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ThemaPrüfungswahn, war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp44 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387030
Datum19.02.2007 12:5319900 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerHallo, ich suche eine "Beladeliste" für eine Tasche die der Rett/Sicherungstrupp mit sich führen sollte.

Ach ja, ich weise v.a. im Zusammenhang mit der anderen Diskussion auch hier darauf hin, dass es Leute gibt, die das natürlich für unzulässig halten, weil
1) der PA nicht für diesen Anwendungsfall geprüft ist, weil
2) es dafür gar keine Prüfvorschriften gibt, und
3) die Taschen nicht zusammen mit dem PA geprüft wurden,
4) der Trupp damit mehr Gewicht mitschleppt, als ein normaler ATr (wenn er auch noch weitere Ausrüstung, SiRohr braucht), damit per se überlastet wäre
usw. (davon ab, dass es den dafür eigentlich notwendigen besonderen Rettungs-PA natürlich auch nicht gibt und viele sich den selbst basteln, back to 1) - 4)...)

Fazit:
Wir spritzen am besten nur noch 3 Eimer auf grüner Wiese um, da kann wenigstens fast nix bei passieren und man bekommt für jede Teilnahme auch noch ein Ehrenzeichen, das man sich an die Uniform nageln kann...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern387031
Datum19.02.2007 13:0318509 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinound man bekommt für jede Teilnahme auch noch ein Ehrenzeichen, das man sich an die Uniform nageln kann...

Ist das so einfach zulässig? *duckundrenn*


*G*rüßle
Christian





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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387032
Datum19.02.2007 13:0818435 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino1) der PA nicht für diesen Anwendungsfall geprüft ist, weil
2) es dafür gar keine Prüfvorschriften gibt, und
3) die Taschen nicht zusammen mit dem PA geprüft wurden,


*böldefragenmodusan*

zu 1) warum ein besonderer Anwendungsfall?
zu 2) Falls es doch ein bes. Anwendungsfall ist : Warum gibt es dort noch keine Prüfvorschriften


Geschrieben von Ulrich Cimolinodavon ab, dass es den dafür eigentlich notwendigen besonderen Rettungs-PA natürlich auch nicht gibt

Warum nicht? da könnte man doch richtig Kohle mit verdienen...


Mit antikarnevalistischem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387033
Datum19.02.2007 13:3118442 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschzu 1) warum ein besonderer Anwendungsfall?

guck Dir die Prüfungsbedingungen an - die Tasche mit liegendem PA kommt da nicht vor...


Geschrieben von Florian BeschWarum gibt es dort noch keine Prüfvorschriften

weil wir in Deutschland da erst seit kurzem (so ca. 5 - 10 Jahre...) drüber reden....


Geschrieben von Florian Besch
Warum nicht? da könnte man doch richtig Kohle mit verdienen..


kannst Du als Bausatz bei fast jedem Hersteller kaufen, zusammenbauen darfst Du Dir das dann ggf. selbst.
Weil: Ist ja nicht geprüft, also auch nicht zugelassen, also will man dafür auch nicht geradestehen...
usw.

Und so drehen wir uns munter alle weiter im Kreis...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387034
Datum19.02.2007 13:3418443 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoguck Dir die Prüfungsbedingungen an - die Tasche mit liegendem PA kommt da nicht vor...

Also scheitert der RettungsPA nur an der Tatsache das dieser in einer Tasche transportiert und liegend
betrieben wird ?

Doll..

Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil wir in Deutschland da erst seit kurzem (so ca. 5 - 10 Jahre...)

war da nicht was 1 Feuerwehrjahr = 7 Menschenjahren ...

*kopfschüttel*


Mit antikarnevalistischem Gruß

Florian

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387035
Datum19.02.2007 13:3618346 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian SchorerIst das so einfach zulässig?

Wenn das Ehrenzeichen zusammen/in kombination mit der Uniform geprüft und zugelassen wurde, warum nicht? !

Geschrieben von Christian Schorer*duckundrenn*

Nich so schnell, ich komm ja kaum nach!


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387036
Datum19.02.2007 13:3918382 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Also scheitert der RettungsPA nur an der Tatsache das dieser in einer Tasche transportiert und liegend
betrieben wird ?


nein, kannst Du ja trotzdem machen, trotzdem ist er nicht dafür geprüft, oder?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387037
Datum19.02.2007 13:4218441 x gelesen
ich meinte mit "scheitern" = nicht zugelassen

Das das draussen sich keiner davon abhalten lässt damit Leben zu retten ist mir auch klar


Mit antikarnevalistischem Gruß

Florian

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387038
Datum19.02.2007 13:4318455 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinonein, kannst Du ja trotzdem machen, trotzdem ist er nicht dafür geprüft, oder?

Das würde bedeuten, geht beider ganzen Aktion irgendetwas in die Hose, dann geht es dem Benutzer an den Kragen?

>>Verwirrt aus der Wäsche guck<<

Jakob


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387039
Datum19.02.2007 13:4518406 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobaldgeht beider ganzen Aktion irgendetwas in die Hose, dann geht es dem Benutzer an den Kragen?


ich hab nicht umsonst sehr zugespitzt in meiner Kolumne (vgl. anderen Thread) geschrieben:

"Wenn wir so weitermachen, dauert es nicht mehr lange und wir haben den ersten Toten zu beklagen, der zwar mit ?ungeprüften? Ausrüstungsteilen vielleicht oder sogar wahrscheinlich überlebt hätte, aber dafür ?sicher? gestorben ist, weil sich sein Wehrführer nicht getraut hat, gegen ?Prüfvorschriften? zu verstoßen...
Alternativ erreichen wir, dass ?unsere? Vorschriften wegen Praxisferne und Untauglichkeit komplett nicht mehr ernst genommen werden - und wir dann ein generelles Problem mit der Akzeptanz von Regeln haben."


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387041
Datum19.02.2007 13:4818660 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian BeschDas das draussen sich keiner davon abhalten lässt damit Leben zu retten ist mir auch klar

Ja? Ist das so? Ich wäre mir nicht ganz sicher, ob dieses "nicht dafür zugelassen" nicht wirklich den Effekt hat, dass das Konzept "Extra PA zur Kameradenrettung" sich teilweise nicht durchsetzt. Dafür fangen wir dann lieber mit Y-Stücken an usw...
Glaubst Du nicht? Es soll Landkreise geben, die aufgrund einer aktuellen Veröffentlichung zum Thema PA ein funktionierendes Ausbildungskonzept in mobilen Gasbrandübungsanlagen schlichtweg eingestampft haben... die ein oder andere Veröffentlichung zieht Kreise nach sich, das glaubt man gar nicht...

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - die freien Plätze schwinden...


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387043
Datum19.02.2007 13:5818329 x gelesen
Ok ich revidiere das keiner in ein manch einer

Geschrieben von Ingo HornDafür fangen wir dann lieber mit Y-Stücken an usw...

.... ist doch eine Supersache (Ironie deutlich raushörbar)

Geschrieben von Ingo Horndie ein oder andere Veröffentlichung zieht Kreise nach sich, das glaubt man gar nicht...

Problem ist das die Kreise nicht immer der Sache dienlich sind


Mit antikarnevalistischem Gruß

Florian

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Scharnhorst

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AutorJan 8S., Wallenhorst / NDS387050
Datum19.02.2007 15:1618406 x gelesen
Hallo!

Irgendwie liegt ja die Vermutung nahe, dass bei der ganzen Normungs- und Prüfungsgeschichte diejenigen die stärkste Lobby haben, die monetäres und existentielles Interesse haben. Wenn dazu noch FW-Vertreter kommen, die mit dem Thema Innenangriff und Realität der modernen Brandbekämpfung nix zu tun haben (wollen) bzw. sich auf Feuerwehrseite gegenseitig behacken, dann wundert einen bei nationalen und insbesondere europäischen Normen wenig.

Welcher fachlicher Grund spricht denn gegen eine Verwendung von Gerätetaschen an der PA-Begurtung? Gut, schwer entflammbar sollten sie schon sein, aber sonst? Wenn es keinen gibt außer "das steht irgendwo", dann sorry, muss die Vorschrift geändert werden. Geschieht dies nicht, ist doch für mich offentsichtlich, dass da andere Interessen hinter stecken...

Der nächste Schritt wäre ja, dass Prüfinstitute mit der Entwicklung solcher Teile beauftragt werden, bzw. beratend tätig werden. Ergebnis am besten noch in Form einer Landesvorschrift (16 Bundesländer!) als "Ergänzung" zu einer EN. Danach müsste jeder Hersteller dieser Zubehörteile diese prüfen lassen - vorzugsweise bei einem deutschen Institut (wer kauft schon was, was in Polen geprüft ist). Und da es viel lukrativer ist, die Vorschrift irgendwann zu überarbeiten (alles muss dann neu geprüft werden) als die laufende Produktion zu überwachen, dürfen wir raten, was passiert.

Illusion? Nein. Realität. Zwar in einem anderen Bereich: HUPF Hessen, deutsche HUPF, HUPF Niedersachsen, alle deren Unterarten und Änderungen etc.


Passt auf euch auf !

Jan

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H387052
Datum19.02.2007 15:2018361 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ingo HornGlaubst Du nicht? Es soll Landkreise geben, die aufgrund einer aktuellen Veröffentlichung zum Thema PA ein funktionierendes Ausbildungskonzept in mobilen Gasbrandübungsanlagen schlichtweg eingestampft haben...
Dann sind die Erlasse der IMs oder auch die Hinweise der Fuken entweder so unterschiedlich, oder die Leute können/haben die Erlasse schlichtweg nicht begriffen! Denn im Hinweis des AFKzV steht etwas von extremen thermischen Belastungen. Was extreme thermische Belastungen sind ist auch Ansichtsache. Aber meiner Meinung nach zählen die Temperaturen in gasbefeuerten Anlagen nicht dazu.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387057
Datum19.02.2007 16:1318281 x gelesen
Hallo!

Ich versteh die Diskussion nicht.

Schutz durch die Unfallkasse besteht unabhängig von gemachten Fehlern.

Wenn er durch dieses ungeprüfte Gerät verunglückt, wird geprüft werden, ob der Unfall vorherseh- und vermeidbar war, wenn ja wird man dafür bestraft, wenn nein ist gut. Ich finde wer für vorhersehbare und vermeidbare Unfälle nicht abwendet gehört auch bestraft.

Der Hersteller des Atemschutzgerätes haftet nicht dafür, wenn man mit dem Gerät etwas macht, für das es nicht vorgesehen ist. Wer Stadtwappen auf einen Nomexmantel näht, muss sich nicht wundern wenn die Membran beschädigt wird und die Jacken wertlos sind, da hat der Hersteller nix mit zu tun.
Wer ein Atemschutzgerät unsachgemäß transportiert und dabei etwas kaputt geht, hat der Hersteller damit nix zu tun.
Reißt die Bauchbebänderung ab, weil drei Kilo Gerätschaft daran gehängt wurden, ist das nicht das Problem des Herstellers.
Fällt der Lungenautomat aus dem Gewinde, muss sich der Hersteller darum kümmern.

Jeder muss für das selbst einstehen was er macht , das halte ich für gerecht.
Bei der Steckleiter fragt doch auch keiner ob die als Eisschlitten, Bockleiter oder provisorischer Steg geprüft ist. Wenn es schief geht, muss der dafür geradestehen, der das so eingesetzt hat. Oder soll dafür auch der Hersteller veranwortlich sein?

Wenn ich einen Denkfehler in der Argumenatiton haben sollte ... Feuer frei! ;-)

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW387064
Datum19.02.2007 17:0418390 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo HornEs soll Landkreise geben, die aufgrund einer aktuellen Veröffentlichung zum Thema PA ein funktionierendes Ausbildungskonzept in mobilen Gasbrandübungsanlagen schlichtweg eingestampft haben...

Das Ärgerliche an solchen Geschichten ist ja leider auch, dass die Damen und Herren nur die Hälfte der Veröffentlichung lesen. Wenn man nämlich den letzten Absatz liest, relativiert sich die Geschichte ganz erheblich. Und das ein Einsatz-PA, der in der Heissausbildung verwendet wird, LA-technisch entsprechend geprüft wird, erachte ich für selbstverständlich.
Sicherer ist es natürlich, sich entsprechende Übungs-PA zuzulegen.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387065
Datum19.02.2007 17:0918332 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian RiekeDas Ärgerliche an solchen Geschichten ist ja leider auch, dass die Damen und Herren nur die Hälfte der Veröffentlichung lesen. Wenn man nämlich den letzten Absatz liest, relativiert sich die Geschichte ganz erheblich.

Das Ärgerlichste imo ist, dass man nicht entsprechend konsequent handelt. Wenn man schon auf diesen Hinweis entsprechend drastisch reagiert, wieso dann nicht auf andere? Komischerweise werden die Hinweise, deren Umsetzung unliebsamen Aufwand und Kosten reduzieren könnte, mancherorts gleich konsequent und mit aller Macht (... und stellenweise kontraproduktiv..) durchgesetzt, während andere (inkl Vorschriften, wie die DV7) vor sich hin versauern.

Armes Feuerwehrdeutschland...

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen387067
Datum19.02.2007 17:1718361 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerIst das so einfach zulässig?

Bitte beachten Punkt 1.2.1 für 6 ? .

Als ob wir sonst keine Probleme haben.


MkG
Thomas

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387069
Datum19.02.2007 17:2718465 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas GlauerBitte beachten Punkt 1.2.1 für 6 ?

Und wir unwissenden kleinen Würstchen diskutieren hier über Fahrzeugtechnik, Einsatztaktik, Atemschutz, UVV, technische Hilfe und vieles mehr. Dabei haben wir das Grundsätzliche vergessen.

Danke Thomas, mit diesem Link hast Du uns die Augen für das wesendliche wieder geöffnet.

Geschrieben von Thomas GlauerAls ob wir sonst keine Probleme haben.

Laut den Verbänden wohl eher nicht.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen387070
Datum19.02.2007 17:3018275 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDanke Thomas, mit diesem Link hast Du uns die Augen für das wesendliche wieder geöffnet.

Gern geschehen! :-)))))


MkG
Thomas

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387074
Datum19.02.2007 17:4718520 x gelesen
Geschrieben von Jan Südmersen
Welcher fachlicher Grund spricht denn gegen eine Verwendung von Gerätetaschen an der PA-Begurtung? Gut, schwer entflammbar sollten sie schon sein, aber sonst? Wenn es keinen gibt außer "das steht irgendwo", dann sorry, muss die Vorschrift geändert werden. Geschieht dies nicht, ist doch für mich offentsichtlich, dass da andere Interessen hinter stecken...

Doch eigentlich keiner. Ich hab ja auch nichts dagegen sinnvolle Erweiterungen der Ausrüstung (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) z.B. an die Begurtung des PA hängen.

Fakt ist aber, daß z.B. die Fa. Dräger sagt, daß dann die Betriebserlaubnis erlischt, sofern diese Erweiterungen nicht "zugelassen" sind.


Was sagen denn eigentlich Auer, Bartels&Rieger und Interspiro dazu???

Geschrieben von Sven Tönnemann
Der Hersteller des Atemschutzgerätes haftet nicht dafür, wenn man mit dem Gerät etwas macht, für das es nicht vorgesehen ist. Wer Stadtwappen auf einen Nomexmantel näht, muss sich nicht wundern wenn die Membran beschädigt wird und die Jacken wertlos sind, da hat der Hersteller nix mit zu tun.
Wer ein Atemschutzgerät unsachgemäß transportiert und dabei etwas kaputt geht, hat der Hersteller damit nix zu tun.
Reißt die Bauchbebänderung ab, weil drei Kilo Gerätschaft daran gehängt wurden, ist das nicht


Eben und weil ich dafür nicht verantwortlich gemacht werden möchte (auch wenn diese drei Kilo Gerätschaft sinnvoll sind), lasse ich es.

Also:
lassen wir diese drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) doch von den verantwortlichen Instituten zulassen. Dann ist doch alles gut....

Aber wie war das lt. Ulrich?! Das kann/will keiner bezahlen?!

Na, was würden die Hersteller dieser drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) verdienen, wenn man das Ganze denn "legal" am PA verwenden darf?! Das würde doch dann sicher reissenden Absatz finden...?!

Weiß denn einer, was Dräger dazu sagt, daß einige den Dräger Totmannmelder an den PA-Gurt hängen?! Darf man denn das wenigstens?!


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)387075
Datum19.02.2007 17:4918285 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldUnd wir unwissenden kleinen Würstchen diskutieren hier über Fahrzeugtechnik, Einsatztaktik, Atemschutz, UVV, technische Hilfe und vieles mehr. Dabei haben wir das Grundsätzliche vergessen.Naja, ganz außen vor gelassen haben wir diese wichtigen Dinge ja doch nicht: Tragweise von Ehrenzeichen


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387096
Datum19.02.2007 20:3518360 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldUnd wir unwissenden kleinen Würstchen diskutieren hier über Fahrzeugtechnik, Einsatztaktik, Atemschutz, UVV, technische Hilfe und vieles mehr. Dabei haben wir das Grundsätzliche vergessen.

Danke Thomas, mit diesem Link hast Du uns die Augen für das wesendliche wieder geöffnet.


Nunja, offenbar scheint es da Regelungsbedarf zu geben. Immerhin hat hier erst kürzlich nach der korrekten Trageweise von Orden gefragt.
Ein anderer Landesfeuerwehrverband hat "Richtlinien für das Führen von Fahnen" (z.B. "De (sic!) Fahnenstock lehnt an der rechten Schulter. Die rechte Hand umfasst den Stab in Schulterhöhe.") erarbeitet....


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387101
Datum19.02.2007 21:1518358 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Christi@n PannierEin anderer Landesfeuerwehrverband hat "Richtlinien für das Führen von Fahnen" (z.B. "De (sic!) Fahnenstock lehnt an der rechten Schulter. Die rechte Hand umfasst den Stab in Schulterhöhe.") erarbeitet....

Das ganze in komplett...

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg387102
Datum19.02.2007 21:2218485 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornDas ganze in komplett...


Ist ja geil. Über was sich manche Verbände Gedanken machen...
Bei der Bundeswehr habe ich das ja noch eingesehen (da dürfte der Großteil aich abgekupfert sein). Aber für Feuerwehrs?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJoaq8uin8 A.8, Walldorf / BW387103
Datum19.02.2007 21:2818329 x gelesen
Hallo,


Jetzt ohne dich persönlich angreifen oder dir etwas unterstellen zu wollen, dies passt meiner Meinung nach einfach zu dem Satz von Dir.

Geschrieben von Lars Tiedemannweil ich dafür nicht verantwortlich gemacht werden möchte (auch wenn diese drei Kilo Gerätschaft sinnvoll sind), lasse ich es.

Warum machen wir uns dann aber jeden Tag so oft dafür verantwortlich, zu schnell im Straßenverkehr zu sein, hiermit meine ich auch die geringen Geschwindigkeitsübertretungen von nur 1 - 2 km/h, wo doch hier die Rechtslage sehr eindeutig ist?!


Gruß Joaquin Aldana


Gruß

Joaquin Aldana
www.feuerwehr-walldorf.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387108
Datum19.02.2007 21:4718377 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian FischerBei der Bundeswehr habe ich das ja noch eingesehen (da dürfte der Großteil aich abgekupfert sein).

Jepp, da war es noch interessant.

Geschrieben von Christian FischerAber für Feuerwehrs?

Und hier ist das "hüpfende Komma", hier wird es einfach Lächerlich. Stell dich doch mal bei der nächsten Übung auf den Hof und rufe einfach mal "Feuerwehr XY antreten". Wenn die Jungs dann mehr oder weniger schnell auf den Hof sind, stelle sie einfach mal ins "Achtung", dann befehle ein freundliches "rechts um" gefolgt von einem zackigen "vorne zweimal links schwenkt, ohne Tritt marsch".

Und nächste Woche erkläre ich Dir, wie Du den Knoten wieder lösen kannst.

Was bitteschön soll man denn noch alles den Leuten beibringen? Bevor ich auch nur 1 Minute an Formaldienst verschwende, lasse ich doch viel lieber 10 Leiterübungen machen oder lass die Jungs und Mädels sich den Aal drehen beim Saugleitung kuppeln. Da habe alle mehr davon.
Schließlich sind wir die Feuerwehr und nicht das Wachbataillon.

Gruß vom Donnerberg

Jakob


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg387109
Datum19.02.2007 21:5018323 x gelesen
Moinsen!

Geschrieben von Christian FischerBei der Bundeswehr habe ich das ja noch eingesehen

In meinen Augen ein notwendiges Übel. Bei Tante Bundeswehr ist aber wenigstens in der militärischen Tradition verwurzelt und ein großer Teil des Formaldienstes hatte in früheren Zeiten durchaus seine Bedeutung auf dem Schlachtfeld.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Feuerwehrs im Einsatz jemals eine Fahne zur Orientierung genutzt hat oder ihnen an der Einsatzstelle mit Musik Mut gemacht wurde...^^ Meistens verlegen wir mit Fahrzeugen zur Einsatzstelle und nicht in Marschformation. Also: Das ist alles nur geklaut... Wenn man die sinnvollen Dinge denn wenigstens auch übernehmen würde.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg387113
Datum19.02.2007 21:5718312 x gelesen
Moinsen!

Geschrieben von Jakob TheobaldUnd nächste Woche erkläre ich Dir, wie Du den Knoten wieder lösen kannst.

Den aus deinem Galgenknoten? ^^ Bei uns würdest du höchstens Gelächter dafür ernten.

Geschrieben von Jakob TheobaldSchließlich sind wir die Feuerwehr und nicht das Wachbataillon.

Recht hast du!

Wenn ich mir jetzt überlege, wieviel Zeit es braucht bis der Formaldienst in der Bundeswehrgrundausbildung gut aussieht, wundert es mich nicht, dass das bei Feuerwehr so albern wirkt. Das investieren manche Wehren pro Jahr in ihre Ausbildung.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg387115
Datum19.02.2007 22:0718354 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldUnd hier ist das "hüpfende Komma", hier wird es einfach Lächerlich. Stell dich doch mal bei der nächsten Übung auf den Hof und rufe einfach mal "Feuerwehr XY antreten".

Wahrscheinlich wird es schon an der Frage scheitern, was "In Linie zu drei Gliedern" bedeutet.


Geschrieben von Jakob TheobaldWenn die Jungs dann mehr oder weniger schnell auf den Hof sind, stelle sie einfach mal ins "Achtung", dann befehle ein freundliches "rechts um" gefolgt von einem zackigen "vorne zweimal links schwenkt, ohne Tritt marsch".

Wenns nicht schnell genug geht, dann kommt der Befehl "Zum Horizont weggetreten - Marsch, Marsch". Und wenn sie dann die ersten 30m im Laufschritt zurück gelegt haben kommt wieder das laute und deutliche "Achtung". Dann wieder das Kommando zum Antreten, aber Marsch, Marsch.


Geschrieben von Jakob TheobaldUnd nächste Woche erkläre ich Dir, wie Du den Knoten wieder lösen kannst.


Danke, den bekomme ich schon selbst raus ;-)
Als Ausbilder beim Bund war Formaldienst gleich nach Gefechtsdienst und ABC-Alarm mein drittliebstes Hobby *ggg*



Geschrieben von Jakob TheobaldWas bitteschön soll man denn noch alles den Leuten beibringen? Bevor ich auch nur 1 Minute an Formaldienst verschwende, lasse ich doch viel lieber 10 Leiterübungen machen oder lass die Jungs und Mädels sich den Aal drehen beim Saugleitung kuppeln.

Eben. Zumal wenn das wirklich gut aussehen soll
a) die innere Überzeugung dabei sein muß (die ich beim Bund ggfs. durch "sanften Druck" hin bekomme)
b) jede Menge zeit dafür drauf geht. Um nur einen Zug marschieren zu lassen. Antreten zu lassen, Halten zu lassen, ausrichten zu lassen, ein paar einfache Schwenkungen auszuführen. Ich würde sagen bis das wirklich sitzt, habe ich vom Zeitansatz her fast schon einen TrFü-Lehrgang durchgeführt...


Geschrieben von Jakob TheobaldDa habe alle mehr davon.
Schließlich sind wir die Feuerwehr und nicht das Wachbataillon.


Eben. Und wenn wir als alte Bundspechte das schon sagen.
Man sollte mal genau hinschauen, wer das Gedöns bei der Feuerwehr will. Vermutlich vorne weg die Ungedienten ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü387125
Datum19.02.2007 22:3918304 x gelesen
Hallo,

Wenn ich dieses Argument:

Geschrieben von Sven KoopmannIn meinen Augen ein notwendiges Übel. Bei Tante Bundeswehr ist aber wenigstens in der militärischen Tradition verwurzelt und ein großer Teil des Formaldienstes hatte in früheren Zeiten durchaus seine Bedeutung auf dem Schlachtfeld.

mit folgendem:

Geschrieben von Sven KoopmannIch kann mich nicht daran erinnern, dass Feuerwehrs im Einsatz jemals eine Fahne zur Orientierung genutzt hat oder ihnen an der Einsatzstelle mit Musik Mut gemacht wurde...^^

logisch verknüpfe müssen wir wohl die Fahnenschwenkerei einstellen und durch regelmäßige Ausbildung an historischen Handdruckspritzen ersetzen.

Und übrigens, ich kann diesem ganzen Mumpitz bei keiner der beiden Organisationen einen tieferen Sinn abringen.

mfG Fabian


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü387128
Datum19.02.2007 22:4718388 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerAls Ausbilder beim Bund war Formaldienst gleich nach Gefechtsdienst und ABC-Alarm mein drittliebstes Hobby *ggg*

Geschrieben von Christian Fischerjede Menge zeit dafür drauf geht. Um nur einen Zug marschieren zu lassen. Antreten zu lassen, Halten zu lassen, ausrichten zu lassen, ein paar einfache Schwenkungen auszuführen. Ich würde sagen bis das wirklich sitzt, habe ich vom Zeitansatz her fast schon einen TrFü-Lehrgang durchgeführt...

D.h. für mich dass Formaldienst beim Bund eigentlich erst betrieben werden dürfte, wenn es im Gefechtsdienst und ABC-Alarm absolut nichts mehr auszubilden gibt, weil schon alles sitzt.

mfG Fabian


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg387132
Datum19.02.2007 22:5818424 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzD.h. für mich dass Formaldienst beim Bund eigentlich erst betrieben werden dürfte, wenn es im Gefechtsdienst und ABC-Alarm absolut nichts mehr auszubilden gibt, weil schon alles sitzt.

Nein. Formaldienst fängt gleich am Anfang an, weil Du damit aus X Individuen eine homogene Gruppe machst. Das ist m.E. heute der eigentliche Sinn der Formalausbildung. Der Übergang vom Menschen zum Soldaten ;-)

Das fängt nebenher mit Sachen wie Antreten der Gruppen vor den Stuben oder des Zuges vor dem Block an. Es wird im Zugrahmen in die Truppenküche marschiert. Zum Truppenarzt. Zum Rechnungsführer.
Da sich der Soldat ohnehin in der Gemeinschaft seiner Kameraden ab und zu von A nach B bewegen muß kombiniert man das eben gleich mit Formaldienst.
Wenn das dann nebenher sitzt, werden die Feinheiten ausgebildet.

Ebenso wie ABC-Alarm. Das wird ein Mal kurz und solide Ausgebildet und dann zu Übungszwecken immer wieder als netten Einlage eingestreut (Auf dem Übungsplatz: "Ich habe zwei Hobbys. Fußball und ABC-Alarm. Hat jemand einen Fußball dabei? Nein? Na dann...."), bis das ganze drillmäßig sitzt.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387134
Datum19.02.2007 23:2418367 x gelesen
Jungs, Ihr schweift vom Thema ab, siehe Überschrift.... :-)

Müssen wir das Forum jetz in "Bundesweher-Forum" umbenennen?!?!?!? :-)

Aber gut vielleicht schreibt man uns bald ja auch vor, daß wir zu erst den linken und dann den rechten Stiefel anzuziehen haben...

Ok, und zu der Bundeswehr-Geschichte:
Ich war da ja auch mal, hab aber vorher schon zig Jahre im Spielmannszug verbracht. Zugegeben, militärisch läuft beim Spielmannszug nicht alles korreckt ab und schon gar nicht auf den Schützenfesten, auf denen man so spielt. Aber marschieren im Gleichschritt zum Gut-Aussehen konnte ich schon vor der Bundeswehr, und zwar 10mal besser... :-)


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387135
Datum19.02.2007 23:3718480 x gelesen
Geschrieben von Joaquin Aldana
Warum machen wir uns dann aber jeden Tag so oft dafür verantwortlich, zu schnell im Straßenverkehr zu sein, hiermit meine ich auch die geringen Geschwindigkeitsübertretungen von nur 1 - 2 km/h, wo doch hier die Rechtslage sehr eindeutig ist

Schon ok.

Aber welche Geschwindigkeitsübertetung meinst Du?! Auch wenn wir vom Thema abkommen...
Die, die ich vielleicht bei jeder "normalen" Fahrt zur Arbeit und zum Einkaufen begehe?
Die, die ich vielleicht begehe, wenn ich nach erfolgter Alarmierung zum Feuerwehrhaus fahre?
Die, die wir vielleicht begehen, wenn mir den den roten Autos und eingeschaltetem blauen Blinklicht auf dem Weg zum Einsatz fahren?!


Bei diesen Geschwindigkeitsübertetung läßt bekannterweise auch die Polizei/der Landkreis gewisse Toleranzen zu, sonst würde es ja auch schon bei 71 statt der erlaubten 70km/h "blitzen". Deswegen machen wir das vielleicht noch.

Diese Toleranz habe ich aber bei dem Atemschutzgerät nicht. Der Hersteller, hier Dräger, sagt: "bei nicht zugelassenem am PA befestigtem Teil erlischt die Betriebserlaubnis". Da habe ich keine erlaubte Toleranz.

Betriebserlaubnis erloschen ist erloschen UND NICHT "vielleicht oder später erloschen"....


Gruß
Lars


P.S.:
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AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387152
Datum20.02.2007 08:0918292 x gelesen
Geschrieben von Hauke HammerichDenn im Hinweis des AFKzV steht etwas von extremen thermischen Belastungen. Was extreme thermische Belastungen sind ist auch Ansichtsache. Aber meiner Meinung nach zählen die Temperaturen in gasbefeuerten Anlagen nicht dazu.

Teilweise wird PSA nach DIN EN 469 Stufe 2 nur für "extreme Wärmebeanspruchung" gefordert. Man sollte sich da schon überlegen, was man mit solchen Begriffen meint und das nicht zu sehr abhängig vom Kontext machen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387162
Datum20.02.2007 09:5818273 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornIch wäre mir nicht ganz sicher, ob dieses "nicht dafür zugelassen" nicht wirklich den Effekt hat, dass das Konzept "Extra PA zur Kameradenrettung" sich teilweise nicht durchsetzt.

Ich bin mir SICHER, dass das so ist, weil ich genug entsprechende PMs bekomme (von Leuten, die sich das Vorgehen von mir bestätigen lassen wollen - was ich natürlich nicht tue, wie noch mehr von Leuten, die von mir Rat/Hilfe dagegen haben wollen, was ich nur mit Argumenten kann).



Geschrieben von Ingo HornDafür fangen wir dann lieber mit Y-Stücken an usw...

Klar, machen ja sogar ganz große Feuerwehren (allerdings ursprünglich m.W. aus anderen Gründen) und was die Firmen als geprüft verkaufen (weil das ist das Ding ja) muß ja viel besser sein... :-(((

Geschrieben von Ingo HornEs soll Landkreise geben, die aufgrund einer aktuellen Veröffentlichung zum Thema PA ein funktionierendes Ausbildungskonzept in mobilen Gasbrandübungsanlagen schlichtweg eingestampft haben...

Eben weil das so ist, hab ich eine Art offenen Brief zu der Veröffentlichung geschrieben, bin mal gespannt, ob der irgendwas bewirkt, geantwortet hat bis jetzt keiner...

Interessant ist auch, dass es andererseits offensichtlich Bundesländer oder mindestens Kreise gibt, die unterlaufen flächig bisher überlebenswichtige Prüfvorschriften die auch gesundheitlich nicht so ganz unwichtig sind (Reinigung/Desinfektion), vgl. vfdb RL 08/04 bzw. BGR 190 oder Herstelleranweisungen.
Anders wären bestimmte Textteile oder Kommentare zu den Prüfungen auch aus höchsten Behörden nicht zu erklären. Komisch, dass sich da keiner die Haftungsfrage stellt, da ist für mich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfall nämlich viel höher...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387164
Datum20.02.2007 10:0418275 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeDas Ärgerliche an solchen Geschichten ist ja leider auch, dass die Damen und Herren nur die Hälfte der Veröffentlichung lesen.

äh, leider nicht wirklich bzw. nur so...


Geschrieben von Christian RiekeWenn man nämlich den letzten Absatz liest, relativiert sich die Geschichte ganz erheblich. Und das ein Einsatz-PA, der in der Heissausbildung verwendet wird, LA-technisch entsprechend geprüft wird, erachte ich für selbstverständlich.

Es gibt welche, die zerlegen, reinigen, desinfizieren und prüfen (geduldet!) offensichtlich noch nicht mal nach jedem echten Einsatz...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW387166
Datum20.02.2007 10:2518315 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannAlso:
lassen wir diese drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) doch von den verantwortlichen Instituten zulassen. Dann ist doch alles gut....

Aber wie war das lt. Ulrich?! Das kann/will keiner bezahlen?!


Hast Du Dich mal damit beschäftigt, was das kostet? Und hast Du Dich mal damit beschäftigt wie, wo, was und vor allem mit welchen (wieviel) x Geräten das ggf. Geprüft werden muß und wo überhaupt das hier diskutierte Problem liegt?

Geschrieben von Lars TiedemannNa, was würden die Hersteller dieser drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) verdienen, wenn man das Ganze denn "legal" am PA verwenden darf?! Das würde doch dann sicher reissenden Absatz finden...?!

Wenn das sooo leicht wäre, dann hätten die Hersteller diese Dinge bestimmt schon längst prüfen lassen, oder meinst Du die machen das nur nicht, um uns zu ärgern?

Gruß,
Eric



- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387172
Datum20.02.2007 10:3818310 x gelesen
Geschrieben von Thomas Glauer
Bitte beachten Punkt 1.2.1 für 6 ? .

Als ob wir sonst keine Probleme haben.


ist mir lieber man regelt (auch und gerade) das einmal und sauber, als die ewigen Diskussionen darum.
Gibts schließlich in anderen uniformierten Bereichen auch.
Hat also direkt mit dem Thema nix zu tun, auch wenns traurig ist, dass mindestens teilweise und anscheinend in das Thema und in die musiktreibenden Züge, die Feuerwehrfrauen und den Feuerwehrsport mehr Zeit und Energie investiert wird, wie in den gesamten "eigentlichen" Rest...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387184
Datum20.02.2007 11:0918780 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannFakt ist aber, daß z.B. die Fa. Dräger sagt, daß dann die Betriebserlaubnis erlischt, sofern diese Erweiterungen nicht "zugelassen" sind.


Dem ist m.E. eben nicht so, weil die den PA ja nicht verändern! (Die gleiche Fa. behauptet übrigens immer mal wieder, dass man auch keine Auer-Flaschen/Masken o.ä. mit deren PA benutzen dürfte, dazu hab ich mich auch schon geäußert - und sag nochmal, dass das auch aus Sicht der Verbände und hier v.a. die vfdb Ref. 08 - Unfug ist!)

Übrigens verkauft die Fa. Dräger sogar Teile von PA im Wissen, dass sich Feuerwehren daraus "Rettungs-PA" basteln, die auch keine Zulassung haben... (in Verkaufsgesprächen wird diese Vorgehensweise sogar teilweise empfohlen...)


Geschrieben von Lars TiedemannEben und weil ich dafür nicht verantwortlich gemacht werden möchte (auch wenn diese drei Kilo Gerätschaft sinnvoll sind), lasse ich es.

Ich nehme an, dass es in Deiner Fw dann auch keine HSR gibt und der Innenangriff verboten ist?


Geschrieben von Lars TiedemannAlso:
lassen wir diese drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) doch von den verantwortlichen Instituten zulassen. Dann ist doch alles gut....

Aber wie war das lt. Ulrich?! Das kann/will keiner bezahlen?!


Du müsstest Dir jede Kombination prüfen lassen, wenn diese Argumentation greifen würde (also alle Anbauteile in allen Anbauvarianten mit allen Gerätekombinationen)...


Geschrieben von Lars TiedemannNa, was würden die Hersteller dieser drei Kilo Gerätschaft (Totmannmelder, Holster für Türkennzeichnung, Rettungsschere, etc.) verdienen, wenn man das Ganze denn "legal" am PA verwenden darf?! Das würde doch dann sicher reissenden Absatz finden...?!


Ich hatte das mal Mitte der 90iger den Firmen empfohlen, Interesse war "mangels Bedarf" nicht gegeben. Jetzt gibts genug Angebot von anderen...


Geschrieben von Lars TiedemannWeiß denn einer, was Dräger dazu sagt, daß einige den Dräger Totmannmelder an den PA-Gurt hängen?! Darf man denn das wenigstens?!

Nach Deiner Zitierung von Dräger wohl kaum (ausser Bodyguard), darfst Du übrigens dann auch nicht an die Überjacke - aus den dann gleichen Gründen.
Merkst Du was?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen387191
Datum20.02.2007 11:2518350 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Dem ist m.E. eben nicht so, weil die den PA ja nicht verändern!

Zum x-ten Mal. Ok, akzeptiert ist Deine Meinung und die ist vielleicht auch richtig. Für mich zählt aber die Meinung der Fa. Dräger, weil ich mit einem Dräger PA auf dem Rücken in den Einsatz gehe und nicht mit einem Cimolino PA..... auch wenn der besser wäre.....


Geschrieben von Ulrich Cimolino
Ich nehme an, dass es in Deiner Fw dann auch keine HSR gibt und der Innenangriff verboten ist?

Auch wenn ich die Ironie fast nicht verstanden hätte...: Doch, HSR haben wir und in den Innenangriff gehen wir auch.


Geschrieben von Ulrich Cimolino
Nach Deiner Zitierung von Dräger wohl kaum (ausser Bodyguard), darfst Du übrigens dann auch nicht an die Überjacke - aus den dann gleichen Gründen.
Merkst Du was?


Ja, das ich nichts machen darf, was meine Sicherheit erhöht, und wenn doch daß ich ggf. die negativen Konsequenzen dafür selbst tragen muß.


Gruß
Lars


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AutorJoaq8uin8 A.8, Walldorf / BW387215
Datum20.02.2007 13:4518347 x gelesen
Hallo,


ok, lassen wir diese Toleranz mal ausser acht. Mir ging es bei diesem Beispiel viel mehr darum, dass ich hier nicht nur mein Leben sondern auch das meiner Kameraden und anderer Personen (un)bewußt gefährde, wenn es zu einem Unfall kommt.

Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen sein sollte, muss mir erstmal dies nachgewiesen werden, dass nur durch das Anbringen dieser Gegenstände dieser Unfall so abgelaufen ist. Bei dem von mir aufgeführten Beispiel dürfte die Eintrichtswahrscheinlichkeit doch wohl sehr viel höher liegen, was auch leider genügend Beispiele belegen.

Wie sieht die Sache eigentlich im Ausland aus? Werden da die selben Bestimmungen/Ansichten von den Herstellern vertreten?

Gruß
Joaquin Aldana


Gruß

Joaquin Aldana
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387232
Datum20.02.2007 15:1518345 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Ulrich Cimolino
Ich nehme an, dass es in Deiner Fw dann auch keine HSR gibt und der Innenangriff verboten ist?

Auch wenn ich die Ironie fast nicht verstanden hätte...: Doch, HSR haben wir und in den Innenangriff gehen wir auch.


Du missverstehst mich, das ist KEINE Ironie!
Wieso ist für Dich die Aussage der Fa. Dräger "Gesetz". (So sie tatsächlich so gefallen ist - und der Mitarbeiter der Fa. Dräger da die offizielle Meinung der Fa. Dräger auch vertreten hat - was spätestens bei der Diskussion um Bewegungs(los)melder bzw. Notfallsignalgeber lustig wird. Aber auch hier
Hörsprechgarnitur würde mich interessieren, ob die wirklich mit allen Masken zusammen geprüft UND auch für die relevanten FuG eine BOS-Prüfung/-Zulassung hat.)

Während die Aussage einer immerhin neutralen (!) Prüfstelle (PVR) zum Thema HSR und elektrische Ströme bzw. die Einsatzgrenzen dabei 1/5; 5/10 für Dich nicht die Bohne zu zählen scheinen?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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