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Themaeigener FME,Schleifen51 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorStef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg370162
Datum11.11.2006 13:2317384 x gelesen
Hallo,
Nach langem hin und her hab ich mich dazu entschlossen mir Privat einen Melder zuzulegen.Besser gesagt ich habe ihn einem Kollegen günstig abgekauft.

Warum ich mir eine Melder selber besorge ist ganz einfach ,Antrag wurde vor lamgem gestellt aber nach einem Jahr tut sich da nix und man wird auf den Digitalfunk abwarten und Kostem zu sparen nehm ich mal an.

Also kurz und knapp hab ich nun einen Melder ,Haken an der Sache ich habe bis jetzt nur meinen 4m Kanals drauf aber noch nicht meine Schleife(n).

Ich gebs zu ich hab damals nicht ganz aufgepasst beim Sprechfunkerlehrgang,nun wie finde ich raus wieviele Schleifen meine Wehr hat (ich nehme an nur eine Schleife, weil wir nur TLf und LF8 haben ,also keine DLK usw.)Die Codiernummer der Schleife(n) weiss ich nicht deshlab frage ich unsere Leistelle nach der die sollte die ja wissen.Frage wenn ich denen jetzt maile dürfen die mir die Schleifen -codriung einfach so geben.wie würdet ihr die LSt anschreiben ?


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen370165
Datum11.11.2006 13:3615395 x gelesen
Möglichkeit A: Du brauchst keinen Melder

Möglichkeit B: Die Gemeinde hat für Deine Alarmierung zu sorgen. Will Sie das bekommst Du nen FME der alles hat was Du brauchst. Will sie das nicht...........Austritt


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP370166
Datum11.11.2006 13:4515292 x gelesen
Ja nee, ist klar.....

Auch hier greift wieder das Problem das das was die Gemeinde meint und das was die Feuerwehr meint auseinanderdividiert.
Und austreten ist auch keine Lösung, siehe die Diskussion über die Kameraden in BaWü.


ML


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg370167
Datum11.11.2006 13:5515304 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Dirk RuzickaMöglichkeit A: Du brauchst keinen Melder

Möglichkeit B: Die Gemeinde hat für Deine Alarmierung zu sorgen. Will Sie das bekommst Du nen FME der alles hat was Du brauchst. Will sie das nicht...........Austritt


Soweit zur Theorie - in der Praxis ist der private Kauf von Melder halt doch recht weit verbreitet. Da hilft eine stereotype "Verteufelung" hier im Forum auch nichts ;-)

Meine Antwort auf die Ausgangsfragen:

einfach mal höflich in der eigenen Feuerwehr fragen. Dort müsste die Alarmierungsstruktur und auch die Schleifen (Alarmadressen, Fünftonfolgen usw.) bekannt sein.

Ob die Leitstelle diese Infos ohne ein OK der Wehrführung rausrückt bezweifle ich mal ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg370169
Datum11.11.2006 14:0415358 x gelesen
Hallo,

ich habe gerade aus zwei verschiedenen Threads zwei Beiträge gelesen:

A) von Gerhard Pfeiffer in einem ganz anderen Zusammenhang:
"dass tagsüber in Deutschland kein flächendeckender, abwehrender Brandschutz mehr gewährleistet ist.
Ein Kollege hat sicherlich noch vermittelt, dass durch die statistischen Daten zur Bevölkerungsentwicklung auch nicht ansatzweise mit Besserung zu rechnen ist und das jetzige System in absehbarer Zeit zusammenbricht."

B)
Geschrieben von Dirk RuzickaMöglichkeit A: Du brauchst keinen Melder

Möglichkeit B: Die Gemeinde hat für Deine Alarmierung zu sorgen. Will Sie das bekommst Du nen FME der alles hat was Du brauchst. Will sie das nicht...........Austritt


Das finde ich außerordentlich interessant und gleichzeitig unverständlich. Es gibt Nachwuchssorgen, fehlende (Tages-) Alarmsicherheit und die vielversprechende Aussicht, daß keine Besserung zu erwarten ist.
Gleichzeitig gibt man einem Kameraden, der Engagement zeigt, zu verstehen, daß er nicht gebraucht wird und entweder damit leben soll, daß er nicht (noch nicht, gerade nicht, nur bei Sirenenalarm usw.) alarmiert wird, oder es geht auch ohne ihn.

Finde ich unheimlich ermutigend.

Kann es vielleicht sein, daß eigenes starkes Engagement bzw. Vollzeittätigkeit zu Gedächtnisverlust bezügl. der eigenen Feuerwehranfänge führt?

Michael Schuckart


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP370171
Datum11.11.2006 14:1815283 x gelesen
Besser hätte man es nicht ausdrücken können.


ML


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AutorStef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg370173
Datum11.11.2006 14:3015252 x gelesen
scheint ja eine intressante dissuksion zu werden,ich hab damals nach meiner abgeschlossen T1 und T2 Ausbildung nachgerfragt ob ich einen Melder bekomme,dann bekamm ich keine schlüssige Antwort auf meine Frage.Ich hab mal nach gefragt 10 leute von ca.22 haben eine Melder,von den 10 sind 4-5 sind davon Kameraden die unmittelbar im Ort arbeiten.Der rest davon arbeitet 17 km entfernt alle in der gleichen Firma.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370175
Datum11.11.2006 14:3415315 x gelesen
Geschrieben von Steffen MaxDie Codiernummer der Schleife(n) weiss ich nicht deshlab frage ich unsere Leistelle nach der die sollte die ja wissen.Frage wenn ich denen jetzt maile dürfen die mir die Schleifen -codriung einfach so geben.wie würdet ihr die LSt anschreiben ?

Ich würde einfach meinen Kommandanten fragen. Zum einen sollte der das wissen, zum anderen hat der zu entscheiden, wer welche Schleifen bekommt.


Und ich kenne Wherne mit TLF 8 und LF 8 die haben min. 4 Schleifen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg370182
Datum11.11.2006 15:5515235 x gelesen
mal was anderes ich lade gerade den akku vom melder,;Mein 4m kanal ist ja schin eingestellt ,höhr ich da alle alarmierungen jetzt von meinem Lk oder kommt da nix.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg370184
Datum11.11.2006 15:5815284 x gelesen
Geschrieben von Steffen Max mal was anderes ich lade gerade den akku vom melder,;Mein 4m kanal ist ja schin eingestellt ,höhr ich da alle alarmierungen jetzt von meinem Lk oder kommt da nix.

Der Melder wird i.d.R. bei keiner Fünftonfolge öffnen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg370186
Datum11.11.2006 16:0515275 x gelesen
also gibt er keinen einzigen ton von sich,


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg370197
Datum11.11.2006 18:2615265 x gelesen
Geschrieben von Steffen MaxDer rest davon arbeitet 17 km entfernt alle in der gleichen Firma.

Das sind dann die, die gute Kontakte zur Wehrführung haben, also auf gut Badisch "Federlesswirtschaft", außer der Fall B würde zutreffen und außer den 4-5 Kameraden arbeitet keiner im Ort und die anderen sind die nächst gelegenen ... :-)


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg370199
Datum11.11.2006 18:3015291 x gelesen
Geschrieben von Steffen Maxalso gibt er keinen einzigen ton von sich,

Wenn Du einen Melder hast, mit dem man mithören kann, hörst Du alle Alarmiereungen die auf diesem Kanal ausgeführt werden. Aber das mithören des BOS Funk ist eigentlich ja nicht Sinn und Zweck eines Melders, wieso die Geräte also die Funktion haben? OK, wenn wir bei übungen Unterwegs waren, haben wir ihn auch manchmal "aufgemacht" um zu hören wenn wir gerufen werden ....


Mit Grüßen

Michael

Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorThom8as 8M., Oberlichtenau / 370228
Datum11.11.2006 20:5315214 x gelesen
Geschrieben von Steffen Max dürfen die mir die Schleifen -codriung einfach so geben

Also von unserer Leitstelle würdest du die Code-nummern nicht erfahren. Aber dein Wehrleiter sollte eure Nummer(n) kennen und sie dir auch mitteilen. Wir haben uns teilweise auch selbst welche zugelegt und bei uns hat dann die Gemeinde die Kosten für Kanalprogrammierung und Codierung übernommen.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar370255
Datum12.11.2006 07:2215281 x gelesen
oder nimm einen der anderen FME mit zur WErkstatt und sag dem Menschen dort

"das will ich auch so"


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern370265
Datum12.11.2006 09:5715365 x gelesen
Vor allem würde ich erstmal deinen Kommandanten über den Besitz und Gebrauch des Melders informieren.

Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, könnte mir aber vorstellen, dass man das sonst bei böser Absicht leicht als unzulässiges Abhören des BOS-Funks auslegen könnte?


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AutorStef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg370273
Datum12.11.2006 11:3815282 x gelesen
ja das is ja logisch,ich werde mal morgen fragen wenn unser Technicker da ist ,ob er ihn mir einstellt


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz370275
Datum12.11.2006 11:5815270 x gelesen
Hallo,

der richtige Weg sollte sein:

1. Wehrführer fragen, ob was gegen die Beschaffung eines privaten Meldeempfängers spricht bzw. ob es für diesen Fall Regelungen gibt (auch privat oder durch einen Förderverein beschaffte Melder können z.B. durchaus, sofern erfaßt, über eine von der Gemeinde abgeschlossene Versicherung gegen Schäden versichert sein, kostet die Gemeinde u.U. keinen Cent mehr, wer übernimmt im Zweifelsfall Reparaturkosten usw.).

2. Den richtigen Melder kaufen. Es gab schon Spezialisten, die sich 2m-Betriebsfunkmelder kauften und sich nachher wunderten, warum diese leider nicht brauchbar sind. Dabei waren sie doch so billig zu bekommen...

3. Sich über die Folgekosten im Klaren sein! Muß der Melder neu bequarzt werden und es ist keine Funkwerkstatt in der Wehr vorhanden, kann das schnell nochmal bis zu 100,-? kosten. Eventuell in diesem Fall einen Melder kaufen, bei dem der Kanal umprogrammiert werden kann (Swissphone Memo/Joker, Niros Pagebos). Das umprogrammieren kann auch je nach Händler so 20-30? kosten.

4. Melder nach Rücksprache mit der Wehrführung programmieren lassen, die können dir auch die Codierungen sagen, die draufmüssen.

Gruß,
Michael


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin370293
Datum12.11.2006 12:4815222 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philipp MerkleIch bin zwar kein Rechtsverdreher, könnte mir aber vorstellen, dass man das sonst bei böser Absicht leicht als unzulässiges Abhören des BOS-Funks auslegen könnte?
bin zwar auch kein Jurist, sehe ich aber trotzdem anders.
Wenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat.

Gruß
Sebastian


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin370295
Datum12.11.2006 12:5215380 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian RakWenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat.

ich setze noch einen drauf, wenn z.B. mal zu wenig Kameraden aufgrund der schlechten "Meldersituation" zum Alarm erscheinen und etwas "passiert", dann kann man m.E. den Spieß eher umdrehen und von Organisationsverschulden sprechen.

Gruß
Sebastian


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg370309
Datum12.11.2006 13:4115507 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian Rak

wenn z.B. mal zu wenig Kameraden aufgrund der schlechten "Meldersituation" zum Alarm erscheinen und etwas "passiert", dann kann man m.E. den Spieß eher umdrehen und von Organisationsverschulden sprechen.

Die Gemeinde als Träger der Feuerwehr und Verursacherer der "schlechten Meldersituation" kann aber nicht erwarten, dass ihre Feuerwehrangehörige durch eine private Beschaffung von FME das gemeindliche Organisationsverschulden auf ihre eigenen Kosten beseitigen.

MkG

Bernhard
*dernieaufdengedankenkämesichselbsteinenFMEzukaufen*


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern370342
Datum12.11.2006 19:3215192 x gelesen
Na so logisch ist das nicht :-)


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern370343
Datum12.11.2006 19:3515182 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Rakdeutscher Richter

Ja grad deswegen *G*


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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen370344
Datum12.11.2006 19:5615249 x gelesen
Mich würde erstmal interessieren ob Du vorher schon einen anderen Melder hattest?
(falls das schon irgendwo stand hab ich es übersehen sorry!)

Falls du einen hattest. Warum ein eigener Melder?

Dann würde mich mal der Ausbildungsstand interessieren? Schon Truppmannausbildung oder höher? oder erst frisch ohne Lehrgang in der Einsatzabteilung?
(falls das schon irgendwo stand hab ich es übersehen sorry!)

Das Würde auch erklären warum kein Melder. Ohne Ausbildung macht das auffüllen auch nicht wirklich Sinn.

Manchmal kommt es mir so vor als seien FME`s ein Statussymbol!
" Schau mal der hat nur einen Motorola BMD mit 1 oder 2 Schleifen!!" Wie uncool!!!!!
" Ich hab ja einen XYZ mit UVW Schleifen!".....

Ich würde dazu sagen das es Vielleicht seine Gründe hat warum manche nur einen bestimmten oder gar keinen melder haben oder bekommen!!!


Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)370346
Datum12.11.2006 20:0115244 x gelesen
Kommt das "Hilfe, ich werd nicht zu allem alarmiert" jetzt öfter? Thread vom 01.11.2006
Der Träger der Feuerwehr hat dafür zu sorgen, dass diese alarmiert wird. Dazu können Sirenen aufgestellt oder Meldeempfänger verteilt werden, oder die Frau des Bürgermeisters fährt mit Fahrrad und ner Tröte durchs Dorf (ok, ein kleines bißchen unwahrscheinlich...).
Es gibt für die Feuerwehr Verantwortliche, welche sich überlegen, wer wann wie alarmiert wird. Wenn diese der Meinung sind, du kriegst keine Melder, dann wird das schon einen Grund haben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP370365
Datum12.11.2006 21:5115276 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWenn diese der Meinung sind, du kriegst keine Melder, dann wird das schon einen Grund haben.


Oder es ist schlicht und ergreifend kein Geld da. Oder die Melder werden nicht nach logischen Gesichtspunkten wie Tagesverfügbarkeit ausgegeben. Oder so.



ML


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin370371
Datum12.11.2006 22:4515281 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannDie Gemeinde als Träger der Feuerwehr und Verursacherer der "schlechten Meldersituation" kann aber nicht erwarten, dass ihre Feuerwehrangehörige durch eine private Beschaffung von FME das gemeindliche Organisationsverschulden auf ihre eigenen Kosten beseitigen.

um Gottes willen, da stimme ich dir voll und ganz zu!!!

Gruß
Sebastian


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg370375
Datum12.11.2006 23:3315269 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian Rak

um Gottes willen, da stimme ich dir voll und ganz zu!!!

Klar, und irgendwie kann ich ja auch mit dem Ursprungsposter mitfühlen; jung, motiviert, ausgebildet. Und dann bekommt er aus irgend einem Grund keinen FME !

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorAlbe8rt 8K., Mirskofen (BY) / Bayern370381
Datum13.11.2006 00:1815231 x gelesen
Hallo Steffen.

Auch auf die Gefahr, dass ich manches wiederhole, aber ich finde man sollte eine Frage auch beantworten und nicht irgendwas anderes schreiben.

Aus Erfahrung hast du folgende Möglichkeiten:
- du gehst zu deinem Wehrführer/Zugführer/... und der klärt weiteres ab (= beste Variante)
- du fährst in eure Funkwerkstatt und fragst da mal nach.(= auch ok)
- du gehst auf gut Glück zu einem Funkhändler deines Vertrauens und sagst "Ich bin von der FF Siegelsbach und mein Melder muss programmiert werden.(=funktioniert meist, ist aber etwas fragwürdig und kann Ärger nach sich ziehen).


Und sollte alles nicht helfen, such mal ein bischen in Google und Ebay.(=nicht empfehlenswert)

MkG Albert


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin370383
Datum13.11.2006 00:4215270 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Albert KißlingerAus Erfahrung hast du folgende Möglichkeiten:
- du gehst zu deinem Wehrführer/Zugführer/... und der klärt weiteres ab (= beste Variante)
- du fährst in eure Funkwerkstatt und fragst da mal nach.(= auch ok)
- du gehst auf gut Glück zu einem Funkhändler deines Vertrauens und sagst "Ich bin von der FF Siegelsbach und mein Melder muss programmiert werden.(=funktioniert meist, ist aber etwas fragwürdig und kann Ärger nach sich ziehen).


Und sollte alles nicht helfen, such mal ein bischen in Google und Ebay.(=nicht empfehlenswert)


desweiteren wäre es auch eine Möglichkeit das Forum unter funkmeldesystem.de zu konsultieren.

Gruß
Sebastian


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AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern370390
Datum13.11.2006 07:5015244 x gelesen
Geschrieben von Steffen MaxHallo,
Nach langem hin und her hab ich mich dazu entschlossen mir Privat einen Melder zuzulegen.Besser gesagt ich habe ihn einem Kollegen günstig abgekauft.


Hallo,

einfach mal den Kdt Fragen oder den zuständigen Führungsdienstgrad. War bei ner Freundin von mir auch nur schwer zu erfahren da se der Kdt. selbst auch nicht wusste.

Was Du unbedingt abklären solltest: Dein Privater Melder gehört Dir, und ist nicht offiziell in Deinem Funkverkehrskreis. Was nun wenn Dein Melder hupt, du dich frisch fromm fröhlich frei auf dem Weg zum Einsatz machst, und hast nen VU. Strenggenommen bist Du nicht alarmiert.
Darum mit deinem Kdt. klären ob er den Besitz eines Privaten FME anerkennt, um bei evtl. Unfällen bzw. Versicherungsfragen abgesichert zu sein.


Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de

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AutorOliv8er 8H., Meppen / 370393
Datum13.11.2006 08:1715276 x gelesen
Geschrieben von Thomas BurghartDein Melder hupt, du dich frisch fromm fröhlich frei auf dem Weg zum Einsatz machst, und hast nen VU. Strenggenommen bist Du nicht alarmiert.

Hi Thomas,

der Versicherungsschutz gilt ab Alarmierung, WIE diese erfolgt ist meiner Meinung nach egal. Oder wie wäre es, wenn ein Kamerad alarmiert wird, der bei Dir zu Besuch ist? Dann bist Du ja auch nicht gemeint und müßtest "streng genommen" zu Hause bleiben!?!?


Zum Ursprungsposter:

Weitere Möglichkeit an die Kodierung zu kommen: einfach mal bei den Melderbesitzern genau auf den Meldern schauen, oftmals ist dort ein Schildchen, mit der Kodierung zu finden ;-)

Viele Grüße
Oliver


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AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern370396
Datum13.11.2006 08:3515257 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sandersder Versicherungsschutz gilt ab Alarmierung, WIE diese erfolgt ist meiner Meinung nach egal. Oder wie wäre es, wenn ein Kamerad alarmiert wird, der bei Dir zu Besuch ist? Dann bist Du ja auch nicht gemeint und müßtest "streng genommen" zu Hause bleiben!?!?

Strenggenommen ja!


Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)370401
Datum13.11.2006 09:3215319 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sandersder Versicherungsschutz gilt ab Alarmierung, WIE diese erfolgt ist meiner Meinung nach egal. Oder wie wäre es, wenn ein Kamerad alarmiert wird, der bei Dir zu Besuch ist? Dann bist Du ja auch nicht gemeint und müßtest "streng genommen" zu Hause bleiben!?!?
Geschrieben von Thomas BurghartStrenggenommen ja!Die Diskussion gabs in einem anderen Forum schonmal, da scheiden sich die Geister, da es offensichtlich keine eindeutige Aussage oder Regelung dazu gibt (oder doch? Dann her damit.).


Aber mal anders gedacht:
Die Verantwortlichen der Feuerwehr verteilen die vorhandenen Melder so, dass bei Sachen, die ohne Sirene laufen, genügend (und entsprechend ausgebildete) Kameraden erreicht werden, auch tagsüber. Eventuell liegt die Ausgabe der Melder an Kameraden, die in der entfernteren Firma arbeiten, daran, dass diese jederzeit den Arbeitsplatz auch für Kleinkram verlassen können? Jetzt verläßt aber der motivierte Kamerad mit selbstbeschafftem Melder seinen Arbeitsplatz, um an einem Einsatz teilzunehmen, von dem er nur über diesen Melder erfahren hat. Sein Arbeitgeber, günstigenfalls akzeptiert er das Verschwinden des Mannes, verlangt von der Kommune entsprechend Lohnkostenersatz. Und nun?

Meine ehrliche, wenn auch für den ein oder anderen hart erscheinende Meinung:
Die Kommune sollte dem Arbeitgeber ganz klar mitteilen: Aufgrund unserer Alarmierungsplanung wurde der Kamerad XY nicht gerufen. Das Verlassen des Arbeitsplatzes war eine vollkommen eigenmächtige Entscheidung des XY. Die ihnen enstandenen Kosten können daher nicht durch uns ersetzt werden => Ärger für den eifrigen Feuerwehrmann XY.

Also wenn jemand meint, unbedingt einen Melder privat beschaffen zu müssen, dann nur unter Absprache mit der Führung. Und wenn diese sagt, du brauchst keinen, dann akzeptiert das.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 370427
Datum13.11.2006 10:5515321 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakWenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat.

Wie funktioniert das denn eigentlich, wenn er einen Melder ohne Mithören hat, für was sollte er dann bestraft werden wenn er eh nichts hören kann ????

Munter bleiben, Lüke


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AutorOliv8er 8H., Meppen / 370430
Datum13.11.2006 10:5915298 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppGeschrieben von Oliver Sanders
der Versicherungsschutz gilt ab Alarmierung, WIE diese erfolgt ist meiner Meinung nach egal. Oder wie wäre es, wenn ein Kamerad alarmiert wird, der bei Dir zu Besuch ist? Dann bist Du ja auch nicht gemeint und müßtest "streng genommen" zu Hause bleiben!?!?

Geschrieben von Thomas Burghart
Strenggenommen ja!
Die Diskussion gabs in einem anderen Forum schonmal, da scheiden sich die Geister, da es offensichtlich keine eindeutige Aussage oder Regelung dazu gibt (oder doch? Dann her damit.).


Ich habe eine Anfrage an die FUK Niedersachsen gestartet. Eigentlich müßten die das doch wissen, oder?!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)370452
Datum13.11.2006 11:2815208 x gelesen
Laß uns das Ergebnis wissen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370510
Datum13.11.2006 15:0215213 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Lüke Freese--- Geschrieben von Sebastian Rak
"Wenn die Wehr bspw. nur eine Schleife hat und er Angehöriger der Wehr ist, der Einsatzdienst versieht, wird ihn kein deutscher Richter wegen unzulässigem Abhören verurteilen, wenn er nur diese eine Schleife ohne Mithören auf einem TR-BOS-zugelassenen Melder hat."

Wie funktioniert das denn eigentlich, wenn er einen Melder ohne Mithören hat, für was sollte er dann bestraft werden wenn er eh nichts hören kann ????


Die Nachrichten (Fünftonfolgen) werden trotzdem empfangen und ausgewertet. Ich würde das durchaus als verbotenes Abhören i.S.d. §86 TKG betrachten. Allerdings dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung tatsächlich relativ gering sein...

Gruß,
Henning


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AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg370637
Datum14.11.2006 10:3215242 x gelesen
Hallo Steffen,

Ich denke, grundsätzlich gilt Folgendes: Wer und in welchem Umfang im Bedarfsfall alarmiert wird, bestimmt ausschließlich deine Wehrführung. Natürlich hast du die Möglichkeit, im Zweifelsfall mit den Entscheidungsträgern darüber zu diskutieren. Letztendlich hat der ?Chef? aber das letzte Wort.

Falls dein Kommandant in Siegelsbach nicht will, dass du einen FME bekommst, dann solltest du mit ihm über den Grund sprechen. Auf jeden Fall ist es der falsche Weg, einfach einen Melder zu beschaffen und ihn in Eigenregie programmieren zu lassen. Das kann unter Umständen versicherungsrechtlich gewaltig in die Hose gehen.

Etwas anderes wäre es, wenn bei euch derzeit aus irgendwelchen Gründen (Finanzen, Defekte etc.) keine FME zur Verfügung stehen. Dann muss man es dir hoch anrechnen, wenn du hier selbst etwas unternimmst. In diesem Fall würde ich allerdings den Kommandanten mit ins Boot nehmen, dass er die Programmierung veranlasst.

Gruß
Thomas


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AutorPete8r S8., Aholming / BY370641
Datum14.11.2006 10:4915273 x gelesen
Geschrieben von Thomas ErnstIn diesem Fall würde ich allerdings den Kommandanten mit ins Boot nehmen, dass er die Programmierung veranlasst.

Wobei ich dabei jedem Kommandanten raten würde, sich zuvor über die Herkunft des Melders zu informieren. Auch bei uns hat sich ein "Kamerad" mal einen Melder privat "beschafft" und der Kdt. hat ihn zur Fachwerkstatt geschickt, um ihn umprogrammieren zu lassen. Dort wurde anhand der Seriennummer festgestellt, dass der Melder zwei Tage zuvor einem THW´ler gemopst wurde. Auch wenn dieser FA daraufhin seinen Dienst quittiert hat (um einem Rausschmiss zuvorzukommen), bleibt am Ruf unserer FW sicherlich ein fader Beigeschmack hängen.

@Steffen: Das war jetzt keinerlei Unterstellung, sondern sollte lediglich aufzeigen, was bei solchen "Beschaffungen" alles möglich ist.

Gruß
Peter


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AutorLoth8ar 8K., Niedernjesa / 370642
Datum14.11.2006 11:0515236 x gelesen
Geschrieben von ---Peter schmid--- dass der Melder zwei Tage zuvor einem THW´ler gemopst wurde.

Bei ebay gibts von privat Feuerwehr- und BOS-Komplettausstattung mit fraglicher Herkunft.
Oder wie kommt jemand in den Besitz von gebrauchten HRS usw.

Gruß
Lothar


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370644
Datum14.11.2006 11:1515263 x gelesen
Bei ebay gibts von privat Feuerwehr- und BOS-Komplettausstattung mit fraglicher Herkunft.
Oder wie kommt jemand in den Besitz von gebrauchten HRS usw


Zwar dürfte sich für einen großen Teil des angebotenen Materials eine "saubere" Quelle finden lassen, ein Teil der Dinge dürfte jedoch vermutlich nicht legal auf den Markt gekommen sein. Insbesondere bei so manchem Teil der Kommunikationsausrüstung wäre eine Nachfrage angebracht.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorOliv8er 8H., Meppen / 370900
Datum15.11.2006 12:1715440 x gelesen
Geschrieben von Oliver SandersGeschrieben von Sebastian Krupp
Geschrieben von Oliver Sanders
der Versicherungsschutz gilt ab Alarmierung, WIE diese erfolgt ist meiner Meinung nach egal. Oder wie wäre es, wenn ein Kamerad alarmiert wird, der bei Dir zu Besuch ist? Dann bist Du ja auch nicht gemeint und müßtest "streng genommen" zu Hause bleiben!?!?

Geschrieben von Thomas Burghart
Strenggenommen ja!
Die Diskussion gabs in einem anderen Forum schonmal, da scheiden sich die Geister, da es offensichtlich keine eindeutige Aussage oder Regelung dazu gibt (oder doch? Dann her damit.).


Ich habe eine Anfrage an die FUK Niedersachsen gestartet. Eigentlich müßten die das doch wissen, oder?!


Also, ich habe von der FUK Niedersachsen sinngemäß folgende Antwort erhalten:

Grundsätzlich stehen die Mitglieder einer Feuerwehr im Falle einer
Alarmierung unter Unfallversicherungsschuz, unabhängig davon, auf welche
Art und Weise sie von der Alarmierung erfahren haben.

Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gegeben, wenn nicht die
feuerwehrdienstliche Tätigkeit im Vordergrund steht, sondern z. B.
"persönliche Neugier".

Beispiel: In einer Wehr mit 40 Aktiven hat sich eine Tauchergruppe
bestehend aus 10 Aktiven gebildet. Die Alarmschleife ist so
programmiert, dass nur die Aktiven der Tauchgruppe alarmiert werden,
wenn ein Taucheinsatz ansteht. Vom feuerwehrdienstlich Verantworlichem
wurde klar geregelt, dass bei einer Alarmierung der Tauchergruppe nur
diese den Einsatz zu absolvieren hat. Wenn diese Tauchgruppe alarmiert
wird und andere Mitglieder der Wehr dies zufällig mitbekommen und mit
zum Einsatzort fahren (z. B. im Privat-PKW), obwohl sie wissen, dass für
sie dort keine Verwendung betsteht, da es sich um einen reinen
Taucheinsatz handelt, besteht kein Versicherungsschutz.

Um Ihre Fragen abschließend beantworten zu können müsste bekannt sein,
wer, in welchen Fällen alarmiert bzw. nicht alarmiert wird und warum die
Verfahrensweise so geregelt ist.

Unter dem Aspekt des sozialen Schutzgedankens der gesetzlichen
Unfallversicherung kann unserer Auffassung nach Versicherungsschutz nur
versagt werden, wenn sich aus den Umständen des Einzellfalles ganz
eindeutig ergibt, dass der Verunfallte eindeutig wissen musste, dass  er
nicht an dem Einsatz teilnehmen soll. Im Interesse der Versicherten hat
hier eine weite Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen.


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz370909
Datum15.11.2006 12:4215304 x gelesen
Hallo,

eine erstaunlich klare Aussage. Wenn also der Betrieb des Meldeempfängers unter Duldung der entsprechenden Führungskraft erfolgt, ist das alles kein Problem. Ansonsten wäre der Betrieb ja sowieso generell nicht erlaubt.

Also: Wehrführer fragen, auch nach den Codierungen, die drauf sollen. Hat er nix dagegen, weil z.B. alleine aus Kostengründen keine weiteren Melder beschafft werden können, so ist alles weitere unproblematisch.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz370911
Datum15.11.2006 12:4715270 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter SchmidWobei ich dabei jedem Kommandanten raten würde, sich zuvor über die Herkunft des Melders zu informieren. Auch bei uns hat sich ein "Kamerad" mal einen Melder privat "beschafft" und der Kdt. hat ihn zur Fachwerkstatt geschickt, um ihn umprogrammieren zu lassen. Dort wurde anhand der Seriennummer festgestellt, dass der Melder zwei Tage zuvor einem THW´ler gemopst wurde. Auch wenn dieser FA daraufhin seinen Dienst quittiert hat (um einem Rausschmiss zuvorzukommen), bleibt am Ruf unserer FW sicherlich ein fader Beigeschmack hängen.

Wie soll sich der Kommandant informieren? Die Seriennummer abfragen und bei wem gegenchecken? Auch dann wäre rausgekommen, dass der Melder geklaut ist und der fade Beigeschmack ebenso vorhanden. Wobei ich den hier nicht sehe:
Ein FA kauft oder beschafft einen Melder, in der Funkwerkstatt stellt sich heraus, dass er geklaut ist. Erste Frage: Wo hat der FA den Melder her?
a) gekauft und dafür auch einen Beleg oder zumindest Zeugen? Dann ist ihm erstmal nix vorzuwerfen, es bestünde auch kein Grund, ihn aus der Wehr zu werfen. Der Melder wäre eben trotzdem erstmal wieder weg...
b) selbst geklaut oder wissentlich einen geklauten gekauft. Dann sollte er in der Tat mit allen Konsequenzen bestraft werden und auch rausgeworfen werden.

Gruß,
Michael


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AutorPete8r S8., Aholming / BY370916
Datum15.11.2006 13:2115312 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrichb) selbst geklaut

Lag in diesem Fall klar auf der Hand. Beide (der FA und der THW´ler) standen bei einer Veranstaltung eines Vereins, bei dem beide Mitglied sind hinter der Theke und schenkten Getränke aus. Der bestohlene THW´ler legte dabei seinen Melder auf dem Kühlschrank ab, von wo er plötzlich verschwunden war. Am nächsten Tag kommt der FA und will eben diesen Melder (angeblich bei ebay ersteigert) umprogrammieren lassen.

Er konnte erstens den angeblichen Kauf nicht belegen und zweitens wäre, wenn man seiner ebay-Geschichte glauben würde, ja der Melder versteigert worden, bevor er geklaut war.

Der FA verfügte übrigens über einen dienstlich gelieferten Melder, der ihm wohl zu uncool war, da "nur" ein alter RE228.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz370923
Datum15.11.2006 13:5215251 x gelesen
Hallo,

die Indizien sprechen in diesem Fall eindeutig gegen den FA. Dumm genug, wenn er auch noch dem eigenen Vereinskameraden einen Meldeempfänger klaut. Da standen ja die Chancen, dass das auffällt, nahe 100%...

RE228 sind bei uns auch noch ein paar im Umlauf, stammen aus einer Beschaffung unseres Fördervereins, wobei wir aber Leute mit dem nötigen Know-How zur Prüfung, Codierung, Bequarzung und Reparatur in der Wehr haben. Dank Sammelbeschaffung aus einer Digital-Umstellung konnten wir so kostengünstig die ganze Wehr ausstatten. Desweiteren konnte ich dann noch vier neuwertige FME85 (noch nie im Gebrauch) kostenlos erstehen, natürlich aber alles auf legalem Wege...

Über die "Uncoolheit" hat sich noch keiner beschwert, wobei die Beliebtheit eines ebenfalls gleich alten BMD deutlich höher liegt (da haben wir auch einen im Umlauf)...

Gruß,
Michael


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AutorOliv8er 8H., Meppen / 370935
Datum15.11.2006 14:2815315 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyricheine erstaunlich klare Aussage. Wenn also der Betrieb des Meldeempfängers unter Duldung der entsprechenden Führungskraft erfolgt, ist das alles kein Problem. Ansonsten wäre der Betrieb ja sowieso generell nicht erlaubt.

Also: Wehrführer fragen, auch nach den Codierungen, die drauf sollen. Hat er nix dagegen, weil z.B. alleine aus Kostengründen keine weiteren Melder beschafft werden können, so ist alles weitere unproblematisch.


Hi Michael,

das was Du beschreibst ist ja sowieso total unstrittig.
Bei meiner Anfrage ging es eher um "unerlaubte Kodierungen", bzw. um die Benutzung eines privaten FME, der nicht von der Wehrführung abgesegnet ist. Und die Antwort interpretiere ich so: im Zweifelsfalle für den Versicherten.

Das von der FUK aufgeführte Beispiel mit der Tauchergruppe, ist sicherlich ein extremes Beispiel, was also versicherungstechnisch nicht funktionieren würde. Dagegen scheint es mir so zu sein, daß bei Nutzung eines privaten FME, der lediglich dazu dient so alarmiert zu werden, wie die restlichen FM (SB) auch, von der Versicherung gedeckt ist. Voraussetzung ist natürlich, daß der FM (SB) überhaupt an Einsätzen teilnehmen darf.

Ich werte das Schreiben der FUK sogar so, daß ich bei Alarmierung "fremder" Kodierungen (nicht meine zugewiesene Alarmschleife aber gleiche Feuerwehr) Versicherungsschutz habe, soweit ich denn mit großer Wahrscheinlichkeit auch zum Einsatz komme. Beispiel: ich besuche einen Kameraden, welcher eine andere Kodierung hat. Dieser wird dann alarmiert und ich fahre mit diesem Kameraden zum Feuerwehrhaus. Oder: ich sitze im Feuerwehrhaus und eine andere Alarmgruppe wird alarmiert, auch dann würde ich nicht auf meinen vier Buchstaben sitzen bleiben, sondern mit zum Einsatz fahren, was versicherungsmässig auch OK wäre.

Es scheint also egal zu sein, wie ich von einer Alarmierung erfahre - jedenfalls für die Versicherung :-)

Viele Grüße
Oliver


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü370968
Datum15.11.2006 16:2715278 x gelesen
Geschrieben von Oliver SandersEs scheint also egal zu sein, wie ich von einer Alarmierung erfahre - jedenfalls für die Versicherung :-)

Also ist man auch versichert, wenn man zufällig beim Alarm einer fremden Schleife am Gerätehaus vorbeifährt und dies bemerkt?

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen370971
Datum15.11.2006 16:3115225 x gelesen
ich denke ja, aber erst dann, wenn man's merkt ;-)


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen370992
Datum15.11.2006 17:5615198 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HäfeleAlso ist man auch versichert, wenn man zufällig beim Alarm einer fremden Schleife am Gerätehaus vorbeifährt und dies bemerkt?

nach Aussage der FUK doch ganz eindeutig vom Einzelfall abhängig und so pauschal nicht zu beantworten...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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