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ThemaVorschriften 'funktionierende' FuG´s ?8 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern389743
Datum06.03.2007 13:466654 x gelesen
Hallo Forum!

Blöde Frage, aber
steht irgendwo in einer FwDV (oder einer UVV) drin, daß eine Feuerwehr über funktionierende Handfunkgeräte verfügen muss?

Ferner, ob die Atemschutztrupps im IA sowie der Sicherungstrupp zwingend mit funktionstüchtigen Handfunkgeräten ausgerüstet sein müssen? (die neue FwDV7 hab ich leider nicht)


Keine Sorge, ich brauch nur eine durchschlagende Begründung, wieso unsere defekten Akkus endlich sofort erneuert werden müssen und dies nicht mehr bis zur regulären Jahresbestellung warten kann.
An der Est. von anderen Wehren Geräte/Akkus ausleihen ist zwar ´ne nette Idee aber auch nicht so der Bringer.

Ach ja, Frage am Rande: Steht irgendwo, daß ein MZF ein "Muckenfreies" 4m-Funkgerät braucht?

Grüße
finki


M. L. Fink
GW / GF
FFw Ried

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)389746
Datum06.03.2007 13:515026 x gelesen
Wie will denn die Gegenseite die gängigen Vorschriften dahingehend interpretieren, dass es völlig ausreichend ist, kaputte FuGs mit sich rumzuschleppen? Wenn die FwDV 7 nicht mind. 90% Flaschenfüllung vorschreiben würde, würden wir dann mit leeren Flaschen arbeiten?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg389747
Datum06.03.2007 13:525004 x gelesen
Hallo,

"GUV-V C53
§ 16. Instandhaltung
Feuerwehreinrichtungen sind in Stand zu halten und schadhafte Ausrüstungen,
Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen."


Ich denk mal das trifft es ganz gut.

Janek


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg389749
Datum06.03.2007 13:544983 x gelesen
gesunder Menschenverstand


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern389750
Datum06.03.2007 13:585011 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Marcus Ludwig FinkKeine Sorge, ich brauch nur eine durchschlagende Begründung, wieso unsere defekten Akkus endlich sofort erneuert werden müssen und dies nicht mehr bis zur regulären Jahresbestellung warten kann.

Mit welchen Argumenten wird denn die Sofortbeschaffung der Akkus abgelehnt?

Vielleicht kannst du die "entscheidende Stelle" ja hiermit überzeugen?

Im Ernst: Mit unserer Gemeinde wurde die Vereinbarung getroffen, dass der GW Ersatzbeschaffungen (nicht Neuanschaffungen) die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten in eigenem Ermessen durchführen darf.
Evtl. lässt sich ja bei auch eine entsprechende Regelung treffen um solche Probleme in Zukunft schneller in Griff zu bekommen.

Grüße
Magnus


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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen389759
Datum06.03.2007 14:284978 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Marcus Ludwig Fink(die neue FwDV7 hab ich leider nicht)
dann wird es aber Zeit :-)

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkBlöde Frage(n) gibt es nicht. Nur unüberlegte...

Geschrieben von Marcus Ludwig Finksteht irgendwo in einer FwDV (...)
ja, in der FwDV7 steht unter Punkt 7.2 (Einsatzgrundsätze):
Die Erreichbarkeit der vorgehenden Trupps ist wegen der begrenzten Reichweite von
Sprechfunkgeräten zu überprüfen und sicherzustellen. Bricht die Funkverbindung ab,
muss der Sicherheitstrupp soweit vorgehen, bis wieder eine Sprechfunkverbindung besteht
oder er den Atemschutztrupp erreicht hat. Es ist sofort ein neuer Sicherheitstrupp
bereitzustellen.

Das sollte eigentlich ausreichen. Oder wollt ihr eine "stille Post"-Kette mit endlos vielen "Sicherheitstrupps" machen weil ihr kein funktionierendes FuG habt?


Grüße aus Nordhessen
Ralf




Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


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Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m.


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AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern389766
Datum06.03.2007 14:545130 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlMit welchen Argumenten wird denn die Sofortbeschaffung der Akkus abgelehnt?
Das übliche. Etatüberschreitung (der ist zwar schon mit 3 Bleistiften überschritten, aber hört sich immer gut an), kein Geld, muss erst noch von x, y und z genehmigt werden ect. ect. . Das gleiche hab ich vor 3 Monaten auch schon mal gehört.

Merke: eine "merkwürdige" Aussage von einem kleinem Mann ist dummes Gewäsch und eine ebensolche Aussage eines großen Mannes ist ein aussagekräftiges Argument.


Geschrieben von Magnus Hammerl Im Ernst: Mit unserer Gemeinde wurde die Vereinbarung getroffen, dass der GW Ersatzbeschaffungen (nicht Neuanschaffungen) die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten in eigenem Ermessen durchführen darf.
Die Idee ist gar nicht blöd. ->Grauzonenbereinigung sozusagen.


Geschrieben von Sebastian Krupp ...Wenn die FwDV 7 nicht mind. 90% Flaschenfüllung vorschreiben würde, würden wir dann mit leeren Flaschen arbeiten?
Ja.
Zumindest wären dann 70% auch nichts ungewöhnliches.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern389839
Datum06.03.2007 18:255010 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marcus Ludwig Fink->Grauzonenbereinigung sozusagen.
...oder eben Arbeitserleichterung sowohl für den GW als auch für den Sachbearbeiter der Kommune (vorausgesetzt derjenige sieht das erst einmal ein)
Wie gesagt, bei uns ist das schon seit vielen Jahren so geregelt, hat noch keine nennenswerten Komplikationen gegeben.

Grüße
Magnus


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