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ThemaUrteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz22 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen387359
Datum21.02.2007 09:288554 x gelesen
Hallo Kameraden,

ich hab eine Frage an Euch .

Kennt jemand Gerichtsurteile wo Kommandanten/OrtsbrandmeisterWehrführer dienstrechtlich belangt wurden,weil Sie zugelassen haben oder wußten ,das Kameraden mit in den Einsatz gefahren und verunfallt sind,obwohl sie wußten,das diese Kameraden mehr oder weniger sog."Karteileichen" waren und eigentlich nichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ?

Danke Für Eure Antworten

Gruß Lars


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW387364
Datum21.02.2007 09:577193 x gelesen
Geschrieben von Lars Ballhausenichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ?

Ich kenne zwar kein Urteil, aber mich würde mal interessieren, wo Du die 40h weg hast?


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387365
Datum21.02.2007 09:597084 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Arens
Ich kenne zwar kein Urteil, aber mich würde mal interessieren, wo Du die 40h weg hast?


Wenn mich nicht alles täuscht, aus der DV2.

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen387366
Datum21.02.2007 10:187236 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael ArensIch kenne zwar kein Urteil, aber mich würde mal interessieren, wo Du die 40h weg hast?
FwDV 2, 1.10:
"Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen."

Nützt dir zwar nix, aber hier in Sachsen ist das sogar im SächsBRKG wie folgt formuliert:
§ 61 SächsBRKG:
"(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren [...] sind verpflichtet, an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen der Freiwilligen Feuerwehr [...] teilzunehmen.
[...] Die Aus- und Fortbildungen sollen [...] 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten."



MkG Sascha

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW387367
Datum21.02.2007 10:267239 x gelesen
Geschrieben von FwDv2FwDV 2, 1.10:
"Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen."


Tatsächlich....mir war irgendwie nur die Aussage:"ca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet" bekannt.

Das ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger.


Gruß
Michael

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen387368
Datum21.02.2007 10:387111 x gelesen
Geschrieben von Michael Arensca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet
Zu der Aussage wird sich niemand mehr von offizieller Stelle hinreißen lassen. ;-)

Wie diese Soll-Bestimmung umgesetzt wird, muß in der jeweiligen Wehr geregelt werden.

Geschrieben von Michael Arensbei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger.
und manche Feuerwehren bieten nicht mal in der Summe aller Fortbildungen 40 Stunden an...


MkG Sascha

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen387369
Datum21.02.2007 10:397067 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael ArensDas ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger.

Es soll Wehren geben, da ist angebotene Zahl an Übungsstunden schon kleiner, als 40h...

MfG

Ingo


--



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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü387370
Datum21.02.2007 10:407097 x gelesen
Geschrieben von Sascha Tröger[...] Die Aus- und Fortbildungen sollen [...] 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten."

Wie sieht es mit der Formulierung aus? "Sollen" hört sich für mich eher nach einer Empfehlung an, nicht nach einem Zwang.

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW387372
Datum21.02.2007 10:497139 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleWie sieht es mit der Formulierung aus? "Sollen" hört sich für mich eher nach einer Empfehlung an, nicht nach einem Zwang.


Ich meine hier von Rechtsfachleuten mal gehört zu haben(aber ohne Schießgewäääähr):"Soll bedeutet muß, wenn kann!"


Gruß
Michael

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü387373
Datum21.02.2007 10:557149 x gelesen
Habe mir jetzt den Kopf darüber zerbrochen. Wenn es freigestellt wäre müsste da eher "sollte" stehen. Also eher nicht freigestellt. Aber ich bin weder großer Literar, noch Rechtsfachmann.

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW387374
Datum21.02.2007 10:577239 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornEs soll Wehren geben, da ist angebotene Zahl an Übungsstunden schon kleiner, als 40h...


Schon klar.....kann ich mir gut vorstellen!

Ist in kleineren Löschgruppen die nicht sonderlich aktiv sind, wohl eher der Regelfall. Hab gerade mal bei uns überschlagen. Bei uns sind es mehr.....

Um das Thema mal weiter zu spinnen, Anwesenheitsliste führen ist ja ein muß, aber dann müßte ja auch eigentlich Beginn/Ende der Veranstaltung drauf stehen.....um nachher sagen zu können 40h erreicht ja/nein.

Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat?


Gruß
Michael

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387375
Datum21.02.2007 11:007244 x gelesen
Geschrieben von Michael Arensaber dann müßte ja auch eigentlich Beginn/Ende der Veranstaltung drauf stehen.

Steht bei euch nicht die Ausbildungsdauer auf dem Plan ?


Mit antikarnevalistischem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW387376
Datum21.02.2007 11:037149 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschSteht bei euch nicht die Ausbildungsdauer auf dem Plan ?
Nö, hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht.

Das lebt ja mit dem Übungsdienst. Kann durchaus mal länger gehen als geplant.... ;-)


Gruß
Michael

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387380
Datum21.02.2007 11:117097 x gelesen
Bei uns stand immer drunter "Dauer der Übung ca 2,5h"

Und das wird auch immer +/- 10 Minuten bei den Mittwochsübungen eingehalten.

Aufs Jahr hin geht das aber Null auf Null auf


Mit antikarnevalistischem Gruß

Florian

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387387
Datum21.02.2007 11:307143 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Lars BallhauseKennt jemand Gerichtsurteile wo Kommandanten/OrtsbrandmeisterWehrführer dienstrechtlich belangt wurden,weil Sie zugelassen haben oder wußten ,das Kameraden mit in den Einsatz gefahren und verunfallt sind,obwohl sie wußten,das diese Kameraden mehr oder weniger sog."Karteileichen" waren und eigentlich nichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ?

Nein, ist mir absolut nich bekannt. Ist für mich aber auch nicht vorstellbar. Es liegt zumindest nicht an den 40 Stunden, sondern an konkreten Handlungen. Erst mal ist immer der dran, der einen Fehler gemacht hat und das ist derjenige, der nicht oft genug zur Übung kommt. Ein Problem kann es werden wenn man jemanden bewußt irgendetwas machen lässt, von dem man weiß dass er es nicht kann.

Was heißt für Dich eigentlich dienstrechtlich?
Ich kenne Urteile, bei denen diejenigen die am Dienst nicht ausreichend teilgenommen haben disziplinarisch belangt wurden.

Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387388
Datum21.02.2007 11:367059 x gelesen
Wobei sich der Gedankengang 40h Ausbildung = Ahnung net unbedingt nachvollziehen lässt.

Hatte auch schon Jahre in denen der Übungsdienst beruflich sehr gelitten hatte

Allerdings ohne Auswirkungen auf mein Handeln im Einsatzdienst


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
****

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Scharnhorst

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387389
Datum21.02.2007 11:437169 x gelesen
Hi!

Andersherum: für mich ist die Vermutung, dass
"jemand nach 40 Stunden pro Jahr ausreichend Ahnung haben soll",

weniger richtig als die Behauptung
"wer weniger als 40 Stunden im Jahr macht hat zuwenig Ahnung".

;-)

Die bloße Anwesenheit sagt nun mal gar nichts, über die vermittelten Inhalte, die Lernfähigkeit, die Merkfähigkeit usw. aus.

Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387393
Datum21.02.2007 11:567198 x gelesen
Das ganze steht und fällt mit der Grundausbildung
Dazu zählt net nur TM sondern auch die " Einarbeitung" am Standort

Weil wenn man sich einen Dienstplan mal anguggt wird in der Regel nicht viel so neues vorkommen.

Und die Stunden, in denen man sich zu Hause mit Themen auseinander setzt werden auch net angerechnet


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz387455
Datum21.02.2007 15:427040 x gelesen
Ich denke nicht, das es da überhaupt zu einem Urteil kommt.
Dürftest keinen Neuling mehr mitnehmen oder Leute die halt aus welchen Gründen auch immer, die etwa 40 Stunden in den letzten 12 Monaten nicht bringen konnten.
Kannst ja als Einsatzleiter dir direkt Leute von der Strasse greifen um sie zu einer Hilfeleistung heranzuziehen.
Unter Karteileichen verstehe ich FA, die alle paar Monate mal zu einer Übung kommen oder sich nur bei Alarm sehen lassen. Sollten heute nicht mehr auf der Aktivenliste erscheinen.


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387645
Datum22.02.2007 19:407091 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Michael Arens

Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat?

Wenn du darunter die TM-1 Ausbildung verstehts ?
Bei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen.
Die UVV-Feuerwehren schreibt im § 14 (Persönliche Anforderungen)
Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden."

Die FwDV 2 schreibt unter Ziff: 2.1.1 (Truppmannausbildung Teil 1):
" Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung."

Ist ähnlich auch in "BaWü" Lehrmeinung.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW387646
Datum22.02.2007 20:207116 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Bernhard DeimannBei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen.

Seh ich für die UVV Feu anders: § 18 UVV Feu sagt was zu Feuerwehranwärtern, die unter Anleitung erfahrener Kräfte eingesetzt werden dürfen.

Die FwDV 2 ist da etwas strenger.

Gruß
Sven


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387650
Datum22.02.2007 20:447252 x gelesen
Guten Abend,

Geschrieben von Sven Tönnemann

Seh ich für die UVV Feu anders: § 18 UVV Feu sagt was zu Feuerwehranwärtern, die unter Anleitung erfahrener Kräfte eingesetzt werden dürfen.

Könnte ich das im weitesten Sinne unter den noch in der alten FwDV 2/1 + 2/2 erwähnten "Übungs- und Einsatzdienst" im Rahmen der TM-2 Ausbildung einordnen ? Er wird ja u.U. irgendwie gem. der in der FwDV 2 genannten Truppmannfunktion unter Anleitung" tätig?
Ansonsten die bekannte Diskussion, zur hier schon ewig diskutierten Einsatztätigkeit unausgebildeter und/oder minderjähriger JF/FF-Angehöriger ;-)))

Die FwDV 2 ist da etwas strenger.

Für mich, Gott sei Dank.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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