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Thema | Forderungen der Komune | 64 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Fran8k S8., Bayern / Bayern | 388420 | |||
Datum | 26.02.2007 16:52 | 18400 x gelesen | |||
Hallo zusammen, folgender Fall läuft gerade bei uns ab. Ein Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat vor kurzem seinen Gruppenführerlehrgang an einer staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg abgeschlossen. Er musste vor kurzem sein Amt als Führungsdienstgrad in der Wehr aus beruflichen und persönlichen Gründen niederlegen und beteiligt sich nur noch als "normaler Feuerwehrmann". Jetzt fordert die Komune Ihn auf seinen kompletten Gruppenführerlehrgang zu bezahlen. Bzw. die Kosten für seinen Verdienstausfall zu übernehmen. Gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage die das erlaubt??? Oder ist das nicht rechtens MFG Schmeißner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 388422 | |||
Datum | 26.02.2007 16:55 | 16553 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Frank Schmeißner Jetzt fordert die Komune Ihn auf seinen kompletten Gruppenführerlehrgang zu bezahlen. Dann muss die Gemeinde die Rechtsgrundlage nennen. Die haben ja eine Forderung und wollen Kohle. Einfach kommen und sagen du musst zahlen gilt nicht ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bayern / Bayern | 388423 | |||
Datum | 26.02.2007 17:01 | 16547 x gelesen | |||
Hallo Jürgen danke für deine schnelle Antwort. Eine Rechtgrundlage wurde nicht genannt. Es wurde angedroht ihn dies in Rechnung zu stellen. Uns Interessiert ob dies überhaupt irgendwie möglich ist. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388425 | |||
Datum | 26.02.2007 17:06 | 16631 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchmeißnerEs wurde angedroht ihn dies in Rechnung zu stellen. Die können ja erstmal so viele Rechnungen schreiben, wie sie wollen - bezahlen muss man das deswegen trotzdem nicht. Mir stellen sich dabei folgenden Fragen: - Was kostet die Gemeinde so ein Lehrgang? (gibt es überhaupt seperate Kosten, die über pauschale Beiträge an das Land hinausgehen?) - Was macht die Gemeinde, wenn ein Schütze-Arsch Feuerwehrmann oder GF die Wehr komplett verlässt und/oder wegzieht? Stellen die dann auch alles in Rechnung? (wie genau sieht dann die Kostenaufstellung aus? Alles in allem würde ich die betreffende Person im Rathaus mal fragen, ob die vom lustigen Baum geraucht haben. Eine Forderung ist in dieser Form bestenfalls ein Armutszeugnis. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Fran8k S8., Bayern / Bayern | 388426 | |||
Datum | 26.02.2007 17:12 | 16558 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Die können ja erstmal so viele Rechnungen schreiben, wie sie wollen - bezahlen muss man das deswegen trotzdem nicht. Aber vielleicht irgendwann schon, was nicht sehr schön wäre!!! Was kostet die Gemeinde so ein Lehrgang? Ich schätze die wollen die Kosten für den Verdienstausfall haben die sie bezahlt haben!!! Was macht die Gemeinde, wenn ein Schütze-Arsch Feuerwehrmann oder GF die Wehr komplett verlässt und/oder wegzieht? Stellen die dann auch alles in Rechnung? (wie genau sieht dann die Kostenaufstellung aus? Gute Frage, irgendwo steht da bestimmt was in einem Gesetz oder ähnlichem. Alles in allem würde ich die betreffende Person im Rathaus mal fragen, ob die vom lustigen Baum geraucht haben. Eine Forderung ist in dieser Form bestenfalls ein Armutszeugnis. Das würde ich auch gerne mal tun!!! MFG Schmeißner | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 388427 | |||
Datum | 26.02.2007 17:19 | 16523 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchmeißnerJetzt fordert die Komune Ihn auf seinen kompletten Gruppenführerlehrgang zu bezahlen. Wenn das Jahr schon ein wenig älter wäre, würde ich auf einen Aprilscherz seitens der Verwaltung tippen... Leider kann ich Dir nicht sagen, ob es hierzu rechtliche Grundlagen gibt, IMHO würde ich jedoch sagen NEIN. Aber vielleicht probieren wir es einmal hiermit: "Ich rufe Euch, Sven und Kahatja...von Eurem Stern Andromeda..." - bei Hallo Spencer hat es jedenfalls immer gewirkt. Im Ernst: ich gehe davon aus, sobald Sven oder Katja den Beitrag lesen, können die beiden Dir eher helfen. Ansonsten kann ich nur sagen: Frechheit. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388429 | |||
Datum | 26.02.2007 17:32 | 16552 x gelesen | |||
Tach auch. Geschrieben von Frank Schmeißner Aber vielleicht irgendwann schon, was nicht sehr schön wäre!!! MMh, ich bin da immer sehr optimistisch. Wenn jemand Geld von Dir will, und sich dabei sicher ist, dann wird er direkt die Grundlage für diese Forderung ausspielen. Wenn man es nach der Methode "Man kanns ja mal versuchen" durchziehen will, dann siehts damit anders aus. Geschrieben von Frank Schmeißner ch schätze die wollen die Kosten für den Verdienstausfall haben die sie bezahlt haben!!! Ja, eben. Sie haben dem Feuerwehrmann _seinen_ Verdienstausfall bezahlt. Ich sehe keine Grund, warum die Gemeinde einen Anspruch darauf hätte - denn der Ausfall ist ja nunmal entstanden - und das wegen dem Lehrgang, den der FA für die Komune besucht hat. Geschrieben von Frank Schmeißner Gute Frage, irgendwo steht da bestimmt was in einem Gesetz oder ähnlichem. Ja, eben. Wenn es so sein sollte, dann soll die Komune (die schliesslich Geld will) mal das Gesetz aus der Schublade holen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388430 | |||
Datum | 26.02.2007 17:34 | 16531 x gelesen | |||
Also viele dieser Fragen hatten wir vor Kurzem schon beim Thema Austritt. Aber wir sollen vielleicht auch mal versuchen den Kämmerer zu verstehen. Kaum hat er die Rechnungen für Lehrgang und Verdienstausfall bezahlt, bekommt er die Info: "War eben doch nichts". Das er "not amused" ist kann ich auch gut verstehen. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 388431 | |||
Datum | 26.02.2007 17:39 | 16512 x gelesen | |||
Entweder bin ich doof oder aber in Bayern gehen die Uhren anders warum stehen der besuch des Lehrgangs "Gruppenführer" und eine Führungsposition in direkter Relation ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 388432 | |||
Datum | 26.02.2007 17:42 | 16639 x gelesen | |||
Geschrieben von Willem BaaijDas er "not amused" ist kann ich auch gut verstehen. Sicherlich kann man irgendwo nachvollziehen, dass die Städte in Zeiten knapper Kassen darauf bedacht sind, das Geld nicht mit beiden Händen aus dem Fenster zu werfen. Dennoch muss man sich stets vor Augen halten: vor dem FEUERWEHR steht immer noch ein "FREIWILLIG", dies bedeutet, man macht nicht hauptberuflich Feuer aus sondern geht (meist) noch einem anderen Job nach. Wenn es dann unvorhergesehen dazu kommt, das ein FA die Stelle wechseln muss - that´s life, das kann meist keiner beeinflussen. Der entsprechende Kollege hat sich seine Zukunft sicherlich auch anders vorgestellt - und dann soll er zu allem übel noch bestraft werden? Ne, sorry. Da hört dann mein Verständnis von Freiwilliger Feuerwehr auf...natürlich kann er DEN Posten des GF´s nicht ausführen, aber es ist ja nicht so, das er aus der Stadt zieht und nicht mehr greifbar ist - FIII-Mann ist er dennoch. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 388434 | |||
Datum | 26.02.2007 17:43 | 16513 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchmeißnerEin Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat vor kurzem seinen Gruppenführerlehrgang an einer staatlichen Feuerwehrschule mit Erfolg abgeschlossen. Er musste vor kurzem sein Amt als Führungsdienstgrad in der Wehr aus beruflichen und persönlichen Gründen niederlegen und beteiligt sich nur noch als "normaler Feuerwehrmann". Hallo Aber die Qualifikation Gruppenführer hat er doch immer noch, mit Bestehen des Lehrgangs an der FW-Schuleerworben. Also Ausgetreten sagst du ja ist er nicht sprich er steht mit seinem erworbenen Wissen der Gemeinde weiter zur Verfügung. Somit verstehe ich den Trubel nicht so wirklich? | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 388435 | |||
Datum | 26.02.2007 17:46 | 16645 x gelesen | |||
Sofort an den LFV wenden.... Passt auf euch auf ! Jan | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 388436 | |||
Datum | 26.02.2007 17:47 | 16498 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschwarum stehen der besuch des Lehrgangs "Gruppenführer" und eine Führungsposition in direkter Relation ? Tut es vermutlich grundsätzlich nicht, nur eben in diesem Fall. Der FA ist (so hab ichs verstanden), zur Schule geschickt worden, um danach das Amt des GFs zu bekleiden. Nun ists so: die Stadt hat zwar einen FA mit GF-Qualifikation "gewonnen", aber da er das Amt nicht ausführen wird, muss sie erneut jemanden suchen, der dann wieder für ~1500 Euronen zzgl. Verdienstausfall, etc. pp zur Schule geht. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388443 | |||
Datum | 26.02.2007 18:13 | 16626 x gelesen | |||
Sofort an den LFV wenden.... Und was soll der da machen? Ich glaube kaum, daß er sich gegen eines seiner Mitglieder stellen wird. NkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 388444 | |||
Datum | 26.02.2007 18:15 | 16566 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas DovernWenn es dann unvorhergesehen dazu kommt, das ein FA die Stelle wechseln muss - that´s life, das kann meist keiner beeinflussen. Ich denke dass eine Rückforderung entstandener Kosten nur dann möglich ist, wenn der FM vorher schon von der Beruflichen Veränderung wusste. Ebenso wäre es möglich wenn er diese Veränderung selbstständig herbeigeführt hat, seine diesbezügliche Planung bis zu dem Zeitpunkt der Lehrgangsanmeldung zurückreicht und man dem FM dieses auch nachweisen kann. Denkbar wäre es aber auch, auch im Nachhinein anteilig für Schulungen zur Kasse gebeten zu werden, die auch im Berufsleben genutzt werden können, wie z.B. Führerschein oder Schweißerlehrgang. Ein GF-Lehrgang zählt aber sicherlich nicht dazu. Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 25.11.06 unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388448 | |||
Datum | 26.02.2007 18:36 | 16705 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchmeißnerEin Führungsdienstgrad (Gruppenführer) hat Was heißt denn "vor kurzem"? Mit Sicherheit wird die Kommune keine Rechtsgrundlage finden, die einen Rückerstattungsanspruch beinhaltet. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bayern / Bayern | 388449 | |||
Datum | 26.02.2007 18:44 | 16763 x gelesen | |||
Gruppenführerlehrgang im Dezember 2006 Führungsamt niedergelegt Februar 2007 | |||||
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Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 388451 | |||
Datum | 26.02.2007 18:55 | 16575 x gelesen | |||
Moin aus Niedersachsen; Dazu aus dem Bayerrischen Feuerwehrgesetz: .nullArt. 9: Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden (1) Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zulässt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinne des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten. Also auch in Bayern kann da nix zurückgefordert werden. Mit welcher begründung auch ? Gut, Ok er hätte evtl schon im Dezember wissen können, das er sich Beruflich verändert. Aber in der heutigen Zeit ist alles sehr kurzfristig. Also ruhig mal bei der verwaltung vorstellig werden und auf den Tisch hauen. Mit verlaub er ist ja nicht einmal ausgetreten. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388453 | |||
Datum | 26.02.2007 18:56 | 16638 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchmeißnerGruppenführerlehrgang im Dezember 2006 Wenn's so dicht aneinander liegt, kann ich die Forderung der Kommune (auch ohne Rechtsgrundlage) durchaus verstehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 388455 | |||
Datum | 26.02.2007 19:01 | 16550 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank SchmeißnerGruppenführerlehrgang im Dezember 2006 Hallo Eins verstehe ich immer noch nicht ein Gruppenführer ist eine Weiterbildung sprich eine Qualifikation so wie Meister oder Techniker oder ingenieur. Ein Einheitsführer spirch Löschgruppenführer ist ein Ehrenamt das sind erstmal grundsätzlich 2 verschiedene Schuhe. Der Ingenieur bleibt auch Ingenieur wenn er anschliessend als Arbeiter bei Daimler anner Klackbummpresse steht. So auch der Gruppenführer. Löschgruppenführer ist nunmal halt nen Amt und davon kann er zurücktreten aber der Lehrgang an der Schule ist doch immer noch nicht verschenkt er bleibt euch doch erhalten was soll das ganze dann eigentlich? | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388456 | |||
Datum | 26.02.2007 19:01 | 16509 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWenn's so dicht aneinander liegt, kann ich die Forderung der Kommune (auch ohne Rechtsgrundlage) durchaus verstehen. Ich unterstelle jetzt mal, dass bei Besuch des GF-Lehrgangs noch nicht abzusehen war, dass sich beruflich etwas ändert. Und dann hat die Gemeinde eben Pech gehabt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388458 | |||
Datum | 26.02.2007 19:09 | 16541 x gelesen | |||
Bei manchen, grade bei kleineren Wehren, wird nur zum GF-Lehrgang geschickt, wer auch den Einheitsführer macht. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388460 | |||
Datum | 26.02.2007 19:11 | 16491 x gelesen | |||
"aus beruflichen und persönlichen Gründen" Eigentlich ist es mühselig, ohne Kenntnis dieser Gründe weiter zu diskutieren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 388462 | |||
Datum | 26.02.2007 19:15 | 16630 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppBei manchen, grade bei kleineren Wehren, wird nur zum GF-Lehrgang geschickt, wer auch den Einheitsführer macht. Hallo Das war klar nur verstehe die Aufregung nicht. Der Kollege bleibt doch nur muss halt noch wer anders den Löschgruppenführer machen er bleibt aber als qualifizierter FW-ler immer noch im Dienst. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388464 | |||
Datum | 26.02.2007 19:16 | 16569 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Frank Schmeißner Gibt es hierfür irgendeine Rechtsgrundlage die das erlaubt??? Habe gerade mal das FwG, die VollzBekBayFwG und die Ausführungsbestimmungen zum bay FwG durchgesehen, eine entsprechende Regelung ist mir da nicht aufgefallen. Möglich ist natürlich, so etwas vorher zu vereinbaren wie es bei Führerscheinen stellenweise der Brauch ist. Über die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung könnte man dann auch noch vortrefflich streiten, es dürfte sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln, für die besondere Regeln gelten (vgl .§§ 305 ff BGB. Letztlich bleibt (juristisch) nichts anderes übrig, als die Rechnung abzuwarten. Verwaltungen machen manchmal Dinge, die falsch sind, sonst bräuchten wir zum Beispiel keine Verwaltungsgerichte. ;-) @ Frank Schmeißner: Bei allem Verständnis für Dein Unverständnis gegenüber der Gemeinde noch folgender Hinweis: bei Einträgen in Internetforen solltest Du Dir gut überlegen, was und wie Du etwas schreibst. Hier lesen mehr Menschen mit, als man sich das so denkt und es hat wegen Forenbeiträgen schon mehr Ärger in der reelen Welt gegeben als man das hier so mitbekommt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 388465 | |||
Datum | 26.02.2007 19:16 | 16734 x gelesen | |||
Die Gemeinde ist Mitglied beim LFV ? Passt auf euch auf ! Jan | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388466 | |||
Datum | 26.02.2007 19:18 | 16726 x gelesen | |||
Nun ja offiziell sind die Feuerwehren Mitglied. Das geht aber rechtlich gar nicht, weil nur die Gemeinde selbst als juristische Person Träger vpn rechten und Pflichten sein kann. Ergo: Die Gemeinde ist Mitglied im LFV. Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388467 | |||
Datum | 26.02.2007 19:22 | 16609 x gelesen | |||
Jetzt muss die Kommune den aber auch erst wieder zum Lehrgang schicken. Und bei der Größe mancher Kommune in Bayern ist das schon ein recht großer Haushaltsbrocken. Vielleicht verrät uns Frank ja etwas mehr über die betroffene Wehr (Größe, Ausrüstung) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388468 | |||
Datum | 26.02.2007 19:28 | 16565 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Andreas Dovern Wenn es dann unvorhergesehen dazu kommt, das ein FA die Stelle wechseln muss - that´s life, das kann meist keiner beeinflussen. Was ich nicht verstehe (mal unabhängig der Kostenfrage) welche Stelle kann Dir verbieten, eine Führungsposition in der Fw auszuführen (z.B. GF) ,aber Zeitgleich kann ich weiterhin (Aktiv)Mitgleid der Feuerwehr sein? So wie es aus dem Eingangsthread gelesen habe, ist der besagte FA ja weiterhin Mitglied der Fw?! Das man vielleicht aus beruflichen Gründen nicht Kommandan, dessen Stellf., Gerätewart odgl. sein kann, also etwas wo man über das Maß hinaus tätig werden muss (Verwalten/Werkstatt usw ...) verstehe ich, aber einfacher GruFü?? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388472 | |||
Datum | 26.02.2007 19:39 | 16670 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Hilbertaber einfacher GruFü?? Einfacher GrFü. Du bist lustig. Der GrFü ist bei uns für die Ausbildung der Mannschalft im laufenden Ausbildungsbetrieb abseits der Lehrgänge verantwortlich. d.h. jeden Dienst den die normalen FM haben bereiten die GrFü vor. Darüber hinaus erwarte ich von einem GrFü, daß er nicht unerheblich eigenes Engagement in die eigene Weiterbildung (Selbststudium,...) investiert, um fachlich auf der Höhe der zeit zu bleiben. Ferner müssen GrFü regelmäßig fortgebildet werden, damit sie die taktischen Fähigkeiten nicht verlernen. Das ist alles in allem ein ordentlicher Brocken an Zeit. Alleine für die Vor-/ Nachbereitung der laufenden Ausbildung kannst Du bei in der Ausbildung erfahrenen und geübten Kräften dennoch pro Ausbildungsstunde eine Vorbereitungsstunde ansetzen. Die Alternative sind dann die klassischen Führungskräfte die in der Gefahrenmatrix unter E wie Einsatzleiter auftauchen. Irgend wann kurz nach dem krieg mal auf Lehrgang gewesen und das war es. Fortbildung? Hastenichtgehört. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388478 | |||
Datum | 26.02.2007 20:00 | 16746 x gelesen | |||
Naja, bei uns ist das etwas anders. Zum einen gibt es mehrere GruFü, und zum anderen ist nicht jeder für die Durchführung jeder Übung verantwortlich, zumal diese bei uns meist durch die ZuFü organisiert werden (natürlich auch durch die GruFü). Und das ist ne ganze Menge. Wir haben zwei Züge, d.h. einen "Ausbildungszug", in dem eigentlich alle Jüngeren und Freigestellten sind (ca. 40 Mann), dieser trifft sich jeden Freitag, dann ist von 19-20 Uhr Wartungsdienst (Inst. Fzg./Schlauchwäsche udgl), von 20 - 22Uhr ist dann Übungsdienst. Die die die Übung ausarbeiten organisieren das natürlich vorher (Absprachen wegen Objekten odgl.) vorbereitet wird es dann aber meist Fr zwische 19-20 Uhr. manchmal gibt es spontane Übungen ohne größere Vorbeitung (z.B. mal mit Hebekisen was bewegen oder sonst was einfaches) Der andere Zug (ca 25-30 Mann), trifft sich einmal im Monat, dort sind die, die nicht "soviel" Zeit aufwenden können (aus beruflichen oder sonstigen Gründen), die treffen sich dann an festgelegten terminen Mittwochs zwischen 19 - 21 Uhr. Einmal im Monat (10 mal im Jahr) findet zusätzlich eine gemeinsame Übung beider Züge statt, dazu kommt dann noch eine Hauptübung und (nicht jedes Jahr) eine (kleine) Alarmübung in der Schule (die Gemeinde übernimmt hier auch den Verdienstausfall) Zusätlich finden dann auch die Ausbildungen für Maschi. und AGT statt, dies jedoch an separaten tagen, diese werden vom Gerätewart, bzw. Atemschutzgerätewart organisiert und geplant. In den Zügen sind außreichend GruFü vorhanden, auch gibt es mehrere ZuFü. somit kann es immer kompensiert werden, wenn einer außerhalb des Übungs und Ensatzdienstes nicht so viel Zeit hat. wichtig ist natürlich das daran regelmäßig teilgenommen wird. Da es aber in anderen Fw sicher anders aussieht, kann es natürlich sein, das dort die GruFü Position einen anderen Aspekt hat, als ich ihn von hier kenne. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 388479 | |||
Datum | 26.02.2007 20:03 | 16720 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Jetzt muss die Kommune den aber auch erst wieder zum Lehrgang schicken. Und bei der Größe mancher Kommune in Bayern ist das schon ein recht großer Haushaltsbrocken. Mal interessehalber: In NRW werden die Führungs-Lehrgänge am IdF vom Land bezahlt und auch die Lohnausfallkosten sind AFAIK nur ein durchlaufender Posten. Ist das in Bayern anders? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 388481 | |||
Datum | 26.02.2007 20:10 | 16459 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeIst das in Bayern anders? Den Lehrgang selber bezahlt das Land (= BEtreiber der 3 SFS), die Lohnausfallkosten werden aber von den einzelnen Kommunen übernommen und bleiben bei denen hängen. Sollte der Sachverhalt aber so sein wie vom Threaderöffner geschrieben dann halte ich das für ziemlich lächerlich. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388483 | |||
Datum | 26.02.2007 20:12 | 16545 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeIn NRW werden die Führungs-Lehrgänge am IdF vom Land bezahlt und auch die Lohnausfallkosten sind AFAIK nur ein durchlaufender Posten. Ist das in Bayern anders? zumindest in BW ist das auch so :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 388484 | |||
Datum | 26.02.2007 20:13 | 16456 x gelesen | |||
Lt. Feuerwehrschule Regensburg: "Für die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Berufsfeuerwehren) brauchen keine Lehrgangsgebühren erstattet werden. Diese Kosten trägt der Freistaat Bayern aus Mitteln der Feuerschutzsteuer." Also ist der Lehrgang kostenfrei (für die Kommune). Das die Lohnausfallkosten von der Kommune woanders geltend gemacht werden können, wäre mir zumindest in RLP neu, in Bayern weiß ich nicht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau) | 388485 | |||
Datum | 26.02.2007 20:15 | 16569 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Hilbertspontane Übungen ohne größere Vorbeitung (z.B. mal mit Hebekisen was bewegen oder sonst was einfaches) Bei uns nennt man das ausprobieren... Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388487 | |||
Datum | 26.02.2007 20:17 | 16529 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Riekedie Lohnausfallkosten sind AFAIK nur ein durchlaufender Posten Was soll "durchlaufend" heißen? Das sind reale Kosten für die Gemeinde, die letztlich nur auf die Allgemeinheit d.h. den Steuerzahler abgewälzt werden können. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388488 | |||
Datum | 26.02.2007 20:22 | 16670 x gelesen | |||
Geschrieben von David JohoBei uns nennt man das ausprobieren... so kann man es manchmal auch nennen, aber in der hauptsache läuft es so, das einfach unter der Mannschaft entschieden wird, was man macht, da kann dann ein Löschangriff auf der grünen Wiese raus kommen, eine Übung mit dem Boot, aber auch mal das anheben eines Anhängers mittels Hebekissen, oder einfach mal Fahrzeug und Gerätekunde, üben von Knoten, erste Hilfe .....uvm, immerhin kann ein breites spektrum an betätigungsmöglichkeiten bei der Feuerwehr geboten werden. :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 388490 | |||
Datum | 26.02.2007 20:35 | 16500 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Guido Lobermann Was soll "durchlaufend" heißen? Das sind reale Kosten für die Gemeinde, die letztlich nur auf die Allgemeinheit d.h. den Steuerzahler abgewälzt werden können. Das es letztendlich aus den gleichen Quellen kommt, ist schon klar. Aber die Kommune kann die Lohnausfallkosten weitergeben bzw. hat einen Gegeneinnahme über den Kreis vom Land. Das wäre dann für den Lehrgang ein +-0 und würde den Etat der Kommune nicht belasten. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388492 | |||
Datum | 26.02.2007 20:54 | 16492 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Riekedie Kommune kann die Lohnausfallkosten weitergeben An wen? Geschrieben von Christian Rieke bzw. hat einen Gegeneinnahme über den Kreis vom Land Äh, wie? | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau) | 388493 | |||
Datum | 26.02.2007 21:03 | 16466 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Hilbertaber in der hauptsache läuft es so, das einfach unter der Mannschaft entschieden wird, was man macht, Und wer bestimmt dann dabei Übungsziele und Inhalt? Wie stellt ihr sicher das ihr das ganze von euch geforderte Spektrum beherscht? Geschrieben von Michael Hilbert immerhin kann ein breites spektrum an betätigungsmöglichkeiten bei der Feuerwehr geboten werden Das hört sich für mich als aussenstehenden stark danach an, als ob ihr "Ausbildung" nach dem Lustprinzip macht. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 388495 | |||
Datum | 26.02.2007 21:06 | 16525 x gelesen | |||
Hallo, ich kann nur für das Saarland reden, hier wurde uns an der Landesfeuerwehrschule gesagt das die kompletten Kosten des Lehrgangs vom Land übernommen werden. Die Lohnausfallkosten werden von der Kommune gezahlt, jedoch werden diese im darauf folgenden Jahr vom Land erstattet. Somit hat die Kommune keine Kosten. Gruß Jan Dies ist meine eigene Meinung | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 388496 | |||
Datum | 26.02.2007 21:07 | 16492 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Dovernvor dem FEUERWEHR steht immer noch ein "FREIWILLIG", Geschrieben von Andreas Dovern Der FA ist (so hab ichs verstanden), zur Schule geschickt worden, Und diese beiden Aussagen stehen schon ein wenig in Widerspruch zu einander. Wenn alles dann so "freiwillig" ist, ist er ja wohl auch freiwillig zur Schule gegangen statt unter Zwang hingeschickt worden zu sein. Mir sind die genaue Gründen/Ursachen für das Niederlegen seines Amtes als Führungskraft/GF nicht klar, deswegen kann ich das auch nicht genau beurteilen. Wir sollten aber versuchen einigermaße konsequent zu sein, und die Argumenten nicht nur so wählen wie es uns gerade passt. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388497 | |||
Datum | 26.02.2007 21:10 | 16515 x gelesen | |||
Geschrieben von David JohoUnd wer bestimmt dann dabei Übungsziele und Inhalt?Geschrieben von David Joho Das hört sich für mich als aussenstehenden stark danach an, als ob ihr "Ausbildung" nach dem Lustprinzip macht. Ich hatte ja geschrieben, das das ab und zu so gemacht wird, und bei Knapp um die 50 Übungsabenden im Jahr hat man dafür spielraum, auch mal was von der Mannschaft gewolltes zu tun! (Steigert im übrigen auch die Motivation) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter ICQ 494000336 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 388499 | |||
Datum | 26.02.2007 21:21 | 16534 x gelesen | |||
Hi, mein Kenntnisstand war bisher, dass die Kommunen die Lohnerstattungskosten über die üblichen Wege vom Land wiederbekommen. Ich mag mich aber täuschen, dann korrigiert mich bitte. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388501 | |||
Datum | 26.02.2007 21:36 | 16582 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Riekemein Kenntnisstand war bisher, dass die Kommunen die Lohnerstattungskosten über die üblichen Wege vom Land wiederbekommen. Ich mag mich aber täuschen, dann korrigiert mich bitte. Du kommst aus NRW? Da gibt es meines Wissens keine Erstattung vom Land. In BaWü auch nicht, in BAY (O-Poster) kenne ich mich gar nicht aus. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 388502 | |||
Datum | 26.02.2007 21:39 | 16511 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Guido Lobermann Du kommst aus NRW? Rrrrrrrrichtig! Geschrieben von Guido Lobermann Da gibt es meines Wissens keine Erstattung vom Land. Hm, hab heute noch über das Thema mit nem Bekannten, der LdF ist, gesprochen und der hatte mir das bestätigt. *Verwirrung* Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 388503 | |||
Datum | 26.02.2007 21:49 | 16538 x gelesen | |||
Hallo Sven ! Mitglied der Feuerwehrverbände sind nicht die Feuerwehren, sondern die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren. Neben diesem Kreis haben sich auch andere Feuerwehrverbände (so z.B. der BF und der Werkfeuerwehren) dem DFV angeschlossen. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 388504 | |||
Datum | 26.02.2007 21:54 | 16454 x gelesen | |||
Hi, wie schon öfter geschrieben wurde tragen in Bayern die Gemeinden die Lohnausfallkosten selbst. Bin mir sicher dass die Gemeinde die Kosten von dem Kameraden nicht zurückbekommt. Auch wenn ein gut ausgebildeter Kamerad öfter auf Lehgänge geht und später den Wohnsitz ändert wird die Gemeinde auf den Kosten sitzen bleiben! Gerade in der heutigen Zeit wird dies öfter der Fall sein. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388509 | |||
Datum | 26.02.2007 22:19 | 16529 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen GeßnerMitglied der Feuerwehrverbände sind nicht die Feuerwehren, sondern die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren. In welchem Bundesland soll das so sein? Geschrieben von Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg sind die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände. Diesen gehören die jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren an. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388511 | |||
Datum | 26.02.2007 22:26 | 16483 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen GeßnerMitglied der Feuerwehrverbände sind nicht die Feuerwehren, sondern die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren Da dürfte die Mitgliederzahl erschreckend niedrig sein. Oder hast Du einen Mitgliedsantrag unterschrieben oder hast Du mal versucht zur Mitgliederversammlung zu gehen. ;-) Mitgliedschaft durch Handauflegung gibt es nur bei der IHK und der gesetzlichen Krankenversicherung. Gruß Sven | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 388514 | |||
Datum | 26.02.2007 22:30 | 16572 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Guido Lobermann--- Du kommst aus NRW? Da gibt es meines Wissens keine Erstattung vom Land. Es sollte aber: FSHG §40, Absatz 5: Das Land trägt die Kosten für das Institut der Feuerwehr. Zu den Kosten gehören die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer. Eine Beteiligung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Vorbereitungsdienst an den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung ist zulässig. Die von den Gemeinden aufgrund der Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren an Lehrgängen zu ersetzenden Arbeitsentgelte und Verdienstausfälle (§ 12 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz, § 12 Abs. 3) und Kinderbetreuungskosten (§ 12 Abs. 5 Sätze 2 und 3) werden ihnen vom Land erstattet. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 388517 | |||
Datum | 26.02.2007 22:36 | 16595 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Willem Baaij Aber wir sollen vielleicht auch mal versuchen den Kämmerer zu verstehen. Kaum hat er die Rechnungen für Lehrgang und Verdienstausfall bezahlt, bekommt er die Info: "War eben doch nichts". Das er "not amused" ist kann ich auch gut verstehen. Na und? Wenn der Kämmerer ein neues Auto kauft und das kurz darauf bei einem Unfall einen Totalschaden war es eben auch nix. Shit happens... Bei dieser Feuerwehr würde ich mich weigern irgendwelche Lehrgänge irgendwelcher Art zu besuchen. Sollen die gucken wie sie ihren Laden am laufen halten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388518 | |||
Datum | 26.02.2007 22:36 | 16480 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochEs sollte aber: Danke für die Funstelle, das hätte ich eigentlich auch noch selbst wissen müssen. :-( Ich widerrufe also und behaupte das Gegenteil. Ich bin offenbar schon mehr im FWG BW zuhause. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 388523 | |||
Datum | 26.02.2007 23:42 | 16499 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Jan Mandernach Somit hat die Kommune keine Kosten. Steht das irgendwo geschrieben? Wird nicht nur ein Teil der Kosten vom Land übernommen? Gruß Chris | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 388536 | |||
Datum | 27.02.2007 08:30 | 16480 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Schmeißner Was kostet die Gemeinde so ein Lehrgang? Servus, die Lehrgangskosten (Schule, Unterbringung, Verpflegung, Reisekosten) übernimmt in Bayern der Staat, nur die entstandenen Verdienstausfälle sind von der Gemeinde zu tragen. Gruß Franz | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 388538 | |||
Datum | 27.02.2007 08:37 | 16421 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier Bei dieser Feuerwehr würde ich mich weigern irgendwelche Lehrgänge irgendwelcher Art zu besuchen. Sollen die gucken wie sie ihren Laden am laufen halten. Servus, eine mehr als richtige Aussage, dem ist nichts hinzuzufügen. Gruß Franz | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 388566 | |||
Datum | 27.02.2007 11:40 | 16513 x gelesen | |||
Stand nicht im Brief von Annegret das die Komplette Schule und der Lchnausfall über die Feuerschutzsteuer finanziert wird ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 388577 | |||
Datum | 27.02.2007 12:30 | 16471 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Florian Besch ... im Brief von Annegret... Stand das da drin? Dann wird´s wohl stimmen. Dann muss ich aber auch meinen WeFü fragen, wo denn die Kohle für die Lehrgänge hingeht und was mit dem vom Land erstatteten Geld passiert. Gruß Chris | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 388585 | |||
Datum | 27.02.2007 13:01 | 16433 x gelesen | |||
Hi, [Zitat aus dem FSHG] Ah, danke. Die Stelle hatte ich beim Überfliegen nicht gefunden bzw. hab vorher schon aufgehört :-(. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 388764 | |||
Datum | 28.02.2007 10:06 | 16500 x gelesen | |||
Hallo ins Forum ! Die Information stammt von Homepage des DFV http://www.dfv.org/ueberuns/index.htm. Als ordentliche Mitglieder werden dort die einzelnen Landesfeuerwehrverbände aufgeführt. Zu diesen gehören die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, denen automatisch die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren angehören (so die Auisführungen auf der Homepage des DFV). Im Saarland war bis 31.12.2006 extra geregelt, dass sich die Angehörigen der Feuerwehren in Feuerwehrverbänden zusammenschließen können. Soweit ich es überblickt habe, gibt es diese Regelung nicht mehr, sie stellte sowieso nur eine Konkretisierung des Art. 9 GG dar. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388800 | |||
Datum | 28.02.2007 14:40 | 16520 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen GeßnerDie Information stammt von Homepage des DFV http://www.dfv.org/ueberuns/index.htm. Als ordentliche Mitglieder werden dort die einzelnen Landesfeuerwehrverbände aufgeführt. Zu diesen gehören die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, denen automatisch die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren angehören (so die Auisführungen auf der Homepage des DFV). Das kann ja schon gar nicht sein, weil es ja nicht überall "Stadtfeuerwehrverbände" o.Ä. gibt. Und selbst wenn, dann sind das idR e.V., bei denen man erstmal aktiv mitglied werden muss... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388863 | |||
Datum | 28.02.2007 18:57 | 16492 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen Geßnerls ordentliche Mitglieder werden dort die einzelnen Landesfeuerwehrverbände aufgeführt. Zu diesen gehören die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, denen automatisch die Mitglieder der öffentlichen Feuerwehren angehören (so die Auisführungen auf der Homepage des DFV). Wo steht das mit der automatischen Mitgliedschaft im Kreis-/Stadtfeuerwehrverband? | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 388884 | |||
Datum | 28.02.2007 21:13 | 16481 x gelesen | |||
Hallo, zumindest in BaWü sind nicht die Feuerwehren Mitglied im Kreisfeuerwehrverband, sondern die Gemeinden/Städte (Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde, ohne eigene Rechtspersönlichkeit). Da die Gemeinden hier selbst entscheiden ob oder ob nicht Mitglied, gibt es auch keinen Automatismus. Gruß Manfred | |||||
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