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Thema | Anmeldeformular Zeltlager | 5 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Nds | 387782 | |||
Datum | 23.02.2007 12:49 | 6924 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir wollen in diesem Jahr unser Gemeindezeltlager in Polen durchführen. Hat irgendjemand von Euch evtl. einen Vordruck für ein Anmeldeformular bzw. Tipps, was unbedingt mit drauf sein sollte? Schonmal danke im Voraus! :) Gruß Mathias | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Emsdetten / NRW | 387820 | |||
Datum | 23.02.2007 14:23 | 4949 x gelesen | |||
hi matthias ich habe zwar keine genaue ahnung von zeltlagern von jugendfeuerwehren (oder ferienfreizeiten wie es mittlerweile eohl politisch korrekt heiß ) aber ich arbeite bei andern ferienfreizeiten für jugendliche mit . was du auf jeden fall zum anfang brauchst sind daten der kindes und der/des erziehungsberechtigten angaben über evtl sozialhilfe/arbeitslosenhilfe der eltern , da zuschüsse nur personenbezogen durch stadt und land gezahlt werden . angaben ob das kind über die eltern haftpflichtversichert ist ( es scheint laut angaben aus unserer zentralrendantur auch zu gehen das das nicht der fall ist .) dann müsste man das kind evtl zusatzversichern ist aber nicht besonders teuer . in einem weiteren schritt brauchst du dann erkrankungen und allergien der kinder evtl besonderheiten gesundheitlicher art . kann das kind schwimmen ist das kind moslem (das kann für die küche wichtig sein , wenn das kind so erzogen ist kein schweinefleisch zu essen ) sonstige essgewohnheiten wie nahrungsmittelallergien und vegetarier etc . wenn du interesse hast besorge ich dir mal unsere anmelde und gesundheitsformulare dann kannst du die entsprechend deiner verhältnisse umarbeiten | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387840 | |||
Datum | 23.02.2007 15:01 | 4804 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Stefan Beermann angaben über evtl sozialhilfe/arbeitslosenhilfe der eltern , da zuschüsse nur personenbezogen durch stadt und land gezahlt werden Aber auf einem Extra Blatt, geht erstmal keinen weiter was an.. Geschrieben von Stefan Beermann angaben ob das kind über die eltern haftpflichtversichert ist auch egal da Versicherung über GUV was du brauchst ist - Medikamente die das Kind benötigt, evtl auch als Rezept (Gibt es sowas wie ein internationales Rezept) - Allergien / Religöse Nahrungstabus kann man unter "Besonderheiten bei der Küche " auflisten Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Klau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern | 387956 | |||
Datum | 24.02.2007 09:07 | 4842 x gelesen | |||
Hallo Mathias...... ......Du hast Post..... MkG Uli | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 387958 | |||
Datum | 24.02.2007 09:27 | 4699 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Es kann nicht schaden ein Dokument mitzuführen (isnb. in Polen) auf dem die Eltern sich eindeutig mit dem Grenzübertritt ihres Kindes einverstanden erklären und auf dem das Betreuungspersonal namentlich aufgeführt ist. Kleiner Tipp: Bei JF-Angehörigen mit ausländischer Staatsangehörigekeit prüfen ob Reisebeschränkungen vorliegen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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