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ThemaArbeiter aus Kessel mit Natronlauge lebend gerettet13 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorAndr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg396622
Datum10.04.2007 18:428380 x gelesen
Hallo Forum!
Dieser Einsatz der FW Hameln stellt m.E. höchste Ansprüche an die Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Hat jemand nähere Informationen, wie nach der Rettung aus dem Gefahrenbereich die Dekontamination des Verletzten bzw. der Einsatzkräfte (Dekon V und Dekon P) durchgeführt wurde? Einerseits dürfte sich der Gerettete in einem bedrohlichen/kritischen Zustand befunden haben und somit eine rasche (individualmedizinische!) Versorgung benötigt haben. Andererseits sollte die Kontamination mit Natronlauge auch nicht ganz außer Acht gelassen werden...
Wie war es mit der Praktikabilität der bestehenden Dekon-Konzepte (z.B. 3.2 und 3.2)?
Ich hoffe auf lehrreiche Antworten!
Andreas


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AutorDenn8is 8P., Bad Münder / Niedersachsen396636
Datum10.04.2007 19:146348 x gelesen
Hallo,

ich komme aus dem Landkreis.. Musst mal auf deren Seite stöbern, bei der "Wagon Firma" waren schon mehrer Einsätze...


Schaut mal in meine Gallery und auf mein Blog: www.dennis-pohle.de

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AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen396688
Datum11.04.2007 09:366323 x gelesen
Ohne Kenntnis des Einsatzes: Es ist Natronlauge, der Wagen war vorgereinigt und die Person in Schutzkleidung. Was spricht gegen ausziehen und kurz unter die Schutzduschen die dort garantiert vorhanden sind?

MkG
CJ


Freiwillige Feuerwehr Rodheim
Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
- Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
- Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
- Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW396690
Datum11.04.2007 09:596322 x gelesen
Geschrieben von Andreas Häcker Dr.Dieser Einsatz der FW Hameln stellt m.E. höchste Ansprüche an die Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst.

Dieser Einsatz ist IMHO kein Feuerwehreinsatz, sondern fällt in die Zuständigkeit des Unternehmers.


>>6 Notfall- und Rettungsmaßnahmen

6.1 Maßnahmen zur Rettung aus Behältern, Silos und engen Räumen

6.1.1 Zur Rettung aus Behältern, Silos und engen Räumen hat der
Unternehmer geeignete Rettungsgeräte und Transportmittel bereit-
zuhalten. <<

BGR 117-1.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg396694
Datum11.04.2007 10:106327 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Josef Mäschle
Dieser Einsatz ist IMHO kein Feuerwehreinsatz, sondern fällt in die Zuständigkeit des Unternehmers.


hä?

Geschrieben von Josef Mäschle>>6 Notfall- und Rettungsmaßnahmen

6.1 Maßnahmen zur Rettung aus Behältern, Silos und engen Räumen

6.1.1 Zur Rettung aus Behältern, Silos und engen Räumen hat der
Unternehmer geeignete Rettungsgeräte und Transportmittel bereit-
zuhalten. <<


richtig - aber das schliesst die Zuständigkeit der Feuerwehr in einem Unglücksfall nicht aus.

der Einsatz der Feuerwehr ist meiner Ansicht nach schon gerechtfertigt und auch als deren Pflichtaufgabe anzusehen.


MkG Jürgen Mayer

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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW396695
Datum11.04.2007 10:126331 x gelesen
Moin,

jetzt bin ich geschockt von deiner Aussage !

Dieser Einsatz ist IMHO kein Feuerwehreinsatz, sondern fällt in die Zuständigkeit des Unternehmers.

das meinst Du nicht ernst oder?

Kann eine Menschrettung, und somit die Erhaltung eines der höchsten Verfassungsgüter, irgendwann mal nicht Aufgaben der Feuerwehr sein ?!

Aus meiner Sicht sind das zwei parallele System zum eine die Selbsthilfe durch das Unternehmen und zum anderen die Wahrnehmung einer Gesetzlichen Granantenpflicht durch die Feuerwehr.

Wie währst Du vorgegangen ?
Hinfahren, feststellen der Situation und dann nichts tun unter Berufung auf eine Untergeordneten BG Regel ?

Vielleicht haben ich dich auch falsch verstanden, bitte erkläre mal deinen Standpunkt genauer.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW396697
Datum11.04.2007 10:226207 x gelesen
Moin,

NaOH aus Med. sicht:

BASF NaOH Ersthelfer

aus RD sicht

BASF NaOH info für NA und RD


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW396699
Datum11.04.2007 10:376247 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerhä?

Nix für Kollega die wo löscha.

Geschrieben von Jürgen M@yerrichtig - aber das schliesst die Zuständigkeit der Feuerwehr in einem Unglücksfall nicht aus.

Grundsätzlich nicht, aber der Unternehmer hat nun mal erst einmal selbst für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.

Dazu gehört erstmal auch die Rettung bei vorherzusehenden Unfällen.

Geschrieben von Jürgen M@yerder Einsatz der Feuerwehr ist meiner Ansicht nach schon gerechtfertigt und auch als deren Pflichtaufgabe anzusehen.

Das ist eine Prinzipsache.

IMO verlagert der Unternehmer hier seine Pflichten auf die örtliche FW,
die das mit sich machen lässt.

Wenn die Halle über dem Kesselwagen durch einen Flugzeugabsturz einstürzt, dann ist das etwas für die Feuerwehr.

Für die zeitnahe (!) Rettung seines Kollegen ist der Sicherungsposten da.
Das geeignete Gerät dafür muß da sein,
der Aufsichtsführende muß sich vor Beginn der Arbeiten überzeugen, daß aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind,
Der Sicherungsposten muß ausgebildet und ständig zugegen und einsatzbereit sein...

Der Betrieb müsste eigentlich den Mitarbeiter dem eintreffenden Rettungsdienst "versandfertig" übergeben (siehe dazu auch Beitrag von Christian Jesch)

Überspitzt gesagt:
Was ist, wenn der örtliche LZ gerade woanders ein Feuer ausmacht?
Hat der Mitarbeiter dann Pech gehabt?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW396708
Datum11.04.2007 11:116450 x gelesen
Geschrieben von Gerrit Schulmeyerdas meinst Du nicht ernst oder?

So wie ich das meine durchaus.

Geschrieben von Gerrit SchulmeyerKann eine Menschrettung, und somit die Erhaltung eines der höchsten Verfassungsgüter, irgendwann mal nicht Aufgaben der Feuerwehr sein ?!

Die Menschenrettung ist die originäre Zuständigkeit der FW, das zweifele ich nicht an.

Geschrieben von Gerrit SchulmeyerAus meiner Sicht sind das zwei parallele System zum eine die Selbsthilfe durch das Unternehmen und zum anderen die Wahrnehmung einer Gesetzlichen Granantenpflicht durch die Feuerwehr.

Da es ein Betrieb mit besonderen Gefährdungen ist, muß der Betrieb mit einem normalen / vorherzusehenden Unfall bis zur Übergabe an den RD allein klarkommen, darauf will ich hinaus.

In diesem Fall ist die Feuerwehr mit HA-Kräften und 2 Minuten Fahrzeit zwar vermutlich schnell da, aber trotzdem:

Wieso iet der selbstverständlich im Tank angeschirrte Kollege mittels vorzuhaltender Rettungseinrichtung vom bereitstehenden und ausgebildeten Rettungsposten nicht schon bereits aus dem Kesselwagen herausgezogen gewesen?

Er steht schließlich für nichts anderes da herum.

Daß ein FA überhaupt in den Kessel einsteigen mußte zeigt daß da etwas nicht so gelaufen ist, wie es eigentlich sollte.

Und wenn die Feuerwehr das Spiel mitspielt, dann sieht der Unternehmer womöglich keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.

Und wenn genau dann das LF auf der Anfahrt in die Dl kracht und es 10 oder 15 Minuten dauert bis die FF eintrifft?

Jetzt klarer?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW396712
Datum11.04.2007 11:386242 x gelesen
Hi,

ja, ok die Pflicht des Arbeitgebers besteht ohne Zweifel, und wenn Du heute noch mal auf den Bericht der Fw Hameln schaust, findest Du einpaar mehr Informationen. Es hat also einen Sicherungsmann gegeben welcher auch in Aktion getreten ist.

Ob das alles den Regeln der BG entspricht und somit auch dem Arbeitsschutzgesetz steht trotzdem nicht im ermessenspielgeraum der FW, das kann zu einem Späteren Zeitpunkt rechtlich geklärt werden. Fakt ist Mensch war in Lebensgefahr und die Fw kann nicht nur zuschauen.

Von daher hast Du recht, es muss etwas vom Arbeitgeber organisiert werden, das entert jedoch nichts an der Aufgaben der Fw. Ich finde die Einleitung von Dir daher eine wenig überspitzt.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396713
Datum11.04.2007 11:416238 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerrit SchulmeyerAus meiner Sicht sind das zwei parallele System zum eine die Selbsthilfe durch das Unternehmen und zum anderen die Wahrnehmung einer Gesetzlichen Granantenpflicht durch die Feuerwehr.


Ich denke Jo meint da durchaus das Gleiche. Nur: Die Tatsache, dass überhaupt eine Rettung durch die Feuerwehr stattgefunden hat beweist, dass im Vorfeld mehrere Dinge massive schiefgelaufen sind und mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Arbeiten in engen Räumen sind immer gefährliche Arbeiten, d.h. der Unternehmer hat hier zunächst mal zu prüfen, ob der Kesselwagen überhaupt befahren werden muß, oder nicht durch geänderte Prozeßabläufe o.ä. dieser Arbeitsschritt hinfällig werden kann. Wenn Arbeiten im Innern durchzuführen sind muß als nächstes geprüft werden, ob das nicht auch durch eine rein technische Lösung passieren kann. Das Ganze ist hoffentlich in Form einer Gefährdungsbeurteilung gemacht und sauber dokumentiert worden. Dann stellt sich die Frage, wieso ein Kesselwagen befahren wird, in welchem sich noch Natronlauge befindet, d.h. warum der Wagen nicht entleert und zumindest grob gereinigt wurde. Dann die Frage, ob die für das Befahren von Behältern vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (und dazu gehört nunmal ein Sicherungsposten an der Einstiegsluke) eingehalten wurde und zuletzt die Frage, warum der Sicherungsposten den Kollegen nicht selbst gerettet hat. Sprich: Wäre geltendes Recht eingehalten worden, dann wäre kein Einsatz der Feuerwehr notwendig geworden. Dass die Rettung von Personen grundsätzliche orginäre Aufgabe der Feuerwehr ist steht für mich außer Zweifel.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü396714
Datum11.04.2007 11:416153 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschlezeigt daß da etwas nicht so gelaufen ist, wie es eigentlich sollte.

Ist das nicht meistens so wenn die Feuerwehr zum einsatz kommt? ;-)


Gruss Daniel


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü396834
Datum11.04.2007 22:216301 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian JeschWas spricht gegen ausziehen und kurz unter die Schutzduschen die dort garantiert vorhanden sind?

Und sollten diese nicht vorhanden sein, spricht auch nichts gegen eine - möglichst sanfte - Dusche mit dem Schnellangriff oder anderen, kleineren handgeführten Rohren. Es handelt sich um eine gut wasserlösliche Substanz, die schnellstens von der Haut entfernt werden sollte. Handwarmes Wasser wäre zwar ganz nett aber nur wenn dies ohne Zeitverzögerung möglich ist.
Angesichts der geringen Menge, die ein Mensch in seiner Kleidung und auf seiner Haut mit sich führen kann, kann man in diesem Fall die Soße auch in die Kanalisation laufen lassen und kräftig nachspülen.

Gruß Fabian


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