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ThemaBayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in63 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
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  • Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in den Landtag ein
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg364540
    Datum06.10.2006 21:1323596 x gelesen
    hallo,

    Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in den Landtag ein

    jetzt mal unabhängig ob dieser Antrag durchkommt - was meint Ihr dazu?

    wäre das eine Lösung so mancher Probleme der Kommunen?


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364542
    Datum06.10.2006 21:3421810 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerwäre das eine Lösung so mancher Probleme der Kommunen?

    In meinen Augen in manchen Regionen die EINZIGE Lösung für die Zukunft. Denn wie sollen kleine oder Kleinste Gemeinden den Brandschutz in Zukunft noch sicherstellen, wenn sie auf sich allein gestellt sind?

    Die Frage ist hier nur, in wie fern dieser Zweckverband geführt wird. Wenns richtig läuft, dann kann das durchaus ein Erfolgskonzept werden - ich fürchte nur, dass es da von der Basis erhebliche Widerstände geben wird...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364543
    Datum06.10.2006 21:3421856 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen M@yerjetzt mal unabhängig ob dieser Antrag durchkommt - was meint Ihr dazu?

    wäre das eine Lösung so mancher Probleme der Kommunen?


    Das hat NRW schon seit Jahren. Es wäre mir nicht bekannt, dass das jemals eine Gemeinde gemacht hat.
    Oder kennt jemand Beispiele?


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen364544
    Datum06.10.2006 21:3521769 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in den Landtag ein

    jetzt mal unabhängig ob dieser Antrag durchkommt - was meint Ihr dazu?

    wäre das eine Lösung so mancher Probleme der Kommunen?


    ... HBKG §7 (1) sechster Satz ermöglicht das in Hessen schon seit 1999 (ggf. stand das so auch schon im Vorläufer) - ohne dass da der Run auf derartige Organisationsformen ausgebrochen wäre

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364545
    Datum06.10.2006 21:3621868 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Christi@n PannierDas hat NRW schon seit Jahren. Es wäre mir nicht bekannt, dass das jemals eine Gemeinde gemacht hat.
    Oder kennt jemand Beispiele?


    Sorry, meinte Hessen, nicht NRW.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364546
    Datum06.10.2006 21:3821750 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierSorry, meinte Hessen, nicht NRW.

    Ich wollte gerade fragen, wo das sein soll. ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364547
    Datum06.10.2006 21:3921816 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... HBKG §7 (1) sechster Satz ermöglicht das in Hessen schon seit 1999 (ggf. stand das so auch schon im Vorläufer) - ohne dass da der Run auf derartige Organisationsformen ausgebrochen wäre

    Wunderts dich?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen364550
    Datum06.10.2006 21:5321842 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Gerhard Bayer
    ... HBKG §7 (1) sechster Satz ermöglicht das in Hessen schon seit 1999 (ggf. stand das so auch schon im Vorläufer) - ohne dass da der Run auf derartige Organisationsformen ausgebrochen wäre

    Geschrieben von Stefan BrüningWunderts dich?

    ... nö, weil es:
    - in Hinblick auf HBKG §3 (2) - Hilfsfrist - nur sehr beschränkt Organisationsvorteile bietet
    - die meisten Organisationsmodelle zunächst mal einen zusätzlichen (politischen und organisatorischen) Verwaltungsoverhead schaffen, der - solange weitestestgehend ehrenamtlicher Unterbau - keine wesentlichen Synergien (s.a. Hilfsfrist) entgegenstehen

    In Details gibt es durchaus schon feuerwehrtechnische interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen (in meinem Kreis an verschiedenen Stellen: koordiniertes Wechselladerkonzept, gemeinsame Beschaffung und Betrieb eines Schlauchpflegezentrums, Zusammenarbeit im Bereich Tagesalarmsicherheit)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364551
    Datum06.10.2006 21:5721858 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerIn Details gibt es durchaus schon feuerwehrtechnische interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen (in meinem Kreis an verschiedenen Stellen: koordiniertes Wechselladerkonzept, gemeinsame Beschaffung und Betrieb eines Schlauchpflegezentrums, Zusammenarbeit im Bereich Tagesalarmsicherheit)

    Die gibt es aber auch durchaus bei uns, obwohl da nicht speziell eine gesetzliche Regelung existiert.

    z.B. wird unser LZ zu einem Ortsteil der Nachbarstadt primär mitalarmiert, weil der zuständige LZ eine sehr lange Anfahrt hat, usw.

    Spricht ja auch nix gegen. Ich kenne aber Landstriche, da würde man sich eher alles andere machen - aber nicht zusammenarbeiten. Da wird dann auch eine gesetzliche Regelung kaum etwas bringen...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364552
    Datum06.10.2006 22:1221815 x gelesen
    Hi!

    Die Möglichkeiten gibt es in NRW auch. Man schaue zum Beispiel in § 1 Abs. 7 FSHG NW (Hinweis: vorher beim IdF die aktuelle Version downloaden und nicht die steinalte von der Festplatte nehmen ;-)

    Der Absatz 7 hat nach Ansicht des IM NRW allerdings nur deklaratorischen Charakter und solche Zusammenarbeit war auch vorher schon möglich.

    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364554
    Datum06.10.2006 22:2821845 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sven TönnemannDie Möglichkeiten gibt es in NRW auch. Man schaue zum Beispiel in § 1 Abs. 7 FSHG NW (Hinweis: vorher beim IdF die aktuelle Version downloaden und nicht die steinalte von der Festplatte nehmen ;-)

    In Form eines Zweckverbandes?
    Kann ich mir nicht vorstellen.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen364568
    Datum07.10.2006 09:3021736 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningIch wollte gerade fragen, wo das sein soll. ;-)

    Für NRW im neu dazugeschriebenen Absatz 7 des § 1.

    Prominentes Beispiel ist die gemeinsame Leitstelle der "Gemeinden" Wuppertal und Solingen.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW364573
    Datum07.10.2006 10:1321757 x gelesen
    Moin,

    unter Beachtung der Aktuellen ( und überall individuellen ) Schutzzieldefinition und Erreichungsgrad, kann sowas im Detail, für "erst angreifer" schwierig werden, aber ich bin mir sicher das wir die Schutzziele und die Erreichungsgrade in Zukunft den Finanzsituationen der Gemienden anpassen werden, dafür wird schon die Politik sorgen ;-)


    Ansonsten siehe die aktuellen Aktivitäten in den Niederlanden ( da sogar schon ein bisschen hart ) zur Zusammenlegung / Reduzierung der Feuerwehren auf "zweckmässige", Bedarfsgerchte Feuerwachen ( BF, FF, Parttimer usw. )


    Gruß aus Hückelhoven


    Gerrit


    _________________________________________________

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    AutorHann8es 8K., Vorau (Ö) / Steiermark364577
    Datum07.10.2006 11:0621693 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerjetzt mal unabhängig ob dieser Antrag durchkommt - was meint Ihr dazu?

    Ich komme aus einer Feuerwehr die für 5 Gemeinden (insgesamt 5000EW, ca. 80km²) zuständig ist. Bei uns in Ö ist das in manchen Gebieten gängige Praxis.
    Der einzige Nachteil den ich bis jetz feststellen konnte ist, dass aufgrund längerer Anfahrtszeiten der FA zum Gerätehaus und dadurch geringerer Attraktivität für die Bevölkernung der Aussengemeinden, die Kerngemeinde einen Großteil (über 90%) des Personals stellt.
    Bei uns gibt es keine gesetzlich festgelegte Hilfeleistungsfrist, der Erreichungsgrad liegt bei ca. 65% des Gebietes innerhalb von 10min ab Alarmierung.

    mfg, Hannes


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg364578
    Datum07.10.2006 11:0821790 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Gerrit Schulmeyer

    Reduzierung der Feuerwehren auf "zweckmässige"

    Das wird wegen der speziellen Feuerwehrstruktur hierzulande schwierig umzusetzen sein ?!

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW364580
    Datum07.10.2006 12:2321760 x gelesen
    Ja schwierig ist das, weil:

    1. versteht sich eine masse der FWen als "traditionsverein" welcher zum Bild und Freizeitangebot eines jeden Ortes gehört.
    2. weil jeder Feuerwehrmann ca. drei Wählerstimmen in der Kommunalwahl ausmacht bzw. beinflusst und welcher Brügermeister will die nicht ?
    3. weil dazu ein kommpetenz von den Gemeinden ggf. auf die Kreis oder Bezirke abgegeben werden muß, was natürlich keiner möchte.


    Gruß aus Hückelhoven


    Gerrit


    _________________________________________________

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    AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen364586
    Datum07.10.2006 12:5721787 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Jürgen M@yerwäre das eine Lösung so mancher Probleme der Kommunen?
    es ist sicherlich einen Denkanstoss wert, gerade was die Stationierung von Sonderfahrzeugen betrifft. Meines Erachtens sollte deren Stationierung in den meisten Gebieten weg von der kommunalen Ebene, denn so kommen sonst Absurditäten zustande wie zwei Drehleitern im Abstand von wenigen km.

    Ich stelle mir gerade mal vor, dass z.B. im Rettungsdienst die Verantwortung auf kommunaler Ebene läge statt wie eigentlich bundesweit üblich auf Kreisebene (teils noch weiter oben => RZV). In jedem Pusemuckel stünde entweder ein RTW (der dann kaum ausgelastet ist und horrende Kosten verursacht) oder aber Kommunen würden sich regelrechte Gefechte liefern um den Standort - wenn sie denn aufgrund der Kosten sich einen RTW "teilen"...


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364591
    Datum07.10.2006 14:5221740 x gelesen
    Wobei sich der Haupteffekt nicht auf den täglichen Dienst auswirken muss

    alleine die Gründung eines FwZv bedingt noch keine schliessung einer Gemeindefeuerwehr!

    übergreifende AAO speziell über Tag dürften die REgel sein

    am meisten dürfte es sich in der Verwaltung ausmachen sprich
    zentrale Beschaffung und Abrechnung, noch weiter harmonisierende Einsatzpläne, standartisierte Ausrüstung, Atemschutzpools, etc

    die Feuerwehrtechnischen Aufgaben könnten innerhalb eines ZVs ebenfalls zentralisert werden, was ja u.U eine Aufwertung der entsprechenden FW bedeutet

    ausserdem wäre es im Rahmen des ZV mglich kostendeckend Ersatzfahrzeuge für Reperaturen vorzuhalten, was sich wohl keine kleine Gemeinde leisten kann

    Das Vereinsleben würde meines Erachtens nicht oder nur sehr geringfügig leiden


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg364592
    Datum07.10.2006 15:0121868 x gelesen
    Hallo Forum,

    Wenn ich dann unser FWG dagegenstelle:

    Geschrieben von -FWG Baden Württemberg-
    §38 Kreisfeuerwehrverbände im ehemaligen Lande Württemberg-Hohenzollern

    Falls die im ehemaligen Lande Württemberg-Hohenzollern bestehenden Kreisfeuerlöschverbände nicht binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgelöst werden, sind die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Kreisfeuerlöschverbände auf die von ihnen zu diesen Zeitpunkt wahrgenommenen Aufgaben beschränkt. Das Vermögen eines aufgelösten Kreisfeuerlöschverbandes geht, wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist und wenn nichts anders vereinbart wird, auf den Landkreis über; es ist für die Förderung des Feuerwehrwesens zu verwenden.


    Wurde bei der Inkraftsetzung des FWG durch die Auflösung der Kreisfeuerlöschverbände ein gewaltiger Schritt Rückwärts gemacht.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364595
    Datum07.10.2006 15:0921783 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerWurde bei der Inkraftsetzung des FWG durch die Auflösung der Kreisfeuerlöschverbände ein gewaltiger Schritt Rückwärts gemacht.

    Ich nehme mal an, dass diese Entscheidung im damaligen historischen Kontext im besetzten Deutschland nachvollziehbar war, ebenso wie der Föderalismus im Allgemeinen. (Stichwort: Gleichschaltung und Zentralisierung)

    Man konnte damals ja nicht absehen, wie die Strukturen und Probleme im nächsten Jahrtausend aussehen und offensichtlich lagen die Prioritäten der Besatzungsmächte ja auch woanders.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg364602
    Datum07.10.2006 15:1921800 x gelesen
    Hallo Stefan,

    Geschrieben von Stefan Brüning
    Ich nehme mal an, dass diese Entscheidung im damaligen historischen Kontext im besetzten Deutschland nachvollziehbar war, ebenso wie der Föderalismus im Allgemeinen.

    Unser FWG stammt in den Grundzügen von 1956, damals konnte man nicht mehr unbedingt von Besatzung reden. Ich glaube eher das Bestrebungen in Richtung "unser Feuer" im Gange waren. Mir ist noch ein Landkreis mit diesem Kreisfeuerlöschverband bekannt, dort wird meines Wissens die FW kreisweit organisiert.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364603
    Datum07.10.2006 15:2221794 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerUnser FWG stammt in den Grundzügen von 1956, damals konnte man nicht mehr unbedingt von Besatzung reden. Ich glaube eher das Bestrebungen in Richtung "unser Feuer" im Gange waren. Mir ist noch ein L

    da war die Besatzung mitten am laufen

    Geschrieben von Michael Bayerdort wird meines Wissens die FW kreisweit organisiert.

    gibt es dort nur eine Kreisfeuerwehr oder wird dort auf Kreisebene koordiniert?


    Grüße nach Münsingen, wo es auch im Juni schneit..


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364609
    Datum07.10.2006 15:5421839 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Florian Besch

    Geschrieben von Michael Bayer
    Unser FWG stammt in den Grundzügen von 1956, damals konnte man nicht mehr unbedingt von Besatzung reden. Ich glaube eher das Bestrebungen in Richtung "unser Feuer" im Gange waren. Mir ist noch ein L


    da war die Besatzung mitten am laufen


    Quatsch!
    Mit der Gründung der Bundesrublik Deutschland 1949 erhielt diese begrenzte Souveranität, die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten regelte das Besatzungsstatut vom 10.04.1949, welches am 21.09.1949 in Kraft trat und bis zum 05.05.1955 galt. Ab dann galten die Pariser Verträge und die Buindesrepublik war ein souveräner Staat, d.h. 1956 war die Besatzung keineswegs in vollem Gange, sondern bereits beendet.
    Gemeinschaftskunde, 9. Klasse.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364611
    Datum07.10.2006 15:5821865 x gelesen
    P.S.:

    Geschrieben von Christi@n PannierQuatsch!
    Mit der Gründung der Bundesrublik Deutschland 1949 erhielt diese begrenzte Souveranität, die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten regelte das Besatzungsstatut vom 10.04.1949, welches am 21.09.1949 in Kraft trat und bis zum 05.05.1955 galt. Ab dann galten die Pariser Verträge und die Buindesrepublik war ein souveräner Staat, d.h. 1956 war die Besatzung keineswegs in vollem Gange, sondern bereits beendet.
    Gemeinschaftskunde, 9. Klasse.


    Das hätte man schon deshalb wissen können, weil bekanntlich an eben jenem 05. Mai 1955 die Gründung und Bewaffnung der Bundeswehr erfolgte, was wohl unter Besatzungsherrschaft kaum möglich gewesen wäre.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364612
    Datum07.10.2006 16:1021896 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Andreas BräutigamFür NRW im neu dazugeschriebenen Absatz 7 des § 1.

    § 1 (7) FSHG NW: Gemeinden und Kreise können zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben nach diesem Gesetz öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit abschließen. Dabei sind die Belange der ehrenamtlichen
    Feuerwehrangehörigen besonders zu berücksichtigen.


    § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NW behandelt die öffentlich rechtliche Vereinbarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, z.B. zur Übernahme von Aufgaben eines anderen in eigene Zuständigkeit. Es ist der vierte Teil des dieses Gesetzes.
    Zweckverbände hingegen im dritten Teil (§ 4 ff.) des Gesetzes geregelt.
    Insofern frage ich mich, wo das FSHG NW die Ermächtigung der Gemeinden zur Gründung eines Feuerwehr-Zweckbandes bietet.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü364614
    Datum07.10.2006 16:2421848 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Florian Besch


    Geschrieben von Michael Bayer
    Unser FWG stammt in den Grundzügen von 1956, damals konnte man nicht mehr unbedingt von Besatzung reden. Ich glaube eher das Bestrebungen in Richtung "unser Feuer" im Gange waren. Mir ist noch ein L


    da war die Besatzung mitten am laufen


    Quatsch!
    Mit der Gründung der Bundesrublik Deutschland 1949 erhielt diese begrenzte Souveranität, die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten regelte das Besatzungsstatut vom 10.04.1949, welches am 21.09.1949 in Kraft trat und bis zum 05.05.1955 galt. Ab dann galten die Pariser Verträge und die Buindesrepublik war ein souveräner Staat, d.h. 1956 war die Besatzung keineswegs in vollem Gange, sondern bereits beendet.
    Gemeinschaftskunde, 9. Klasse.


    Wobei unsere saarländischen Freunde 1956 gar nicht Teil der BRD - und damit schon irgendwie "besetzt" - waren.

    siehe hier

    mfg Fabian Kunz


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364616
    Datum07.10.2006 16:2921804 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Fabian KunzWobei unsere saarländischen Freunde 1956 gar nicht Teil der BRD - und damit schon irgendwie "besetzt" - waren.

    Das ist völlig irrelevant, da die Diskussion um die württembergischen Kreisfeuerlöschverbände ging.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364619
    Datum07.10.2006 16:3921826 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerUnser FWG stammt in den Grundzügen von 1956, damals konnte man nicht mehr unbedingt von Besatzung reden.

    Bitte? Mit Einschränkungen kannst Du bis zum 2+4-Vertrag davon sprechen. Auch wenn unter Adenauer mitte der 50er einige Beschränkungen seitens der Hohen Kommisare zurückgenommen wurden.

    Geschrieben von Michael BayerIch glaube eher das Bestrebungen in Richtung "unser Feuer" im Gange waren. Mir ist noch ein Landkreis mit diesem Kreisfeuerlöschverband bekannt, dort wird meines Wissens die FW kreisweit organisiert.

    Das mag natürlich auch mitspielen. Aber es ist nicht von der Hand zuweisen, dass der Föderalismus (und das bis in die kleinste Stufe) durch die Besatzungsmächte forciert wurde, um ein Widererstarken Deutschlands (im ursprünglichen Sinne) etwas unwahrscheinlicher zu machen. Wenn man mal nach dem Begriff "Morgentau-Plan" googelt, dann wird man herausfinden, dass es auch noch etwas härter hätte kommen können.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364622
    Datum07.10.2006 16:4321796 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDas hätte man schon deshalb wissen können, weil bekanntlich an eben jenem 05. Mai 1955 die Gründung und Bewaffnung der Bundeswehr erfolgte, was wohl unter Besatzungsherrschaft kaum möglich gewesen wäre.


    OK. Der Begriff "Besatzung" war danach nicht mehr aktuell. Aber von Souveränität zu sprechen ist in meinen Augen etwas viel. Wenn man gewollt hätte, dann hätten die Besatzungsmächte noch ein deutliches Wort mitsprechen können und ggfs. sogar die gewählte dt. Regierung absetzen können.

    Wenn das Souveränität ist...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü364623
    Datum07.10.2006 16:4421711 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierDas ist völlig irrelevant, da die Diskussion um die württembergischen Kreisfeuerlöschverbände ging.

    Florians Wohnort legt für mich nahe, dass er an genau diesen Fakt dachte. Aber vielleicht schreibt er auch selbst noch etwas dazu ...

    mfg Fabian Kunz


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364624
    Datum07.10.2006 16:4521732 x gelesen
    Besatzungsstatut vom 10.April 1949

    Art. III
    Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Verfolg der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen unumgänglich ist. Bevor sie dies tun, werden sie die zuständigen deutschen Behörden von ihrem Entschluss und seinen Gründen offiziell unterrichten."



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364625
    Datum07.10.2006 16:4721724 x gelesen
    ich dachte auch wie Christain an die Vollkommene Souveränität (Stichworte 2+4; 1990)

    Das wir erst später heim ins "Reich" gekommen sind hab ich total vergessen


    und da wollte ich einen Tag lang nicht auffallen


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364626
    Datum07.10.2006 16:5721963 x gelesen
    Geschrieben von Stefan BrüningOK. Der Begriff "Besatzung" war danach nicht mehr aktuell. Aber von Souveränität zu sprechen ist in meinen Augen etwas viel. Wenn man gewollt hätte, dann hätten die Besatzungsmächte noch ein deutliches Wort mitsprechen können und ggfs. sogar die gewählte dt. Regierung absetzen können.

    Nach eine ICQ-Diskussion mit Christian relativiere ich die Aussage. Deutschland war danach nicht mehr besetzt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364628
    Datum07.10.2006 17:1521822 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Stefan BrüningBesatzungsstatut vom 10.April 1949

    Wie bereits oben geschrieben endete das Besatzungsstatut am 05. Mai 1955 mit Inkrafttreten der Pariser Verträge.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364630
    Datum07.10.2006 17:2521729 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWie bereits oben geschrieben endete das Besatzungsstatut am 05. Mai 1955 mit Inkrafttreten der Pariser Verträge.

    Ja. Deswegen relativiere ich meine Aussage darauf, dass keine "Besatzung" mehr besteht, die Alliierten Kontrollmächte zu dem Zeitpunkt jedoch noch umfangreiche "Vorbehaltsrechte" haben.
    Diese wurde erst im späteren Verlauf verringert und entgültig erst mit dem 2+4-Vertrag (der ja wieder neue Einschränkungen enthält[1]) abgeschafft.

    [1] Wobei ich den natürlich nicht darauf reduzieren will!



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364657
    Datum07.10.2006 19:4421726 x gelesen
    Hi!

    Nein, in der Tat nicht als Zweckverband sondern im Rahmen einer öffentlich rechtlichen (mandatierenden oder delegierenden) Vereinbarung.
    Es muss also die Aufgabe auf einen anderen Träger übergeben werden, wobei man sich weitreichende Mitwrikungsrechte vorbehalten kann. Eine Übertragung weitreichender Aufgaben auf den Kreis käme m.E. einem Zweckverband indes sehr nahe. Politisch aber sehr schwierig durchsetzbar und praktisch unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Hilfsfristen nur mit begrenzten Synergieeffekten.

    Gruß
    Sven


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen364669
    Datum07.10.2006 20:2121731 x gelesen
    die Rechtsform mag eine andere sein, der Effekt jedoch ist durchaus vergleichbar.

    Und da wird auch in sehr naher Zukunft noch sehr viel mehr kommen. In NRW z. B. wird mancherorts mehr als laut über gemeinsame hautpamtliche Wachen auf der gemeisamen Gemeindegrenze nachgedacht und fast jeder der derzeit eine große Leitstelle baut, ist entweder selber auf der Pirsch, um den/die Nachbarn zu schlucken oder wird entsprechend von den Nachbarn befragt.

    Fakt ist: Die interkommunale Zusammenarbeit wird in allen Ländern auch vor den Feuerwehren nicht halt machen. Und aufgrund der Eckdaten des jetzigen Systems kann man nur sagen: Nur zu...


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen364671
    Datum07.10.2006 20:2721698 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannPolitisch aber sehr schwierig durchsetzbar und praktisch unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Hilfsfristen nur mit begrenzten Synergieeffekten.

    Das sehe ich durchaus ganz anders (und ich bin nicht ganz alleine) ;-)


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen364673
    Datum07.10.2006 20:2821807 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannDas wird wegen der speziellen Feuerwehrstruktur hierzulande schwierig umzusetzen sein ?!

    Och, die Niederlande habens geschafft, die Schweiz hats geschafft und uns werden der Helferschwund und die Kassenlage auch noch beflügeln...


    Gruß

    A.

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364674
    Datum07.10.2006 20:3121795 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Andreas BräutigamDas sehe ich durchaus ganz anders (und ich bin nicht ganz alleine) ;-)

    Was die Verwaltung wünscht und was die gewählten Volksvertreter wollen ist oftmals noch ein gewaltiger Unterschied. Wir haben da schon unsere Erfahrung mit im Kreis, sowohl im Norden als auch im Süden. ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen364675
    Datum07.10.2006 20:3421654 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannWas die Verwaltung wünscht

    Die Verwaltung auf kommunaler Ebene wünscht in diesem Punkt meist dasselbe wie die Politik, nämlich: Bloß nix an den bösen Kreis abgeben. Ich sah das eher aus der Sicht des schutzzielorientierten Feuerwehrlers und des Steuerzahlers (wobei ich nur ein Jahr Steuern an einen Kreis bezahlt habe...).


    Gruß

    A.

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    AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW364678
    Datum07.10.2006 20:4121736 x gelesen
    Moin,

    ja mit HA Kräften kann man sich vieler Ort an die Rettungswachenversorgungsbereichen orientieren. Allerdings bei einer Zusammelegung mit ehrenamtlichen da wird die Versorgungsqualität politisch neu definiert werden müssen. Andereseit kann man natürlich auch den "hilfsarbeiter Feuerwehrmann" kreieren welcher dann ziwschen seinen Komunalentätigkeiten als Hausmeister, Straßenreiniger ( nicht abwertend gemeint )usw. bei bedarf die versucht die Hilfsfristen zu halten, damit kein RP uaf die Idee kommt "richtige HA " zu vorderen.

    Im nächsten Zug mangelt es dann an Kräften für die Großschadenabwehr oder auserhalb NRW auch Katastrophenschutz genannt. Mein vorschlag u.a. gesezlich Einbindung von Bauhöfen und Stadtbetrieben im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Science Fiction Modus wieder aus


    Gruß aus Hückelhoven


    Gerrit


    _________________________________________________

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen364680
    Datum07.10.2006 20:4621699 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit SchulmeyerAllerdings bei einer Zusammelegung mit ehrenamtlichen da wird die Versorgungsqualität politisch neu definiert werden müssen.

    Jo, genau wie bei keiner Zusammenlegung. Nur hätte eine gemeindeübergreifende Struktur den Vorteil, dass die Talfahrt etwas gebremst würde.

    Aber die Realität sieht nach wie vor ganz anders aus. Ich habe mal ein Jahr in einer Stadt gelebt, da konnte ich innerhalb der Gemeinde anhand der Straßenseite auf der ich parkte entscheiden, ob mein Auto nach 5 Minuten oder nach 12 Minuten gelöscht werden würde. (geWOHNT habe ich Gott sei Dank auf der 5-Minuten-Seite...). Da hatten die Kreise um die FF-Wachstandorte halt einige Traditionsbeulen...


    Gruß

    A.

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland364694
    Datum08.10.2006 11:1921995 x gelesen
    Hallo,

    also über sie Souveränität konnten wir hier vortrefflich diskutieren, wir Saarländer waren (früher) mal heißbegehrt - oder so ein paar schwarze Steine unter der Erde, hat halt zu ein paar unschönen Geschichtsbucheinträgen geführt 8und einige Saarländer haben manchmal nicht unbedingt positiv weltpolitisch mitgewirkt), aber ok, anderes Themenfeld, zum eigentlichen:


    ob ein Zweckverband gut oder schlecht wird, ist nicht nur eine Frage der juristischen Ausgestaltung, sondern auch eine Einstellungssache in den Köpfen der (sagen wirs mal etwas härter) Lamettaträger.

    Warum muß denn in einem Bundesland (aktuell halt Bayern) erst mal ein juristisches Ungetüm gebildet werden, um eine Kirchturmübergreifende Zusammenarbeit zu ermöglichen? Reicht dazu die üblichen Gesetzesstruktur noch mehr aus?

    Wenn ich so an Zweckverbände denke, fallen mir hier erstmal die Negativbeispiele ein:
    z.B. im Bereich Entsorgung/ Müll, ich will nicht auf saarländische Details oder Probleme eingehen will, sondern nur allgemein die Probleme skizziere:
    - Probleme der (angeblichen) Überkapazitäten der Müllverbrennnung, Müllex- bzw. importe
    könnte bei Feuerwehren zu überdimensionierten Wachen oder techn. Zentren führen
    - Probleme der Verbandsführung
    wer darf den den hauptamtlichen Geschäftsführer machen?
    - alle machen mit....
    hier gibts wieder erste Gemeinden, die eigene Wege gehen, mit teilweise interessanten Argumenten, geht vor allem ums Geld
    also Gemeinde A stellt fest, das mit einem Multidupperhyperlöschhilfeleistungsallroundfahrzeug FA eingespart werden können und er Löscherfolg bie 50% niedrigeren Kosten 150% höher ist, also wird dieses Fahrzeug eingesetzt, die Bürger jubeln, dann zieht Gemeinde B nach, kauft ein Flugfeldlöschfahrzeug mit 1Mann - Bedienung und flutet nur noch (spart Atemschutz, Sicherungstrupp etc.), das Wasser wird dann vom THW abgepumpt und ist nach Abzug der Schadenersatzkosten immer noch 80% günstiger als der Zweckverbandtarif,

    so, ein wenig übertrieben?

    ok, gibt auch positive Beispiele, der Rettungszweckverband funktioniert, ohne Gemeindegrenzen und nun sogar (nach langen Geburtswehen) auch Grenzüberschreitend (äh, und damit meine ich nicht die Grenzen in die Pfalz....),

    also dann,
    frohes diskutieren,
    Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern364695
    Datum08.10.2006 12:3721716 x gelesen
    Hallo,

    inerressant, daß hier keine Bayern mitdiskutieren. Ich halte die Idee der SPD gar nicht mal so verkehrt, allerdings wäre es besser das BayFwG dahingehend zu ändern, daß die Zusammenlegung bzw Auflösung inaktiver Wehren (kenne ich ne ganze Menge) für die Gemeinden erleichtert würde.

    Ganz davon abgesehen, daß der Gesatzentwurf bei den herrschenden Mehrheitsverhältnissen in
    Bayern ohnehin keine Chance haben dürfte....

    Gruß

    Bernd


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)364698
    Datum08.10.2006 13:5421690 x gelesen
    Geschrieben von Bernd Schallerdaß die Zusammenlegung bzw Auflösung inaktiver Wehren (kenne ich ne ganze Menge) für die Gemeinden erleichtert würde.Was sind denn "inaktive Wehren"? Wehren, die keinerlei Einsätze bewältigen (können oder wollen) und trotzdem Steuergelder kosten?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern364707
    Datum08.10.2006 16:4921718 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Gerhard Bayerkeine wesentlichen Synergien (s.a. Hilfsfrist)

    Da es eine Hilfsfrist in Bayern (für die FW) nicht gibt, könnten insofern deutliche Synergien/Einsparungen möglich sein, falls dies dann auch (feuerwehr-)politisch gewollt wäre. Allein mir fehlt der Glaube...


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.de

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364709
    Datum08.10.2006 17:1221729 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Adrian RidderDa es eine Hilfsfrist in Bayern (für die FW) nicht gibt, könnten insofern deutliche Synergien/Einsparungen möglich sein, falls dies dann auch (feuerwehr-)politisch gewollt wäre. Allein mir fehlt der Glaube...

    Wenn die deutlich von den allgemein anerkannten Werten abweichen, gibt es mit Sicherheit Probleme! Abgesehen davon werden in Bayern in den Brandschutzbedarfsplänen, soweit vorhanden, Hilfsfristen vorgesehen sein. Die kann man zwar ändern, wenn man die aber drastisch verändert, ist das zum einen politischer Sprengstoff, zum Anderen muss man sich fragen lassen, wenn vorher 10 Minuten richtig waren, braucht es gute Argumente um zu sagen, dass jetzt 15 oder 20 Minuten auch ok sind.
    Der politische Sprengstoff wird aber viel eher das Problem sein.

    Gruß
    Sven


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg364719
    Datum08.10.2006 18:3121677 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Andreas Bräutigam

    uns werden der Helferschwund und die Kassenlage auch noch beflügeln...

    Klar; leider nehmen aber viele (?) Feuerwehren jetzt nicht die Chance wahr, aktiv an einer Umgestaltung, bzw. Anpassung des Feuerwehrwesen an die geänderten Verhältnisse/Rahmenbedingungen mitzuarbeiten. Wenn dann nachher Sachzwänge etc. "von oben" her dies ohne viel Federlesens verordnen, ist das Geschrei groß.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern364732
    Datum08.10.2006 19:1521723 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sven TönnemannAbgesehen davon werden in Bayern in den Brandschutzbedarfsplänen, soweit vorhanden, Hilfsfristen vorgesehen sein.

    Dort liegt m.E. der Hund begraben. Mir ist aus meinem Umfeld keine FF bekannt, die einen Brandschutzbedarfsplan hat, noch wüsste ich von einer Pflicht dazu in Bayern.

    Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?


    mkG
    Adrian Ridder

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern364734
    Datum08.10.2006 19:1921800 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    "inaktive Feuerwehren" sind für mich Fw die zwar auf dem Papier die geforderte Mindestmann-
    schaftsstärke von 18 bzw 27 Feuerwehrleuten erreichen, die aber keinerlei (oder sehr wenige)
    Aktivitäten erkennen lassen, also nicht mal Eimerfestspiele, keine Besuche von Lehrgängen,
    Fortbildungen etc. Und natürlich keine Einsätze. Wie gesagt: in unserem Kreis (Hof/Saale) und auch in den Nachbarkreisen fallen mir auf anhieb 3-4 Stück ein.

    Gruß Bernd

    Pardon für die späte Antwort. Hab das herrliche Wetter zu einem Ausflug genutzt :-)


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    AutorAnna8 W.8, Homburg/Main / Bayern364799
    Datum09.10.2006 16:2921772 x gelesen
    Auch bei uns in Bayern gibt es eine Hilfsfrist von 10 Minuten.
    Steht zwar nicht im Bayerischen Feuerwehrgesetz, aber im Vollzug dazu.


    Ganz allein meine persönliche Meinung!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen364803
    Datum09.10.2006 16:4121711 x gelesen
    Geschrieben von Anna WeisAuch bei uns in Bayern gibt es eine Hilfsfrist von 10 Minuten.
    Steht zwar nicht im Bayerischen Feuerwehrgesetz, aber im Vollzug dazu.


    Kann man das irgendwo nachlesen?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio364806
    Datum09.10.2006 16:5321941 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Anna WeisAuch bei uns in Bayern gibt es eine Hilfsfrist von 10 Minuten.
    Steht zwar nicht im Bayerischen Feuerwehrgesetz, aber im Vollzug dazu.


    Richtig.
    Jetzt sollte man aber auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Regensburg vom 22. Oktober 2003 (Az.: RO 3 K 02.2309) dazu kennen. Das interpretiert die Sache nämlich ein wenig anders als die meisten Feuerwehrleute.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)364819
    Datum09.10.2006 18:5621754 x gelesen
    Also das, was anderswo "überflüssig" genannt wird oder mit GW-TS/ KLF ausgerüstet wird (nicht immer ist das das gleiche, aber oft).


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY364872
    Datum10.10.2006 08:2421673 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierJetzt sollte man aber auch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Regensburg vom 22. Oktober 2003 (Az.: RO 3 K 02.2309) dazu kennen. Das interpretiert die Sache nämlich ein wenig anders als die meisten Feuerwehrleute.

    So ist es! Damit hat unser Freistaat - wohl aus finanziellen Gründen - sich auf juristischem Wege der Hilfsfrist entledigt. Wobei auch vorher die 10-Minutenfrist eine Lachnummer war. Sie galt als erfüllt, sobald irgendeine FW an der Einsatzstelle war, auch dann, wenn diese mangels Ausrüstung nur eine Fassadenwäsche durchführen konnte.

    Gruß
    Peter


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    AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern364883
    Datum10.10.2006 09:1921651 x gelesen
    Gab es für die württembergischen Kreisfeuerlöschverbände ein eigenes Besatzungsstatut? ;-)

    Die Diskussion ist natürlich inzwischen sowohl in Bezug auf das ursprüngliche Thema, als auch in Bezug auf dieses Forum insgesamt recht OT. Dennoch ist es natürlich Unfug, die Saarland-Frage bei einer Diskussion über den Besatzungszustand Deutschlands so vom Tisch zu wischen, wie Du das hier getan hast.


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    AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern364885
    Datum10.10.2006 09:2021857 x gelesen
    Formalrechtlich mag CP damit auch recht haben. Der Irak ist ja auch schon lange nicht mehr besetzt ...


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    AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern364886
    Datum10.10.2006 09:3021715 x gelesen
    http://www.google.de/search?hl=de&q=VollzBekBayFwG&meta=

    Da findest Du auch gleich die relativierende Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags dazu inkl. eines Verweises auf das Verwaltungsgerichtsurteil.


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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg365031
    Datum10.10.2006 22:1021755 x gelesen
    Geschrieben von Rene QuerenFormalrechtlich mag CP damit auch recht haben. Der Irak ist ja auch schon lange nicht mehr besetzt ...

    Ja, so ähnlich war auch mein Gedanke. Allerdings schon noch hier und nicht im Irak - immerhin bis 1990 hatten andere innerhalb von "Deutschland" auch noch ein Wörtchen mitzureden. Oder wer hat letztlich sein OK zur deutschen Einheit gegeben? Richtig! Die 4 Siegermächte! ;-)


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern365048
    Datum11.10.2006 09:0221628 x gelesen
    Eben!


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    AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg365068
    Datum11.10.2006 10:5021656 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierSorry, meinte Hessen, nicht NRW.

    In NRW wäre das auch möglich. Die konkrete Rechtsquelle habe ich nicht mehr im Kopf, es gibt in NRW ein "Regionalverbandsgesetz", in dem auch die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben über öff-re Vereinbarungen auf andere Kommunen übertragen werden oder in Kooperation erfolgen kann. Müsste so um 2002 verabschiedet worden sein.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen365069
    Datum11.10.2006 11:0621740 x gelesen
    In NRW wäre das auch möglich. Die konkrete Rechtsquelle habe ich nicht mehr im Kopf, es gibt in NRW ein "Regionalverbandsgesetz", in dem auch die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben über öff-re Vereinbarungen auf andere Kommunen übertragen werden oder in Kooperation erfolgen kann. Müsste so um 2002 verabschiedet worden sein.

    Ich hatte da letztes Jahr mal nachgeschaut - so etwas war in fast allen Bundesländern möglich. Hab leider nicht mehr im Kopf bei welchen es diesbezüglich Probleme gab.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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