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ThemaFreischalten von Gebäuden37 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW378684
Datum04.01.2007 20:1518896 x gelesen
Hallo zusammen
Ich habe mal ein paar Fragen zu dem Thema Elektrizität:

Wer schaltet bei Einsätzen Gebäude selber Spannungsfrei?

Wenn ja, wer macht es (Elektrofachkraft und/oder Elektrotechnisch unerwiesene Person)?

Wenn nein., warum wird es nicht gemacht?


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorBjör8n K8., Limbach i.V. / Sachsen378686
Datum04.01.2007 20:5017150 x gelesen
Hallo,
also bei uns ist es folgender maßen.
Bei uns ligt auf dem fahrzeug ein NH-Zieher mit dem die NH Sicherungen entfernt werden können,
solten normel Haussicherungsautomaten vorhanden sein werden diese ausgeschaltet.
Den Zeiher selbst dürfen nur Elektrofachkräfte "bedienen", da bei uns in der Wehr mehere dieser art sind werden es nur diese Durchführen.

Dies sollte aber nur durchgeführt werden wenn es wirklich nötig ist, zb. Brand, Wasser im Keller.

mfg björn


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW378688
Datum04.01.2007 20:5517060 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Björn KrauseDies sollte aber nur durchgeführt werden wenn es wirklich nötig ist, zb. Brand, Wasser im Keller.Es liegt auf der Hand, dass man nicht jedes Gebäude sofort freigeschaltet wird. Nur finde ich es absurd, wenn man das EVU zu Einsatzstelle ordert, um freizuschalten, obwohl man es frühzeitig selber erledigen könnte.


MkG Axel


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW378697
Datum04.01.2007 21:1816835 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanWer schaltet bei Einsätzen Gebäude selber Spannungsfrei?

Wenn erforderlich und wir auch drankommen, machen wir es selbst.

Geschrieben von Axel UrbanWenn ja, wer macht es (Elektrofachkraft und/oder Elektrotechnisch unerwiesene Person)?

Diverse Elektroinstallateure und ein Meister im Zug vorhanden, also kein Bedarf auf unterwiesene Personen zurückzugreifen.

EVU wird i. d.R. nur in Anspruch genommen, wenn das Haus nicht sinnvoll freigeschaltet werden kann oder wenn der Anlagenbereich mit EVU-Zuständigkeit beschädigt ist, z. B. der klassische Kellerbrand mit beeinträchtigter Hausanschlußleitung.

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern378741
Datum05.01.2007 09:0716861 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanElektrotechnisch unerwiesene Person

Diese ist meines Wissens nicht (frei-) schaltberechtigt in Anlagen <1000V

Kann das jemand bestätigen?


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW378745
Datum05.01.2007 09:3516876 x gelesen
Geschrieben von Philipp MerkleDiese ist meines Wissens nicht (frei-) schaltberechtigt in Anlagen <1000V

Kann das jemand bestätigen?


Nö, aber widersprechen: In Anlagen mit Nennspannungen kleiner 1000V muß das Freischalten zu den Kenntnissen und Fertigkeiten gehören, da die unterwiesene Person auch erste Hilfe bei Elektrounfällen leisten können muß. Das Freischalten / Feststellen der Spannungsfreiheit ist auch dabei der erste Schritt

Ferner sind die fünf Sicherheitsregeln obligatorisch, um Kleinreparaturen durchführen zu können, dafür kann auch das Ziehen von NH-Sicherungen ausgebildet werden.

Siehe dazu auch hier.


Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen.
Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen.
Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann.

(Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890)

Gruß, Jo(sef) Mäschle

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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein378747
Datum05.01.2007 09:4516990 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanNur finde ich es absurd, wenn man das EVU zu Einsatzstelle ordert, um freizuschalten

Warum?

Unsere Stadtwerke haben eine Notdienst, der 24 Stunden erreichbar ist. Wir fordern "Stadtwerke E" oder "Stadtwerke Gas" gerne an, denn dann hast Du a) Fachpersonal und b) kennen die ihr Versorgungsnetz. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut und durchaus auch schnell. Sicher sind sie nicht i.d.R. mit dem ersten Trupp vor Ort, aber wenn die Stadtwerke von der Feuerwehr angefordert werden, wissen die schon, dass das Priorität hat und wir die nicht wg. Pillepalle haben wollen.


Jan

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern378748
Datum05.01.2007 09:4716971 x gelesen
Ok, danke. Man lernt ja gerne dazu.

Gilt die Unterweisung für einen Typ von Anlage (NH-Sicherungen) oder wirklich nur für "diese" Anlage an der unterwiesen wurde? Der Status "Elektrofachkraft" bezieht sich ja auch nur auf den Bereich in dem die Person auch ausgebildet wurde.


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW378757
Datum05.01.2007 10:2616851 x gelesen
Geschrieben von Philipp MerkleGilt die Unterweisung für einen Typ von Anlage (NH-Sicherungen) oder wirklich nur für "diese" Anlage an der unterwiesen wurde?

Innnerhalb eines Betriebes werden bestimmte Aufgaben, z.B. Kontrollen, häufig mittels Pflichtenübertragung zugewiesen. Diese Pflichtenübertragung ist dann mit bestimmten Anlagenteilen verknüpft.

Wenn die elektrotechnisch unterwiesene Person aber bestimmte Tätigkeiten am bestimmten Anlagen- oder Bauteiltypen beherrscht, dann sind diese Kenntnisse und Fertigkeiten grundsätzlich nicht ortsgebunden.

Wenn Du bei der Bundeswehr einen PKW-Führerschein machst, dann wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit zivilen PKW zurechtkommen.

Geschrieben von Philipp MerkleDer Status "Elektrofachkraft" bezieht sich ja auch nur auf den Bereich in dem die Person auch ausgebildet wurde.

Meines Wissens ist mein Gesellenbrief deuschlandweit gültig ;-)

Scherz beiseite: Daß man von den Dingen, von denen man keine Ahnung hat die Finger weg lässt ist eigentlich eher GMV. Ich werde auch einen Teufel tun und an einem Niederspannungstrafo herumschrauben, weil ich mich in meiner (Handwerks)ausbildung nicht mit derartigem befasst habe.


Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen.
Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen.
Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann.

(Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890)

Gruß, Jo(sef) Mäschle

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW378779
Datum05.01.2007 11:2816938 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Jan HaagenUnsere Stadtwerke haben eine Notdienst, der 24 Stunden erreichbar ist. Wir fordern "Stadtwerke E" oder "Stadtwerke Gas" gerne an, denn dann hast Du a) Fachpersonal und b) kennen die ihr Versorgungsnetz. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut und durchaus auch schnell. Sicher sind sie nicht i.d.R. mit dem ersten Trupp vor Ort, aber wenn die Stadtwerke von der Feuerwehr angefordert werden, wissen die schon, dass das Priorität hat und wir die nicht wg. Pillepalle haben wollen.Wie lange brauchen die denn bei euch, bis sie vor Ort sind? Ich finde es sehr wichtig auch schon, wenn es nötig ist, freizuschalten, wenn der erste Trupp den Gefahrenbereich betritt.


MkG Axel


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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein378803
Datum05.01.2007 12:5816942 x gelesen
Hi, Axel,

also, ich sach ma, dass die Stadtwerke innerhalb von 10 bis 15 nach Anforderung - sie kommen also nicht automatisch zu jedem 'Feuer' - vor Ort sind, auch nachts. Dafür ist Rendsburg halt klein genug :-)).

Mit dem ersten Trupp sind sie natürlich nur in echten Glücksfällen gleichzeitig da. Aber! Ist es wirklich notwendig, dass die Stadtwerke VOR der Feuerwehr bereits tätig waren? Bei allen Hausinstallationen? Oder darf auch mal ein Sicherungsautomat das tun, wofür er da ist? Oder ein Trupp ausreichend vorsichtig vorgehen, dass er nicht gleich die blanken, noch spannungsführenden Kabel (wenn sie es dann noch tun) in die Hand nimmt? Diesen Teil der Ausbildung (ein E der Gefahrenmatrix) nimmt uns keiner ab, das sollte weiterhin Grundausbildung sein.


Jan

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AutorBast8ian8 S.8, Ibbenbüren / NRW378818
Datum05.01.2007 13:2917038 x gelesen
Hi,

das mit dem Freischalten vor betreten des Gefahrenbereichs ist oft nichtmöglich, meistens ist der Hausanschlusskasten in dem sich die NH Sicherungen befinden im Keller. Also ist dieser bei einem z.B. Kellerbrand erst nach Feuer Aus zu ereichen und unter Schlechter Sicht durch den Rauch würde ich auch keine NH Sicherungen ziehen.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW378827
Datum05.01.2007 13:4517030 x gelesen
Hallo,

und warum wollt ihr alle die NH Sicherungen ziehen?
FI raus und normale Sicherungsautomaten geht schneller, ist sicherer und man braucht keine Unterweisung.
NH-Sicherungen dürfen unter Last nicht gezogen werden.

Gruß

Thomas


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AutorBast8ian8 S.8, Ibbenbüren / NRW378843
Datum05.01.2007 14:0216888 x gelesen
Also ich würde auch nicht an der Einsatzstelle die NH Sicherungen ziehen, dafür würde ich wie gesagt die Personen vom EVU kommen lassen, hat sich nur auf die vorherigen Beiträge bezogen.

Wie du schon gesagt hast einfach alle Sicherungsautomaten und den RCD auschalten dürfte fürs erste reichen.


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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz378844
Datum05.01.2007 14:0316863 x gelesen
Hallo, ob man das Gebäude freischaltet und wie weit hängt auch gewissermaßen mit den Gegebenheiten vor Ort ab. Wie groß und welche Art von Gebäude, wo ist die Energieeinspeisung, was für ein Schadensereignis, kann ich überhaupt an die Einrichtungen zur Freischaltung gelangen usw. Also pauschal kann man das nicht sagen. Eine gewisse Fachkenntnis von Elektrofachkräften ist immer hilfreich.

Gruß
Thomas


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW378910
Datum05.01.2007 16:1716813 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Thomas EdelmannFI raus und normale Sicherungsautomaten geht schneller, ist sicherer und man braucht keine Unterweisung.OK. In den meisten Fällen ist das ausreichend. Aber was ist, wenn die Zuleitung bis zur Verteilung beschädigt ist? Mir ist es selber schon man passiert, dass ich direkt neben spannungsführende Teile gepackt habe. Bei diesem Einsatz wäre ein frühzeitiges Freischalten ohne Probleme durchführbar gewesen.


MkG Axel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379001
Datum06.01.2007 01:0417087 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Bastian Siebelmeyer--- Wie du schon gesagt hast einfach alle Sicherungsautomaten und den RCD auschalten dürfte fürs erste reichen.

Wie schon von Thomas beschrieben, muss man hier zwingend die jeweiligen Bedingungen beachten!

In vielen typischen Einsatzsituationen reicht es sicher, den betroffenen Bereich über die Sicherungsautomaten freizuschalten. Wenn man erkennt, welche dafür zuständig sind!

Zu beachten sind so Dinge wie: welche Bereiche sind betroffen, welche Anlagen(teile) sind dort vorhanden, von welchen Sicherungen (Automaten oder auch noch Schraubsicherungen?) sind die abgesichert, wieviele (Unter-) Verteilungen sind vorhanden (!), ist eine Verteilung vom Schaden betroffen, ist eine Steigleitung vom Schaden betroffen, ...

Grundsätzlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Hausanschlusssicherungen rausnimmt. IMNSHO sollte jeder FM(SB) darin unterwiesen sein (aber das schaffen wir leider auch nicht).

Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Fachleute hinzuziehen.

Gruß,
Henning


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW379010
Datum06.01.2007 05:4616858 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Henning KochWie schon von Thomas beschrieben, muss man hier zwingend die jeweiligen Bedingungen beachten!

In vielen typischen Einsatzsituationen reicht es sicher, den betroffenen Bereich über die Sicherungsautomaten freizuschalten. Wenn man erkennt, welche dafür zuständig sind!

Zu beachten sind so Dinge wie: welche Bereiche sind betroffen, welche Anlagen(teile) sind dort vorhanden, von welchen Sicherungen (Automaten oder auch noch Schraubsicherungen?) sind die abgesichert, wieviele (Unter-) Verteilungen sind vorhanden (!), ist eine Verteilung vom Schaden betroffen, ist eine Steigleitung vom Schaden betroffen, ...

Grundsätzlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Hausanschlusssicherungen rausnimmt. IMNSHO sollte jeder FM(SB) darin unterwiesen sein (aber das schaffen wir leider auch nicht).

Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig die Fachleute hinzuziehen.
Wie wird das denn in Dortmund gehandhabt?


MkG Axel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379011
Datum06.01.2007 06:1316863 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Axel Urban--- Wie wird das denn in Dortmund gehandhabt?

Kommt drauf an ;-)

Grundsätzlich wird mit der Anforderung des EVUs nicht sparsam umgegangen.
Eigene Maßnahmen der Feuerwehr hängen immer vom Einzelfall (Schadenslage, Fachkunde des eigenen Personals) ab.

Bei der Ausbildung der FF wird keine Unterweisung für das Ziehen von NH-Sicherungen gemacht, dafür steht dort auch kein Fachpersonal zur Verfügung. Wie das bei der BF-Ausbildung gemacht wird ist mir nicht bekannt.

Allerdings gehört auch der Elektrowerkzeugkasten nicht mehr zur Beladung jedes Erstangreifers.

Gruß,
Henning


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AutorVolk8er 8L., Wurmlingen / BaWü379020
Datum06.01.2007 10:4916870 x gelesen
Vielleicht wäre es für die Polizei aber wichtig welche Sicherungen schon vorher gefallen sind , und wenn Du alle Sicherungen rausmachst sieht es keiner mehr.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg379021
Datum06.01.2007 10:5916897 x gelesen
Geschrieben von Volker LuzVielleicht wäre es für die Polizei aber wichtig welche Sicherungen schon vorher gefallen sind , und wenn Du alle Sicherungen rausmachst sieht es keiner mehr.

a) gibt es in der Kriminaltechnik auch andere Möglichkeiten festzustellen, ob ein el. Defekt vorlag (zumal die Sicheurng auch als Folge des Brandes gefallen sein kann und deshalb keine eindeutige Aussage ergibt)
b) kann man sich vor dem schalten der Sicherungen sich deren Stellung merken (z.b. alle Sicherungen waren ein, eine Sicherung war gefallen 1. Reihe 2. von links...)
c) geht unser Eigenschutz und die Menschenrettung/ Brandbekämpfung dem Ermittlungsinteresse der Polizei vor.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorVolk8er 8L., Wurmlingen / BaWü379025
Datum06.01.2007 11:0816787 x gelesen
a) beim letzten Brand war aber genau das ein Thema bei dem Herrn von der Kriminaltechnik da hat unser Angriffstrupp auch die Sicherungen rausgemacht.
b) hoffentlich sind nicht so viele ausgeschaltet sonst wird es schwierig ;-)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg379027
Datum06.01.2007 11:1516906 x gelesen
Geschrieben von Volker Luza) beim letzten Brand war aber genau das ein Thema bei dem Herrn von der Kriminaltechnik da hat unser Angriffstrupp auch die Sicherungen rausgemacht.

Pech für ihn...
Bevor meine Jungs sich in die Gefahr eines (vermeindbaren) Stromschlags begeben muß eben die KT etwas länger nach der Ursache suchen. Und selbst wenn die Ursache nie geklärt wird - egal.

Nicht daß wir uns falsch verstehen. Ich bin weder für besenrein übergebene Einsatzstellen noch dafür, sich das Leben gegenseitig unnötig schwer zu machen.
Aber die sichere Erfüllung unseres Auftrags geht nun mal vor.
Wenn ich Alternativen habe, die was Zeitbedarf und Sicherheit betrifft gleichwertig sind, dann werde ich diese nutzen. Ist dies nicht der Fall, dann bin ich da im Bezug auf die Sicherheit meiner Jungs eben Egoist.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8L., Sachsen / 379033
Datum06.01.2007 11:3216841 x gelesen
Also wir halten in unserem Löschzug jährlich eine Unterweisung im Freischalten von Anlage kleiner 1000V.

Das ziehen von NH-Sicherungen unter Last ist sicher kritisch. In Wohnhäusern aber trotzdem noch besser als nen Trupp im IA mit Stromschlag. Von der Variante des ausschalten einzelner Automaten usw. halte ich nichts.

Und wichtig: Spannungsfreiheit feststellen... Wie soll das gehen in ner brennenden Wohnung wo ich das garnicht prüfen kann?! Was, wenn der liebe Mieter seinen Strom beim Nachbar geklaut hat und die Wohnung garnicht spannungsfrei ist?!

Zur Sicherheit NHs in Wohnhäusern raus. bzw. selektive Automaten im Zählerülatz raus und fertig. Aufzüge und Treppenhaus nach Möglichkeit in Betrieb lassen. Aufzug blockieren, z.B. durch einen Posten im EG.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen379043
Datum06.01.2007 12:5816863 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas Edelmann
NH-Sicherungen dürfen unter Last nicht gezogen werden.
Wer sagt das?

Die EN 50110 oder gleichlautende VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) meint:
"Stromführende Sicherungseinsätze dürfen nur ausgewechselt werden, wenn dies gefahrlos möglich ist."

"Gefahrlos" ist dabei z.B.:
"bei Sicherungseinsätzen des NH-Systems, wenn Gesichtsschutz und NH-Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe verwendet und durch besonders geschulte elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elektrofachkräfte benutzt werden"

Übrigens dürfen Laien D0 oder D-Sicherungseinsätze "unter Strom" bis 63 A Nennstrom auch auswechseln...


mkg hwk

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379106
Datum06.01.2007 19:1016844 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Christian Fischer--- Geschrieben von Volker Luz
"a) beim letzten Brand war aber genau das ein Thema bei dem Herrn von der Kriminaltechnik da hat unser Angriffstrupp auch die Sicherungen rausgemacht."

Pech für ihn...
Bevor meine Jungs sich in die Gefahr eines (vermeindbaren) Stromschlags begeben muß eben die KT etwas länger nach der Ursache suchen. Und selbst wenn die Ursache nie geklärt wird - egal.

Nicht daß wir uns falsch verstehen. Ich bin weder für besenrein übergebene Einsatzstellen noch dafür, sich das Leben gegenseitig unnötig schwer zu machen.
Aber die sichere Erfüllung unseres Auftrags geht nun mal vor.


Ack.

Gerade im IA ist nunmal i.d.R. der Sicherheitsabstand nicht zuverlässig einzuhalten.

Wenn ich Alternativen habe, die was Zeitbedarf und Sicherheit betrifft gleichwertig sind, dann werde ich diese nutzen.

Dann schlage ich gleich mal eine Alternative vor:
In der (Unter-) Verteilung sollte es einen Hauptschalter oder Vorsicherungen geben, mit denen die ganze Verteilung abgeschaltet werden kann. Hier freizuschalten geht zum einen schneller als jeden Automaten einzeln umzulegen, ausserdem zuverlässiger (wer nur die Automaten ausschaltet übersieht ggf. die Schraubsicherungen für Durchlauferhitzer o.ä.), und nebenbei wird dabei die Stellung der Automaten nicht verändert.

Gruß,
Henning


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen379112
Datum06.01.2007 20:2016836 x gelesen
Moin

Geschrieben von Henning KochIn der (Unter-) Verteilung sollte es einen Hauptschalter oder Vorsicherungen geben, mit denen die ganze Verteilung abgeschaltet werden kann.Wir haben gerade eine Wohnung renovieren lassen, unter anderem wurde eine neue UV für diese gesetzt. Die hat neben den Sicherungsautomaten für die Räume und dem FI fürs Bad unten einen Hauptschalter, mit dem genau wie du es meinst die ganze UV abgeschaltet werden kann.
Ist also wohl inzwischen Stand der Technik. Vvielleicht sogar vorgeschrieben? Elektronendompteure vor, ist dem so!?

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen379116
Datum06.01.2007 20:5717016 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning Koch
In der (Unter-) Verteilung sollte es einen Hauptschalter oder Vorsicherungen geben, mit denen die ganze Verteilung abgeschaltet werden kann.

Geschrieben von Sebastian WeißWir haben gerade eine Wohnung renovieren lassen, unter anderem wurde eine neue UV für diese gesetzt

UV meint hier was? UV im eigentlichen Sinne oder meinst du den Zählerschrank aka Hauptverteilung? Für Zählerschränke sehen die TAB2000 (das EVU kann aber abweichend eigene Bedingungen festlegen, aber i.d.R. orientieren sich diese daran) sog. SLS-Automaten vor dem Zähler vor. Sind von den Maßen her auf etwa 200% skalierte Leitungsschutzschalter, mit denen sich der Zähler und alles nachfolgende freischalten lässt. Dann kann man auch auf's NH ziehen verzichten oder zieht sie zumindest ohne Last.
Für eine eigentliche Unterverteilung/Wohnungsverteilung ist nur gefordert, diese über einen Hauptschalter freischalten zu können. Nach üblicher Interpretation muss der Schalter aber nicht in der UV angeordnet sein, es reichen z.B. Schraubsicherungen im (woanders montierten) Zählerschrank oder wenn nur eine UV am Zähler hängt auch die SLS vor diesem. Ferner kann (und sollte in Hinblick auf den Personenschutz), aber muss es nicht sein, dass die gesamte UV über einen FI läuft, der damit auch als lokaler Hauptschalter fungiert. Nur weiß dass der gemeine FA nicht wenn er davor steht und kann es so ohne weiteres auch nicht feststellen, wenn es nicht eindeutig beschriftet ist. :-/

ciao,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379123
Datum06.01.2007 22:0816834 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Für Zählerschränke sehen die TAB2000 (das EVU kann aber abweichend eigene Bedingungen festlegen, aber i.d.R. orientieren sich diese daran) sog. SLS-Automaten vor dem Zähler vor. Sind von den Maßen her auf etwa 200% skalierte Leitungsschutzschalter, mit denen sich der Zähler und alles nachfolgende freischalten lässt.

LS-Schalter _vor_ dem Zähler?

Wenn ich ehrlich bin, habe ich sowas noch nicht gesehen. Seit wann gelten diese TAB, steht 2000 da für die Jahreszahl? Mir ist in letzter Zeit auch nur eine neue (erneuerte) Installation begegnet, die hat IIRC Neozed-Sicherungen (in gekoppelten Halterungen, nicht mehr geschraubt...) vor den Zählern. Meinst du sowas?

In den Unterverteilungen sind Vorsicherungen (alt) oder Hauptschalter (neu) vorhanden.

Kann natürlich auch sein, dass die Anordnung der Vorsicherungen bzw. Hauptschalter _in_ der jeweiligen UV hier eine örtliche Regel oder Interpretation ist und das in anderen Gegenden anders aussieht.

Gruß,
Henning


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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen379134
Datum07.01.2007 00:2316827 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Henning KochSeit wann gelten diese TAB, steht 2000 da für die Jahreszahl? AFAIK ja - wobei das aber ähnlich den FwDV nur ein vereinheitlichter Entwurf ist und es dem jeweiligen Netzbetreiber obliegt, diesen - ggf. mit Änderungen - in seine TAB zu integrieren.


Geschrieben von Henning KochMir ist in letzter Zeit auch nur eine neue (erneuerte) Installation begegnet, die hat IIRC Neozed-Sicherungen (in gekoppelten Halterungen, nicht mehr geschraubt...) vor den Zählern. Meinst du sowas?

Du sprichst von Sicherungslasttrennschaltern aka Linocur-Schaltern?
Höhe wie normale LS, Neozed-typische 4,5 TE breit
Die meinte ich nicht...


Geschrieben von Henning KochLS-Schalter _vor_ dem Zähler?

yepp, in Form selektiver Hauptleitungsschutzschalter aka SLS. Sehen dann so z.B. aus:
Hager SLS 63A 3pol Maße in jeder Richtung etwa doppelt so groß wie ein Standard-REG-LS, je nach Hersteller direkt oder mit kleinem Adapter auf Sammelschienen im unteren Anschlussraum des Zählerschranks aufrastbar. Je nach Ausführung benötigen sie z.T. auch einen N-Anschluss als Hilfsspannung zum Einschalten.
Sollen mit der Auslösecharakteristik "E" angeblich zu gleich großen NH-Sicherungen sowohl Überlast- als auch Kurzschlussselektiv sein => Keine durchgebrannten NHs im Hausanschlusskasten mehr zu wechseln und jeder Zählerplatz einzeln und ohne HAK zu öffnen freischaltbar. Und die plombierbare und IIRC auch mit Vorhängeschloss sicherbare Plastikkappe über den Schalthebeln verhindert unentdecktes Zuschalten stillgelegter/gesperrter Zähler.


ciao,
Thorben


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW379135
Datum07.01.2007 00:3316781 x gelesen
hallo,

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Geschrieben von Henning Koch
"Mir ist in letzter Zeit auch nur eine neue (erneuerte) Installation begegnet, die hat IIRC Neozed-Sicherungen (in gekoppelten Halterungen, nicht mehr geschraubt...) vor den Zählern. Meinst du sowas?"

Du sprichst von Sicherungslasttrennschaltern aka Linocur-Schaltern?
Höhe wie normale LS, Neozed-typische 4,5 TE breit
Die meinte ich nicht...


Das Bild ist recht klein, ist das das Selbe wie das?

selektiver Hauptleitungsschutzschalter aka SLS. Sehen dann so z.B. aus:
Hager SLS 63A 3pol


aha, sowas hatte ich vorher noch nie bewusst gesehen.
Man lernt immer dazu ;-)

Gruß,
Henning


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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen379136
Datum07.01.2007 00:4316790 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas Bild ist recht klein, ist das das Selbe wie das?

Ja.


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen379139
Datum07.01.2007 02:3216852 x gelesen
Moin

Geschrieben von Thorben GruhlUV meint hier was? UV im eigentlichen Sinne oder meinst du den Zählerschrank aka Hauptverteilung?UV meint UV, sonst hätt der Bub HV geschrieben ;o)

Geschrieben von Thorben GruhlFür eine eigentliche Unterverteilung/Wohnungsverteilung ist nur gefordert, diese über einen Hauptschalter freischalten zu können. Nach üblicher Interpretation muss der Schalter aber nicht in der UV angeordnet sein, es reichen z.B. Schraubsicherungen im (woanders montierten) Zählerschrank oder wenn nur eine UV am Zähler hängt auch die SLS vor diesem.Aaaaahja, damit ist meine Frage ja beantwortet.

In meinem genannten Fall war das ein Einfamilienhaus, die Sicherungen für den Keller waren mit im Zählerschrank montiert. Nun wurde es ein Zweifamilienhaus, der Keller eine Wohnung, bekam eine in dieser Wohnung liegende UV und der Zählerschrank ist nun auch nur noch ein solcher.
Absicherung der UV Keller findet übrigens im Zählerschrank mittels Schraubsicherungen statt, wobei am dortigen Zähler "Keller" wiederum nur diese UV hängt und die Zähler nochmal jeweils mit diesen von dir genannten Teilen gesichert sind, und dann sind da ja noch die NH-Dingers. Also wirklich genügend Sicherungen "unterwegs", drum denke ich dass der Hauptschalter in der UV wirklich nur ein Schalter ist - weiß es aber nicht.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW379369
Datum08.01.2007 08:2116889 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerGefahrlos" ist dabei z.B.:
"bei Sicherungseinsätzen des NH-Systems, wenn Gesichtsschutz und NH-Sicherungsaufsteckgriff mit Stulpe verwendet und durch besonders geschulte elektrotechnisch unterwiesene Personen oder Elektrofachkräfte benutzt werden"


Schonmal den Blitz gesehen wenn das falsch gemacht wurde?
Selbst wenn der Ziehende durch geeignete Schutzkleidung mit dem Schreck davon kommt, kann es passieren, daß die Sicherung dann verschweist ist und einen dauerhaften leitenden Überzug hat. (schon selbst gesehen)

Grundsätzlich sind Sicherungen nur Trenner. Trenner sind nicht geeignet unter Last zu schalten. Dafür gibt es Leistungsschalter.

Gruß

Thomas


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen379464
Datum08.01.2007 17:4816814 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas Edelmann
Schonmal den Blitz gesehen wenn das falsch gemacht wurde?
Es blitzt sogar, wenn man es Richtig macht.

Selbst wenn der Ziehende durch geeignete Schutzkleidung mit dem Schreck davon kommt, kann es passieren, daß die Sicherung dann verschweist ist und einen dauerhaften leitenden Überzug hat. (schon selbst gesehen)
Na und?, Keiner sagt, das du die Sicherung weiter benutzen sollst.
(und das Zitat stammt nicht von mir, sondern aus besagter VDE 0105)

Grundsätzlich sind Sicherungen nur Trenner. Trenner sind nicht geeignet unter Last zu schalten.
Sicherungen sind keine Schalter - Richtig
Aber auch Trenner müssen den Nennstrom ausschalten können (verlangt die Norm)!, natürlich nicht unbegrenzt oft.


mkg hwk

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW379481
Datum08.01.2007 18:4016904 x gelesen
Hi

Geschrieben von Thorben GruhlUV meint hier was? UV im eigentlichen Sinne oder meinst du den Zählerschrank aka Hauptverteilung? Für Zählerschränke sehen die TAB2000 (das EVU kann aber abweichend eigene Bedingungen festlegen, aber i.d.R. orientieren sich diese daran) sog. SLS-Automaten vor dem Zähler vor. Sind von den Maßen her auf etwa 200% skalierte Leitungsschutzschalter, mit denen sich der Zähler und alles nachfolgende freischalten lässt. Dann kann man auch auf's NH ziehen verzichten oder zieht sie zumindest ohne Last. In meinem Ursprungsposting ging es nicht um den Bereich nach dem Zähler. Den kann auch ein Laie mehr oder weniger ohne Probleme freischalten, indem er einfach alle Sicherung ausschaltet bzw. rausschraubt.

Es ging mehr um die Strecke zwischen Hausanschlusskasten und Zählertafel. Da gerade bei alten Häusern die Zuleitung vom Hausanschlusskasten bis zur Zählertafel mehrere 10m lang sein kann. Wenn diese Leitung durch Hitze beschädigt wird, kann dies Lebensgefährlich für die Einsatzkräfte sein. Daher kam bei uns die Diskussion auf, ob wir Gebäude nicht selber freischalten können bzw. sollten.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW379557
Datum09.01.2007 08:5516852 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerAber auch Trenner müssen den Nennstrom ausschalten können (verlangt die Norm)!, natürlich nicht unbegrenzt oft.

dann sind das Lasttrenner, haben eine Vorrichtung zur Funkenlöschung und man zieht alle Sicherungen gleichzeitig. Die Sicherungen am Hausanschlußkasten sind dafür nicht geeignet.

Geschrieben von Hanswerner KöglerSelbst wenn der Ziehende durch geeignete Schutzkleidung mit dem Schreck davon kommt, kann es passieren, daß die Sicherung dann verschweist ist und einen dauerhaften leitenden Überzug hat. (schon selbst gesehen)

Na und?, Keiner sagt, das du die Sicherung weiter benutzen sollst.
(und das Zitat stammt nicht von mir, sondern aus besagter VDE 0105)


Na ja, ich habe schon mal den Fall bei einem Kollegen gesehen, da hätte es wohl ein schwarzes Gesicht gegeben, die Sicherung hätte man weiter benutzen können, allerdings 5 Klassen höher und der Sicherungshalter hatte es aber definitiv hinter sich. Und den soll man weiter benutzen können.

Grundsätzlich halte ich es für bednklich, wenn Nicht-Fachleute" am Hausanschlußkasten werkeln. Der normale FA kann im Sicherungskasten die Sicherungen rausmachen, mehr auch nicht.

Gruß

Thomas


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