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ThemaBlaulicht ja oder nein?24 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen365006
Datum10.10.2006 19:239610 x gelesen
Gestern abend befand sich eine Person vor Langeoog auf einer Sandbank. Personen die am Strand liefen bemerkten die Person und riefen über Handy die 112. Wir fuhren dann mit Blaulicht zum Strand und suchten die Person. Nach kurzer Zeit meldete sich die Person bei der Feuerwehr der mitlerweile selbst wieder von der Sandbank gekommen war. War ein Fotograf der Bilder vom Sonnenuntergang machte. Die Spaziergäger dachten das da halt einer auf sich aufmerksam machen wollte wegen den Bewegungen vom Fotograf.
Als wir wieder zurückfuhren hat uns dann ein Kammerad angemacht warum wir den mit Blaulicht gefahren wären. Das wäre ja nicht nötig gewesen bla bla bla. Ja hinter her kann man das gut sagen.
Wir und die Leitstelle sind davon ausgegangen das diese Person die sich auf der Sandbank befand hilfe braucht und deshalb mit Blaulicht. Oder darf man jetzt nicht mehr bei Personen in Gefahr mit Sonderlicht fahren? Was sagt Ihr dazu?


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren.

Schaut mal vorbei:
www.feuerwehr-langeoog.de

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW365007
Datum10.10.2006 19:298043 x gelesen
Moin,
Also ich würde wirklich behaupten, das SoSi da angebracht war.
Weil man vorher nicht abklären konnte, ob akute Gefahr besteht...

-Wie hoch steht das Wasser bereits?
-Vielleicht verletzte Person?
-Schwimmer oder Nichtschwimmer?

Geht man davon aus, das sich die Person vielleicht verletzt hat (nicht lachen, ich hab mir auch bei einer Watwanderung einen Bänderriss zu gezogen!), ihm das Wasser vielleicht schon bis auf Bauchhöhe steht und er auch noch Nichtschwimmer ist, so würde ich auf eine akute Gefahrenlage plädieren und sagen, dass hier Eile geboten war...

Irgend jemand anderer Meinung?

MkG. Alex


Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen365008
Datum10.10.2006 19:307962 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias CulemannWir und die Leitstelle sind davon ausgegangen das diese Person die sich auf der Sandbank befand hilfe braucht und deshalb mit Blaulicht. Oder darf man jetzt nicht mehr bei Personen in Gefahr mit Sonderlicht fahren? Was sagt Ihr dazu?

sagen muß man dazu nicht viel, die StVO regelt das hinreichend:

StVO § 38

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.


Es ist also nicht einmal zwingend erforderlich, dass Personen in Gefahr sind oder zu sein scheinen. Bei Einsatzfahrten darf es benutzt werden.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen365012
Datum10.10.2006 19:507979 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias CulemannWir und die Leitstelle sind davon ausgegangen das diese Person die sich auf der Sandbank befand hilfe braucht und deshalb mit Blaulicht. Oder darf man jetzt nicht mehr bei Personen in Gefahr mit Sonderlicht fahren?
Bei der beschriebenen Situation handelte es sich um eine sogenannte Anscheinsgefahr.

Die Fahrt unter Inanspruchnahme von Sonderrechten war aufgrund der Meldung geboten und auch rechtmäßig.


Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365014
Datum10.10.2006 19:578049 x gelesen
Geschrieben von Tobias CulemannAls wir wieder zurückfuhren hat uns dann ein Kammerad angemacht warum wir den mit Blaulicht gefahren wären. Das wäre ja nicht nötig gewesen bla bla bla. Ja hinter her kann man das gut sagen

Wenn unwissende Anwohner und Passanten sich über so etwas auslassen, muss ich es ja aktzeptieren auch wenn mir das Verständnis fehlt, wenn aber ein Kammerad, respektive Ausgebildete Feuerwehreinsatzkraft sich über so etwas auslässt fehlt mir völlig jegliches Verständnis.
Sondersignal ist immer dann einzusetzen wenn Eile geboten ist, d.h. wenn Gefahr für Leib und Leben oder Sachwerte besteht (genaueres siehe §§38 Stvo), wenn Du also davon ausgehen musst, dass sich eine Person sich in Gefahr befindet musst Du so schnell wie möglich vor Ort sein, d.h. es ist Eile geboten. Also setzt Du dein SoSi ein um im Strassenverkehr schneller voran zu kommen.
Wenn Du am Strand fährst sind sicher keine Kraftfahrzeuge zu erwarten, die die den Weg kreuzen, jedoch aber Fussgänger ggf. Radfahrer oder sonstiges.


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)365024
Datum10.10.2006 21:177952 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertWenn unwissende Anwohner und Passanten sich über so etwas auslassen, muss ich es ja aktzeptieren auch wenn mir das Verständnis fehlt, wenn aber ein Kammerad, respektive Ausgebildete Feuerwehreinsatzkraft sich über so etwas auslässt fehlt mir völlig jegliches Verständnis.Ist mir auch schon passiert. Man könnte die derzeit laufende Diskussion über die fachliche Eignung von Führungskräften oftmals auch auf die von "einfachen" FM ausweiten. Schlechte Beispiele gibts auch da genug.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365027
Datum10.10.2006 21:277930 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppSchlechte Beispiele gibts auch da genug.

Wie sagt man so schön, schlechte Beispiele gibt es überall ;-(

In der Feuerwehr ist es aber so, dass man erst den Kopf in der Pyramide ändern muss, denn der gibt (leider) den weg vor.

Wenn sich das denken, handeln, wissen und vor allem das daraus kombinierte "danach arbeiten" der Führungskräfte verändert, sprich verbessert hat werden wir über dass Problem der restlichen FA nachdenken und Handeln können ....


Mit Grüßen

Michael


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Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern365030
Datum10.10.2006 21:527902 x gelesen
Hallo!

Jetzt mal von der rechtlich Lage abgesehen:

davon, dass sich jemand durch das Blaulicht gestört fühlt, hatte ich bisher noch nie gehört...man lernt einfach nie aus!
Die "Einsatzhorn ja oder nein - Diskussionen" gabs da schon wesentlich öfter.

Grüße
Magnus


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW365038
Datum11.10.2006 00:147948 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von --- Michael Hilbert--- Wenn unwissende Anwohner und Passanten sich über so etwas auslassen, muss ich es ja aktzeptieren auch wenn mir das Verständnis fehlt, wenn aber ein Kammerad, respektive Ausgebildete Feuerwehreinsatzkraft sich über so etwas auslässt fehlt mir völlig jegliches Verständnis

Ebenfalls unverständlich ist es aber für mich, dass der angesprochene FM(SB) erst hier nach den Rechtsgrundlagen seines Handelns nachfragen muss, und nicht gleich die genannten Äußerungen als unqualifiziert einstufen kann...

Gruß,
Henning


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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen365058
Datum11.10.2006 09:497960 x gelesen
Geschrieben von Henning KochEbenfalls unverständlich ist es aber für mich, dass der angesprochene FM(SB) erst hier nach den Rechtsgrundlagen seines Handelns nachfragen muss, und nicht gleich die genannten Äußerungen als unqualifiziert einstufen kann...

Diese Äußerung wurde als unqualifiziert eingestuft. Ich wollte nur noch mal eine Bestätigung von eurer Seite bekommen weil ich mich tierisch über diese Aussage geärgert habe. Ach ja die Person die diese Äußerung gemacht hat hat sogar den Gruppenführerlehrgang gemacht, da frag ich mich wie er das geschafft hat...


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


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AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen365060
Datum11.10.2006 09:557982 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Alexander Finke-Wie hoch steht das Wasser bereits?
-Vielleicht verletzte Person?
-Schwimmer oder Nichtschwimmer?

selbst wenn das Wasser noch nicht so hoch stand, daß die Person ertrinken könnte; aber im Oktober hat die See nicht mehr die ideale Badetemparatur. Nach kurzer Zeit kann das schon zu argen Problemen führen.
Wenn die Person dann zusätzlich verletzt oder ermüdet ist und/oder in Panik gerät, verschärft sich die Situation zusätzlich.
Konnte der Anrufer der LSt mitteilen, wielange die Person schon in dieser Situation war?

Nachher ist man immer schlauer; aber welche Fw hat Hellseher in der LSt sitzen? :-)

Gruß Jens


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio365063
Datum11.10.2006 10:108012 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Tobias CulemannWir und die Leitstelle sind davon ausgegangen das diese Person die sich auf der Sandbank befand hilfe braucht und deshalb mit Blaulicht. Oder darf man jetzt nicht mehr bei Personen in Gefahr mit Sonderlicht fahren? Was sagt Ihr dazu?

Ich frage mich, wozu man auf Langeoog überhaupt Blaulicht braucht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


Warning: mysql_connect() [function.mysql-connect]: Can't connect to local MySQL server through socket '/var/lib/mysql/mysql.sock' (11) in /srv/www/htdocs/web2/html/forum/include.php on line 6
Fehler beim Zugriff auf die Datenbank

ES NERVT! Wann wird es endlich ein funktionsfähiges Forum geben?

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 365071
Datum11.10.2006 11:187950 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch frage mich, wozu man auf Langeoog überhaupt Blaulicht braucht.

Warst schon mal im Sommer auf Langeoog, wahrscheinlich nicht. Dann hättest Du deine Frage sicher nicht gestellt. Da wirste von Radfahrern und Pferdekutschen umgefahren wenn Du nicht aufpasst.

Munter bleiben, Lüke


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AutorHeik8o E8., Helgoland / S-H365081
Datum11.10.2006 12:098077 x gelesen
Ich kann den Kameraden von Langeoog voll verstehen.

Auf Helgoland ist ja bekanntlich der Kraftfahrzeugverkehr nach §50 Stvo verboten.

Ausnahmen gibt es für die Feuerwehr, 8 Fahrzeuge, den rettungsdienst mit 3 Fahrzeugen, einigen Baumaschinen und ein paar Elektro Karren für die Versorgung der Insel.

Wenn wir tagüber in den Einsatz müssen, und einige tausend Besucher über die Insel laufen, fahren wir auch mit "Voller Lotte". Nichts destro trotz wurden wir schon auf der Einsatzfahrt von Passanten angehalten, die uns darauf Aufmerksam machten, das hier doch garkeine Autos fahren dürften. Hä???


Aber solche Kameraden wie der von Langeoog gibt es immer wieder, wird hier doch auch fast täglich drüber berichtet. zB. Kamerad Eisenlunge, oder keine Ausreichende PSA im Einsatz, u.s.w. .

Würde ich links liegen lassen.

Schönen Tag Euch allen.

Heiko


Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem

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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen365095
Datum11.10.2006 13:087951 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier
Ich frage mich, wozu man auf Langeoog überhaupt Blaulicht braucht.


Selbst in den Herbstferien sind auf der Insel noch viele Touristen und die Straßen sind auch noch gut besucht. Fahrräder stehen kreuz und Quer. Leute laufen mitten auf der Staße und die Stört es auch nicht wenn hinter denen ein Fahrzeug mit Blauchlicht fährt. Erst wenn man das Matinshorn anschaltet dann springen sie förmlich weg und drohen einen sogar noch. Das ist im Sommer noch extremer. Durch unsere Hauptgeschäftsstarße kann man dann gar nicht fahren, zuviel Verkehr. Fahren meist außen rum. Ist man dann auch viel schneller. Auch kennen die Touristen kein Links vor Rechts. Hier fährt man so über die Kreuzung auch ohne zu gucken. Also das heißt Du musst im Sommer mal dringend auf die Insel und dir das Hautnah ansehen.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


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AutorTobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen365098
Datum11.10.2006 13:147978 x gelesen
Man natürlich Rechts vor Links, Sorry.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Culemann
Feuerwehr Insel Langeoog


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)365116
Datum11.10.2006 19:057942 x gelesen
Geschrieben von Heiko EderlehNichts destro trotz wurden wir schon auf der Einsatzfahrt von Passanten angehalten, die uns darauf Aufmerksam machten, das hier doch garkeine Autos fahren dürften. Hä???Ihr haltet auf Einsatzfahrten an, um mit Passanten zu plaudern? Hä???


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorJürg8en 8T., Neu-Isenburg / 365118
Datum11.10.2006 19:197888 x gelesen
Also meiner Meinung nach hat der Zentralist und die Leitstelle festzulegen mit oder ohne SoSi.Aber so wie sich die Sache anhört würde ich sagen Einsatzstichwort " Menschen Leben in Gefahr" also mit !!
Das ist wie immer meine persönliche Meinung,wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)365120
Datum11.10.2006 19:287873 x gelesen
Geschrieben von Jürgen TröllerAlso meiner Meinung nach hat der Zentralist und die Leitstelle festzulegen mit oder ohne SoSi.Nicht überall ist die Leitstelle den Einsatzkräften gegenüber weisungsbefugt. Die Leitstelle kann dann zwar aufgrund der Meldung empfehlen, aber nicht festlegen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen365134
Datum11.10.2006 20:427987 x gelesen
Geschrieben von Jürgen TröllerAlso meiner Meinung nach hat der Zentralist und die Leitstelle festzulegen

Na, ob das so zweifelsfrei in Hessen richtig ist... Zentralist ist ist ja eine Funktion, die maximal intern festgelegt ist. Ob der EL draußen sich vom Zentralist innen erklären läßt, was er zu tun hat?
Die Zentrale Leitstelle gibt der Feuerwehr eher eine Einschätzung/Empfehlung. Der EL kann ja schon weitere Infos oder mehr Wissen haben und daraufhin sich so verhalten, wie er das fachlich notwendig empfindet.

Gruß LP


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg365135
Datum11.10.2006 21:027900 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Tröller

Also meiner Meinung nach hat der Zentralist und die Leitstelle festzulegen mit oder ohne SoSi.
Diese Diskussion hatten wir ja schon öfter.
Ich meine zuletzt, als es um den Unfall bei der Alarmfahrt zu einem Wasserschaden in Cham ging.

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar365139
Datum11.10.2006 21:187974 x gelesen
imho ist es ganz alleine die Entscheidung und die Verantwortung des Gruppenführers ob SOSI in Anspruch genommen wird

weil er alleine sich ein Bild von der Alarmierungsmeldung und der Lage machen kann und dann in Abwägung der §§ 35 u 38 entscheiden kann

Eine Übergeordnete Stelle kann zwar die Nutzung freigeben aber wenn der GF der Auffassung ist das es nicht erforderlich ist dann ist es auch gut

Umgekehrt kann der GF auch die Nutzung von Sonderrechten anordnen wenn er es für erforderlich hält (Lagemeldung, beobachtungen, aber auch z.B. der Tageszeit und des damit verbunden

Allerdings muss er aber die Konsequenzen einer Fehlentscheidungen tragen

es ist aber absolut unter aller S** wenn anschliessend die eingesetzen Kräfte von irgendwelchen Zurückgeblieben angefallen und aggresiv angegriffen werden


Grüße auf die Insel


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorHeik8o E8., Helgoland / S-H365146
Datum11.10.2006 23:087979 x gelesen
sollen wir Ihn Umfahren?
Hier gibt es keine Strassen mit Bürgersteig und so.

Es die Lage beurteilen, dann Urteil abgeben!


Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen365150
Datum12.10.2006 01:218033 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschmho ist es ganz alleine die Entscheidung und die Verantwortung des Gruppenführers ob SOSI in Anspruch genommen wird

Ich würde soweit gehen und dem Fahrer obliegen, ob SoSi in Anspruch genommen wird. Denn nur dieser wird sich im Zweifel verantworten müssen. Der GF, EL oder die Leitstelle kann höchstens sagen, wie eilig der Einsatz ist.

Geschrieben von Florian BeschEine Übergeordnete Stelle kann zwar die Nutzung freigeben aber wenn der GF der Auffassung ist das es nicht erforderlich ist dann ist es auch gut


Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Der GF kann höchstens die Grundlage dafür schaffen, dass der Fahrer SoSi in Anspruch nimmt.

Geschrieben von Florian Besch

Allerdings muss er aber die Konsequenzen einer Fehlentscheidungen tragen


Nö. Die trägt im Zweifelsfall der Fahrer.

Geschrieben von Florian Besches ist aber absolut unter aller S** wenn anschliessend die eingesetzen Kräfte von irgendwelchen Zurückgeblieben angefallen und aggresiv angegriffen werden



Wie meinen?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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