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Thema | ab welchem BJ Gurte in FW-Fahrzeuge? - Nachrüstpflicht? - war: TLF auf | 8 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Rain8er 8M., Aidlingen / Baden-Württemberg | 385841 | |||
Datum | 12.02.2007 12:35 | 5850 x gelesen | |||
hi Esslinger Zeitung: Verletzt wurde alle sechs Mann, einer flog mit dem Fenster aus dem Wagen. Ich glaub kaum das jemand der angeschnallt ist durch ein Fenster aus dem Wagen fliegen kann. Das TLF ist BJ 1987 (siehe http://www.ff-ostfildern.de/fahrzeuge/nellingen.htm ) Ab welchen Baujahr sind eigentlich Sicherheitsgurte für Feuerwehrautos vorgeschrieben? Rainer | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385845 | |||
Datum | 12.02.2007 12:53 | 5345 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Rainer Müller Ab welchen Baujahr sind eigentlich Sicherheitsgurte für Feuerwehrautos vorgeschrieben? Für PKW ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt. Ausnahmen bestehen für Wohnmobile über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse. Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge vor Baujahr 1970 besteht allerdings nicht. Wie das nun bei den Aufbauten aussieht, kann ich nicht sagen. Aber bei einer Serienmäßigen Doppelkabine müssten dann nach meiner Meinung seit 1992 Gutrte verbaut sein. Ich denke mal das Datum 1992 gilt dann auch für die von den Aufbauherstellern angelängten Kabinen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 385846 | |||
Datum | 12.02.2007 12:55 | 5179 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rainer Müller Ab welchen Baujahr sind eigentlich Sicherheitsgurte für Feuerwehrautos vorgeschrieben? Die Frage muss in dem Fall lauten, ab wann Sicherheitsgurte für LKW über 3,5t vorgeschrieben wurden. Es gibt keine speziellen Regeln für Feuerwehrfahrzeuge. Für LKW über 3,5t kam die Ausrüstungspflicht m.W. erst irgendwann in den 90er Jahren. Müßte jetzt aber nachschauen, wann genau das war. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 385857 | |||
Datum | 12.02.2007 13:39 | 5445 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer MüllerAb welchen Baujahr sind eigentlich Sicherheitsgurte für Feuerwehrautos vorgeschrieben? Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Technik, Reihe www.einsatzpraxis.org: 4.4.2Gurtstraffer/Gurtsysteme Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen und davon abgeleitete Fahrzeuge (d.h. auch Fahrzeuge der Feuerwehr) müssen ab dem Baujahr 1992 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Nach § 21a StVO müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge existiert nicht, wo es aber baulich möglich ist und das Fahrzeug noch entsprechend lange gefahren werden soll, ist eine Nachrüstung sicherlich sinnvoll. Studien der DEKRA zeigen, dass etwa 90 Prozent aller LKW-Fahrer sich nicht angurten und dies, obwohl nach dem Ergebnis verschiedener Studien aus den Jahren 1986 bis 2000 die Verletzungsschwere durch den angelegten Sicherheitsgurt um 50 bis 80 Prozent gemindert werden könnte. Wenn man sich die Anschnallquote bei Einsatzfahrten vor Augen führt, so wird diese leider bei realistischer Betrachtung noch weit geringer sein! Kein Airbag kann einen nicht angelegten Sicherheitsgurt ersetzen. Kein Fahrzeuginsasse kann sich mit den Händen abstützen, wenn der Aufprall mit mehr als Schrittgeschwindigkeit erfolgt! ... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385860 | |||
Datum | 12.02.2007 14:04 | 5122 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn man sich die Anschnallquote bei Einsatzfahrten vor Augen führt, so wird diese leider bei realistischer Betrachtung noch weit geringer sein! Wobei es nicht unbedingt einfach ist, sich mit dem ganzen "Gerödel" das man so trägt auch noch vernünftig anzuschnallen. Aber die "Unbequemlichkeit" mit dem Gurt ziehe ich auf jedem Fall einem "Freiflug" vor. Geschrieben von Ulrich Cimolino Kein Airbag kann einen nicht angelegten Sicherheitsgurt ersetzen. Wobei nicht einmal gesagt ist, dass der Airbag auch auslöst. Geschrieben von Ulrich Cimolino Kein Fahrzeuginsasse kann sich mit den Händen abstützen, wenn der Aufprall mit mehr als Schrittgeschwindigkeit erfolgt! Völlig richtig. Aber wie ist das mit den PA die man während der Fahrt anlegt? Was passiert wenn ein FA gerade seinen PA angelegt hat und just in dem Moment der Unfall passiert? Wie ist das Verletzungsrisiko? Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 385863 | |||
Datum | 12.02.2007 14:20 | 5181 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen und davon abgeleitete Fahrzeuge (d.h. auch Fahrzeuge der Feuerwehr) müssen ab dem Baujahr 1992 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein. Auf allen Sitzplätzen oder nur die in Fahrtrichtung? (vermutlich letzteres) Kein Fahrzeuginsasse kann sich mit den Händen abstützen, wenn der Aufprall mit mehr als Schrittgeschwindigkeit erfolgt! Es ist noch gar kein Unfall erforderlich. Schon die Vollbremsung sollte ausreichen... MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 385916 | |||
Datum | 12.02.2007 18:51 | 5171 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer MüllerAb welchen Baujahr sind eigentlich Sicherheitsgurte für Feuerwehrautos vorgeschrieben? Hier eine gute Auflistung der LFS-BaWü: Klick Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 385923 | |||
Datum | 12.02.2007 19:29 | 5135 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidtHier eine gute Auflistung der LFS-BaWü: Klick Ja, wirklich gut gemacht! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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