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ThemaDachaufsetzer91 Beträge
RubrikSonstiges
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  • Weil es das schon gibt: FAQ Dachaufsetzer
  •  
    Autorhans8 s.8, herbrechtingen / badenwürrtemberg400081
    Datum29.04.2007 11:5523705 x gelesen
    Hallo,ich bin nun von der jungend in die Aktive abteilung gewechselt,FME hab ich schon

    nun will ich mir noch nen dachaufsetzter zulegen

    mein bruder ist auch in der feuerwehr und hat bereits einen, (von der seite sieht er eckig aus und von vorne wie ein recheck)

    der dachaufsetzter macht ihm aber kratzer in sein dach rein,die man sieht,


    ich will auch einen und hab auch einene gefunden mit einer dünnen silikonschicht,die angeblich diese kratzer verhindern sollen


    nun würde ich von euch wissen wollen ob diese silikonschicht wirklich taugt,bzw. welche aufsetzter ihr verwendet und wie es da bei euch mit den kratzern aussieht


    auf eine antwort würde ich mich sehr freuen

    kameradschaftlicher gruß


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen400082
    Datum29.04.2007 11:5921824 x gelesen
    auf eine antwort würde ich mich sehr freuen

    Hallo!

    Hier düftest du die, für dich wirklich wichtigen, Informationen finden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    Autorhans8 s.8, herbrechtingen / badenwürrtemberg400083
    Datum29.04.2007 12:0121792 x gelesen
    hi


    sorry aber auf dem link steht nichts für mich relevantes,

    nur etwas über Klein /Großschreibung


    aber ich möchte ja Infos bzgl. dem Dachaufsetzer


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen400084
    Datum29.04.2007 12:0321764 x gelesen
    sorry aber auf dem link steht nichts für mich relevantes,

    nur etwas über Klein /Großschreibung


    Denk mal drüber nach...

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern400085
    Datum29.04.2007 12:0421844 x gelesen
    Geschrieben von hans seppelaber ich möchte ja Infos bzgl. dem Dachaufsetzer

    Bezüglich welchem Modell? Hast du einen Link?


    Gruß
    CS





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    Autorhans8 s.8, herbrechtingen / badenwürrtemberg400086
    Datum29.04.2007 12:0521718 x gelesen
    ich weiß um was es geht...


    nur finde ich ist es nicht so wichtig wie man schreibt,solange die anderen wissen was gemeint ist

    und ich würde mich auf eine Antwort freuen,die mir meiner eigentlichen Frage dienlich ist


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    Autorhans8 s.8, herbrechtingen / badenwürrtemberg400087
    Datum29.04.2007 12:0921708 x gelesen
    hi


    ne ich meine halt nur allgemein

    welche Dachaufsetzt habt ihr?

    Haben diese eine Silikonschickt

    oder habt ihr Probleme mit euren Aufsetzern mit dem Kratzern

    Mich würde es halt interessieren welche Dachaufsetzer diese Kratzer nicht machen und ob ihr schon mit den Dachaufsetzern Erfahrungen gemacht habt,das möchte ich gern wissen


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen400089
    Datum29.04.2007 12:1321765 x gelesen
    ich weiß um was es geht...

    Nur um es nochmal zu verdeutlichen - es geht um die regelmäßige Verwendung dieser Tasten:




    nur finde ich ist es nicht so wichtig wie man schreibt,solange die anderen wissen was gemeint ist

    Interessante Ansicht. Was haben denn deine Lehrer in der Schule dazu gesagt?

    MkG
    Marc


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW400090
    Datum29.04.2007 12:1621817 x gelesen
    Geschrieben von hans seppelne ich meine halt nur allgemein

    welche Dachaufsetzt habt ihr?


    Wenn ich mit den großen, roten Autos fahre, dann sind da praktische blaue Lampen drauf.

    Wenn ich mit meinen Privat-Pkw zur Wache fahre, dann bin ich auch nach 13 Feuerwehrjahren immer noch nicht so wichtig, daß es die Welt rettet wenn ich Kraft Dachaufsetzer vielleicht 20 Sekunden schneller da bin.

    ich bezweifele somit, daß Du so wichtig bist.

    Das wäre die Antwort, die die Anfrage theoretisch verdient.

    Praktisch habe ich Bei Dir allerdings eher einen vehementen Trollverdacht.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    Autorhans8 s.8, herbrechtingen / badenwürrtemberg400092
    Datum29.04.2007 12:2521786 x gelesen
    sorry wenn ich des sag

    sind eigentlich alle hier komplett dicht

    der eine schreibt mich an und nervt mich weil mir es nicht so wichtig ist wenn ich groß klein schreibe

    der andre stellt mich als Troll dar(was auch immer des ist)des ist eine frechheit von dir


    ich will den leuten mit dem aufsetzer signalisieren das ich schneller als die andren unterwegs bin und das die leute wissen warum isch schneller als sie und z.B. über rote ampeln fahre(wenn es die situation zulässt)bin

    und nicht weil ich in der gegen rumfahre und irgendwelche aufmerksamkeit von den leute brauche/will oder mir wichtig vorkommen will


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern400093
    Datum29.04.2007 12:2921889 x gelesen
    Geschrieben von hans seppelwelche Dachaufsetzt habt ihr?

    In der ganzen FF verschiedene Modelle.


    Geschrieben von hans seppelHaben diese eine Silikonschickt

    Nö.


    Geschrieben von hans seppeloder habt ihr Probleme mit euren Aufsetzern mit dem Kratzern

    Nein, bisher nicht bekannt. Mag daran liegen das die meisten den nur im ruhenden Verkehr einsetzen.


    Gruß
    Christian





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    Autorhans8 s.8, dohmburg / Berlin400094
    Datum29.04.2007 12:3221920 x gelesen
    vielen dank

    so eine art von antwort wolte ich

    und nicht eine die mich als einsatzgeilen und an minderwertigskeitskomplex leidenden typ darstellt

    dankeschön

    auch an die andren^^


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen400096
    Datum29.04.2007 12:3421711 x gelesen
    *plonk*


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    (2) ...

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW400099
    Datum29.04.2007 12:4021680 x gelesen
    Herbrechtingen > Berlin ;-) ?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen400100
    Datum29.04.2007 12:4521676 x gelesen
    Geschrieben von hans seppelund nicht eine die mich als einsatzgeilen und an minderwertigskeitskomplex leidenden typ darstellt
    So hast Du Dich selbst dargestellt.
    Wer sich mitttels so eines Wichtigkeitzeichens bei rot über die Ampeln mogeln will, erweckt auch diesen berechtigten Eindruck.
    Wer denn auch noch meint, dass die anderen sich doch gefälligst durch die eigene und recht eigenwillige Rechtschreibung quälen sollen, sollte sich über derartige Anmerkungen auch nicht wundern.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 28.02.07 unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400101
    Datum29.04.2007 12:4621393 x gelesen
    Geschrieben von hans seppel
    ich will den leuten mit dem aufsetzer signalisieren das ich schneller als die andren unterwegs bin und das die leute wissen warum isch schneller als sie und z.B. über rote ampeln fahre(wenn es die situation zulässt)bin

    Ähm, bei uns hat niemand einen solchen Dachaufsetzer. So weit ich aber weiß, sind dieser nur zur Kennzeichnung des ruhenden Verkehrs (wenn Du also z.B. im Parkverbot in der Nähe des Feuerwehrhauses stehst) erlaubt....

    Und mit Deinem PKW darfst Du keine Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen (und schneller als andere und schon mal gar nicht über rote Ampeln fahren), denn das darf man nur mit blauem Blinklicht und Martinshorn..... gemäß §35 und 38 STVO!!!




    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.



    Also laß es lieber......


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern400102
    Datum29.04.2007 12:4921433 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannÄhm, bei uns hat niemand einen solchen Dachaufsetzer. So weit ich aber weiß, sind dieser nur zur Kennzeichnung des ruhenden Verkehrs (wenn Du also z.B. im Parkverbot in der Nähe des Feuerwehrhauses stehst) erlaubt....

    Falsch.


    Geschrieben von Lars TiedemannUnd mit Deinem PKW darfst Du keine Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen (und schneller als andere und schon mal gar nicht über rote Ampeln fahren), denn das darf man nur mit blauem Blinklicht und Martinshorn..... gemäß §35 und 38 STVO!!!

    Auch falsch.

    Wenn ihr es nicht besser wißt dann lasst es doch bitte. Das wurde schon n-fach diskutiert.


    Gruß
    Christian





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    AutorPete8r S8., Aholming / BY400105
    Datum29.04.2007 12:5621391 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannÄhm, bei uns hat niemand einen solchen Dachaufsetzer.

    Bei uns auch nicht und trotzdem liegt unser Ort noch nicht in Schutt und Asche.

    Geschrieben von Lars TiedemannUnd mit Deinem PKW darfst Du keine Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nehmen

    Du liest dir den §35 StVO besser nochmal ganz ruhig durch. Sonderrechte darfst du sehr wohl mit dem Privat-PKW in Anspruch nehmen, Wegerecht natürlich nicht.

    Geschrieben von Lars Tiedemanndenn das darf man nur mit blauem Blinklicht und Martinshorn..... gemäß §35 und 38 STVO!!!

    Blau und laut haben mit Sonderrechten und §35 StVO absolut nichts zu tun, sondern ausschliesslich mit §38 (Wegerecht).

    Gruß
    Peter


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400106
    Datum29.04.2007 13:0121406 x gelesen
    Ja, dann klär doch einfach mal auf...!


    Gruß
    Lars


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg400107
    Datum29.04.2007 13:0421161 x gelesen
    hallo,

    hat du schon ne abgeschlossene Grundausbildung?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400108
    Datum29.04.2007 13:0721380 x gelesen
    Geschrieben von Peter Schmid
    Du liest dir den §35 StVO besser nochmal ganz ruhig durch. Sonderrechte darfst du sehr wohl mit dem Privat-PKW in Anspruch nehmen, Wegerecht natürlich nicht.


    Wo steht das denn?! Ich hab zwar eine Brille, aber die ist recht gut...! :-)
    Nur weil ich von der Feuerwehr bin?! Das wissen die gemäß meinem GMV aber die restlichen verkehrsteilnehmer nicht....


    Gruß
    Lars


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400109
    Datum29.04.2007 13:1621433 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDas wissen die gemäß meinem GMV aber die restlichen verkehrsteilnehmer nicht....

    Richtig. Deshalb solltest du auch nicht einfach so über rote Ampeln fahren und Stoppschilder ignorieren.

    Aber angenommen, du fährst nach der Alarmierung etwas schneller als erlaubt und wirst auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geblitzt. Dann kannst du dich auf die Sonderrechte berufen.

    Das heißt natürlich nicht, dass du jetzt die Lizenz zum Rasen hast, okay?

    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400110
    Datum29.04.2007 13:1821183 x gelesen
    Kurze Zwischenfrage:

    Warum machst du nicht einfach eine Fahrgemeinschaft mit deinem Bruder ?


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern400111
    Datum29.04.2007 13:2021229 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfAber angenommen, du fährst nach der Alarmierung etwas schneller als erlaubt und wirst auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geblitzt. Dann kannst du dich auf die Sonderrechte berufen.

    Ergänzung:
    Sonderrechte beinhalten nicht nur "schnelles Fahren" und das Nichtbeachten einer roten Ampel, sondern z. B. auch das Parken von FA im Halteverbot, wie es aufgrund der baulichen Situation an machen Gerätehäusern erforderlich ist usw...

    Grüße
    Magnus


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen400112
    Datum29.04.2007 13:2021277 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannNur weil ich von der Feuerwehr bin?! Stimmt deshalb und bei Vorliegen der anderen Bedingungen , die im §35 STVO genannt sind.

    Infos gibt es hier unter Suche , zB die Empfehlung der Konferenz der Innenmister etc.

    Geschrieben von Lars TiedemannDas wissen die gemäß meinem GMV aber die restlichen verkehrsteilnehmer nicht....

    Ob man Sondereechte nutzt, muß erst mal niemand anderes wissen, sondern nur ich selbst - notfalls muß ich es dann später irgedendjemand erklären..

    Gruß LP


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400114
    Datum29.04.2007 13:2221287 x gelesen
    Geschrieben von Michael Wulf
    Richtig. Deshalb solltest du auch nicht einfach so über rote Ampeln fahren und Stoppschilder ignorieren.

    Aber angenommen, du fährst nach der Alarmierung etwas schneller als erlaubt und wirst auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geblitzt. Dann kannst du dich auf die Sonderrechte berufen.

    Das heißt natürlich nicht, dass du jetzt die Lizenz zum Rasen hast, okay?


    Okay, unser kleiner Ort mit 1.100 Einwohner:
    auf dem Weg zum Feuerwehrhaus keine Stopschilder oder Ampeln und im Regelfall nur "Rechts vor links"

    Außerdem rase ich weder im Einsatzfall noch im normalen Leben, denn ich weiß, daß ich mit meinem PKW für andere nicht als jemand erkennbar bin, der´s eiliger als andere hat.

    Den Tip solltest Du also bitte an den Hans senden....


    Gruß
    Lars


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern400115
    Datum29.04.2007 13:2221191 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfWarum machst du nicht einfach eine Fahrgemeinschaft mit deinem Bruder ?
    Weil der ein Auto mit verkratzem Dach hat! Und mit sowas will ja niemand mitfahren... ;-)


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400116
    Datum29.04.2007 13:2321194 x gelesen
    Danke für die Ergänzung.


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400117
    Datum29.04.2007 13:2721227 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAußerdem rase ich weder im Einsatzfall noch im normalen Leben,

    Ach so, du fährst also immer Strich 30/50/70/... konnte ich ja nicht wissen :-)


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400118
    Datum29.04.2007 13:2721422 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott
    Ob man Sondereechte nutzt, muß erst mal niemand anderes wissen


    Sehe ich gemäß GMV total anders, spätestens dann, wenn Ihr meint, daß Ihr mir Euren PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen müßt und über rote Ampeln fahrt (hab extra nicht rasen geschrieben...), sollten das die Fußgänger an der Fußgängerampel und die anderen Autos, die gerade die Kreuzung überfahren erst recht wissen, daß Ihr dann die Sonderrechte in Anspruch nehmt.


    Leute, die zahlreichen Unfälle von Einsatzfahrzeugen teilweise mit Todesfolge und die von Feuerwehrleuten auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus reichen doch schon!!!

    Aber wenn Ihr meint.....


    Gruß
    Lars


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400119
    Datum29.04.2007 13:2921181 x gelesen
    Du darfst die Sonderrechte nicht erzwingen - auch mit dem roten Auto und eingeschaltetem Blink und Tröt nicht.


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    AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen400120
    Datum29.04.2007 13:3021249 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael Wulf:
    Aber angenommen, du fährst nach der Alarmierung etwas schneller als erlaubt und wirst auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geblitzt. Dann kannst du dich auf die Sonderrechte berufen.

    Mag vielleicht für die Ordnungsbehörde in Hannover gelten, aber bei uns im Landkreis, auch in Nds., gibt es ein Ticket.

    § 35 hin oder her, die Kollegen der Polizei haben es da nicht so hastig, aber die Blitzer vom Straßenverkehramt sind da erbarmungslos, es sei denn, mann hält nach dem Blitz an, und verständigt sich mit dem Personal des Blitzers.

    Sonst ist auch schon mal die Pappe weg.


    Da kann ich auch gleich mit einer dem Verkehr angepassten Geschwindigkeit zum Feuerwehrhaus fahren.


    Gruß
    Jürgen Linne

    Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400121
    Datum29.04.2007 13:3121300 x gelesen
    Ähm, Micha :-)

    Nein, natürlich nicht, 60 stat 50, 80 statt 70 sind´s schon, Tachos sind ja auch ungenau... :-)

    Aber auf dem Weg zum Feuerwehrhaus sind dann ja noch andere, von denen man "ausgebremst" wird weil die dann ja auch gerade dann vom Hof fahren, wenn man da vorbei möchte, dann fährt man hlot locker hinterher, rasen lohnt dann also nicht wirklich. Außerdem: was bringen die paar Sekunden, außer ein höheres Risiko?!


    Gruß
    Lars


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY400122
    Datum29.04.2007 13:3221206 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannWo steht das denn?

    Es steht dort "die Feuerwehr". Wären SoRe auf Fahrzeuge der FW beschränkt, stünde dort "Fahrzeuge der Feuerwehr", wie es zB beim Rettungsdienst der Fall ist. Im übrigen gibt es genügend Kommentare zu §35 StVO, die alle Sonderrechte mit Privat-PKW als gegeben sehen.

    Dass kein Wegerecht zusteht ergibt sich schon daraus, dass dein Privat-PKW über keine SoSi-Anlage verfügt. Bei FüKr sieht es anders aus, diese haben teilweise SoSi-Anlagen auf dem Privat-PKW und können somit auch Wegerecht einfordern.

    Geschrieben von Lars TiedemannDas wissen die gemäß meinem GMV aber die restlichen verkehrsteilnehmer nicht....
    Das müssen sie auch nicht wissen, denn Sonderrecht heisst nicht, dass andere Platz machen müssen (das wäre nämlich schon Wegerecht), sondern lediglich, dass du von den Regeln der StVO abweichen darfst. Wie weit du davon abweichen darfst sagt dir übrigens Absatz 8, des Sonderrechtsparagrafen.

    Gruß
    Peter


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400123
    Datum29.04.2007 13:3721151 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannTachos sind ja auch ungenau... :-)

    Hmm, so sehe ich das auch - und dann hat mich mal in OWL jemand mit 56 geblitzt, als mein Tacho 60 anzeigte. Die entsprechende Post hab ich wahrscheinlich sogar noch irgendwo abgeheftet.


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400124
    Datum29.04.2007 13:3921249 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAber auf dem Weg zum Feuerwehrhaus sind dann ja noch andere, von denen man "ausgebremst" wird weil die dann ja auch gerade dann vom Hof fahren, wenn man da vorbei möchte, dann fährt man hlot locker hinterher, rasen lohnt dann also nicht wirklich.

    Bei den kurzen Wegen, die du für deinen Ort erwähntest, lohnt sich das sicherlich nicht.

    Geschrieben von Lars Tiedemann60 stat 50, 80 statt 70 sind´s schon, Tachos sind ja auch ungenau... :-)

    Mache ich auch immer so und bekam deshalb schon mehrfach Post aus OWL. Die dortigen Mitarbeiter des Landkreises - keine Polizisten - scheinen Provision zu bekommen, anders kann ich mir nicht erklären, dass man angehört wird, wenn man mit nachgewiesenen 56 gefahren ist.


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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400125
    Datum29.04.2007 13:4121230 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen LinneMag vielleicht für die Ordnungsbehörde in Hannover gelten, aber bei uns im Landkreis, auch in Nds., gibt es ein Ticket.

    Angeschrieben wird man. Die Ordnungsbehörde kann schließlich nicht ahnen, dass du im dringenden Auftrag unterwegs warst. Deshalb gibt es ja auch zuerst einmal die Möglichkeit, sich zum Verstoß zu äußern.

    Grüße

    Micha


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    AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg400128
    Datum29.04.2007 13:4521218 x gelesen
    merke:
    Lustige Kommentare auf weniger schlaue Fragen können sehr gemein sein ;)


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400129
    Datum29.04.2007 13:4621231 x gelesen
    Ja, versteh ich ja alles.

    Folgendes steht dazu in der Maschinisten-Lehrunterlage der LFS Celle und Loy (Niedersachsen):
    Sonderrechten beinhalten u.a. die Möglichkeit:
    - die zulässige Höchstgeschindigkeit zu mißachten
    - Vorfahrtsreglen zu mißachten
    - Lichtzeichen zu mißachten
    - die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu mißachten
    - Überholverbote und sonstige Ge- und Verbote zu mißachten

    Geschrieben von Peter Schmid
    Das müssen sie auch nicht wissen, denn Sonderrecht heisst nicht, dass andere Platz machen müssen (das wäre nämlich schon Wegerecht),

    Den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht kenne ich.

    Aber noch mal:
    Mißachtet ihr die Vorfahrt oder einen anderen der obn aufgezählten Punkten und die anderen wissen es nicht und es kommt deshalb zu einem Unfall mit Toten (vielleicht ihr selbst), nützt euch dieses Recht dann nichts mehr.

    Und das ist es einfach nicht wert....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen400131
    Datum29.04.2007 13:4921274 x gelesen
    Tja, das ist dann Pech.

    Bin auch öfters in OWL, in Lemgo, weil meine Freundin ursprünglich von dort kommt, und wurde zum Glück noch nie dort geblitzt.

    Das ist aber auch überall verschieden, hier im Landkreis blitzen die wohl erst aber 10km/h oder so drüber....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
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    AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400134
    Datum29.04.2007 13:5421213 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDas ist aber auch überall verschieden, hier im Landkreis blitzen die wohl erst aber 10km/h oder so drüber....

    10 mehr ist eigentlich die Regel, die natürlich von Ausnahmen bestätigt wird. HH meines Wissens nach inzwischen sogar 15 mehr.

    Wahrscheinlich hängt es mit der Finanzsituation der Kommunen zusammen. :-)

    Grüße

    Micha


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    AutorBenn8i K8., Mengen / Württemberg400137
    Datum29.04.2007 14:0121255 x gelesen
    Hallo,


    Dazu habe ich gerade nochmal etwas nachgelesen.


    Sonderrechte bei Fahrzeugen mit Sondersignalanlge bringt ein Zeitgewinn vom Max. 15 Sek auf 1 Kilometer.

    Wenn ich dann bedenke das man so einen Dachaufsetzter nicht sieht und nicht hört.
    Komme ich auf einen Zeitgewinn von 0 Sekunden je Kilometer.

    Also kurz gesagt die bringen nix.


    Mkg


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW400138
    Datum29.04.2007 14:0521167 x gelesen
    Geschrieben von Benni KatzSonderrechte bei Fahrzeugen mit Sondersignalanlge bringt ein Zeitgewinn vom Max. 15 Sek auf 1 Kilometer.


    Hast Du dafür mal eine Quelle für mich?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW400141
    Datum29.04.2007 14:1321394 x gelesen
    Geschrieben von hans seppelhans seppel


    na, ob das dein richtiger name ist?...............ich bezweifel es mal. das man dann auch dumme komentare bekommt....ist ja auch einleuchtend.

    dachaufsetzer braucht man nicht. sieht so oder so keiner was drauf steht......oder hast du schonmal nen taxi freie bahn gemacht? ich nicht. die schilder sehen nämlich aus wie taxi schilder.

    grüße und genießt die geile sonne
    (ich mußte rein......sonnenbrand)

    sven

    Meine Wache


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    AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen400143
    Datum29.04.2007 14:1921279 x gelesen
    Geschrieben von Michael Wulf:

    Angeschrieben wird man. Die Ordnungsbehörde kann schließlich nicht ahnen, dass du im dringenden Auftrag unterwegs warst. Deshalb gibt es ja auch zuerst einmal die Möglichkeit, sich zum Verstoß zu äußern.

    Ja, ist hier ebenso, nur ziehen die Ihr ding knall hart durch, ohne Pardon.

    Es gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind.

    Dies bekommt jeder Feuerwehrangehörige in der Grundausbildung und in weiterführenden Lehrgängen ausgiebig erklärt.

    Das einzige was funktioniert, ist wenn du als Berufkraftfahrer in diesem falle deine Pappe los werden solltest, kann unter Mithilfe eines guten Anwaltes hier aus einem Fahrverbot eine Geldstrafe werden.

    Ja, so ist es in unserem Ländle, von Ort zu Ort verschieden.

    Quizfrage an alle:

    Ist eine rote Ampel Sonderrecht oder Wegerecht?


    Gruß
    Jürgen Linne

    Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400145
    Datum29.04.2007 14:2421244 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen LinneEs gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind.

    Wie will denn die Ordnungsbehörde die STVO ausser Kraft setzen `?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst


    "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY400146
    Datum29.04.2007 14:2421202 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen LinneEs gibt von der Ordnungsbehörde des Landkreises eine Mitteilung, das Sonderrechte auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus wegen der erhöten Unfallgefahr untersagt sind.

    Diese Mitteilung dürfte vor keinem Gericht standhalten. Seit wann kann ein Landkreis Bunbdesrecht aushebeln?

    Geschrieben von Jürgen LinneJa, so ist es in unserem Ländle, von Ort zu Ort verschieden.

    Nein, die StVO gilt bundesweit, auch dort, wo man alles kann, ausser hochdeutsch.

    Gruß
    Peter


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    AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen400147
    Datum29.04.2007 14:2521198 x gelesen
    Es scheint mir als würdest du davon ausgehen, dass jemand der Sonderrechte in Anspruch nimmt auch gleichzeitig bei Roter Ampel über die Kreuzung fährt, Vorfahrten missachtet und Unfälle baut.
    Sonderrechte kannst du ja z.B. soweit in Anspruch nehmen, dass du nachts bei leerer Landstraße 90 statt erlaubten 70 fährst, oder einfach vor der Wache im Halteverbot parkst (wie schon öfters als Beispiel angegeben). Damit gefährdest du ja niemanden unnötig. Du musst halt immer auf §35 (8) achten und in dem von dir genannten Beispiel, Unfall mit Toten, hat man wahrscheinlich gegen diesen verstoßen.
    Dass man Sonderrechte in Anspruch nimmt heißt also wie gesagt nicht, dass man gleich Dritte gefährdet.


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY400148
    Datum29.04.2007 14:2921124 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemann...und es kommt deshalb zu einem Unfall mit Toten (vielleicht ihr selbst), nützt euch dieses Recht dann nichts mehr.

    Und das ist es einfach nicht wert....


    Hier gebe ich dir ja uneingeschränkt recht, aber deine ursprüngliche Aussage war, mit dem Privat-PKW darf man keine SoRe in Anspruch nehmen, und das war definitiv falsch.

    Inwieweit es was bringt, diese in Anspruch zu nehmen, ist eine andere Frage, die man durchaus diskutieren kann. Es ging aber um dürfen oder nicht dürfen.

    Gruß
    Peter


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    AutorThom8as 8M., Menden / NRW400149
    Datum29.04.2007 14:3221223 x gelesen
    Geschrieben von hans seppelnun würde ich von euch wissen wollen ob diese silikonschicht wirklich taugt,bzw. welche aufsetzter ihr verwendet und wie es da bei euch mit den kratzern aussieht


    auf eine antwort würde ich mich sehr freuen


    Ich komme mit einem "Feuerwehr Rückenklettschild" an der Sonnenblende (Beifahrerseite) klar.
    Zum einen mag das daran liegen das mein PKW 2,20m hoch ist, zum anderen das es keinen nennenswerten Platz im Auto weg nimmt. Könnte aber auch daran liegen das ich zu geizig bin ;)






    Was mir in diesem Zusammenhang immer wieder auffällt....anspringt sind nicht hinnehmbare Unterstellungen und Verleumdungen!

    Nur weil Hans in Kleinschrift nach einem kratzfreien Dachaufsetzter fragt, wird er hier als rasender Wichtigtuer und hirnloser Troll hingestellt der seinen Bruder niemals aus den Augen lässt.

    Manch krankes Hirn denkt und schreibt hier ohne Ge_wissen!

    Für mich stellt sich die Frage ob Menschen mit dieser Einstellung überhaupt für die Feuerwehr tragbar sind?
    Man stelle sich diese Art der Erkenntnisse in einem Polizeibericht vor....oder schaut in den Protokollen der Hexenprozesse nach.


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorStef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg400150
    Datum29.04.2007 14:3221184 x gelesen
    Ich hatte letztens erst so eine Disskusion mit einem jüngeren Kollegen er möchte sich auch so einen Dachaufsetzter zulegen.Dann kamen die Vorteile die er nannte ,schneller Fahren etc.Ich persönlich halte überhaupt nix von diesen Dachaufsetztern etc.Wie schon des öffteren oben genannt brigen diese keinen erheblichen Zeitvorteil.Glaub das meist jüngere FM sich solche Dinge anschaffen.Ich sag immer als Beispiel wenn du eine FW Uniform anhast kannst du nicht einfach über die Straße laufen und denken ich hab ne Schöne sichtbare Uniform an ,die werden mich schon sehen und lansgamer fahren.Falsch nach recht und links gucken muss man Trodtzdem.Soviel dazu mit den Dachaufsetztern ist es genau so.


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds400151
    Datum29.04.2007 14:4221297 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickeyur finde ich ist es nicht so wichtig wie man schreibt,solange die anderen wissen was gemeint ist

    Interessante Ansicht. Was haben denn deine Lehrer in der Schule dazu gesagt?


    Hallo Marc,

    sorry, aber jetzt muss ich Dich mal kritisieren (Du, Ihr, Euch etc. schreibe ich nach wor vor bewusst in Großbuchstaben, weil ich die neue Form für abartig halte)

    Ich hoffe, ich mache es in angemessener Weise.

    Die Frage der Orthographie ist nicht unwichtig, da gebe ich Dir Recht.

    Nur, es gibt viele Gründe, weshalb ein Schreiber es nicht 100/100 hin bekommt - und hier gebe ich dem Sepp, war es wohl (ich müsste erst einmal zurück blättern) Recht, wenn er sagt: Schaut doch mal auf das, w a s ich schreibe und nicht, w i e ich es schreibe.

    Die Schreiberei ist mein zweites Standbein, ich muss mich von da her schon bemühen, es so korrekt als möglich zu gestalten.

    Aber das ist eine ganz andere Schiene.

    Marc, bitte überlege Dir folgendes: Die Feuerwehr hat in ihren Reihen Kameraden aus Russland und anderen Ländern, sie hat Leute dabei, die -aus welchen Gründen auch immer- nur eine rudimentäre Schulbildung genießen konnten (Oftmals ohne ihre Schuld!), die hat Leute dabei, die Legastheniker sind... etc..

    Bleiben wir bei den letzteren: Das sind keine dummen Menschen, oftmals hoch intelligent, die auf Grund irgendwelcher Schwächen es nie lernen werden, ein korrektes Deutsch zu schreiben.

    Das hat viel mit sprachlicher Vorstellungskraft zu tun, aber das zu erklären wäre "off topic"

    So Marc, ich bedaure, auch Dir jetzt einen Mangel ankreiden zu müssen: Neben der rein schulischen Bildung gibt es eine wesentlich wichtigere: Die des Herzens!

    (Nebenbei gefährlich, es könnte sein, dass man Dir den kleinsten Orthographiefehler in gleicher Weise hämisch unter die Nase reibt.. Und dann machst Du, ist es dann berechtigt, mächtig dicke Backen!)

    Also bitte, beantwortet dem Mann seine Fragen (wird ja bereits getan), aber haut nicht wegen so einem Käse auf ihn ein..

    Ach ja, ich kann es nicht lassen: Einer unserer Herren Bundespräsidenten hat es mal so schön auf den Punkt gebracht:

    Wenn ich mit einem Finger auf Andere zeigen, dann zeigen vier Finger auf mich zurück!"

    So, also nicht nur immer schön fröhlich sondern auch möglichst freundlich bleiben

    Klaus


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)400152
    Datum29.04.2007 14:4821119 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen LinneQuizfrage an alle:
    Ist eine rote Ampel Sonderrecht oder Wegerecht?
    Das kann man doch so pauschal nicht beantworten.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen400156
    Datum29.04.2007 16:0921198 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemannwenn Ihr meint, daß Ihr mir Euren PKW Sonderrechte in Anspruch nehmen müßt und über rote Ampeln fahrt

    Alles Buchstabensuppenleserei...

    Das Sonderrecht zum Abweichen von einzelnen § der STVO hat man, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Da brauche ich erstmal niemand fragen bzw. das geht erstmal niemanden anderen etwas an...

    Das können ja auch simple Abweichungen sein wie:
    Fahren durch Gebiete mit "Gesperrt für KFZ aller Art - ausgenommen Anlieger" oder Landstraßen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung wg Lärmschutz oder
    Geschwindigkeitsbeschränkung werktags tagsüber an einem Kindergarten oder
    das Parken am Feuerwehrhaus.

    Das Überfahren einer roten Ampel ist schon etwas problematischer, allerdings nachts um 2:30 Uhr schon wieder anders zu bewerten als eben tagsüber im Berufsverkehr.

    Geschrieben von Lars Tiedemannsollten das die Fußgänger an der Fußgängerampel und die anderen Autos, die gerade die Kreuzung überfahren erst recht wissen, daß Ihr dann die Sonderrechte in Anspruch nehmt.
    Wenn ich jemanden in seinen Rechten tangiere, muß ich eben Abs 8 beachten und notfalls darauf verzichten...

    Wenn mich nur jemand beobachtet und anzeigt und durch meine Handlung nicht tangiert ist - Anhörungsbogen ...


    Geschrieben von Lars Tiedemanndie zahlreichen Unfälle von Einsatzfahrzeugen teilweise mit Todesfolge und die von Feuerwehrleuten auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus reichen doch schon!!!

    Wird aber durch Falschaussagen oder Unterdrücken nicht besser. Gerade das Totschweigen dieses Themas ist doppelt dumm, wewil eben dem Durchschnittsfeuerwehrmann noch mehr Informationskanaäle als die heimischen Übungen zur Verfügung stehen und dann mehr Fragen aufgeworfen werden...

    Gruß LP


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland400163
    Datum29.04.2007 16:2821214 x gelesen
    Hallo Hans,

    willkommen in der bunten Welt des Feuerwehr-Forums,

    also ich rate Dir von einem Dachaufsetzer ab, mit dem gesparten Geld kannst Du Dir was nützlicheres leisten.
    Warum rate ich ab:

    - zum einen, Du wirst mit ziemlich jedem nicht festen Dachaufsetzer den Lack verkratzen, mit dem einen stärker, mit dem anderen weniger stark - oder reinigst Du vor dem Aufsetzen den Lack von allen Unreinheiten?

    - zum anderen, was bringt Dir der Aufsetzer?

    schneller unterwegs, ok, lassen wir mal die Diskussion um Sonder/ Wegerecht außen vor, die PHYSIK kannst Du nicht verändern und wenn Du mal an die Fahrschule denkst, wie war das mit dem Anhalteweg bei steigender Geschwindigkeit? Wie ist das Kurvenverhalten Deines Autos?

    Lass den Käse mit dem wild schneller fahren, der Zeitgewinn ist marginal und kann durch andere Faktoren (Klamottenmanagement, Spindorganisation etc) auch erreicht werden.

    und von einer roten Ampel, da würde ich nicht so einfach drüberfahren (schon mal was von Fahrerlaubnis auf Probe gehört? ja? gut, denk mal nach, warum das so ist), wenn was passiert, bist DU der Dumme - über finanzielle Sachen kann man reden, aber wenn Du jemanden verletzen solltes (oder schlimmer), ist es das wert?


    und apropos Aufmerksamkeit: was meinst Du, was im Dorf mal wieder Gespräch ist, wenn die "Deppen von da Feijerweehr" mit Dachaussetzerns und wild warnblinkend durchs Dorf brausen,
    ist das gut fürs Image Deiner Feuerwehr?

    Du bist noch jung (jetzt hört es sich zwar grausam an, ist aber Fakt) und ohne Probleme ersetzbar, sooo wichtig kann keiner sein, dass er unbedingt ganz ganz schnelle zur Wache muss.

    Ich selbst hatte früher das Privileg, relativ früh am Gerätehaus zu sein (wohnte in der Nähe), heute dauerts bei mir auch etwas länger - und, hier ist die Stadt auch noch nicht abgebrannt ,
    man darf das ganze nicht zu verbissen sehen (und auch bei zweimal roter Ampel und warten bin ich öfters auch nicht wesentlich langsamer als mein Kamerad, der noch die Grünphase erwischt hatte),

    also dann,
    Grüße Paul

    ok, ich kennzeichne mein Auto aber doch mit "Feuerwehr im Einsatz", ein Schildchen auf dem Armaturenbrett, wenn ich gegenüber der Wache auf dem Bürgersteig stehe, das reicht vollkommen aus


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400171
    Datum29.04.2007 17:4021426 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von hans seppelnun will ich mir noch nen dachaufsetzter zulegen

    Au weh! Wie Du bestimmt schon gemerkt hast ist das Thema, sagen wir es mal so, etwas unglücklich gewählt.

    Leider hat mich persönlich die Erfahrung gelehrt das viele FA (SB) der "ich hab Dachaufsetzerfraktion" selbst bei kleinen Einsätzen relativ rasch zum Gerätehaus unterwegs sind.

    Nach meiner Ansicht bringt ein Dachaufsetzer nicht so viel, dass man dafür auch noch Geld ausgeben muss.

    Ich oute mich jetzt einfach mal, ja auch ich habe einen Dachaufsetzer! Sogar mit Beleuchtung! Ich frage mich heute noch warum.
    Mittlerweile habe ich das Teil eingemottet.

    Wenn Du es richtig machen willst, besorgt Dir einfach ein kleines Schidl mit einem Saugnoppen. Darauf sollte stehen: "Der Fahrer dieses Fahrzeuges, dann das Autokennzeichen, ist Angehöriger der Feuerwehr Zum Beispielstadt und befindet sich im Einsatz. Sollte dieses Fahrzeug Sie behindern, rufen Sie bitte diese Nummer (Deine Handynummer) an."

    Mit einem solchen Schild fährt man zwar nicht cooler zum Gerätehaus, erspart sich aber Ärger wenn man seinen PKW in Eifer des Gefechtes mal nicht so Gesetzestreu geparkt hat.

    Alle anderen Kennzeichnunge an Privat-PKW finde ich nicht so toll. Warum auch.

    Kleines Beispiel:

    Von meiner Wohnung bis zu meinem Arbeitplatz sind es genau 50 km. Zum größten Teil Bundesstraße und Autobahn, ein kleinere Teil Landstraße.
    Bequem und Stressfrei gefahren 40 Minute, gerast wie ein Wilder 34 Minuten. Die sechs Minuten reissen es bei dieser Entfernung nicht.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
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    Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.400176
    Datum29.04.2007 18:0421198 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen LinneIst eine rote Ampel Sonderrecht oder Wegerecht?
    Wenn die Kreuzung komplett frei ist, und kein Fahrzeug kommt = Sonderecht.
    Kracht es, bist Du dran, denn dann kam doch einer der Vorfahrt hatte. Müsste der anhalten um Dich durchzulassen, würde er Dir das Wegerecht einräumen, welches Du aber nicht hast (Privat PKW). Kracht es nicht, hast Du ein Lichtzeichen missachtet (Sonderrecht).Würde mir aber gut überlegen ob das überfahren der Ampel wirklich notwendig ist, ich glaube eher nicht.


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



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    AutorPete8r S8., Aholming / BY400178
    Datum29.04.2007 18:2521247 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblWenn die Kreuzung komplett frei ist, und kein Fahrzeug kommt = Sonderecht.

    Nö, Sonderrecht ist es immer.

    Beispiel-1: Du fährst mit Privat-PKW zum GH, kaum Verkehr, fährst bei rot in eine Kreuzung ein, überzeugst dich, dass die Straße auch frei ist und querst die Kreuzung --> nur Sonderrecht.

    Beispiel-2: Du fährst mit LF bei rot in eine Kreuzung ein, sagst mit blau und laut "Weg da, jetzt komm ich", überzeugst dich, dass alle dich wahrgenommen und angehalten haben und querst dann die Kreuzung --> Sonderrecht + Wegerecht.

    Das überfahren der roten Ampel fällt immer unter den §35, egal ob mit Privat-PKW oder mit FW-Fahrzeug und SoSi. Zusätzlich verlangst du aber mit Blaulicht und Tröte noch, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dir freie Bahn verschaffen, was dann durch den §38 abgedeckt ist.

    Gruß
    Peter


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.400179
    Datum29.04.2007 18:5921245 x gelesen
    Jo Peter, stimme dir voll zu, was anderes hab ich ja auch nicht geschrieben (zumindest nichts andeser gemeint ;-)


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.400189
    Datum29.04.2007 19:3421213 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldAu weh! Wie Du bestimmt schon gemerkt hast ist das Thema, sagen wir es mal so, etwas unglücklich gewählt.
    Für sein Vorhaben war es sein glücklich gewähltes Thema.

    Geschrieben von Jakob TheobaldLeider hat mich persönlich die Erfahrung gelehrt das viele FA (SB) der "ich hab Dachaufsetzerfraktion" selbst bei kleinen Einsätzen relativ rasch zum Gerätehaus unterwegs sind.
    Das Blöde daran: Jetzt sieht auch noch jeder, dass der "Penner" der mit 60 durch die 30er Zone knallt, zur Feuerwehr gehört. Aus öffentlichkeitswirksamer Sicht, wäre es besser die Dinger aussen vor zu lassen*. Damit wird dann zwar immer noch als "sportlicher" Fahrer gesehen, das Negative wird aber dem normalen Durchschnitts-Bekloppten angehängt und nicht der Feuerwehr.

    * Wem das Argument der absoluten Unsinnigkeit oder der rechtlichen Grauzone nicht ausreicht.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.400191
    Datum29.04.2007 19:4321252 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldLeider hat mich persönlich die Erfahrung gelehrt das viele FA (SB) der "ich hab Dachaufsetzerfraktion" selbst bei kleinen Einsätzen relativ rasch zum Gerätehaus unterwegs sind.
    Achso, was mir noch einfällt. Gekauft wird der Dachaufsetzer zusammen mit Aufkleber "Überholen Sie ruhig - wir schneiden Sie raus! Ihre Feuerwehr". Spannend, wenn die Aufschrift links an einem vorbeizieht. ;-)


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400192
    Datum29.04.2007 19:4921245 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian BergmannAchso, was mir noch einfällt. Gekauft wird der Dachaufsetzer zusammen mit Aufkleber "Überholen Sie ruhig - wir schneiden Sie raus! Ihre Feuerwehr". Spannend, wenn die Aufschrift links an einem vorbeizieht. ;-)

    *ROFL*
    Das war der Beste heute :-))

    Kleine Rechenaufgabe für unsere Forumsmathematiker:

    Dachaufsetzer Gewicht 600 gr
    Fahrzeuggeschwindigkeit vor der Vollbremsung 135 km/h
    Fahrzeuggeschwindigkeit beim Aufschlag auf das Hinderniss (Betonwand, 60 cm dick) 90 km/h

    Flugweite Dachaufsetzer?
    E0 Dachaufsetzer?
    Durchschlagsenergie des Dachaufsetzers in einer Entfernung von 10 mtr.?

    *lol*

    Gruß

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
    Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
    Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)400196
    Datum29.04.2007 20:2221224 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldWenn Du es richtig machen willst, besorgt Dir einfach ein kleines Schidl mit einem Saugnoppen. Darauf sollte stehen: "Der Fahrer dieses Fahrzeuges, dann das Autokennzeichen, ist Angehöriger der Feuerwehr Zum Beispielstadt und befindet sich im Einsatz. Sollte dieses Fahrzeug Sie behindern, rufen Sie bitte diese Nummer (Deine Handynummer) an."Der Gedanke ist an sich nicht schlecht, aber ich kann mich noch nicht damit anfreunden, dass ich demnächst unter der Atemschutzmaske noch ne Handy-Freisprecheinrichtung anziehen muss, um den Leuten am Telefon zu erklären, dass das mit dem Auto-Wegfahren grade ganz schlecht ist...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern400222
    Datum29.04.2007 22:2521225 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Klaus BethgeDie Feuerwehr hat in ihren Reihen Kameraden aus Russland und anderen Ländern, sie hat Leute dabei, die -aus welchen Gründen auch immer- nur eine rudimentäre Schulbildung genießen konnten (Oftmals ohne ihre Schuld!), die hat Leute dabei, die Legastheniker sind... etc..
    Bleiben wir bei den letzteren: Das sind keine dummen Menschen, oftmals hoch intelligent, die auf Grund irgendwelcher Schwächen es nie lernen werden, ein korrektes Deutsch zu schreiben.

    Es geht Marc (und auch vielen anderen) wohl weniger darum, dass über jemanden hergefallen wird, der mehr oder weniger Rechtschreibfehler machen, aus welchen gründen auch immer, sonder um notorische Kleinschreiber, die sich aus irgendwelchen Gründen standhaft weigern, die "Shift-Taste" zu verweden. Das ist auch eine Frage der Höflichkeit.

    Neben der rein schulischen Bildung gibt es eine wesentlich wichtigere: Die des Herzens!schluchz ;-)

    Also bitte, beantwortet dem Mann seine Fragen (wird ja bereits getan), aber haut nicht wegen so einem Käse auf ihn ein..
    das Problem hat sich mittlerweile mehr oder weniger selbst erledigt
    So, also nicht nur immer schön fröhlich sondern auch möglichst freundlich bleiben
    Dem schließe ich mich an!

    Grüße Magnus


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    AutorBrun8o M8., St.Johann / Rheinlandpfalz411022
    Datum24.06.2007 16:5121259 x gelesen
    Hallo zusammen,
    erst einmal zu den Sonderrechte.
    Die darf jeder Feuerwehrmann in Anspruch nehmen. Das hat nichts mit Wegerechten zu tun. Das Wegerecht darf nur mit Sondersignalanlagen ( Blaulicht und Martin´s Horn, aber bitte MIT Martin´s Horn) in Anspruch genommen werden. Blaulicht alleine reicht nicht.
    § 35 erlaubt u.A. der Feuerwehr Sonderrecht in Anpruch zu nehmen. Jeder Feuerwehrman der auf dem Weg zum Einsatz ist ,hat dieses Recht. Es setzt aber nicht die Rechte Anderer Verkehrsteilnehmer außer Kraft.
    Ich kann dieses Sonderrecht nur in Anspruch nehmen , wenn andere auf Ihr Recht verzichten.
    z.b.Rote Ampel, der Querverkehr muss auf sein Recht verzichten.

    Mit dem Dachaufsetzer mach ich nur den anderen Verkehrsteilnehmer die Absicht bekannt, evtl Sonderrechte in Anspruch zu nehmen . Könnt ja sein dass einer denkt " was ist das für ein Verkehrsrüpel".

    Mit freundlichem Gruß
    Bruno

    PS: Persönlich halte ich nichts davon, lieber 2 Minuten später auf der Feuerwache als ein Leben lang im Rollstuhl


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    AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW411023
    Datum24.06.2007 16:5221352 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Bruno MüllerMit dem Dachaufsetzer mach ich nur den anderen Verkehrsteilnehmer die Absicht bekannt, evtl Sonderrechte in Anspruch zu nehmen .

    Oder sie halten Dich für ein Taxi, die haben auch gelbe Schilder auf dem Dach...

    Gruss
    Christian


    -------------------------------------------------


    ... meine Meinung...

    Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
    (Deutsches Sprichwort)

    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorBrun8o M8., St.Johann / Rheinlandpfalz411024
    Datum24.06.2007 17:0021234 x gelesen
    Du siehst wie kompliziert die Sache ist.
    Desshalb lehne ich so was ab.

    Gruß
    Bruno


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW411025
    Datum24.06.2007 17:2221237 x gelesen
    Rein rechtlich machst du mit dem Dachaufsetzer garnichts bekannt. Das einzige was du damit machen kannst, sind KRATZER im Dach sowie einen Verstoß gegen die StVZO, da diese Dachaufsetzer keine straßenverkehrsrechtliche oder sonst noch eine rechtliche Zulassung besitzen.

    Originärer Gedanke bei der Entwicklung der Dachaufsetzer war: Kennzeichnen von verkehrswidrig abgestellten Privatfahrzeugen im Umfeld des Feuerwehrgerätehauses. Es soll ja so manche Gerätehäuser geben, bei welchen im Alarmfall nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

    Die Ortspolizeibehörde ( Ordnungsamt ) hat dann die Möglichkeit diese Fahrzeuge ggf. vor der Verfolgung im Ordnungswidrigkeitenverfahren auszuklammern!

    Mehr ist rechtlich bei den Dingern nicht drin!

    Meine private Meinung: Auf fahrenden Fahrzeugen sind die Dinger so unnötig wie dem Papst seine Eier!

    so long

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW411027
    Datum24.06.2007 17:5321431 x gelesen
    Wurde auch schon x-mal hier behandelt:

    Du hast dir die Frage schon selber beantwortet mit deinem Zitat von §35 StVO?

    Ich les da nix von Blaulicht und Martinshorn.


    Gruß Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW411028
    Datum24.06.2007 17:5521205 x gelesen
    ups das ist ja schon voll alt hier :-D


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg411030
    Datum24.06.2007 18:0321169 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer

    Meine private Meinung: Auf fahrenden Fahrzeugen sind die Dinger so unnötig wie dem Papst seine Eier!

    So sehe ich das auch !
    In unserer FF benutzt kein FW-Angehöriger einen Dachaufsetzer -ein Großteil kommt mit dem Fahrrad- und obwohl hier teils schwierige Verkehrsverhältnisse auf der Anfahrt zum FW-Gerätehaus haben, haben wir doch ganz annehmbare Ausrückezeiten.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern411033
    Datum24.06.2007 18:1621266 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhoferinen Verstoß gegen die StVZO, da diese Dachaufsetzer keine straßenverkehrsrechtliche oder sonst noch eine rechtliche Zulassung besitzen.

    Setzen Sechs.
    Wie ich diese pauschale Verallgemeinerung hasse.
    Für Bayern gilt:

    1.4 Andere Dienste oder Tätigkeiten
    Anderen Einsatzleitern und den Feuerwehrdienstleistenden bleibt wie bisher die Möglichkeit, das
    private Kraftfahrzeug mit dem Schild z. B. "Feuerwehr im Einsatz" zu kennzeichnen. Voraussetzungen
    sind:
    Das Schild darf nicht beleuchtet sein.
    Das Schild darf nur angebracht sein, wenn sich das Kraftfahrzeug auf der Fahrt zum
    Feuerwehrgerätehaus/zur Feuerwache oder zur Schadenstelle oder einer sonstigen durch den Einsatz
    bedingten Fahrt befindet. Die Schilder dürfen daher nicht auf der Fahrt zu Übungen und auf der
    Rückfahrt vom Einsatz verwendet werden.
    Dachmagnetschilder sind nur entsprechend der zugehörigen Verwendungsvorschrift des Herstellers zu
    verwenden (ggfs. Beschränkungen bezüglich Fahrzeugtyp/Dachkrümmung, Witterung usw. zu
    beachten).


    Beitrag bewerten

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    AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen411036
    Datum24.06.2007 18:3321169 x gelesen
    Spannend!

    Chips, Popcorn, Cola und Sonnencreme raushol...

    Ist´s Summertime, also MagnetaufsetzerUndSonderrechtsEwigesThemaDiskutierereiZeit... Huhu...


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen411038
    Datum24.06.2007 19:0421202 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HoSetzen Sechs.
    Wie ich diese pauschale Verallgemeinerung hasse.
    Für Bayern gilt:

    1.4 Andere Dienste oder Tätigkeiten
    Anderen Einsatzleitern und den Feuerwehrdienstleistenden bleibt wie bisher die Möglichkeit, das
    private Kraftfahrzeug mit dem Schild z. B. "Feuerwehr im Einsatz" zu kennzeichnen. Voraussetzungen
    sind:
    Das Schild darf nicht beleuchtet sein.
    Das Schild darf nur angebracht sein, wenn sich das Kraftfahrzeug auf der Fahrt zum
    Feuerwehrgerätehaus/zur Feuerwache oder zur Schadenstelle oder einer sonstigen durch den Einsatz
    bedingten Fahrt befindet. Die Schilder dürfen daher nicht auf der Fahrt zu Übungen und auf der
    Rückfahrt vom Einsatz verwendet werden.
    Dachmagnetschilder sind nur entsprechend der zugehörigen Verwendungsvorschrift des Herstellers zu
    verwenden (ggfs. Beschränkungen bezüglich Fahrzeugtyp/Dachkrümmung, Witterung usw. zu
    beachten).


    Setzen, auch sechs. Und zwar deshalb, weil du uns die Quelle dieser Erkenntnis nicht bekanntgegeben hast.

    Wäre extrem nett, wenn du das nachholen könntest. Ansonsten stuf ich das in die Kategorie "ich hab mal von jemand gehört, dass er gehört hat ..." ein.

    Grüße

    Micha


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW411039
    Datum24.06.2007 19:1021189 x gelesen
    In welcher Verordnung? Ist das eine Dienstanweisung, eine Verwaltungsvorschrift... oder was?

    so long

    Jürgen

    P. S.

    Bayern entfernt sich immer mehr von den anderen 15 Bundesländern ;-) Ob das immer so gut ist?


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern411040
    Datum24.06.2007 19:1221284 x gelesen
    Siehe hier.
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/dienstliche_weisungen_rettungsdienst/sonderwarneinrichtungen_privatkfz.pdf

    Ich hoffe mal euch ungläubigen ist das Bayrische StMI als Quelle zuverlässig genug :-)


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW411043
    Datum24.06.2007 19:2921311 x gelesen
    Fakt ist aber auch, dass ohne eine allg. Zulassung im Straßenverkehr die Dachaufsetzer nicht zulässig sind. Meines Wissen hat diese Zulassung für die Feuerwehr noch kein Dachaufsetzer bekommen.

    Ich würde den Dachaufsetzer als Anbauteil bewerten, welches zumindest eine allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) benötigt.

    Ergebnis: Bayern erlaubt das fahren mit zugelassenen Dachaufsetzern, aber es gibt keine mit ABE oder StVZO Zulassung! Wenn ja, dann belehrt mich bitte eines besseren.

    -----------------------

    Ansonsten ist es für mich ein relativ fragwürdiges Schriftstück, da die Herkunft ( Briefkopf der vefassenden Stelle ) nicht zu erkennen ist und auch keine Unterzeichnung oder Bestätigung ( Unterschrift, Aktenzeichen, Stempel ) vorhanden ist.

    Bislang ist nur bekannt, dass es auf der Homepage der Stami als Download bereitgestellt wird!

    Die genaue Quelle würde mich interessieren!

    so long

    Jürgen


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio411051
    Datum24.06.2007 20:2221263 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferFakt ist aber auch, dass ohne eine allg. Zulassung im Straßenverkehr die Dachaufsetzer nicht zulässig sind. Meines Wissen hat diese Zulassung für die Feuerwehr noch kein Dachaufsetzer bekommen.

    Und?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIch würde den Dachaufsetzer als Anbauteil bewerten, welches zumindest eine allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE ) benötigt.

    Mit Verlaub, das ist absurd.
    Wenn ich einen Dachgepäckträger an mein Auto schraube und damit Holzlatten transportiere, dann sind die Holzlatten auch kein Anbauteil.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen411053
    Datum24.06.2007 20:3421119 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich einen Dachgepäckträger an mein Auto schraube und damit Holzlatten transportiere, dann sind die Holzlatten auch kein Anbauteil.

    Richtig, die Holzlatten sind dann Ladung, die so zu sichern ist, dass niemand anderes gefähret wird.

    Der Dachgepäckträger jedoch muss eine Zulassung bzw. Prüfung für dieses Auto haben.


    Grüße

    Micha


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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen411055
    Datum24.06.2007 20:4321215 x gelesen
    Tach auch,

    Geschrieben von Michael WulfDer Dachgepäckträger jedoch muss eine Zulassung bzw. Prüfung für dieses Auto haben.

    Ja, warum!? Wo steht denn das?

    Gruß,

    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern411056
    Datum24.06.2007 20:4821228 x gelesen
    Geschrieben von ---Dirk Wulfes---
    > wollt ich auch grad schreiben, hams vor gut ner Woche auch gesucht - muss wohl eine Gesetzeslücke sein.

    Grüße

    Bernadette


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    AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg411072
    Datum24.06.2007 21:4621174 x gelesen
    Würde schreiben "wenn das Fahrzeufg stört, melden Sie sich einfach bei der Feuerwache in ihrer Nachbarschaft." Die meisten haben ihren Autoschlüssel in ihrer Hose, die Sie an ihrem Spind ausziehen. Ein nachfolgender Kamerad, der nicht mehr aufs Auto kam, kann dann den Schlüssel holen (man kennt normal die Autos der Kameraden) und das Fahrzeug beiseitefahren.


    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird.

    WICHTIGER HINWEIS!
    Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü411075
    Datum24.06.2007 21:5421156 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldWenn Du es richtig machen willst, besorgt Dir einfach ein kleines Schidl mit einem Saugnoppen. Darauf sollte stehen: "Der Fahrer dieses Fahrzeuges, dann das Autokennzeichen, ist Angehöriger der Feuerwehr Zum Beispielstadt und befindet sich im Einsatz. Sollte dieses Fahrzeug Sie behindern, rufen Sie bitte diese Nummer (Deine Handynummer) an."
    Ich habe vor kurzem beim Hochwasser einfach einen Zettel unter die Scheibe gelegt und "Feuerwehr" draufgeschrieben. Wenn sich dann jemand beschwert soll er sein Wasser selber abpumpen. OK, war kein falsches Parken, nur zu langes an einem Platz. Das hat an diesem Tag allerdings niemanden wirklich interessiert.

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen411076
    Datum24.06.2007 21:5721120 x gelesen
    Geschrieben von Bernadette Schedlmuss wohl eine Gesetzeslücke sein.
    Denke, eher so gewollt, vom Gesetzgeber.

    Die Dinger müssen definitiv keine Zulassung für das spezielle Auto haben, s.a. §22 StVZO. Nur wenn sie für ein Modell speziell hergestellt sind, ist die Verwendung an anderen Fahrzeugen verboten. Und zwar durch den Hersteller. Die Bedienungsanleitungen sind daher zu beachten.

    Gruß,

    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar411077
    Datum24.06.2007 21:5721139 x gelesen
    Für diesen Fall hab ich ein Rüclkenschild im Kofferraum
    bei einer Panne kommt verbessert es die Sichtbarkeit
    bei "ungünstigem Parken kommt es aufs Armaturenbrett


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW411080
    Datum24.06.2007 22:0421206 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierMit Verlaub, das ist absurd.
    Wenn ich einen Dachgepäckträger an mein Auto schraube und damit Holzlatten transportiere, dann sind die Holzlatten auch kein Anbauteil.


    Ist es nicht!

    Dachträger braucht die Zulassung als Anbauteil für genau dein Fahrzeug und die Latten sind als Ladung spezieller in der StVO geregelt.

    So verhält es sich z. B. auch bei Skiträgern mit Magnethalterung. Die brauchen die Zulassung oder die ABE und die Ski sind Ladung!

    Nochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

    Warte jetzt darauf, dass die Bayern sowas entwicklen und eine ABE dafür beantragen. Würde das Teil dann Wolperdingeraufsetzer nennen ;-)

    Nabend

    Jürgen


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW411097
    Datum24.06.2007 22:4721014 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDachträger braucht die Zulassung als Anbauteil für genau dein Fahrzeug


    Wo steht das?

    Oder anders;
    Kappes


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio411103
    Datum24.06.2007 23:1721177 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDachträger braucht die Zulassung als Anbauteil für genau dein Fahrzeug

    Das glaube ich kaum.
    Nach Recherchen auf den Webseiten diverser Herstellern von Dachträgern (Atera Thue etc.) konnte ich auch nichts bezgl. ABE entdecken. M. E. sind Dachträger ebenfalls Ladung.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferNochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

    Wie kommst du darauf, dass es Anbauteile sind?
    Warum ist eine Handy-Magnetantenne oder der GdP-Aufkleber auf deiner Windschutzscheibe kein Anbauteil?


    MkG,
    Christi@n

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW411116
    Datum25.06.2007 00:3321073 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferNochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

    Quiiitsch!

    nicht in Betrieb genommen werden dürfen

    In Betrieb nehmen beinhaltet in diesem Fall, so vermute ich, ein Leuchtmittel!?
    Das wiederum ist klar geregelt;
    §52, Abs.6 StVZO

    Fällt man nicht darunter verstößt man gegen § 49a StVZO und ist ggf. um 5? oder 20? ärmer.


    Unbeleuchtet und sicher befestigt kannst du dir auf´s Dach knallen was die Fläche/Gewicht hergeben.





    Ob das aber alles stimmt?

    Dachaufsetzer der Feuerwehr stößt mir doch noch etwas auf, werden die Dienstlich geliefert? ;)


    Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

    Beitrag bewerten

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW411118
    Datum25.06.2007 00:5621225 x gelesen
    Geschrieben von ---Thomas Middeke--- Geschrieben von Jürgen RinghoferNochmal! FAKT ist, dass die Dachaufsetzer der Feuerwehr als Anbauteile keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen ) und somit verkehrsrechtlich nicht in Betrieb genommen werden dürfen."

    Quiiitsch!

    "nicht in Betrieb genommen werden dürfen"

    In Betrieb nehmen beinhaltet in diesem Fall, so vermute ich, ein Leuchtmittel!?
    Das wiederum ist klar geregelt;
    §52, Abs.6 StVZO


    Warum sollte sich ein FM(SB) ein Schild mit der Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" aufs Dach pappen wollen?!

    Ich vermute eher, dass Jürgen auf §19, Absatz 2, Satz 2 Nummer 2 StVZO abzielt; "in Betrieb nehmen" bedeutet dann also "aufs Dach pappen".

    Ich würde ihm da insofern auf den ersten Blick schonmal zustimmen, dass (unbeleuchtete!) Dachaufsetzer so zu behandeln sein könnten wie Dachgepäckträger.

    Zur Beurteilung solcher Fälle gibt es dann praktischerweise einen Beispielkatalog (auf den Jürgen eigentlich auch Zugriff haben sollte).

    Hier sind in der Gruppe 6 (Fahrgestell und Aufbau) auch Dachgepäckträger gelistet:
    "Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht, weil keine Genehmigung und/oder Teilegutachten erforderlich" i.V.m. "ohne Einschränkung verwendbar, muß jedoch der StVZO entsprechen".

    Der StVZO entspricht es IMNSHO vor allem dann, wenn keine scharfen Kanten dran sind und es nicht vom Dach fällt (wofür aber kein Gutachten erforderlich ist, sondern nur die Vorgaben des Herstellers z.B. zu zugelassenen Dachneigungen und -Materialien und zu maximalen Geschwindigkeiten zu beachten sind). Natürlich darf es nicht beleuchtet sein und nicht rückstrahlend oder in Tagesleuchtfarbe ausgeführt sein.

    Jürgen: hast du da irgendwelche anderen Erkenntnisse, die dich zu deiner abweichenden Meinung bringen?

    Gruß,
    Henning


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