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Thema | Dienstanweisung Kamerahandys | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 S.8, Grimma / Sachsen | 385834 | |||
Datum | 12.02.2007 12:22 | 5748 x gelesen | |||
Einen wunderschönen Guten Tag aus dem schönen Grimma, ich suche Dienstanweisungsvorlagen bzw. -texte zum Thema Fotohandys/ Fotos an sich von / an der Einsatzstelle. Wer kann mir da bitte weiterhelfen? Nur zur Info, ich möchte damit KEINE neue Diskussion anfangen!!!! Ich weiss, das es hier eine Suchfunktion gibt, nur die hat mir nicht wirklich weitergeholfen. Ich bedanke mich im Voraus! Andreas Immer wieder gern gelesen: Alle hier gemachten Äusserungen geben MEINE persönliche Meinung wieder und NICHT die meiner Feuerwehr!!!! Besucht uns doch mal im Internet... Die Kreisstadtwehr im schönen Muldentalkreis! | |||||
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Autor | Erik8 H.8, Alzenau / Bayern | 385843 | |||
Datum | 12.02.2007 12:48 | 4394 x gelesen | |||
siehe PN oder Suchbegriff Aschaffenburg MfG Erik | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385850 | |||
Datum | 12.02.2007 13:16 | 4433 x gelesen | |||
ich suche Dienstanweisungsvorlagen bzw. -texte zum Thema Fotohandys/ Fotos an sich von / an der Einsatzstelle. Da brauchts eigentlich keine eigenständige Dienstanweisung. Einfach die Einsatzkräfte auf ihre (spätestens im Rahmen der SpFu-Ausbildung) durchgeführte Verpflichtung bzw. der dazugehörigen Belehrung verweisen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Grimma / Sachsen | 385851 | |||
Datum | 12.02.2007 13:20 | 4352 x gelesen | |||
Als normal denkender Mensch ist unterschreib ich das auch, aber zum Beispiel gibt es da auch immer Unverbesserliche, die ich dann sanft an diese DA erinnern kann... Und ich weiss, man könnte jetzt argumentieren, das diese Kam. (SB) bei Nichtbeachtung eh ungeeignte für den Dienst sind... Aber... Andreas Immer wieder gern gelesen: Alle hier gemachten Äusserungen geben MEINE persönliche Meinung wieder und NICHT die meiner Feuerwehr!!!! Besucht uns doch mal im Internet... Die Kreisstadtwehr im schönen Muldentalkreis! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Gütersloh / NRW | 385865 | |||
Datum | 12.02.2007 14:30 | 4849 x gelesen | |||
Hallo , bei uns auf der Dienststelle ist es so das wir als berufliche Kräfte eine Dienstanweisung bekommen haben die es uns Untersagt privat Handy während der Dienstschicht bei uns zu führen . Das heißt sie Bleiben morgens bei Dienstantritt im Spind . So sollte es auch sein . Im Bereich der FF hast du auch die Möglichkeit mit deinem STBM oder wer auch immer aus der Führung eine solche anweisung zu erstellen . Und dann auszuhängen . Die kannst du auch so schreiben . Ein vordruck habe ich leider nicht . Hoffe das dieser kleine Tipp etwas hilft . | |||||
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