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| Thema | Brandstifter und Urkundenfälscher in der Feuerwehr :-( | 56 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 385804 | |||
| Datum | 12.02.2007 09:59 | 16820 x gelesen | |||
| hallo, Das Thema "Brandstifter aus den Reihen der Feuerwehr" zieht sich ja hier im Forum schon lange wie ein roter Faden durch. In Villingen-Schwennigen hat nun so jemand noch eines draufgesetzt: Das Feuer soll von einem 22-Jährigen gelegt worden sein, der sich offenbar mit falschen Dokumenten vor kurzem die Mitgliedschaft in der Schwenninger Feuerwehr erschlichen hat. Zitat aus: Brandstiftung: Brandstiftung: Heiße Spur führt zur Feuerwehr Ich glaube es ist wirklich sinnvoll bei FW-Angehörigen die zu einer Feuerwehr wechseln doch mal bei der alten Wehr genauer nachzufragen ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 385815 | |||
| Datum | 12.02.2007 10:52 | 16189 x gelesen | |||
| Hi, hier im Tal ist es deshalb notwendig, ein "Unbedenklichkeitsschreiben" der alten Wehr und ein polizeiliches Führungszeugnis abzugeben. Letztendlich kann man das natürlich auch fälschen. Aber da gehört dann schon eine enorme Menge kriminelle Energie dazu. Bei uns hat das letztendlich dazu geführt, dass ein neues Mitglied irgendwann nicht mehr zum Dienst erschien. Wir handhaben es so, dass die Leute, so lange ihre Unterlagen noch nicht "gesichtet" worden sind, als Privatperson bei Diensten zuschauen darf. Dadurch können wir uns und der Anwärter sich ein besseres Bild einander machen. Bei dem o.g. neuen Anwärter aus einer anderen Wehr, waren wir sowieso schon vorsichtig geworden, weil das Führungszeugnis auf misteriöse weise immer auf dem Weg zu uns abhanden gekommen war. Ca. 5Wochen nach dem "spurlosen" verschwinden des Anwärters, wurde uns von seiner Ex-Frendin mitgeteilt, dass er ein verurteilter Betrüger wäre und ihr mehrere tausend Euro schulden würde. Ausserdem hätte er auch in dem alten Ort, "Dreck am Stecken" gehabt..... tja, hier haben die Auflagen geholfen. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385817 | |||
| Datum | 12.02.2007 11:12 | 16218 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Eric Tribble hier im Tal ist es deshalb notwendig, ein "Unbedenklichkeitsschreiben" der alten Wehr und ein polizeiliches Führungszeugnis abzugeben. Nanu? Ein Unbedenklichkeitsschreiben und ein polizeiliches Führungszeugnis? Wow, bei Euch in der Kante müssen aber eine Menge "Knackis" zur Feuerwehr wollen ;-) Was steht denn in so einem "Unbedenklichkeitsschreiben drin? Als was in einem polizeilichen Führungszeugnis steht, das ich zur vorlage bei einer Behörde bekomme das ist mir bekannt; zumindest steht da nichts drin was den Dienst in der Feuerwehr behindern könnte. Und ich habe schon einige Führungszeugnisse gesehen. Um ein genaues Bild zu bekommen, reicht ein normales polizeiliches Führungszeugnis nicht aus. Da müsste man schon an das Führungszeugnis 2, sprich staatsanwaltschaftliche Unterlagen, herankommen. Und da ist wohl der Datenschutz vor oder man hat sehr gute Beziehungen. Wobei, letzteres kann man getrost vergessen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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| Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern | 385819 | |||
| Datum | 12.02.2007 11:22 | 16072 x gelesen | |||
| Naja, ich halte das wohl für etwas übertrieben. Gut, gerade die Mitglieder (die FA) können den Ruf nachhaltig schädigen, aber wir sind ja immer noch eine Freiwillige Einrichtung und mir persönlich wäre das dann "zu blöd" noch mordsmäßig unterlagen liefern zu müssen, um in der FF aktiv tätig zu werden! Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten Mit kameradschaftlichen Grüßen Siggi Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen | |||||
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| Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 385820 | |||
| Datum | 12.02.2007 11:23 | 16150 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldNanu? Ein Unbedenklichkeitsschreiben und ein polizeiliches Führungszeugnis? Wow, bei Euch in der Kante müssen aber eine Menge "Knackis" zur Feuerwehr wollen ;-) Die Vorlage eines pol. Führungszeugnis gehört auch in OS zur Aufnahmeprozedur in die FF. Finde dieses Verfahren auch absolut sinnvoll und halte es für notwendig, da man so, zumindest in Teilen, eine Kontrolle darüber hat, wen man in die FW lässt. mkG Nikolas Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 385825 | |||
| Datum | 12.02.2007 11:48 | 16129 x gelesen | |||
| hallo, das Thema "Führungszeugnis" haben wir hier im Forum schon öfters diskutiert. Es gibt auch Erfahrungen nachdem schon alleine die Aufforderung ein Führungszeugnis mitzubringen den Bewerber bewogen hat sich nicht mehr um die Aufnahme in die FW zu bemühen. Einfach hier mal nach "Führungszeugnis" suchen. Das Einfachste und sicherlich sinnvollste ist bei Bewerbern die die FW wechseln wollen einfach mal den anderen Wehrführer zu fragen. Ein Telefonat hilft da hin und wieder ungemein ;-) MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385826 | |||
| Datum | 12.02.2007 11:52 | 16223 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Nikolas Haunert Finde dieses Verfahren auch absolut sinnvoll und halte es für notwendig, da man so, zumindest in Teilen, eine Kontrolle darüber hat, wen man in die FW lässt. Kurz mal aus Wikipedia zitiert: Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. § 38(2) BZRG). Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend): 1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe, 2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen § 32(2)5 BZRG, 3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die 2 Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32(2)6 BZRG erfüllt sind. Also soooo aussagekräftig ist ein pol. Führungszeugnis auch nicht. Ich würde das nicht überbewerten. Ist es eigentlich irgendwo geregelt, dass man ein polizeiliches Führungzeugniss vorlegen muss? Ich meine ohne Regelung, keine Pflicht. Zumindest finde ich hier für Rh.- Pfalz keine verbindlichen Aussagen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 385830 | |||
| Datum | 12.02.2007 12:14 | 16122 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Jakob Theobald Nanu? Ein Unbedenklichkeitsschreiben und ein polizeiliches Führungszeugnis? Wow, bei Euch in der Kante müssen aber eine Menge "Knackis" zur Feuerwehr wollen ;-) Ja, ist die Hölle hier ;-)) In dem "Unbedenklichkeitsschreiben der alten Wehr steht z.B. welche bisherigen Lehrgänge dort erbracht wurden oder das der Bewerber nicht aus der jeweiligen Wehr rausgeworfen wurde weil er sich dort daneben benommen hat. Das polizeiliche Führungszeugnis hat, wie bereits geschrieben, hier schon gewirkt. Das man dies alles nicht zu hoch bewerten sollte ist auch klar ;-) Ich finde auch den Aufwand nicht besonders hoch. Ein kleines formloses Schreiben meiner alten FF und mal ebend zum Amt um das Zeugnis zu beantragen, dürfte doch nicht zuviel verlangt sein. Wenn es daran dann schon scheitert...frag ich mich wie es wohl später mit den Engagement aussehen würde. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Denn8is 8R., Rhede / NRW | 385832 | |||
| Datum | 12.02.2007 12:17 | 16077 x gelesen | |||
| Ich selbst bin auch vor kurzem in eine andere Feuerwehr umzugswegen gewechselt. Ein polizeiliches Führungszeugnis musste ich nicht vorlegen, hätte aber auch kein Problem damit gehabt, wenn es auf Kosten der Feuerwehr gemacht worden wäre. Ist ja schließlich als Feuerwehr nicht unbedingt so prickelnd, wenn Du z. B. einen bekannten Brandstifter aufnimmst und der macht später Mist... Bezüglich der Urkundenfälschung: Die Fälschung der Papiere wäre bei uns gar nicht möglich gewesen, da mein jetziger Wehrleiter die ganzen Ausbildungsbescheinigungen von meiner alten Feuerwehr angefordert hatte und ich nicht selbst etwas mitringen musste (muss aber auch dabei sagen, das ich im selben Kreis nur drei Orte weiter gezogen bin..). War aber auch davon ausgegangen, das das jede Wehrleitung, oder jedes Personalbüro bei einer größeren Feuerwehr macht... Gruß aus dem sonnigen Kreis Borken! Dennis | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385852 | |||
| Datum | 12.02.2007 13:25 | 16055 x gelesen | |||
Das Einfachste und sicherlich sinnvollste ist bei Bewerbern die die FW wechseln wollen einfach mal den anderen Wehrführer zu fragen. Ein Telefonat hilft da hin und wieder ungemein ;-) Da will ich dir nich widersprechen. Problematisch könnte es aber u.U. werden, wenn man jemand aufgrund eines solchen Telefonats ablehnt - zumindest für denjenigen, der die Informationen gegeben hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385854 | |||
| Datum | 12.02.2007 13:30 | 16206 x gelesen | |||
Ein kleines formloses Schreiben meiner alten FF und mal ebend zum Amt um das Zeugnis zu beantragen, dürfte doch nicht zuviel verlangt sein. Wenn es daran dann schon scheitert...frag ich mich wie es wohl später mit den Engagement aussehen würde. Wobei dieses System u.U. scheitert, wenn jemand seine Wehr aufgrund einer begründeten Meinungsverschiedenheit mit der Führung verlassen hat. Hier im Forum gibt es ja jeden Monat mindestens einen User, der von solchen Problemen berichtet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 385864 | |||
| Datum | 12.02.2007 14:27 | 16033 x gelesen | |||
| Hallo Marc, Geschrieben von Marc Dickey
Und genau das kann man auch abfangen. So formal, bis auf das Führungszeugnis, ist das Verfahren nicht. Wer solche Probleme hat, muss damit offen umgehen. Und die Zugführung hat dann hier alle Möglichkeiten diese Sache in ein richtiges Licht zu rücken. Pol. Führungszeugnis ist und bleibt ein anderes Thema. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385867 | |||
| Datum | 12.02.2007 14:35 | 16162 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Jürgen M@yer In Villingen-Schwennigen hat nun so jemand noch eines draufgesetzt: Erinnert mich an einen ähnlich gelagerten Fall vor Jahren hier in der Gegend. Aber warum soll/darf sich ein FW-Kdt. "von Kamerad zu Kamerad" nicht über einen neu in seine FF kommenden FW-angehörigen mit seinem früheren Vorgesetzten unterhalten dürfen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385871 | |||
| Datum | 12.02.2007 15:17 | 16176 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Bernhard Deimann Aber warum soll/darf sich ein FW-Kdt. "von Kamerad zu Kamerad" nicht über einen neu in seine FF kommenden FW-angehörigen mit seinem früheren Vorgesetzten unterhalten dürfen ? Kommt immer darauf an, was bei der Sache herauskommt. Man kann sich da ganz schnell im Bereich der §§ 185, 186 und 187 StGB wiederfinden. Also bitte größte Vorsicht bei der Weitergabe mündlicher "Arbeitszeugnisse". Es ist auf den ersten Blick nicht immer alles so einfach wie es auf den zweiten Blick erscheint! Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 385880 | |||
| Datum | 12.02.2007 15:36 | 16132 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Kommt immer darauf an, was bei der Sache herauskommt. Man kann sich da ganz schnell im Bereich der §§ 185, 186 und 187 StGB wiederfinden. Also bitte größte Vorsicht bei der Weitergabe mündlicher "Arbeitszeugnisse". klar - wenn man sich aber auf nachprüfbaren Fakten beschränkt sehe ich da kein Problem. Ich kenn einen Fall wo der "alte" Wehrführer auf Nachfrage gemeint hat das dieses ehemalige Mitglied seiner Gemeinde noch Geld schuldet. Er hat im Gerätehaus seiner alten Wehr vom dortigen Telefon öfters 0190-Nummern angerufen. Da diese Info nachprüfbar wahr ist konnte sich der neue Wehrführer ein Bild vom Bewerber machen. Rate mal ob dieser jetzt in den Reihen der neuen Feuerwehr aufgenommen wurde ... Ich sehe in dieser Vorgehensweise wenig Probleme. Im Gegenteil, sie hilft Probleme schon im Vorfeld zu verhindern. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385882 | |||
| Datum | 12.02.2007 15:46 | 16141 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer klar - wenn man sich aber auf nachprüfbaren Fakten beschränkt sehe ich da kein Problem. Da stimme ich Dir zu. Geschrieben von Jürgen M@yer Ich sehe in dieser Vorgehensweise wenig Probleme. Im Gegenteil, sie hilft Probleme schon im Vorfeld zu verhindern. Siehe oben. Aber es "Menschelt" auch bei den Feuerwehrs. Ich denke mal jeder hat eine zweite Chance verdient, aber wenn er die auch noch versiebt......... Es liegt wohl auch ein ganzes Stück im ermessen des jeweiligen Kommandos ob ein Bewerber aufgenommen wird oder nicht. Und da kann niemand hineinsehen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 385883 | |||
| Datum | 12.02.2007 15:54 | 16055 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Siehe oben. Aber es "Menschelt" auch bei den Feuerwehrs. Ich denke mal jeder hat eine zweite Chance verdient, aber wenn er die auch noch versiebt......... das mit der zweiten Chance sehe ich im Grunde auch so. Aber leider sind die Erfahrungen wo ich solche Dinge mehr oder weniger hautnah mitbekommen habe nicht so gut gewesen. Ich stehe daher auf dem Standpunkt das man jetzt schon genauer hinschauen muss. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | ., Zürich / Zürich | 385894 | |||
| Datum | 12.02.2007 17:01 | 16127 x gelesen | |||
| Ich finde das nicht in Ordnung. Zumindest ist es in der Schweiz so, dass die Polizei Daten sammelt, auch bei Verdacht. Die Einträge werden NIE MEHR gelöscht, unabhängig von Schuld oder Unschuld! Etwas anderes ist bei uns das zentrale Strafregister des Bundes, wo (fast) nur gerichtliche Verurteilungen festgehalten werden. Soldat Alex Moshe, Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zürich | |||||
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| Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 385895 | |||
| Datum | 12.02.2007 17:07 | 16000 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander MosheZumindest ist es in der Schweiz so Ich kann natürlich nicht sagen, wie es in sämtlichen Ländern dieser Welt mit eventuellen Eintragungen in das Strafregister (oder wie immer es auch heißen mag in den einzelnen Ländern) aussieht, deswegen bezieht sich meine Äußerung natürlich auf deutsches Recht! Geschrieben von Alexander Moshe Die Einträge werden NIE MEHR gelöscht, unabhängig von Schuld oder Unschuld! Es sollte zumindest ein Vermerkt über den Ausgang der Ermittlungen im Register stehen! Wenn ein Verfahren eingestellt wurde gibt es IMHO keine Bedenken jemanden mit solchen Eintragungen nicht in die FW aufzunehmen! Schließlich hat er sich keines Vergehens strafbar gemacht... mkG Nikolas Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 385899 | |||
| Datum | 12.02.2007 17:27 | 16114 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Alexander Moshe
Das entspricht ja in etwa dem, was hier als "Führungszeugnis" bezeichnet wird. Kleinere Bewährungssachen/Geldstrafen tauchen da nicht drinne auf, Jugendstrafen ebenfalls nicht (Sinn und Zweck bei JF-Übertritt??). Dass da nicht unbedingt mehrere Brandstiftungen drin zu finden sein dürfen, okay. Ob allerdings die Fw generell die Aufnahme an "keine Eintragungen" koppeln sollte? Für die Bestrafung von Tätern sind IMHO andere Stellen zuständig. ciao, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 385902 | |||
| Datum | 12.02.2007 17:31 | 16028 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Thorben Gruhl Ob allerdings die Fw generell die Aufnahme an "keine Eintragungen" koppeln sollte? Das ist hier auch nicht der Fall. Wie Andre' schon geschrieben hat, ist dass auch Ermessensache der jeweiligen Einheitsführer... Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385909 | |||
| Datum | 12.02.2007 18:10 | 16029 x gelesen | |||
| Guten Abend Geschrieben von Jakob Theobald Es liegt wohl auch ein ganzes Stück im ermessen des jeweiligen Kommandos ob ein Bewerber aufgenommen wird oder nicht. In BaWü liegt die Aufnahme eines ehrenamtlich Tätigen in die Feuerwehr gem. § 10 Abs. 3 im ermessen des von der aktiven Abteilung gewählten Feuerwehrausschusses. dieser entscheidet u.a. nach Aktenlage und sonstigen Erkenntnissen. Und da kann niemand hineinsehen. Klar, aber man kann sich informieren. Ich will aber nicht den Gedanken erwecken, dass jeder von auswärts zuziehende FW-Angehörige, der wieder in die FF seines neuen Heimatortes eintreten will ein potentieller Brandstifter ist. Wir haben in unserer FF eine ganze Menge zugezogener FW-Angehöriger,teils gut ausgebildet und hoch motiviert. Allerdings haben sich einige wenige schon mal bei der FF vorgestellt und dann nicht blicken lassen, weshalb konnte selten in Erfahrung gebracht werden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 385919 | |||
| Datum | 12.02.2007 19:15 | 16069 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldIch denke mal jeder hat eine zweite Chance verdient, aber wenn er die auch noch versiebt......... Stell Dir einfach mal vor, es bewirbt sich ein neuer Kamerad, hat auch eine Latte an (echten) lehrgangsbescheinigungen. Du nimmst ihn auf. Er ist engagiert, macht irgend wann auch in der Jugendarbeit mit. Und dann kommt später heraus, daß er wegen Sexualdelikten an Minderjährigen vorbestraft ist und es auch in Deiner Wehr zu bisher nicht bekannten Vorfällen kam. Viel Spaß dann auch. In Ba-Wü wird von einem Bewerber sogar "ein guter Ruf" gefordert. Sprich Du kannst ein blütenweißes Führungszeugnis haben. Wenn Du aber trotzdem ein stadtbekannter Typ bist, der sich am Wochenende vollaufen läßt und danach immer in Schlägereien verwickelt ist kann das das Ende für die Feuerwehrträume sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 385924 | |||
| Datum | 12.02.2007 19:45 | 16194 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric Tribbleund mal ebend zum Amt um das Zeugnis zu beantragen, dürfte doch nicht zuviel verlangt sein. Es geht nicht um "mal eben zum Amt", sondern es geht darum, dass ich niemals einer FF beitreten würde, die mich erst mal als Verbrecher hinstellt, bis ich das Gegenteil bewiesen habe. Da gäbs von mir nur eine Antwort: "..danke fürs Gespräch...und tschüss!" Geschrieben von Eric Tribble Wenn es daran dann schon scheitert...frag ich mich wie es wohl später mit den Engagement aussehen würde. Das kanst du nicht miteinander verbinden, denn 1. Bei mir würde es daran scheitern und zwar aus Prinzip. 2. Mein Engagement: Seit 28 Jahren aktiv, Jährl. Aufwand ca. 300 Std. nur für Jugendarbeit, dazu die üblichen Ausbildungen, Übungen, Einsätze, Besprechungen usw. Dürfte wohl genügen, oder? Gruß Peter | |||||
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| Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 385925 | |||
| Datum | 12.02.2007 19:57 | 16020 x gelesen | |||
| Hi Geschrieben von Eric Tribble polizeiliches Führungszeugnis abzugeben.Wer kommt denn für die kosten auf? Für einen Schüler oder Studenten ist es nicht so einfach mal eben das Geld dafür aufzubringen. Außerdem finde ich es nicht richtig, wenn jemand sich schon anagieren möchte, dass er dafür auch noch Geld bezahlen soll. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 385927 | |||
| Datum | 12.02.2007 20:01 | 16148 x gelesen | |||
| Nabend, klar, wenn einen nicht pausibel ist warum er die Wehr oder gar die Organisation wechselt würde ich auch fragen aber ansonsten nicht. Genau so würden wir nie ein polizeiliches Führungszeugnis fordern, was sagt dieses denn aus? Diese Person hat zum Zeitpunkt X $Y Straftat begangen. Es sagt nichts über die kameradschaftlichen Eigenschaften oder die Zuverlässigkeit aus, geschweige denn zu den Umständen durch die es zu einer solchen Tat gekommen ist. Dann kann man gleich auch fragen welches Parteibuch eine Person hat. Wenn es mal zu einer Straftat im OV kommt, sei es Diepstahl, Vanalismus oder der gleichen weis ich jetzt schon auf wem als erstes gezeigt wird! Ob man damit aber den richtigen beschuldigt steht auf einen anderen Blatt! Gruß Sven | |||||
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| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 386124 | |||
| Datum | 13.02.2007 17:44 | 16090 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Ich glaube es ist wirklich sinnvoll bei FW-Angehörigen die zu einer Feuerwehr wechseln doch mal bei der alten Wehr genauer nachzufragen ... vielleicht kann man ja so etwas einsetzten. Wobei es natürlich vor einem Urkundenfälscher auch nicht wirklich schützt... Grüße Magnus | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 386127 | |||
| Datum | 13.02.2007 17:56 | 16044 x gelesen | |||
| Ausser die alte Dienststelle sendet das "Dienstzeugniss" per Fax vorab um den Verwaltungsweg zu verkürzen. Sollte zeitnah ein Führungszeugniss vorgelegt worden sein könnte dies auch erwähnung finden. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 386135 | |||
| Datum | 13.02.2007 19:34 | 16032 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerlvielleicht kann man ja so etwas einsetzten. Schön, aber unnütz. Wozu haben wir in BY das Dienstbuch, das beim Wechsel in die neue Wehr mitgeht? Gruß Peter | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386148 | |||
| Datum | 13.02.2007 20:31 | 16163 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Peter Schmid Das kanst du nicht miteinander verbinden, denn Nein! Ich kann auch Dir nur vor den Kopf schauen. Und das es trotz des enormen Engagement noch irgendwo schwarze Schafe gibt, dürfte auch Dir klar sein (Das ist nicht auf Dich bezogen) Da ich ein Befürworter dieses Verfahrens bin, würde ich auch bei Dir keine Ausnahme machen. Entweder alle oder keiner. Ausserdem stellen wir Dich nicht als Verbrecher hin. Wie bereits geschrieben gibt es auch bei dem Führungszeugnis Ermessungsspielraum. Zudem handelt es sich um die Einfache Ausführung, welches mittlerweile auch bei vielen anderen Einstellungen oder Anstellungen verlangt wird. Ich sehe da kein Widerspruch drin wenn es die Feuerwehr auch macht. Zumal der Bewerber nach Aufnahme die Stadt vertritt und in ihrem Auftrag handelt... Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 386150 | |||
| Datum | 13.02.2007 20:35 | 16027 x gelesen | |||
| Solange für mich keine Kosten enstehen ist das alles noch i.o. Gibt es eigentlich Wehren, welche Ihren Mitgliedern "Arbeits/Dienstzeugnisse" nach BY Modell erstellen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386151 | |||
| Datum | 13.02.2007 20:35 | 16122 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Axel Urban Wer kommt denn für die kosten auf? Für einen Schüler oder Studenten ist es nicht so einfach mal eben das Geld dafür aufzubringen. Außerdem finde ich es nicht richtig, wenn jemand sich schon anagieren möchte, dass er dafür auch noch Geld bezahlen soll. Tja, da hast Du mich erwischt. Da bin ich mir nicht so sicher. Kann sein das es nach Aufnahme erstattet wird? Vielleicht weiß Andre' mehr, Andre'? Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 386152 | |||
| Datum | 13.02.2007 20:36 | 15980 x gelesen | |||
| AN anderer Stelle wurde erwähnt das die KOsten für das Führungszeugniss von der Gemeinde übernommen werden Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 386162 | |||
| Datum | 13.02.2007 20:49 | 16008 x gelesen | |||
| Hi! Geschrieben von Peter Schmid Es geht nicht um "mal eben zum Amt", sondern es geht darum, dass ich niemals einer FF beitreten würde, die mich erst mal als Verbrecher hinstellt, bis ich das Gegenteil bewiesen habe. Ich finde Du siehst das zu dramatisch. :-) Die Mitarbeit bei der Feuerwehr stellt ein Ehrenamt dar, auch wenn man manchmal daran zweifeln mag, ist es eine "Ehre" dieses Amt ausüben zu dürfen. Die Zusammenarbeit ist von einem besonderen Vertrauensverhältnis geprägt. Es werden Leute beschäftigt auf die man sich 120% verlassen muss, insbesondere in gefährlichen Situationen. Die Feuerwehrangehörigen sind Amtsträger und die Gemeinde muss für deren Handeln haften, sprich zahlen wenn die Bockmist bauen. Da ist es nur recht und billig, wenn man sich über den "Neuen" etwas informiert, was selbst bei einer Vorstrafe die Aufnahme nicht zwingend ausschließt. In NRW ist das Führungszeugnis eine übliche Einstellungsvoraussetzung und in der Laufbahnverordnung FF NRW vorgesehen. Gruß Sven | |||||
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| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 386164 | |||
| Datum | 13.02.2007 20:50 | 16147 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Eric Tribble Ich sehe da kein Widerspruch drin wenn es die Feuerwehr auch macht. Zumal der Bewerber nach Aufnahme die Stadt vertritt und in ihrem Auftrag handelt... fragst du auch nach dem Parteibuch? Ist doch schlieslich auch relevant ob er grün, braun, schwarz oder rot vertritt bzw. wählt oder? Wie du schon sagst, man schaut jeden nur vor den Kopf und da bringt dir ein Führungszeugnis auch keine Einsicht in die Kameradschaft und sein soziales Verhalten. Gruß Sven | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386226 | |||
| Datum | 13.02.2007 23:38 | 16087 x gelesen | |||
| Guude, Geschrieben von Sven Hildebrandt fragst du auch nach dem Parteibuch? Ist doch schlieslich auch relevant ob er grün, braun, schwarz oder rot vertritt bzw. wählt oder? lies erstmal die anderen Beiträge und stell mir dann mal ne' intelligente Frage. Vielleicht bekommst Du dann auch eine entsprechende Antwort :-( Oder erklärst Du mir mal diesen doch sehr stark hinkenden und IMHO däm.... vergleich? Wer hat hier was von Kameradschaft und sozialem Verhalten geschrieben?....Mann oh Mann :-( Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 386252 | |||
| Datum | 14.02.2007 08:31 | 16080 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric TribbleNein! Ich kann auch Dir nur vor den Kopf schauen. Richtig, und das muss dir genügen, wenn du willst, dass ich in deiner FW Dienst tue. Geschrieben von Eric Tribble Und das es trotz des enormen Engagement noch irgendwo schwarze Schafe gibt, dürfte auch Dir klar sein Das ist mir auch klar. Vielleicht sind unter den "besonders motivierten" sogar noch mehr schwarze Schafe bzgl. Brandstiftung. Das rechtfertigt aber nicht, jeden erst mal unter Verdacht zu stellen. Im übrigen ging es mir in der von dir zitierten Aussage darum der pauschalen Aussage "Wer kein FüZ bringt ist nicht motiviert" zu widersprechen. Geschrieben von Eric Tribble Da ich ein Befürworter dieses Verfahrens bin, würde ich auch bei Dir keine Ausnahme machen. Das steht dir frei. Ebenso steht es mir frei, eine Bewerbung in deiner Wehr wieder zurückzuziehen, was ich auch machen würde, und zwar nicht, weil du in meinem FüZ etwas finden würdest, sondern aus Prinzip. Ich bin ein Jahrgang, der noch den Geist der 68er erschnuppern durfte und einige Grundprinzipien meines Lebens sind auch heute noch daran festgemacht. Geschrieben von Eric Tribble Ausserdem stellen wir Dich nicht als Verbrecher hin. Doch, du gehtst bei jedem Bewerber erst mal vorsorglich davon aus, dass er Dreck am Stecken hat. Geschrieben von Eric Tribble Wie bereits geschrieben gibt es auch bei dem Führungszeugnis Ermessungsspielraum. Und wer legt diesen fest? Oder wird das Ermessen durch den berühmten Nasenfaktor geregelt? Gruß Peter | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386259 | |||
| Datum | 14.02.2007 09:13 | 16018 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Peter Schmid Das ist mir auch klar. Vielleicht sind unter den "besonders motivierten" sogar noch mehr schwarze Schafe bzgl. Brandstiftung. Das rechtfertigt aber nicht, jeden erst mal unter Verdacht zu stellen. Nunja, wenn Du es so siehst, dann ist es für Dich halt ein generelles Verdächtigen. Ich sehe es eher wie einen Nachweis. Ähnlich einer Urkunde über einen bestandenen Lehrgang. Geschrieben von Peter Schmid Im übrigen ging es mir in der von dir zitierten Aussage darum der pauschalen Aussage "Wer kein FüZ bringt ist nicht motiviert" zu widersprechen. Hmm, da gebe ich Dir recht, etwas unglücklich formuliert. Das bezog sich eher darauf, dass derjenige "zu faul" wäre und ich deshalb an der Motivation zweifeln würde. Geschrieben von Peter Schmid Ich bin ein Jahrgang, der noch den Geist der 68er erschnuppern durfte und einige Grundprinzipien meines Lebens sind auch heute noch daran festgemacht. Nunja, das ist dann ja auch ein eher persönliches "Problemchen". Hat aber im Prinzip nichts mit der Aussage zu tun das es Möglichkeiten gibt sich, zumindest in manchen Bereichen, vor der Aufnahme eines neuen Mitgliedes über diesen zu informieren. Hier bei uns ist festgelegt dass zu diesen Möglichkeiten u.a. das Führungszeugnis (einfacher Ausführung) gehört. Geschrieben von Peter Schmid Doch, du gehtst bei jedem Bewerber erst mal vorsorglich davon aus, dass er Dreck am Stecken hat s.o. das ist Auslegungssache und, wie man ja bei Dir sieht, auch eine Einstellungssache. Bis jetzt hat es hier damit auch noch keine Probleme gegeben und uns in einem Fall (nur auf unseren LZ bezogen) vor der Aufnahme eines entsprechenden Mitgliedes bewahrt. Geschrieben von Peter Schmid Und wer legt diesen fest? Oder wird das Ermessen durch den berühmten Nasenfaktor geregelt? Nein, da hat die "Nase" nichts mit zu tun. Das bestimmt die jeweilige LZ-Führung im Gespräch mit dem jeweiligen Bewerber und ggf. dem Fachgebietsleiter FF der BF und dem Leiter der Feuerwehr. Bei uns im LZ würde es zusätzlich auch so gehandhabt das, je nach Vergehen und wenn der Bewerber dem zustimmt, die Mannschaft abstimmt. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 386276 | |||
| Datum | 14.02.2007 11:09 | 16017 x gelesen | |||
| Mahlzeit, dann erklär mir mal bitte was du anhand des polizeilichen Führungszeugnis beurteilen möchtest was eine Relevantz für den Feuerwehraltag hat. Ich sehe da keinen. Für mich ist das momentan reine Willkür. Ach ja, du kennst den Spruch von wegen es gibt nur däm... Antworten? Gruß Sven | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 386280 | |||
| Datum | 14.02.2007 11:13 | 16139 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Hildebrandtfragst du auch nach dem Parteibuch? Ist doch schlieslich auch relevant ob er grün, braun, schwarz oder rot vertritt bzw. wählt oder? Bei der Besetzung von Führungspositionen ab Landkreisebene kannst du sicher sein, dass in so manchem bayerischen Kreis das Parteibuch und der richtige Draht zu den richtigen Leuten durchaus eine größere Rolle spielt, als die fachliche Qualifikation. Gruß Peter | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 386285 | |||
| Datum | 14.02.2007 11:28 | 16008 x gelesen | |||
| Ich frage nicht direkt nach dem Parteibuch. Dahingehend besteht Meinungsfreiheit. Ist jedoch der Bewerber als Rechtsradikal bekannt, in entsp. Straftaten verwickelt oder ich sehe den jenigen mit erhobener rechter Hand und fremdenfeindliche Parolen grölend ist das ein Kick-Kriterium. Sorry, aber das wirft ein schlechtes Licht auf die Organisation und hat auch in einm Verein, wo Kameradschaft hochgehalten wird nix zu suchen. Faktoren wie arm oder reich, Nationalität und Hautfarbe spielen bei der Aufnahmeentscheidung keine Rolle. Politisch Radikale, Sexualstraftäter (aufgrund der Nähe zur Jugend) und mehrfach Vorbestrafte haben in meinen Augen in der Organisation Feuerwehr nix verloren. Das allein schon aufgrund der Möglichkeit an Materialien zu kommen, die deren kriminelle Machenschaften unterstützen könnten (Zieh-Fix, Federkörner). MkG, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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| Autor | Robe8rt 8S., Geisenfeld / Bayern | 386287 | |||
| Datum | 14.02.2007 11:33 | 16168 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidBei der Besetzung von Führungspositionen ab Landkreisebene kannst du sicher sein, dass in so manchem bayerischen Kreis das Parteibuch und der richtige Draht zu den richtigen Leuten durchaus eine größere Rolle spielt, als die fachliche Qualifikation. Sehr gewagte Aussage, ich trau mich da jetzt nur schmunzeln (das breite lachen muss ich verstecken) Gruß Robert http://www.feuerwehr-geisenfeld.de | |||||
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| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 386295 | |||
| Datum | 14.02.2007 11:56 | 16008 x gelesen | |||
Geschrieben von Robert SchallerSehr gewagte Aussage, Nö, könnte ich durchaus mit Namen belegen, allerdings wären mir dann wohl einige Leute sehr, sehr böse :-))) Gruß Peter | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386302 | |||
| Datum | 14.02.2007 12:42 | 16089 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Sven Hildebrandt dann erklär mir mal bitte was du anhand des polizeilichen Führungszeugnis beurteilen möchtest was eine Relevantz für den Feuerwehraltag hat. Ich sehe da keinen. Dazu gibt es hier schon genügend Antworten...da muß ich mich nicht wiederholen. Die Tread Überschrift spricht ja auch für sich. Wenn das für Dich reine Willkür ist, OK. Aber dann hör auch auf so Bemerkungen wie die mit dem Parteibuch zu machen. Hier wurde lediglich über Kontrollmöglichkeiten bei der Aufnahme Diskutiert und nicht über kameradschaft oder ob sich derjenige dann sozial Verhält. Also bei der Sache bleiben.... Geschrieben von Sven Hildebrandt Ach ja, du kennst den Spruch von wegen es gibt nur däm... Antworten? Wat iss jetzt? Könne wir jetzt sachlich weiter Diskutieren? Guude, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 386350 | |||
| Datum | 14.02.2007 16:07 | 16019 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtFür mich ist das momentan reine Willkür. Was hat das bitte mit Willkür zu tun? Es ist lediglich eine Teilabsicherung seitens der Städte bzw. der Gemeinden. Ich finde dieses Verfahren absolut legitim und unterstütze dieses! Wie blöd wäre es, wenn es zu irgendeinem Vorfall kommen würde und dann bei genauerer Recherche ans Tageslicht kommt, dass ein FW-Angehöriger bereits vor der Aufnahme in die Wehr ein Führungszeugnis von der Dicke des Berliner Telefonbuchs hatte? Werden bestimmt viele dumme Fragen gestellt, oder?!? Über die Folgen in den Medien brauchen wir (leider) nicht reden... mkG Nikolas Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | |||||
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| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 386352 | |||
| Datum | 14.02.2007 16:20 | 15974 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Axel Urban Wer kommt denn für die kosten auf? Für einen Schüler oder Studenten ist es nicht so einfach mal eben das Geld dafür aufzubringen. Außerdem finde ich es nicht richtig, wenn jemand sich schon anagieren möchte, dass er dafür auch noch Geld bezahlen soll. In NRW muss für die Kosten des Führungszeugnisses die Gemeinde aufkommen. Außerdem ist es in NRW nicht zulässig, dass jemand, der wegen eines Verbrechens (AFAIK Mindeststrafmaß Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) in die FW aufgenommen wird. Insbesondere bei Neubürgern, ist das Führungszeugnis oftmals die einzige Möglichkeit dies zu überprüfen. Gruß Stephan | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 386353 | |||
| Datum | 14.02.2007 16:24 | 16139 x gelesen | |||
| Hallo, macht euch mal keine Gedanken, das gilt für den gesamten öffentlichen Dienst zumindest in NRW. Da wird ein Führungszeugnis beantragt und zwar nicht die "einfache"version die man selbst bekommen würde, sondern die Vollversion die nur an Behörden geht. Wie ich hier in die FF eingetreten bin, hat man kein Zeugnis verlangt, sondern eins beantragt. Da ich aufgenommen wurde, scheint nichts gegen mich vorgelegen zu haben. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 386359 | |||
| Datum | 14.02.2007 16:46 | 16077 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmann Da wird ein Führungszeugnis beantragt und zwar nicht die "einfache"version die man selbst bekommen würde, sondern die Vollversion die nur an Behörden geht. Inwiefern unterscheiden sich die beiden Versionen denn voneinander? Oder anders gefragt, was steht denn in der Vollversion alles drin, und warum darf ich als Betroffener (hypothetisch jedenfalls, ich weiss ja von mir, dass ich nichts ausgefressen habe) das nicht selbst einsehen? Was das Kernthema angeht: Auch ich bin der Meinung, dass ein Führungszeugnis nicht unbedingt viel aussagt (ich bekomme beruflich so etwa drei bis fünf davon im Monat auf den Tisch), aber durchaus als "Abschreckungstool" dienen kann, um gewisse Personenkreise schon von vornherein fernzuhalten. Ansonsten gehe ich aber konform mit der Meinung, dass darüber hinaus keinerlei Wertung vorgenommen werden darf, was Dinge wie Nationalität, Hautfarbe etc. angeht. Nur eins finde ich enorm wichtig, auch entgegen jeglichen Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetzen, nämlich dass der Bewerber ein einwandfreies Deutsch spricht und versteht. Im Einsatz ist weder Zeit noch Raum für Missverständnisse, und ich möchte da nicht anfangen, mit Zeichensprache rumzuhampeln. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 386360 | |||
| Datum | 14.02.2007 16:55 | 16034 x gelesen | |||
| Wir hatten hier vor kurzem in einem anderen thread eine Diskusion um Führungszeugnisse (ging um Jugendliche), Katja hat da in etwa mal geschrieben, was in so einem "Zeugnis" steht Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386361 | |||
| Datum | 14.02.2007 16:59 | 16149 x gelesen | |||
| hi, Geschrieben von Andre Koch Inwiefern unterscheiden sich die beiden Versionen denn voneinander? Oder anders gefragt, was steht denn in der Vollversion alles drin, und warum darf ich als Betroffener (hypothetisch jedenfalls, ich weiss ja von mir, dass ich nichts ausgefressen habe) das nicht selbst einsehen? Guckst Du hier Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 386363 | |||
| Datum | 14.02.2007 17:05 | 16069 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre KochInwiefern unterscheiden sich die beiden Versionen denn voneinander? In einem Behördenführungszeugnis können zusätzlich - anders als beim Privatführungszeugnis - auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein. Das Führungszeugnis (behördliche Belegart "O") wird direkt der anforndernden Behörde zugestellt. Alternativ kann es auf Wunsch auch zunächst zum zuständigen Amtsgericht gesandt werden, wo der "Betroffene" Einsicht in dieses erhält. Er kann dann entscheiden, ob das Zeugnis an die Behörde weiter versandt wird. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 386365 | |||
| Datum | 14.02.2007 17:23 | 16065 x gelesen | |||
| Mahlzeit, weil sich für mich der Sinn immer noch verschliest und das hat Katja in ihren Beitrag für mich ebend so beschrieben: Geschrieben von Katja Midunsky
Ich kann damit keine potentiellen Brandstifter erkennen so lange ebend oben genannte Bedningungen erfüllt sind. Des weiteren werden auch Einträge automatisch gelöscht, auch wenn sie schwerer ausgefallen und dementsprechend Abgeurteilt wurden: Geschrieben von Bundeszentralregister Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Klar kann man hier von einer Teilabsicherung sprechen die aber imho sehr lückenhaft ist. Meines erachtes ist da ein intensives persönliches Gespräch sinnvoller. Gruß Sven | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 386376 | |||
| Datum | 14.02.2007 17:55 | 15970 x gelesen | |||
fragst du auch nach dem Parteibuch? Ist doch schlieslich auch relevant ob er grün, braun, schwarz oder rot vertritt bzw. wählt oder? Soll Wehren geben, wo auch dies passiert ist. Dort wurde ein (juristisch unauffälliger) NPDler nicht aufgenommen. Wenn man bedenkt, daß zumindest statistisch gesehen ein sehr großer Anteil der Feuerwehrangehörigen dort im besagten Ort die PDS wählen (wenn nicht sogar Mitglied sind) finde ich das schon sehr bedenklich. Beide Parteien werden schließlich (meines Erachtens zu recht) durch den VS beobachtet... Die Forderung nach dem Führungszeugnis finde ich hingegen gerechtfertigt. Die Gründe dafür sind hier im Thread schon mehrfach genannt worden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 386380 | |||
| Datum | 14.02.2007 18:14 | 16014 x gelesen | |||
| Hallo Sven, Geschrieben von Sven Hildebrandt Klar kann man hier von einer Teilabsicherung sprechen die aber imho sehr lückenhaft ist. Mal ein Geschichte zum Thema, wie man Personen einschätzen kann. Erklärt dann auch wieso ich die Vorgehensweise in Wuppertal für sehr sinnvoll halte. Ortsfeuerwehr in Niedersachsen. Neuer Kamerad stellt sich vor. Wir nach intensiven Gespräch und nach Rücksprache mit dem Kommando aufgenommen. So weit so gut. Der Gerätewart mußte ein/zwei Monate später die Ausgehuniform und den Melder bei der Polizei abholen. Was war passiert: SEK hatte die gesuchte Person festgenommen. Und die Polizei sein Besitz sichergestellt. Man hatte sich bei der alten Feuerwehr leider auch nicht erkundigt. Da fehlte Geld in der Getränkekasse, der "Kamerad" war ausgeschlossen worden. Und vorbestraft war der Kamerad leider auch noch. Ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Schreiben der letzen Wehr hätten die Aufnahme sicher verhindert. Ob nun durch Abschreckung oder sonst wie. Und nein, der Fall ist nicht konstruiert. Den hat das Leben geschrieben. Intensive Gespräche und eine Beurteilung durch die Führungskräfte finden in unserer Einheit auch noch statt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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| Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 386417 | |||
| Datum | 14.02.2007 20:37 | 16063 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Sven Hildebrandt Klar kann man hier von einer Teilabsicherung sprechen die aber imho sehr lückenhaft ist. Tja, dann viel Erfolg damit. Hier und anderswo hat es entsprechende negativ Ereignisse schon gegeben und die Sache mit dem Führungszeugnis ist EINE Konsequenz daraus. Wir haben hier im Tread schon mehrfach geschrieben, dass uns sehr wohl bekannt ist damit keine 100% Sicherheit zu erlangen. Wir müssen uns aber später auch nicht vorwerfen lassen, dass wir nicht zumindest versucht haben einen entsprechenden Personenkreis auszuschließen. Wenn Du erstmal selber auf die Nase fallen musst ist das natürlich Dein recht und ich hoffe es tut dann nicht all zu weh. Es ist bestimmt schon ärgerlich genug so Leute in der Wehr zu haben. Wenn man der Wehr dann auch noch Vorwürfe machen kann und glaub mir die kommen sehr schnell, habt ihr den Mist doppelt am A..... Aber OK...Deine Meinung.....meine Meinung. Grüße, Eric Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 386422 | |||
| Datum | 14.02.2007 20:49 | 15996 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven HildebrandtMeines erachtes ist da ein intensives persönliches Gespräch sinnvoller. Wer führt denn dieses Gespräch ? Wird es dokumentiert? Gibt es einen Gesprächsleitfaden? Was sind die Kriterien um NEIN zu sagen ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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