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ThemaVorrausetzung Jugendwart6 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorStef8an 8E., Trier / RLP402352
Datum09.05.2007 17:437767 x gelesen
hallo
weis jemand wie die Vorrausetzungen für einen Juendwart in RLP sind? Also mindestalter ausbildungen und ähnliches?

Im Voraus chonmal Danke??


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AutorDomi8nic8 G.8, Friesenheim / Baden / BW402354
Datum09.05.2007 17:545814 x gelesen
Hallo
Ich kann dir nur in BW weiterhelfen (wird ähnlich sein, jedoch nicht gleich):

Er SOLLTE den GF-Lehrgang haben, wenn er ihn nicht hat sollte er ihn in angemenssenem Zeitrahmen machen. Außerdem die SOLLTE er die beiden Jugendgruppenleiterlehrgänge und den Jugendwartlehrgang haben. Er muss jedoch den TF abgeschlossen haben. Mindestalter 18 Jahre.

Um den Jugendwartlehrgang an der LFS machen zu können MUSS er den GF haben.
Daraus ergibt sich auch automatisch das Alter...

Man sollte eben nur, muss nicht..... Es gibt genugend Jugendwehren in denen die Jugendarbeit perfekt läuft ohne dass alle Betreuer oder Jugendwarte die erwünschten lehrgänge absolviert haben.

Schau doch mal auf der Website der LFS RLP unter Lehrgänge, da müssten auch die Anforderungen für den Jugendwartslehrgang bei euch zu finden sein.

Wenn nicht hilft dir bestimmt auch euer Jugendbüro der JF RLP weiter!

Greez Domi


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern402355
Datum09.05.2007 17:565504 x gelesen
Hallo Stefan,

wende dich doch am besten an den zuständigen Kreis- und Stadtjugendfeuerwehrwart KLICK

Der wird dir mit Sicherheit weitehelfen können.

Grüße
Magnus


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern402358
Datum09.05.2007 18:015634 x gelesen
Zufällig gefunden: Infos zum Jugendwartlehrgang an der LKFS hier

darin wird "nur" der Truppführer gefordert.

Grüße
Magnus


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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz402359
Datum09.05.2007 18:065654 x gelesen
Hallo,

für RLP brauchst du außer ne abgeschloßene TF-Ausbildung und ein Mindestalter von 18 Jahren nichts. Empfehlemswert ist sicherlich ( siehe LBKG ) ein GF-Lehrgang und das JF Seminar; sind jedoch offiziel keine pflicht.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP402373
Datum09.05.2007 19:155732 x gelesen
Hallo,

wie bereits geschrieben, Voraussetzung auf jeden Fall 18 Jahre aufgrund der Aufsichtspflicht und die Truppführer-Ausbildung. Finde zwar momentan auch nix im LBKG, aber mein letzter Wissensstand sagt: altes LBKG "sollte" GF sein, neues LBKG "muß" TF sein. Ob ein Jugendwart-Lehrgang oder Seminar gemacht werden muß, kann die zuständige Verwaltung festlegen. Ich hatte auf meinem Jugendwart-Lehrgang einen Kameraden, der erst nach dem Lehrgang bestellt wurde und auch dann erst seine Aufwandsentschädigung bekam. Bei uns wird keiner bestellt zum Jugendwart, daher interessiert es leider auch so wirklich nicht wie die Ausbildung aussieht.

Tschau Susi


Beste Quelle für deine Frage: Ruf doch mal die Landesjugendfeuerwehr in Koblenz an, der Bernd Loch kann dir auf jeden Fall weiter helfen. Telefonnummer kann ich dir geben wenn gewünscht.


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