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ThemaÖlspur auf Bahngleis, Einsatz für die Feuerwehr?23 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380423
Datum13.01.2007 11:436632 x gelesen
Hallo Forum,

vor ein paar Tagen hatte ich mit einem Kameraden über Zuständigkeit prüfen und Amtshilfe diskutiert und einige Beispiele verswucht zu finden. Eines, bei dem wir mit anderer Meinung blieben geht um folgenden Konstruierten (?) Fall, obwohl es irgendwo mal angeblich einen ähnlichen Einsatzbericht gegeben haben sollte, wahrscheinlich im FeuerwehrMagazin.

Ich hatte mir folgenden Fall ausgedacht und bin er Meinung, dass die Feuerwehr hier nicht Tätig werden muss.

Ein Zug der Bahn hat Hydrauliköl, können Züge noch anderes Öl verlieren?, verloren und auf einer Bahnstrecke über eine Distanz von ca. 6 bis 7 km Hydrauliköl verloren.

Ob hier jetzt die Feuerwehr zuständig ist hatten wir etwas kontrovers diskutiert. Ich bin der Meinung, da es sich um Privatgelände handelt, bzw. Betriebsgeländer der DB, keine Gefahr besteht, ausser Umweltverschmutzung, hier die Bundespolizei und ggf. auch noch der DB-Notfallmanager zuständig sind und die Bahn über entsprechendes Personal, Material und wahrscheinlich auch Gerät verfügt, sollte die Bahn in der Lage sein die Ölspur schnell zu beseitigen oder aber ein privat Unternehmen sofort zu beauftragen.

Die anderen Argumente waren, dass eine Umweltverschmutzung droht und die Feuerwehr dann immer Tätig werden müsste. (Auch da bin ich anderer Meinung, sonst würden ja nicht soviele Umweltschäden und Umweltverschmutzungen durch privte Unternehmen und andere Stäödtische Betriebe/ Einrichtungen beseitigt!)

Deswegen meine Fragen:
1. Ist die Feuerwehr zuständig, oder nicht?
2. Würdet ihr als Einsatzleiter, bzw. Ersteintreffende Einheit Tätig werden und einen Einsatz anlaufen lassen?
3. Würden sehr viele Einsatzkräfte gebunden, würde dadurch nicht u.U. der grundschutz vrnachlässigt werden?
4. Ist die Polizei der Länder, bzw. die Bundespolizei nicht orginär für Ölspuren zuständig und die Feuerwehr leistet immer nur Amtshilfe, oder ist die feuerwehr zuständig wegen des Umweltschutzes?

Ich hoffe, das werden zumindest einen Teil meiner Fragen beantworten kann. Ich freue mich schon auf eure Meinungten und antworten dazu.

Mit freundlichen und kameradschaftlichen Grüßen

Thobias


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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW380427
Datum13.01.2007 11:515839 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmannkönnen Züge noch anderes Öl verlieren?,

Klar es gibt ja Diesel betriebene Loks und Triebwagen. Da kann der Kraftstoff natürlich durch irgendwelche Defekte, oder wenn der Fahrzeugführer dusselig war und vergessen hat den Tankdeckel wieder drauf zu schrauben, auslaufen.

Gruß aus dem schönen Bergischen Land


Markus


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen380430
Datum13.01.2007 12:035843 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannEin Zug der Bahn hat Hydrauliköl, können Züge noch anderes Öl verlieren?,
Aber sicher, Öl zum kühlen der Trafos (bei E-Loks)
Die Mengen sind dementsprechend beachtlich:
Dieselloks bis zu 1000l Motoröl, bis zu 600l getriebeöl und bis zu 5400l Diesel.
E-Loks bis zu 3100l Trafoöl.

Geschrieben von Thobias Schürmann1. Ist die Feuerwehr zuständig, oder nicht?
Ich würd sagen primär erstmal schon, da es sich um ne direkte Gefahrenabwehr handelt (Umweltschaden etc.).
Das Problem ist nur, wie wir das Zeug aus dem Gleisbett kriegen ( nicht jede FW hat nen Bagger *g*).
Das ist dann denk ich mal Aufgabe der Bahn selbst, da sie ja wie du schon sagtest, das Personal und das Material hat.
Kommen wir dazu wenns noch ausläuft ist der Fall klar --> Auffangen / Binden

Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau380431
Datum13.01.2007 12:045899 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmannkönnen Züge noch anderes Öl verlieren?

Lokomotiven verlieren sehr gern geringe Mengen Getriebeöl.

Geschrieben von Thobias Schürmann2. Würdet ihr als Einsatzleiter, bzw. Ersteintreffende Einheit Tätig werden und einen Einsatz anlaufen lassen?

Nein, der Bahnbetreiber(DB Notfallmanager) soll zuerst die Streckensperrung veranlassen und Sicherheitswärter aufstellen.
Ausserdem wie willst du dort Öl aufnehmen? Das dürfte sehr schnell im Schotter versickern.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen380433
Datum13.01.2007 12:125816 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Florian SchultheisIch würd sagen primär erstmal schon, da es sich um ne direkte Gefahrenabwehr handelt (Umweltschaden etc.).

Aber auch nur dann, wenn da noch was ausläuft. (=> Abdichtung, Auffangen, usw.)

Für die Beseitigung einer reinen Ölspur sind wir nicht ausgerüstet und können somit auch nicht im Rahmen der Amtshilfe tätig werden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW380434
Datum13.01.2007 12:145841 x gelesen
Ich denke weniger an die Umweltgefahr, sondenr an den dann verdammten langen Bremsweg, wenn sich Öl auf den Schienen (Metallteile) befindet. Wäre blöd wenn ein Zug dann bremsend durch den Bahnhof rutscht. Und durch einen undefinierbaten Bremsweg könnten Folgeschäden für Leib und Leben entstehen. Ich denke das es auf der Straße nicht viel anders ist. Neben der Umweltgefahr besteht auch eine Rutschgefahr (und damit eine Unfallgefahr) besonders für Zweiradfahrer.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380435
Datum13.01.2007 12:205814 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenIch denke weniger an die Umweltgefahr, sondenr an den dann verdammten langen Bremsweg, wenn sich Öl auf den Schienen (Metallteile) befindet. Wäre blöd wenn ein Zug dann bremsend durch den Bahnhof rutscht. Und durch einen undefinierbaten Bremsweg könnten Folgeschäden für Leib und Leben entstehen. Ich denke das es auf der Straße nicht viel anders ist. Neben der Umweltgefahr besteht auch eine Rutschgefahr (und damit eine Unfallgefahr) besonders für Zweiradfahrer.

Deswegen sollte die Strecke ja gesperrt werden, egal ob die Feuerwehr arbeitet oder es von der Bahn selbst beseitigt wird!

Aber ich vermute mal es ist wahrscheinlicher das sich Öl im Gleisbett befindet, als auf den Schienen.

MFG
Thobias


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau380437
Datum13.01.2007 12:315804 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohnensondenr an den dann verdammten langen Bremsweg, wenn sich Öl auf den Schienen (Metallteile) befindet

Die Schienen werden bewusst "geölt"(sogenannte Spurkranzschmierung), ansonsten könnte es vor allem in den Kurven zu Entgleisungen kommen.
Ausserdem dürften für die meisten Überläufe in die mitte des Schienenbetts führen.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380438
Datum13.01.2007 12:405913 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann1. Ist die Feuerwehr zuständig, oder nicht?

kommt drauf an.

Umweltschutz an sich ist m.W. Verfassungsauftrag.
Spätestens beim Eintreffen der unteren Wasserbehörde mit entsprechendem Arbeitsauftrag wäre die Fw dran.
Die Frage ist nur, was soll sie bei der Lage machen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen380439
Datum13.01.2007 12:455819 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von David Joho
Die Schienen werden bewusst "geölt"(sogenannte Spurkranzschmierung), ansonsten könnte es vor allem in den Kurven zu Entgleisungen kommen.
Jetzt bist du mir zuvor gekommen. Nur das die "Spurkranzschmierung" wirklich für die Radkränze und nicht für den Schienenkopf gedacht sind und möglichst auch so eingestellt werden sollten.
Und sie dienen nicht nur dem "Entgleisungsschutz" sondern auch der Verringerung des Spurkranz- und Schienenverschleißes.

Für das Bremsen auf "überölter" Schiene u.s.u. kann auch das immer vorhandene Sandstreusystem des Zugfahrzeuges eingesetzt werden.

Das Rad-/Schienensystem hat übrigens auf trockener, wie auf nasser Schiene etwa gleichen Reibwert. Kritisch sind Ablagerungen (Staub, Abrieb) mit hoher Luftfeuchtigkeit. Das ist i.d.R. besonders in Tunneln der Fall (oder außerhalb bei besonderen Wetterlagen). Dem muß der TrbFhzgFührer auch Beachtung schenken (das er nicht aus dem Tunnel zurückrutscht ;-))


mkg hwk

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AutorChri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein380441
Datum13.01.2007 13:095817 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Frage ist nur, was soll sie bei der Lage machen...

Gibt es Leitkegel "Bahn"?
duckundwegrenn..

Nein mal im Ernst. Wenn hier eine Einsatzanforderung im Rahmen eines Amtshilfeersuchens kommen würde, so wäre, meiner Meinung nach, doch nach erster Erkundung und "Kopfkratzen", die Antwort auf tätig werden im Sinne von aktiver Tätigkeit: Nein. Einfaches Einstreuen von Säckeweise Bindemittel ist in diesem Fall eigentlich auch nur etwas für die Optik, im Sinne..Na Ja wir haben halt was getan!.

Es sei denn, es befinden sich in umittelbarer Nähe Regenwassereinläufe, die man verschließen könnte oder Ähnliches. Auch in einem nahen Bach, etc. könnte man vorsorglich Ölsperren ausbringen. Dies können aber meines Erachtens nach nur Notfallmaßnahmen sein, sollte hier eine dauerhafte (oder zeitlich nicht absehbare) Verschließung der Einläufe oder entsprechende Sperren von Nöten sein, so sind die Gerätschaften gegen die von entsprechenden Firmen auszutauschen.

Damit erschöpfen sich aber unsere Maßnahmen, oder?
Für die weiteren Maßnahmen sind andere Behörden zuständig oder müssen wir jetzt sagen welche Firmen oder Stellen bebachrichtigt werden müssen, mal abgesehen vielleicht von der Unteren Wasserbehörde?

MkG
Christoph Pries


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW380444
Datum13.01.2007 13:435879 x gelesen
Hi!

Die Feuerwehr ist zuständig, wenn es sich um eine Pflichtaufgabe nach FSHG (für uns beide NRW) handelt. Pflichtaufgaben sind nach § 1 FSHG die Bekämpfung von Schadenfeuern, Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder bei öffentlichen Notständen durch Naturereignis, Explosion oder sonstigem ähnlichem Vorkommnis.

Die Varianten Schadenfeuer und öffentlicher Notstand scheiden schon mal aus.

Bleibt nur der Unglücksfall. Ein Unglücksfall ist jedes mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretende Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht.

Getreu dem juristischen Motto: man bekommt aus einer Definition nur das heruas, was man vorher hineingepackt hat, müssen wir da noch rasch dran schrauben.

Nach heutigem Verständnis und gemäß Art. 20a GG müsste der Begriff "Unglücksfall" grundgesetzkonform ausgelegt werden und diese Definition noch dahingehend erweitert werden, dass auch eine Gefahr für die Umwelt i.S.d. Art. 20a GG dazu gehört.

Jetzt müssten wir uns das Ereignis festlegen: Ein Zug verliert durch eine Undichtigkeit auf einer Strecke von 2 km rund 20 Liter Hydrauliköl.

Nun nehmen wir uns die erweiterte Definition. An die gewisse Plötzlichkeit werden keine allzu großen Anforderungen gestellt. Es dient dazu eine gewisse Eilbedürftigkeit bei der Beseitigung der Gefahr zu begründen und Ereignisse wie das Wegrosten der Schienen auszuschließen. Ein Defekt an einer Leitung ist sicherlich als "plötzliches Ereignis" anzunehmen.

Das sind wir auch schon bei der Frage, ob 1 Liter Hydrauliköl pro 100m eine erhebliche Gefahr für Menschen, Sachen oder die Umwelt bedeutet.
Hydrauliköl wirkt auf den Menschen und auf viele Sachen ätzend und ist mindestens hinsichtlich des Grundwassers umweltgefährdend.
Diese Menge reicht allenfalls dazu aus, die auf dem Gleisbett liegenden Steine zu benetzen. Wer die Steine anfasst, kann "angeätzt" werden. Die Gefahr dabei von einem Zug überfahren zu werden ist allerdings bedeutend größer. Zudem darf das Gleisbett nicht betreten werden. Wenn das ÖL einen Schmierfilm auf den Gleisen bildet und der Zugverkehr nicht mehr gesichert ist, ist die Massnahme den Zugverkehr zu stoppen. Das muss der Bahnbetreiber indes selbst tun, er ist für die Sicherheit der Bahnen selbst verantwortlich.
Eine Gefahr für Sachen (Steine angeätzt???) sehe ich nicht.
Bleibt noch die Gefahr für die Umwelt. Das Öl haftet den Steinen an und wird ganz allmählich in den Untergrund gespült und noch allmählicher zersetzt. Eine akute Gefahr besteht für das Grundwasser nicht, zumindest ist keine besondere Eilbedürftigkeit gegeben.

Die Abwandlungen Der Zug verliert 20 Liter Hydrauliköl
a) auf einer Brücke die eine Straße überquert
b) in einem Wasserschutzgebiet
c) direkt in einem Bahnhof
d) auf einem mit Betonplatten ausgekleideten Bahnübergang
kann nun jeder selbst durchprüfen und kommt hoffentlich zu einem anderen Ergebnis als bei Ausgangsfall. :-)

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern380447
Datum13.01.2007 13:555803 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenIch denke weniger an die Umweltgefahr, sondenr an den dann verdammten langen Bremsweg, wenn sich Öl auf den Schienen (Metallteile) befindet.

Spurkranzschmierung


Und wenn er rutscht, dann sandet er einfach und kommt so zum stehen.


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern380448
Datum13.01.2007 14:015788 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerUnd wenn er rutscht, dann sandet er einfach und kommt so zum stehen.

Vergessen, der Sandstreuer.


Christian





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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW380449
Datum13.01.2007 14:025826 x gelesen
Hallo zusammen,

meines Erachtens kommt noch hinzu, dass das Gleisbett Privatgelände der Bahn ist und wir dort nur tätig werden können, wenn die Vorraussetzungen meines Vorredners gegeben sind, oder die Bahn sich einverstanden erklärt und damit auch die Kosten übernimmt.

Gruß René


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW380452
Datum13.01.2007 14:185878 x gelesen
Hi!

Für die Frage ob die Feuerwehr einen Einsatz fahren muss oder nicht, kommt es nur in ganz wenigen Ausnahmen (Stichwort z.B. Werkfeuerwehr) darauf an, ob es sich um ein Privatgelände handelt.
Es kommt nur auf die Voraussetzungen aus § 1 FSHG NRW an, wenn die vorliegen MUSS die Feuerwehr tätig werden. Kosten für den Bürger fallen (nur) in Ausnahmefällen an (vgl. § 41 FSHG).

Für den Fall das die Voraussetzungen NICHT vorliegen, KANN die Feuerwehr tätig werden. Dabei kommt es dann auf die Frage an, wem das Grundstück gehört, wer es Nutzen darf, wessen Gegenstand den Unglücksfall verursacht hat.
Das spielt auch bei der Kostentragung dann eine Rolle. Hier ist die Kostenpflicht die Regel und die Kostenfreiheit die Ausnahme.

Gruß
Sven


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland380453
Datum13.01.2007 14:245816 x gelesen
Hallo,

also die meisten Beiträge gehen ja in die Richtung "Feuerwehr kann tätig werden, wird aber schwierig", da lasse ich mich nicht näher darauf ein, das dürfte eh auf eine Einzellfallentscheidung (in Zusammenarbeit mit Notfallmanager DB und sonst. Behörden etc.) hinauslaufen, ob und wie eine Feuerwehr tätig werden kann, aber ein Zug kann noch auf andere Weise Öl verlieren:

denkt mal an die Ladung !

Was transportiert denn die Bahn? Ok lassen wir mal klassische Öltransporte mal weg, aber z.B. Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Militärfahrzeuge), Sammelgüter, Trafos, da könnte schon mal ein wenig Öl austreten, so abwegig ist die Frage an sich nicht,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl (CH) / nix Bundesland, Kanton Aargau380458
Datum13.01.2007 15:085841 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlendenkt mal an die Ladung !

Was transportiert denn die Bahn? Ok lassen wir mal klassische Öltransporte mal weg, aber z.B. Fahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, Militärfahrzeuge), Sammelgüter, Trafos, da könnte schon mal ein wenig Öl austreten, so abwegig ist die Frage an sich nicht,


Wenn möglich auffangen, was im Gleisbett liegt ist nicht mehr das Problem der FW, da keine möglichkeit besteht dort einzuwirken.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW380492
Datum13.01.2007 18:275810 x gelesen
Hi Sven,

so war es auch gemeint :-)

Gruß René


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AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW380550
Datum13.01.2007 22:045805 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Frage ist nur, was soll sie bei der Lage machen...
Einmal kräftig nachalarmieren und dann tief stechen und weit schmeißen(am besten in eine Mulde o.ä. die dann den(das Schotter/Erdreich zum Entsorger fährt...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg380551
Datum13.01.2007 22:135875 x gelesen
Geschrieben von Daniel WachtmannEinmal kräftig nachalarmieren und dann tief stechen und weit schmeißen(am besten in eine Mulde o.ä. die dann den(das Schotter/Erdreich zum Entsorger fährt...


Also eigentlich bin ich bei der Feuerwehr und nicht bei einem Bau- oder Entsorgungsunternehmen.
Der Schaden ist bereits eingetreten, die Lage ist weitestgehend statisch.
Warum soll ich da als Feuerwehr tätig werden?
Das kann ein ziviles Unternehmen besser...

Also die Einsatzstelle dem Betreiber oder dessen Beauftragten übergeben und wieder einrücken.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen380557
Datum13.01.2007 22:415901 x gelesen
... eben. Die Bahn kann dann den Schotter durch geübte Gleisbauer tauschen lassen oder mit einem Saugbagger entfernen lassen.

Außerdem muß dann ja neuer Schotter her- auch kein Job für die Feuerwehr...

Gruß LP


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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland380566
Datum13.01.2007 23:335823 x gelesen
*ironie an*.. ach was auf der Straße geht muss doch auch auf den Gleisen machbar sein ... *ironie aus*

:)


Dies ist meine eigene Meinung

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