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Thema | Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter des Trägers ? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 393591 | |||
Datum | 28.03.2007 21:41 | 5262 x gelesen | |||
Das ist eine Interessante Frage, daher habe ich mal einen eigenen Thread erstellt. Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? Muß die Kommune, Verbandsgemeinde,Stadt usw. als Träger der Feuerwehr ihre Mirarbeiter gamäß dieser Verordnung schützen? | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 393597 | |||
Datum | 28.03.2007 22:16 | 3978 x gelesen | |||
Geschrieben von Carmen FuchsSind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? GUV V A1, siehe §2 Abs. 1: >>Allgemeine Anforderungen § 2. (1) Der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsun- fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Er hat insbesondere Einrichtungen bereitzustellen und Anordnungen zu treffen, die den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift, den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungs- vorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechni- schen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. << Unter die letzteren Begrifflichkeiten würde ich die BetrSichV durchaus einordnen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 393598 | |||
Datum | 28.03.2007 22:24 | 3936 x gelesen | |||
Der Bundesverband der Unfallkassen schreibt: klick Demnach gilt wohl nicht die BetrSichV. Und der Träger ist nicht Arbeitsgerber im Sinne der BetrSichV. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 393603 | |||
Datum | 28.03.2007 22:58 | 3992 x gelesen | |||
Hallo Carmen , Hallo Forum, Geschrieben von Carmen Fuchs Das ist eine Interessante Frage, daher habe ich mal einen eigenen Thread erstellt. Gegenfrage: Ist dies überhaupt relevant? Oder Warum muss Hauptamtliches Personal besser geschützt sein wie ehrenamtliches? Beim Schutz unserer Kräfte, darf es nach meiner Meinung, keinen unterschied über den Status der FWA geben. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 393633 | |||
Datum | 29.03.2007 06:47 | 3978 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerGeschrieben von Carmen Fuchs Ja, weil die BetrSichV in einigen Dingen den wesentlich älteren BGVen / GUVen widerspricht
Das sollte so sein. Gibt es aber, so lange die FUKen die BetrSichV nicht als geltend für die ehrenamtlichen Mitglieder anerkennt. Es sind keine wesentlichen Dinge, die anders sind, aber bei regelmäßigen Überprüfungen von Arbeitsmitteln kommt es schon zu Differenzen, vor allem, was die Qualifikation der Prüfer anbelangt. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 393651 | |||
Datum | 29.03.2007 09:53 | 4035 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Carmen Fuchs Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? Die BetrSichV kennt keine Mitarbeiter, sondern nur Beschäftigte. Freiwillige Feuerwehrangehörige sind keine Beschäftigten i.S. der BetrSichV. Zumindest ist das für mich die logische Konsequenz. da sie auch keine Beschäftigten i.S. des ArbSchG sind, letzteres hat der damalige BAGUV mal Mitte der neunziger Jahre klären lassen. Geschrieben von Carmen Fuchs Muß die Kommune, Verbandsgemeinde,Stadt usw. als Träger der Feuerwehr ihre Mirarbeiter gamäß dieser Verordnung schützen? Ja. GUV-V-A1, § 2 Abs. 1 i.V. mit Anlage 1. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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