig Auer Masken mit Dräger PAs bzw. Dräger LA zu nutzen? Gruß Hauke Jetzt online: www.feuerwehr-negernboetel.de | |||||
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| Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 355994 | |||
| Datum | 17.08.2006 19:20 | 15720 x gelesen | |||
| Moin, Laut Exam ja, so denn beide Teile ein gültige zulassung haben. Infoblatt #5: Kombination von Atemanschlüssen und Druckluftflaschen Bei mehr Infobedarf gugst du hier:BG-Exam Hoffe das Hilft? Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356007 | |||
| Datum | 17.08.2006 21:54 | 15621 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Jürgen Linne Laut Exam ja, Gewagte These... Geschrieben von Jürgen Linne so denn beide Teile ein gültige zulassung haben. Eine gültige Zulassung ist Grundvorauissetzung, dass die Dinger auch nur im Markt angeboten werden dürfen. Geschrieben von Jürgen Linne Infoblatt #5: Kombination von Atemanschlüssen und Druckluftflaschen Da steht kein Wort von zulässig, sondern das genaue Gegenteil. Dick umrandet in einem schwarzen Kasten. Die Exam schreibt, dass keine sicherheitstechnischen Bedenaken bestehen. Mit zulässig oder nicht hat das nichts zu tun. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Olaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / Sachsen-Anhalt/Niedersachsen | 356009 | |||
| Datum | 17.08.2006 21:55 | 15409 x gelesen | |||
| N'abend, wie mir auf Lehrgängen schon gesagt wurde, liegt die Crux in der Bescheinigung, die die Exam in dem großen Kasten auf dem Infoblatt fordert. In Deutschland passen die System der verschiedenen Hersteller, DIN sei dank, zusammen. Eine Bescheinigung werden die aber die Hersteller im Normalfall nciht ausstellen, da sie prüfen müßten, ob ihr System mit dem anderen Atemanschluß bzw. PA zusammenpaßt. Und es wird sich wohl kaum ein Unternehmen leisten, das zu sagen, denn dann wäre ja eine Geschäftsgrundlage teilweise entzogen. Solange bliebe demnach immer nur der Grundsatz: Es funktioniert, aber wenn was passiert, wird keiner die Schuld übernehmen. Mein Text, meine Meinung
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| Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 356021 | |||
| Datum | 17.08.2006 23:10 | 15515 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDa steht kein Wort von zulässig, sondern das genaue Gegenteil. Dick umrandet in einem schwarzen Kasten. Einfach mal so! Ein bisschen Polemik. Das ist heute das lustige in Deutschland, oder sollte man sagen das traurige oder sollte man sagen in Europa. Mittlerweile dürften seit ca. 50 Jahren munter Masken und PA´s der verschiedenen Hersteller untereinander kombiniert werden. Erstaunlicherweise waren die Voraussetzungen von allen Hersteller die gleichen und es hat funktioniert. Oder ist jemandem etwas anderes bekannt? Heutzutage geht´s angeblich nicht mehr (oh du göttlicher Fortschritt), oder zumindest sagt jeder "es kann ja sein daß es geht, aber falls es nicht geht übernehmen wir keine Verantwortung dafür." Hat man den zuständigen Herren vor kurzem allen ins "Hirn gesch......" (bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise), traut sich keiner mehr aufgrund rechtlicher Folgen in irgeneiner Form zu sagen es funktioniert bedenkenlos (und sag mir jetzt keiner man könnte das nicht prüfen oder die Geräte nicht so bauen das es funzt) oder ist das Ganze eine Riesen-Geschäfte-Macherei? Wo bleiben hier unsere vielgelobten Verbände und sonstigen Interessensvertreter (incl. unserem Vater Staat) um im Sinne einer kosten- und wissensmäßig beherrschbaren Feuerwehrarbeit solchen Blödsinn zu verhindern bzw. aus der Welt zu schaffen. Ist das der von vielen so hochgelobte Fortschritt und die tolle, in allen Hochglanzprospekten so bejubelte Technologie, ohne die wir in Zukunft nicht mehr leben können? Oder ist das tatsächlich jener geistige Dünnpfiff einiger, vor dem Kollegen wie Uli C. immer wieder warnen und sich daher immer wieder von allen Seiten angreifen lassen müssen. Ich stelle mittlerweile fest, daß ich auch aus manchen Reihen schon auf ganz niedriger Ebene angegriffen werde, nur weil ich manche Dinge einfach mal kritisch hinterfrage. Vielleicht kommen einige der jüngeren, noch technikverliebteren Kollegen durch solche Zeilen mal für ein paar Minuten zum Nachdenken. Ach ja, mir braucht jetzt keiner die rechtlichen Hintergründe oder sonstiges erklären, diese sind mir bekannt. Diese Zeilen sind einfach meinem (zumindest nach meiner Ansicht) gesunden Menschenverstand entsprungen. mkg WErner | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356028 | |||
| Datum | 17.08.2006 23:44 | 15322 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Ich würde die Frage gerne erweitern: Ist es zulässig, Dräger-Filter mit Auer-Masken zu verwenden? Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 356050 | |||
| Datum | 18.08.2006 09:34 | 15677 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerMittlerweile dürften seit ca. 50 Jahren munter Masken und PA´s der verschiedenen Hersteller untereinander kombiniert werden. Erstaunlicherweise waren die Voraussetzungen von allen Hersteller die gleichen und es hat funktioniert. Oder ist jemandem etwas anderes bekannt? Unter den geprüften Bedingungen mir nicht. Geschrieben von werner neudecker Heutzutage geht´s angeblich nicht mehr (oh du göttlicher Fortschritt), oder zumindest sagt jeder "es kann ja sein daß es geht, aber falls es nicht geht übernehmen wir keine Verantwortung dafür." Üblich - in allen Bereichen.... Geschrieben von werner neudecker Hat man den zuständigen Herren vor kurzem allen ins "Hirn gesch......" (bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise), traut sich keiner mehr aufgrund rechtlicher Folgen in irgeneiner Form zu sagen es funktioniert bedenkenlos (und sag mir jetzt keiner man könnte das nicht prüfen oder die Geräte nicht so bauen das es funzt) oder ist das Ganze eine Riesen-Geschäfte-Macherei? Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen. Das halte ich für unsinnig, weil wofür haben wir genau dort Normen bis hin in den konstruktiven Bereich? Das halte ich für gefährlich, weil dann der Einsatz gemischter Einheiten mit unterschiedlichen Geräten (auch in der Reserve) selbst bei gleicher Technologie schon von verschiedenen Herstellern nicht mehr möglich wäre! - Und genau deshalb sagen die Verbände hierzu eindeutig (leider zu wenig laut und zu wenig öffentlich!), dass das so nicht geht. Geschrieben von werner neudecker ist das Ganze eine Riesen-Geschäfte-Macherei? Die Firmen bzw. einige übereifrige Verkäufer wollen noch mehr verkaufen.... Die EXAM möchte gern noch mehr prüfen.... (was auch Geld kostet!) (Zu dem Thema (u.a.) hab ich in einem der nächsten FW-Magazine eine Kolumne....) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 356128 | |||
| Datum | 18.08.2006 14:36 | 15288 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Olaf Wilke: In Deutschland passen die System der verschiedenen Hersteller, DIN sei dank, zusammen. Eine Bescheinigung werden dir aber die Hersteller im Normalfall nciht ausstellen, da sie prüfen müßten, ob ihr System mit dem anderen Atemanschluß bzw. PA zusammenpaßt. Brauchen Sie auch nicht, denn das hat die Exam schon für die Hersteller bei der Zulassungsprüfung gemacht, und entsprechend gelistet, welche Geräte, Filter und Masken der VFDB-Richtlinie 0802 entsprechen. Man lese den Gelben Kasten im ersten Link genau. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | |||||
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| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 356136 | |||
| Datum | 18.08.2006 15:39 | 15460 x gelesen | |||
| Moinsen, Geschrieben von Christi@n Pannier Die Exam schreibt, dass keine sicherheitstechnischen Bedenaken bestehen. Mit zulässig oder nicht hat das nichts zu tun. Das verstehe ich nicht, wenn gegen etwas keine Bedenken bestehen, dann ist eine Handlung doch erlaubt und somit zulässig?? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356145 | |||
| Datum | 18.08.2006 16:22 | 15426 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Jan Ole Unger Das verstehe ich nicht, wenn gegen etwas keine Bedenken bestehen, dann ist eine Handlung doch erlaubt und somit zulässig?? Gewagte These... Es bestehen offenbar auch keine sicherheitstechnischen Bedenken an einem Fahrzeug alle Schreiben rundum mit Tönungsfolie zuzukleben (in den USA sieht man das ja recht häufig), trotzdem ist es in Deutschland nicht erlaubt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 356148 | |||
| Datum | 18.08.2006 16:34 | 15343 x gelesen | |||
| Moinsen, mir ist tatsächlich nicht klar, worin der Unterschied in der "Zulässigkeit" und in "keine Bedenken gegen" sind? Lediglich in "ja das darfst du" und "eigentlich darfst du es nicht, aber es geht trotzdem"? Ist das dann eine Duldung von eigentlich Ausgeschlossenem, was die Exam im geben Kasten beschreibt? Denn im schwarz gerahmten Kasten steht ausdrücklich die Zusammenmghörigkeit von Flasche und Atemanschluss... Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | |||||
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| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356197 | |||
| Datum | 18.08.2006 20:33 | 15570 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen. Was ist daran schlecht? Das halte ich für unsinnig, weil wofür haben wir genau dort Normen bis hin in den konstruktiven Bereich? Jetzt kann ich nicht mehr recht folgen? Das halte ich für gefährlich, weil dann der Einsatz gemischter Einheiten mit unterschiedlichen Geräten (auch in der Reserve) selbst bei gleicher Technologie schon von verschiedenen Herstellern nicht mehr möglich wäre! - Und genau deshalb sagen die Verbände hierzu eindeutig (leider zu wenig laut und zu wenig öffentlich!), dass das so nicht geht. Jetzt bin ich ratlos!? Natürlich kann man die Hersteller zwingen, das baugleiche über die Norm spezifizierte Teile und Geräte untereinander kompatibel sind! So darf ein Autohersteller nicht eine Reifenmarke, sondern nur die Spezifikation vorschreiben. Und da gehts über andere Verschleißteile weiter: Zündkerzen... Nur die Feuerwehren in ihrer kleinstaatlichen Denkweise, lassen sich von solch Drohungen der "Marktführer" verblenden. Schließlich ist die Norm entstanden, das auf Schrauben von X auch Muttern von Y, nicht nur passen, sondern auch die Festigkeit garantieren, die in der Spezifikation vorgeschrieben ist. mkg hwk | |||||
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| Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 356208 | |||
| Datum | 18.08.2006 21:29 | 15460 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIst es zulässig, Dräger-Filter mit Auer-Masken zu verwenden? Und dazu Stiefel von Haix? Oder gehen die nur mit Schuberth-Helmen und Drägerhelme gehen nur mit Tesimax-CSA? Hmmm? | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 356354 | |||
| Datum | 19.08.2006 19:33 | 15463 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerHallo, dass das ganz bewusst gegen die taktische Notwendigkeit verstößt, einen Austausch an definierten Schnittstellen zuzulassen... dass das ganz bewusst gegen Vereinbarungen in entsprechenden Rahmenregelwerken verstößt... dass man massiv die Kunden damit verunsichert.... Geschrieben von Hanswerner Kögler Natürlich kann man die Hersteller zwingen, das baugleiche über die Norm spezifizierte Teile und Geräte untereinander kompatibel sind! eben - insofern versteh ich Deine sonstigen Kommentare zu meinem Post nicht wirklich.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356373 | |||
| Datum | 19.08.2006 20:21 | 15409 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ich so verstanden habe, das sogar die Hersteller einheitliche Richtlinien wünschen. Ich verstehe nicht, warum man das nicht gut finden soll? Geschrieben von Ulrich Cimolino eben - insofern versteh ich Deine sonstigen Kommentare zu meinem Post nicht wirklich.. Es ist mir irgendwie nicht klar geworden auf welche Seite Du dich da schlagen wolltest ;-) Aber OK, wir brauchen strengere Normung und Restriktion, dann sind wir auch über die (kleinen und großen) Ländergrenzen "Funktionsfähig". Geb's Gott - sagt ein Atheist ;-) mkg hwk | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 356379 | |||
| Datum | 19.08.2006 20:32 | 15420 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerWas ich so verstanden habe, das sogar die Hersteller einheitliche Richtlinien wünschen. dann hast Du mich mißverstanden, oder ich mich unklar ausgedrückt. Gemeint war hier, dass es ernsthaft hier immer wieder Versuche gibt, nur eine Produktlinie eines Herstellers komplett als zulässig anzusehen - und nicht den Mix aus z.B. Flasche von Hersteller A, PA inkl. LA von Hersteller B und Atemanschluß/Maske von Hersteller C... In die gleiche Richtung gehen Versuche der internationalen Normung die PSA nur als Komplettpaket anzuerkennen und zu prüfen - da hätten wir dann u.U. das gleiche Problem bei Stiefel, Schutzkleidung, Helm, Flammschutzhaube, Handschuhe usw. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 356406 | |||
| Datum | 20.08.2006 08:43 | 15293 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodann hast Du mich mißverstanden, oder ich mich unklar ausgedrückt. Rein nach dem Satzbau und dem geschriebenen Wort hätte ich jetzt Dein Posting auch so ausgelegt wie H.W. K.. Da ich allerdings glaube Deine Standpunkte zu manchen Basics zu kennen, habei ich das geschriebene Wort für mich so ausgelegt, wie Du es jetzt nochmals interpretiert hast. mkg WErner | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356447 | |||
| Datum | 20.08.2006 14:50 | 15337 x gelesen | |||
| Grundsatz ja; alles die selbe DIN ausserdem funzt es bei unserer glorreichen Armee auch, hatte da zu diversen Masken auch schon diverse Filter | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356461 | |||
| Datum | 20.08.2006 17:04 | 15293 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Florian Besch--- Grundsatz ja; alles die selbe DIN Dass es funktioniert steht IMO ausser Zweifel, es geht nur um die Zulässigkeit. Wenn die bei PA nicht gegeben ist, dürfte es bei Filtern doch auch nicht zulässig sein? und: meine Frage war durchaus ernst gemeint. Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356465 | |||
| Datum | 20.08.2006 17:17 | 15507 x gelesen | |||
| die Antwort war es durchaus auch sowohl die Masken als auch die Filter erfüllen eine DIN (EN) Norm und Geräte innerhalb einer Norm sind kompatibel; | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356482 | |||
| Datum | 20.08.2006 18:23 | 15277 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Florian Besch---
deine ja, die von Guido weniger... sowohl die Masken als auch die Filter erfüllen eine DIN (EN) Norm Technisch ja, meine Frage zielt auf die rechtliche Situation. Bei Pressluftatmern scheint die technische Kompatibiltät alleine ja nicht auszureichen. Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356530 | |||
| Datum | 20.08.2006 21:35 | 15397 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Florian Besch sowohl die Masken als auch die Filter erfüllen eine DIN (EN) Norm Und was hat das jetzt mit der Zulässigkeit zu tun? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356533 | |||
| Datum | 20.08.2006 21:38 | 15278 x gelesen | |||
| denkfehler, sehs ein trotzdem müsste es (im Falle BW) eine Zulässigkeit geben, sonst würde es nicht gemacht... | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356540 | |||
| Datum | 20.08.2006 21:50 | 15345 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Florian Besch trotzdem müsste es (im Falle BW) eine Zulässigkeit geben, sonst würde es nicht gemacht... Wenn die eine Hälfte der Deutschen ihren Kaugummi in die Landschaft spuckt und die andere Hälfte ihre Zigrettenkippen so entsorgt, dann ist das noch lange nicht zulässig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356541 | |||
| Datum | 20.08.2006 21:52 | 15322 x gelesen | |||
| Die Bundeswehr betriebt Masken des Herstellers A u U mit Filtern der Firma B also muss ist doch eine Zulässigkeit gegeben | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356542 | |||
| Datum | 20.08.2006 21:55 | 15219 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Florian Besch Die Bundeswehr betriebt Masken des Herstellers A u U mit Filtern der Firma B Seltsame Logik... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356543 | |||
| Datum | 20.08.2006 21:57 | 15254 x gelesen | |||
| Mitnichten wenn ein großer Nutzer von Masken verschiedenster Hersteller verschiedenste Arten von Filtern verwendet so gehe ich davon aus das es eine Zulässigkeit gibt | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356546 | |||
| Datum | 20.08.2006 22:00 | 15182 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschwenn ein großer Nutzer von Masken verschiedenster Hersteller verschiedenste Arten von Filtern verwendet Vielleicht aber nur eine, die für Streitkräfte gilt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356547 | |||
| Datum | 20.08.2006 22:00 | 15342 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Florian Besch wenn ein großer Nutzer von Masken verschiedenster Hersteller verschiedenste Arten von Filtern verwendet Dann bist du sehr leichtgläubig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356549 | |||
| Datum | 20.08.2006 22:02 | 15256 x gelesen | |||
| was zu beweisen war... ich glaube nicht, das es nur eine Zulassung für bestimmte Nutzer gibt... | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356575 | |||
| Datum | 21.08.2006 07:32 | 15344 x gelesen | |||
ich glaube nicht, das es nur eine Zulassung für bestimmte Nutzer gibt... Hinsichtlich der BW kannst du so etwas ruhig Glauben. Nicht wenige Vorschriften auf nationaler bzw. EU-Ebene gelten für die Bundeswehr nämlich nicht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356576 | |||
| Datum | 21.08.2006 07:37 | 15279 x gelesen | |||
| *glaub* | |||||
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| Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 356703 | |||
| Datum | 21.08.2006 20:53 | 15239 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Jürgen Linne Hoffe das Hilft? Ja, danke. Gruß Hauke Jetzt online: www.feuerwehr-negernboetel.de | |||||
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| Autor | Mich8ael8 K.8, Berlin / | 364973 | |||
| Datum | 10.10.2006 17:50 | 16946 x gelesen | |||
| Hallo liebe Forumsteilnehmer, "Ist es zulässig Auer Masken mit Dräger PAs bzw. Dräger LA zu nutzen?" -------------------------------------------------------------------------------- steht irgendwo, daß es verboten ist? Wenn ja, dann müßte der Hersteller in der Gebrauchsanweisung auch darauf hinweisen. Beziehungsweise müßte er darauf hinweisen, welches Gerät mit welcher Maske (bzw. umgekehrt) eingesetzt werden darf. Und so eine konkrete Angabe darüber ist mir bisher noch nicht bekannt geworden. Zitat aus der Gebrauchsanleitung des Dräger LA "PSS-ESA": "...Lungenautomaten und Atemanschlüsse mit Anschlüssen nach DIN 58600 [...] können miteinander kombiniert werden. Um einen störungsfreien Betrieb garantieren zu können, empfiehlt Dräger nur Dräger-Atemanschlüsse in Verbindung mit Dräger-Lungenautomaten des Typs PSS-ESA einzusetzen. ..." Ich denke, daß die anderen Hersteller ähnliche Aussagen in ihren Gebrauchsanleitungen machen (allerdings liegen mir andere Gebrauchsanleitungen zur Zeit nicht vor) Es ist eindeutig beschrieben, daß die Verwendung anderer Masken nicht grundsätzlich ausgeschlossen oder gar verboten ist. Es ist lediglich von einer "Empfehlung" die Rede. Insofern sehe ich in der Kombination Auer-Maske mit Dräger-Gerät keine Probleme, denn dies verstößt nicht gegen die Herstellerangaben in Punkto "Verwendungszweck". Hoffe, daß ich zur Klärung beitragen konnte. Viele Grüße Andreas | |||||
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| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364976 | |||
| Datum | 10.10.2006 18:24 | 15285 x gelesen | |||
Geschrieben von Andi K.Hallo liebe Forumsteilnehmer, Lieber Forumsteilnehmer, bitte trage deinen richtigen Namen in den Steckbrief ein. Danke. Viele Grüße, Stefan Brüning Team feuerwehr.de feuerwehr.de - Man liest sich! | |||||
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