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Themamit oder ohne Sosi ins KH16 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds383120
Datum27.01.2007 12:467898 x gelesen
Hallo,
wonach wird entschieden, ob man einen Patienten mit oder ohne Sosi ins KH bringt?
Alleinige Entscheidung nach dem Unfallhergang (vermutete Verletzungen) der RTW-Besatzung oder gibt es eine generelle Anweisung?
Wird die Entscheidung beeinflußt, wenn der Kostenträger eine BG (nach Arbeitsunfall) ist?

Gruß Jens


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AutorRobi8n B8., Kreis Unna / NRW383123
Datum27.01.2007 12:546236 x gelesen
Geschrieben von Jens EngelhardtWird die Entscheidung beeinflußt, wenn der Kostenträger eine BG (nach Arbeitsunfall) ist?
Garantiert nicht! Hab davon jedenfalls noch nie etwas in § 35/38 STVO gelesen ;-)
Geschrieben von Jens Engelhardtwonach wird entschieden, ob man einen Patienten mit oder ohne Sosi ins KH bringt?
Hängt einfach vom medizinischen Zustand des Patienten ab, ob der Transport "normal" oder "dringend" durchgeführt wird. Meistens trifft der NA die Entscheidung wie gefahren wird. Wenn der NA nicht mit eingesetzt wird dann entscheidet halt der Transportführer (RA) darüber, wobei es bei einem reinen RTW-Einsatz eigentlich nicht sehr häufig nötig ist dringend ins KH zu fahren. Gründe könnten aber auch ein sich verschlechternder Zustand des Pat. oder ähnliches sein.
Geschrieben von Jens Engelhardtoder gibt es eine generelle Anweisung?
Ich wüsste nicht, dass es generelle Anweisungen darüber gibt.

MkG Robin!


Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen383124
Datum27.01.2007 12:596119 x gelesen
Tach,

Geschrieben von StVO, § 38
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden...

Daraus und nur daraus ergibt sich die Notwendigkeit: wenn mir der Patient ansonsten verstirbt oder er schweren gesundheitlichen Schaden nimmt - wobei ich das natürlicherweise präklinisch meist nur vermuten oder annehmen kann. Grundsätzlich sollte der Transport mit SoSi sicherlich die Ausnahme sein. Insbesondere, wenn der RTW alleine ist (also ohne NA) wird man zudem die Frage stellen müssen, wieso einerseits der Patient so bedroht ist, dass SoSi erforderlich ist, aber andererseits ein NA entbehrlich (ja, natürlich KANN es dafür auch Gründe geben)...

Geschrieben von Jens EngelhardtWird die Entscheidung beeinflußt, wenn der Kostenträger eine BG (nach Arbeitsunfall) ist?
Dafür gibt es m.E. keinerlei Rechtsgrundlage, egal ob Kassen-, Privat- oder BG-Patient.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen383125
Datum27.01.2007 13:006089 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Jens Engelhardtwonach wird entschieden, ob man einen Patienten mit oder ohne Sosi ins KH bringt?
Alleinige Entscheidung nach dem Unfallhergang (vermutete Verletzungen) der RTW-Besatzung oder gibt es eine generelle Anweisung?


Das kommt auf den RD-Bereich an. Es gibt Bereiche (mir ist mindestens einer bekannt), wo es der RTW-Besatzung per Dienstanweisung ohne Notarzt im Normalfall nicht gestattet ist, eine Patientenfahrt zum KH mit SoSi durchzuführen. (Es gibt Ausnahmen)
Sobald ein Arzt vor Ort ist, entscheidet dieser ob die Indikation gegeben ist.

Ich persönlich halte diese Regelung für die meisten Gegenden für unpraktikabel, kommt aber auch ein wenig auf die KH-Dichte und die Struktur an.

Meist ist es so, dass (sofern kein NA vor Ort ist) nach folgenden Gesichtspunkten entschieden wird:

# Patientenzustand kritisch?
# Wenn ja, NA unbedingt erforderlich?
# Ist es evtl. sinnvoller, den Pat. zeitnah einem Arzt zuzuführen und zugunsten eines zügigen TP auf die NA-Nachforderung zu verzichten? (das kann gerade im ländlichen Bereich oftmals die sinnvollere Alternative sein)
# Wie ist die Verkehrssituation (Stau? Entfernung?)

Ist ein NA vor Ort, kann dieser entscheiden, ob die Indikation für SoRe (und auch für SoSi) vorliegt. Wie das dann durchgeführt wird, obliegt dem Fahrer.

Geschrieben von Jens EngelhardtWird die Entscheidung beeinflußt, wenn der Kostenträger eine BG (nach Arbeitsunfall) ist?

Nein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen383126
Datum27.01.2007 13:006118 x gelesen
Geschrieben von Jens Engelhardtwonach wird entschieden, ob man einen Patienten mit oder ohne Sosi ins KH bringt?

StVO - §35 Sonderrechte
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


Ich würde sagen, dass das eine medizinische Entscheidung ist, die der Notarzt oder Rettungsassi fällt.

Geschrieben von Jens EngelhardtWird die Entscheidung beeinflußt, wenn der Kostenträger eine BG (nach Arbeitsunfall) ist?
Das wäre doch ein Witz, oder?


Gruß, Thomas

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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern383127
Datum27.01.2007 13:006280 x gelesen
Die letztendliche Entscheidung liegt immer beim Fahrer, wobei der medizinisch Verantwortliche diese Entscheidung trifft, da er in diesem Moment die meisten Informationen über den Patientenzustand hat. und der Fahrer sie dann nach Gefahrenabwägung ausführt.

Auf der -anfahrt zur Einsatzstelle obliegt die Entscheidung der Leitstelle, da in diesem Fall diese durch Entgegennahme des Notrufes, die meisten Infos hat.

Geregelt u.a. in der STVO und diversen internen Dienstanweisungen und evtl. in den Landesrettungsdienstgesetzen.


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds383130
Datum27.01.2007 13:046250 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Robin BlaseyGarantiert nicht! Hab davon jedenfalls noch nie etwas in § 35/38 STVO gelesen ;-)
Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt :-) Die BG beeinflusst bestimmt nicht die STVO aber evtl(!) könnte der RA die Dringlichkeit anders einschätzen (habe mal gehört, daß die Ärzte (RD?) bei der BG vorsichtiger sind... (ob es stimmt - kA)

Geschrieben von Robin BlaseyHängt einfach vom medizinischen Zustand des Patienten ab, ob der Transport "normal" oder "dringend" durchgeführt wird ... bei einem reinen RTW-Einsatz eigentlich nicht sehr häufig nötig ist dringend ins KH zu fahren.
So ähnlich dachte ich bislang auch - aber
ich hatte letztens einen Unfall auf einer Landstr. (kam ins Schleudern und lag nach einem Überschlag im Graben). Konnte an der ESt aussteigen, war klar bei Bewußtsein, klagte jedoch über leichte Schmerzen an der Wirbelsäule (vermutlich wegen dem Druck in die Sitze). Dennoch wurde ich mit Sosi ins KH gefahren... (war ein Dienstunfall, deshalb die 2. Frage)

Gruß JE


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz383140
Datum27.01.2007 13:326124 x gelesen
Hallo,

wie schon mehrfach gesagt wurde, Entscheidung des NA oder RettAss.

Allerdings wurde mir bei einem Einsatz mit dem NA aufm Land erzählt, dass dort bei Notfallpatienten wohl immer mit SoSi ins Krankenhaus gefahren wird, weil die Anfahrtswege sehr lang sind. Wenn man sonst dann wirklich ne halbe stunde bis ins nächste KH dudeln würde ist es verständlich.
Wobei man natürlich gerade mit Patient im Auto nicht rasen kann, wie beispielsweise auf der Anfahrt.

In der Stadt ist der Zeitvorteil minimal, allerdings kann man halt so möglichst unnötige Bremsungen vermeiden, wenn z.B. jemand auf den Zebrastreifen dackelt. Wobei auch das kommt vor, obwohl die Person deutlich den RTW mit SoSi gesehen hat....Leute gibts...

Viele Grüße
Christian


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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern383220
Datum27.01.2007 18:376211 x gelesen
Und ich behaupte es ist genau umgekehrt. Auf dem Land hab ich meist freie Fahrt und ob ich jetzt 100 oder 120 fahre macht zeitlich keinen großen Unterschied.

In der Stadt ist es schon ein Unterschied, ob ich mich zwei Rotphasen an der Ampel anstelle oder einfach durchfahre.

Man kann das bei NA-Einsätzen im Rendevous-System gut sehen,wenn der RTW mit und das NEF ohne Sondersignal zur Klinik fahren.


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern383222
Datum27.01.2007 18:406136 x gelesen
Also aufgrund des Unfallmechanismus -Hochgeschwindigkeitsunfall mit Überschlag- mit einem hohen Traumapotential wärst du eigentlich was für den Schockraum gewesen und je nach Lage des Unfallorts und des nächsten Schwerpunktzentrums evtl. sogar ein RTH-Transport indiziert gewesen.

Mag jetzt sicher im ersten Moment übertrieben klingen, aber hier zählt der Unfallmechanismus und nicht die offensichtlichen Verletzungen.


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW383226
Datum27.01.2007 19:026038 x gelesen
Pflichte ich dir bei.
Bei Berufsverkehr in der Großstadt wird man wohl einen bedeutenden Zeitvorteil dank SoSi haben im Gegensatz zum Land.

Gruß Marcel


Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW383231
Datum27.01.2007 19:186039 x gelesen
Geschrieben von Claus KempDafür gibt es m.E. keinerlei Rechtsgrundlage, egal ob Kassen-, Privat- oder BG-Patient.

Ne, stimmt schon. Wenn überhaupt kann es bei der Notrufabfrage geklärt werden, damit man eben mit dem Kassen- oder Privat-KV RTW ausrückt ;-)

*duckundwegrenn*

Nun aber im Ernst: nein, natürlich verändert die Versicherungsart präklinisch nicht die Versorgung - weder in der Inanspruchnahme von SoRe noch in der Medizinischen Versorgung - wo kämen wir dahin?


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW383232
Datum27.01.2007 19:206142 x gelesen
Danke. Meine Rede.


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen383245
Datum27.01.2007 20:346090 x gelesen
Geschrieben von Philipp EschenlohrAlso aufgrund des Unfallmechanismus -Hochgeschwindigkeitsunfall mit Überschlag- mit einem hohen Traumapotential wärst du eigentlich was für den Schockraum gewesen und je nach Lage des Unfallorts und des nächsten Schwerpunktzentrums evtl. sogar ein RTH-Transport indiziert gewesen.

Das sehe ich anders.

Da offenbar keine neurologische Ausfälle vorlagen, wäre erstmal eine normale chirurgische Abklärung (selbstverständlich nach entsprechenden Maßnahmen durch den RD) völlig ausreichend.
Sofern das nächste KH mit Röntgen/CT nicht 50km über Stock und Stein entfernt ist, sehe ich keinen Grund für einen RTH.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds383248
Datum27.01.2007 21:136064 x gelesen
Hi,
keine Angst... die Uniklinik war nur rd 10 Min entfernt... Röntgen, CT, MRT, RTH & usw...
Gruß JE


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg391629
Datum17.03.2007 14:076062 x gelesen
letzten Endes ist es doch immer eine Sache der Auslegung oder Rechtfertigung jedes einzelnen RAs oder NA mit Sosi zu fahren.

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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