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ThemaHelmlampen Verboten27 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorTobi8as 8R., Oberteuringen / BW391119
Datum13.03.2007 21:1910622 x gelesen
Servus,


mir ist heute zu Ohren gekommen, daß die Helmlampen Verboten wurden.
Ist da was drann?
Auch gerne mit Links usw.....

Ich bin aus Baden-Würtemberg
Und leider weis ich nicht mal ansatzweise warum das so sein soll.



grüße vom see


*Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr*

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

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AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern391120
Datum13.03.2007 21:238874 x gelesen
Geschrieben von Tobias Riethermir ist heute zu Ohren gekommen, daß die Helmlampen Verboten wurden.
Ist da was drann?


Wieso konnte derjenige, der das in die Welt gesetzt hat, keine Quelle dazu nennen?


mkG
Adrian Ridder

Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg391122
Datum13.03.2007 21:328705 x gelesen
Hallo!

Wie steht dein Kdt. dazu?
Er kann das durchaus so entscheiden.

Grüße


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AutorTobi8as 8R., Oberteuringen / BW391126
Datum13.03.2007 21:378756 x gelesen
Servus,

Geschrieben von ---Adrian Ridder---
Wieso konnte derjenige, der das in die Welt gesetzt hat, keine Quelle dazu nennen?

Ich war leider nicht dabei, drum konnte ich nicht nachfragen.


*Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr*

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW391130
Datum13.03.2007 21:498917 x gelesen
Geschrieben von Tobias Riethermir ist heute zu Ohren gekommen, daß die Helmlampen Verboten wurden.

Mir ist auch zu Ohren gekommen, daß eine Helmlampe im Brandeinsatz durch die Batterien zum Raketenwerfer werden kann- bisher hat es mir aber noch niemand annähern beweisen können.

Was sein könnte:

-Deine Feuerwehr kann sie schlicht und einfach im Rahmen einer Kleiderordnung verbieten, wenn sie ihnen nicht gefallen. Ohne weitere Begründung, wenn sie keine Lust dazu haben.

-Die Lampe wird in der Regel nicht zusammen mit den tragenden Helm getestet worden sein, deshalb wird der Hersteller eine Garantie für seinen Helm ablehnen, wenn er im Verbindung mit der Lampe genutzt wird.

-Deine zuständige Sifa hat etwas dagegen und verbietet sie via Gefährdungsanalyse.

also: Such Dir etwas aus, das wären die ralistischen Gründe.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorTobi8as 8R., Oberteuringen / BW391138
Datum13.03.2007 22:198817 x gelesen
Servus,

hab da grad noch ne frage......

Stand schonmal im raum, daß eine Knickkopflampe (z.b. Adalit l200) verboten werden sollte?



grüße vom see


*Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr*

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen391139
Datum13.03.2007 22:248839 x gelesen
Geschrieben von Tobias Riether
Stand schonmal im raum, daß eine Knickkopflampe (z.b. Adalit l200) verboten werden sollte?



Habe ich noch nicht gehört. Wüßte auch nicht, warum.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorDeni8s B8., AL AIN / 391159
Datum14.03.2007 04:008729 x gelesen
Bezogen auf die Befestigung von Helmleuchten am Helm, erlischt lt. Aussage diverser Helmhersteller die Zulassung ihrer Helme.


MkG
Denis C. Boll

Dies ist meine pers. Meinung!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen391174
Datum14.03.2007 09:338884 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Tobias Riethermir ist heute zu Ohren gekommen, daß die Helmlampen Verboten wurden.

Och, ich hab auch dieses Jahr schon gelesen, dass Felix Magath HSV Trainer wird.

Geschrieben von Tobias RietherIst da was drann?

Bedingt. Wie schon beschrieben, kann es sein, dass bei Benutzung von Helmhalterungen und einem darauffolgenden Unfall, bei dem der Helm den Geist aufgibt, der Hersteller sich evt. querstellt, wenns um das Thema Produkthaftung geht. Ob er damit durchkäme, ist eine andere Geschichte, wird Dich aber imo wenig jucken, weil sich da dann wohl die zuständige Versicherung mit rumärgert, die ihr Geld von dem wieder holen möchte.
Ansonsten ist mir nichts bekannt, was rechtlich gegen den Einsatz von Helmlampen spricht.
Bei Knickkopflampen ist mir gar kein Grund bekannt, warum es da zum Nichteinsatz kommen könnte.

Geschrieben von Tobias RietherUnd leider weis ich nicht mal ansatzweise warum das so sein soll.

Das wissen diejenigen, die sowas streuen, in der Regel auch nicht. Aber vielleicht fragste denjenigen, der das behauptet, einfach mal, wo das herkommt. Wenn der ne Quelle hat, wäre ich für eine Mail an horn_at_atemschutzunfaelle.de recht dankbar.

MfG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW391175
Datum14.03.2007 09:448689 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornBei Knickkopflampen ist mir gar kein Grund bekannt, warum es da zum Nichteinsatz kommen könnte.

Einfachste Möglichkeit wäre wieder das Verbot des Dienstherrn, weil er so neumodisches Zeugs nicht mag.

U. u. selbiges Problem mit den Ausrüstungskomponenten (PA, Brandschutzüberjacke), die nicht in Verbindung mit diesen getestet wurden.

unter Umständen wird auch je nach Produkt oder persönlicher Lesefähigkeit wieder das alte Exschutz-Problem herausgekramt, das für den Innenangriff in Anbetracht einer eh schon vorhandenen Zündquelle und überwiegend nicht exgeschützter Funkgeräte allerdings inzwischen eher grotesk erscheint.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorUdo 8Hel8mut8 H.8, Ruppichteroth / NRW392662
Datum23.03.2007 16:068677 x gelesen
Hallo,
meinst du die UK 4AA Helmlampe


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg392678
Datum23.03.2007 17:328805 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Denis BollBezogen auf die Befestigung von Helmleuchten am Helm, erlischt lt. Aussage diverser Helmhersteller die Zulassung ihrer Helme.

bezieht sich so was dann auf alle denkbaren Arten der Befestigung?

Es ist meiner Ansicht nach schon ein unterschied ob ich am Helm was festklemme oder festschraube ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorStep8han8 E.8, Metzingen / 392718
Datum23.03.2007 23:298930 x gelesen
Hallo, kann es sein, dass viele Helmlampen einfach nicht den Anforderungen ( Brenndauer ) entsprechen? Es gibt ja Helmlampen , die mit 1 h Leuchtdauer einfach nicht lange genug Licht geben. Und was kann es ungünstigeres geben als dass im Innenangriff das Licht ausgeht. Kein Frage, dass es bei den Feuerwehren Lampen gibt, die die DIN / Norm erfüllen, aber Steilalt sind und auch keine größere Leuchtdauer mehr haben. deshalb mein Tipp: nehmt auch die Handlampe mit und nehmt Eure Helmlampe als Notfallampe (wenn´s auch ungeschickt ist)

Grüssle aus BaWü

Stephan


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392720
Datum24.03.2007 00:028734 x gelesen
Und was kann es ungünstigeres geben als dass im Innenangriff das Licht ausgeht.

Da fällt mir schon was ein. Für mich wäre es weitaus ungünstiger wenn das Wasser ausfallen würde. Auf die Lampe kann man in sehr vielen Fällen verzichten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW392729
Datum24.03.2007 06:578712 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Stephan EtzelEs gibt ja Helmlampen , die mit 1 h Leuchtdauer einfach nicht lange genug Licht geben.

Für wie lang befindet sich denn ein Atemschutzgeräteträger in 95% aller Fälle im Innenangriff bzw. unter PA in einem Gebäude? Das dürfte doch in Durchschnitt deutlich unter 30 min liegen, oder? ;-)

Gruß, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW392733
Datum24.03.2007 08:478789 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerbezieht sich so was dann auf alle denkbaren Arten der Befestigung?

Erstmal im Prinzip ja: Denn die Befestigungsart der Lampe ist ziemlich uninteressant, wenn Du sie schlicht und einfach als zusätzliche, auf den Helm einwirkende und in der unmittelbaren Nähe befindliche Brandlast definierst (Wie das auch immer beim spezifischen Produkt und der betrachteten Einwirkung aussieht.)

Der saubere Ausweg wäre es dann, mal einem Helm auszusuchen, dessen Hersteller die Lampe zulässt oder sogar im Satz zusammen verkauft.

Die interessanteste Lösung finde ich dahingehend die von Pacific.

Es gäbe so etwas aber auch von Rosenbauer oder so etwas von Dräger fürs THW, wo Dräger mit der Herstellung bzw. dem Vertrieb der Lampenhalterung wohl schwierig die Verwendung des Helms mit der Lampe ausschließen kann.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen392737
Datum24.03.2007 09:008763 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Marc Dickey
Da fällt mir schon was ein. Für mich wäre es weitaus ungünstiger wenn das Wasser ausfallen würde. Auf die Lampe kann man in sehr vielen Fällen verzichten.
Das kommt mir jetzt aber etwas seltsam vor?
Da werden von vielen Fw tausende Euros in fremdkraftbetriebene Lichtmasten, Superleuchten und Powermonde, Riesengeneratoren und GW-Licht kreiert und jetzt sowas?
Im IA wo das Wunderwerk nicht hinkommt spielt es nur 2. Geige.

Wozu ist das dann alles? für die Presse, die Öffentlichkeit die alles genau sehen will und sonstige wichtigtuende Labersche?
Richtig verstehe ich das nicht, aber auch in Tübingen hielt man die Überprüfung der Leuchtmittel für überflüssig, scheint was dran zu sein...


mkg hwk

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392740
Datum24.03.2007 09:088775 x gelesen
Wozu ist das dann alles? für die Presse, die Öffentlichkeit die alles genau sehen will und sonstige wichtigtuende Labersche?

Ob maß draußen Licht braucht oder nicht steht wohl kaum außer Frage. Wenn's dunkel ist, dann ist nämlich der Wunsch zu sehen schon sehr verbreitet.

Im Innenangriff ist das so eine Sache. Ich habe mehr als einmal erleben müssen, daß mir die Lampe nur die Auswahl zwischen sehr dunklem Rauch und hell angeleuchtetem dunklem Rauch geboten hat. Auf gut deutsch: Man hätte sehr gut darauf verzichten können - jedenfalls eher als auf das Wasser zu verzichten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW392743
Datum24.03.2007 09:528765 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWenn's dunkel ist, dann ist nämlich der Wunsch zu sehen schon sehr verbreitet.

Schau an, ein Feuerwehrphilosoph :-)

Darüber hinaus ist auch bei verstärkt auftetender Dämmerung mit alsbaldiger Dunkelheit zu rechnen...

Scherz beiseite:
Wenn mir wenn ich mich eh schon im nahezu-Tastbetrieb und im Wirkungsbereich des Feuers, befinde einen Ausfall aussuchen kann, dann werde ich auch lieber auf das Licht verzichten.

Abgesehen davon, das der Trupp zumeist mit zwei Leuchten welcher Bauform auch immer, aber nur einem Strahlrohr vorgeht ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen392744
Datum24.03.2007 09:568670 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Josef Mäschle
Wenn mir wenn ich mich eh schon im nahezu-Tastbetrieb und im Wirkungsbereich des Feuers, befinde einen Ausfall aussuchen kann, dann werde ich auch lieber auf das Licht verzichten.
Auch das Erkennen von Rauch erfordert erst mal L(S)icht ;-)


mkg hwk

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW392745
Datum24.03.2007 10:028665 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerAuch das Erkennen von Rauch erfordert erst mal L(S)icht ;-)

Wie gut, daß es als Beurteilungshilfe dafür immer noch zwei nachleuchtende Helme pro Trupp gibt ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen392746
Datum24.03.2007 10:118668 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Josef Mäschle
Wie gut, daß es als Beurteilungshilfe dafür immer noch zwei nachleuchtende Helme pro Trupp gibt ;-)
Wobei DINlich, wie FwDVstrenglich weder nachleuchtende Helme (wie lange eigentlich und wo "geladen"), noch redudante Leuchten vorgeschrieben sind. also doch bloß 1 HSR und 1 HSW (o.ä.) ;-)


mkg hwk

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW392748
Datum24.03.2007 10:318917 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerWobei DINlich, wie FwDVstrenglich weder nachleuchtende Helme (wie lange eigentlich und wo "geladen"), noch redudante Leuchten vorgeschrieben sind. also doch bloß 1 HSR und 1 HSW (o.ä.) ;-)

Reichsleuchtkörper: Full ACK zu den o.g. Vorschriften, daß ich zwei im Trupp haben will ergibt ja auch meine verantwortungsvoll durchgeführte Gefährdungsanalyse (Die dann Zwecks höherer Ausfallsicherheit auch gleich noch LED-Leuchmittel und Diversifizierung vorsehen könnte.)

Helme: Diese sind wiederum in der zumindest anzunehmend nachleuchtenden Ausfertigung in den "Verwaltungsvorschriften" FwDV abgebildet, daraus könnte man sich wiederum geneigt sehen, indirekt eine Ausstattungsempfehlung oder sogar eine anerkannte Regel der Technik abzuleiten ;-)

Geladen werden sie selbstverständlich in Anlehnung an die Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtungen der Arbeitsstättenverordnung *ggg*

(Langsam macht es Spaß, aber ich geh jetzt trotzdem erstmal eine Runde laufen.)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern392771
Datum24.03.2007 12:349126 x gelesen
Geschrieben von Stephan EtzelHallo, kann es sein, dass viele Helmlampen einfach nicht den Anforderungen ( Brenndauer ) entsprechen? Es gibt ja Helmlampen , die mit 1 h Leuchtdauer einfach nicht lange genug Licht geben.

Reicht fpr den Innenangriff locker aus, wo liegt das Problem?


Geschrieben von Stephan EtzelKein Frage, dass es bei den Feuerwehren Lampen gibt, die die DIN / Norm erfüllen, aber Steilalt sind und auch keine größere Leuchtdauer mehr haben. deshalb mein Tipp: nehmt auch die Handlampe mit und nehmt Eure Helmlampe als Notfallampe (wenn´s auch ungeschickt ist)

Falschrum. Nehmt die Helmlampe zum arbeiten und für Sicht ohne die Hände dafür zu benötigen, die Zusatzlampe (Reichsleuchtkörper, Adalit, sonstwas) ist die Redundante Sicherung.


Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern392773
Datum24.03.2007 12:378748 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleHelme: Diese sind wiederum in der zumindest anzunehmend nachleuchtenden Ausfertigung in den "Verwaltungsvorschriften" FwDV abgebildet, daraus könnte man sich wiederum geneigt sehen, indirekt eine Ausstattungsempfehlung oder sogar eine anerkannte Regel der Technik abzuleiten ;-)

Also ich kann da nicht in allen Abbildungen nachvollziehen das die Dinger nachleuchtend sind, desweiteren ist das nach Norm nicht gefordert und nach meiner Ansicht in keinem Fall eine anerkannte Regel der Technik. Klappt schon nachts gar nicht das der sich irgendwo ausreichend auflädt.
Ich sehe keinen Grund nachleuchtende Helme zu beschaffen, lediglich aufgrund der gewünschten Einheitlichkeit tun wir das noch.


Grüßle
Christian





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AutorStep8han8 E.8, Metzingen / 393602
Datum28.03.2007 22:498624 x gelesen
oder so, eigenlich egal - fakt ist aber auch, dass viele helmlampen auch nicht unbedingt über eine ladezustandsanzeige verfügen - und wer macht mir weiss, dass er buch führt über wie lange habe ich meinen taschenscheinwerfer eingeschaltet.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg393618
Datum28.03.2007 23:538762 x gelesen
Geschrieben von Stephan Etzelfakt ist aber auch, dass viele helmlampen auch nicht unbedingt über eine ladezustandsanzeige verfügen -


Und? Ich habe Dafür Reichsleuchtkörper mit Ladezustandsanzeige, die mir dennoch nach 10 Minuten ausfallen, da es der Akku hinter sich hat.


Geschrieben von Stephan Etzelund wer macht mir weiss, dass er buch führt über wie lange habe ich meinen taschenscheinwerfer eingeschaltet.

Brauche ich nicht. Ein Mal im Quartal wird bei mir pauschal getauscht.
Und wenn man Lampen mit LED nimmt kann man die Intervalle noch vergrößern...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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