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Thema | Kann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Heik8o W8., Bliestorf / Schleswig-Holstein | 393347 | |||
Datum | 27.03.2007 10:05 | 10109 x gelesen | |||
Hi Leute, ich habe da mal eine Frage? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen?! Kann man beide Ämter in der gleichen Wehr bekleiden? Stellv. Wehrführer und gleichzeitig Gruppenführer? Davon mal abgesehen, dass es taktisch nicht gerade viel Wert hat. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Schön wäre auch irgendeine Quelle zum Nachlesen. Gruß Heiko | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 393349 | |||
Datum | 27.03.2007 10:11 | 8552 x gelesen | |||
Hallo, mich wundert diese Frage, aber vielleicht ist das in anderen Bundesländern ja anders. Gruppenführer -> eine taktische Funktion im Einsatz (st.) Wehrführer -> eine eher verwaltungstechnische Funktion in Brandenburg ist die taktische Funktion Voraussetzung für die Funktion eines (st.)Wehrführers. Janek | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 393351 | |||
Datum | 27.03.2007 10:16 | 8597 x gelesen | |||
Geschrieben von Janek Struwein Brandenburg ist die taktische Funktion Voraussetzung für die Funktion eines (st.)Wehrführers. Ebenso in BY. GF ist Mindestqualifikation erforderlich um Kdt. bzw. stv Kdt. werden zu können. Bei entsprechend großer Wehr ist sogar ZF erforderlich. Gruß Peter | |||||
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Autor | Heik8o W8., Bliestorf / Schleswig-Holstein | 393352 | |||
Datum | 27.03.2007 10:19 | 8508 x gelesen | |||
Bei uns bekeleidet er das Amt des Zugführers bzw. hat ja das Ganze an der Einsatzstelle. Wäre ja Quatsch wenn er an der Einsatzstelle Einsatzleiter, Zugführer und Gruppenführer ist. Das er die taktische Ausbildung haben muß, ist klar. Mir geht es hauptsächlich um die taktische Situation. | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 393353 | |||
Datum | 27.03.2007 10:20 | 8521 x gelesen | |||
Hallo, Ortswehrführer --> Gruppenführer Ortswehrführer mit Zugstärke --> Zugführer Wehrführer --> Führer von Verbänden für den/die stellvertreter sollte gleiches gelten... Janek | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 393354 | |||
Datum | 27.03.2007 10:24 | 8463 x gelesen | |||
Kann man beide Ämter in der gleichen Wehr bekleiden? Stellv. Wehrführer und gleichzeitig Gruppenführer? Kommt vermutlich darauf an was eure kommunale Satzung hergibt. Welche Aufgaben haben denn die Inhaber dieser beiden Funktionen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 393356 | |||
Datum | 27.03.2007 10:48 | 8416 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Heiko Wulf Mir geht es hauptsächlich um die taktische Situation. Dazu haben doch hier schon einige geschrieben. Ein Wehrführer hat mit dem Gruppenführer aus taktischer Sicht nichts gemeinsam. Es ist IMHO also vollkommen unerheblich wie ihr das Regelt, weil der Wehrführer im Einsatzfall nicht automatisch GF sein muß? Ich denke mal ihr habt mehr als nur einen GF, oder? Oder meinst Du jetzt die Konstellation das ihr Eure "Hierarchiestruktur" nach Wehrführer, stellv. WF, ZF, GF, usw. aufgeteilt habt und es nicht um den Einsatz geht? Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 393357 | |||
Datum | 27.03.2007 10:50 | 8509 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heiko Wulf Bei uns bekeleidet er das Amt des Zugführers bzw. hat ja das Ganze an der Einsatzstelle. Wäre ja Quatsch wenn er an der Einsatzstelle Einsatzleiter, Zugführer und Gruppenführer ist. Das er die taktische Ausbildung haben muß, ist klar. Mir geht es hauptsächlich um die taktische Situation. Du sprichst also vom Einsatzfall? Da ist es mir persönlich ziemlich egal, welches "Amt" der zuständige Einsatzleiter bekleidet, wenn er die entsprechende Ausbildung dazu hat. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Altlandsberg, z.Z. Lübeck / Brandenburg | 393362 | |||
Datum | 27.03.2007 11:18 | 8600 x gelesen | |||
Hallo Heiko, da Du aus Schleswig-Holstein kommst werde ich versuchen, die Frage auch Beispiel von Lübeck regional bezogen zu beantworten. In der Wehr wird ein Wehrvorstand gewählt, welcher sich aus Wehrführung, stellv. Wehrführung, Gruppenführung und noch anderen Funktionen zusammensetzt (Schriftführung, Kassenführung etc.). Das hat jedoch alles nichts mit einem Verein zutun, wie Außenstehende vielleicht vermuten würden. Für den Einsatz hat diese Stellung wenig Bedeutung. Jedoch werden taktische Positionen wie Gruppenführer in Einsätzen erst durch gewählte Personen des Vorstandes besetzt. Sollten diese nicht vor Ort sein, so nehmen andere entsprechend ausgebildete Kräfte diese Position ein. Nun zu deiner Ausgangsfrage: Ich beziehe deine Frage auf die Tätigkeit im Wehrvorstand. Für alle anderen Sachverhalte macht es keinen Sinn (siehe oben und andere Beiträge). Du würdest quasi zwei Positionen innerhalb des Vorstandes besetzten. Ich habe in der Satzung der freiwilligen Feuerwehr Lübeck keine Passage gefunden, die es verbietet. Mit der Wahl zur Wehrführung hast Du jedoch andere administrative Aufgaben als ein Gruppenführer. Mir stellt sich eher die Frage nach dem Sinn, beide Funktionen zu bekleiden. Gruß Christian | |||||
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Autor | Jens8 H.8, Bernsdorf / Sachsen | 393365 | |||
Datum | 27.03.2007 11:28 | 8498 x gelesen | |||
Um in einer Feuerwehr die Leiterfunktion ausüben zu dürfen ,müssen ja Lehrgangsabschlüsse nachgewiesen werden,Grupenführer bzw Zugführer und Leiter FF.Letzteres ist aber eine reine Verwaltungsfunktion hat also beim Einsatz nichts zu bedeuten. Selbstverstandlich kann also der Wehrleiter im Einsatzfall Gruppen- bzw. Zugführer sein. | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 393366 | |||
Datum | 27.03.2007 11:33 | 8492 x gelesen | |||
Hallo, ich denke "wir" als Außenstehende können da nicht so recht mitreden. In Brandenburg, Sachsen,... wird die Struktur der FF durch das Brandschutzgesetz bestimmt. In anderen Ländern kommen dann noch regionale/örtlicher Satzungen hinzu. Deshal sollte Christians antwort es wohl am Besten treffen... Janek | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 393368 | |||
Datum | 27.03.2007 12:00 | 8545 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Jens Härtwig ... und Leiter FF.Letzteres ist aber eine reine Verwaltungsfunktion hat also beim Einsatz nichts zu bedeuten. Nö. In den meisten Bundesländern ist der Leiter der Feuerwehr kraft Amtes der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter. Es ist nicht unproblematisch, wenn der Chef selbst dann wieder eine nachgeordnete Funktion ausübt. Es kann (muss nicht!) zu Problemen bei dem Unterstellungsverhältnis geben, weil man dem Chef schlecht vorschreiben kann, was er zu tun hat, insbesondere wenn er anderer Ansicht ist. Spätestens dann bricht die Organisationsstruktur an der Einsatzstelle. Dann lieber als Chef am Rande stehen bleiben und die vorhandene Führungsstruktur beobachten und mit Rat zur Seite stehen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 393389 | |||
Datum | 27.03.2007 15:55 | 8430 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christian Markhoff Mir stellt sich eher die Frage nach dem Sinn, beide Funktionen zu bekleiden. Sinn ergibt es grundsätzlich nicht. Allerdings kenne ich ähnliche Fälle, die Aufgrund von Wahlperioden zu solchen Konstellationen führen. D.h. es gibt aufgrund von Rücktritten o.ä. neu zu besetzende Funktionen, bevor die eigentliche Wahlperiode beendet ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei Heiko ein gewählter GF bis zum Ende der Wahlperiode den Posten des stellv. WF mit "ausfüllen" soll. Bei der nächsten regulären Wahl rückt ein neuer GF nach ... oder so ähnlich. ;-) M.E. spricht nichts dagegen... MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 393410 | |||
Datum | 27.03.2007 19:15 | 8464 x gelesen | |||
Moin Janek, das ist dann in Brandenburg so. In Schleswig-Holstein sieht das anders aus. Ortswehrführer in Orten bis 1000 EW: Gruppenführung Ortswehrführer (1001-5000 EW): Zugführung Ortswehrführer (5001-20000 EW): Zugführung + Führung von Verbänden Ortswehrführer (>20000 EW): Zugführung, Führung von Verbänden + Gemeindewehrführung Gemeindewehrführer (-1000 EW): Zugführung + Gemeindewehrführung Gemeindewehrführer (>1000 EW): Zugführung, Führung von Verbänden + Gemeindewehrführung Amtswehrführer: Zugführung, Führung von Verbänden + Gemeindewehrführung Siehe: Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung) MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Kressberg / BW | 393423 | |||
Datum | 27.03.2007 21:41 | 8485 x gelesen | |||
Also bei uns in der Wehr ist es so, dass im Einsatzfall der Gruppenführer seine Gruppe "befehligt", und der (Stellv) Kommandant kommandant die Einsatzleitung hat. D.H. er gibt den eizelnen Gurppenführern Anweisungen und diese leiten diese an ihre Gruppe weiter. Bei uns muss jeder, so weit ich weiß, der (stellv) ABT Kommandant werden will, ist mindestens Gruppenführer sein. Bei der Gesammtwehr muss er Mindestens Zugführer sein. Wie gesagt ich bin mir da nicht sicher, aber dass dürfte stimmen. Mit Kammeradschaftlichen Grüßen Christian ___________________________________________________________________________________________ Das ist meine Eigene Meinung | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 393430 | |||
Datum | 27.03.2007 21:59 | 8484 x gelesen | |||
Hallo Janek vielleicht zum Verständnis für andere Bundesländer mit anderen Brandschutzgesetzgebungen. Im Land Brandenburg hat jeder Landkreis mehrere Träger des örtlichen Brandschutzes (Ämter, amtsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte) dem jeweils der Wehrführer vorsteht und als Dienststellung Amtswehrführer, Gemeindewehrführer bzw. Stadtwehrführer bekleidet. Voraussetzung für dieses Amt im Land Brandenburg ist der FV (Leiter einer Feuerwehr) und FVI (Führer von Verbänden) Seine Aufgaben sind die verwaltungsorientierte Leitung der Wehr und im Großschadensfall, welches der Landkreis festlegt, kann er die Führung seines Verbandes (also mehrere Züge aus seiner Wehr) übernehmen. Jede Wehr besteht aus mehreren Ortsfeuerwehren die unterteilt werden in: Ortsfeuerwehren ohne Zugstärke - dem steht ein Ortswehrführer mit Gruppenführerausbildung vor Ortsfeuerwehren mit Zugstärke - dem steht ein Ortswehrführer mit Zugführerausbildung vor MkG Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Groitzsch / sachsen | 395785 | |||
Datum | 06.04.2007 13:40 | 8435 x gelesen | |||
In Sachsen bzw. LK Leipziger Land sieht da so aus: Alle Wehrleiter sowie Stellv. -> Zugführer selbst Ortsfeuerwehren obwaohl dieses Fraglich ist. Stadtwehrleiter sowie Stellv. -> Verbandsführer Bei uns ist es auch üblich das der Wehrleiter auch mal den GF macht. MKG M. Köhler Feuerwehr Groitzsch | |||||
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