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Thema'Wenn aus Rettungsdienst-Mitarbeitern Journalisten werden'86 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Journalisten tarnen sich als Rettungshelfer
  • Stellungnahme der FF Schwarzenbek zum NDR Bericht
  • News auf www.FEUERWEHR.de: Journalisten tarnen sich als Rettungshelfer
  •  
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen364067
    Datum04.10.2006 20:4642020 x gelesen
    S+K Verlag


    MkG Sascha

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364069
    Datum04.10.2006 21:1339515 x gelesen
    Schade ist es wenn so etwas vorkommt, aber es wird sich kaum vermeiden lassen.

    Vor Jahren habe ich in einem entsprechenden Seminar mitbekommen, das Angehörige einer FW mehrere Tausend DM geboten bekammen um von einer Sache fotos zu machen, wie verhält sich ein FW-Angehöriger wenn er solche Angebote bekommt, damals meldete es dieser der Polizei, aber in irgendeinem anderen Fall ist dies vielleicht nicht so. Man stelle sich vor es ist ein FW-Angehöriger der vielleicht in privater Hinsicht nicht so sehr solvent ist, wie wird er sich wohl entscheiden? Für die Ehre oder die Finanziele absicherung .....

    Grundsätzlich darf so etwas nicht geschehen, solange aber entsprechende Verlockungen bestehen, braucht man sich nicht wundern, dass so etwas passiert. Der Gesetzgeber ist hier gefragt, den bei Feuerwehrs kann man nur wenig in dieser Sache verrichten bevor es passiert ist, und dann ist es zu spät ....


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen364073
    Datum04.10.2006 23:0139316 x gelesen
    Hallo!

    Also ich finde, dass in Fällen wo Mitarbeiter von HiOrgs anfangen, Fotos von Einsatzstellen an Presseagenturen zu verkaufen oder damit eigene Homepages bedienen, die Grenze des guten Geschmacks überschritten wird. Sicherlich ist eine Einsatzdokumentation einer Feuerwehr nur sinnvoll, wenn auch kleine Details und Nahaufnahmen gemacht werden. Aber diese Aufnahmen sollten nur einem Zweck dienen: Der eigenen Fortbildung und der Archivierung.

    In Fällen der Vermarktung solcher Aufnahmen, muss meines Erachtens nach, der jeweilige Dienstherr einschreiten!

    Man kann nur an die Bevölkerung apperlieren, den Aufforderungen von Zeitungen und Fernsehsendern zu ignorieren und sich an dieser unmoralischen Treibjagd nach solchen Bildern nicht zu beteiligen!

    Gruß!
    Oliver Schuster


    << Melden macht frei und belastet andere! >>

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern364084
    Datum04.10.2006 23:4839335 x gelesen
    Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehrarbeit!

    Die Veröffentlichung von Einsatzbildern auf Websites von Feuerwehren sind ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit , genauso wichtig sind die dazugehörigen Berichte wenn diese unter Wahrung des Datenschutzgesetzes erstellt sind !
    Solche Beiträge sollen selbstverständlich nur von einzelnen dafür beauftragten Personen erstellt werden.
    (lieber ein sachlich richtiger Bericht mit den dazugehörigen Bildern als verfälschte und unrichtige Artikel wie sie in der Presse des öfteren zu finden sind)
    --- eins sei aber klarzustellen ---
    Eine Veräußerung von solchen Bildern oder Bilder zu veröffentlichen die jenseits jeglicher Moral liegen ist zu Verurteilen d.h solche Personen haben in HiOrg. nichts verloren


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    dass ist meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr !

    Feuerwehr Garching/Alz


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.364086
    Datum05.10.2006 00:0539474 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian SteinerDie Veröffentlichung von Einsatzbildern auf Websites von Feuerwehren sind ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit , genauso wichtig sind die dazugehörigen Berichte wenn diese unter Wahrung des Datenschutzgesetzes erstellt sind !

    Geschrieben von Christian SteinerEine Veräußerung von solchen Bildern oder Bilder zu veröffentlichen die jenseits jeglicher Moral liegen ist zu Verurteilen d.h solche Personen haben in HiOrg. nichts verloren

    Richtig!
    Bin ganz Deiner Meinung, für den "Eigenbedarf der Organisation" (HP usw.) ist das Bildmaterial in Ordnung, weiter veräußern ist jedoch nicht tragbar!


    MkG.
    Christof


    www.feuerwehr-vilseck.de

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    AutorJens8 G.8, Märkische Heide / BB364088
    Datum05.10.2006 00:2839479 x gelesen
    Hallö,

    Geschrieben von Christof Strobl für den "Eigenbedarf der Organisation" (HP usw.) ist das Bildmaterial in Ordnung, weiter veräußern ist jedoch nicht tragbar!

    Nein. Die Verschwiegenheitserklärung bei der Dienstverpflichtung gilt auch hier. Einzig ein berufener/bestellter und geschulter Öffentlichkeitsarbeiter kann hierzu berechtigt sein.

    Ich selbst bin neben meinem Studium freier MA unserer Lokalzeitungen. Als Einsatzleiter hätte ich ausreichend Gelegenheiten für höchstspektakuläre und exklusive Aufnahmen. Dies nutze ich, auch nicht mit Blick auf pot. Öffentlichkeitsarbeit niemals. Dafür bleibt bei Nichteinsatzbezogener Berichterstattung ausreichend Möglichkeit. Bei "eigenen" Einsätzen währe mir das Risiko falscher Verdächtigungen durch die Bevölkerung viel zu groß. Bei den größten Einsätzen immer als einer der Ersten vor Ort, und davon feine Fotos an die Zeiungen verkaufen ..

    Zuweilen bekomme ich auch Einsätze in Nachbargemeinden mit (ja, das geht auch ohne Scanner, ect.) oder werde von den Red. entsendet. Dann bemühe ich mich um bewusst ziviles Auftreten, auch wenn mich die Kameraden meist kennen. Um so zurückhaltender ich arbeite, um so kooperativer sind die benachbarten Führungskräfte.

    Unter zivilisierten Menschen gehören Opfer gleich welcher Art und Schwere sowieso nicht fotografiert. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass man sogar die Bergung einer Wasserleiche an einem Wehr gänzlich ohne Leiche bebildert bekommt.

    Stille Grüße

    Jens Golombek


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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland364091
    Datum05.10.2006 07:2539425 x gelesen
    Moin,

    ich "liebe" es, wenn man sich nicht alle Links und Aussagen in solchen Fällen durchliest sondern einfach grad das behauptet was einem in den Sinn kommt.

    Hat einer von euch die Stellungnahme des Wehrführers gelesen? Habt Ihr mitbekommen das der genannte Kamerad in keinem der Fälle als aktiver Feuerwehrmann dabei war?

    Stellungnahme Wehrführer M. Schröder FF Schwarzenbek

    Einige Beiträge haben hier mittlerweile echtes "Bild-Niveau", Anfeidungen, Behauptungen, Übernahme ungeprüfter oder nicht nachvollziehbarer Beiträge.

    kopfschüttelnd und mit leicht angesäuerten Grüssen

    peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364092
    Datum05.10.2006 07:3939274 x gelesen
    Zum erst, ich habe die Stellungnahme gelesen,
    zum zweiten, in meiner Aussage Schade wenn so etwas vorkommt habe ich mich auf das Allgemeine bezogen, sorry wenn es falsch rüber kam.

    zum dritten, meine restlichen Aussagen bezogen sich auf etwas das ich bei einem Seminar vermittelt bekamm, also in keinem Fall auf dieses Ereigniss.
    Leider kommt es aber immer wieder vor, dass angehö. einer Hilfsorganisation so etwas machen, sicherlich genauso Anstrengend und schlimm ist wenn Reporter so nah dran kommen, aber so lange es keine Entsprechenden Gesetze gibt lässt es sich kaum vermeiden, zumindest im Vorfeld.

    Geschrieben von Peter Kofflerkopfschüttelnd und mit leicht angesäuerten Grüssen

    Das brauchst Du nicht haben, spare es dir für die richtig schlimmen auf .....


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

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    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364107
    Datum05.10.2006 09:2139435 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertFür die Ehre oder die Finanziele absicherung .....

    kann man von Ehre satt werden und seine Rechnungen zahlen ?


    im ernst ich finde die Weitergabe von Bildern an die Presse nicht weiter schlimm
    somit kann der Inhalt der Bilder (Persönlichkeitsrechte) gewährleistet werden

    was aber nicht sein kann das sich jemand persönlich daran bereichtert

    wenn überhaupt dann kann die entsprechende Redaktion am Ende des Jahre eine Spende an die JF machen


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorThom8as 8L., Sachsen / 364114
    Datum05.10.2006 09:5939547 x gelesen
    Der NDR-Bericht ist im Bereich der Transrapid-Katastrophe ziemlich einseitig.

    Die Öffentlichkeit hat in so einem Fall ja wohl ein Recht auf Information, auch auf Bilder vom Unglücksort! Da spielt doch die Fotoquelle keine Rolle! Sicher ist der Wahrheitsgehalt der Bild-Zeitung manchmal etwas fragwürdig, der steht aber auf nem anderen Blatt.

    Kritisiert wird unter anderem, dass wohl Angehörige auf Opfer in Aufnahmen zu sehen waren.
    Meine Frage dazu ist: Wie soll ich sowas ausschalten?! In Bereichen von Einsatzstellen sind öfter Opfer un Angehörige, auch im Bereich von Schaulustigen, zu finden. Wer sich an dem Schauplatz einer solchen Katastrophe befindet gibt quasi seine Einwilligung. Im Fussballstadion wird auch nicht jeder gefragt ob er denn vom Fernsehen gefilmt werden will.

    Die Angehörigen der Opfer standen, wenn auch unfreiwillig, im Licht der Öffentlichkeit. Daraus resultiert zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Jedoch dürfte im Fall der Transrapid-Katastrophe das sogenannte Öffentliche Interesse weitaus schwerer wiegen!

    Auch war die Darstellung, dass sich der Journalist als Feuerwehrmann "getarnt" hat wohl etwas falsch. Er war ja wohl im Rahmen eines Einsatzes da. Ich billige nicht sein Verhalten. Im Gegenteil. Aber der NDR-Bericht war eben auch alles andere als objektiv! Da wird Feuer mit Feuer bekämpft und noch eine Feuerwehr richtig durch den Schmutz gezogen.

    Auch ist ja wohl die Behauptung, dass die Journalisten nur hinter der Absperrung arbeiten dürfen völlig falsch! Das sollten sie selber besser wissen. Sicher gibt es Feuerwehren wo ÖfkA nicht funktioniert. Wir pflegen aber eher ein freundliches Verhältnis zur Presse. Und da wird ein Fotograf schon mal in den Absperrbereich, soweit vom Unfallschutz vetretbar, geholt. So kann man natürlich auch eine positive Berichterstattung über die Arbeit der Feuerwehr fördern.

    Und wir als Feuerwehren müssen uns noch auf was einstellen:
    JEDER hat heut zu Tage ein Foto-Handy! Wir können es einfach nicht ausschliessen, dass jemand Fotos macht!


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen364117
    Datum05.10.2006 10:0539433 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschkann man von Ehre satt werden und seine Rechnungen zahlen
    geschrieben von Florian Beschwas aber nicht sein kann das sich jemand persönlich daran bereichtert

    Hä? Also, wenn der jenige arm ist , darf er Bilder machen und wenn er schon reich ist, nicht?

    Gruß LP


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364119
    Datum05.10.2006 10:1239420 x gelesen
    nein, es ist nicht in Ordnung das jemand aus Geldgeilheit Bilder macht und die dann an die Presse verkloppt um sich einen Flatscreen zu kaufen

    aber wenn Bilder (von der WEhrführung freigegeben) an die Presse weitergeben werden und die dafür einen Obuluis für die JF bekommt ist das in Ordnung


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364121
    Datum05.10.2006 10:1539382 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschim ernst ich finde die Weitergabe von Bildern an die Presse nicht weiter schlimm
    somit kann der Inhalt der Bilder (Persönlichkeitsrechte) gewährleistet werden


    In einem gewissen maß ist das auch OK, und von der ein oder anderen Zeitung gibts auch ein paar ? dafür, aber die Bilder die manche Tageblätter haben wollen sind nicht unbedingt die die wir rausgeben sollten/dürfen und genau für die werden auch größere Summen gezahlt.


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364123
    Datum05.10.2006 10:1939375 x gelesen
    da muss man halt stark sein

    klingt komisch ist aber so

    und alle Angehörigen seiner HIORG schriftlich belehren das sie keine Bilder selber verkaufen dürfen und auf Konsequenzen (Ausschluß, Anzeige etc) hinweisen

    und bei dem geringsten Verstoß ein exempel statuieren


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364124
    Datum05.10.2006 10:2039303 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschaber wenn Bilder (von der WEhrführung freigegeben) an die Presse weitergeben werden und die dafür einen Obuluis für die JF bekommt ist das in Ordnung

    ich glaube aber um das geht es hier nicht, sondern eher die Bilder die an der Wehrführung/Pressestelle vorbei gehen!

    Die Bilder die Freigegeben werden und Geld in die Feuerwehrkasse spielen sind ja OK, und sicher sind dann hierrauf keine Opfer zu sehen, oder Dinge die keinen was angehen


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

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    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

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    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364125
    Datum05.10.2006 10:2339540 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschund alle Angehörigen seiner HIORG schriftlich belehren das sie keine Bilder selber verkaufen dürfen und auf Konsequenzen (Ausschluß, Anzeige etc) hinweisen

    ebend,

    aber Lernt man das nicht schon in der Grundausbildung, dass es so ist (Dienstgeheimnis usw.)


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364126
    Datum05.10.2006 10:2539391 x gelesen
    zusätzlich ein absolutes Handy / Kamera Verbot mit folgenden Sakntionen

    sofortige Anzeige
    sicherstellung des Handys durch die Pol
    Beurlaubung bis Klärung

    ggf Ausschluss

    und auch hier bei dem ersten ein exempel statuieren


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen364127
    Datum05.10.2006 10:2739367 x gelesen
    Hm

    Geschrieben von Thomas LampertDer NDR-Bericht ist im Bereich der Transrapid-Katastrophe ziemlich einseitig.

    Ja, das kann man schon so sehen. Die GEZ-gestützten Berufsguten haben auch nicht wirklich sauber berichtet.

    Das sind wohl mehrere Baustellen zu betrachten:
    Was ist auf einem Bild zu sehen? Ein Bild eines zerstörten Transrapid schadet nicht wirklich, behindert auch nicht die Rettungs-und Ermittlungsarbeit. Da kann der Fotograf mit Teleobjektiv auch 200 m entfernt stehen...

    Wenn die Polizei den Luftraum nicht sauber halten kann...

    Sobald Personen abgebildet werden, wird es interessant- allerdings könnten die Redaktionen später eingreifen und verfremden und ausblenden.

    Ob der betroffene Bild - Reporter seine Position als Mitglied einer FF mißbraucht hat, wäre im Detail zu klären. Ungeschickt ist natürlich ein Interview abzulehnen, das nährt den Verdacht, daß eben in der Vergangenheit das unscharf gehandhabt wurde...

    Daß generell viele Digicams und Fotohandys an Einsatzstellen zu finden sind, läßt sich nicht mehr verhindern. Evtl. müssen sich die Feuerwehren damit stärker beschäftigen und ihre Mitglieder dazu etwas schulen. ZB zusammen mit den Inhalten "Verschwiegenheitspflicht" zum Funklehrgang.

    Was Fw auf ihrer Internetseite zeigen, sollte sowieso durch die "Redaktion" Webmaster gefiltert sein...

    Gruß LP


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg364129
    Datum05.10.2006 10:3039389 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian Beschsofortige Anzeige
    sicherstellung des Handys durch die Pol


    auf welcher Rechtsgrundlage?

    Beurlaubung bis Klärung

    ok - das kann eine Organisation selbst verfügen ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364132
    Datum05.10.2006 10:3439330 x gelesen
    Gute Fragen

    verletzung der rechte am eigenen Bild, weitergabe von Dienstgeheimnissen
    irgendwas in der Richtung

    hab leider nicht studiert...


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen364133
    Datum05.10.2006 10:3639285 x gelesen
    Geschrieben von Michael Hilbertaber Lernt man das nicht schon in der Grundausbildung, dass es so ist (Dienstgeheimnis usw.)

    sicherlich und hoffentlich im Rahmen des Funklehrgangs nochmal... Allerdings stellt sich die Frage, wie dieser rechtliche Teil vermittelt wird. Nämlich zwischen Tür und Angel schnell vorgelesen und mit "hier unterschreib mal, damit du morgen zum Funklehrgang kannst" beendet wird? Oder gar nicht?

    Da würde etwas mehr Sorgfalt oft nicht schaden.

    Gruß LP


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    AutorPete8r K8., Eimeldingen / Baden-Württemberg364134
    Datum05.10.2006 10:3639365 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian Beschzusätzlich ein absolutes Handy / Kamera Verbot mit folgenden Sakntionen

    sofortige Anzeige
    sicherstellung des Handys durch die Pol
    Beurlaubung bis Klärung

    ggf Ausschluss

    und auch hier bei dem ersten ein exempel statuieren


    Aber sonst ist alles ok mit dir?

    Gruß aus dem Badischen


    ...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364136
    Datum05.10.2006 10:4039364 x gelesen
    Geschrieben von Peter KatzensteinAber sonst ist alles ok mit dir?

    solange ich meine Pillen nehme schon

    warum fragst du?


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorPete8r K8., Eimeldingen / Baden-Württemberg364137
    Datum05.10.2006 10:4639382 x gelesen
    Hallo,


    du kannst mir sicher auch noch die Rechtsgrundlage für die Einziehung des Handy durch die Polizei nennen.?

    Gruß aus dem Badischen

    Peter


    ...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364138
    Datum05.10.2006 10:5139394 x gelesen
    noch nicht, aber sicherlich ist das möglich

    aber man kann es in die Belehrung sicher mit hineinschreiben, klingt gut


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364139
    Datum05.10.2006 10:5839505 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschverletzung der rechte am eigenen Bild, weitergabe von Dienstgeheimnissen
    irgendwas in der Richtung


    Klar. Irgend etwas in der Richtung...
    Vielleicht noch Vorbereitungs eines Angriffskrieges oder wenigstens Landesverrat...



    Geschrieben von Florian Beschhab leider nicht studiert...

    Dann würde ich mich einfach mit solchen Aussagen etwas zurückhalten...

    Das einzige was dienstlich möglich ist, ist eine Dienstanweisung welche private Handys und Kameras an der Einsatzstelle verbietet.
    Das greift dann aber nur für meine eigenen Leute und muß dann auch durchgesetzt werden.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364140
    Datum05.10.2006 10:5839440 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschzusätzlich ein absolutes Handy / Kamera Verbot mit folgenden Sakntionen

    Die Frage von vorne herein, was hat das eigentlich bei Einsätzen zu suchen? Was macht der jenige eigentlich wenn er beim Einsatz "Gasaustritt" plötzlich ein Anruf kommt?


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364141
    Datum05.10.2006 11:0039348 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschnoch nicht, aber sicherlich ist das möglich

    In einem Polizeistaat schon. In unserer Rechtsordnung eher nicht.


    Geschrieben von Florian Beschaber man kann es in die Belehrung sicher mit hineinschreiben, klingt gut

    Klingt gut, bringt aber nichts da eine Belehrung keine Rechtsgrundlage ersetzt. Die Belehrung kann sich immer nur auf bereits bestehende Vorschriften beziehen.



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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364142
    Datum05.10.2006 11:0339398 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertWas macht der jenige eigentlich wenn er beim Einsatz "Gasaustritt" plötzlich ein Anruf kommt?

    Hm,

    in der chem. Industrie werden exgeschütztes Diensthandys eingesetzt.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364143
    Datum05.10.2006 11:0339315 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDas einzige was dienstlich möglich ist, ist eine Dienstanweisung welche private Handys und Kameras an der Einsatzstelle verbietet

    die auf jeden Fall

    weiterhin sollte man sich mit dem Thema auseinandersetzen ob man mit im Dienst geschossene, verkaufte Bilder nicht einen Straftatsbestands erfüllt hat


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364144
    Datum05.10.2006 11:0539261 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschweiterhin sollte man sich mit dem Thema auseinandersetzen ob man mit im Dienst geschossene, verkaufte Bilder nicht einen Straftatsbestands erfüllt hat


    Das ist durchaus möglich. Dazu müssen sie aber erst mal verkauft sein. Das reine Anfertigen der Bilder stellt unter bestimmten Rahmenbedingungen jedenfalls noch keinen solchen dar. Und nur das bekomme ich an der Einsatzstelle mit. Was jemand danach damit macht entzieht sich i.d.R. meiner Kenntnis.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364145
    Datum05.10.2006 11:0639407 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerIn einem Polizeistaat schon. In unserer Rechtsordnung eher nicht.

    bei dem Verdacht einer Straftat (was ja noch nicht unbedingt ausgeschlossen ist) denke ich schon

    Geschrieben von Christian FischerDie Belehrung kann sich immer nur auf bereits bestehende Vorschriften beziehen.

    dann schreiben wir ... köönte eine Beschlagnahmung und eine strafanzeige nach sich ziehen


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    AutorStef8an 8C., Baden-Baden / Freiburg / Freistaat Baden364147
    Datum05.10.2006 11:1339495 x gelesen
    Das Problem lässt sich sehr einfach per Dienstanweisung regeln: Private Mobiltelefone haben nichts im Einsatzfahrzeug und auch nichts in der PSA zu suchen. Da muss man gar nicht erst mit polizei drohen. Wer dagegen verstößt, muss dann mit den in der DA beschriebenen Konsequenzen rechnen.

    Was die Diskussion um das generelle Anfertigen von Fotos durch die Feuerwehr an ESTs angeht, so kann auch das durch eine DA klar geregelt werden.


    Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston)

    --------------------------------------------

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364148
    Datum05.10.2006 11:1539333 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschbei dem Verdacht einer Straftat (was ja noch nicht unbedingt ausgeschlossen ist) denke ich schon


    Welcher Straftat? er hat noch keine Begangen. Er hat nur ein Bild gemacht. Das an sich ist grundsätzlich nicht strafbar.
    Auf das dünne Eis wird sich kein deutscher Polizeibeamter begeben.


    Geschrieben von Florian Beschdann schreiben wir ... köönte eine Beschlagnahmung und eine strafanzeige nach sich ziehen


    Ebenso standrechtliche Erschießung, Vierteilen, Rädern, Teeren und Federn,...
    Bringt alles nichts, da dadurch immer noch keine Rechtsgrundlage entsteht, auf rund derer die Polizei tätig werden könnte.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364149
    Datum05.10.2006 11:1639385 x gelesen
    es war ja nur eine Idee...


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA364150
    Datum05.10.2006 11:1739327 x gelesen
    Schießt man da nicht mit Kanonen auf Spatzen?

    Ich denke, dass es sinnvoller ist, den FA (bspw. per Dienstanweisung) zu untersagen Bilder außerhalb des Dienstgebrauchs zu benutzen.


    -------------------------------------------
    mal so beim Thema: Bildblog.de


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364152
    Datum05.10.2006 11:1939399 x gelesen
    Geschrieben von Onno EckertIch denke, dass es sinnvoller ist, den FA (bspw. per Dienstanweisung) zu untersagen Bilder außerhalb des Dienstgebrauchs zu benutzen.

    wenn überhaupt dann schon die Anfertigung


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA364153
    Datum05.10.2006 11:2039316 x gelesen
    Ich zweifle auch daran, dass durch eine erhöhte Strafandrohung das Problem geringer wird.

    In den USA gibt es die Todesstrafe-trotzdem wird auch da gemordet. Ein anderes Beispiel: hat durch das erhöhen der Strafe beim Telefonieren im Auto (40?, 1 Pkt) das Telefonieren im Auto wirklich nachgelassen?


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364154
    Datum05.10.2006 11:2139313 x gelesen
    wenn der erste aus der fw geworfen wird, wei ler bilder gemacht hat denke ich schon das das eine gewisse wirkung hat

    manche hängen an der Feuerwehr mehr als an Ihrem Leben :-)


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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA364155
    Datum05.10.2006 11:2539390 x gelesen
    welche (Freiw.) Feuerwehr kann es sich leisten, jmd. rauszuwerfen weil er Bilder gemacht hat?

    (Veröffentlichungen sollten im Kreis der jeweiligen FW geächtet werden)


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364156
    Datum05.10.2006 11:2639302 x gelesen
    Geschrieben von Onno Eckertwelche (Freiw.) Feuerwehr kann es sich leisten

    das steht wieder auf einem Baltt es geht erstmal ums drohen ...


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA364157
    Datum05.10.2006 11:3139374 x gelesen
    Wobei wir wieder bei der Frage wären: Mit welchem Recht?

    Geschrieben von Christian Fische
    Die Belehrung kann sich immer nur auf bereits bestehende Vorschriften beziehen.


    Was soricht gegen die Anfertigung von Bildern, wenn damit veranwortungsbewusst umgegangen wird?


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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA364158
    Datum05.10.2006 11:3439255 x gelesen
    Geschrieben von florian Besch
    erstmal ums drohen ...

    Man kann ja erstmal so tun. Und dann geschieht im Fall der Fälle nichts und schon ist die Dienstanweisung etas für den Papierkorb...

    Man sollte nur mit Konsequenzen drohen die man auch tatsächlich durchetzen kann/will/wird.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364159
    Datum05.10.2006 11:3439273 x gelesen
    Geschrieben von Onno Eckertveranwortungsbewusst
    dagegen spricht nix

    aber gegen die heimlichen die bei der Bild verscheuerten schon


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA364160
    Datum05.10.2006 11:3639287 x gelesen
    Und da sind wir dann doch einer Meinung ;-)


    -alles meine ganz private Meinung-

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364161
    Datum05.10.2006 11:3839195 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffHm,

    in der chem. Industrie werden exgeschütztes Diensthandys eingesetzt.


    Das bringt Dir aber nur dann was, wenn Du auch Privat eines hast, die Frage die ich mir dann noch stelle, ist die ob Du mit der Maske auf auch noch telefonieren könntest?


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364162
    Datum05.10.2006 11:4239385 x gelesen
    Was ich mich die ganze Zeit Frage ist, wie die es schaffen noch Bilder zu machen, denn aller orts hört man von personalproblemen, wenn man von JFW im Einsatz anfängt oder vom Alkoholverbot im Dienst, ist immer der laute Ruf da, dass dann das Personal knapp wird??

    Wenn andere als die dafür beauftragten Fotos machen, Frage ich mich ob nicht doch zuviele an der E-Stelle unnötig sind, ist schon ein berechtigter Gedanke, oder ???


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorIrak8li 8W., München - Waldtrudering / 364163
    Datum05.10.2006 11:5039367 x gelesen
    Kleine Zusammenfassung:

    Die Presse ist nicht bei jedem Einsatz dabei
    Eine Feuerwehr sollte selbst ihre Bilder machen (dürfen).
    Einige davon sind für die Presse / den Einsatzbericht vorgesehen. Sie unterliegen den ethischen / gesetzlichen Anforderungen. Für diese Bilder sollte eine Feuerwehr, erst recht ein Angehöriger der Feuerwehr KEINE Entlohnung erhalten dürfen.
    Andere sind für die Ausbildung gedacht. Notfalls und bei Bedarf Elemente schwärzen (Kennzeichen, "Augenbalken")
    Fotos sollten nicht mit dem Handy gemacht werden, sondern mit der Einsatz-Digi.
    Es sollte ein Qualitätsmanagement geben: Berechtigte (Gruppe "Öfka") und Wokflow (was wird wan wo weitergegeben und veröffentlicht)

    Allgemeine und schlecht durchdachte Verbote werden sowieso missachtet, also hilft da nur ein klarer, realistische und pragmatischer Rahmen.

    Der NDR-Bericht zeigt wunderbar, wie schlecht die klassischen Medien mit der modernen Welt umgehen. Bei jedem Unfall, jedem Einsatz sind nun mal zig Kamerahandys in reichweite.


    Irakli

    Feuerwehr Weblog

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364164
    Datum05.10.2006 11:5639207 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertGeschrieben von Michael Roleff
    Hm,

    in der chem. Industrie werden exgeschütztes Diensthandys eingesetzt.


    Das bringt Dir aber nur dann was, wenn Du auch Privat eines hast,


    Für Rufbereitschaften u.ä. werden die auch eingesetzt.
    Erinnere mich an das Bild an einer Tanke, Tankwart aufgeregt, hier dürfen Sie nicht telefonieren (wegen Exschutz), als er dann den Hinweiss auf die entsprechende Zulassung des Gerätes erkannte war der ziemlich still......

    Geschrieben von Michael Hilbertob Du mit der Maske auf auch noch telefonieren könntest

    Wo ist der Unterschied zum HFG ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364165
    Datum05.10.2006 12:0139333 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerAuf das dünne Eis wird sich kein deutscher Polizeibeamter begeben.



    Darauf würde ich mich nicht verlassen - es gibt leider einige solcher Beispiele.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364166
    Datum05.10.2006 12:0339435 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertWas ich mich die ganze Zeit Frage ist, wie die es schaffen noch Bilder zu machen

    Meist mit Hilfmitteln, kann man kaufen ;-)

    Geschrieben von Michael Hilbertdenn aller orts hört man von personalproblemen,

    Die einige noch nicht erkannt haben.

    Geschrieben von Michael Hilbertvon JFW im Einsatz
    Geschrieben von Michael HilbertAlkoholverbot im Dienst

    haben an der ES nichts verloren.

    Geschrieben von Michael Hilbert Frage ich mich ob nicht doch zuviele an der E-Stelle unnötig sind

    Kann man nicht so pauschal beurteilen.
    Wenn ich mir die AAO mancher BF ansehe, dann haben wir an der ES eher das Problem einen BR zu finden der großgenug ist ;-)
    Andererseits beliebt bei HA-Wachen und einigen WF, Guckenfahren mit LF, DLK (& ELW) und max. 1/8 auf drei Fahrzeugen.............. achja ggfs. besetzten die auch noch einen RTW.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364167
    Datum05.10.2006 12:0639262 x gelesen
    Geschrieben von Irakli WestBei jedem Unfall, jedem Einsatz sind nun mal zig Kamerahandys in reichweite.

    Es soll Betriebe geben, wo Kamerahandys verboten sind.
    (Industriespionage)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.364168
    Datum05.10.2006 12:1139506 x gelesen
    Geschrieben von Jens GolombekNein. Die Verschwiegenheitserklärung bei der Dienstverpflichtung gilt auch hier

    Kann ich mir nicht vorstellen! Was spricht dagegen, seine Arbeit (dazu gehören Einsatzfotos bei einer Feuerwehr) auf einer HP zu zeigen??
    Das dabei keine Verletzten, amtl. Kennzeichen von PKW usw. zu sehen sein dürfen ist mir auch klar!

    Geschrieben von Jens GolombekUnter zivilisierten Menschen gehören Opfer gleich welcher Art und Schwere sowieso nicht fotografiert.

    Hab ich behauptet, dass ich Verletzte auf der HP der Wehr zeige??

    Geschrieben von Jens GolombekAus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass man sogar die Bergung einer Wasserleiche an einem Wehr gänzlich ohne Leiche bebildert bekommt.

    Da brauch ich wohl keine große Erfahrung, um eine EST zu fotografieren, ohne dass man die Leiche sieht!
    Habe bis jetzt auch selten Leichen auf HP´s von Feuerwehren gesehen!

    Geschrieben von Jens GolombekGeschrieben von Christof Strobl
    für den "Eigenbedarf der Organisation" (HP usw.)


    Erst lesen, dann meckern!


    MkG.
    Christof


    www.feuerwehr-vilseck.de

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364173
    Datum05.10.2006 12:2539287 x gelesen
    Ich wollte nicht sagen, dass wir zu viele E-Kräfte im Einsatz haben, ganz im gegenteil, meist sind es zu wenige, aber wenn dann jeder noch wild anfängt zu Knipsen, kann das nur an zu geringer auslastung liegen, oder?

    Bei uns gibt es eine Kamera und eine fest zugewiesene Funktion die diese Bedient, hat dieser keine Zeit, haben wir halt keine Bilder oder eben erst welche von den Aufräumarbeiten.
    Die Bilder werden meist an die Regionale Zeitung weiter gegeben mit entsprechender Kontrolle zuvor und einem von uns vrfassten Bericht. Bei größeren Einsätzen kommt die Presse selbstständig, bzw. nach Info durch die Lst. Dann gehen unsere Bilder so oder so nicht raus.


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg364175
    Datum05.10.2006 12:3239395 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan BrüningDarauf würde ich mich nicht verlassen - es gibt leider einige solcher Beispiele.

    neugier on

    und die wären da ?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364177
    Datum05.10.2006 12:3539406 x gelesen
    es soll Kasernen geben da ist das genau so


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364185
    Datum05.10.2006 12:4639450 x gelesen
    Auf der Seite der Feuerwehr des Rhein Neckar Kreises gab es hierzu vor wenigen Wochen ein Rundschreiben zu diesem Thema, dass die Problematik nennt.

    Einzusehen auf http://www.feuerwehr-rnk.de/

    Geschrieben von ---KBM-Rhein Neckar Kreis--- Bilder von Einsatzstellen in der Presse
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wiederholt wurde unsererseits darauf hingewiesen, dass Bilder von Einsatzstellen nicht nach außen weiter gegeben werden sollen. So wurde in der vergangenen Woche in einem Falle im Rhein-Neckar-Kreis der Presse durch die Feuerwehr ermöglicht, Bilder vom In-nenraum einer Brandstelle zu fertigen.
    In einem anderen Falle wurde ein Bild an die Presse weitergegeben. Bei dem Bild ist als Urheber die Feuerwehr genannt.
    Die Pressestelle der Polizeidirektion Heidelberg hat in Unterkreissitzungen bereits ausführ-lich hierzu Stellung genommen.
    Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass das Recht der Veröffentlichung von solchen Bildern beim Geschädigten oder bei den Ermittlungsbehörden liegt und das Einverständnis für Fotographien vorher eingeholt werden muss.
    Die Polizei und Ermittlungsbehörden legen sehr großen Wert darauf, dass solche Bilder rechtlich gesehen als Teil der Ermittlung der Ursache gesehen werden.
    Wir weisen daher erneut darauf hin, dass das Fertigen solcher Bilder durch die Presse mit der Polizei abzustimmen ist. Von der Feuerwehr gemachte Bilder für interne Zwecke wie Ausbildung dürfen nicht an die Presse weitergeleitet werden.
    Zusammenfassend ausgedrückt: Es gilt zu beachten, dass keine Bilder von Brandorten in-nerhalb von Wohnungen bzw. dem ?befriedeten Besitztum? (Scheu-nen/Garagen/Anbauten/Werks- und Lagerhallen) an die Medien gegeben werden.



    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364188
    Datum05.10.2006 12:5039146 x gelesen
    Geschrieben von Michael Hilbertwenn dann jeder noch wild anfängt zu Knipsen, kann das nur an zu geringer auslastung liegen,

    Oder an fehlender Erkenntnis, das Reserven sehr wohl benötig werden, auch wenn sie nicht unbedingt in den Einsatz aktiv eingebunden sind.

    => Schulungsbedarf



    Geschrieben von Michael HilbertBei uns gibt es eine Kamera und eine fest zugewiesene Funktion die diese Bedient, hat dieser keine Zeit, haben wir halt keine Bilder oder eben erst welche von den Aufräumarbeiten.

    Deshalb bin ich manchmal froh als Fm/Helfer unterwegs zusein ;-)
    Da kommen eher für die Ausbildung verwertbare Bilder raus,
    als wenn ich den Vorturner machen darf.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364194
    Datum05.10.2006 12:5339335 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerneugier on

    und die wären da ?


    Vor einiger Zeit gab es einen Polizeibeamten im Ruhrgebiet, der vor laufenden Kameras (!) einem recht bekannten Newsmenschen mit *werweißwas* gedroht hat und einiges von "Drehverbot", "Beschlagnahmung" faselte, dabei dann handgreiflich wurde.

    Dabei ging es um Aufnahmen von dem Abtransport einer Kinderleiche nach einem Verkehrsunfall durch einen Bestatter. (Es war nur zu sehen, wie der Sarg in das Fahrzeug geladen wurde)

    Aufgrund der emotionalen Belastung war der Beamte wohl etwas ausgerastet und hat sich zu unüberlegten, absolut unprofessionellen und nebenbei rechtswidrigen Handlungen hinreißen lassen.

    Was daraus im Endeffekt geworden ist, weiß ich nicht. Zumindest öffentlich ist (abgesehen von einer Presseerklärung) nix mehr gekommen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364197
    Datum05.10.2006 12:5639336 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningAufgrund der emotionalen Belastung war der Beamte wohl etwas ausgerastet und hat sich zu unüberlegten, absolut unprofessionellen und nebenbei rechtswidrigen Handlungen hinreißen lassen.


    Ich hoffe, der Dienstherr hat disziplinar entsprechend reagiert...



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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW364203
    Datum05.10.2006 12:5939252 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besches soll Kasernen geben da ist das genau so

    muß ich gleich mal nachsehen, bisher dachte ich,das unser Firmenlogo nicht dem Bundesadler entspricht ,-)


    Und ich sage ja zum Werkszaun *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364206
    Datum05.10.2006 13:0539248 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffEs soll Betriebe geben, wo Kamerahandys verboten sind.

    Jepp. Stichwort "Befriedetes Besitzum".
    Da darf jeder Eigentümer das so regeln, wie er will.

    Auf öffentlichen Plätzen und Wegen hingegen (oder von diesen aus) darf grundsätzlich erst mal jeder so fotografieren wie er lustig ist. Die Einschränkungen ergeben sich aus einzelnen Spezialvorschriften, die aber längst nicht so weit reichen wie der eine oder andere hier das denkt.



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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364212
    Datum05.10.2006 13:4439274 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerIch hoffe, der Dienstherr hat disziplinar entsprechend reagiert...

    Darüber ist mir nichts bekannt. In der öffentlichkeit war nur eine sehr ausweichende Presseerklärung zu lesen. Der betroffene Reporter hatte aber auf seiner Website das Video des IIRC PHK veröffentlicht.
    Wirklich peinlich - bei allem Verständnis für den Beamten: Das darf nicht passieren.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364216
    Datum05.10.2006 13:5439450 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertZusammenfassend ausgedrückt: Es gilt zu beachten, dass keine Bilder von Brandorten in-nerhalb von Wohnungen bzw. dem ?befriedeten Besitztum? (Scheu-nen/Garagen/Anbauten/Werks- und Lagerhallen) an die Medien gegeben werden.

    Was ja eigentlich selbstverständlich ist. Da sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, dass die zuständigen Personen entsprechend ausgebildet sein müssen - denn der Otto-Normal-Feuerwehrmann wird damit überfordert sein.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen364223
    Datum05.10.2006 14:3839343 x gelesen
    Hi,
    Geschrieben von Peter KofflerHat einer von euch die Stellungnahme des Wehrführers gelesen? Habt Ihr mitbekommen das der genannte Kamerad in keinem der Fälle als aktiver Feuerwehrmann dabei war?

    yepp. Interessant, dass sich der NDR hier auf ein ähnliches Niveau gibt, wie er es zugleich kritisiert und mit dem Argument der nicht nachprüfbaren/potentiell gestellten Aufnahmen argumentiert und den zu hohen Zeitdruck bemängelt, der eine Recherche verhindere. Nicht dass mir der Transrapid-Knipser nun sympathisch wäre, aber mit diesem schlampig aufbereiteten Beitrag machen sich die "sauberen" Journalisten doch ein wenig lächerlich... Klassisches Eigentor.


    Geschrieben von Peter Kofflerich "liebe" es, wenn man sich nicht alle Links und Aussagen in solchen Fällen durchliest sondern einfach grad das behauptet was einem in den Sinn kommt.

    Ack. In manchen Beiträgen hier scheint es, dass man "Leichenfund", "Tranrapid" und "als Helfer getarnte" in den Mixer geworfen und gut gerührt hat...

    ciao,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364224
    Datum05.10.2006 14:4639179 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningOtto-Normal-Feuerwehrmann wird damit überfordert sein.

    Exakt,
    aber alles eine Frage der richtigen Aus- und Fortbildung und vor allem des Managment


    Mit Grüßen

    Michael


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    AutorIrak8li 8W., München - Waldtrudering / 364237
    Datum05.10.2006 15:3039475 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffEs soll Betriebe geben, wo Kamerahandys verboten sind.

    Die gibt's, und zwar nicht zu knapp. Gutes Beispiel war ein Handyhersteller (der später nach Taiwan verkauft wurde und nun - zumindest der deutsche Teil - insolvent gemeldet wurde, den Namen nenne ich aber nicht, weil man das irgendwie nie tut, aber genügend Hinweise liefert, damit auch der letzte kapiert, um wen es sich handelt), wo bei der Verwaltung (in einer grossen Bayerischen Landeshauptstadt) ein grosses Schild am Eingang hing: Kamerahandys verboten.

    Meine Aussage bezog sich auch nicht auf die Handys der Einsatzkräfte, sondern auf die der Passanten, die ja meistens da sind bevor irgendwelchen Einsatzkräfte vor Ort sind. Ist übrigens Teil der Standardpredigt in meinen Vorträgen. Feuerwehren sollten verstehen, dass Passanten ihre Bilder a) machen und b) auch sofort irgendwohin hochladen können. Gutes Beispiel war London 7/7.

    Eine SER-Öfka zum Umgang mit solchen Dingen hat, glaube ich, keine Feuerwehr der Welt ausser der LAFD. Und die nur, weil sie einen extrem engagierten PR-Blogger haben. erfreulich, dass hierzulande zumindest Ansätze für bloggende Feuerwehren und Feuerwehrler gibt. Die blicken da eher durch.

    Deshalb relativiert sich die ganze NDR-Kiste mit den ach so bösen Feuerwehren.


    Irakli

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364238
    Datum05.10.2006 15:3439281 x gelesen
    Geschrieben von Irakli WestGutes Beispiel war ein Handyhersteller

    geh nicht so weit, ich war am WE in einer Badeanstalt wo die Dinger verboten waren....

    Geschrieben von Irakli WestMeine Aussage bezog sich auch nicht auf die Handys der Einsatzkräfte, sondern auf die der Passanten

    was mich auf die Idee bringt großzügiger und energischer abzusperren


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorIrak8li 8W., M-Waldtrudering / Haar / Bayern364239
    Datum05.10.2006 15:3739177 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschwas mich auf die Idee bringt großzügiger und energischer abzusperren

    Nett gemeint aber

    a) Ein Passant ist ab Minute 0 vor Ort. Es kann auch der Mitteiler sein (erst Foto dann Anruf)
    b) Die Feuerwehr ist nach Minute 0 da. Und wenn nicht, ist es dann auffällig :)
    c) Die ersten Kräfte sperren ab? Wer sich das leisten kann...und dann noch großzügig und energisch...


    Irakli

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    AutorStef8an 8C., Baden-Baden / Freiburg / Freistaat Baden364244
    Datum05.10.2006 17:1139406 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch
    was mich auf die Idee bringt großzügiger und energischer abzusperren

    Ob das was bringt? Führt u.U. zu diesem Ergebnis hier und hier. Das mal nur so als Beispiel, wie Absperrmaßnahmen von außen gedeutet werden können.

    Jede Absperrung ist durchlässig. Dabei stellt sich auch die Frage, wer sperrt ab und welche Befugnisse hat der Absperrende. Nicht jedes FwG geht soweit wie das Bayrische in §25. ;-))

    Das Problem HandyCam wirst Du nicht mit Verboten beseitigen können. Wenn ein Medium, das ich hier nicht nennen will, dazu aufruft Bilder zu machen, werden sich immer Deppen finden, die sich 500 Euro verdienen wollen. Dieses Problem muss man auf gesellschaftlicher Ebene "bekämpfen". Den Feuerwehren vor Ort bleibt nur die Möglichkeit nicht überzureagieren und immer freundlich daraufhinzuweisen den Gefahrenbereich zu verlassen. Das ist nun mal so.

    Was mir noch einfällt: Auch Unfallopfer können unter bestimmten Bediengungen eine relative Person der Zeitgeschichte sein. D.h. man darf sie ohne sie um Erlaubnis zu fragen (was eigentlich für jedes Personenfoto sonst gilt) ablichten. Dabei muss aber ein gesamtgesellschaftlicher Zusammenhang gegeben sein. Im Zweifel konstruieren das Rechtsverdreheranwälte eines bestimmten Mediums.


    Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364247
    Datum05.10.2006 17:1739190 x gelesen
    das ist schon klar, das einzigste was man machen kann ist die Wahrscheinlichkeit zu minimieren das der Depp aus den eigenen Reihen kommt


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364248
    Datum05.10.2006 17:2239267 x gelesen
    Geschrieben von Stefan CimanderJede Absperrung ist durchlässig. Dabei stellt sich auch die Frage, wer sperrt ab und welche Befugnisse hat der Absperrende. Nicht jedes FwG geht soweit wie das Bayrische in §25. ;-))

    In der aktuellen Brandschutz wurde von Ralf Fischer ein interessanter Artikel zu dem Thema veröffentlicht, der dieses Theme sehr differenziert beleuchtet.

    Ich muss dazu sagen, dass ich nicht überall mit im konform gehe. In meinen Augen ist es weder Aufgabe, Recht oder Pflicht des Staates, zu entscheiden, was die Presse fotografiert und was nicht

    Und sobald hier durch staatliche Organe so etwas entschieden wird, läuft da grundsätzlich was falsch - was jetzt nicht heißt, dass ich jede Veröffentlichung gut heiße. Die Abwägung darf aber nicht von staatlicher Seite erfolgen.

    Geschrieben von Stefan CimanderWas mir noch einfällt: Auch Unfallopfer können unter bestimmten Bediengungen eine relative Person der Zeitgeschichte sein. D.h. man darf sie ohne sie um Erlaubnis zu fragen (was eigentlich für jedes Personenfoto sonst gilt) ablichten. Dabei muss aber ein gesamtgesellschaftlicher Zusammenhang gegeben sein. Im Zweifel konstruieren das Rechtsverdreheranwälte eines bestimmten Mediums.

    Wie ich in diesem Brandschutzartikel lesen musste, ist dies seit 2004 durch eine Gesetzesänderung nicht mehr ganz so einfach. Nur mal ganz ehrlich: Wo liegt die Grenze? Wer soll das Entscheiden? Wenn der Staat das tut, dann ist es nichts anderes als das Böse Wort: Zensur.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW364253
    Datum05.10.2006 17:3039123 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Florian Beschzusätzlich ein absolutes Handy / Kamera Verbot

    So läuft es seit einiger Zeit in Köln. Absolutes Fotografie-Verbot an Einsatzstellen durch Einsatzkräfte.

    Sanktionen, falls doch? Keine Ahnung. Noch nicht gehört, ob das erforderlich war.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorThom8as 8L., Sachsen / 364337
    Datum06.10.2006 08:3939296 x gelesen
    Stefan Cimander schriebDas Problem lässt sich sehr einfach per Dienstanweisung regeln: Private Mobiltelefone haben nichts im Einsatzfahrzeug und auch nichts in der PSA zu suchen. Da muss man gar nicht erst mit polizei drohen. Wer dagegen verstößt, muss dann mit den in der DA beschriebenen Konsequenzen rechnen.

    Was die Diskussion um das generelle Anfertigen von Fotos durch die Feuerwehr an ESTs angeht, so kann auch das durch eine DA klar geregelt werden.


    Wie willste das Handyverbot durchsetzen? Bei uns wurde durch die Wehrleitung ein solches Verbot auch schon überlegt. - Aus anderen Beweggründen! Wurde aber genau aus den Gründen der Durchsetzbarkeit fallen gelassen. Bei einigen Einsätzen, vor allem nach Unwettern, war es sogar von Vorteil wenn jemand ein Handy mit hatte, wenn der 4-Meter-Funk wegen der Alarmierungen blockiert war. Nicht jedes Fahrzeug unserer Wehr ist nämlich mit Handy ausgestattet.

    Wenn ich zum Einsatz mein Handy einstecken hab, dann hab ichs einstecken. Ich kram doch nicht erst alles aus meinen Taschen. Bei Einsätzen mit EX-Gefahr kann man das Handy an der E-Stelle auch noch auspacken und im ELW verstauen.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364338
    Datum06.10.2006 08:4239356 x gelesen
    ausserdem gibt es ja auch FW angehörige die auch im Einsatz erreichbar sein müssen

    sei es Arbeitgeber, Famillie oder sonstiges


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorPete8r K8., Eimeldingen / Baden-Württemberg364339
    Datum06.10.2006 08:5439277 x gelesen
    Hallo,

    gestern hast du noch ein absolutes Handyverbot gefordert.

    Geschrieben von Florian Beschausserdem gibt es ja auch FW angehörige die auch im Einsatz erreichbar sein müssen

    Du widersprichst dir selbst.

    Gruß aus dem Badischen

    Peter


    ...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364340
    Datum06.10.2006 08:5639344 x gelesen
    Kamerahandys.. bzw das anfertigen von Bildern damit waren gestern gemeint


    Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen364341
    Datum06.10.2006 08:5839046 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas LampertWie willste das Handyverbot durchsetzen? Bei uns wurde durch die Wehrleitung ein solches Verbot auch schon überlegt. - Aus anderen Beweggründen!

    hm, warum ist es überhaupt notwendig? Das Handy liegt entweder im Auto oder in der Hosentasche im Gerätehaus. Und ich wüßte bei uns niemanden, bei dem es anders ist...
    Bei uns sind allerdings auch in beiden Fahrzeugen Mobiltelefone... Und der Kostenfaktor ist mittlerweile auch nicht mehr wirklich ausschlaggebend...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen364343
    Datum06.10.2006 09:0239158 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian Beschausserdem gibt es ja auch FW angehörige die auch im Einsatz erreichbar sein müssen sei es Arbeitgeber

    hm, ich bin auch einer, der sich gerne mal spät abends anrufen läßt (Baustelle in Südamerika etc.), aber es gibt Situationen, da erreicht man mich eben nicht. Dazu gehört z.B. der Feuerwehreinsatz. Und da sollte auch niemand einen Ton dazu sagen... und wenn ich auf einen wichtigen Anruf z.B. von der Familie warte, dann muss ich entweder für einen Ersatz sorgen, der sich darum kümmert, oder eben mal nicht zum Einsatz kommen...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern364347
    Datum06.10.2006 09:1339234 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschausserdem gibt es ja auch FW angehörige die auch im Einsatz erreichbar sein müssen

    Du wieder sprichst dem was du gestern geschrieben hast. Fällt dir das eigentlich nicht auf? Was soll denn dieses ominöse im Nebel rumstochern?

    Abgesehen davon, wie ist das im Innenangriff, ist derjenige da dann auch jederzeit erreichbar? Ich kann langsam nur noch den Kopf schütteln wenn ich das so lese.

    Im übrigen weren in mitteleuropäischen Foren (nicht Chat) üblicherweise Grußformeln verwendet.


    Christian





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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364349
    Datum06.10.2006 09:5039180 x gelesen
    Moin moin,

    Geschrieben von Florian Beschausserdem gibt es ja auch FW angehörige die auch im Einsatz erreichbar sein müssen

    sei es Arbeitgeber, Famillie oder sonstiges


    Wenn Du erreichbar sein musst, sorry, dann musst Du in der Wache oder Zuhause bleiben, wenn Dein Ag dich anruft und eine Wichtige Frage hat musst Du dir für diese Zeit nehmen können, andernfalls, wenn Du bereitschaftsdienst hast musst Du u.U. schnell abkömmlich sein usw. usw.

    Und wenn Deine Familie im Einsatz anruft und Du einen gemütlichen talk führst wenn neben an die Hütte abfackelt, wirst Du das Thema "Jornalisten" vielleicht auf andere weisse kennen lernen falls Dich einer "lächelnd_am_telefon_mit_einem_in_Flammenstehenden_Haus_im_Hintergrund" ablichtet.

    Bei bestimmten Einsatzlagen hatte ich auch schon mein Telefon dabei, Hochwasser (u.U), Sturm (u.U.) udgl., bzw. wenn absehbar war, dass es länger dauert und nicht so sehr Eile geboten ist.

    Und dann kommt es auch noch darauf an, welch eine Funktion Du im Einsatz wahrnimmst, wenn Du als AT mit dem Handy in der Tasche in den IA gehst, würde ich Dir was erzählen!


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg364350
    Datum06.10.2006 09:5739334 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Florian Besch
    ausserdem gibt es ja auch FW angehörige die auch im Einsatz erreichbar sein müssen


    Geschrieben von Christian SchorerAbgesehen davon, wie ist das im Innenangriff, ist derjenige da dann auch jederzeit erreichbar?

    Hallo,
    ich weiß nicht, wie dringend eine Baustelle in Südamerika ist, mir fallen wesentlich nähere und ebenfalls dringende Möglichkeiten ein. In der "Vor-Handy-Zeit" lief das dann über die Leitstelle und 4m Funk. Heutzutage praktikabel? Na dann...

    Schlägt jetzt jemand als Alternative Austritt vor?

    So eine ganz schlechte Idee fanden wir das nicht, wenn bei Alarm ein zusätzlicher FA schnell verfügbar war, der nach Abflauen der Chaosphase und genügend Personal am Einsatzort dann wieder verschwand. Innenangriff? Es gibt auch andere Aufgaben in dieser Situation, von denen man sich leichter ablösen lassen kann.

    Ach so, wofür das Handy? Ich konnte meinen Abholer zur Einsatzstelle dirigieren, ich konnte schon mal Angaben über meine persönliche Einsatzdauer machen, Fragen beantworten und auf diese Art Probleme minimieren.

    Freundliche Grüße,

    Michael Schuckart


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364357
    Datum06.10.2006 10:1739358 x gelesen
    Geschrieben von Michael SchuckartAch so, wofür das Handy? Ich konnte meinen Abholer zur Einsatzstelle dirigieren, ich konnte schon mal Angaben über meine persönliche Einsatzdauer machen, Fragen beantworten und auf diese Art Probleme minimieren.


    Dafür bietet es sich an, dienstliche Mobiltelefone vorzuhalten.
    Weil wenn ich morgens um 5 aus dem Bett in den Einsatz gehe habe ich mein Handy auch nicht dabei um um 8 meinem Chef sagen zu können, daß es was später wird.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg364366
    Datum06.10.2006 10:3739142 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWeil wenn ich morgens um 5 aus dem Bett in den Einsatz gehe habe ich mein Handy auch nicht dabei um um 8 meinem Chef sagen zu können, daß es was später wird.

    Bei uns Informiert die Mannschaft die im Gerätehaus ist (Funkzentrale) die AG der eingesetzten Kräfte.


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364386
    Datum06.10.2006 11:4039198 x gelesen
    Hallo Stefan!

    Geschrieben von Stefan CimanderOb das was bringt? Führt u.U. zu diesem Ergebnis hier und hier. Das mal nur so als Beispiel, wie Absperrmaßnahmen von außen gedeutet werden können.
    Wobei dieser Journalist nicht Recht hat, nur weil er besonders laut schreit. ;-)
    Ein Urteil wonach diese Feuerwehrleute "böse" gehandelt haben, ist er mir aus der Diskussion im Blog bis heute schuldig.

    Gruß
    Sven


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP364472
    Datum06.10.2006 14:4939042 x gelesen
    Also bau ich vor dem nächsten Einsatz die Kamera aus meinem Handy aus, dann bau ichs wieder zusammen, damit ich erreichbar bin, und dann darf ich losfahren?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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