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ThemaUS-Militärpolizei behindert Rettungsarbeiten60 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz392208
Datum20.03.2007 15:3415083 x gelesen
Hallo!

Sembach-Kreis Kaiserslautern
US-Militärpolizei behindert Rettungsarbeiten
Deutsche Feuerwehr und Katastrophenschutz sind gestern mit Waffengewalt von der US-Militärpolizei daran gehindert worden, einen Unfallort zu erreichen. Im amerikanischen Wasserwerk nahe des ehemaligen Flugplatzes Sembach war Chlorgas ausgetreten. Die Helfer standen auf deutschem Territorium einer Straßensperre mit schwer bewaffneten US-Militärpolizisten gegenüber. Über eine Stunde konnten sie nicht an den Unfallort. Die ausgetretene Chlorgas-Wolke hätte möglicherweise das 200 Meter entfernte Altersheim bedroht.

Quelle: SWR Klick


Muss sowas sein?


Gruß
Thomas


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392210
Datum20.03.2007 15:3714256 x gelesen
Mahlzeit

was heißt hier "muss das sein"..

Es ist amerikanischer Boden und da können die machen was se wollen.

Einzige Möglichkeit: Wasserwand, Evakuierung des AHS


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorMell8ner8 J.8, Emden / Niedersachsen392213
Datum20.03.2007 15:4214244 x gelesen
NEIN!

Man muss immer sehen, welche (leider) militärischen Ziel hinter dieser Sperre stehen und ob das Militär nicht in der Lage ist aus eigenen mittel den Unfall zu bearbeiten. Wenn ich richtig weiß, gibt es auch bei der Bundeswehr eine Feuerwehr.

Sonst finde ich es ganz grossen Schwachsinn. Gerade die Freiwillige Feuerwehr ist ein "Verein" aus Handwerkern, Schülern, Kaufleuten,... die helfen wollen. Und nicht spionieren oder sonst was.


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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen392214
Datum20.03.2007 15:4614184 x gelesen
Hallo,

da frage ich mich doch, was die deutsche Polizei vor Ort dazu gesagt hat. Schließlich handelte es sich lt. Artikel um eine Strassensperre auf dem Boden der BRD. Demnach wäre da auch die deutsche Polizei zuständig, oder?

Frage mich was die Militärpolizei gemacht hätte, wenn die Rettungskräfte die Strassensperre missachtet hätten.

Aber das möchte ich mir glaub ich nicht vorstellen.

MkG

Stefan Wrage


MkG

Stefan Wrage

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen392216
Datum20.03.2007 15:4814274 x gelesen
hoi,

Geschrieben von Mellner JohannGerade die Freiwillige Feuerwehr ist ein "Verein" aus Handwerkern, Schülern, Kaufleuten,... die helfen wollen. Und nicht spionieren oder sonst was.

Die wenigsten Freiwilligen haben polizeiliche Führungszeugnisse etc als Aufnahmekriterium. Ich weiß nicht, wie militärisch sensibel der betroffene Bereich war, aber in einem gewissen Maß ist vielleicht auch verständlich, dass man erstmal versucht, mit eigenen Kräften heraus zu bekommen, ob eine Gefährdung besteht, oder nicht, bevor man eine Horde Unbekannter ohne Sicherheitskontrollen auf sein Gelände lässt...

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen392217
Datum20.03.2007 15:5014182 x gelesen
Hallo,
jeder Stützpunkt ist Amerikanische Teritorium und somit für "nichtamerikaner" verboten. Es ist auch bekannt, das die Amis sehr sensibel mit dem Thema "Fremde" umgehen. Allerdings find ich die Zeile sehr Interessant "schwer bewaffnet Militärpolizisten".

MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

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AutorMell8ner8 J.8, Emden / Niedersachsen392218
Datum20.03.2007 15:5114179 x gelesen
Da hast du wohl recht. Ich wollte damit ja uch nur sagen, dass von einer FF wohl keine grosse Spoinage oder Bedrohung ausgeht.
Jedenfalls meistens nicht ;)

Aber sonst hast du recht.


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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz392221
Datum20.03.2007 15:5614196 x gelesen
Was mich stört ist die Strassensperre auf deutschem Territorium. Das bei der derzeitigen (Sicherheits)Lage die US-Truppen "angespannt" sind, ist mir schon klar.

Gruß
Thomas


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392222
Datum20.03.2007 15:5814187 x gelesen
Wobei es für uns, die nicht dabei waren, nicht ersichtlich ist wo jetzt genau die Sperre stand


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst

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AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern392223
Datum20.03.2007 16:1614154 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas VölckerAllerdings find ich die Zeile sehr Interessant "schwer bewaffnet Militärpolizisten".


...alles Auslegungssache und hört sich für mich einfach nach einem "Satzbaustein" eines Journalisten an...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.de


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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg392233
Datum20.03.2007 16:4914139 x gelesen
Hallo,

wenn ich mich richtig erinnere habe ich von einem Fall gelesen bei dem Amerikaner auf einer Feuerwehrfahrzeug geschossen haben und die komplette Besatzung dabei umkam. In Deutschland war das denke ich nicht, aber es ist schon hart.


Alles was ich hier schreibe ist meine persönliche Meinung und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. Ich schreibe hier als Privatperson und möchte über meinen Namen über dieses Forum nicht mit meiner Feuerwehr in Verbindung gebracht werden.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392234
Datum20.03.2007 16:5614147 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas Völckerjeder Stützpunkt ist Amerikanische Teritorium

Dafür hätte ich gerne eine belastbare Quelle.
Militärstützpunkte sind KEINE diplomatischen Vertretungen. Nach meiner Meinung sind im NATO-Truppenstatut die Liegenschaften den ausländischen Truppen lediglich zur ausschließlichen Benutzung überlassen. D.h. auch in den Liegenschaften gilt deutsches Recht. Es ist allerdings zu beachten, dass den verbündeten Streitkräften innerhalb ihrer Liegenschaften Polizeirechte zustehen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen392236
Datum20.03.2007 17:0914192 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDafür hätte ich gerne eine belastbare Quelle.

Eine Quelle habe ich leider nicht aber wir haben in Mönchengladbach das JHQ der Engländer. An der Einfahrt zu diesme Gebiet (ist quasi ne kleien Stadt in der Stadt) steht sinngemäß, dass man engl. Hoheitsgebiet betritt.

MkG

Stefan Wrage


MkG

Stefan Wrage

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392237
Datum20.03.2007 17:1914171 x gelesen
Geschrieben von Stefan WrageEine Quelle habe ich leider nicht aber wir haben in Mönchengladbach das JHQ der Engländer. An der Einfahrt zu diesme Gebiet (ist quasi ne kleien Stadt in der Stadt) steht sinngemäß, dass man engl. Hoheitsgebiet betritt

Wo genau? Auf dem Schild an dem ich 10 Monate vorbeigefahren bin stand was von Militärgebiet und Militärpolizei..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst

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AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen392240
Datum20.03.2007 17:3514121 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Steffen Fialawenn ich mich richtig erinnere habe ich von einem Fall gelesen bei dem Amerikaner auf einer Feuerwehrfahrzeug geschossen haben und die komplette Besatzung dabei umkam.

Aus dem Irak hab ich da sowas ähnliches im Kopf... Aber in einem quasi-Kriegsgebiet sind die Umstände wohl doch noch ein wenig anders als hierzulande.
Naja, wer weiß, die hatten sicher schon ihren Grund. Vielleicht wollt ja tatsächlich ein deutscher FA denen ihr Wasser mit 'nem Schluck PFOS-haltigem Schaummittel vergiften. Da liegt es natürlich nahe, zwecks Zugang im Einsatz zunächst die Chloranlage zu sabotieren. Oder so... *kopfschüttel*

ciao,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen392241
Datum20.03.2007 17:4214142 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWo genau? Auf dem Schild an dem ich 10 Monate vorbeigefahren bin stand was von Militärgebiet und Militärpolizei..

Da muß ich bei Gelegenheit mal gucken. Amsonsten kann ich auch mal einen Bekannten fragen. Der ist Engländer und arbeitet dort.

MkG

Stefan Wrage


MkG

Stefan Wrage

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AutorMich8ael8 K.8, Haßloch / Rheinland-Pfalz392245
Datum20.03.2007 17:5114183 x gelesen
Hallo Christian,

Ich denke mal, das die Amerikanischen Streitkräfte ihre Gebietshoheit in den Kasernen anwenden werden.

Auszug WIKI: Ein Beispiel für ein von der Gebietshoheit abweichendes Staatsgebiet ist die Guantánamo-Bucht auf Kuba. Es untersteht der Gebietshoheit der USA, die territoriale Souveränität obliegt aber Kuba

In diesem Sinne..

Michael


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW392251
Datum20.03.2007 18:1314145 x gelesen
Hallo,

Truppenstationierungsrecht

Und damit lassen sich dann auch die Quellen suchen.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorAlex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A392262
Datum20.03.2007 19:2514328 x gelesen
Einmal vorweg: Militärische Objekte sind mit Sicherheit immer mit Vorsicht zu genießen! Sie fallen auf jeden Fall in die Gefahrengruppe III nach FwDV 500 bei ABC-Einsätzen. D. h., ein Tätigwerden erfolgt nur zusammen mit einer entsprechend berechtigten und fachkundigen Person. Wenn nun Vorbehalte seitens der MP bestanden, dann ist das erst einmal zu akzeptieren. Ggfs. müssen also die Gefahrenabwehrmaßnahmen indirekt erfolgen, also nicht an der eigentlichen Schadenstelle, sondern im Bereich der gefährdeten Objekte.

Ein anderer Punkt: Einmal unanhängig von der Rechtsgrundlage, die hier tatsächlich besteht, spricht "Waffengewalt" für ein defensives Vorgehen, oder nicht? ;-)

Der wichtige und interessante Punkt: Viel interessanter als ein müßige Diskussion zu führen, ob die das nun dürfen oder nicht, die MP, finde ich die Frage:

Müssen Einsätze in militärischen Objekten eigentlich vorgeplant werden? Müssen Feuerwehr-Pläne vorliegen? Wer ist für die (erweiterte) Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständig? - Habt Ihr Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt?

In der Hoffung auf klärende Antworten und mit vielen Grüßen

Alex


"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392263
Datum20.03.2007 19:2814128 x gelesen
Geschrieben von Alexander BlasczykMüssen Einsätze in militärischen Objekten eigentlich vorgeplant werden? Müssen Feuerwehr-Pläne vorliegen? Wer ist für die (erweiterte) Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständig? - Habt Ihr Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt?

In meiner alten Kaserne war ein Einsatzpal vorhanden, der war wie ein Einsatzplan von sonstwo.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392264
Datum20.03.2007 19:3314127 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Stefan Wrage--- Frage mich was die Militärpolizei gemacht hätte, wenn die Rettungskräfte die Strassensperre missachtet hätten.

Aber das möchte ich mir glaub ich nicht vorstellen.


Kannst Du Dir aber, die hätten mit 100%iger Wahrscheinlichkeit das Feuer eröffnet. Die Sicherheitslage bei den Ami´s gibt das her.
Und dann erzähle mal einem US-Soldaten, dass er auf deutschen Boden steht und dort keine Befugnisse hat (außer er erklärt das Umfeld zum militärischen Sicherheitsbereich der US-Armee). Der wird das gar nicht verstehen!
Bei den Ami´s ist es ein grundlegendes Problem, dass untere Schargen ausreichend Befugnisse haben, es wird für alles eine Genehmigung des nächsthöheren Vorgesetzten eingeholt. Dieser Weg würde auch im Unglücksfall zu erheblicher Verzögerung bei den Rettungsmassnahmen bedeuten.
Erinnert Euch bloß an den Chinnok-Unfall (britisches Militär) auf der ILA in Hannover/Langenhagen oder dem Rammstein-Unfall.

Ach ja und für den Fall, dass der US-Soldat unberechtigter Weise geschossen hätte, könnte er noch nicht einmal vor einem deutschen Gericht zur Verantwortung gezogen werden.



Gruß

Oliver


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AutorAlex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A392267
Datum20.03.2007 19:5314155 x gelesen
Geschrieben von Oliver KrohKannst Du Dir aber, die hätten mit 100%iger Wahrscheinlichkeit das Feuer eröffnet. Die Sicherheitslage bei den Ami´s gibt das her.

Militärische Objekte - ganz egal von welcher Nation - wird ich niemals unbefugt befahren oder betreten wollen! Was soll denn ein zur Sicherung eingesetzter Soldat machen, wenn jmd. meint, meine Warnung missachten zu müssen?!


"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)

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AutorMax 8G., Braunschweig / Niedersachsen392268
Datum20.03.2007 19:5714208 x gelesen
Hallo,

die Frage ist hier mal wieder inwieweit solch ein Medienbericht die tatsächliche Lage vor Ort wiedergibt oder ob er nicht auch ein wenig dramatisiert. Die Wachen am Tor einer Kaserne sind nunmal bewaffnet und das die nicht jeden aufs Gelände lassen ist wohl auch klar.
Ich glaube übrigens, dass eine öffentliche Feuerwehr auch bei einem Brand auf einem Flughafen oder in einem Industriepark (mit WF) erstmal am Tor gestoppt werden würde.

Max


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen392269
Datum20.03.2007 19:5914113 x gelesen
Geschrieben von Max GrueningIch glaube übrigens, dass eine öffentliche Feuerwehr auch bei einem Brand auf einem Flughafen oder in einem Industriepark (mit WF) erstmal am Tor gestoppt werden würde.

Beim Flughafen glaubst Du richtig.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392270
Datum20.03.2007 20:0014096 x gelesen
Geschrieben von Max GrueningIch glaube übrigens, dass eine öffentliche Feuerwehr auch bei einem Brand auf einem Flughafen oder in einem Industriepark (mit WF) erstmal am Tor gestoppt werden würde.


Und das ganze auch um Feuerwehrs zu schützen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392271
Datum20.03.2007 20:0514117 x gelesen
Es handelt sich um militärisches Gelände und einer darauf befindlichen kritischen Infrastruktur (=Wasserwerk), da kann man das Verhalten der Soldaten (bzw. deren Vorgesetzten, da die Soldaten da sicherlich nicht nur rumstehen weil sie gerade Lust dazu haben) schon nachvollziehen.

Frage mich was die Militärpolizei gemacht hätte, wenn die Rettungskräfte die Strassensperre missachtet hätten.

Vermutlich das gleiche was ein BW-Soldat mit gleichem Auftrag getan hätte:

1. Anrufen
2. Warnen

und wenn nötig

3. Schießen

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW392273
Datum20.03.2007 20:0814295 x gelesen
Geschrieben von Alexander BlasczykEinmal vorweg: Militärische Objekte sind mit Sicherheit immer mit Vorsicht zu genießen! Sie fallen auf jeden Fall in die Gefahrengruppe III nach FwDV 500 bei ABC-Einsätzen. D. h., ein Tätigwerden erfolgt nur zusammen mit einer entsprechend berechtigten und fachkundigen Person.

Dem wage ich zu widersprechen, dazu ist die Bandbreite militärischer Objekte denn doch etwas zu groß. Wenn ich auf einen stinknormalen nicht eingezäunten Wald-Wiesen-Truppenübungsplatz fahre, um einen Flächenbrand zu löschen dann werde ich bestimmt nicht stundenlang auf Diplom-Landwirt oder Förster warten, um ein paar Liter Wasser zu verteilen...

Geschrieben von Alexander BlasczykEin anderer Punkt: Einmal unanhängig von der Rechtsgrundlage, die hier tatsächlich besteht, spricht "Waffengewalt" für ein defensives Vorgehen, oder nicht? ;-)

-Pol zur Einsatzstelle
-Amtshilfeersuchen: Diese Personen behindern mich bei den Rettungsarbeiten, entfernen sie sie und stellen sie die Personalien fest.

Geschrieben von Alexander BlasczykMüssen Einsätze in militärischen Objekten eigentlich vorgeplant werden?

Werden Dir die Gefahrenquellen offengelegt, so daß Du den Einsatz verantwortungsvoll für Dein Personal vorplanen kannst?

Ich bin mir außerordentlich sicher, daß keine deutsche Feuerwehr präzise Listen der in ihren Einzugsgebiet gelagerten ABC-Waffen hatte oder hat.

Darüber hinaus haben die Streitkräfte auch spezifische Verfahren und Anweisungen zur Gefährdungsanalyse, die US-Version kannst Du Dir zum Beispiel in der FM 3-19.30 physical security und der FM3-100.12 risc management in der
Reimer online library betrachten.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392276
Datum20.03.2007 20:1714294 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian BeschEs ist amerikanischer Boden und da können die machen was se wollen.

Nö, iss es nicht. Auch die Amerikaner sind auf "ihrem" Gelände an div. Gesetze und Richtlinien gebunden. Siehe hierzu auch das Nato-Truppenstatut sowie div. deutsche und amerikanische Gesetze.

Geschrieben von Thomas MischkerDie Helfer standen auf deutschem Territorium einer Straßensperre mit schwer bewaffneten US-Militärpolizisten gegenüber.

Die Militärpolizei ist befug bis zum Eintreffen der deutschen Polizei "Sicherungsmaßnahmen" zu ergreifen, mehr nicht! Es sei denn, es liegen ?besondere? milit. Interessen wie zum Beispiel Geheimhaltung vor.

Geschrieben von Mellner JohannMan muss immer sehen, welche (leider) militärischen Ziel hinter dieser Sperre stehen und ob das Militär nicht in der Lage ist aus eigenen mittel den Unfall zu bearbeiten. Wenn ich richtig weiß, gibt es auch bei der Bundeswehr eine Feuerwehr.

Da der Flugplatz seit Jahren nicht mehr existiert versorgt das besagte Wasserwerk nur noch das Housingarea. Ob der Schießstand des Gunclubs noch dazugehört...keine Ahnung. Ich bin mir nicht ganz sicher ob in Sembach noch eine US-Feuerwehr besteht. Die nächste Einheit käme dann aus Kaiserslautern.

Geschrieben von Stefan WrageFrage mich was die Militärpolizei gemacht hätte, wenn die Rettungskräfte die Straßensperre missachtet hätten.

Man ist zurzeit etwas nervös in Militärkreisen. Ich wäre da sehr vorsichtig!
Wenn da eine Heissdüse bei der MP dabei ist gibt es hässliche Löcher.

Geschrieben von Andreas VölckerEs ist auch bekannt, das die Amis sehr sensibel mit dem Thema "Fremde" umgehen. Allerdings find ich die Zeile sehr Interessant "schwer bewaffnet Militärpolizisten".

Hüstel...Vor ein paar Jahren hätte es Dir in der Gegend um den Flugplatz Sembach und auch in Ramstein ebenfalls im Mun-Depot Kriegsfeld bei einem Spaziergang passieren können, das Du ganz plötzlich und ohne Vorwarnung mitten in Amerika landest. Also nix mit hoher Sicherheit.
Leider sind unsere amerikanischen Freunde wegen diverser Kriege im Moment mehr als nur Ängstlich.

Unter schwer bewaffnet verstehen die meisten Reporter alles was mehr als ein Schlagstock ist ;-)

Geschrieben von Oliver KrohKannst Du Dir aber, die hätten mit 100%iger Wahrscheinlichkeit das Feuer eröffnet.

Zustimmung. Wie sieht das beschießen von Fahrzeugen ziviler Hilfsdienste eigentlich unter Berücksichtigung der Genfer Konvention aus?

Geschrieben von Oliver KrohAch ja und für den Fall, dass der US-Soldat unberechtigter Weise geschossen hätte, könnte er noch nicht einmal vor einem deutschen Gericht zur Verantwortung gezogen werden.

Es sind ja schon genug US-Soldaten die nach deutschem Recht straffällig geworden sind "einfach" wieder nach Hause versetzt worden. Vor ein paar Jahren wurde ein US-Soldat auf deutschem Boden durch ein US-Militärgericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde dann in den USA vollstreckt. Ob das heute noch so möglich ist?

Geschrieben von Josef MäschleIch bin mir außerordentlich sicher, dass keine deutsche Feuerwehr präzise Listen der in ihren Einzugsgebiet gelagerten ABC-Waffen hatte oder hat.

Aber, aber, auf deutschem Boden lagern keine ABC-Waffen. Diese werden nur "über" deutsches Hoheitsgebiet geflogen ;-)

Bei einem solchen Vorkommnis sollte man unbedingt den Kontakt zum amerikanischen Standortältesten suchen und für die Zukunft das weitere vorgehen absprechen. Hilfreich ist es auch die entsprechenden deutschen Behörden einzuschalten.
Auch der MP-Soldat vor Ort hat in einem gewissen Rahmen Entscheidungsgewalt, hätten die Soldaten mitgedacht?auf jedem Fall eine schlechte Werbung.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392278
Datum20.03.2007 20:2414104 x gelesen
Es sei denn, es liegen „besondere“ milit. Interessen wie zum Beispiel Geheimhaltung vor.

Wasserwerk = kritische Infrastruktur

Wie sieht das beschießen von Fahrzeugen ziviler Hilfsdienste eigentlich unter Berücksichtigung der Genfer Konvention aus?

Greift hier nicht.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW392280
Datum20.03.2007 20:2714169 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander BlasczykEinmal vorweg: Militärische Objekte sind mit Sicherheit immer mit Vorsicht zu genießen! Sie fallen auf jeden Fall in die Gefahrengruppe III nach FwDV 500 bei ABC-Einsätzen. D. h., ein Tätigwerden erfolgt nur zusammen mit einer entsprechend berechtigten und fachkundigen Person.

Eine normale Kaserne ist genauso schlimm, wie jeder Industrie/Gewerbebetrieb. Die Menge der gelagerten Munition ist sehr gering und es wird nur Munition für Handwaffen gelagert.

Anders sieht das auf Flugplätzen, Depots und auf Truppenübungsplätzen aus. Und natürlich beim Transport zwischen diesen Stellen. Aber dort gibt es Bundeswehrfeuerwehren.

Geschrieben von Josef MäschleWenn ich auf einen stinknormalen nicht eingezäunten Wald-Wiesen-Truppenübungsplatz fahre, um einen Flächenbrand zu löschen dann werde ich bestimmt nicht stundenlang auf Diplom-Landwirt oder Förster warten, um ein paar Liter Wasser zu verteilen...

Vorsicht Josef, nicht die Begriffe durcheinander werfen. Sonst löst du eine wilde Diskussion aus. ;-)

Du meinst sicher Standortübungsplätze, da gebe ich dir Recht.
Aber Truppenübungsplätze ist eine andere Sache und ohne jemanden von der Kommandantur würde ich dort nicht tätig werden. Und dort gibt es auch bis jetzt überall eine Bundeswehrfeuerwehr. Und das ist auch gut so.

Und der Fachmann ist da für mich der Feuerwerker. Und gerade bei einigen Truppenübungsplätzen die vorher von NVA und Co genutzt wurden, wäre ich sehr vorsichtig.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392281
Datum20.03.2007 20:3114085 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc DickeyWasserwerk = kritische Infrastruktur

Wenn das jenes Wasserwerk ist, dass ich kenne, da ist das zivile deutsche Wasserwerk das für meinen Bereich zuständig ist besser gesichert.

Aber mal davon ab, wenn man die Feuerwehr nicht auf das Gelände lassen will, warum hat man sie dann alarmiert?
Kann es sein, das der MP vor Ort etwas überreagiert hat? Soll ja auch vorkommen. US-Soldaten sind da etwas...unselbstständig und neigen nicht unbedingt dazu eigenverantwortlich zu handeln. Befehl ist Befehl.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392283
Datum20.03.2007 20:5114121 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Max GrueningDie Wachen am Tor einer Kaserne sind nunmal bewaffnet und das die nicht jeden aufs Gelände lassen ist wohl auch klar.

... zumal wenn dies eine Bundeswehrliegenschaft ist (und ich gehe mal davon aus - ohne in Gesetzen zu wühlen - dass die Liegenschaften der Stationierungsstreitkräfte denen gleichsetzt sind) überhaupt keine originäre Zuständigkeit der kommunalen Fw besteht.
Also: Tätigkeit der kommunalen Feuerwehr nur im Rahmen der Amtshilfe ... und die muss erst mal ein Befugter anfordern (der dann wohl auch dafür sorgt, dass die besagte Feuerwehr Zutritt erhält).

Gruss
Gerhard


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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz392284
Datum20.03.2007 20:5414067 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDa der Flugplatz seit Jahren nicht mehr existiert versorgt das besagte Wasserwerk nur noch das Housingarea. Ob der Schießstand des Gunclubs noch dazugehört...keine Ahnung. Ich bin mir nicht ganz sicher ob in Sembach noch eine US-Feuerwehr besteht.Scheint auch laut wikipedia nicht mehr viel los zu sein...

Die Amis haben derzeit wohl einiges an "Muffe", wenn sie IMHO bei einer nicht unbedingt brisanten militärischen Einrichtung so ein Fass aufmachen und hinter deutschen Hilfskräften Attentäter/Spioniere oder sonstwas vermuten.

Weitere/ genauere Informationen zu dem Fall wären sicherlich nicht schlecht. :-)


Gruß
Thomas


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392285
Datum20.03.2007 21:0014140 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... zumal wenn dies eine Bundeswehrliegenschaft ist (und ich gehe mal davon aus - ohne in Gesetzen zu wühlen - dass die Liegenschaften der Stationierungsstreitkräfte denen gleichsetzt sind) überhaupt keine originäre Zuständigkeit der kommunalen Fw besteht.

Wer den sonst? die Selbstschutzgruppen ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392287
Datum20.03.2007 21:0414204 x gelesen
Wer den sonst? die Selbstschutzgruppen ?

Entweder die oder auch evtl. vorhandene BW-Feuerwehren.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392289
Datum20.03.2007 21:0714199 x gelesen
MH, Mühlhausen TH (in deiner Nähe) wo ich (gerne) stationiert war ist weit und breit keine BwFw und die Selbsthilfegruppen..

da bleibt ausschliesslich die ÖR Feuerwehr


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392290
Datum20.03.2007 21:1014155 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschWer den sonst? die Selbstschutzgruppen ?

... rein rechtlich die Behörde (hier: Bw) selbst, weil Landesrecht (bei uns hier: HBKG) auf Bundesliegenschaften keine direkte Gültigkeit hat (z.B. Landesbauordnung gilt dort auch nicht (direkt), VB erfolgt durch Bund selbst...) ...

... wenn diese personell oder materiell nicht in der Lage ist die Lage zu beherschen (dürfte ohne Standortfeuerwehr wohl i.d.R. der Fall sein): Amtshilfe bei der kom. Fw anfordern ... kann aber eben nicht erzwungen werden.

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392291
Datum20.03.2007 21:1014106 x gelesen
MH, Mühlhausen TH (in deiner Nähe) wo ich (gerne) stationiert war ist weit und breit keine BwFw und die Selbsthilfegruppen..

Da hatte ich es an einem HFlg-Standort etwas besser...


da bleibt ausschliesslich die ÖR Feuerwehr

Jo, die ist aber halt nicht primär zuständig. Wird aber vermutlich in vielen Fällen hinzugezogen werden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392304
Datum20.03.2007 22:3114242 x gelesen
Hallo,

ich verstehe das ganze Problem nicht.

Wenn ich zu diesem Einsatz gerufen werde, hat weder die Feuerwehr noch die MP ein Problem. Es ist doch Aufgabe der ILS oder der Polizei diese Probleme zu regeln. Sollte das nicht klappen, hat man bereits im Vorfeld etwas falsch gemacht.

Als mir vor Jahren die Einfahrt zum damaligen US-Hospital verweigert wurde, habe ich den Patient an der Pforte abgelegt. Eine Schicht später sorgte ein Verbindungsoffizier dafür, dass dies nie wieder vorkam.

Auch nahm ich mit schmunzeln zur Kenntnis, dass im EU-Hauptquartier Europa-Mitte im Führungsbunker erst von uns weiterreanimiert wurde, nachdem der Lauf der Maschinenpistole an die Decke zeigte und meine persönliche Angaben keine Rolle spielten, weil ich diese nur mit den persönlichen Daten des MP-Kollegen austauschen wollte.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392310
Datum20.03.2007 22:5414126 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldAber, aber, auf deutschem Boden lagern keine ABC-Waffen

Aber ganz sicher tun sie das. A-Waffen mit ziemlicher Sicherheit in Ramstein und sehr wahrscheinlich auch in Büchel.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz392316
Datum20.03.2007 23:2514118 x gelesen
Hallo,

kann das irgendwie nicht ganz nach vollziehen, Sembach ist eine ehemalige US Airbase, vorhanden ist dort noch de Housing, und eine Wache des US Air Force Fire Department, mit mindestens 2 Pumper und Rescue Fire Truck, die dann im Einsatzfall, von dem Haz Mat Team aus Ramstein, bzw. von der Wache 5 Vogelweh unterstützt werden. Eigentlich hat es noch nie Probleme gegeben, dass Deutsche Feuerwehren auf US Stützpunkte gelangen. Werde mal sehen, ob ich von betroffenen genaueres erfahre, und dann hier berichten.

Alles andere sind Spekulationen und führen zu nichts, außer zu einer Diskussion, die von Vermutungen und Halbwahrheiten gestützt wird.


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

-------------------------------------------------

Feuerwehr Zweibrücken

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AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen392323
Datum21.03.2007 00:0514095 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam Beim Flughafen glaubst Du richtig.

Reine Interessensfrage: Und was passiert dann? Müssen alle erstmal ihre Reisepässe vorzeigen und sich durchleuchten lassen, während das TLF mit dem Metalldetektor bearbeitet wird? :p

Nee, ernsthaft, würde mich wirklich mal interessieren.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW392328
Datum21.03.2007 00:1514131 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Andreas Bräutigam---
"Ich glaube übrigens, dass eine öffentliche Feuerwehr auch bei einem Brand auf einem Flughafen oder in einem Industriepark (mit WF) erstmal am Tor gestoppt werden würde. "

Beim Flughafen glaubst Du richtig.


meinst du rechtlich oder physikalisch?

Im ersten Fall würde mich dann die Rechtsgrundlage interessieren; insbesondere wenn die Bedingung in der Klammer nicht zutrifft.

Gruß,
Henning


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AutorAlex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A392330
Datum21.03.2007 00:1914102 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleGeschrieben von Alexander BlasczykEin anderer Punkt: Einmal unanhängig von der Rechtsgrundlage, die hier tatsächlich besteht, spricht "Waffengewalt" für ein defensives Vorgehen, oder nicht? ;-)

-Pol zur Einsatzstelle
-Amtshilfeersuchen: Diese Personen behindern mich bei den Rettungsarbeiten, entfernen sie sie und stellen sie die Personalien fest.


Täum weiter. Die POL wird nichts machen. Ich hatte schon ganz andere Lagen miterlebt, wo die vor Ort gekniffen haben :-) *lach* - im Ernst ... das ist absolut unrealistisch.

Eine andere Sache, wieso wollen hier eigentlich verschiedene Leute gegen den Willen der "Hausherren" unbedingt auf Teufel komm raus zum Einsatz vorgehen? Das ist unverantwortlich für einen Einsatzleiter!


"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392335
Datum21.03.2007 00:2714100 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Henning KochIm ersten Fall würde mich dann die Rechtsgrundlage interessieren; insbesondere wenn die Bedingung in der Klammer nicht zutrifft.


Vermutlich Luftsicherheitsgesetz, § 8 Abs. 1 Nr. 5


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorMari8us 8F. 8J., Koblenz / Rheinland-Pfalz392339
Datum21.03.2007 01:5414153 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldAber, aber, auf deutschem Boden lagern keine ABC-Waffen. Diese werden nur "über" deutsches Hoheitsgebiet geflogen ;-)

Ironie? Wenn ja - habe verstanden, wenn nein - Militärflugplatz Büchel...


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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW392340
Datum21.03.2007 06:3714173 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Andre KochReine Interessensfrage: Und was passiert dann?

Kommt auf den Sicherheitsbereich an. Ich kenn es von Spangdahlem z.B. so, das die MP einen Begleitung und und bewegen ohne MP auf dem Gelände verboten ist. Und das war vor 9/11.

Manche Bereiche dürfen von Zivilisten einfach nicht betreten werden.

Gruß
Christian


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... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorUdo 8Hel8mut8 H.8, Ruppichteroth / NRW392342
Datum21.03.2007 07:5014100 x gelesen
Die Streitkräfte haben das Areal, wo das Schadenobjekt war, sicherlich zu einem militärischen Sicherheitsbereich erklärt. In einem militärischen Sicherheitsbereich besteht auch für Hoheitsträger wie Polizei, Feuerwehr etc. das Betretungsverbot. Die Wachen der Streitkräfte sind in der Regel aber dazu angehalten im Rahmen der Amtshilfe die Hoheitsträger zu unterstützen.
Allerdings sind militärische Sicherheitsbereiche öffentlich als solche kenntlich zu machen. Schilder, Trassierungen oder durch Posten.


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen392346
Datum21.03.2007 09:2214194 x gelesen
Bei den amerikanischen liegenschaften dürfte es sich ähnlich verhallten. So fährt die Feuerwehr der Army-Airbase Wiesbaden etwa bis zu den "Außenstandorten" in Dexheim usw. wenn es sein muss. In die Housing-Areas fahren auch die Wiesbadener Feuerwehren und der öffentliche RD.

In Zeiten starker Bewachung nach 2001 war es auch in den Wohngebieten häufig so, dass man zunächst an Checkpoints angehalten wurde, man hat mal kurz ins Auto geschaut und wahrscheinlich auch mal geprüft, ob das nun auch wirklich der "echte" RTW ist. Dieses Vorgehen war aber zuvor kommuniziert worden und man musste wohl oder übel damit leben.

Wenn man jetzt in dem aktuellen Fall mal fragt was da vielleicht schief gegangen sein kann dann vielleicht zu allererst die Absprache. Ich weiß jetzt nicht wie weit es von Keiserslautern bis dorthin ist, könnte mir aber vorstellen das man für solche Fälle einen Plan hatte - wenn dann jemand davon überrascht wird wäre es vielleicht gut gewesen mal im Vorfeld darüber zu reden.

Zudem ist zu fragen um welche Art von Liegenschaft es sich da handelte. Der Flugplatz an sich ist ja schon länger Gewerbegebiet.

Gruß, Matthias


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP392347
Datum21.03.2007 10:0414442 x gelesen
Die werden im Fall von Büchel auch nicht "über" deutsches Hoheitsgebiet geflogen sondern von deutschen Tornados ins Ziel geflogen.
Wobei in dem Fall der Brandschutz in den Händen der Flugplatzfeuerwehr liegt. Natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem US-Wachpersonal.


ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392353
Datum21.03.2007 10:4514094 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marius F. JakobIronie? Wenn ja - habe verstanden, wenn nein - Militärflugplatz Büchel...

Bitte beachten: Aber, aber..... und den ;-)

Damit ist doch alles klärchen ;-)

Wir wollen doch nicht das friedensbewegte Gutmenschen wieder die Flugplätze belagern und sich unsere Politiker irgendwelche Märchen ausdenken müssen, oder ?

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz392373
Datum21.03.2007 12:0614064 x gelesen
Hallo,
hier und hier (2 Artikel) gibt es noch ein paar Infos. bei letzterem Link ist leider eine Anmeldung nötig um den vollständigen Artikel zu lesen. :-(

Gruß
Thomas


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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz392383
Datum21.03.2007 13:0814176 x gelesen
Noch eine Info...

Sembach-Kreis Kaiserslautern
US-Militär weist Vorwürfe zurück
Die amerikanischen Behörden rechtfertigen ihr Verhalten vom vergangenen Montag. Nach einem Chlorgasunfall im amerikanischen Wasserwerk in Sembach war deutschen Rettungskräften der Zugang zum Wasserwerk und den umliegenden Straßen verwehrt worden. Die Pressesprecherin des Flugplatzes Ramstein hat den Vorwurf des Einsatzleiters der Feuerwehr zurückgewiesen, dies sei mit vorgehaltener Waffe geschehen.

Quelle: SWR Klick

Gruß
Thomas


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AutorFran8k L8., Düsseldorf / NRW392388
Datum21.03.2007 13:2614133 x gelesen
Ich versteh auch das Problem nicht, wäre doch einfach zu lösen gewesen. Einfach Amtshilfe bei der Polizei oder der Bundeswehr anfordern, notfalls alle Amis erschießen lassen und dann hat man freien Zugang zum löschen oder retten oder sonstwas nötig zu tun ist.

So würden es die Amis ja wohl auch machen wenn wir in einer deutschen Kaserne in Amerika die amerikanische Feuerwehr beim Einsatz bedrohen würden.

In diesem Sinne, mit besten ironischen Grüßen


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz392389
Datum21.03.2007 13:3414110 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas MischkerDie Pressesprecherin des Flugplatzes Ramstein hat den Vorwurf des Einsatzleiters der Feuerwehr zurückgewiesen, dies sei mit vorgehaltener Waffe geschehen.

Ja was denn nun?

Ein weiteres Mysterium im täglichen Umgang mit verbündeten Streitkräften.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.392429
Datum21.03.2007 19:0214283 x gelesen
Hi,

wir leben direkt am größten Truppenübungsplatz in Europa (Truppenübungsplatz Grafenwöhr). Im "Südlager" (= Kasernenstadt der US Army mit KHS, drei Schulen usw.) leben / arbeiten bis zu 14.000 US Angehörige (Soldaten / Angehörige). Im Stützpunkt gibt es eine eigene Feuerwehr, die freiwilligen Wehren unserer Gemeinde kommen in diesem Bereich nur selten zum Einsatz. Wenn wir mit dem RTW "ins Lager" müssen, fahren wir mit SoSi an das Gate und werden durch gewunken, manchmal gibt es einen Einweiser (MP), manchmal nicht. Als HvO bin ich auch schon mit meinem privaten PKW rein gefahren, ging ohne Probleme. Bei einer Großübung im letzten Jahr wurde betont, dass bei Großschadensereignissen auf US Stützpunkten grundsätzlich der (deutsche) ÖEL die Gesamteinsatzleitung übernimmt (Quelle dazu ist mir leider derzeit nicht bekannt). Ich hab vor ein paar Wochen bei der dortigen US Feuerwehr einen Tag Ausbildung gehalten, zu bestimmten "Beispielen" konnte keiner die genaue rechtliche Situation in Bezug auf Hoheitsrecht und dergleichen darlegen. Bei RD Einsätzen kommt die deutsche Polizei nur selten dazu. Auch Fälle für die Kripo werden häufig nur durch die CID ("Kripo" der US Army) allein bearbeitet


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorT M.8, kriegsfeld / Rheinland pfalz393836
Datum29.03.2007 22:1014195 x gelesen
hallo erstmal moechte ich mitteilen das bei der amerikanischen feuerwehr auch deutsche kraefte arbeiten. Die zum teil die ausbildung werkfeuerwehrmann ,berufsfeuerwehrmann und auch bei einer FF taetig sind.
ich selbst arbeite auch bei der US Feuerwehr.
Da es sich um US liegendschaft handelt ,haben die Streitkraefte das sagen ohne wenn und aber.
Jeder der nicht den ausbildungsstand und die Vorgehensweise der US kollegen kennt, kann meiner meinung nach keine aussage ueber diese treffen.Auch die Polizeikraefte haben ihre anweisungen wie sie vorzugehen haben .
Sicherheit steht an erster STELLE.


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds393848
Datum29.03.2007 22:3814085 x gelesen
Hmmm, bei dieser Meldung fehlt mir leider der Zusammenhang, inwieweit und wo die MP die Rettungsarbeiten behindert hat.

Aber vielleicht mal folgende Geschichte.
Ich bin Funkamateur und wir hatten lange ein internationales Feuerwehrnetz, in dem sich FA aus aller Welt trafen.

Da erzählte mir ein amerikanischer Kollege, dass im "Yellowstone-Feuer" eine Fahrzeug-Besatzung vom lokalen Sheriff festgenommen wurde, weil sie zwecks Brandbekämpfung querbeet fuhren.

Nun ist in diesem Naturschutzgebiet das Verlassen der Straße unter normalen Umständen strikt verboten - und da hielt er sich dran.

Dass die nur Feuer ausmachen wollten, das interessierte den eifrigen Gesetzeshüter dabei nicht, Gesetz ist Gesetz..

Aber so etwas kann auch bei uns passieren: Schon lange her, dass ein VU unmittelbar vor dem Kasernentor einer britischen Kaserne in Hannover auf dem Gehweg (außerhalb der britischen Liegenschaften) passierte und uns ein englischer Offizier von dannen jagen wollte.


Das war nun gar nichts, den hat die deutsche Polizei erst einmal kräftig auf den Pott gesetzt!

Gruß
Klaus


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.393876
Datum30.03.2007 00:0414101 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Thomas MandlerDa es sich um US liegendschaft handelt ,haben die Streitkraefte das sagen ohne wenn und aber.
Wie ich schon geschrieben hatte, laut US Behörden übernehmen bei Großschadenslagen auf US Stützpunkten die deutschen Behörden die Einsatzleitung. Bei einer Großübung bei uns im Letzten Jahr war das auch der Fall. Bei dem angesprochenen Einsatz handelte es sich wohl um keine "Großschadenslage", dennoch kann man IMHO nicht davon sprechen, dass die US Streitkräfte immer das Sagen haben.

Bist Du Dir sicher, dass die US Behörden auf "Deinem Stützpunkt" das Hoheitsrecht haben?


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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