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Thema | Idee: Bereichsleitung der Feuerwehr war: Prozess Wolmirstedt | 7 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 390770 | |||
Datum | 11.03.2007 23:48 | 4298 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Düsingdito. In vielen Feuerwehren wird doch gerade mit Kameradschaft bewiesen, in dem man alle Leute aufnimmt und allen ihren Spaß in der Feuerwehr lässt. Das große Problem der vielen Freiwilligen Feuerwehren ist eine fehlende Führung, die genügend Abstand zur Mannschaft besitzt, um Regelungen auszusprechen und diese auch konsequent umzusetzen. Der Bürgermeister ist hier gesetzlich zwar der Vorgesetze, leider doch mit zuwenig Sachverstand, um eine tragende Führungsrolle einnehmen zu können. In zu vielen Feuerwehren besitzt der beauftragte Wehrleiter leider nicht mehr die notwendige Distanz. Welche Instanz steht eigentlich auf die Feuerwehr bezogen, zwischen der Kommune, i. V. der BGM, und dem Innenministerium? Ich stelle mal folgende These auf: Eine "Bereichsleitung Feuerwehr" stellt eine direkte Verwaltung und Leitung der kommunalen Feuerwehren innerhalb ihres Bereichs dar. Diese erstellt gemäß den gesetzlichen Vorschriften Dienstanweisungen und Regeln und achtet auf deren Einhaltung. Außerdem kann sie Ausbildungs- und Fortbildungskataloge erstellen, um zum Beispiel eine einheitliche Einsatzfahrerausbildung zu gewährleisten. Durch Abstimmung der Einsatzkonzepte (SERs) wird die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden erleichtert. Würde eine solche Bereichsleitung nicht die Effizienz der Feuerwehren enorm erhöhen? Als Vorbild nehme ich dabei die Bereichsleitung Rettungdienst einzelner HiOrg für ihre Regionalverbände und die ÄLRD für für Rettungsdienstbereiche. Gerade im Vergleich Feuerwehr <--> Rettungdienst zeigt sich, dass Anweisungen im RD von ehrenamtlichen Kräften ohne Probleme (wie Austritt oder Protest) akzeptiert werden, die in ähnlicher Form in der Feuerwehr nicht toleriert werden würden. Solch eine Führungsinstanz wäre natürlich auch auf Landesebene möglich, allerdings könnte dann weniger auf echte(!!) örtliche Gegebenheiten geachtet werden. Ein weiterer Vorteil wäre die fachliche Eignung für Großprojekte wie Fahrzeugbeschaffungen. Damit ist vielen rein ehrenamtlichen Führungskräften doch oft eine unzumutbare Verantwortung aufgetragen. Auch hier optimiert die Abstimmung zwischen den Gemeindefeuerwehren die Einsatzstärke der Wehren. Was haltet ihr von dieser Idee? Eine Umsetzung ist nicht einfach - keine Frage. Wäre sie unmöglich? Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 390771 | |||
Datum | 11.03.2007 23:52 | 3834 x gelesen | |||
Bei uns in Baden-Württemberg heißt die Bereichsleitung Kreisbrandmeister. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 390772 | |||
Datum | 12.03.2007 00:13 | 3752 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christi@n Pannier Bei uns in Baden-Württemberg heißt die Bereichsleitung Kreisbrandmeister Über welche Kompetenzen verfügt denn der Kreisbrandmeister. Ich stelle mir nicht eine Ein-Personen-Bereichsleitung vor, sondern eine handvoll oder so. Die Kreis- oder Landesfeuerwehrverbände wären ja ein geeignetes Instrument, leider fehlt ihnen zur Zeit die Kompetenz und auch sind die Tätigkeiten der Verbände (wie hier schon ausgiebig diskutiert) nicht unbedingt streng auf die Optimierung der Einsatzbereitschaft ausgerichtet. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390773 | |||
Datum | 12.03.2007 00:35 | 3736 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingIch stelle mir nicht eine Ein-Personen-Bereichsleitung vor, sondern eine handvoll oder so. Dann nimm doch das bayerische System: Über den Kommandanten stehen die Kreisbrandmeister (KBM). Jeder KBM betreut im Schnitt etwa 4-5 Gemeinden. Darüber steht der Kreisbrandinspektor (KBI), denen die KBMs des Inspektionsbezirks unterstellt sind. Jeder Landkreis ist in mehrere Inspektionsbezirke unterteilt. Ganz oben, direkt dem Landrat unterstellt, steht der Kreisbrandrat (KBR). Übrigens, der von Christian genannte KBM (BaWü) entspricht dem KBR (BY). Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 390774 | |||
Datum | 12.03.2007 00:50 | 3758 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Schmid Übrigens, der von Christian genannte KBM (BaWü) entspricht dem KBR (BY). Es würde mich interessieren, wie sich deren Führung praktisch auswirkt. Gruß Christian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390775 | |||
Datum | 12.03.2007 06:15 | 3757 x gelesen | |||
Es würde mich interessieren, wie sich deren Führung praktisch auswirkt. Die Möglichkeiten sind im Einzelnen immer von er jeweiligen landesrechtlichen Lage abhängig. Daher gibt es in den Ausgestaltungsmöglichkeiten kleinere Unterschiede. Zusammenfassend kann man jedoch folgendes sagen: 1. Die Feuerwehren sind Einrichtungen der Städte und Gemeinden. 2. Die KBX stellen die Fachaufsicht dar. 3. Aufgrund des Förderalismusses sind deren Möglichkeiten direkt einzugrefen (mal mit ausnahme von Einsatzsituationen) gering. 4. Vorhandene Möglichkeiten werden nur selten genutzt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390790 | |||
Datum | 12.03.2007 11:03 | 3692 x gelesen | |||
4. Vorhandene Möglichkeiten werden nur selten genutzt. Mal eine Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag. Allein wenn die Fachaufsicht sich die Mühe macht die Webseiten der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Feuerwehren zu durchforsten dürfte sich manch interessanter Ansatzpunkt finden. Die im Netz veröffentlichten Dienstpläne einiger Feuerwehren lassen beispielsweise eindeutig darauf schließen, daß nicht der erforderliche Fortbildungsaufwand betrieben wird (Diskussion darüber hatten wir ja bereits vor einer Weile). Aufgrund der Tatsache, daß man besagte Dienstpläne bei einigen Wehren schon seit Jahren vorfindet (immer wieder in der aktuellen Version) muß ich doch davon ausgehen, daß die Fachaufsicht entweder die besagte Internetseite noch nicht geöffnet hat oder einfach kein Interesse besteht entsprechend tätig zu werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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