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Thema1/2 Jahrprüfung bei Atemschutzgeräten14 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorAndr8eas8 E.8, Kassel / Hessen371577
Datum19.11.2006 13:4910536 x gelesen
Hallo,
mich würde mal interessieren in wie fern bei euch die Halbjahresprüfung von den Atemschutzgeräten (Komplettgerät+Lungenautomat) durchgeführt wird. Ich habe schon mitbekommen das teilweise nur eine Kurzprüfung gemacht wird.
Ich habe bisher das Gerät immer komplett überprüft: Dichtprüfung,Öffnungsdruck,Mitteldruck,......
Gib es da vielleicht sogar etwas schriftliches drüber?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen371584
Datum19.11.2006 14:259259 x gelesen
Hallo,

da Du AGW bist und wohl auch diesen Lehrgang besucht hast, müsstest Du das eigentlich wissen und auch, dass das so vorgegeben ist. Und auch, wo es steht...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorAndr8eas8 E.8, Kassel / Hessen371611
Datum19.11.2006 16:029189 x gelesen
Mich würd halt nur mal interessieren wie es von anderen AGW so gehalten wird,zusätzlich zu der Halbjahrsprüfung muss von den Gerätewarten unserer Ortsteile eine monatliche Kurzprüfung duchgeführt werden


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen371612
Datum19.11.2006 16:049056 x gelesen
Es wird hoffentlich das gemacht,was gemacht werden muß. WENN NICHT,dann ist der AGW sofort zu entfernen.


Dirk


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen371621
Datum19.11.2006 16:139114 x gelesen
Geschrieben von Andreas EichenbergMich würd halt nur mal interessieren wie es von anderen AGW so gehalten wird,zusätzlich zu der Halbjahrsprüfung muss von den Gerätewarten unserer Ortsteile eine monatliche Kurzprüfung duchgeführt werden

Bei uns macht die BF alle Werkstatttätigkeiten und ich gehe mal davon aus, dass die die Sicht- Funktions- und Dichtprüfung vorschriftsgemäß erledigen. Bei uns in den FFen gibt es zusätzlich diese Monatsprüfung - wie bei Euch. Diese Monatsprüfung ist aber eine Interne Sache und von Herstellerseite o.ä. nicht vorgeschrieben.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorAchi8m G8., Remagen / Rheinland/Pfalz372867
Datum26.11.2006 15:019039 x gelesen
Hallo Andreas,
das ist schon richtig so! Wir machen bei der 1/2 jahresprüfung das volle Programm alles was Du da erwähnt hast plus Manometervergleich sowie wie an sich bei jeder Prüfung einen Sichtprüfung der Trageeinheit. Schriftliche Unterlagen haben wir von unserer AGW-Ausbildung an unserer Landesfeuerwehrschule. Es müßte aber auch was in den Bedienungsanleitungen der PA´s stehen. Sonst mal beim Hersteller nachfragen. Wir haben bei uns nur Dräger. Da hab ich alles von.

Gruß Achim

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen378165
Datum02.01.2007 20:169043 x gelesen
Hallo Andreas,

meiner Meinung nach machst du es richtig, so wie es bei uns auch läuft. Wenn du keine Prüfung machst und dies jedoch dokumentierst (was du ja must) dann hast du möglicherweise ein Problem wenn es mal dazu kommt, dass jemand danach fragen wird! (das mit dem schwarzen Mann) Dann hoffe ich für dich, dass alle Teile den Austauschfristen entprechen!

Wenn du es aber schaffst, die Zeiten so ab zu passen, dass du für die vorgeschriebenen Übungen die Geräte verwendest die zur Prüfung anstehen, dann kannst du dir eine ganze Menge Arbeit ersparen.

Die Monatsprüfung haben schon andere genauso erwähnt. Das ist Sache der Wehr die sie auf den Fahrzeugen haben. Bei uns genauso auch eine Monatsprüfung von Allem nicht nur der PA's.

Sprich: Jeden Monat wird halt alles überprüft, auch die PA's und kurz vor der Halbjahresprüfung(oder auch nen Tag danach) macht ihr eure vorgeschriebenen PA-Übungen. Somit kommen die Geräte nach der Übung zu ihrer anstehenden Prüfung.

Achso! Was für eine Prüfung macht ihr denn wenn die Geräte gebraucht worden sind?

Bei uns ne 1/2 Jahresprüfung. Schiebt alles wieder um ein 1/2 Jahr weiter!

Gruß


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP445902
Datum09.12.2007 18:279080 x gelesen
da klink ich mich mal ein, ich habe es aber auch bereits in einem anderen Thread gefragt. Mir hat ein AGW gesagt, die Halbjahresprüfung müsste nicht mehr gemacht werden...
Ist der auf einem aktuelleren Stand? Hat sich nun was an den Vorgaben geändert?


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AutorSimo8n H8., Mönchengladbach / NRW445905
Datum09.12.2007 18:449031 x gelesen
Hi!
Bin selber AGW, Geräte von der Firma Dräger bekommen bei uns nach wie vor eine 1/2-Jahresprüfung. Mithilfe der Benutzung der Drägerware werden bei uns die Prüfintervalle mittels Computer verwaltet und so auch eingehalten.
Daß die 1/2-Jahresprüfung wegfällt halte ich für eine gefährlich Ente und würde sie im Keim ersticken.
Gruß


So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! !

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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW445906
Datum09.12.2007 18:539007 x gelesen
Hallo,

nachzulesen ist das alles im R 190 der GUV (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/index.jsp),
unter Instandhaltungs- u. Prüffristen steht beim PA folgendes: nach jedem Gebrauch / halbjährlich.
Das heißt, wenn ein PA ein halbes Jahr nicht gebraucht wurde, er zur Prüfung muss. Ich hoffe das ihr die PA öfters benutzt und danach zur Prüfung bringt. Dann erübrigt sich die halbjährliche Prüfung von alleine.
mfg a.kaiser


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AutorSimo8n H8., Mönchengladbach / NRW445908
Datum09.12.2007 18:569081 x gelesen
Richtig!


So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! !

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AutorMich8ael8 B.8, Freilassing / Bayern445915
Datum09.12.2007 19:209013 x gelesen
Hallo Andreas,

wir prüfen die Geräte ebenfalls halbjährlich.

Interspiro schreibt beispielsweise die hier angegebenen Prüfungen vor.

Wir machen noch den MD sowie einen Manometerabgleich mit.

Wir verwalten unsere Atemschutzgeräte mit der 112-Online-Datenbank. Hier ist eine Erinnerungsfunktion integriert, die an die anstehenden Prüfungen bzw. die zu wechselnden Komponenten erinnert.

Hier ein Bild, wie die Erinnerung gleich auf der Startseite aussieht (und somit nicht zu übersehen ist):




Viele Grüße

Michael Brandl

Die neue Seite ist online:
Atemschutz.org - DIE Atemschutzpage

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP445916
Datum09.12.2007 19:259203 x gelesen
OK, wenn die Geräte aber mittels Barcode erfasst sind und zwischendrin schon mal durch Einsatz - geprüft wurde, kann die halbjahresprüfung entfallen, da es eine maximale Spanne ohne Prüfung sein soll.


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AutorMich8ael8 B.8, Freilassing / Bayern445919
Datum09.12.2007 19:319074 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mikemittels Barcode

geht auch ohne Barcode mit einer gewöhnlichen Nummer.


Viele Grüße

Michael Brandl

Die neue Seite ist online:
Atemschutz.org - DIE Atemschutzpage

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