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ThemaKombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig?35 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H355992
Datum17.08.2006 19:0617490 x gelesen
Hallo!

Ist es zulässig Auer Masken mit Dräger PAs bzw. Dräger LA zu nutzen?


Gruß Hauke


Das ist meine Meinung!!





Jetzt online:
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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen355994
Datum17.08.2006 19:2015720 x gelesen
Moin,

Laut Exam ja, so denn beide Teile ein gültige zulassung haben.

Infoblatt #5: Kombination von Atemanschlüssen und Druckluftflaschen


Bei mehr Infobedarf gugst du hier:BG-Exam

Hoffe das Hilft?


Gruß
Jürgen Linne

Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356007
Datum17.08.2006 21:5415621 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen LinneLaut Exam ja,

Gewagte These...

Geschrieben von Jürgen Linneso denn beide Teile ein gültige zulassung haben.

Eine gültige Zulassung ist Grundvorauissetzung, dass die Dinger auch nur im Markt angeboten werden dürfen.

Geschrieben von Jürgen LinneInfoblatt #5: Kombination von Atemanschlüssen und Druckluftflaschen

Da steht kein Wort von zulässig, sondern das genaue Gegenteil. Dick umrandet in einem schwarzen Kasten.
Die Exam schreibt, dass keine sicherheitstechnischen Bedenaken bestehen. Mit zulässig oder nicht hat das nichts zu tun.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorOlaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / Sachsen-Anhalt/Niedersachsen356009
Datum17.08.2006 21:5515409 x gelesen
N'abend,

wie mir auf Lehrgängen schon gesagt wurde, liegt die Crux in der Bescheinigung, die die Exam in dem großen Kasten auf dem Infoblatt fordert. In Deutschland passen die System der verschiedenen Hersteller, DIN sei dank, zusammen. Eine Bescheinigung werden die aber die Hersteller im Normalfall nciht ausstellen, da sie prüfen müßten, ob ihr System mit dem anderen Atemanschluß bzw. PA zusammenpaßt. Und es wird sich wohl kaum ein Unternehmen leisten, das zu sagen, denn dann wäre ja eine Geschäftsgrundlage teilweise entzogen.
Solange bliebe demnach immer nur der Grundsatz: Es funktioniert, aber wenn was passiert, wird keiner die Schuld übernehmen.


Mein Text, meine Meinung


MkG, Olaf

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern356021
Datum17.08.2006 23:1015515 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa steht kein Wort von zulässig, sondern das genaue Gegenteil. Dick umrandet in einem schwarzen Kasten.
Die Exam schreibt, dass keine sicherheitstechnischen Bedenaken bestehen. Mit zulässig oder nicht hat das nichts zu tun.


Einfach mal so! Ein bisschen Polemik.
Das ist heute das lustige in Deutschland, oder sollte man sagen das traurige oder sollte man sagen in Europa.
Mittlerweile dürften seit ca. 50 Jahren munter Masken und PA´s der verschiedenen Hersteller untereinander kombiniert werden. Erstaunlicherweise waren die Voraussetzungen von allen Hersteller die gleichen und es hat funktioniert. Oder ist jemandem etwas anderes bekannt?
Heutzutage geht´s angeblich nicht mehr (oh du göttlicher Fortschritt), oder zumindest sagt jeder "es kann ja sein daß es geht, aber falls es nicht geht übernehmen wir keine Verantwortung dafür."

Hat man den zuständigen Herren vor kurzem allen ins "Hirn gesch......" (bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise), traut sich keiner mehr aufgrund rechtlicher Folgen in irgeneiner Form zu sagen es funktioniert bedenkenlos (und sag mir jetzt keiner man könnte das nicht prüfen oder die Geräte nicht so bauen das es funzt) oder ist das Ganze eine Riesen-Geschäfte-Macherei?

Wo bleiben hier unsere vielgelobten Verbände und sonstigen Interessensvertreter (incl. unserem Vater Staat) um im Sinne einer kosten- und wissensmäßig beherrschbaren Feuerwehrarbeit solchen Blödsinn zu verhindern bzw. aus der Welt zu schaffen.
Ist das der von vielen so hochgelobte Fortschritt und die tolle, in allen Hochglanzprospekten so bejubelte Technologie, ohne die wir in Zukunft nicht mehr leben können?

Oder ist das tatsächlich jener geistige Dünnpfiff einiger, vor dem Kollegen wie Uli C. immer wieder warnen und sich daher immer wieder von allen Seiten angreifen lassen müssen.
Ich stelle mittlerweile fest, daß ich auch aus manchen Reihen schon auf ganz niedriger Ebene angegriffen werde, nur weil ich manche Dinge einfach mal kritisch hinterfrage.

Vielleicht kommen einige der jüngeren, noch technikverliebteren Kollegen durch solche Zeilen mal für ein paar Minuten zum Nachdenken.

Ach ja, mir braucht jetzt keiner die rechtlichen Hintergründe oder sonstiges erklären, diese sind mir bekannt.
Diese Zeilen sind einfach meinem (zumindest nach meiner Ansicht) gesunden Menschenverstand entsprungen.

mkg

WErner


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW356028
Datum17.08.2006 23:4415322 x gelesen
Mahlzeit!

Ich würde die Frage gerne erweitern:

Ist es zulässig, Dräger-Filter mit Auer-Masken zu verwenden?

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356050
Datum18.08.2006 09:3415677 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerMittlerweile dürften seit ca. 50 Jahren munter Masken und PA´s der verschiedenen Hersteller untereinander kombiniert werden. Erstaunlicherweise waren die Voraussetzungen von allen Hersteller die gleichen und es hat funktioniert. Oder ist jemandem etwas anderes bekannt?

Unter den geprüften Bedingungen mir nicht.


Geschrieben von werner neudeckerHeutzutage geht´s angeblich nicht mehr (oh du göttlicher Fortschritt), oder zumindest sagt jeder "es kann ja sein daß es geht, aber falls es nicht geht übernehmen wir keine Verantwortung dafür."

Üblich - in allen Bereichen....


Geschrieben von werner neudeckerHat man den zuständigen Herren vor kurzem allen ins "Hirn gesch......" (bitte um Entschuldigung für diese Ausdrucksweise), traut sich keiner mehr aufgrund rechtlicher Folgen in irgeneiner Form zu sagen es funktioniert bedenkenlos (und sag mir jetzt keiner man könnte das nicht prüfen oder die Geräte nicht so bauen das es funzt) oder ist das Ganze eine Riesen-Geschäfte-Macherei?

Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen.

Das halte ich für unsinnig, weil wofür haben wir genau dort Normen bis hin in den konstruktiven Bereich?

Das halte ich für gefährlich, weil dann der Einsatz gemischter Einheiten mit unterschiedlichen Geräten (auch in der Reserve) selbst bei gleicher Technologie schon von verschiedenen Herstellern nicht mehr möglich wäre! - Und genau deshalb sagen die Verbände hierzu eindeutig (leider zu wenig laut und zu wenig öffentlich!), dass das so nicht geht.


Geschrieben von werner neudeckerist das Ganze eine Riesen-Geschäfte-Macherei?

Die Firmen bzw. einige übereifrige Verkäufer wollen noch mehr verkaufen....
Die EXAM möchte gern noch mehr prüfen.... (was auch Geld kostet!)

(Zu dem Thema (u.a.) hab ich in einem der nächsten FW-Magazine eine Kolumne....)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen356128
Datum18.08.2006 14:3615288 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Olaf Wilke:
In Deutschland passen die System der verschiedenen Hersteller, DIN sei dank, zusammen. Eine Bescheinigung werden dir aber die Hersteller im Normalfall nciht ausstellen, da sie prüfen müßten, ob ihr System mit dem anderen Atemanschluß bzw. PA zusammenpaßt.

Brauchen Sie auch nicht, denn das hat die Exam schon für die Hersteller bei der Zulassungsprüfung gemacht, und entsprechend gelistet, welche Geräte, Filter und Masken der VFDB-Richtlinie 0802 entsprechen.

Man lese den Gelben Kasten im ersten Link genau.


Gruß
Jürgen Linne

Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg356136
Datum18.08.2006 15:3915460 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Christi@n PannierDie Exam schreibt, dass keine sicherheitstechnischen Bedenaken bestehen. Mit zulässig oder nicht hat das nichts zu tun.

Das verstehe ich nicht, wenn gegen etwas keine Bedenken bestehen, dann ist eine Handlung doch erlaubt und somit zulässig??


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356145
Datum18.08.2006 16:2215426 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan Ole UngerDas verstehe ich nicht, wenn gegen etwas keine Bedenken bestehen, dann ist eine Handlung doch erlaubt und somit zulässig??

Gewagte These...
Es bestehen offenbar auch keine sicherheitstechnischen Bedenken an einem Fahrzeug alle Schreiben rundum mit Tönungsfolie zuzukleben (in den USA sieht man das ja recht häufig), trotzdem ist es in Deutschland nicht erlaubt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg356148
Datum18.08.2006 16:3415343 x gelesen
Moinsen,

mir ist tatsächlich nicht klar, worin der Unterschied in der "Zulässigkeit" und in "keine Bedenken gegen" sind?
Lediglich in "ja das darfst du" und "eigentlich darfst du es nicht, aber es geht trotzdem"?
Ist das dann eine Duldung von eigentlich Ausgeschlossenem, was die Exam im geben Kasten beschreibt?
Denn im schwarz gerahmten Kasten steht ausdrücklich die Zusammenmghörigkeit von Flasche und Atemanschluss...


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen356197
Datum18.08.2006 20:3315570 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen.
Was ist daran schlecht?

Das halte ich für unsinnig, weil wofür haben wir genau dort Normen bis hin in den konstruktiven Bereich?
Jetzt kann ich nicht mehr recht folgen?

Das halte ich für gefährlich, weil dann der Einsatz gemischter Einheiten mit unterschiedlichen Geräten (auch in der Reserve) selbst bei gleicher Technologie schon von verschiedenen Herstellern nicht mehr möglich wäre! - Und genau deshalb sagen die Verbände hierzu eindeutig (leider zu wenig laut und zu wenig öffentlich!), dass das so nicht geht.
Jetzt bin ich ratlos!?

Natürlich kann man die Hersteller zwingen, das baugleiche über die Norm spezifizierte Teile und Geräte untereinander kompatibel sind!
So darf ein Autohersteller nicht eine Reifenmarke, sondern nur die Spezifikation vorschreiben.
Und da gehts über andere Verschleißteile weiter: Zündkerzen...

Nur die Feuerwehren in ihrer kleinstaatlichen Denkweise, lassen sich von solch Drohungen der "Marktführer" verblenden.

Schließlich ist die Norm entstanden, das auf Schrauben von X auch Muttern von Y, nicht nur passen, sondern auch die Festigkeit garantieren, die in der Spezifikation vorgeschrieben ist.


mkg hwk

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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg356208
Datum18.08.2006 21:2915460 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIst es zulässig, Dräger-Filter mit Auer-Masken zu verwenden?


Und dazu Stiefel von Haix? Oder gehen die nur mit Schuberth-Helmen und Drägerhelme gehen nur mit Tesimax-CSA? Hmmm?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356354
Datum19.08.2006 19:3315463 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerHallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen.

Was ist daran schlecht?


dass das ganz bewusst gegen die taktische Notwendigkeit verstößt, einen Austausch an definierten Schnittstellen zuzulassen...
dass das ganz bewusst gegen Vereinbarungen in entsprechenden Rahmenregelwerken verstößt...
dass man massiv die Kunden damit verunsichert....


Geschrieben von Hanswerner KöglerNatürlich kann man die Hersteller zwingen, das baugleiche über die Norm spezifizierte Teile und Geräte untereinander kompatibel sind!
So darf ein Autohersteller nicht eine Reifenmarke, sondern nur die Spezifikation vorschreiben.
Und da gehts über andere Verschleißteile weiter: Zündkerzen...

Nur die Feuerwehren in ihrer kleinstaatlichen Denkweise, lassen sich von solch Drohungen der "Marktführer" verblenden.


eben - insofern versteh ich Deine sonstigen Kommentare zu meinem Post nicht wirklich..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen356373
Datum19.08.2006 20:2115409 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen.

Was ich so verstanden habe, das sogar die Hersteller einheitliche Richtlinien wünschen.
Ich verstehe nicht, warum man das nicht gut finden soll?

Geschrieben von Ulrich Cimolino
eben - insofern versteh ich Deine sonstigen Kommentare zu meinem Post nicht wirklich..
Es ist mir irgendwie nicht klar geworden auf welche Seite Du dich da schlagen wolltest ;-)

Aber OK, wir brauchen strengere Normung und Restriktion, dann sind wir auch über die (kleinen und großen) Ländergrenzen "Funktionsfähig". Geb's Gott - sagt ein Atheist ;-)


mkg hwk

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356379
Datum19.08.2006 20:3215420 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerWas ich so verstanden habe, das sogar die Hersteller einheitliche Richtlinien wünschen.

dann hast Du mich mißverstanden, oder ich mich unklar ausgedrückt. Gemeint war hier, dass es ernsthaft hier immer wieder Versuche gibt, nur eine Produktlinie eines Herstellers komplett als zulässig anzusehen - und nicht den Mix aus z.B. Flasche von Hersteller A, PA inkl. LA von Hersteller B und Atemanschluß/Maske von Hersteller C...

In die gleiche Richtung gehen Versuche der internationalen Normung die PSA nur als Komplettpaket anzuerkennen und zu prüfen - da hätten wir dann u.U. das gleiche Problem bei Stiefel, Schutzkleidung, Helm, Flammschutzhaube, Handschuhe usw.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern356406
Datum20.08.2006 08:4315293 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodann hast Du mich mißverstanden, oder ich mich unklar ausgedrückt.

Rein nach dem Satzbau und dem geschriebenen Wort hätte ich jetzt Dein Posting auch so ausgelegt wie H.W. K..

Da ich allerdings glaube Deine Standpunkte zu manchen Basics zu kennen, habei ich das geschriebene Wort für mich so ausgelegt, wie Du es jetzt nochmals interpretiert hast.

mkg

WErner


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356447
Datum20.08.2006 14:5015337 x gelesen
Grundsatz ja; alles die selbe DIN

ausserdem funzt es bei unserer glorreichen Armee auch,

hatte da zu diversen Masken auch schon diverse Filter


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW356461
Datum20.08.2006 17:0415293 x gelesen
Geschrieben von ---Florian Besch---
Grundsatz ja; alles die selbe DIN

ausserdem funzt es bei unserer glorreichen Armee auch,

hatte da zu diversen Masken auch schon diverse Filter


Dass es funktioniert steht IMO ausser Zweifel, es geht nur um die Zulässigkeit.

Wenn die bei PA nicht gegeben ist, dürfte es bei Filtern doch auch nicht zulässig sein?

und: meine Frage war durchaus ernst gemeint.

Gruß,
Henning


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356465
Datum20.08.2006 17:1715507 x gelesen
die Antwort war es durchaus auch

sowohl die Masken als auch die Filter erfüllen eine DIN (EN) Norm

und Geräte innerhalb einer Norm sind kompatibel;


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW356482
Datum20.08.2006 18:2315277 x gelesen
Geschrieben von ---Florian Besch---

die Antwort war es durchaus auch


deine ja, die von Guido weniger...

sowohl die Masken als auch die Filter erfüllen eine DIN (EN) Norm

und Geräte innerhalb einer Norm sind kompatibel;


Technisch ja, meine Frage zielt auf die rechtliche Situation. Bei Pressluftatmern scheint die technische Kompatibiltät alleine ja nicht auszureichen.

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356530
Datum20.08.2006 21:3515397 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian Beschsowohl die Masken als auch die Filter erfüllen eine DIN (EN) Norm

und Geräte innerhalb einer Norm sind kompatibel;


Und was hat das jetzt mit der Zulässigkeit zu tun?


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356533
Datum20.08.2006 21:3815278 x gelesen
denkfehler, sehs ein

trotzdem müsste es (im Falle BW) eine Zulässigkeit geben, sonst würde es nicht gemacht...


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356540
Datum20.08.2006 21:5015345 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian Beschtrotzdem müsste es (im Falle BW) eine Zulässigkeit geben, sonst würde es nicht gemacht...

Wenn die eine Hälfte der Deutschen ihren Kaugummi in die Landschaft spuckt und die andere Hälfte ihre Zigrettenkippen so entsorgt, dann ist das noch lange nicht zulässig.


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356541
Datum20.08.2006 21:5215322 x gelesen
Die Bundeswehr betriebt Masken des Herstellers A u U mit Filtern der Firma B

also muss ist doch eine Zulässigkeit gegeben


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356542
Datum20.08.2006 21:5515219 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian BeschDie Bundeswehr betriebt Masken des Herstellers A u U mit Filtern der Firma B

also muss ist doch eine Zulässigkeit gegeben


Seltsame Logik...


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356543
Datum20.08.2006 21:5715254 x gelesen
Mitnichten

wenn ein großer Nutzer von Masken verschiedenster Hersteller verschiedenste Arten von Filtern verwendet

so gehe ich davon aus das es eine Zulässigkeit gibt


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg356546
Datum20.08.2006 22:0015182 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschwenn ein großer Nutzer von Masken verschiedenster Hersteller verschiedenste Arten von Filtern verwendet

so gehe ich davon aus das es eine Zulässigkeit gibt



Vielleicht aber nur eine, die für Streitkräfte gilt...



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356547
Datum20.08.2006 22:0015342 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian Beschwenn ein großer Nutzer von Masken verschiedenster Hersteller verschiedenste Arten von Filtern verwendet

so gehe ich davon aus das es eine Zulässigkeit gibt


Dann bist du sehr leichtgläubig.


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356549
Datum20.08.2006 22:0215256 x gelesen
was zu beweisen war...

ich glaube nicht, das es nur eine Zulassung für bestimmte Nutzer gibt...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen356575
Datum21.08.2006 07:3215344 x gelesen
ich glaube nicht, das es nur eine Zulassung für bestimmte Nutzer gibt...

Hinsichtlich der BW kannst du so etwas ruhig Glauben. Nicht wenige Vorschriften auf nationaler bzw. EU-Ebene gelten für die Bundeswehr nämlich nicht.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356576
Datum21.08.2006 07:3715279 x gelesen
*glaub*


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H356703
Datum21.08.2006 20:5315239 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen LinneHoffe das Hilft?

Ja, danke.


Gruß Hauke


Das ist meine Meinung!!





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AutorMich8ael8 K.8, Berlin / 364973
Datum10.10.2006 17:5016946 x gelesen
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

"Ist es zulässig Auer Masken mit Dräger PAs bzw. Dräger LA zu nutzen?"

--------------------------------------------------------------------------------
steht irgendwo, daß es verboten ist?
Wenn ja, dann müßte der Hersteller in der Gebrauchsanweisung auch darauf hinweisen. Beziehungsweise müßte er darauf hinweisen, welches Gerät mit welcher Maske (bzw. umgekehrt) eingesetzt werden darf.
Und so eine konkrete Angabe darüber ist mir bisher noch nicht bekannt geworden.
Zitat aus der Gebrauchsanleitung des Dräger LA "PSS-ESA":

"...Lungenautomaten und Atemanschlüsse mit
Anschlüssen nach DIN 58600 [...] können miteinander
kombiniert werden. Um einen störungsfreien
Betrieb garantieren zu können, empfiehlt
Dräger nur Dräger-Atemanschlüsse in
Verbindung mit Dräger-Lungenautomaten des
Typs PSS-ESA einzusetzen. ..."

Ich denke, daß die anderen Hersteller ähnliche Aussagen in ihren Gebrauchsanleitungen machen (allerdings liegen mir andere Gebrauchsanleitungen zur Zeit nicht vor)
Es ist eindeutig beschrieben, daß die Verwendung anderer Masken nicht grundsätzlich ausgeschlossen oder gar verboten ist. Es ist lediglich von einer "Empfehlung" die Rede.
Insofern sehe ich in der Kombination Auer-Maske mit Dräger-Gerät keine Probleme, denn dies verstößt nicht gegen die Herstellerangaben in Punkto "Verwendungszweck".
Hoffe, daß ich zur Klärung beitragen konnte.
Viele Grüße

Andreas


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364976
Datum10.10.2006 18:2415285 x gelesen
Geschrieben von Andi K.Hallo liebe Forumsteilnehmer,

Lieber Forumsteilnehmer,

bitte trage deinen richtigen Namen in den Steckbrief ein. Danke.


Viele Grüße,
Stefan Brüning
Team feuerwehr.de

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