News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaÜberprüfung Feuerwehrtechnik12 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAndr8eas8 H.8, Höhnstedt / Sachsen-Anhalt361514
Datum19.09.2006 09:377806 x gelesen
Hallo Kameraden,

Ich bin auf der Suche nach gültigen Normen zur Überprüfung der Feuerwehrtechnik im elektrischen Sektor, das heisst welche DIN muss ein Stromerzeuger,Scheinwerfer ,Winkelschleifer erfüllen, bzw, was beinhaltet diese.
zb. verriegelbare Stecker usw.
Ich kann mich dunkel an meine Truppmannausbildung erinnern, wo uns gesagt wurde das bei der Feuerwehr jede technik mit verriegelbaren Steckern und Kupplungen ausgestattet sein muss, da sie sonst nich die DIN erfüllt.
Inwiefern das dann in den Feuerwehren infolge knapper Kassen realiesiert wird sein dahingestellt


mfg A.howe


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar361516
Datum19.09.2006 09:546508 x gelesen
da gibt es die Verordnung über den Betrieb von ortsveränderlichen Elektrogeräten Geschrieben von Andreas HoweIch kann mich dunkel an meine Truppmannausbildung erinnern, wo uns gesagt wurde das bei der Feuerwehr jede technik mit verriegelbaren Steckern und Kupplungen ausgestattet sein muss, da sie sonst nich die DIN erfüllt.

bei uns nicht und wir sind da auf der höhe

ich kenne es nur

bei Ex geschützten Geräten

oder bei SCheinwerfern als Zugentlastung

aber sonst ist nix mit Kupplungen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s S8., Hauenstein / RLP361532
Datum19.09.2006 11:566450 x gelesen
Hallo,
schau mal unter der GUV-G 9102 Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr nach.


Jedes Ding hat drei Seiten:
Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW361555
Datum19.09.2006 13:276718 x gelesen
Geschrieben von Andreas HoweIch bin auf der Suche nach gültigen Normen zur Überprüfung der Feuerwehrtechnik im elektrischen Sektor, das heisst welche DIN muss ein Stromerzeuger,Scheinwerfer ,Winkelschleifer erfüllen, bzw, was beinhaltet diese.

Auszug aus Teilen der Beladung vom HLF 20/16, DIN 14530-11:2004-11
z.B. Stromerzeuger DIN 14685
z.B. Scheinwerfer Flutlichtstrahler, spritzwassergeschützt (Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 T1), mit Anschlußleitung nach DIN VDE 0282-4 mit Stecker 16 A nach DIN 49443
Kabeltrommel (gaaaaanz langer Text mit vielen Normverweisen)
Winkelschleifer/Trennschleifer: KEINE DIN


Geschrieben von Andreas HoweIch kann mich dunkel an meine Truppmannausbildung erinnern, wo uns gesagt wurde das bei der Feuerwehr jede technik mit verriegelbaren Steckern und Kupplungen ausgestattet sein muss, da sie sonst nich die DIN erfüllt.

wie soll das bei serienmäßigen Elektrogeräten gehen?


Was für Dich und viele Feuerwehren interessanter sein dürfte:
Wer prüft die Dinger (und noch gaaaanz viel mehr) regelmäßig und hält das alles nach?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 H.8, Höhnstedt / Sachsen-Anhalt361562
Datum19.09.2006 14:536593 x gelesen
hallo Ulrich,

also in unserem Landkreis prüfe ich die elektrische verlastung der feuerwehrfahrzeuge, und habe es zum teil mit haarsträubenden"Eigenbauten "zu tun.

Mir fehlte halt die DIN zu den verriegelbaren steckern, und zwar bei Seriengeräten wäre es ja dann so, das sie nicht der Fw DIN entsprächen und nicht auf den Fahrzeugen zu sein haben.
wenn ich einen Trennschleifer beim seriösen Feuerwehrausstatter kaufe ,hat er zumindest einen verriegelbaren stecker, um zu verhinder, dass jeman während des Betriebes übers Kabel stolpert und den stecker rausreisst.
Der nächste steckt ihn wieder rein, und der Winkelschleifer läuft wieder an .das wäre sehr gefährlich.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW361567
Datum19.09.2006 15:116497 x gelesen
Geschrieben von Andreas Howealso in unserem Landkreis prüfe ich die elektrische verlastung der feuerwehrfahrzeuge, und habe es zum teil mit haarsträubenden"Eigenbauten "zu tun.

dazu zähle ich auch das beliebige Austauschen von Steckern...


Geschrieben von Andreas HoweMir fehlte halt die DIN zu den verriegelbaren steckern, und zwar bei Seriengeräten wäre es ja dann so, das sie nicht der Fw DIN entsprächen

wozu auch?


Geschrieben von Andreas Howewenn ich einen Trennschleifer beim seriösen Feuerwehrausstatter kaufe ,hat er zumindest einen verriegelbaren stecker, um zu verhinder, dass jeman während des Betriebes übers Kabel stolpert und den stecker rausreisst.

Kann das nicht jedem Handwerker auch passieren?

WIR haben an KEINEM serienmäßigen elektrischen Gerät wie Winkelschleifer o.ä. die Stecker ausgetausht...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio361580
Datum19.09.2006 15:426633 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas HoweDer nächste steckt ihn wieder rein, und der Winkelschleifer läuft wieder an .das wäre sehr gefährlich.

Ich verstehe gerade nicht ganz, was verriegelbare Stecker mit dem Wiederanlaufschutz zu tun haben?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


Warning: mysql_connect() [function.mysql-connect]: Can't connect to local MySQL server through socket '/var/lib/mysql/mysql.sock' (11) in /srv/www/htdocs/web2/html/forum/include.php on line 6
Fehler beim Zugriff auf die Datenbank

ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW361598
Datum19.09.2006 16:106816 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierIch verstehe gerade nicht ganz, was verriegelbare Stecker mit dem Wiederanlaufschutz zu tun haben?

Die haben auch nichts mit Wiederanlauf zu tun, die "Feuerwehrstecker mit Verriegellung" haben eine höhere Schutzart IP65 oder 68 anstatt IP44 was normale Handwerkerstecker haben.

Wenn ein Wiederanlaufschutz am Trennschleifer gefordert ist, dann wird das über den Schalter gemacht.

Gruß

Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen361600
Datum19.09.2006 16:186458 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Thomas EdelmannDie haben auch nichts mit Wiederanlauf zu tun, die "Feuerwehrstecker mit Verriegellung" haben eine höhere Schutzart IP65 oder 68 anstatt IP44 was normale Handwerkerstecker haben.

...wobei sich dann die Frage stellt, ob ein ggf. nur IP30-Gerät unbedingt einen 68er Stecker braucht oder bei den Anschlussleitungslängen nicht davon auszugehen ist, dass die Geräte für räumlich nahen Einsatz an 68-flichtigen Bereichen gar nicht geeignet sind bzw. andersrum wenn sie geeignet sind, für die nähere Umgebugn nicht auch 44 noch reichen würde...

schöne Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 S.8, Urmitz / RLP361607
Datum19.09.2006 16:536495 x gelesen
Geschrieben von Andreas HoweMir fehlte halt die DIN zu den verriegelbaren steckern, und zwar bei Seriengeräten wäre es ja dann so, das sie nicht der Fw DIN entsprächen und nicht auf den Fahrzeugen zu sein haben.

Naja, wenn wir alles, was keine FW-DIN hat von den Autos werfen würden, bräuchten wir uns um's zGG unserer Fahrzeuge keine Gedanken mehr zu machen ...

Aber Spaß beiseite : Serienmäßig mit "normalen" Steckern ausgestattete Geräte sollten auch im Originalzustand bleiben, allein schon wegen der Garantie, und es wird immer Geräte geben, die nicht mit verriegelbaren Steckern ausgestattet sind (z.B. Nasssauger ...)

Grüße aus dem Rheinland


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoac8him8 A.8, Lingenfeld / Rheinland-Pfalz361649
Datum19.09.2006 23:256796 x gelesen
Hallo Andreas,

mit der Thematik Elektrische Betriebsmittel habe ich mich kürzlich beschäftigt und kann Dir folgendes mitteilen:

Nach GUV V A3 ?Elektrische Anlagen und Betriebsmittel? hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer elektrotechnischen Fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Ferner sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen:
? Vor der ersten Inbetriebnahme oder Änderung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht.
? In bestimmten Zeitabständen.
vgl. auch GUV-I 8524 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Verstöße gelten ggf. als Ordnungswidrigkeit im Sinne des §209 Abs.1 Nr.1 ?Siebtes Buch Sozialgesetzbuch? (SGB VII).

Nach GUV-V C53 ?Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren? dürfen nur solche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind. Ortsveränderliche Betriebsmittel dürfen im Feuerwehreinsatz verwendet werden, wenn sie den DIN VDE 0100 Teil 704 ?Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt; Baustellen? entsprechen. Siehe auch BGI 600 Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen.

Im Feuerwehreinsatz sollte die elektrische Energie vorwiegend von den Stromerzeugern der Feuerwehr bezogen werden. Diese ortsveränderlichen Stromquellen mit der Schutzmaßnahme Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern sowie die daran betriebenen elektrischen Betriebsmittel und Zuleitungen müssen den Forderungen der DIN VDE 0100-410 entsprechen.
Für die Leitungen ist der Leitungstyp H07RN-F3G2,5 bzw. H07RN-F5G2,5 zu verwenden. Geräte-anschlussleitungen dürfen abweichend mit dem Leitungstyp H07RN-F3G1,5 bzw. H07RN-F5G1,5 ausgestattet sein, wenn die Länge auf 10 m begrenzt und die Leistungsaufnahme des Gerätes entsprechend gering ist. Die Wahl der Art der Leitung H07RN-F bzw. A07RN-F und die Verwendung der Steckvorrichtungen nach DIN 49462/49463 erfolgt, unabhängig von der Beanspruchung, aufgrund der Schutzmaßnahme Schutztrennung.
Die UK Niedersachsen hat Infoblätter zum Stromerzeuger erstellt. - Die Infoblätter beinhalten die allgemein gültigen Regeln der Technik, nicht nur für Niedersachsen.

Müssen Betriebsmittel ausnahmsweise an fremde Installationen angeschlossen werden, sind besondere Personenschutzschalter nach DIN VDE 0661 zwischen zu schalten. Der Personenschutzschalter ist möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz empfiehlt mit Scheiben 30 340:351 vom 12.04.2006 den PRCD-K als Adapterstück. Der PRCD dient auch als Wiedereinschaltschutz.

Mit freundlichem Gruß

Joachim


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHäup8l F8., Hagelstadt / Bayern458170
Datum27.01.2008 20:076473 x gelesen
naja, also sollte ich mit nem Winkelschleifer arbeiten und jemand stolpert übers Kabel, dann wärs mir lieber wenn er den Stecker rausreißt als mir die Flex aus der Hand, oder nicht?


Gruß
Flo


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt