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Thema | Rettungssanitäter in Österreich | 10 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 397600 | |||
Datum | 15.04.2007 19:33 | 6906 x gelesen | |||
Sind sie wirklich zu schlecht qualifiziert ? Oftmals wird auf die österreichischen Sanis geschimpft..... trotzdem ist es so, dass wir ohne Probleme jeden Patienten versorgen koennen, natuerlich bei Reanimationen an unsere Grenzen stossen,... aber ist das deutsche System nicht vielleicht zuviel des guten, und deswegen zu teuer ? gruesse, andreas blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 397621 | |||
Datum | 15.04.2007 21:46 | 5098 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Andreas Ploetzeneder aber ist das deutsche System nicht vielleicht zuviel des guten, und deswegen zu teuer ? Wie oder wo soll es denn zuviel des guten sein? Meinst du das was wir mit den Patienten machen (dürfen)? Wer krank wird oder sich verletzt soll auch ne adäquate Behandlung erfahren, und die fängt nich erst in der Klinik an. (Mal abgesehen von den "Ich hab unstillbares nasenbluten nachts um 3 und das habbich schon seit heut mittag um 1 - Patienten", lässt sich auf so ziemlich alles ausdehnen was es so an wehwehchen gibt...) Gruß Flo Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 397626 | |||
Datum | 15.04.2007 22:19 | 5011 x gelesen | |||
da hol ich mir den notarzt und fertig... blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 397629 | |||
Datum | 15.04.2007 22:40 | 5023 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Ploetzenederda hol ich mir den notarzt und fertig... Das System wird sich eher dahin entwickeln, daß der Notarzt seltener als in der Vergangenheit hinzugezogen wird. m.E. wird die Entwicklung dahin gehen, daß das Berufsbild des RettAss dahingehend aufgewertet wird, daß ihm nach einer Veränderung/ Erweiterung der Ausbildung auch die Gabe von bestimmten Medikamenten nach standardisierten Verfahren erlaubt sein wird. Dies setzt allerdings eine fundierte Ausbildung voraus. Es ist m.E. heute nicht verständlich, daß die Mitarbeiter im RD sich in ihrem täglichen Tun teilweise durch rechtliche Hilfskonstrukte gedeckt bewegen müssen. Und es ist nicht verständlich, daß für vergleichsweise "einfache" Dinge wie eine Analgesie z.B. zur Umlagerung oder Transport bei Z.n. Fraktur eine NA quer durch die Gegend alarmiert werden muß. In manchen RD-Bereich wird ja schon entsprechend verfahren. Allerdings würde ich mir wünschen, daß das in der Fläche einheitlich und für alle Beteiligten sicher geregelt ist. Mit einer entsprechend besseren/ intensiveren Ausbildung, Fortbildung und regelmäßigen Zertifizierung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 397634 | |||
Datum | 15.04.2007 23:24 | 5046 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischerm.E. wird die Entwicklung dahin gehen, daß das Berufsbild des RettAss dahingehend aufgewertet wird, daß ihm nach einer Veränderung/ Erweiterung der Ausbildung auch die Gabe von bestimmten Medikamenten nach standardisierten Verfahren erlaubt sein wird. Dies ist für manche Medikamente bereits defacto der Fall. Geschrieben von Christian Fischer Es ist m.E. heute nicht verständlich, daß die Mitarbeiter im RD sich in ihrem täglichen Tun teilweise durch rechtliche Hilfskonstrukte gedeckt bewegen müssen. Welches Hilfskonstrukt? Notkompetenz!? Wieviele Juristen außer der BÄK brauchen noch dieses Hilfskonstrukt? Den "rechtfertigenden Notstand" braucht man nur um sich um den "Arztvorbehalt" ($1 HPG) 'herumzureden'. Interessanterweise ist es überhaupt nicht sicher, ob der Arztvorbehalt überhaupt für Maßnahmen im Bereich der Notfallmedizin gelten bei dem der Patient eh einem Arzt (z.B. dem im KH) zugeführt wird. Wie sonst kommt es, dass der Ersthelfer mit seiner HDM oder einem Druckverband keinen Verstoß gegen das HPG begeht? Ich warte immer noch darauf dass mir jemand nur mal ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen eine medizinische Fachkraft wegen eines verstoßes gegen den "Arztvorbehalt" nennt bei dem es um Maßnahmen im bereich der Notfallmedizin ging. Rechtliche Klarheit hat man dahingehend aber entweder wenn das HPG entsprechend Geändert wird oder wenn es dazu ein entsprechendes Urteil gibt. Solange die Rechtssprechung jedoch dem Geiste des Gesetztes entspricht sehe ich für ersteres keine Notwendigkeit. Der Rest (Einwilligung des Patienten, korrekte Durchführung) bleibt hiervon unberührt und gilt für ärztliches Personal genauso. Geschrieben von Christian Fischer Und es ist nicht verständlich, daß für vergleichsweise "einfache" Dinge wie eine Analgesie z.B. zur Umlagerung oder Transport bei Z.n. Fraktur eine NA quer durch die Gegend alarmiert werden muß. Grade das ist etwas, was worauf ich für meinen Teil am ehesten verzichten würde. Als potentes Schmerzmittel welches kein BTM im Sinne des BtmG ist bleibt nur das (S-)Ketamin. Eine Analgosedierung(!) mit Dormicum und Ketamin halte ich weder für einfach noch in den meisten Fällen dringend geboten. Bei isolierten Frakturen (bei einem schwer mehrfachverletzten kommt ein Haufen möglicher Komplikationen nochmal hinzu) kann fast immer eine ausreichende Analgesie durch eine Lagerung erreicht werden. Da brauchts kein Alarmmäßiges Anrücken eines NA mehr (sofern keine anderen Dinge vorliegen die eine schnelle Versorgung im KH oder durch eine Reposition erforderlich machen). Die 30min bis zum Umlagern kann i.d.R. gut gewartet werden. Dafür ist mir das Risiko einer Analgosedierung durch mich zu hoch. Für den Notarzt sind solche Einsätze meist "Pillepalle", "unnötig" und anderes. Ja. Durch die Analgesie duch RAs kann man die Einsatzhäufigkeit des NAs sicherlich senken. Ob aber ein reines senken der NA Auslastung der Grund sein sollte weshalb man RAs so eine Möglichkeit in die Hand gibt? Ich weiß nicht, ob man nach 10 durchgeführten Analgosedierungen unter aufsicht und einer 8h Theorieschulung darauf gut vorbereitet ist. IMHO wäre das Ideale Schmerzmedikament für die Anwendung durch speziell geschulte RAs das Morphin: - gut verträglich (Übelkeit ist sehr oft Hausgemacht durch zu schnelle Injektion) - sehr gut steuerbar - Patient bleibt koorperativ - bei vorsichtiger, titrierter Anwendung sind ernstzunehmende Atemdepressionen sehr selten - Hilft auch beim häufigsten Schmerz im Rettungsdienst: dem akuten coronar Syndrom Anstelle der Gabe eines Analgetikums in so einem Fall gibt es andere Situationen wo der RA wesentlich eher geneigt wäre sich "aus dem Fenster zu lehnen" um den Patienten zu helfen: - Gabe von Antihistaminika um zuverhindern dass der Patient in eine lebensbedrohliche Lage des anaphylaktischen Schocks fällt (bevor also Adrenalin notwendig wäre) - Gabe höher potenter Medikamente zur Bekämpfung eines akuten Asthmaanfalls (ich selbst konnte bislang noch keinen Erfolg durch Berotec, Berodual oder Salbutamol Spray im Rettungsdienst erkennen) - ASS-Gabe beim ACS - Gabe eines enstrechenden Medikamentes beim Krampfanfall (auch und grade bei Erwachsenen. Davon abgesehen wurde mir gesagt das Diazepam-Rectiolen im Bereich der Kinderheilkunde auch zunehmend weniger gerne gesehen werden) Um mal meine Illusionen für den "neuen RA" zu nennen: - änderung der Ausbildungsfinanzierung in Anlehnung an die klassichen 3 jährigen Ausbildungen - Erhöhung der Ausbildungszeit auf 3 Jahre - Keine so großzügigen Verkürzungsregelungen wie bisher (indem z.B. vor einer verkürzten Ausbildungsform eine Mindestanzahl geleisteter RD-Stunden nötig ist) - ggf. Änderungen des HPGs durch den Zusatz: "Keine HEileingriffe im Sinn dieses gesetztes sind Maßnahmen zur wiederherstellung, Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen sowie zum herstellen der Transportfähigkeit durch entsprechende Fachkräfte" - Änderung des BtmGs dass die eigenständige Verabreichung von Morphin im bereich der Notfallmedizin unter ärztlicher Supersivion für speziell Geschultes und Unterwiesenes medizinisches Fachpersonal erlaubt ist - Ergänzung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung um eine detailiertere Aufgabenbeschreibung "Die Ausbildung soll den angehenden Rettungsassistenten mindestens zu folgenden Maßnahmen befähigen:" Hier könnte ein grober maßnahmenkatalog stehen. Nochwas? Ja, Bettzeit :) | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 397691 | |||
Datum | 16.04.2007 11:31 | 5044 x gelesen | |||
30 minuten warten is bei mir bei einer der 2 dienststellen wo ich arbeite, eine stadtdienststelle nicht moeglich, da da gleich wieder was kommt und das sehr knapp bereichnet ist zeitlich, also 30 minuten warten fuers umlagern is normal nicht drin blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 397697 | |||
Datum | 16.04.2007 11:45 | 5074 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Ploetzeneder30 minuten warten is bei mir bei einer der 2 dienststellen wo ich arbeite, eine stadtdienststelle nicht moeglich, Also ist der Grund für eine Analgesie durch nicht-ärztliches Personal der Grund, dass das Rettungsmittel schnellstmöglich wieder einsetzbar sein muss? D.h. ihr nehmt für den Rückweg auch grundsätzlich das Östereicher Gegenstück zu Sonder- und Wegerechten in Anspruch? Die Patienten für die ich bislang einen NA zur Analgesie bestellt habe, hatten selbst fast alle zeit. Fast keine Schmerzen ohne Bewegungsänderung, DMS o.B., keine Zusatzgefahren, Zeitfenster zur Versorgung im KH ausreichend groß. Da täte es auch der hinzugerufene Hausarzt (die ja allen unkenrufen im RD zum trotz i.d.R. doch wissen was sie tun) Ausnahmen waren z.B. Repositionspflichtige OSG-# mit sensibilitätsstörungen und die Dame mit OSH im Winter im draußen im Schnee liegend. Wenn ich von mir behaupten könnte dass ich so eine Maßnahme (z.B. Analgosedierung mit Dormicum und Ketamin) ausreichend sicher durchführen kann, dann würde ich mir das überlegen. Nach den Schulungsmaßnahmen für diese Maßnahme von denen ich bislang gehört habe, glaube ich nicht dass ich mich danach sicher fühlen würde. der Nutzen (30min schneller im KH obwohl nicht dringend geboten) ist dafür einfach zu gering. Manuel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 397699 | |||
Datum | 16.04.2007 11:59 | 4880 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt(die ja allen unkenrufen im RD zum trotz i.d.R. doch wissen was sie tun) Das ist aber ganz extrem von der Erfahrung und der persönlichen Einstellung des Arztes abhängig. Und ganz grundlos gibt es die Unkenrufe nicht... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 398509 | |||
Datum | 20.04.2007 09:06 | 4893 x gelesen | |||
Ich denke nicht dass die Hausärzte nicht wissen was sie tun. Schmerzbehandlung müssen Sie in deren Praxises (schreibt man Praxen ? ) auch machen, wenn Leute, andere Patienten reinbringen,... Nur trotzdem: 1. Notärzte sind routinierter - Sie machen ,das den ganzen Tag, sie sind einfach routinierter. 2.Medikamente dabei - Sie haben entsprechende Medikamente dabei. Der Praktiker, hat oft nichts dabei. (auch regional unterschiedlich, in einer Region ist es so, in einer 2ten haben sie tatsaechlich alles dabei ) blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 398564 | |||
Datum | 20.04.2007 11:08 | 4836 x gelesen | |||
ergaenzen moechte ich noch, das das mit der ausruestung, kein schlechtreden sein soll, sondern lediglich eine feststellung (eine persoenliche) Es gibt sehrwohl viele aerzte und Praktiker, welche TOP ausgerüstet sind. blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | |||||
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