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Thema | verbindliche (?) Vorgaben der jährlichen Fahrpraxis der Maschinisten? | 4 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 390783 | |||
Datum | 12.03.2007 10:19 | 4776 x gelesen | |||
hallo, welche Vorgaben in Form von Vorschriften, Dienstanweisungen, Anforderungen usw. werden in den einzelnen Bundesländern bzw. Feuerwehren an die jährlichen Fahrpraxis bzw. Fortblindung der Einsatzfahrer bzw. Maschinisten gestellt? Gibt es da konkrete Beispiele? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 390812 | |||
Datum | 12.03.2007 13:16 | 3710 x gelesen | |||
Hallo, früher, als alles nicht besser aber einfacher und unkomplizierter war, hat man es auch aus Sicht der Dienststelle begrüßt, wenn ein Kollege am dienstfreien Tag Drecklaster gefahren hat. Die Kollegen hatten Fahrpraxis, die durch Aus- und Fortbildung nie erreicht werden kann und diese Kollegen konnten auch ein FW-Fahrzeug sicher und verantwortungsbewusst lenken. Ich bin zwischenzeitlich fest davon überzeugt, dass nur Fahrpraxis hilft, die jedoch (im Rahmen der Aus- und Fortbildung) aus zeitlichen Gründen fast nie erreicht werden kann. Weiterhin spielt natürlich das Geld die Erste Geige, - so hat man bei uns vor Jahren die feuerwehreigene Fahrschule aufgelöst, die feuerwehrbezogene und feuerwehrpraxisbezogene Aus- und Fortbildung leisten konnte. Ideen zu Unfallverhütung? Eigentlich nur die, dass verantwortungsvolle Führungskräfte sagen: "Fahr langsam oder steig aus!" Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 390939 | |||
Datum | 12.03.2007 22:23 | 3701 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerwelche Vorgaben in Form von Vorschriften, Dienstanweisungen, Anforderungen usw. werden in den einzelnen Bundesländern bzw. Feuerwehren an die jährlichen Fahrpraxis bzw. Fortblindung der Einsatzfahrer bzw. Maschinisten gestellt? Wenn ich mich recht an Gerüchte erinnere gibt es da eine alte Empfehlung des IM Ba-Wü. Vielleicht könnte da mal jemand im Keller in der Dorotheenstraße in Stuttgart wühlen gehen ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 390948 | |||
Datum | 12.03.2007 23:00 | 3642 x gelesen | |||
Hallo Bei uns sind im Aargau insgesamt 8 Stunden Ausbildung für die Chauffeure vorgeschrieben. Daneben muss eine Ausbildungskontrolle geführt werden, wo vermerkt wird, wann der betreffende AdF welche Ausbildung genossen hat. Dies wurde nötig, weil es innerhalb von kurzer Zeit zu zwei Unfällen mit Feuerwehrfahrzeugen gekommen ist, bei denen zum Glück niemand verletzt wurde. Die beiden Fahrzeuge allerdings waren reif für die Halde. Link Gruess | |||||
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