News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaMuster Spendenbescheinigung6 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorFlor8ian8 M.8, Höhfr. / 400429
Datum30.04.2007 19:4110379 x gelesen
Hallo,
unser Förderkreis hat heute eine größere Spende erhalten. Der Spender besteht auf Ausstellung einer Spendenbescheinigung. Der Förderkreis der Feuerwehr ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Leider haben wir noch nie so ne Spendenbescheinigung ausgestellt. Hat jemand von euch so eine Spendenbescheinigung und könnte sie mir als Muster zur Verfügung stellen?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Florian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg400433
Datum30.04.2007 19:516313 x gelesen
Hallöchen!

Schau mal hier.

Gruß
Jörg

PS: Eine vollständig ausgefüllte Visitenkarte macht sich immer gut! ;-)


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 M.8, Höhfr. / 400434
Datum30.04.2007 19:556067 x gelesen
Kenne ich schon:

Was ist damit gemeint?
Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.

Wir sind wegen Förderung (begünstigter Zweck) durch Bescheinigung des Finanzamtes
Was ist cer begünstigte Zweck:
Freiwillige Feuerwehr oder was?

Muss das mit rein?
Es wird bestätigt, dass (es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und) die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A / B Nr. ...) (im Ausland) verwendet wird.

Gruß
Florian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400435
Datum30.04.2007 20:005907 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian MikschyEs handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.


Fall a) Der Spender gibt euch 10.000 ? cash (das ist damit gemeint)
Fall b) Der Spender bezahlt Teile einer Veranstaltung im Wert von 10.000 ? und verzichtet darauf, sich den Betrag von euch bezahlen zu lassen.

Geschrieben von Florian MikschyWir sind wegen Förderung (begünstigter Zweck) durch Bescheinigung des Finanzamtes
Was ist cer begünstigte Zweck:


Steht im Bescheid des FA über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Geschrieben von Florian MikschyMuss das mit rein?
Es wird bestätigt, dass (es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder
Aufnahmegebühren handelt und) die Zuwendung nur zur Förderung (begünstigter Zweck) (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - Abschnitt A / B Nr. ...) (im Ausland) verwendet wird.


Weiß ich nicht, ob das mit rein muß. Aber wenn es sich um eine reine Spende handelt könnt ihr es bedenkenlos mit reinnehmen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400437
Datum30.04.2007 20:265812 x gelesen
Bilder

Formular

Formulare
Google Suche

und in der Zwischenzeit noch ein leben gerettet :-)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst


"Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen400438
Datum30.04.2007 20:336242 x gelesen
Hallo Florian,

du schreibst hier "Förderkreis", was ist damit gemeint ?????

Ein entsprechendes Schreiben erfordert zumindest, dass ihr vom Finanzamt als "gemeinnützig" oder "mildtätige" Organisation anerkannt seid UND ihr das entsprechend auch schriftlich vom FA bekommen habt.

Nicht jeder Feuerwehrverein ist auch "gemeinnützig".

Wenn das geklärt ist, solltest du dich erst im zweiten Schritt um eine "Zuwendungsbescheinigung" kümmern. Es heisst keinesfalls mehr "Spendenbescheinigung.

Bitte den ersten Punkt nicht so ohne weiteres übergehen. Wenn ihr nicht vom FA anerkannt seid, könnt ihr den Steuerfehlbetrag nämlich aus eurer Kasse selbst zahlen !!!!!!!!!!

Viele Grüsse

Christian Dexler


ACHTUNG !!!
Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer.
Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt