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Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 387359 | |||
Datum | 21.02.2007 09:28 | 8554 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, ich hab eine Frage an Euch . Kennt jemand Gerichtsurteile wo Kommandanten/OrtsbrandmeisterWehrführer dienstrechtlich belangt wurden,weil Sie zugelassen haben oder wußten ,das Kameraden mit in den Einsatz gefahren und verunfallt sind,obwohl sie wußten,das diese Kameraden mehr oder weniger sog."Karteileichen" waren und eigentlich nichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ? Danke Für Eure Antworten Gruß Lars | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387364 | |||
Datum | 21.02.2007 09:57 | 7193 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Ballhausenichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ? Ich kenne zwar kein Urteil, aber mich würde mal interessieren, wo Du die 40h weg hast? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 387365 | |||
Datum | 21.02.2007 09:59 | 7084 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Arens
Wenn mich nicht alles täuscht, aus der DV2. MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 387366 | |||
Datum | 21.02.2007 10:18 | 7236 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Arens Ich kenne zwar kein Urteil, aber mich würde mal interessieren, wo Du die 40h weg hast? FwDV 2, 1.10: "Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen." Nützt dir zwar nix, aber hier in Sachsen ist das sogar im SächsBRKG wie folgt formuliert: § 61 SächsBRKG: "(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren [...] sind verpflichtet, an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen der Freiwilligen Feuerwehr [...] teilzunehmen. [...] Die Aus- und Fortbildungen sollen [...] 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten." MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387367 | |||
Datum | 21.02.2007 10:26 | 7239 x gelesen | |||
Geschrieben von FwDv2FwDV 2, 1.10: Tatsächlich....mir war irgendwie nur die Aussage:"ca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet" bekannt. Das ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger. Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 387368 | |||
Datum | 21.02.2007 10:38 | 7111 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Arensca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet Zu der Aussage wird sich niemand mehr von offizieller Stelle hinreißen lassen. ;-) Wie diese Soll-Bestimmung umgesetzt wird, muß in der jeweiligen Wehr geregelt werden. Geschrieben von Michael Arens bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger. und manche Feuerwehren bieten nicht mal in der Summe aller Fortbildungen 40 Stunden an... MkG Sascha | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 387369 | |||
Datum | 21.02.2007 10:39 | 7067 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Arens Das ist ja grundlegend eine andere Aussage, bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger. Es soll Wehren geben, da ist angebotene Zahl an Übungsstunden schon kleiner, als 40h... MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 387370 | |||
Datum | 21.02.2007 10:40 | 7097 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Tröger[...] Die Aus- und Fortbildungen sollen [...] 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten." Wie sieht es mit der Formulierung aus? "Sollen" hört sich für mich eher nach einer Empfehlung an, nicht nach einem Zwang. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387372 | |||
Datum | 21.02.2007 10:49 | 7139 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HäfeleWie sieht es mit der Formulierung aus? "Sollen" hört sich für mich eher nach einer Empfehlung an, nicht nach einem Zwang. Ich meine hier von Rechtsfachleuten mal gehört zu haben(aber ohne Schießgewäääähr):"Soll bedeutet muß, wenn kann!" Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 387373 | |||
Datum | 21.02.2007 10:55 | 7149 x gelesen | |||
Habe mir jetzt den Kopf darüber zerbrochen. Wenn es freigestellt wäre müsste da eher "sollte" stehen. Also eher nicht freigestellt. Aber ich bin weder großer Literar, noch Rechtsfachmann. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387374 | |||
Datum | 21.02.2007 10:57 | 7239 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornEs soll Wehren geben, da ist angebotene Zahl an Übungsstunden schon kleiner, als 40h... Schon klar.....kann ich mir gut vorstellen! Ist in kleineren Löschgruppen die nicht sonderlich aktiv sind, wohl eher der Regelfall. Hab gerade mal bei uns überschlagen. Bei uns sind es mehr..... Um das Thema mal weiter zu spinnen, Anwesenheitsliste führen ist ja ein muß, aber dann müßte ja auch eigentlich Beginn/Ende der Veranstaltung drauf stehen.....um nachher sagen zu können 40h erreicht ja/nein. Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387375 | |||
Datum | 21.02.2007 11:00 | 7244 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Arensaber dann müßte ja auch eigentlich Beginn/Ende der Veranstaltung drauf stehen. Steht bei euch nicht die Ausbildungsdauer auf dem Plan ? Mit antikarnevalistischem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 387376 | |||
Datum | 21.02.2007 11:03 | 7149 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschSteht bei euch nicht die Ausbildungsdauer auf dem Plan ? Nö, hab ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht. Das lebt ja mit dem Übungsdienst. Kann durchaus mal länger gehen als geplant.... ;-) Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387380 | |||
Datum | 21.02.2007 11:11 | 7097 x gelesen | |||
Bei uns stand immer drunter "Dauer der Übung ca 2,5h" Und das wird auch immer +/- 10 Minuten bei den Mittwochsübungen eingehalten. Aufs Jahr hin geht das aber Null auf Null auf Mit antikarnevalistischem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 387387 | |||
Datum | 21.02.2007 11:30 | 7143 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Lars Ballhause Kennt jemand Gerichtsurteile wo Kommandanten/OrtsbrandmeisterWehrführer dienstrechtlich belangt wurden,weil Sie zugelassen haben oder wußten ,das Kameraden mit in den Einsatz gefahren und verunfallt sind,obwohl sie wußten,das diese Kameraden mehr oder weniger sog."Karteileichen" waren und eigentlich nichts mehr im Einsatzdienst zu suchen hätten weil eben Teilnahme an 40 Std. Aus-/Weiterbildung ro Jahr nicht stattgefunden hat ? Nein, ist mir absolut nich bekannt. Ist für mich aber auch nicht vorstellbar. Es liegt zumindest nicht an den 40 Stunden, sondern an konkreten Handlungen. Erst mal ist immer der dran, der einen Fehler gemacht hat und das ist derjenige, der nicht oft genug zur Übung kommt. Ein Problem kann es werden wenn man jemanden bewußt irgendetwas machen lässt, von dem man weiß dass er es nicht kann. Was heißt für Dich eigentlich dienstrechtlich? Ich kenne Urteile, bei denen diejenigen die am Dienst nicht ausreichend teilgenommen haben disziplinarisch belangt wurden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387388 | |||
Datum | 21.02.2007 11:36 | 7059 x gelesen | |||
Wobei sich der Gedankengang 40h Ausbildung = Ahnung net unbedingt nachvollziehen lässt. Hatte auch schon Jahre in denen der Übungsdienst beruflich sehr gelitten hatte Allerdings ohne Auswirkungen auf mein Handeln im Einsatzdienst Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 387389 | |||
Datum | 21.02.2007 11:43 | 7169 x gelesen | |||
Hi! Andersherum: für mich ist die Vermutung, dass "jemand nach 40 Stunden pro Jahr ausreichend Ahnung haben soll", weniger richtig als die Behauptung "wer weniger als 40 Stunden im Jahr macht hat zuwenig Ahnung". ;-) Die bloße Anwesenheit sagt nun mal gar nichts, über die vermittelten Inhalte, die Lernfähigkeit, die Merkfähigkeit usw. aus. Gruß Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387393 | |||
Datum | 21.02.2007 11:56 | 7198 x gelesen | |||
Das ganze steht und fällt mit der Grundausbildung Dazu zählt net nur TM sondern auch die " Einarbeitung" am Standort Weil wenn man sich einen Dienstplan mal anguggt wird in der Regel nicht viel so neues vorkommen. Und die Stunden, in denen man sich zu Hause mit Themen auseinander setzt werden auch net angerechnet Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 387455 | |||
Datum | 21.02.2007 15:42 | 7040 x gelesen | |||
Ich denke nicht, das es da überhaupt zu einem Urteil kommt. Dürftest keinen Neuling mehr mitnehmen oder Leute die halt aus welchen Gründen auch immer, die etwa 40 Stunden in den letzten 12 Monaten nicht bringen konnten. Kannst ja als Einsatzleiter dir direkt Leute von der Strasse greifen um sie zu einer Hilfeleistung heranzuziehen. Unter Karteileichen verstehe ich FA, die alle paar Monate mal zu einer Übung kommen oder sich nur bei Alarm sehen lassen. Sollten heute nicht mehr auf der Aktivenliste erscheinen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 387645 | |||
Datum | 22.02.2007 19:40 | 7091 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Michael Arens Was ist wenn ein FA keine Truppausbildung hat? Wenn du darunter die TM-1 Ausbildung verstehts ? Bei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen. Die UVV-Feuerwehren schreibt im § 14 (Persönliche Anforderungen) Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden." Die FwDV 2 schreibt unter Ziff: 2.1.1 (Truppmannausbildung Teil 1): " Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung." Ist ähnlich auch in "BaWü" Lehrmeinung. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 387646 | |||
Datum | 22.02.2007 20:20 | 7116 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Bernhard Deimann Bei korrekter Auslegung der UVV-Feuerwehren und der FwDV 2 darf er keinen Einsatzdienst machen. Seh ich für die UVV Feu anders: § 18 UVV Feu sagt was zu Feuerwehranwärtern, die unter Anleitung erfahrener Kräfte eingesetzt werden dürfen. Die FwDV 2 ist da etwas strenger. Gruß Sven | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 387650 | |||
Datum | 22.02.2007 20:44 | 7252 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Sven Tönnemann Seh ich für die UVV Feu anders: § 18 UVV Feu sagt was zu Feuerwehranwärtern, die unter Anleitung erfahrener Kräfte eingesetzt werden dürfen. Könnte ich das im weitesten Sinne unter den noch in der alten FwDV 2/1 + 2/2 erwähnten "Übungs- und Einsatzdienst" im Rahmen der TM-2 Ausbildung einordnen ? Er wird ja u.U. irgendwie gem. der in der FwDV 2 genannten Truppmannfunktion unter Anleitung" tätig? Ansonsten die bekannte Diskussion, zur hier schon ewig diskutierten Einsatztätigkeit unausgebildeter und/oder minderjähriger JF/FF-Angehöriger ;-))) Die FwDV 2 ist da etwas strenger. Für mich, Gott sei Dank. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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